Fachbeiträge & Kommentare zu Hausratversicherung

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§ 2 Grundzüge des Versicher... / 1. Neuwertversicherung

Rz. 52 In der Hausratversicherung und Gebäudeversicherung wird in der Regel der Ersatz des Neuwertes vereinbart, da die Anschaffung von gebrauchten Hausratgegenständen unzumutbar ist und ein Gebäude, das zu ersetzen ist, ohnehin neu gebaut werden muss. In den älteren Hausratversicherungsbedingungen wurde der Neuwertersatz davon abhängig gemacht, dass innerhalb von zwei Jahre... mehr

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§ 4 Sachversicherungen / II. Außergerichtliche Mandate

Rz. 145 An außergerichtliche versicherungsfallunabhängige Beratungen zum Vertragsinhalt und Versicherungsbedarf mag der Anwalt mit Vorsicht herantreten (vgl. Rdn 43 ff., Ausführungen zur Wohngebäudeversicherung). Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich auf Fragen der Eintrittspflicht des Versicherers im Versicherungsfall bei bestehendem Vertrag. 1. Checklisten a) Sachverh... mehr

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§ 4 Sachversicherungen / c) Hilfsweise und für Regresse: Erstattungspflicht Dritter?

Rz. 148 Checkliste zur Erstattungspflicht Dritter mehr

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§ 4 Sachversicherungen / 2. Muster

Rz. 162 Die nachstehenden Prozessformulare für Klage und Klageerwiderung bauen daher nicht auf denselben Sachverhalten auf. Deshalb werden die zugrundeliegenden Fallbespiele, soweit das zum Verständnis erforderlich ist, eingangs kurz erörtert. a) Klage aa) Einbruchdiebstahl im Ferienhaus (Außenversicherung) Rz. 163 Sachverhalt: Die Versicherungsnehmerin hat während einer einwöc... mehr

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§ 4 Sachversicherungen / bb) Blitzschlag/Überspannungsschaden

Rz. 167 Bei Blitzschlag- und/oder Überspannungsschäden streiten die Parteien meist über die zugrunde liegenden Tatsachen: Zum einen über die Frage des Haftungsgrundes, also ob sich eine versicherte Gefahr verwirklicht (gab es einen Blitzschlag?) hat und zum anderen, ob ein dadurch entstandener Schaden vorliegt. Für diesen Fall bietet sich bei Vertretung des Versicherers die ... mehr

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§ 2 Grundzüge des Versicher... / 3. Prämienanpassung

Rz. 45 Viele Versicherungsverträge erhalten eine Prämienanpassungsklausel, wie zum Beispiel in der Hausratversicherung (§ 16 Nr. 2 VHB 92) und der Krankenversicherung (§ 8a MB-KK). Wenn der Versicherer aufgrund einer solchen Klausel die Prämie erhöht, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats k... mehr

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§ 2 Grundzüge des Versicher... / 3. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)

Rz. 18 Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherer und unterliegen der Inhaltskontrolle der §§ 305 ff. BGB. Die Bearbeitung von versicherungsrechtlichen Mandaten beginnt daher mit den jeweiligen AVB. Wenn diese keine Sonderregelungen enthalten, gilt das VVG . Findet man auch hier keine Regelung, ist auf das BGB zurückzugre... mehr

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§ 4 Sachversicherungen / 2. Praxistipps für den Rechtsanwalt

Rz. 149 Zur Vermeidung von Wiederholungen kann erneut vollumfänglich auf das Kapitel zur Wohngebäudeversicherung (siehe Rdn 48 ff.) verwiesen werden. Rz. 150 Der Versicherungsnehmer ist über die Folgen einer nicht rechtzeitig eingereichten Stehlgutliste zu belehren (vgl. dazu Rdn 153 ff., Musterformular). Rz. 151 Der Rechtsanwalt hat seine Partei – ob nun Versicherungsnehmer o... mehr

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§ 4 Sachversicherungen / 1. Checkliste/Praxistipps

Rz. 159 Vgl. hierzu das Kapitel zur Wohngebäudeversicherung (siehe Rdn 70 ff.). Rz. 160 Im Falle eines Einbruchsdiebstahls stehen dem Versicherungsnehmer Beweiserleichterungen zur Seite, so dass er lediglich das äußere Bild eines Einbruchsdiebstahles darzulegen und zu beweisen hat. Dazu gehört aber ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wa... mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Arbeitsvertrag über mobiles Arbeiten

