Fachbeiträge & Kommentare zu Hausratversicherung

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zfs 10/2017, Kein Leitungsw... / Sachverhalt

Der Kl. nimmt die Bekl. aus einer Wohngebäudeversicherung und einer Hausratversicherung auf Ersatz von Schäden in Anspruch, die nach heftigen Witterungsniederschlägen durch Wasseransammlung und Durchfeuchtung insb. von Böden und Wänden im Untergeschoss seines Ferienhauses in H entstanden sind. Das LG wies die Klage ab. Es verneinte eine Überschwemmung i.S.d. AVB. Zwar sei das...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / C. Checkliste: Hausratversicherung (anhand der VHB 2010)

Rz. 278 Bei jedem Hausratschaden ist zu prüfen: I. Allgemein Rz. 279mehr

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§ 3 Hausratversicherung

A. Vorbemerkung I. Rechtsnatur des Hausrat-Versicherungsvertrages Rz. 1 Knapp 80 Prozent aller privaten Haushalte in der Bundesrepublik verfügen über eine Hausratversicherung.[1] Die Hausratversicherung ist eine typische Massensparte und gehört zu den am häufigsten und von allen Kreisen der Bevölkerung abgeschlossenen Versicherungen ("Jedermann-Versicherung").[2] Sie bietet in...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / Literaturtipps

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§ 3 Hausratversicherung / I. Allgemein

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§ 7 Reisegepäckversicherung / II. Reisegepäckversicherung und Hausratversicherung

Rz. 4 Hinweis Auch für den Fall, dass keine separate Reisegepäckversicherung besteht, ist bei einem Reisegepäckschaden zu prüfen, ob nicht der Hausratversicherer eintrittspflichtig ist. Verwiesen wird hier auch auf die Ausführungen in dem Abschnitt Hausrat-Versicherung (vgl. § 3 Rdn 6, 62, 141). Bitte beachten Sie, dass der Versicherungsschutz auch über eine Kreditkarte, die ...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / II. VVG 2008 und Bedingungsfassung der VHB

Rz. 2 Hausratversicherungen gehören zu den gebäudegebundenen Sachversicherungen. Wie jeder derartige Vertrag beinhaltet die Hausratversicherung trotz der Deckungserweiterungen, die gegenüber gebräuchlichen Einzelrisikoverträgen im gewerblichen Bereich bestehen, keine Allgefahrendeckung. Deshalb enthalten alle Verträge sowohl Risikobegrenzungen als auch Obliegenheiten, die de...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 1. Regress des Hausratversicherers

Rz. 276 Die Rechtsprechung des BGH zur Regressbeschränkung des Gebäudeversicherers findet auf die Hausratversicherung keine Anwendung. Wenn Hausrat des Vermieters aufgrund Verschuldens seines Mieters einen in der Hausratversicherung des Vermieters ersatzpflichtigen Schaden erlitten hat, ist der Mieter nicht in den Schutzbereich der Hausratversicherung des Vermieters einbezog...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / I. Rechtsnatur des Hausrat-Versicherungsvertrages

Rz. 1 Knapp 80 Prozent aller privaten Haushalte in der Bundesrepublik verfügen über eine Hausratversicherung.[1] Die Hausratversicherung ist eine typische Massensparte und gehört zu den am häufigsten und von allen Kreisen der Bevölkerung abgeschlossenen Versicherungen ("Jedermann-Versicherung").[2] Sie bietet in einem rechtlich einheitlichen Vertrag kombinierten Versicherung...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / III. Klage

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§ 3 Hausratversicherung / B. Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen (VHB 2010)

Rz. 19 In der Hausratversicherung besteht Versicherungsschutz für den privaten Hausrat gegen eine der haushaltstypischen versicherten Gefahren, sofern er sich in der Wohnung des Versicherten befindet. Bei Wohnungswechsel und in den Fällen der sog. Außenversicherung ist der Versicherungsschutz erweitert. I. Versicherte Sachen (A § 6 VHB 2010) Rz. 20 Nach den VHB 92 war nicht nu...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / A. Vorbemerkung

I. Rechtsnatur des Hausrat-Versicherungsvertrages Rz. 1 Knapp 80 Prozent aller privaten Haushalte in der Bundesrepublik verfügen über eine Hausratversicherung.[1] Die Hausratversicherung ist eine typische Massensparte und gehört zu den am häufigsten und von allen Kreisen der Bevölkerung abgeschlossenen Versicherungen ("Jedermann-Versicherung").[2] Sie bietet in einem rechtlic...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 4. Bedingungsänderung

