Fachbeiträge & Kommentare zu Hochschule

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Unterrichtstätigkeiten

Rn. 41 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Unterrichtstätigkeiten von Selbstständigen (Gewerbetreibenden und Freiberuflern) richten sich ebenfalls nach den allg Grundsätzen: ein RA als Lehrbeauftragter an einer Hochschule soll mit Rücksicht auf die lose Bindung (?) des Lehrbeauftragten zur Hochschule trotz verhältnismäßig umfangreicher Lehrtätigkeit selbstständig tätig sein (BFH BStB...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cf) Vortragstätigkeit

Rn. 50 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Hochschullehrer sind idR hinsichtlich ihrer Lehrtätigkeit nicht selbstständig tätig; dasselbe gilt für Privatdozenten ohne Lehrauftrag, die lediglich auf die Kolleggelder angewiesen sind (RFH RStBl 1938, 1334). Die Vortragstätigkeit in Akademien und Hochschulen, die von nicht zum Dozentenstamm gehörenden Vortragenden ausgeübt wird, ist auch d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Vorbildung

Rn. 83b Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Der Begriff der Wissenschaftlichkeit ist in besonderem Maße mit Disziplinen verbunden, die an den Hochschulen gelehrt werden (BFH BStBl II 2001, 241). Eine Tätigkeit ist wissenschaftlich, wenn für ihre Ausübung wissenschaftliche Kenntnisse Voraussetzung sind und des Weiteren eine hochstehende qualifizierte Tätigkeit entfaltet wird, die der ...mehr

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AGS 02/2022, Baronin von König/Horsky, Kosten- und Vergütungsfestsetzung in Zivilsachen

Von Renate Baronin von König und Prof. Dr. Oliver Horsky. 3. Aufl., 2021. Verlag Gieseking, Bielefeld. 314 S., 39,00 EUR Die 3. Aufl. des in der Reihe "Rechtspfleger – Studienbücher" erschienenen Werks wird nunmehr von dem an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin tätigen Prof. Dr. Horsky bearbeitet. Selbstverständlich liegt der Neuauflage der aktuelle Gesetzesstan...mehr

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zfs 02/2022, Einschätzungss... / 2 Aus den Gründen:

Zitat … II. Die zulässige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg. … 1. … Soweit ihre Argumentation dahin zu verstehen sein sollte, das VG habe einen falschen Entscheidungsmaßstab zugrunde gelegt, trifft dies nicht zu: Im Rahmen eines auf die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines erhobenen Widerspruchs gerichteten vorläufigen Rechtsschutzverfahrens nach § 80 Abs. 5 S. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Ähnliche Berufe

Rn. 185 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Ein ähnlicher Beruf (s Rn 129ff) liegt nach allg Grundsätzen nur dann vor, wenn er auf einer durch Selbststudium oder in sonstiger Weise erworbenen vergleichbar breiten fachlichen Vorbildung beruht (BFH BStBl II 1990, 73; 2000, 616; 2002, 768; 2003, 27) und sich die Beratungstätigkeit auf einen vergleichbar breiten betrieblichen Bereich – g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cg) Unterrichtserteilung

Rn. 51 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Nichtselbstständigkeit wird angenommen, wenn der nebenberuflichen Lehrtätigkeit ein Tarifvertrag zugrunde liegt, der StPfl sich an einen festen Stundenplan zu halten hat und die Vertragsparteien ein Arbeitsverhältnis abschließen wollen (BFH BStBl II 1972, 617; 1972, 618). Zusätzlicher Unterricht an der Schule, an der hauptsächlich unterricht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ausländische Leistungen (§ 65 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 51 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Im Ausland gewährte Leistungen iSd § 65 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG müssen ihrer Zweckbestimmung nach dem Kindergeld, der Kinderzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung oder dem Kinderzuschuss aus der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar sein, A 28.3 Abs 1 S 1 DA-KG 2021. Entscheidend für die Vergleichbarkeit ist nicht die rechtliche A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Berufsrecht, Berufsbild