Rz. 457 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.39: Arbeitsvertrag mit Regelungen zur mobilen Arbeit zwischen _________________________ – im Folgenden: Arbeitgeber – und Frau/Herrn _________________________ – im Folgenden: Arbeitnehmer(in) – § 1 Vertragsgegenstand und Aufgaben (1) Der Arbeitnehmer wird für die Tätigkeit eines _________________________ bei dem Ar... mehr

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§ 16 Immobilien in der Erbe... / 2. Lasten und Kosten

Rz. 10 Die Erbengemeinschaft hat ab dem Erbfall die mit dem Eigentum an der Immobilie einhergehenden Lasten und Kosten zu tragen. Lasten der Immobilie sind die auf der Immobilie liegenden Verpflichtungen zu Leistungen, die aus der Immobilie zu entrichten sind und die den Nutzwert mindern.[8] Zu den Lasten einer Immobilie gehören beispielsweise Straßenanlieger-, Kanalisations... mehr

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§ 4 Sachversicherungen / a) Sachverhaltsermittlung

Rz. 146 Checkliste zur Sachverhaltsermittlung mehr

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§ 4 Sachversicherungen / b) Stehlgutliste nach Einbruchdiebstahl

Rz. 153 Gem. B 3.3.2.2 VHB 2022 hat der Versicherungsnehmer unverzüglich bei seinem Versicherer und der Polizei eine Stehlgutliste einzureichen. Zwar dient dies zur Aufklärung, gleichwohl handelt es sich nach überwiegender Auffassung um eine Spontanpflicht, für die das Belehrungserfordernis des § 28 Abs. 4 VG nicht gilt.[33] Rz. 154 Die Stehlgutliste soll einerseits die Fahnd... mehr

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§ 21 Versicherungsrecht / IV. Mehrfachversicherung (§ 78 VVG)

Rz. 10 Eine Mehrfachversicherung besteht, wenn dasselbe Risiko mehrfach versichert ist. Wird eine Mehrfachversicherung aus Bereicherungsabsicht abgeschlossen, ist jeder Versicherungsvertrag nichtig, die Versicherer dürfen die gezahlten Prämien behalten (§ 78 Abs. 3 VVG). Das Verbot der Mehrfachversicherung gilt für die gesamte Schadenversicherung, nicht jedoch für die Summen... mehr

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§ 4 Sachversicherungen / 1. Praxistipps

Rz. 70 Die oben aufgeführte Checkliste (vgl. Rdn 45 ff.) ist bei Mandatsübernahme erst ab Klageverfahren ebenso sinnvoll. Der anwaltliche Vertreter des Versicherungsnehmers muss ebenso wie der des Versicherers den Vortrag der anderen Partei in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Rz. 71 Nach § 215 Abs. 1 S. 1 VVG ist über die allg... mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2.2 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

[Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 21–38] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Anders als bei den Sonderausgaben sind die außergewöhnlichen Belastungen im Vordruck mit Krankheitskosten (Zeilen 21... mehr

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Betriebskosten richtig zuor... / 3.13 Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung, § 2 Nr. 13 BetrKV

§ 2 Nr. 13 BetrKV Zitat die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung, hierzu gehören namentlich die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden, der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug; Sachversicherungen Neben den in § 2 Nr. 13 BetrKV namentlich erwähnten Versicherung... mehr

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§ 3 Hausratversicherung / C. Checkliste: Hausratversicherung (anhand der VHB 2022)

Rz. 274 Bei jedem Hausratschaden ist zu prüfen: I. Allgemein Rz. 275 mehr

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§ 3 Hausratversicherung

A. Vorbemerkung I. Rechtsnatur des Hausrat-Versicherungsvertrages Rz. 1 Knapp 80 % aller privaten Haushalte in der Bundesrepublik verfügen über eine Hausratversicherung.[1] Die Hausratversicherung ist eine typische Massensparte und gehört zu den am häufigsten und von allen Kreisen der Bevölkerung abgeschlossenen Versicherungen ("Jedermann-Versicherung").[2] Sie bietet in einem... mehr

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§ 3 Hausratversicherung / Literaturtipps

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§ 3 Hausratversicherung / I. Allgemein

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§ 3 Hausratversicherung / I. Rechtsnatur des Hausrat-Versicherungsvertrages

