Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsrecht

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Verbundene Unternehmen im H... / 3.2.2.6 Abzug von Rechten

Rz. 39 Von den Rechten, die einem Mutterunternehmen i. S. d. § 290 Abs. 2 HGB unmittelbar oder kraft Fiktion zustehen, sind nach § 290 Abs. 3 Satz 3 HGB folgende Rechte abzuziehen: Rechte, die mit Anteilen verbunden sind, die von dem Mutterunternehmen oder von dessen Tochterunternehmen für Rechnung einer anderen Person gehalten werden; Rechte, die mit Anteilen verbunden sind, ... mehr

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Verbundene Unternehmen im H... / 3.2.2.4 Zustehen von Rechten kraft Fiktion

Rz. 37 Als Rechte, die einem (Mutter-)Unternehmen nach § 290 Abs. 2 HGB zuzurechnen sind, gelten auch diejenigen Rechte,[1] die einem anderen Tochterunternehmen, für Rechnung des Mutter- und/oder Tochterunternehmens handelnden Personen zustehen. Nach § 290 Abs. 3 HGB wird somit deutlich, dass die in § 290 Abs. 2 HGB eine Mutter-Tochter-Beziehung auslösenden Rechte nicht direkt de... mehr

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Verbundene Unternehmen im H... / 3.3.2.1 Ausländische Konzernobergesellschaft(en)

Rz. 43 Speziell vor dem Hintergrund ausländischer Konzernobergesellschaften sollte seitens des Gesetzgebers ferner deutlich herausgestellt werden, dass als Bezugspunkt für Zwecke der Qualifikation von Unternehmen als verbundene Unternehmen stets das oberste Mutterunternehmen eines Konzerns heranzuziehen ist. Damit wäre zugleich unmissverständlich klargestellt, dass bei Konze... mehr

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Verbundene Unternehmen im H... / 3.3.2.3 Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsnormen (IFRS)

Rz. 45 Ebenso bestehen mangels künftiger Verpflichtung zur Konzernrechnungslegung nach Maßgabe des Zweiten Unterabschnitts des HGB Unklarheiten dahingehend, wie mit solchen Mutterunternehmen umzugehen ist, die qua § 315e Abs. 1 f. HGB verpflichtet sind, ihren Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den von der EU legitimierten (endorsed) IFRS aufzustellen (auf § 315e Abs. 3 ... mehr

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Verbundene Unternehmen im H... / 3.3.3 Conclusio und Handlungsempfehlungen

Rz. 48 All dies berücksichtigend, sollte daher i. S. e. größtmöglich transparenten Offenlegung von Verbundbeziehungen § 271 Abs. 2 1. Halbsatz HGB dahingehend (um-)formuliert werden, als der Passus "die im Verhältnis zueinander Mutterunternehmen und Tochterunternehmen gemäß § 290 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 bis 4 sind" zu ersetzen wäre durch "auf die das oberste Mutterunter... mehr

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Verbundene Unternehmen im H... / 3.2.2.7 Bestimmung einer Mehrheitsbeteiligung

Rz. 41 Hinsichtlich der Bestimmung der einem Unternehmen zustehenden Stimmrechte ist § 290 Abs. 4 HGB zu beachten. Wenngleich die Kapital- und Stimmrechtsmehrheit vielfach zusammenfällt, ist nach § 290 Abs. 2 Nr. 1 HGB allein die Stimmrechtsmehrheit für die Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses maßgebend. Dem Mutterunternehmen zustehende Stimmrechte ermittel... mehr

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Verbundene Unternehmen im H... / 3.2.2.5 Zurechnung von Rechten aufgrund von Vereinbarungen

Rz. 38 Dem Mutterunternehmen sind nach § 290 Abs. 3 Satz 2 HGB weiterhin solche Rechte zuzurechnen, über die es selbst oder eines seiner Tochterunternehmen aufgrund einer Vereinbarung mit anderen Gesellschaftern verfügen kann. Hierunter fallen z. B. Stimmrechtsbindungsvereinbarungen sowie Pool-, Konsortial- und ähnliche Verträge, die ihrerseits jeweils auf eine gemeinsame St... mehr

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Verbundene Unternehmen im H... / 3.3.2.2 Publizitätsgesetzlicher Konzernabschluss

