Fachbeiträge & Kommentare zu Hausratversicherung

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§ 21 Versicherungsrecht / III. Hausratversicherung

Rz. 41 Etwa 80 % aller privaten Haushalte in der Bundesrepublik verfügen über eine Hausratversicherung, so dass im Zweifel davon auszugehen ist, dass ein solcher Vertrag auch von dem Erblasser abgeschlossen worden ist. Die Hausratversicherung ist eine typische Massensparte und bietet in einem einheitlichen Vertrag Versicherungsschutz gegen unterschiedliche Gefahren, im Regel...mehr

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§ 4 Sachversicherungen / B. Hausratversicherung

I. Allgemeines 1. Rechtsgrundlagen Rz. 98 Weil die Darstellung, was genau in den einzelnen Normen geregelt ist, den Umfang dieses Buches sprengen würde, wird das parallele Studium der einschlägigen Rechtsquellen vorausgesetzt. Insbesondere unterscheiden sich Versicherungsbedingungen von Gesellschaft zu Gesellschaft nicht selten in kleinen, bisweilen aber entscheidenden Details...mehr

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§ 4 Sachversicherungen / a) Versicherte Gefahren

Rz. 106 Die Hausratversicherung ist eine Schadensversicherung. Standardmäßig versicherte Gefahren sind gem. A 1 VHB 2022:mehr

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§ 4 Sachversicherungen / bb) Einbruchdiebstahl u.Ä.

Rz. 109 Unter die zusammenfassende Bezeichnung Einbruchdiebstahl in A § 3 VHB 2010 fallen Schäden durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch und Raub bzw. den Versuch solcher Taten. (1) Einbruchdiebstahl Rz. 110 Wann ein versicherter Einbruchdiebstahl vorliegt, ergibt sich aus dem Wortlaut des A 4.1 VHB 2022, der in fünf Unterpunkten bedingungsgemäße ED-Schäden e...mehr

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§ 4 Sachversicherungen / ee) Versicherung für fremde Rechnung

Rz. 127 Da der Hausrat selten nur im Eigentum des Versicherungsnehmers steht, regelt B 4.9 VHB 2022 die Versicherung für fremde Rechnung. Die Verfügungsbefugnis über die Rechte aus dem Versicherungsvertrag bleibt danach beim Versicherungsnehmer.mehr

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§ 4 Sachversicherungen / a) Gesetzliche Regelungen

Rz. 99 Die wesentlichen gesetzlichen Regelungen finden sich zunächst in Teil 1 Allgemeiner Teil VVG (§§ 1–99 VVG). Neben den spartenunabhängigen Normen aus Teil 1 Kapitel 1 Vorschriften für alle Versicherungszweige (§§ 1–73 VVG), gilt für die Hausratversicherung Teil 1 Kapitel 2 zur Schadensversicherung (§§ 74–99 VVG). Dieses Kapitel unterteilt sich wiederum in Abschnitt 1 A...mehr

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§ 4 Sachversicherungen / c) Versicherungsumfang

aa) Versicherungswert Rz. 120 Der Versicherungswert ist gem. § 88 VVG der Betrag, den der Versicherungsnehmer bei Schadenseintritt für die Wiederbeschaffung bzw. Wiederherstellung der versicherten Sache in neuwertigen Zustand unter "neu-für-alt"-Abzug aufwenden muss. Demgegenüber sehen die Versicherungsbedingungen in der Hausratversicherung keinen Abzug "neu-für-alt" vor. Der...mehr

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§ 4 Sachversicherungen / bb) Versicherungssumme

Rz. 121 Die Versicherungssumme (A 14.2 VHB 2022) ist der Betrag, den die Parteien als Maximalleistung des Versicherers vereinbaren. Sie sollte sich am tatsächlichen Wert des gesamten Hausrates orientieren.mehr