Rn. 196 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Das Berufsrecht, insb die Berufsbezeichnung und die Berufstätigkeit der Ingenieure wird idR durch LandesG geregelt (vgl die Zusammenstellung der LandesG in BFH BStBl II 1981, 118). Hiernach hängt die Befugnis zur Führung der Berufsbezeichnung grundsätzlich von einem Studium an einer Hochschule, Fachhochschule oder privaten Ingenieurschule s...mehr

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FF 02/2022, Familie ohne Ehe, Vermögenseinsatz beim nachehelichen Unterhalt - Aktuelles und Dauerthemen im Familienrecht

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht vom 25. bis 26. November 2021 Mehr als 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren der Einladung gefolgt, um mit Kolleginnen und Kollegen Erfahrungen auszutauschen und sich über wichtige Themen zu informieren und fortzubilden – wieder im Online-Format. Die traditionsreiche Herbsttagung der Familienanwält...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Brandt, Zur Abgrenzung der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 Abs 1 Nr 1 EStG, aus sonstiger selbstständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb, INF 2003, 57; Jahn, Überblick zur steuerlichen Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit, DB 2005, 692. Verwaltungsanweisungen: H 15.6 EStH 2020. Rn. 236 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Hier werden im Folgenden Tä...mehr

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FF 02/2022, Dr. Marco Buschmann neuer Bundesminister der Justiz

Dr. Marco Buschmann Dr. Marco Buschmann hat am 8.12.2021 das Amt als neuer Bundesminister der Justiz angetreten. Er folgt auf Christine Lambrecht, die das Ressort seit Juni 2019 führte und nun zur Bundesministerin der Verteidigung ernannt wurde. Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 8.12.2021 wurde zudem die Zuständigkeit für Verbraucherschutz dem Bundesministerium f...mehr

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Digitale Modernisierungsstr... / 5 Literaturhinweise

Brüggemeier/Dovifat/Kubisch/Lenk/Reichard/Siegfried, Organisatorische Gestaltungspotenziale durch Electronic Government. Auf dem Weg zur vernetzten Verwaltung, 2006. Bundeszentrale für politische Bildung, Partizipative Stadt- und Raumgestaltung; http://www.bpb.de/gesellschaft/kultur/kulturelle-bildung/137868/partizipative-stadt-und-raumgestaltung?p=all (letzter Abruf am 21.4....mehr

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ZErb 02/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Bachem, Der Pflichtteil im Steuerrecht, 2021, Nomos, ISBN 978-3-848...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Grundsatz der einheitlichen Erfassung

Rn. 258 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Eine einheitliche Erfassung der gesamten Betätigung ist nur noch dann geboten, wenn die Tätigkeiten sich gegenseitig bedingen und derart miteinander verflochten sind, dass sie sich gegenseitig unauflösbar bedingen, sodass der gesamte Betrieb nach der Verkehrsauffassung als einheitlicher Betrieb anzusehen ist (BFH BStBl II 1990, 507 betreffe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Verdacht einer Steuerstraftat

Ergänzender Hinweis: Nr. 26 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 26) Rz. 52 [Autor/Stand] Gemäß § 386 Abs. 1 Satz 1 AO ermittelt "bei dem Verdacht einer Steuerstraftat ... die Finanzbehörde den Sachverhalt". Die Vorschrift verleiht der FinB eine unselbständige Ermittlungskompetenz [2], d.h. sie wird als Hilfsorgan der StA tätig und hat insoweit die Rechte und Pflichten entsprechend e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.2.2.4 Rechtsfolgen

Rz. 33l Als Rechtsfolge bestimmt die Vorschrift, dass der Erstattungsanspruch derjenigen Person zusteht, der die Kapitalerträge oder Vergütungen nach den Steuergesetzen des Ansässigkeitsstaats als Einkünfte oder Gewinne einer ansässigen Person zugerechnet werden ("Zurechnungssubjekt"). Durch diese Regelung soll sichergestellt werden, dass diejenige Person, die die Kapitalert...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.2.2.5 Fallgruppen: Zwei-Staaten-Fälle