Rz. 1 Knapp 80 % aller privaten Haushalte in der Bundesrepublik verfügen über eine Hausratversicherung.[1] Die Hausratversicherung ist eine typische Massensparte und gehört zu den am häufigsten und von allen Kreisen der Bevölkerung abgeschlossenen Versicherungen ("Jedermann-Versicherung").[2] Sie bietet in einem rechtlich einheitlichen Vertrag kombinierten Versicherungsschut... mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / II. Reisegepäckversicherung und Hausratversicherung

Rz. 4 Hinweis Auch für den Fall, dass keine separate Reisegepäckversicherung besteht, ist bei einem Reisegepäckschaden zu prüfen, ob nicht der Hausratversicherer eintrittspflichtig ist. Verwiesen wird hier auch auf die Ausführungen in dem Abschnitt Hausrat-Versicherung (vgl. § 3 Rdn 5, 62, 142). Bitte beachten Sie, dass der Versicherungsschutz auch über eine Kreditkarte, die ... mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 1. Regress des Hausratversicherers

Rz. 273 Die Rechtsprechung des BGH zur Regressbeschränkung des Gebäudeversicherers findet auf die Hausratversicherung keine Anwendung. Wenn Hausrat des Vermieters aufgrund Verschuldens seines Mieters einen in der Hausratversicherung des Vermieters ersatzpflichtigen Schaden erlitten hat, ist der Mieter nicht in den Schutzbereich der Hausratversicherung des Vermieters einbezog... mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 3. Deckungseinschränkungen (A 9 VHB 2022)

Rz. 39 Nicht versichert sind Gebäudebestandteile. Der Ausschluss folgt aus dem in der Sachversicherung herrschenden Trennungsprinzip zwischen der Versicherung von Gebäuden einerseits und derjenigen des Inhalts von Gebäuden andererseits. Die VHB enthalten keine Definition des Begriffs "Gebäudebestandteil". Die §§ 93 ff. BGB können zur Auslegung herangezogen werden. Maßgeblich... mehr

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§ 3 Hausratversicherung / III. Klage

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§ 3 Hausratversicherung / B. Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen (VHB 2022)

Rz. 18 In der Hausratversicherung besteht Versicherungsschutz für den privaten Hausrat gegen eine der haushaltstypischen versicherten Gefahren, sofern er sich in der Wohnung des Versicherten befindet. Bei Wohnungswechsel und in den Fällen der sog. Außenversicherung ist der Versicherungsschutz erweitert. I. Versicherte Sachen (A 7 VHB 2022) Rz. 19 Nach den VHB 92 war nicht nur ... mehr

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§ 3 Hausratversicherung / A. Vorbemerkung

I. Rechtsnatur des Hausrat-Versicherungsvertrages Rz. 1 Knapp 80 % aller privaten Haushalte in der Bundesrepublik verfügen über eine Hausratversicherung.[1] Die Hausratversicherung ist eine typische Massensparte und gehört zu den am häufigsten und von allen Kreisen der Bevölkerung abgeschlossenen Versicherungen ("Jedermann-Versicherung").[2] Sie bietet in einem rechtlich einh... mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 4. Bedingungsänderung

Rz. 266 Für den Fall, dass sich Änderungen bestehender oder das Inkrafttreten neuer Rechtsvorschriften oder Änderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung auf einzelne ("betroffene") Bedingungen der Hausratversicherung auswirken, außerdem dann, wenn ein Gericht die Unwirksamkeit einer Klausel feststellt oder sie durch die Aufsichtsbehörden für mit geltendem Recht nicht ve... mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 1. Zerstörung, Beschädigung, Abhandenkommen

Rz. 62 Die klassische Hausratversicherung beinhaltet – anders als etwa bestimmte Transportversicherungen – keine Allgefahrendeckung. Versicherte Schäden in der Hausratversicherung sind nur die Zerstörung, die Beschädigung oder das Abhandenkommen versicherter Sachen durch eine der in den VHB aufgeführten Schadenursachen. Das ist jedoch nicht immer der Fall; seit dem Wegfall d... mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 1. Altverträge und Übergangsrecht

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§ 3 Hausratversicherung / a) Begriff "Wohnungswechsel"

Rz. 154 Bei Wohnungswechsel geht der Versicherungsschutz automatisch auf die neue Wohnung über (A 16.1 VHB 2022). Der Wohnungswechsel ist dem Versicherer zwar nach A 16.4.1 VHB 2022 spätestens bei Umzugsbeginn unter Angabe der neuen Wohnfläche schriftlich anzuzeigen. Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht bei Wohnungswechsel ist aber nicht mit Sanktionen verbunden worden und d... mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 2. Auslegung und Inhaltskontrolle der VHB