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§ 4 Sachversicherungen / d) Leistung des Versicherers

aa) Entschädigung Rz. 128 A 17 VHB 2022 regelt die Entschädigungsberechnung und damit, welche Leistung der Versicherungsnehmer für den betroffenen Hausrat beanspruchen kann. Hier ist, da es sich um einen Anspruch auf Entschädigung handelt, eine fiktive Abrechnung möglich. Rz. 129 Bei Zerstörung oder Abhandenkommen schuldet der Versicherer gem. A 17.1.1 VHB 2022 Ersatz des nach...mehr

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§ 4 Sachversicherungen / g) Verjährung

Rz. 144 Hier kann vollumfänglich auf das Kapitel zur Wohngebäudeversicherung (siehe Rdn 40 ff.) verwiesen werden.mehr

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§ 4 Sachversicherungen / bb) Einwand grober Fahrlässigkeit bei Einbruchdiebstahl

Rz. 164 Bisweilen wenden die Versicherer ein, der Versicherungsnehmer habe den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt und kürzen deshalb die Leistung entsprechend dem Grad der Schwere des Verschuldens nach B 3.3.3.1 VHB 2022 bzw. § 28 Abs. 2 S. 2 VVG. Rz. 165 Sachverhalt: Aufgrund eines unstreitigen Einbruchsdiebstahls hat der Versicherer seine Leistung auf 50 % der ...mehr

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§ 4 Sachversicherungen / (2) Vandalismus nach einem Einbruch

Rz. 113 Zerstört der Täter nach einem versicherten Einbruch Hausratgegenstände vorsätzlich, liegt in den Fällen des A 4.3 VHB 2022 ein versicherter Vandalismusschaden vor. Beschädigungen, die zum Zwecke des Einbruchsdiebstahles oder durch diesen entstehen, sind bereits über den Einbruchsdiebstahl gedeckt.mehr

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§ 4 Sachversicherungen / aa) Versicherungswert

Rz. 120 Der Versicherungswert ist gem. § 88 VVG der Betrag, den der Versicherungsnehmer bei Schadenseintritt für die Wiederbeschaffung bzw. Wiederherstellung der versicherten Sache in neuwertigen Zustand unter "neu-für-alt"-Abzug aufwenden muss. Demgegenüber sehen die Versicherungsbedingungen in der Hausratversicherung keinen Abzug "neu-für-alt" vor. Der Versicherungswert is...mehr

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§ 4 Sachversicherungen / f) Wohnungswechsel

Rz. 143 A 16 VHB 2022 regelt den Versicherungsschutz für den Fall des Wohnungswechsels. Das kann insbesondere bei Trennung von Eheleuten oder Lebensgemeinschaften relevant werden. Entscheidend ist, wer Versicherungsnehmer ist und wer die Wohnung wechselt. Für kurze Zeit kann Versicherungsschutz für mehrere Wohnungen bestehen (vgl. hierzu die Abhandlungen in der Musterklageer...mehr

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§ 4 Sachversicherungen / aa) Einbruchdiebstahl im Ferienhaus (Außenversicherung)

Rz. 163 Sachverhalt: Die Versicherungsnehmerin hat während einer einwöchigen Reise am Urlaubsort einen Einbruchsdiebstahl erlitten, für den der Hausratversicherer keine Leistungen erbracht hat. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.7: Klageschrift bei Einbruchdiebstahl im Ferienhaus An das Amtsgericht _________________________ _________________________ Klage...mehr

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§ 4 Sachversicherungen / aa) Brand/Blitzschlag/Leitungswasser/Naturgefahren

Rz. 108 Jene Gefahren aus A 3.1, 3.2, 5.2 und 6 VHB 2022 sind dieselben wie in der Wohngebäudeversicherung, so dass insoweit auf die Ausführungen oben (siehe Rdn 8 ff.) verwiesen wird.mehr

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§ 4 Sachversicherungen / dd) Versicherungssummenmodell/Quadratmetermodell