Rz. 34 Die Rechtsfolgen, d. h. die Übertragung des Erstattungsanspruchs auf das Zurechnungssubjekt, wirken sich bei einer materiellen und formellen Auslegung der Vorschrift jeweils unterschiedlich aus.[1] Weiter ist zu unterscheiden zwischen Erstattung der Abzugsteuer auf Lizenzen nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG und bei Erstattung der KapESt. Weiter zu berücksichtigen ist, dass...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.2.2.6 Fallgruppen: Mehrstaaten-Fälle

Rz. 34d Sind an dem Verfahren über die Erstattung der Abzugsteuer Personen beteiligt, die in mehr als in zwei Staaten ansässig sind (Mehrstaaten-Fälle), enthält § 50d Abs. 1 S. 11 EStG keine umfassende Regelung. Mehrstaaten-Fälle können vorliegen, wenn Gesellschafter des Zahlungsempfängers in einem oder mehreren anderen Staaten ansässig sind als die Gesellschaft. Im Ergebnis...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.2.2.1 Übersicht

Rz. 33a Grundsätzlich richtet sich die Frage, welche Person erstattungsberechtigt ist, nach deutschem Steuerrecht. Erstattungsberechtigt ist nach § 50d Abs. 1 S. 2 EStG der Gläubiger der Kapitalerträge oder Vergütungen. Dabei geht das deutsche Steuerrecht davon aus, dass diese Person auch diejenige ist, die die entsprechenden Einkünfte zu versteuern hat (Rz. 30f.). Dabei wir...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.2.2.3 Tatbestand: Gläubiger ist nicht Zurechnungssubjekt

Rz. 33k Der Tatbestand der Vorschrift setzt voraus, dass der Gläubiger der Kapitalerträge oder der Vergütungen nach § 50a EStG eine Person ist, der die Kapitalerträge oder Vergütungen nach deutschem Recht oder dem Recht des anderen Vertragsstaats nicht zugerechnet werden. Es muss also eine Situation vorliegen, nach der die dem Steuerabzug unterliegenden Einkünfte nicht dem G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.2.2.7 Verhältnis zur Erstattung nach EU-Richtlinien und zum Veranlagungsverfahren

Rz. 34n § 50d Abs. 1 S. 11 EStG gilt nur für Erstattungsansprüche aufgrund eines DBA und nur für das Erstattungsverfahren nach § 50d Abs. 1 EStG. Damit kann die Vorschrift mit Erstattungsansprüchen auf einer anderen Rechtsgrundlage sowie mit der Erstattung im Rahmen eines Veranlagungsverfahrens kollidieren.[1] Als "andere Rechtsgrundlage" kommt insbesondere die Mutter-Tochte...mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / 1. Sicherheitsbeauftragte

Rz. 53 In Unternehmen mit i.d.R. mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer einen oder mehrere Sicherheitsbeauftragte unter Mitwirkung des Betriebsrats zu bestellen, § 22 SGB VII. Dabei zählen bei der Feststellung der Beschäftigtenanzahl auch leitende Arbeitnehmer i.S.d. Betriebsverfassungsgesetzes, Schüler und Studenten, betreute Kinder in Tageseinrichtungen oder ehrenam...mehr

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Autorenverzeichnis

Prof. Dr. Nicolai Besgen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Bonn Dr. David Bomhard Rechtsanwalt, München Dr. Martin Geraats Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht sowie für Handels- und Gesellschaftsrecht, Bonn Prof. Dr. Richard Giesen Direktor des Zentrums für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR), Ludwig-Maximilians-­Universität München Dr. Matthias Lachenmann...mehr

