Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsrecht

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§ 19 Handelsrecht / B. Zweigniederlassung eines inländischen Unternehmens

I. Typischer Sachverhalt Rz. 37 Nach einiger Zeit und weiter steigender Gartenmöbelnachfrage möchte Herr Berg (vgl. Rdn 1) auch in anderen Städten, zunächst in Köln, seine Gartenmöbel in einem separaten Geschäft verkaufen, das insbesondere den Versandhandel mit klappbaren Gartenmöbeln betreibt. Er bittet seinen Anwalt, die nötigen rechtlichen Schritte bei Errichtung einer Zwe...mehr

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§ 19 Handelsrecht / D. Prokura und Handlungsvollmacht

I. Typischer Sachverhalt Rz. 73 Im Ausgangsfall (vgl. Rdn 1) möchte Herr Berg seinen langjährigen und vertrauenswürdigen Mitarbeiter Karl A. Müller in herausgehobener Position an der Geschäftsleitung des Unternehmens beteiligen. Er fragt deshalb seinen Rechtsanwalt, welche rechtlichen Möglichkeiten sich ihm bieten. Alternative 1: Herr Berg möchte auch seinen Mitarbeiter Marko ...mehr

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§ 19 Handelsrecht / A. Gründung und Firmierung eines Unternehmens

I. Typischer Sachverhalt Rz. 1 Herr Berg möchte einen Handel mit Gartenmöbeln, die er günstig aus Asien beziehen kann, eröffnen. Er möchte rechtlich nichts falsch machen und sucht daher anwaltliche Beratung. Alternative: Herr Schäfer betreibt eine Schreinerei, die im Laufe der Jahre größer geworden ist. Er stellte zahlreiche Arbeitnehmer ein, der Umsatz steigerte sich stark un...mehr

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§ 19 Handelsrecht / h) Schutz der Firma

Rz. 18 Unzulässigen Firmengebrauch hat das Handelsregister unter Festsetzung eines Ordnungsgeldes zu untersagen, § 37 Abs. 1 i.V.m. §§ 392, 388 ff. HBG (Firmenmissbrauchsverfahren).[140] Das Verfahren dient dem öffentlichen Interesse an der Einhaltung des Firmenrechts im Geschäftsverkehr. Das Verfahren ist vom Zwangsgeldverfahren nach §§ 388 ff. FamFG zu unterscheiden. Es is...mehr

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§ 19 Handelsrecht / d) Freiberufler

Rz. 7 Kein Gewerbe betreiben weiterhin die Angehörigen der freien Berufe, für die charakteristisch die höchstpersönliche Leistungserbringung ist,[45] z.B. Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten, Künstler, nicht jedoch Apotheker oder Softwareentwickler. Die Gründe für die Ausklammerung der Freiberufler sind vorwiegend traditionsbedingt.[46] Der weite Katalog des freien Berufs in §...mehr

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§ 19 Handelsrecht / 4. Gesamtprokura

Rz. 82 Erteilt der Geschäftsherr die Prokura an mehrere Personen gemeinschaftlich, sind diese nur gemeinschaftlich befugt, den Geschäftsherrn zu vertreten. Es liegt Gesamtprokura vor, § 48 Abs. 2 HGB. Die Gesamtprokura ist eine wirksame Möglichkeit der Beschränkung der Prokura. Sie ist in vielfältigen Variationen denkbar: Einzelprokura von A, Gesamtprokura von B; Bindung des...mehr

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§ 19 Handelsrecht / III. Handlungsvollmacht

Rz. 84 Die Handlungsvollmacht ist in § 54 HGB geregelt. Eine Person ist ermächtigt, in dem Handelsgewerbe typische Geschäfte vorzunehmen. Die Handlungsvollmacht ist also die kleine Schwester der Prokura,[270] eine normale Vollmacht i.S.v. § 167 BGB, deren Inhalt nicht gesetzlich festgelegt, sondern vom Vollmachtgeber bestimmt ist. 1. Erteilung Rz. 85 Die Handlungsvollmacht kan...mehr

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§ 19 Handelsrecht / 2. Typ und Umfang

Rz. 86 Den Umfang der Handlungsvollmacht bestimmt – anders als bei der Prokura – nicht das Gesetz, sondern der Vollmachtgeber.[276] § 54 Abs. 1 HGB enthält eine gesetzliche widerlegliche Vermutung des Umfanges der Vollmacht. Dieser hängt davon ab, welcher von drei Typen der Handlungsvollmacht erteilt wurde. Der Typ der Handlungsvollmacht bestimmt deren Umfang.[277] Die Vollm...mehr

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§ 19 Handelsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Handelsrecht ist Sonderprivatrecht für die wirtschaftliche Betätigung der Kaufleute.[1] Das Recht knüpft an den Kaufmannsbegriff zahlreiche Folgen, insbesondere kaufmännische Grundpflichten wie Registerpflicht, Firmenführung, Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen sowie Rechnungslegung. Verbraucherschutzvorschriften[2] finden gegenüber Kaufleuten in der Regel keine Anwend...mehr

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§ 19 Handelsrecht / 1. Erteilung und Erlöschen

Rz. 75 Die Prokura kann wegen ihrer weit reichenden Konsequenzen nur ausdrücklich und nur durch den Inhaber des Handelsgeschäfts oder seinen gesetzlichen Vertreter erteilt werden, § 48 Abs. 1 HGB. Sie kann nur von Kaufleuten erteilt werden (§ 48 HGB), insbesondere Handelsgesellschaften (§ 6 Abs. 1 HGB), eingetragenen Genossenschaften (§ 42 GenG) sowie juristischen Personen (...mehr

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§ 19 Handelsrecht / a) Registergebühren

Rz. 48 Die Gebühr für die Eintragung der Zweigniederlassung bemisst sich nach § 58 Abs. 2 GNotKG i.V.m. dem Gebührenverzeichnis der HRegGebVO. Die Gebühr für die Errichtung einer Zweigniederlassung eines Einzelkaufmanns beträgt seit dem 1.6.2025 60 EUR (Gebührenverzeichnis Nr. 1200).mehr

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§ 19 Handelsrecht / c) Spezial- und Einzelhandlungsvollmacht

Rz. 89 Sie berechtigt zur Vornahme einzelner spezieller Rechtsgeschäfte oder eines einzigen Geschäftes.[282] Beispiel: Ein Angestellter wird zum Ankauf bestimmter Waren auf eine Messe geschickt.[283]mehr

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§ 19 Handelsrecht / III. Checkliste

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§ 19 Handelsrecht / 7. Handelsregisteranmeldungen

Rz. 26 Die Anmeldung darf grundsätzlich nicht bedingt oder befristet sein.[170] Zulässig ist es, den Vollzug mehrerer Anmeldungen in einer bestimmten Reihenfolge zu beantragen.[171] Die Anmeldung ist nicht wegen Willensmangels anfechtbar,[172] jedoch bis zur Eintragung frei widerruflich.[173] a) Form der Anmeldung Rz. 27 Anmeldungen zur Eintragung in das Handelsregister sind e...mehr

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§ 19 Handelsrecht / 6. Gebühren

Rz. 67 Für die Gebühren gelten die Ausführungen zur Ersteintragung der Hauptniederlassung eines inländischen Unternehmens. Die HRegGebVO unterscheidet nicht zwischen der Eintragung von Zweigniederlassungen inländischer Hauptniederlassungen und der ausländischer Unternehmen gem. §§ 13d ff. HGB.mehr

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§ 19 Handelsrecht / III. Checkliste

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§ 19 Handelsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Herr Berg möchte einen Handel mit Gartenmöbeln, die er günstig aus Asien beziehen kann, eröffnen. Er möchte rechtlich nichts falsch machen und sucht daher anwaltliche Beratung. Alternative: Herr Schäfer betreibt eine Schreinerei, die im Laufe der Jahre größer geworden ist. Er stellte zahlreiche Arbeitnehmer ein, der Umsatz steigerte sich stark und eine eigene Buchhaltun...mehr

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§ 19 Handelsrecht / 8. Mehrere Zweigniederlassungen im Inland

Rz. 69 Gem. § 13e Abs. 5 HGB kann die Hauptniederlassung bei Errichtung mehrerer Zweigniederlassungen ein Handelsregister als "führendes" oder als "Hauptregister" wählen. Nur diesem Register brauchen die Satzung oder der Gesellschaftsvertrag sowie deren Änderungen offengelegt zu werden.mehr

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§ 19 Handelsrecht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 19 Handelsrecht / 1. Kaufmann

Rz. 3 Das Handelsrechtsreformgesetz hat bereits 1998 die frühere Unterscheidung zwischen Muss- und Sollkaufleuten aufgegeben, die Regelungen zum Kaufmannsbegriff grundlegend vereinfacht[5] und dadurch die wirtschaftliche Handlungsfreiheit insbesondere kleinerer und mittelständischer Unternehmen verbessert. a) Betrieb eines Handelsgewerbes Rz. 4 Kaufmann im Sinne des HGB ist, w...mehr

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§ 19 Handelsrecht / IV. Checkliste

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§ 19 Handelsrecht / b) Gewisse Dauer

Rz. 42 Die Zweigniederlassung muss von gewisser Dauer sein. Ein Messestand ist z.B. nicht von gewisser Dauer.[192]mehr

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§ 19 Handelsrecht / a) Handelsrechtsreformgesetz

Rz. 11 Das 1998 novellierte Firmenbildungsrecht gewährt den Kaufleuten die weitgehend freie Wahl bei der Bildung ihrer Firma.[66] Die notwendige Information des Publikums über die Gesellschafts- und Haftungsverhältnisse wird dadurch erreicht, dass alle Unternehmen – auch der Einzelkaufmann – ihrer Firma obligatorisch einen Rechtsformzusatz beizufügen haben und diese Angaben ...mehr

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§ 19 Handelsrecht / II. Prokura

Rz. 74 Die Prokura ist die besondere Bevollmächtigung durch einen Kaufmann, vgl. §§ 48–53 HGB. 1. Erteilung und Erlöschen Rz. 75 Die Prokura kann wegen ihrer weit reichenden Konsequenzen nur ausdrücklich und nur durch den Inhaber des Handelsgeschäfts oder seinen gesetzlichen Vertreter erteilt werden, § 48 Abs. 1 HGB. Sie kann nur von Kaufleuten erteilt werden (§ 48 HGB), insbe...mehr

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§ 19 Handelsrecht / 4. