Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsrecht

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Checkliste Jahresabschluss ... / 5.3.3 Beschaffung von Bestandsnachweisen und externen Informationen

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.5.9.1 Keine Steuerabgrenzung für außerbilanzielle Korrekturen

Rz. 45 Für die Abgrenzung von latenten Steuern nach § 274 HGB ist es von entscheidender Bedeutung, ob der Unterschied zwischen dem handelsrechtlichen Bilanzansatz und dem steuerlichen auf einer zeitlichen, quasi-permanenten oder permanenten Differenz beruht. Zeitliche und quasi-permanente Unterschiede zwischen der Handelsbilanz und Steuerbilanz gleichen sich in der Totalperi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.3 Personenvereinigungen und Zweckvermögen

Rz. 38 Auch Personenvereinigungen können im Umsatzsteuerrecht steuerfähig sein, wenn sie die allgemeinen Voraussetzungen der Unternehmereigenschaft erfüllen, also insbesondere selbstständig nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeiten entfalten. Als solche Personengemeinschaften kommen insbesondere in Betracht: Personengesellschaften des Handelsrechts (OHG, KG, GmbH & Co. KG), (nic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2 Eingliederung von Personenzusammenschlüssen

Rz. 71 In ein anderes Unternehmen können nicht nur Einzelpersonen weisungsgebunden eingegliedert werden; nach der ausdrücklichen Regelung des § 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG kann auch ein Personenzusammenschluss weisungsgebunden eingegliedert sein. Grundsätzlich können damit unter diese Vorschrift die folgenden Personenzusammenschlüsse fallen, wie Gesellschaften des bürgerlichen Rechts...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.2 Juristische Person als Organgesellschaft

Rz. 214 Als Organgesellschaft kann nach der gesetzlichen Regelung des § 2 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 UStG nur eine juristische Person des Zivil- und Handelsrechts infrage kommen. Juristische Personen des öffentlichen Rechts können wegen der notwendigen Eingliederungsvoraussetzungen des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG nicht in ein anderes Unternehmen eingegliedert werden. Körperschaften des öff...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / A. Allgemeines

Rz. 1 Im Zuge des zum 1.12.2020 in Kraft getretenen WEMoG ist § 43 WEG neu gefasst worden. Neben dem Umstand, dass erstmals der allgemeine Gerichtsstand der GdWE geregelt worden ist, besteht nunmehr in Folge der Anpassung nach § 23 Nr. 2c) GVG auch ein ausschließlicher Gerichtsstand für das sachenrechtliche Grundverhältnis bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Firma der GmbH / 1 Vorgaben aus dem Handelsrecht

Für die Firmenbildung der GmbH gelten grundsätzlich die allgemeinen Firmengrundsätze (§§ 17–37 a HGB). Die wichtigsten sind: Grundsatz der Firmenklarheit und Firmenwahrheit: Die Firma darf keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen (§ 18 Abs. 2 HGB). So darf etwa die GmbH ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Grundsätzliches

Rz. 28 Aufgrund der Disparität der erb- und gesellschaftsrechtlichen Haftungsordnungen (vgl. § 2 EGHGB) kommt es zu erheblichen Problemen von Testamentsvollstreckungen im Unternehmensbereich. So würde die Fortführung eines Handelsgeschäfts durch einen Testamentsvollstrecker auf die Führung eines Handelsgeschäfts mit beschränkter Haftung hinauslaufen.[40] Ein derartiger Wider...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Verbindlichkeiten aus dem Betrieb einer Einzelfirma

Rz. 44 Für den Erben eines Einzelkaufmannes ergibt sich die Haftung – auch – für die Geschäftsverbindlichkeiten des Erblassers zunächst aus § 1967 BGB. Es ist zwischen der erbrechtlichen und der handelsrechtlichen Haftung streng zu unterscheiden.[103] Diese Haftung wird durch die Bestimmung des § 27 HGB wesentlich modifiziert, wenn der Erbe das Handelsgeschäft des Erblassers...mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 5.3.1 Minimierung der Vermögensseite

Ohne Änderung der betrieblichen Realität kann der Vermögensausweis über die Darstellungsgestaltung optisch verringert werden. Dafür stehen Personengesellschaften im HGB nur noch einige wenige Wahlrechte zur Verfügung, die inzwischen im Wesentlichen vergleichbar sind mit denen von Kapitalgesellschaften gem. den §§ 264 ff. HGB und für Konzernabschlüsse. Generell ist zu untersch...mehr