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Rationalisierungsschutz / 5.3 Weitere Maßnahmen zur Arbeitsplatzsicherung

Kann auch durch eine Fortbildung- bzw. Umschulungsmaßnahme nicht erreicht werden, dem Arbeitnehmer einen gleichwertigen Arbeitsplatz bei demselben Arbeitgeber zu sichern, hat der Arbeitgeber nach einem anderen, nicht gleichwertigen Arbeitsplatz zu suchen. Da es auf die Gleichwertigkeit des Arbeitsplatzes nicht mehr ankommt, ist die tarifliche Eingruppierung unerheblich. Die ...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 4.3.2 Angaben bei Nichtwohngrundstücken die im Sachwertverfahren bewertet werden [Zeilen 20 bis 35]

Teileigentum, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke werden im Sachwertverfahren[1] bewertet. Die folgenden Ausführungen gelten nur für die o. g. Grundstücksarten. Im Sachwertverfahren werden die gewöhnlichen Herstellungskosten eines Gebäudes ermittelt. Dabei kommen nicht die tatsächlichen Kosten zum Ansatz, sondern standardisiert...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 3.9 Eigentumsverhältnisse [Zeile 32]

Unter "Eigentumsverhältnisse" ist die Rechtsform des Eigentümers des zu erklärenden Grundbesitzes anzugeben. Die Eigentumsverhältnisse sind entsprechend der folgenden vorgegebenen Auswahl zu erklären: Alleineigentum einer natürlichen Person, Alleineigentum einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts wie z. B. Geb...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 4.1 Angaben zur Grundstücksart [Zeile 3]

Zunächst ist die Wahl der richtigen Grundstücksart zu treffen. Die Grundstücksart ist ausschlaggebend für das anzuwendende Bewertungsverfahren (Ertragswertverfahren bei Wohngrundstücken[1] oder Sachwertverfahren bei Nichtwohngrundstücken[2]) und für den Ansatz der unterschiedlichen Bewertungsparameter (z. B. Nettokaltmiete, Bewirtschaftungskosten) innerhalb der Bewertungsver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerbefreiung von Bildung... / 2. EuGH-Rechtsprechung wird restriktiver

Vormals breitere Definition des steuerfreien Unterrichts: Nach vorheriger EuGH-Rechtsprechung war steuerfreier Unterricht breiter definiert und konnte leichter angenommen werden. Der Begriff des Schul- und Hochschulunterrichts schloss einfach alle Tätigkeiten ein, bei denen die Unterweisung in Schulen und Hochschulen erteilt wurde, um die Kenntnisse und Fähigkeiten der Schül...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 57 Förderu... / 2.2 Anerkannte Ausbildungsberufe

Rz. 8 Nach Abs. 1 ist eine berufliche Ausbildung förderungsfähig, wenn sie in einem nach den Berufsbildungsgesetz, der Handwerkordnung, dem Seearbeitsgesetz oder dem Altenpflegegesetz staatlich anerkannten Ausbildungsberuf betrieblich oder außerbetrieblich durchgeführt wird und der dafür vorgeschriebene Ausbildungsvertrag abgeschlossen ist. Die betriebliche Ausbildung umfass...mehr

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Steuerbefreiung von Bildung... / 4. Der problematische Begriff des "spezialisierten Unterrichts"

Trotz dieser Einschränkung konnte man damals noch hoffen, dass kein Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung, sondern nur eine einschränkende Präzisierung bestand. Die klare Versagung der Steuerbefreiung hätte darauf beruhen können, dass der Fahrunterricht, so wichtig und banal dies als allgemeine Fähigkeit sein mag, in den Mitgliedstaaten zum Lehrplan von Schul- und Hochsc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 57 Förderu... / 2.3 Erstmalige Ausbildung (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 18 Grundsätzlich wird nur die erste zu einem Abschluss führende Berufsausbildung gefördert, Abs. 2 Satz 1. Diese Einschränkung wird damit begründet, dass es erforderlich ist, die drei Förderarten Ausbildung, Fortbildung und Umschulung nach ihrem Inhalt und ihrem Ziel klar voneinander abgrenzen zu können. Neben den in Abs. 1 aufgeführten Berufsausbildungen zählen auch sol...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Theatermusiker (Professiogr... / Zusammenfassung