Rz. 268 Für den Fall, dass sich Änderungen bestehender oder das Inkrafttreten neuer Rechtsvorschriften oder Änderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung auf einzelne ("betroffene") Bedingungen der Hausratversicherung auswirken, außerdem dann, wenn ein Gericht die Unwirksamkeit einer Klausel feststellt oder sie durch die Aufsichtsbehörden für mit geltendem Recht nicht ve...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 1. Zerstörung, Beschädigung, Abhandenkommen

Rz. 62 Die klassische Hausratversicherung beinhaltet – anders als etwa bestimmte Transportversicherungen – keine Allgefahrendeckung. Versicherte Schäden in der Hausratversicherung sind nur die Zerstörung, die Beschädigung oder das Abhandenkommen versicherter Sachen durch eine der in den VHB aufgeführten Schadenursachen. Das ist jedoch nicht immer der Fall; seit dem Wegfall d...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Begriff "Wohnungswechsel"

Rz. 153 Bei Wohnungswechsel geht der Versicherungsschutz automatisch auf die neue Wohnung über. Der Wohnungswechsel ist dem Versicherer zwar nach A § 11 Ziff. 4 VHB 2010 spätestens bei Umzugsbeginn unter Angabe der neuen Wohnfläche schriftlich anzuzeigen. Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht bei Wohnungswechsel ist aber nicht mit Sanktionen verbunden worden und damit sanktio...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 3. Deckungseinschränkungen (A § 6 Ziff. 4 VHB 2010)

Rz. 40 Nicht versichert sind Gebäudebestandteile. Der Ausschluss folgt aus dem in der Sachversicherung herrschenden Trennungsprinzip zwischen der Versicherung von Gebäuden einerseits und derjenigen des Inhalts von Gebäuden andererseits. Was unter "Gebäudebestandteilen" zu verstehen ist, wird in keiner der Fassungen der VHB definiert. Maßgebend sind deshalb die Verkehrsanscha...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 2. Auslegung und Inhaltskontrolle der VHB

Rz. 13 Als Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegen die AVB der Hausratversicherung der Inhaltskontrolle durch die Gerichte (§§ 305 ff. BGB); das gilt selbstverständlich auch für die Klauseln, die von den Versicherern zur Ersetzung mit dem VVG 2008 nicht mehr konformer Bedingungen (Art. 1 Abs. 3 EGVVG) formuliert wurden. Der AGB-Kontrolle hat nach st. Rspr. des BGH die Au...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Antennenanlagen, Markisen

Rz. 33 Ob Rundfunk- und Fernsehantennenanlagen, zu denen Parabolantennen [64] und sinngemäß auch die innerhalb des Gebäudes (vgl. A § 6 Nr. 3 VHB 2010) installierten Verteiler von Kabelanschlüssen gezählt werden müssen, zu dem versicherten Hausrat oder zu den nach A § 6 Nr. 4 a VHB 2010 unversicherten Gebäudebestandteilen gehören, kann zweifelhaft sein. § 1 Nr. 2 a VHB 92 hat ...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 3. Altverträge und Übergangsrecht

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§ 3 Hausratversicherung / V. Räumliche Grenzen des Versicherungsschutzes

1. Versicherungsort (A § 6 Ziff. 3 VHB 2010) a) Begriff "Versicherungsort" Rz. 141 Im Gegensatz zu anderen Versicherungssystemen, in denen es (beispielsweise in der Schweiz) gleichgültig ist, wo sich Hausrat befindet und eine Reisegepäckversicherung deshalb weitgehend überflüssig ist, beschränkt sich der Versicherungsschutz nach den VHB grundsätzlich auf den Versicherungsort (...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / II. Versicherte Kosten (A § 8 VHB 2010)

1. Versicherungswert und Kosten Rz. 49 Der Ersatz versicherter Kosten ergänzt und vervollständigt den bedarfsgerechten Versicherungsschutz des Hausrats. In der Hausratversicherung wird nicht die durch ein versichertes Ereignis zerstörte, beschädigte oder abhanden gekommene Sachsubstanz ersetzt, sondern deren Wiederbeschaffungswert. Der Versicherer gleicht die Kosten aus, die ...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 1. Entschädigungsberechnung

a) Grundsätzliches Rz. 226 In welcher Höhe der Versicherer bedingungsgemäß nach einem Schadenfall Entschädigung zu leisten hat, ist in A §§ 12 ff. geregelt. Die Höhe der von dem Versicherer zu leistenden Entschädigung ist danach keineswegs immer mit dem Betrag des tatsächlich eingetretenen Schadens identisch. Die Entschädigungsberechnung wird von den Faktorenmehr

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§ 3 Hausratversicherung / 3. Außenversicherung (A § 7 VHB 2010)

a) Deckungsumfang Rz. 163 Der Außenversicherungsschutz nach A § 7 VHB 2010 hängt vom Bestand der Hausratversicherung für die Wohnung des Versicherungsnehmers ab. Er gilt seit den VHB 92 weltweit. Der Versicherungsschutz ist eingeschränkt auf das Eigentum des Versicherungsnehmers und der übrigen Haushaltsmitglieder sowie solche fremde Sachen, die dem Gebrauch des genannten Pers...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / III. Versicherte Gefahren und Schäden (A § 1 VHB 2010)

1. Zerstörung, Beschädigung, Abhandenkommen Rz. 62 Die klassische Hausratversicherung beinhaltet – anders als etwa bestimmte Transportversicherungen – keine Allgefahrendeckung. Versicherte Schäden in der Hausratversicherung sind nur die Zerstörung, die Beschädigung oder das Abhandenkommen versicherter Sachen durch eine der in den VHB aufgeführten Schadenursachen. Das ist jedo...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / III. Versicherungsfall, Abschluss und Beendigung des Vertrages

1. Versicherungsfall, Einbezug der VHB in den Vertrag Rz. 9 Die Beschreibung des versicherten Risikos in der Hausratversicherung ist komplex. Versichert sind nicht einzelne Sachen, sondern der Hausrat als Sachinbegriff. Versicherungsfall ist die Zerstörung, die Beschädigung oder das Abhandenkommen von Hausrat oder ihm bedingungsgemäß gleichgestellter Gegenstände, sofern dies ...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 2. Gefahrerhöhung nach Antragstellung (B § 9 VHB 2010)

a) Begriff "Gefahrerhöhung" Rz. 188 Definition Gefahrerhöhung ist die nachträgliche Änderung der bei Vertragsabschluss tatsächlich vorhandenen Umstände, die den Eintritt des Versicherungsfalls oder eine Vergrößerung des Schadens wahrscheinlicher macht.[200] Rz. 189 Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn die Veränderungen der Gefahrenlage dem Versicherer vernünftigerweise Anlass b...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 6. Leitungswasser (A § 4 VHB 2010)

a) Leitungswasserschaden Rz. 102 Definition Leitungswasser ist Wasser, das ausmehr

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§ 3 Hausratversicherung / XI. Sonstige Fragen

1. Regress des Hausratversicherers Rz. 276 Die Rechtsprechung des BGH zur Regressbeschränkung des Gebäudeversicherers findet auf die Hausratversicherung keine Anwendung. Wenn Hausrat des Vermieters aufgrund Verschuldens seines Mieters einen in der Hausratversicherung des Vermieters ersatzpflichtigen Schaden erlitten hat, ist der Mieter nicht in den Schutzbereich der Hausratve...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 1. Versicherungsort (A § 6 Ziff. 3 VHB 2010)

a) Begriff "Versicherungsort" Rz. 141 Im Gegensatz zu anderen Versicherungssystemen, in denen es (beispielsweise in der Schweiz) gleichgültig ist, wo sich Hausrat befindet und eine Reisegepäckversicherung deshalb weitgehend überflüssig ist, beschränkt sich der Versicherungsschutz nach den VHB grundsätzlich auf den Versicherungsort (A § 6 Ziff. 3 VHB 2010). Außerhalb des Versi...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / VIII. Ermittlung der Entschädigung, Wertgrenze

1. Entschädigungsberechnung a) Grundsätzliches Rz. 226 In welcher Höhe der Versicherer bedingungsgemäß nach einem Schadenfall Entschädigung zu leisten hat, ist in A §§ 12 ff. geregelt. Die Höhe der von dem Versicherer zu leistenden Entschädigung ist danach keineswegs immer mit dem Betrag des tatsächlich eingetretenen Schadens identisch. Die Entschädigungsberechnung wird von de...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 2. Wohnungswechsel (A § 11 VHB 2010)

a) Begriff "Wohnungswechsel" Rz. 153 Bei Wohnungswechsel geht der Versicherungsschutz automatisch auf die neue Wohnung über. Der Wohnungswechsel ist dem Versicherer zwar nach A § 11 Ziff. 4 VHB 2010 spätestens bei Umzugsbeginn unter Angabe der neuen Wohnfläche schriftlich anzuzeigen. Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht bei Wohnungswechsel ist aber nicht mit Sanktionen verbun...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / IX. Prämie, Anpassung von Prämie und Versicherungssumme, Bedingungsänderung

1. Prämie als Gegenleistung für Übernahme des Versicherungsschutzes Rz. 252 Die Prämie stellt die Gegenleistung für die Übernahme des Versicherungsschutzes dar. Die Zahlung der Versicherungsprämie ist deshalb Hauptpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsvertrag. Für die Rechtzeitigkeit der Prämienzahlung kommt es nicht auf den Eingang bei dem Versicherer an, son...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 2. Kündigung (B § 3 VHB 2010)

a) Unkündbarkeit während der Vertragsdauer Rz. 272 Für die vereinbarte Vertragsdauer ist der Versicherungsvertrag – von den Kündigungsmöglichkeiten wegen Prämienerhöhung oder Obliegenheitsverletzung abgesehen – unkündbar. Auch eine danach unwirksame Kündigung muss der Versicherer jedoch unverzüglich zurückweisen; sonst wird die Kündigung wirksam. Dies folgt aus dem das gesamt...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / X. Versicherungsdauer, Kündigung

1. Beginn und Ende der Haftung, Vertragsdauer (B §§ 2, 3 VHB 2010) Rz. 269 Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein/-antrag bezeichneten Zeitpunkt. Für Schäden, die nach Antragstellung, aber vor Zahlung der Erstprämie eintreten, besteht nach der erweiterten Einlöseklausel Versicherungsschutz, es sei denn, dem Versicherungsnehmer ist bei Antragstellung be...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 4. Einbruchdiebstahl, Raub (A § 3 VHB 2010)

a) Einbruchdiebstahl Rz. 80 Definition Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Diebmehr

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§ 3 Hausratversicherung / 7. Sturm, Hagel (A § 5 VHB 2010)

a) Sturm- und Hagelschaden Rz. 116 Definition Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Rz. 117 Die Windstärke wird nach der Beaufort-Skala bestimmt. Windstärke 8 ist danach ein stürmischer Wind, der Zweige von Bäumen bricht und das Gehen im Freien erheblich erschwert (Windgeschwindigkeit von mindestens 63 km/h, A § 5 Ziff. 2 VHB 2010). Die Regelu...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 3. Beratungspflichten/Prospektangaben

Rz. 14 Wer ein komplexes Versicherungsprodukt wie die Hausratversicherung vertreibt, schuldet vor und bei Vertragsabschluss Aufklärung und Beratung, auch wenn der Versicherungsnehmer für seine Risikoabdeckung vom Grundsatz her selbst verantwortlich ist und auch im VVG 2008 verantwortlich bleibt.[16] Derartige Beratungspflichten hat die Rechtsprechung schon vor Inkrafttreten ...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / e) Anbaumöbel und Einbauküchen (A § 6 Ziff. 2 c bb VHB 2010)

Rz. 38 Verbal aufgenommen in den Katalog der Deckungserweiterungen wurden ab den VHB 2000 Anbaumöbel und "Einbauküchen". Da diese jedoch nicht generell als Hausrat gelten, sondern nur, wenn es sich um serienmäßig produzierte Teile handelt, die nicht individuell für das Gebäude gefertigt sind und lediglich mit einem gewissen Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst ...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / bb) Einzelheiten

Rz. 77 Während noch in § 9 Nr. 2 VHB 92 bzw. der entsprechenden Regelung in § 4 Nr. 5 und 6 VHB 2000 Sengschäden, die nicht durch einen Brand entstanden sind, sowie Kurzschluss und Überspannungsschäden, soweit sie nicht Folge eines Brandes oder einer Explosion sind, von der Deckung in der Hausratversicherung ausgeschlossen waren, findet sich in A § 2 Ziff. 5 b VHB 2010 wegen...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Begriff "Versicherungsort"

Rz. 141 Im Gegensatz zu anderen Versicherungssystemen, in denen es (beispielsweise in der Schweiz) gleichgültig ist, wo sich Hausrat befindet und eine Reisegepäckversicherung deshalb weitgehend überflüssig ist, beschränkt sich der Versicherungsschutz nach den VHB grundsätzlich auf den Versicherungsort (A § 6 Ziff. 3 VHB 2010). Außerhalb des Versicherungsortes besteht nur ein...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / b) In das Gebäude eingefügte Sachen