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§ 19 Handelsrecht

A. Gründung und Firmierung eines Unternehmens I. Typischer Sachverhalt Rz. 1 Herr Berg möchte einen Handel mit Gartenmöbeln, die er günstig aus Asien beziehen kann, eröffnen. Er möchte rechtlich nichts falsch machen und sucht daher anwaltliche Beratung. Alternative: Herr Schäfer betreibt eine Schreinerei, die im Laufe der Jahre größer geworden ist. Er stellte zahlreiche Arbeitn...mehr

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§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / 3. Muster: UN-Kommission für Internationales Handelsrecht (UNCITRAL)

Rz. 40 Die UNCITRAL-Schiedsordnung wurde in 2010 umfassend revidiert, im Jahr 2013 wurde Art. 1 um den Abs. 4 (Rules on Transparency) und im Jahr 2021 um den Abs. 5 (Expedited Rules) ergänzt. Auskünfte erteilt die UNCITRAL, Internationales Zentrum Wien, Postfach 500, A-1400 Wien; Tel.: +43–(1)–26060–4060. Internet: www.uncitral.org. Rz. 41 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogr...mehr

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§ 19 Handelsrecht / III. Handlungsvollmacht

Rz. 84 Die Handlungsvollmacht ist in § 54 HGB geregelt. Eine Person ist ermächtigt, in dem Handelsgewerbe typische Geschäfte vorzunehmen. Die Handlungsvollmacht ist also die kleine Schwester der Prokura,[270] eine normale Vollmacht i.S.v. § 167 BGB, deren Inhalt nicht gesetzlich festgelegt, sondern vom Vollmachtgeber bestimmt ist. 1. Erteilung Rz. 85 Die Handlungsvollmacht kan...mehr

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§ 19 Handelsrecht / b) Arthandlungsvollmacht

Rz. 88 Sie berechtigt zu einer bestimmten Art von Geschäften und ist die in der Wirtschaft wichtigste Form der Vollmacht. Beispiele sind der Schalterangestellte einer Bank, der Einkäufer, der Verkäufer oder der Kassierer.[281]mehr

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§ 19 Handelsrecht / 3. Innenverhältnis

Rz. 81 Das Innenverhältnis zum Prokuristen ist weithin frei gestaltbar. Es kann ein Dienstvertrag oder ein schlichter Auftrag in mündlicher oder schriftlicher Form sein.[262]mehr

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§ 19 Handelsrecht / e) Scheinkaufmann

Rz. 8 "Wer im Rechtsverkehr als Kaufmann auftritt, gilt als Kaufmann, und wer im Rechtsverkehr als Vollkaufmann auftritt, gilt als Vollkaufmann."[50] § 5 HGB normiert einen Aspekt dieses Grundsatzes.[51] Ist eine Firma im Handelsregister eingetragen, so kann gegenüber demjenigen, der sich auf die Eintragung beruft, nicht geltend gemacht werden, dass das unter der Firma betri...mehr

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§ 19 Handelsrecht / Literaturtipps

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§ 19 Handelsrecht / a) Firma der Zweigniederlassung

Rz. 46 Die Firmierung der Zweigniederlassung kann mit der Firma der Hauptniederlassung identisch sein. Ein Zusatz ist nicht notwendig.[199] Wenn allerdings Verwechslungen am Ort der Zweigniederlassung entstehen, ist der Zweigniederlassung gem. § 30 Abs. 3 HGB der Zusatz "Zweigniederlassung" beizufügen. Der Zusatz ist auch ohne zwingende Gründe möglich. Die Zweigniederlassung...mehr

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§ 19 Handelsrecht / 1. Zweigniederlassung deutscher Hauptniederlassung

Rz. 39 Die Zweigniederlassung hat eine "Zwitterstellung"[182] zwischen einer bloßen Abteilung und einem eigenständigen Unternehmen. Einerseits steht die Zweigniederlassung in Abhängigkeit zum Unternehmen, andererseits weist sie eine gewisse Selbstständigkeit auf. Die Zweigniederlassung ist kein Rechtssubjekt,[183] auch nicht die Zweigniederlassung eines Ausländers.[184] Dahe...mehr