Rz. 124 Nach dem Versicherungssummenmodell ist gem. A 14.2 VHB 2022 Versicherungssummenmodell eine konkrete Versicherungssumme zu vereinbaren. Dies hat die Schwierigkeit, dass der Versicherungsnehmer den Wert seines Hausrates einschätzen muss, um ihn – zur Vermeidung einer Unterversicherung! – richtig abzusichern. Rz. 125 Häufig vereinbaren die Gesellschaften eine Versicherun...mehr

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§ 4 Sachversicherungen / b) Vertragliche Regelungen

Rz. 100 Damit bestimmt sich der Versicherungsinhalt vor allem nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen, die Allgemeine Geschäftsbedingungen darstellen. Hierzu gehören insbesondere die Allgemeinen Hausrat Versicherungsbedingungen (VHB). Rz. 101 Je nach Vertragsinhalt sind auch zusätzliche Bedingungen als Vertragsgegenstand maßgeblich. Des Weiteren können spezielle Klauseln...mehr

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§ 4 Sachversicherungen / a) Klage

aa) Einbruchdiebstahl im Ferienhaus (Außenversicherung) Rz. 163 Sachverhalt: Die Versicherungsnehmerin hat während einer einwöchigen Reise am Urlaubsort einen Einbruchsdiebstahl erlitten, für den der Hausratversicherer keine Leistungen erbracht hat. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.7: Klageschrift bei Einbruchdiebstahl im Ferienhaus An das Amtsgericht ...mehr

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§ 4 Sachversicherungen / b) Versicherte Sachen/Versicherungsort

Rz. 115 Versicherte Sachen sind nach A 7 VHB 2022 der sowie außerhalb des vereinbarten Versicherungsortes auchmehr

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§ 4 Sachversicherungen / cc) Unterversicherung

Rz. 122 Ist die Versicherungssumme zu gering, kann eine den Versicherer zur Leistungskürzung berechtigende Unterversicherung i.S.d. § 75 VVG bzw. A 17 VHB 2022 Versicherungssummenmodel vorliegen (vgl. hierzu Rdn 23 f. zu den Ausführungen mit Beispielen zur Wohngebäudeversicherung). Rz. 123 Die neueren Bedingungen und insbesondere jene zum Quadratmetermodel regeln positiv, wan...mehr

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§ 4 Sachversicherungen / cc) Sachverständigenverfahren

Rz. 135 Gem. A 19 VHB 2022 kann der Versicherer die Feststellung der Schadenshöhe durch Sachverständigenverfahren verlangen. Ein Anspruch auf sachverständige Feststellung des Versicherungsfalles selbst besteht allerdings nicht. Die Parteien können sich aber einvernehmlich auch für diesen Fall auf ein Sachverständigenverfahren einigen. Der genaue Verfahrensablauf ist geregelt...mehr

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§ 4 Sachversicherungen / aa) Entschädigung

Rz. 128 A 17 VHB 2022 regelt die Entschädigungsberechnung und damit, welche Leistung der Versicherungsnehmer für den betroffenen Hausrat beanspruchen kann. Hier ist, da es sich um einen Anspruch auf Entschädigung handelt, eine fiktive Abrechnung möglich. Rz. 129 Bei Zerstörung oder Abhandenkommen schuldet der Versicherer gem. A 17.1.1 VHB 2022 Ersatz des nach A 14.1 VHB 2022 ...mehr

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§ 4 Sachversicherungen / aa) Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall

Rz. 137 Vor dem Versicherungsfall zu erfüllende sicherheitsrelevante Obliegenheiten des Versicherungsnehmers und die aus einer solchen Pflichtverletzung resultierende Leistungsfreiheit des Versicherers normiert A 21 VHB 2022. Sie dienen dem Schutz des versicherten Hausrates, denn der Versicherer haftet zu Recht nicht für Nachlässigkeiten des Versicherungsnehmers. Rz. 138 Der ...mehr