Rz. 44 Nicht explizit adressiert ist des Weiteren, welche Ausstrahlungswirkung bzw. Relevanz § 271 Abs. 2 HGB für in einen publizitätsgesetzlichen Konzernabschluss einbezogene Tochterunternehmen entfaltet, wenn etwa in einem einstufigen Konzern das oberste Mutterunternehmen in der Rechtsform einer "gesetzestypischen"[1] Personenhandelsgesellschaft firmiert. In diesem Fall wä... mehr

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Verbundene Unternehmen im H... / 3.2.2.2 Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Rz. 21 Um eine Unternehmensverbindung als verbundenes Unternehmen i. S. d. § 271 Abs. 2 HGB klassifizieren zu können, muss ein Mutter-Tochter-Verhältnis gemäß § 290 HGB (Konzerntatbestand) vorliegen. Der handelsrechtliche Konzernbegriff ist – ebenso wie der aktienrechtliche Begriff des Konzerns (vgl. § 18 AktG) – ein "reiner Zweckbegriff. Er dient dazu, eine in der Wirtschaf... mehr

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Verbundene Unternehmen im H... / 3.2.2.3.1 Konzept des beherrschenden Einflusses (Control-Konzept)

Rz. 24 Kontrastierend zum (komplementären) Kriterium der einheitlichen Leitung, das vorbehaltlich einer späteren Koordinierung lediglich als ein zeitlich befristetes Mitgliedstaatenwahlrecht in Art. 1 Abs. 2 lit. b) der 7. EG-Richtlinie aufgenommen und als solches in nationales Recht transformiert wurde, war das dem angelsächsischen Raum entstammende – nach h. M. formaljuris... mehr

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Verbundene Unternehmen im H... / 2 Verbundene Unternehmen i. S. d. AktG

Rz. 5 In § 15 AktG werden die Arten der verbundenen Unternehmen nach dem Aktiengesetz erschöpfend aufgeführt, die dann in den §§ 16– 19, 291, 292 AktG näher spezifiziert werden und durch widerlegbare oder unwiderlegbare Vermutungen miteinander verknüpft sind. Verbundene Unternehmen sind rechtlich selbständige Unternehmen, die im Verhältnis zueinander in Mehrheitsbesitz stehend... mehr

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Verbundene Unternehmen im H... / 3.2.2.3.3 Wirtschaftliche Betrachtungsweise nach § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB

Rz. 30 Ergänzt wird diese in das übergeordnete Konzept des beherrschenden Einflusses integrierte "bilanzrechtliche Relations-Beschreibung"[1] durch eine wirtschaftliche Betrachtungsweise. Gemäß § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB liegt auch dann ein beherrschender Einfluss vor, wenn einem Unternehmen die Mehrheit der Risiken und Chancen aus der Tätigkeit einer sog. – vielfach auch als "s... mehr

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Verbundene Unternehmen im H... / 3.1 Offenlegung von Verbundbeziehungen

Rz. 8 Sofern eine Unternehmensverbindung nach § 271 Abs. 2 HGB besteht, gehen damit zugleich mehrere Rechtskonsequenzen für die betroffenen Unternehmen einher. Die für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften bzw. denen qua § 264a HGB gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 267 HGB maßgebliche Bilanzgliederung gemäß § 266 HGB sieht für nachfolgende Verbun... mehr

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Verbundene Unternehmen im H... / 3.3.1 Unschärfen der (neuen) Begriffsdefinition i. e. S.

Rz. 42 Soweit es richtigerweise für den Verbundtatbestand nicht auf die Rechtsform und den Sitz betreffender Unternehmen ankommt, ist die Bezugnahme in § 271 Abs. 2 1. Halbsatz HGB auf § 290 Abs. 1 Satz 1 HGB missverständlich. Dies nämlich könnte den offenkundig nicht beabsichtigten[1] Eindruck erwecken, als sei der Kreis verbundener Unternehmen (neuerlich) auf inländische K... mehr

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Verbundene Unternehmen im H... / 3.2.2.1 Neukonturierung des Verbundbegriffs

Rz. 19 Gemäß Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes wurde § 271 Abs. 2 HGB wie folgt (neu) gefasst:[1] "Verbundene Unternehmen im Sinne ... mehr