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§ 19 Handelsrecht / 3. Handelsfirma

Rz. 10 Gem. § 17 Abs. 1 HGB ist "die Firma der Name eines Kaufmanns, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt". Nur der Name ist die Firma.[64] Der allgemeine Sprachgebrauch ist daher oft irreführend. Die Firma ist der Name des Inhabers des Unternehmens, sein Name schlechthin oder der Name, unter dem er das Unternehmen betreibt.[65] Die Firma des Kau...mehr

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§ 19 Handelsrecht / 1. Erteilung

Rz. 85 Die Handlungsvollmacht kann jeder Inhaber eines Handelsgeschäftes erteilen – also Handelsgesellschaften, eingetragene Genossenschaften, Insolvenzverwalter sowie juristische Personen i.S.v. § 33 HGB.[271] Anders als die Erteilung der Prokura handelt es sich nicht um ein höchstpersönliches Rechtsgeschäft. Die Erteilung einer Handlungsvollmacht kann auch durch einen Prok...mehr

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§ 19 Handelsrecht / a) Generalhandlungsvollmacht

Rz. 87 Die Generalhandlungsvollmacht ermächtigt zur Vornahme aller zum Betrieb des gesamten Handelsgewerbes gehörenden Rechtsgeschäfte.[279] Eine unwirksame Prokura kann in eine Generalhandlungsvollmacht umgedeutet werden.[280]mehr

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§ 19 Handelsrecht / B. Zweigniederlassung eines inländischen Unternehmens

I. Typischer Sachverhalt Rz. 37 Nach einiger Zeit und weiter steigender Gartenmöbelnachfrage möchte Herr Berg (vgl. Rdn 1) auch in anderen Städten, zunächst in Köln, seine Gartenmöbel in einem separaten Geschäft verkaufen, das insbesondere den Versandhandel mit klappbaren Gartenmöbeln betreibt. Er bittet seinen Anwalt, die nötigen rechtlichen Schritte bei Errichtung einer Zwe...mehr

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§ 19 Handelsrecht / D. Prokura und Handlungsvollmacht

I. Typischer Sachverhalt Rz. 73 Im Ausgangsfall (vgl. Rdn 1) möchte Herr Berg seinen langjährigen und vertrauenswürdigen Mitarbeiter Karl A. Müller in herausgehobener Position an der Geschäftsleitung des Unternehmens beteiligen. Er fragt deshalb seinen Rechtsanwalt, welche rechtlichen Möglichkeiten sich ihm bieten. Alternative 1: Herr Berg möchte auch seinen Mitarbeiter Marko ...mehr

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§ 19 Handelsrecht / A. Gründung und Firmierung eines Unternehmens

I. Typischer Sachverhalt Rz. 1 Herr Berg möchte einen Handel mit Gartenmöbeln, die er günstig aus Asien beziehen kann, eröffnen. Er möchte rechtlich nichts falsch machen und sucht daher anwaltliche Beratung. Alternative: Herr Schäfer betreibt eine Schreinerei, die im Laufe der Jahre größer geworden ist. Er stellte zahlreiche Arbeitnehmer ein, der Umsatz steigerte sich stark un...mehr

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§ 19 Handelsrecht / C. Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens

I. Typischer Sachverhalt Rz. 52 Die amerikanische Gesellschaft Kansas Instruments Overseas Services Corporation (KIOSC) beabsichtigt, in Deutschland geschäftlich aktiv zu werden, Arbeitnehmer einzustellen und in erster Linie Reparaturleistungen an von ihrer Muttergesellschaft Kansas Instruments Corporation (KIC) nach Deutschland verkauften Maschinen (Anlagen zur Herstellung v...mehr

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§ 19 Handelsrecht / d) Freiberufler

Rz. 7 Kein Gewerbe betreiben weiterhin die Angehörigen der freien Berufe, für die charakteristisch die höchstpersönliche Leistungserbringung ist,[45] z.B. Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten, Künstler, nicht jedoch Apotheker oder Softwareentwickler. Die Gründe für die Ausklammerung der Freiberufler sind vorwiegend traditionsbedingt.[46] Der weite Katalog des freien Berufs in §...mehr