Überblick Der Beruf eines Musikers hat viele Facetten, wie z. B. Instrumental- und Orchestermusik, Dirigieren und Komposition sowie Gesang an Theatern, bei Funk und Fernsehen oder in Kirchen. Auch Musikpädagogik an Universitäten, Hoch-, Fach- und Musikschulen als auch im außerschulischen Bereich gehört zum Beruf eines Musikers. Zu den Facetten gehört auch die Musiktherapie i...mehr

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2 Der Kreis der abgabepflic... / 2.2.9 Aus- und Fortbildungseinrichtungen für Kunst und Publizistik

Gem. § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 KSVG sind Unternehmen, die Aus- und Fortbildung für künstlerische und publizistische Tätigkeiten betreiben, abgabepflichtig. Das KSVG umfasst alle denkbaren Arten von privaten und öffentlichen Aus- und Fortbildungseinrichtungen. Dazu gehören insbesondere: Ballettschulen, Fachhochschulen, Journalistenschulen, Kunst(hoch)schulen, Malschulen, Musik(hoch)sc...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.2.1.2.4 Messestände/Architectural Design

Nach Auffassung der KSK ist beispielsweise das Gestalten von Messeständen oder die Ausstellungsgestaltung nicht künstlerisch. Dies übersieht, dass Architectural Design und Raumgestaltung lange an den künstlerischen Hochschulen angekommen sind. Beispiel Ein Industriedesigner beantragt bei der KSK die Versicherungspflicht. Er gestaltet hauptsächlich Messestände für Möbelherstel...mehr

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K / Klageerzwingungsverfahren, Zulässigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung [Rdn 2821]

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.2.2.3.4 Lehre von Publizistik

Der Begriff der Lehre von Publizistik umfasst das Unterrichten an Journalistenschulen und die Studiengänge der Publizistik und der Journalistik an Hochschulen, aber auch publizistischen Unterricht etwa an Volkshochschulen. Allerdings hat das BSG für die Tätigkeit von Dozenten an Einrichtungen der Erwachsenenbildung und andere Lehrtätigkeiten wie z. B. Museumsführungen eine wi...mehr

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V / Verteidiger, Begriff [Rdn 4863]

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Neue Autoren/Autorenverzeichnis

Thomas Hillenbrand Thomas Hillenbrand ist Richter am Landgericht. Er ist als Mitglied einer Großen Strafkammer beim Landgericht Stuttgart und seit über zehn Jahren ausschließlich im Strafrecht tätig. Thomas Hillebrand ist Mitautor des von Burhoff/Kotz herausgegebenen "Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge" und langjähriger Mitarbeiter der Zeitschriften StRR und ZAP. Zulet...mehr

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Neue Autoren/Autorenverzeichnis

Thomas Hillenbrand Thomas Hillenbrand ist Richter am Landgericht. Er ist als Mitglied einer Großen Strafkammer beim Landgericht Stuttgart und seit über zehn Jahren ausschließlich im Strafrecht tätig. Thomas Hillebrand ist Mitautor des von Burhoff/Kotz herausgegebenen "Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge" und langjähriger Mitarbeiter der Zeitschriften StRR und ZAP. Zulet...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer

Rz. 25 [Autor/Stand] Die maßgebende Restnutzungsdauer wird grundsätzlich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer, die sich aus Anlage 38 zum Bewertungsgesetz ergibt, und dem Alter des Gebäudes im Hauptfeststellungszeitpunkt ermittelt. Rz. 26 [Autor/Stand] Aus Anlage 38 zum BewG ergibt sich die typisierte wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer...mehr