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Verbundene Unternehmen im H... / 3.2.1 Historischer Rückblick und Kritik

Rz. 13 Mit dem Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) vom 19.12.1985[1] hatte der Gesetzgeber – divergierend zu dem aktienrechtlichen Terminus des § 15 AktG – den Verbundbegriff erstmals und insoweit zusätzlich mit § 271 Abs. 2 im HGB legal definiert, womit Art. 41 der 7. EG-Richtlinie ((83/349/EWG); derweil: Art. 2 Nr. 12 der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU) – wie folgt – in nation... mehr

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Verbundene Unternehmen im H... / 1 Recht der verbundenen Unternehmen

Rz. 1 An einem Bild festzuhalten, welches das völlig isolierte Handeln eines Unternehmens in seinem wirtschaftlichen Umfeld zeichnet, würde der ökonomischen Realität vollkommen widersprechen. Stattdessen können aufgrund der wirtschaftlichen Verflechtungen die Interessen aus Sicht des Unternehmens in den Hintergrund treten und dem Willen anderer Gesellschafter, die Einfluss a... mehr

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Verbundene Unternehmen im H... / 3.2.2.3.2 Unwiderlegebare Vermutungstatbestände nach § 290 Abs. 2 Nr. 1–3 HGB

Rz. 28 Mit der Absicht, die "Rechtsanwendung zu erleichtern"[1], wurden die – um eine rein ökonomische Betrachtungsweise erweiterten – "konzerntypischen Rechte"[2] des § 290 Abs. 2 HGB lediglich redaktionell angepasst, inhaltlich indes unverändert übernommen. Auch weiterhin ist daher stets unwiderlegbar[3] von einem Mutter-Tochter-Verhältnis auszugehen, sofern ein Mutterunte... mehr

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Verbundene Unternehmen im H... / 3.2.2.3.4 Faktische Beherrschungsmöglichkeit

Rz. 33 Vergleichbar zu dem in der internationalen Bilanzierungspraxis vorherrschenden Verständnis sind auch die in § 290 Abs. 2 HGB typisierend aufgeführten (Positiv-)Indikatoren keineswegs als abschließend zu begreifen; vielmehr ist § 290 Abs. 1 HGB als eine Art Generalnorm zu verstehen, unter die auch über Abs. 2 hinausgehende – rein faktische – Beherrschungstatbestände su... mehr

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Technische Anlagen und Masc... / 4.2.2 Außerplanmäßige Abschreibungen

Rz. 50 Für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens können außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen werden, um die Gegenstände mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist; sie sind vorzunehmen bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung (§ 253 Abs. 3 Satz 5 HGB). Der außerplanmäßigen Abschreibung im Handelsrecht entsprechen die ... mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.2.1 Ziele im Rahmen der generellen Unternehmenspolitik

Rz. 3 Bilanzpolitik ist Bestandteil der Unternehmenspolitik. Sie stellt ein Instrument zur Realisierung der unternehmerischen Zielsetzungen dar. Deshalb verfügt bilanzpolitisches Agieren über keinen Selbstzweck, sondern Bilanzpolitik ist vielmehr ein Mittel, um übergeordnete Ziele zu erreichen.[1] In den meisten Fällen ist die Bilanzpolitik ein Instrument betrieblicher Teilp... mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.2.3 Bewertungsalternativen

Rz. 49 Bei den Bewertungsalternativen geht es um die Frage, mit welchen Wertansätzen die in der Bilanz erfassten Posten ausgewiesen werden sollen. Dabei bestehen grundsätzlich die in Abbildung 5 und Abbildung 6 mit Beispielen zusammengestellten Gestaltungsmöglichkeiten. Eine gewinnerhöhende Bilanzpolitik erfordert höhere Aktivierungen bzw. niedrigere Passivierungen; das Umgek... mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.4.1 Grundsätzliche Überlegungen

Rz. 73 Beweglich zu handhabende, flexible Mittel sind für die Bilanzpolitik von größter Wichtigkeit. Mittel mit solchen Eigenschaften ermöglichen es, auf sich verändernde Unternehmenslagen rasch und situationsgerecht zu reagieren. Dabei ist "Flexibilität" in diesem Zusammenhang ein vielschichtiges Phänomen, das u. a. folgende Gesichtspunkte umfasst: Bindungswirkung: Hier geht... mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.3.2.2 Bilanzierungsalternativen