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§ 19 Handelsrecht / 4. Gesamtprokura

Rz. 82 Erteilt der Geschäftsherr die Prokura an mehrere Personen gemeinschaftlich, sind diese nur gemeinschaftlich befugt, den Geschäftsherrn zu vertreten. Es liegt Gesamtprokura vor, § 48 Abs. 2 HGB. Die Gesamtprokura ist eine wirksame Möglichkeit der Beschränkung der Prokura. Sie ist in vielfältigen Variationen denkbar: Einzelprokura von A, Gesamtprokura von B; Bindung des...mehr

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§ 19 Handelsrecht / 2. Typ und Umfang

Rz. 86 Den Umfang der Handlungsvollmacht bestimmt – anders als bei der Prokura – nicht das Gesetz, sondern der Vollmachtgeber.[276] § 54 Abs. 1 HGB enthält eine gesetzliche widerlegliche Vermutung des Umfanges der Vollmacht. Dieser hängt davon ab, welcher von drei Typen der Handlungsvollmacht erteilt wurde. Der Typ der Handlungsvollmacht bestimmt deren Umfang.[277] Die Vollm...mehr

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§ 19 Handelsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Handelsrecht ist Sonderprivatrecht für die wirtschaftliche Betätigung der Kaufleute.[1] Das Recht knüpft an den Kaufmannsbegriff zahlreiche Folgen, insbesondere kaufmännische Grundpflichten wie Registerpflicht, Firmenführung, Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen sowie Rechnungslegung. Verbraucherschutzvorschriften[2] finden gegenüber Kaufleuten in der Regel keine Anwend...mehr

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§ 19 Handelsrecht / 1. Erteilung und Erlöschen

Rz. 75 Die Prokura kann wegen ihrer weit reichenden Konsequenzen nur ausdrücklich und nur durch den Inhaber des Handelsgeschäfts oder seinen gesetzlichen Vertreter erteilt werden, § 48 Abs. 1 HGB. Sie kann nur von Kaufleuten erteilt werden (§ 48 HGB), insbesondere Handelsgesellschaften (§ 6 Abs. 1 HGB), eingetragenen Genossenschaften (§ 42 GenG) sowie juristischen Personen (...mehr

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§ 19 Handelsrecht / h) Schutz der Firma

Rz. 18 Unzulässigen Firmengebrauch hat das Handelsregister unter Festsetzung eines Ordnungsgeldes zu untersagen, § 37 Abs. 1 i.V.m. §§ 392, 388 ff. HBG (Firmenmissbrauchsverfahren).[140] Das Verfahren dient dem öffentlichen Interesse an der Einhaltung des Firmenrechts im Geschäftsverkehr. Das Verfahren ist vom Zwangsgeldverfahren nach §§ 388 ff. FamFG zu unterscheiden. Es is...mehr

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§ 19 Handelsrecht / 6. Gebühren

Rz. 67 Für die Gebühren gelten die Ausführungen zur Ersteintragung der Hauptniederlassung eines inländischen Unternehmens. Die HRegGebVO unterscheidet nicht zwischen der Eintragung von Zweigniederlassungen inländischer Hauptniederlassungen und der ausländischer Unternehmen gem. §§ 13d ff. HGB.mehr

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§ 19 Handelsrecht / III. Checkliste

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§ 19 Handelsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Herr Berg möchte einen Handel mit Gartenmöbeln, die er günstig aus Asien beziehen kann, eröffnen. Er möchte rechtlich nichts falsch machen und sucht daher anwaltliche Beratung. Alternative: Herr Schäfer betreibt eine Schreinerei, die im Laufe der Jahre größer geworden ist. Er stellte zahlreiche Arbeitnehmer ein, der Umsatz steigerte sich stark und eine eigene Buchhaltun...mehr

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§ 19 Handelsrecht / 8. Mehrere Zweigniederlassungen im Inland

Rz. 69 Gem. § 13e Abs. 5 HGB kann die Hauptniederlassung bei Errichtung mehrerer Zweigniederlassungen ein Handelsregister als "führendes" oder als "Hauptregister" wählen. Nur diesem Register brauchen die Satzung oder der Gesellschaftsvertrag sowie deren Änderungen offengelegt zu werden.mehr

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§ 19 Handelsrecht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 19 Handelsrecht / 1. Kaufmann