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V / Verteidiger, Unterbevollmächtigung [Rdn 4994]

Rdn 4995 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Verteidiger, Allgemeines, Teil V Rdn 4803 insbesondere bei → Verteidiger, Vollmacht des Verteidigers, Teil V Rdn 5027. Rdn 4996 1.a) Der Wahlverteidiger kann einen anderen Verteidiger auswählen und unterbevollmächtigen, wenn ihn der Beschuldigte hierzu ermächtigt hat (BGHSt 59, 284 m. Anm. Barton StRR 2015, 62; OLG Düsseldorf Stra...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.2.1.6 Lehrtätigkeiten

Kunst i. S. d. KSVG ist auch das Unterrichten von Musik, darstellender Kunst und bildender Kunst. Grundsätzlich ist es nach der Rechtsprechung des BSG dabei unerheblich, ob sich der praktische Kunstunterricht an angehende Profis oder an Laien richtet; außerdem wird auch das Unterrichten von Kindern mit erfasst. Die Abgabepflicht setzt außerdem keine künstlerische Berufsausbi...mehr

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2 Der Kreis der abgabepflic... / 2.2.8.2 Museen

Unternehmen, die ein Museum betreiben, unterliegen ebenfalls nach dieser Vorschrift der Abgabepflicht. Als Museum definiert das BSG (Urteil vom 25.1.1995, Az. 3/12 RK 61/93) unter Verweis auf den Duden ein Institut, Zitat (...) in dem Kunstwerke sowie kunstgewerbliche, wissenschaftliche oder technische Sammlungen aufbewahrt oder ausgestellt werden. Zur trennscharfen Abgrenzung ...mehr

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6 Anhänge / 6.1 KSVG (Auszug)

Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten Vom 27. Juli 1981 (BGBl. I 1981, S. 705) Zuletzt geändert durch: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze vom 16. Juli 2021 (BGBl I 2021, S. 29...mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / VII. Ergebnis: Verzicht auf den Abzug einer tatsächlich nicht anfallenden Ertragsteuer

Die vorzugswürdige Lösung wäre somit, einen Abzug der Ertragsteuer (sowie der Spekulationssteuer) nur dann zuzulassen, wenn diese unvermeidbar ist bzw. tatsächlich zeitnah anfällt. In diesem Fall ist der Betrag, den der Ausgleichspflichtige aus dem Wert des Vermögensgegenstandes realisieren kann, auch nur der eingenommene Kaufpreis abzüglich der Steuer und abzüglich sonstige...mehr

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zfs 01/2022, Mountainbikefa... / 2 Aus den Gründen:

[39] Die Berufung des Klägers ist – soweit die Parteien nicht übereinstimmend den Rechtsstreit teilweise in der Hauptsache für erledigt erklärt haben – begründet. [40] 1. Zum Grund der gesamtschuldnerischen (§ 840 BGB) Haftung der Beklagten aus Verletzung der ihnen jeweils obliegenden Verkehrssicherungspflichten gemäß § 823 Abs. 1 BGB bzw. § 839 BGB i.V.m. Art. 33 GG verweist...mehr

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ZErb 01/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Boecken, Bewertung von Kunst im Recht, Fachbuch 2021, Dike Verlag, ...mehr

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FF 01/2022, Kindgerechte Justiz im Spannungsfeld von Schutz und Selbstbestimmung Minderjähriger

18. Göttinger Workshop zum Familienrecht Der 18. Göttinger Workshop zum Familienrecht behandelte in diesem Jahr das Thema Kindgerechte Verfahren – Anspruch und Wirklichkeit in Kindschaftssachen. Rund 40 Teilnehmende diskutierten Anfang November 2021 in Göttingen auf dem von Prof. Dr. Eva Schumann ausgerichteten Workshop die Frage, wie die Bedürfnisse von Kindern im familienge...mehr

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V / Verlesung von Behördengutachten [Rdn 3461]

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