Rz. 45 Bei den Bilanzierungsalternativen geht es – wie bereits dargelegt – um die Frage, ob bestimmte Vermögens- oder Schuldposten in die Bilanz aufgenommen, d. h. aktiviert oder passiviert werden sollen. Unter Berücksichtigung von Wahlrechten und Spielräumen ergeben sich in der HGB-Rechnungslegung grundsätzlich die aus Abbildung 4 ersichtlichen Gestaltungsmöglichkeiten: mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.2.3 Zielkonflikte

Rz. 17 Da Bilanzpolitik meistens mehrere Ziele gleichzeitig verfolgt, können zwischen den verschiedenen Zielen Widersprüche – Zielkonflikte – entstehen. Dabei lassen sich insbesondere die folgenden Arten von Zielkonflikten unterscheiden: Zielkonflikte zwischen den einzelnen an der Unternehmung beteiligten Gruppen: Beispielsweise zählt hierzu der Konflikt zwischen Anteilseigne... mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.4.2.1 Geltungsbereich der Bewertungsstetigkeit

Rz. 77 Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit[1] stellt – sofern er als Mussvorschrift verstanden wird – aufgrund der damit gegebenen Bindungswirkungen das größte Hindernis für eine flexible Bilanzpolitik dar. Denn Bilanzpolitik "lebt" von der Möglichkeit, die ihr prinzipiell zur Verfügung stehenden Mittel unterschiedlich einsetzen zu können. Dabei sind ggf. von Jahr zu Jahr... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Handelsrecht

3.1 Allgemeines, Bilanzen Tz. 11 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Hr-lich (s § 17 Abs 2 UmwG) ist zwingende Voraussetzung für die Eintragung einer Umw in das H-Reg, dass der übertragende Rechtsträger eine Umwandlungs- (Übertragungs-)Bil aufstellt. Maßgebend ist die hr-liche Umwandlungs-Bil, die zum H-Reg eingereicht wird. Die nach § 17 Abs 2 S 1 UmwG der Anmeldung einer Umw beizufü... mehr

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Rückstellungen im Personalb... / 1.2 Handels- und steuerrechtliche Abgrenzung

Rückstellungen werden in der Bilanz berücksichtigt und schmälern den Gewinn. Die Bilanz unterscheidet zwischen Handels- und Steuerbilanz. Die Handelsbilanz dient vorrangig dem Informationszweck für Banken und Partner und somit insbesondere dem Gläubigerschutz. Die Steuerbilanz wird zur Vorlage beim Finanzamt und für Besteuerungszwecke erstellt. Während der Wirtschaftsprüfer di... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Grundsätzliches

Rz. 28 Aufgrund der Disparität der erb- und gesellschaftsrechtlichen Haftungsordnungen (vgl. § 2 EGHGB) kommt es zu erheblichen Problemen von Testamentsvollstreckungen im Unternehmensbereich. So würde die Fortführung eines Handelsgeschäfts durch einen Testamentsvollstrecker auf die Führung eines Handelsgeschäfts mit beschränkter Haftung hinauslaufen.[40] Ein derartiger Wider... mehr

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Rückstellungen im Personalb... / 3.12 Urlaub

Für am Bilanzstichtag ausstehenden Urlaub von Mitarbeitern ist in der Handels- und Steuerbilanz eine Rückstellung wegen Erfüllungsrückstand zu bilden, soweit der Urlaub im folgenden Wirtschaftsjahr nachgeholt oder abgegolten werden muss. Bei abweichendem Wirtschaftsjahr reduziert sich die Urlaubsverpflichtung zeitanteilig. Die Urlaubsrückstellung bemisst sich nach den zu erwa... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Handelsrechtlicher Umwandlungsstichtag

Tz. 18 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Nach § 5 Abs 1 Nr 6 UmwG (Verschmelzung) bzw nach § 126 Abs 1 Nr 6 UmwG (Spaltung) ist der hr-liche Umwandlungsstichtag (Zeitpunkt, von dem an die Handlungen des übertragenden Rechtsträgers als für Rechnung des übernehmenden Rechtsträgers vorgenommen gelten), zwingend zu vereinbaren und im Vertrag zu benennen. Das gilt auch für Umwandlungen ... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / bb) Ansprüche nach GoA und Bereicherungsrecht?