Rz. 12 Als Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegen die AVB der Hausratversicherung der Inhaltskontrolle durch die Gerichte (§§ 305 ff. BGB); das gilt selbstverständlich auch für die Klauseln, die von den Versicherern zur Ersetzung mit dem VVG 2008 nicht mehr konformer Bedingungen (Art. 1 Abs. 3 EGVVG) formuliert wurden. Der AGB-Kontrolle hat nach st. Rspr. des BGH die Au... mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 2. Kündigung (B 2.1.4 VHB 2022)

a) Unkündbarkeit während der Vertragsdauer Rz. 269 Für die vereinbarte Vertragsdauer ist der Versicherungsvertrag – von den Kündigungsmöglichkeiten wegen Prämienerhöhung oder Obliegenheitsverletzung abgesehen – unkündbar. Eine danach unwirksame Kündigung muss der Versicherer zwar unverzüglich zurückweisen. Dies folgt aus dem das gesamte Versicherungsrecht beherrschenden Vertr... mehr

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§ 3 Hausratversicherung / X. Versicherungsdauer, Kündigung

1. Beginn und Ende der Haftung, Vertragsdauer (B 2 VHB 2022) Rz. 267 Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein/-antrag bezeichneten Zeitpunkt (B 1.1 VHB 2022). Für Schäden, die nach Antragstellung, aber vor Zahlung der Erstprämie eintreten, besteht nach der erweiterten Einlöseklausel Versicherungsschutz, es sei denn, dem Versicherungsnehmer ist bei Antrag... mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 4. Einbruchdiebstahl, Raub (A 4.1 VHB 2022)

a) Einbruchdiebstahl Rz. 80 Definition Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 7. Sturm, Hagel (A § 5 VHB 2010)

a) Sturm- und Hagelschaden Rz. 117 Definition Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Rz. 118 Die Windstärke wird nach der Beaufort-Skala bestimmt. Windstärke 8 ist danach ein stürmischer Wind, der Zweige von Bäumen bricht und das Gehen im Freien erheblich erschwert (Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/h, A 6.1.1 VHB 2022). Die Regelung bei... mehr

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§ 3 Hausratversicherung / V. Räumliche Grenzen des Versicherungsschutzes

1. Versicherungsort (A 10 VHB 2022) a) Begriff "Versicherungsort" Rz. 142 Im Gegensatz zu anderen Versicherungssystemen, in denen es (beispielsweise in der Schweiz) gleichgültig ist, wo sich Hausrat befindet und eine Reisegepäckversicherung deshalb weitgehend überflüssig ist, beschränkt sich der Versicherungsschutz nach den VHB grundsätzlich auf den Versicherungsort (A 10.1 VH... mehr

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§ 3 Hausratversicherung / II. Versicherte Kosten (A 13 VHB 2022)

1. Versicherungswert und Kosten Rz. 48 Der Ersatz versicherter Kosten ergänzt und vervollständigt den bedarfsgerechten Versicherungsschutz des Hausrats. In der Hausratversicherung wird nicht die durch ein versichertes Ereignis zerstörte, beschädigte oder abhanden gekommene Sachsubstanz ersetzt, sondern deren Wiederbeschaffungswert. Der Versicherer gleicht die Kosten aus, die ... mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 1. Entschädigungsberechnung

a) Grundsätzliches Rz. 225 In welcher Höhe der Versicherer bedingungsgemäß nach einem Schadenfall Entschädigung zu leisten hat, ist in A 17 VHB 2022 geregelt. Die Höhe der von dem Versicherer zu leistenden Entschädigung ist danach keineswegs immer mit dem Betrag des tatsächlich eingetretenen Schadens identisch. Die Entschädigungsberechnung wird von den Faktoren mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 3. Außenversicherung (A 12 VHB 2022)

a) Deckungsumfang Rz. 163 Der Außenversicherungsschutz nach A 12 VHB 2022 hängt vom Bestand der Hausratversicherung für die Wohnung des Versicherungsnehmers ab. Er gilt seit den VHB 92 weltweit. Der Versicherungsschutz ist eingeschränkt auf das Eigentum des Versicherungsnehmers und der übrigen Haushaltsmitglieder sowie solche fremde Sachen, die dem Gebrauch des genannten Perso... mehr

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§ 3 Hausratversicherung / III. Versicherte Gefahren und Schäden (A § 1 VHB 2010)