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§ 4 Sachversicherungen / 3. Muster

a) Schadensmeldung an den Versicherer Rz. 152 Hier sollte im ersten Schritt eine ebenso knappe Formulierung erfolgen wie bei der Wohngebäudeversicherung (vgl. Rdn 64 ff.). b) Stehlgutliste nach Einbruchdiebstahl Rz. 153 Gem. B 3.3.2.2 VHB 2022 hat der Versicherungsnehmer unverzüglich bei seinem Versicherer und der Polizei eine Stehlgutliste einzureichen. Zwar dient dies zur Auf...mehr

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§ 4 Sachversicherungen / III. Gerichtliche Mandate

1. Checkliste/Praxistipps Rz. 159 Vgl. hierzu das Kapitel zur Wohngebäudeversicherung (siehe Rdn 70 ff.). Rz. 160 Im Falle eines Einbruchsdiebstahls stehen dem Versicherungsnehmer Beweiserleichterungen zur Seite, so dass er lediglich das äußere Bild eines Einbruchsdiebstahles darzulegen und zu beweisen hat. Dazu gehört aber ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfah...mehr

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§ 4 Sachversicherungen / I. Allgemeines

1. Rechtsgrundlagen Rz. 98 Weil die Darstellung, was genau in den einzelnen Normen geregelt ist, den Umfang dieses Buches sprengen würde, wird das parallele Studium der einschlägigen Rechtsquellen vorausgesetzt. Insbesondere unterscheiden sich Versicherungsbedingungen von Gesellschaft zu Gesellschaft nicht selten in kleinen, bisweilen aber entscheidenden Details. Nicht zuletz...mehr

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§ 4 Sachversicherungen / b) Klageerwiderung

aa) Schaden nach Auszug (Wohnungswechsel) Rz. 166 Sachverhalt: Die Versicherungsnehmerin hatte mit ihrem früheren Lebensgefährten, der nicht gleichzeitig Versicherungsnehmer ist, eine gemeinsame Wohnung. Nach der Trennung haben beide neue Wohnungen bezogen. In der neuen Wohnung des ehemaligen Lebensgefährten soll sich ein versicherter Leitungswasserschaden ereignet haben. Must...mehr

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§ 4 Sachversicherungen / (1) Einbruchdiebstahl

Rz. 110 Wann ein versicherter Einbruchdiebstahl vorliegt, ergibt sich aus dem Wortlaut des A 4.1 VHB 2022, der in fünf Unterpunkten bedingungsgemäße ED-Schäden exakt beschreibt. Nur die dort genannten erschwerten Formen des Diebstahls sind gedeckt.[23] Die reine Entwendung einer versicherten Sache ist nicht versichert. Die Tat muss durch ein bestimmungswidriges Eindringen in...mehr

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§ 4 Sachversicherungen / (3) Raub

Rz. 114 A 4.4 VHB 2010 definiert den Raub. Danach sind Schäden versichert, die dem Versicherungsnehmer durch Entwendung infolge von Gewalt (A 4.4.1 VHB 2010) oder Androhung solcher (A 4.4.2 VHB 2010) entstehen. Die ausgeübte Gewalt oder die Androhung einer solchen muss sich gegen den Versicherungsnehmer richten. Bedrohtes Opfer hingegen kann auch ein Dritter sein, solange di...mehr

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§ 4 Sachversicherungen / e) Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

Rz. 136 Gesetzliche Obliegenheiten finden sich im VVG in Teil 1 Abschnitt 2 und darüber hinaus in §§ 82, 86 Abs. 2 VVG. § 28 VVG verhält sich über die Verletzung vertraglicher Obliegenheiten, zu denen sich auch Teil B VHB 2022 äußert. Die nachstehenden Ausführungen enthalten nur Beispiele und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.[31] aa) Obliegenheiten vor dem Versiche...mehr

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§ 4 Sachversicherungen / bb) Kostenersatz

Rz. 134 A § 8 VHB 2010 zählt die versicherungsfallbedingt notwendigen und tatsächlich angefallenen versicherten Kosten auf. Schon nach dem Wortlaut ist bei diesem Kostenerstattungsanspruch für eine fiktive Abrechnung kein Raum. Bei älteren Versicherungsbedingungen ist die Formulierung teilweise nicht so genau, wenn nur von notwendigen (und nicht tatsächlich angefallenen) Kos...mehr

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§ 4 Sachversicherungen / bb) Obliegenheiten bei und nach dem Versicherungsfall

Rz. 140 In B 3.3.2 VHB 2022 sind bei und nach dem Versicherungsfall zu erfüllende Obliegenheiten geregelt, deren Verletzung über B 3.3.3. VHB 2022 zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen können, so z.B.mehr

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§ 4 Sachversicherungen / 1. Checklisten

a) Sachverhaltsermittlung Rz. 146 Checkliste zur Sachverhaltsermittlungmehr

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§ 4 Sachversicherungen / c) Zahlungsaufforderung an den Versicherer

Rz. 158 Auch hier kann auf die Ausführungen zur Wohngebäudeversicherung (vgl. Rdn 68 ff.) verwiesen werden. Die individuellen Passagen sind natürlich anzupassen.mehr

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§ 4 Sachversicherungen / aa) Schaden nach Auszug (Wohnungswechsel)

Rz. 166 Sachverhalt: Die Versicherungsnehmerin hatte mit ihrem früheren Lebensgefährten, der nicht gleichzeitig Versicherungsnehmer ist, eine gemeinsame Wohnung. Nach der Trennung haben beide neue Wohnungen bezogen. In der neuen Wohnung des ehemaligen Lebensgefährten soll sich ein versicherter Leitungswasserschaden ereignet haben. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übern...mehr

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§ 2 Grundzüge des Versicher... / 1. Neuwertversicherung

Rz. 52 In der Hausratversicherung und Gebäudeversicherung wird in der Regel der Ersatz des Neuwertes vereinbart, da die Anschaffung von gebrauchten Hausratgegenständen unzumutbar ist und ein Gebäude, das zu ersetzen ist, ohnehin neu gebaut werden muss. In den älteren Hausratversicherungsbedingungen wurde der Neuwertersatz davon abhängig gemacht, dass innerhalb von zwei Jahre...mehr

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§ 4 Sachversicherungen / II. Außergerichtliche Mandate

Rz. 145 An außergerichtliche versicherungsfallunabhängige Beratungen zum Vertragsinhalt und Versicherungsbedarf mag der Anwalt mit Vorsicht herantreten (vgl. Rdn 43 ff., Ausführungen zur Wohngebäudeversicherung). Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich auf Fragen der Eintrittspflicht des Versicherers im Versicherungsfall bei bestehendem Vertrag. 1. Checklisten a) Sachverh...mehr

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§ 4 Sachversicherungen / c) Hilfsweise und für Regresse: Erstattungspflicht Dritter?

Rz. 148 Checkliste zur Erstattungspflicht Drittermehr

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§ 4 Sachversicherungen / 2. Muster

Rz. 162 Die nachstehenden Prozessformulare für Klage und Klageerwiderung bauen daher nicht auf denselben Sachverhalten auf. Deshalb werden die zugrundeliegenden Fallbespiele, soweit das zum Verständnis erforderlich ist, eingangs kurz erörtert. a) Klage aa) Einbruchdiebstahl im Ferienhaus (Außenversicherung) Rz. 163 Sachverhalt: Die Versicherungsnehmerin hat während einer einwöc...mehr

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§ 4 Sachversicherungen / bb) Blitzschlag/Überspannungsschaden