Rz. 241 Ob auch die Anwendbarkeit der Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag nach den §§ 683 S. 1, 677, 670 BGB bzw. §§ 684 S. 1, 677, 812 BGB für nicht erforderliche Maßnahmen bei einer laufenden Verwaltung in Betracht kommt, ist umstritten und mehr als fraglich.[195] Der BGH hat entschieden, dass sowohl die Regelungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag als auch d... mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / A. Allgemeines

Rz. 1 Im Zuge des zum 1.12.2020 in Kraft getretenen WEMoG ist § 43 WEG neu gefasst worden. Neben dem Umstand, dass erstmals der allgemeine Gerichtsstand der GdWE geregelt worden ist, besteht nunmehr in Folge der Anpassung nach § 23 Nr. 2c) GVG auch ein ausschließlicher Gerichtsstand für das sachenrechtliche Grundverhältnis bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines, Bilanzen

Tz. 11 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Hr-lich (s § 17 Abs 2 UmwG) ist zwingende Voraussetzung für die Eintragung einer Umw in das H-Reg, dass der übertragende Rechtsträger eine Umwandlungs- (Übertragungs-)Bil aufstellt. Maßgebend ist die hr-liche Umwandlungs-Bil, die zum H-Reg eingereicht wird. Die nach § 17 Abs 2 S 1 UmwG der Anmeldung einer Umw beizufügende Schluss-Bil kann au... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Rückbezogene Umwandlungsbilanz

Tz. 19 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Wie bereits erwähnt (s Tz 17), darf das Registergericht gem § 17 Abs 2 S 4 UmwG die Verschmelzung bzw Spaltung nur dann in das H-Reg eintragen, wenn die einzureichende Schluss-Bil auf einen höchstens acht Monate vor der Anmeldung liegenden Stichtag aufgestellt worden ist. Für die Berechnung der Achtmonatsfrist gelten § 187 Abs 1 und § 188 BG... mehr

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Rückstellungen im Personalb... / Zusammenfassung

Überblick Die Personabteilung hat regelmäßig Rückstellungen an die Finanzbuchhaltung zu melden. Rückstellungen sind Verbindlichkeiten, Aufwendungen oder Verluste, die am Bilanzstichtag hinsichtlich ihrer Entstehung, der Höhe und dem Zeitpunkt nach ungewiss sind. Insofern unterscheiden sie sich auch von Verbindlichkeiten. Denn bei Verbindlichkeiten sind die Höhe und der Zeitp... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Buchführungspflicht nach außersteuerlichen Gesetzen, insb nach § 140 AO

Rn. 162 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Durch die Vorschrift des § 140 AO werden außersteuerliche Buchführungs- und Aufzeichnungsvorschriften, die auch für die Besteuerung von Bedeutung sind, für das Steuerrecht nutzbar gemacht. Für einen LuF kommen hier insb die allg Buchführungs- und Aufzeichnungsvorschriften des Handelsrechts sowie diejenigen Aufzeichnungspflichten in Betracht... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Aufbewahrungspflicht / 2 Vorgaben der DSGVO

Seit der Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen Unternehmen in der Datenschutzerklärung (auch) Angaben zu den jeweils erhobenen sowie verarbeiteten Daten der Nutzer nebst Rechtsgrundlage machen. Dies ergibt sich aus Art. 13 und Art. 14 DSVGO. Hierzu gehören auch Informationen über die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls ... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Verbindlichkeiten aus dem Betrieb einer Einzelfirma

Rz. 44 Für den Erben eines Einzelkaufmannes ergibt sich die Haftung – auch – für die Geschäftsverbindlichkeiten des Erblassers zunächst aus § 1967 BGB. Es ist zwischen der erbrechtlichen und der handelsrechtlichen Haftung streng zu unterscheiden.[103] Diese Haftung wird durch die Bestimmung des § 27 HGB wesentlich modifiziert, wenn der Erbe das Handelsgeschäft des Erblassers... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.2 Geschäftskorrespondenz