Rz. 3 Das Handelsrechtsreformgesetz hat bereits 1998 die frühere Unterscheidung zwischen Muss- und Sollkaufleuten aufgegeben, die Regelungen zum Kaufmannsbegriff grundlegend vereinfacht[5] und dadurch die wirtschaftliche Handlungsfreiheit insbesondere kleinerer und mittelständischer Unternehmen verbessert. a) Betrieb eines Handelsgewerbes Rz. 4 Kaufmann im Sinne des HGB ist, w...mehr

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§ 19 Handelsrecht / IV. Checkliste

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§ 19 Handelsrecht / b) Gewisse Dauer

Rz. 42 Die Zweigniederlassung muss von gewisser Dauer sein. Ein Messestand ist z.B. nicht von gewisser Dauer.[192]mehr

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§ 19 Handelsrecht / a) Handelsrechtsreformgesetz

Rz. 11 Das 1998 novellierte Firmenbildungsrecht gewährt den Kaufleuten die weitgehend freie Wahl bei der Bildung ihrer Firma.[66] Die notwendige Information des Publikums über die Gesellschafts- und Haftungsverhältnisse wird dadurch erreicht, dass alle Unternehmen – auch der Einzelkaufmann – ihrer Firma obligatorisch einen Rechtsformzusatz beizufügen haben und diese Angaben ...mehr

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§ 19 Handelsrecht / II. Prokura

Rz. 74 Die Prokura ist die besondere Bevollmächtigung durch einen Kaufmann, vgl. §§ 48–53 HGB. 1. Erteilung und Erlöschen Rz. 75 Die Prokura kann wegen ihrer weit reichenden Konsequenzen nur ausdrücklich und nur durch den Inhaber des Handelsgeschäfts oder seinen gesetzlichen Vertreter erteilt werden, § 48 Abs. 1 HGB. Sie kann nur von Kaufleuten erteilt werden (§ 48 HGB), insbe...mehr

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§ 19 Handelsrecht / 4. Gebühren

a) Registergebühren Rz. 48 Die Gebühr für die Eintragung der Zweigniederlassung bemisst sich nach § 58 Abs. 2 GNotKG i.V.m. dem Gebührenverzeichnis der HRegGebVO. Die Gebühr für die Errichtung einer Zweigniederlassung eines Einzelkaufmanns beträgt seit dem 1.6.2025 60 EUR (Gebührenverzeichnis Nr. 1200). b) Kosten Notar und Rechtsanwalt Rz. 49 Der Gebührenberechnung ist der Gesc...mehr

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§ 19 Handelsrecht / b) Kosten Notar und Rechtsanwalt

Rz. 49 Der Gebührenberechnung ist der Geschäftswert der Zweigniederlassung zugrunde zu legen. Die Anzahl der Gebühren bei Notar und Rechtsanwalt entspricht der der Ersteintragung.mehr

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§ 19 Handelsrecht / 6. Handelsregister

Rz. 21 Das Handelsregister dient der Offenlegung der Zugehörigkeit gewerblicher Unternehmen zum Handelsstand. Zudem verzeichnet es die Rechtsverhältnisse der Unternehmen des Handelsstandes. Seit 2007 werden die Handelsregister vollständig elektronisch geführt. Die Einsicht und der Abruf der eingestellten Dokumente sind inzwischen kostenlos. a) Negative Publizität Rz. 22 § 15 A...mehr

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§ 19 Handelsrecht / IV. Checkliste

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§ 19 Handelsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 52 Die amerikanische Gesellschaft Kansas Instruments Overseas Services Corporation (KIOSC) beabsichtigt, in Deutschland geschäftlich aktiv zu werden, Arbeitnehmer einzustellen und in erster Linie Reparaturleistungen an von ihrer Muttergesellschaft Kansas Instruments Corporation (KIC) nach Deutschland verkauften Maschinen (Anlagen zur Herstellung von Gartenmöbeln) auszufü...mehr

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§ 19 Handelsrecht / d) Aufbau des Handelsregisters

Rz. 25 Das Handelsregister besteht gem. § 3 HRV aus zwei Abteilungen: Abteilung A für die vollkaufmännischen Einzelkaufleute und die handelsrechtlichen Personengesellschaften, Abteilung B für die Kapitalgesellschaften.mehr