Rz. 167 Bei Blitzschlag- und/oder Überspannungsschäden streiten die Parteien meist über die zugrunde liegenden Tatsachen: Zum einen über die Frage des Haftungsgrundes, also ob sich eine versicherte Gefahr verwirklicht (gab es einen Blitzschlag?) hat und zum anderen, ob ein dadurch entstandener Schaden vorliegt. Für diesen Fall bietet sich bei Vertretung des Versicherers die ...mehr

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§ 2 Grundzüge des Versicher... / 3. Prämienanpassung

Rz. 45 Viele Versicherungsverträge erhalten eine Prämienanpassungsklausel, wie zum Beispiel in der Hausratversicherung (§ 16 Nr. 2 VHB 92) und der Krankenversicherung (§ 8a MB-KK). Wenn der Versicherer aufgrund einer solchen Klausel die Prämie erhöht, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats k...mehr

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§ 4 Sachversicherungen / b) Vertragsunterlagen

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§ 4 Sachversicherungen / a) Schadensmeldung an den Versicherer

Rz. 152 Hier sollte im ersten Schritt eine ebenso knappe Formulierung erfolgen wie bei der Wohngebäudeversicherung (vgl. Rdn 64 ff.).mehr

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Rz. 98 Weil die Darstellung, was genau in den einzelnen Normen geregelt ist, den Umfang dieses Buches sprengen würde, wird das parallele Studium der einschlägigen Rechtsquellen vorausgesetzt. Insbesondere unterscheiden sich Versicherungsbedingungen von Gesellschaft zu Gesellschaft nicht selten in kleinen, bisweilen aber entscheidenden Details. Nicht zuletzt geben gerade Vers...mehr

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§ 4 Sachversicherungen / 1. Checkliste/Praxistipps

Rz. 159 Vgl. hierzu das Kapitel zur Wohngebäudeversicherung (siehe Rdn 70 ff.). Rz. 160 Im Falle eines Einbruchsdiebstahls stehen dem Versicherungsnehmer Beweiserleichterungen zur Seite, so dass er lediglich das äußere Bild eines Einbruchsdiebstahles darzulegen und zu beweisen hat. Dazu gehört aber ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wa...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Arbeitsvertrag über mobiles Arbeiten

Rz. 457 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.39: Arbeitsvertrag mit Regelungen zur mobilen Arbeit zwischen _________________________ – im Folgenden: Arbeitgeber – und Frau/Herrn _________________________ – im Folgenden: Arbeitnehmer(in) – § 1 Vertragsgegenstand und Aufgaben (1) Der Arbeitnehmer wird für die Tätigkeit eines _________________________ bei dem Ar...mehr

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§ 16 Immobilien in der Erbe... / 2. Lasten und Kosten

Rz. 10 Die Erbengemeinschaft hat ab dem Erbfall die mit dem Eigentum an der Immobilie einhergehenden Lasten und Kosten zu tragen. Lasten der Immobilie sind die auf der Immobilie liegenden Verpflichtungen zu Leistungen, die aus der Immobilie zu entrichten sind und die den Nutzwert mindern.[8] Zu den Lasten einer Immobilie gehören beispielsweise Straßenanlieger-, Kanalisations...mehr

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§ 4 Sachversicherungen / a) Sachverhaltsermittlung

Rz. 146 Checkliste zur Sachverhaltsermittlungmehr

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§ 4 Sachversicherungen / b) Stehlgutliste nach Einbruchdiebstahl

Rz. 153 Gem. B 3.3.2.2 VHB 2022 hat der Versicherungsnehmer unverzüglich bei seinem Versicherer und der Polizei eine Stehlgutliste einzureichen. Zwar dient dies zur Aufklärung, gleichwohl handelt es sich nach überwiegender Auffassung um eine Spontanpflicht, für die das Belehrungserfordernis des § 28 Abs. 4 VG nicht gilt.[33] Rz. 154 Die Stehlgutliste soll einerseits die Fahnd...mehr