Rz. 16 Aufzubewahren ist nach § 147 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO auch die Geschäftskorrespondenz.[1] Die Geschäftskorrespondenz umfasst einmal die Handelsbriefe, also nach § 238 Abs. 2 HGB die Korrespondenz des Kaufmanns, die gem. § 257 Abs. 2 HGB ein Handelsgeschäft i. S. v. §§ 343, 344 HGB betreffen. Diese umfasst zum anderen die Geschäftsbriefe, die die Korrespondenz der übrige... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.6 Unveränderte Buchung

Rz. 26 Auch § 146 Abs. 4 AO konkretisiert den Grundsatz der Übersichtlichkeit.[1] Buchungen oder Aufzeichnungen dürfen nicht in einer Weise verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist.[2] Für das Handelsrecht ergibt sich dieser Grundsatz aus § 239 Abs. 3 HGB. Bei einer manuellen Buchung oder Aufzeichnung sind demgemäß Radierungen, Durchstreich... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1.3 Aufbewahrungsort

Rz. 8 Die Aufbewahrung hat nach § 146 Abs. 2 S. 1 AO grundsätzlich im Geltungsbereich der AO zu erfolgen[1], damit die Unterlagen zur Prüfung im Zugriffsbereich der Finanzbehörde sind. Soweit § 147 Abs. 2 S. 2, 3 AO für ausländische Betriebsstätten und Organgesellschaften Sonderregelungen trifft, müssen nur die für die deutsche Besteuerung auch unter Berücksichtigung von DB... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.3.2.3 Aufstellung des Inventars und der Bilanz

Rz. 17 Zum Grundsatz der zeitgerechten Buchung gehören auch die zeitgerechte Aufstellung des Inventars und die Bilanzerstellung aufgrund des Buchführungswerks.[1] Das Inventar ist das Verzeichnis der Vermögensgegenstände auf den Schluss des jeweiligen Geschäftsjahres. Dies erfordert grundsätzlich eine körperliche Bestandsaufnahme zum Stichtag[2], sofern nicht gem. § 241 Abs.... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1.1 Einordnung der Vorschrift

Rz. 1 § 147 AO ist eine besondere Ordnungsvorschrift für die Aufbewahrung von Buchführungs- und Aufzeichnungsunterlagen. Die entsprechende Vorgängerbestimmung war § 162 Abs. 8 und 9 RAO.[1] Die Pflicht zur Aufbewahrung ist notwendiger Bestandteil der Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht[2], da anderenfalls deren Zweck, einen Überblick über die Geschäftsvorfälle, die Ertrag... mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.1.7 Überlagerung durch das Handelsrecht – Ertragsteuerinformationsbericht

Während § 138a AO i. V. mit der Transparenz-Richtlinie sowie im Einklang mit der OECD-Empfehlung zum CbCR lediglich eine Berichterstattung gegenüber der Steuerbehörde im Ansässigkeitsstaat bzw. Betriebsstättenstaat vorsieht, verpflichtet dieRichtlinie zur Änderung der EU-Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU)[1] die Unternehmen, einen konsolidierten Ertragsteuerinformation... mehr

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Verlängerung der Aufbewahru... / Das ändert sich

Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten beträgt künftig wieder zehn Jahre. Die Regelung betrifft ausschließlich diese Institute, da deren Belege für die Finanzverwaltung besonders relevant sind. Die Fristverlängerung gilt für Buchungsbelege, die nach Handelsrecht (§ 257 Abs. 4 HGB) und Steuerrecht (§ 19a Abs. 3 EGAO-E) aufz... mehr

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Handelsvertreter / 1 Handelsvertreter

Der Handelsvertreter ist definitionsgemäß Selbstständiger und kein Arbeitnehmer. Dies gilt nach § 84 HGB für Personen, die als selbstständige Gewerbetreibende ständig damit betraut sind, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen; selbstständig ist, wer im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimme... mehr

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Forderungen: Sonderfälle un... / 2.1 Allgemeines

Forderungen sind mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bzw. Teilwert zu bewerten. Sie sind typisches Umlaufvermögen, soweit es sich nicht um langfristige Ausleihungen handelt. Teilwertabschreibungen kommen insbesondere bei Forderungen mit zweifelhafter Zahlungsfähigkeit des Schuldners in Betracht. Handelsrechtlich gilt für Umlaufvermögen das s... mehr