Rz. 35 In das Gebäude eingefügte Sachen sind in der Regel Gebäudebestandteile und wären deshalb an sich unversichert. Da ein Mieter aber keine Wohngebäudeversicherung abschließen kann, wird der Versicherungsschutz in der Hausratversicherung durch A § 6 Ziff. 2 c aa VHB 2010 auf derartige in das Gebäude eingefügte Sachen unter der Voraussetzung erweitert, dassmehr

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§ 3 Hausratversicherung / 4. Unterschiede in den Bedingungsfassungen der VHB

Rz. 6 Die einzelnen Fassungen der VHB unterscheiden sich nicht nur redaktionell. Während die Hausratversicherung bis einschließlich den VHB 74 die Risikenmehr

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§ 3 Hausratversicherung / 2. Objektive Risikoausschlüsse (A § 1 Ziff. 2 VHB 2010)

Rz. 139 Wie generell in der Sachversicherung werden auch in den VHB 2010 Schäden durch politische und Elementarereignisse (Krieg, innere Unruhen und Erdbeben) sowie Atomkraft ausgeschlossen. Sie sind nicht beherrsch- und damit auch nicht kalkulier- und somit auch nicht versicherbar.[166] Rz. 140 Für die Versicherung von Schäden durch Kernenergie im Rahmen der Hausratversicher...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 2. Bedingungsfassungen der VHB

Rz. 4 Versicherungsbedingungen wie die für die Hausratversicherung maßgeblichen Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB) mussten und müssen dem jeweils geltenden Recht (und weitgehend auch) dem Stand der Rechtsprechung entsprechen. Die VHB haben deshalb immer wieder erhebliche Veränderungen erfahren. Die heutigen Fassungen gehen auf die noch aufsichtsamtlich genehmig...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 4. Eigentumsverhältnisse

Rz. 47 Auf die Eigentumsverhältnisse kommt es nicht an, da nach A § 6 Ziff. 2 dd VHB 2010 fremdes Eigentum mitversichert ist; die Hausratversicherung ist insoweit Versicherung für fremde Rechnung (§§ 74 ff. VVG). Wenn sich also Hausrat eines Dritten in der Wohnung des Versicherungsnehmers befindet und dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dient, besteht ...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 4. Vorläufige Deckung

Rz. 18 Wird in der Hausratversicherung vorläufige Deckung (vgl. dazu nunmehr §§ 49 ff. VVG 2008) zugesagt, d.h. das Einstehen für Versicherungsfälle, die sich in der Zeit zwischen Antrag und dem Inkrafttreten der Hauptversicherung ereignen, ergeben sich Streitfragen in der Regel nur dann, wenn sich der Versicherer auf den Wegfall oder die Beendigung des vorläufigen Versicher...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 1. Versicherungswert und Kosten

Rz. 49 Der Ersatz versicherter Kosten ergänzt und vervollständigt den bedarfsgerechten Versicherungsschutz des Hausrats. In der Hausratversicherung wird nicht die durch ein versichertes Ereignis zerstörte, beschädigte oder abhanden gekommene Sachsubstanz ersetzt, sondern deren Wiederbeschaffungswert. Der Versicherer gleicht die Kosten aus, die am Vermögen des Versicherten du...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Deckungsumfang

Rz. 163 Der Außenversicherungsschutz nach A § 7 VHB 2010 hängt vom Bestand der Hausratversicherung für die Wohnung des Versicherungsnehmers ab. Er gilt seit den VHB 92 weltweit. Der Versicherungsschutz ist eingeschränkt auf das Eigentum des Versicherungsnehmers und der übrigen Haushaltsmitglieder sowie solche fremde Sachen, die dem Gebrauch des genannten Personenkreises diene...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / aa) Grundsätzliches

Rz. 76 Die Risikoausschlüsse in der Hausratversicherung bestehen grundsätzlich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen. Ausgeschlossen sind derartige Schäden deshalb sowohl, wenn die ausgeschlossene Ursache den Schaden nicht allein, sondern nur zusammen mit einer anderen (versicherten) Ursache bewirkt hat, als auch dann, wenn das Schadenereignis zwar auf einer versicherten G...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 2. Schadenermittlungskosten (§ 85 VVG)

Rz. 50 Die Kosten der Schadenermittlung sind in A § 8 Ziff. 2 VHB 2010 nicht aufgeführt. Daraus kann jedoch nicht der Schluss gezogen werden, dass diese Kosten in der Hausratversicherung nicht zu ersetzen wären. Würde A § 8 Ziff. 2 VHB 2010 als abschließende Aufzählung der (mit-)versicherten Kosten verstanden, stünde die Regelung in Widerspruch zu dem gesetzlichen Leitbild i...mehr