1. Zerstörung, Beschädigung, Abhandenkommen Rz. 62 Die klassische Hausratversicherung beinhaltet – anders als etwa bestimmte Transportversicherungen – keine Allgefahrendeckung. Versicherte Schäden in der Hausratversicherung sind nur die Zerstörung, die Beschädigung oder das Abhandenkommen versicherter Sachen durch eine der in den VHB aufgeführten Schadenursachen. Das ist jedo... mehr

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§ 3 Hausratversicherung / III. Versicherungsfall, Abschluss und Beendigung des Vertrages

1. Versicherungsfall, Einbezug der VHB in den Vertrag Rz. 8 Die Beschreibung des versicherten Risikos in der Hausratversicherung ist komplex. Versichert sind nicht einzelne Sachen, sondern der Hausrat als Sachinbegriff. Versicherungsfall ist die Zerstörung, die Beschädigung oder das Abhandenkommen von Hausrat oder ihm bedingungsgemäß gleichgestellter Gegenstände, sofern dies ... mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 2. Gefahrerhöhung nach Antragstellung (B 3.2 VHB 2022)

a) Begriff "Gefahrerhöhung" Rz. 188 Definition Gefahrerhöhung ist die nachträgliche Änderung der bei Vertragsabschluss tatsächlich vorhandenen Umstände, die den Eintritt des Versicherungsfalls oder eine Vergrößerung des Schadens wahrscheinlicher macht.[202] Rz. 189 Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn die Veränderungen der Gefahrenlage dem Versicherer vernünftigerweise Anlass b... mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 6. Leitungswasser (A 5 VHB 2022)

a) Leitungswasserschaden Rz. 103 Definition Leitungswasser ist Wasser, das aus mehr

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§ 3 Hausratversicherung / XI. Sonstige Fragen

1. Regress des Hausratversicherers Rz. 273 Die Rechtsprechung des BGH zur Regressbeschränkung des Gebäudeversicherers findet auf die Hausratversicherung keine Anwendung. Wenn Hausrat des Vermieters aufgrund Verschuldens seines Mieters einen in der Hausratversicherung des Vermieters ersatzpflichtigen Schaden erlitten hat, ist der Mieter nicht in den Schutzbereich der Hausratve... mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 1. Versicherungsort (A 10 VHB 2022)

a) Begriff "Versicherungsort" Rz. 142 Im Gegensatz zu anderen Versicherungssystemen, in denen es (beispielsweise in der Schweiz) gleichgültig ist, wo sich Hausrat befindet und eine Reisegepäckversicherung deshalb weitgehend überflüssig ist, beschränkt sich der Versicherungsschutz nach den VHB grundsätzlich auf den Versicherungsort (A 10.1 VHB 2022). Außerhalb des Versicherung... mehr

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§ 3 Hausratversicherung / VIII. Ermittlung der Entschädigung, Wertgrenze

1. Entschädigungsberechnung a) Grundsätzliches Rz. 225 In welcher Höhe der Versicherer bedingungsgemäß nach einem Schadenfall Entschädigung zu leisten hat, ist in A 17 VHB 2022 geregelt. Die Höhe der von dem Versicherer zu leistenden Entschädigung ist danach keineswegs immer mit dem Betrag des tatsächlich eingetretenen Schadens identisch. Die Entschädigungsberechnung wird von ... mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 2. Wohnungswechsel (A 16 VHB 2022)

a) Begriff "Wohnungswechsel" Rz. 154 Bei Wohnungswechsel geht der Versicherungsschutz automatisch auf die neue Wohnung über (A 16.1 VHB 2022). Der Wohnungswechsel ist dem Versicherer zwar nach A 16.4.1 VHB 2022 spätestens bei Umzugsbeginn unter Angabe der neuen Wohnfläche schriftlich anzuzeigen. Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht bei Wohnungswechsel ist aber nicht mit Sankt... mehr

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§ 3 Hausratversicherung / IX. Prämie, Anpassung von Prämie und Versicherungssumme, Bedingungsänderung

1. Prämie als Gegenleistung für Übernahme des Versicherungsschutzes Rz. 251 Die Prämie stellt die Gegenleistung für die Übernahme des Versicherungsschutzes dar. Die Zahlung der Versicherungsprämie ist deshalb Hauptpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsvertrag. Für die Rechtzeitigkeit der Prämienzahlung kommt es nicht auf den Eingang bei dem Versicherer an, son... mehr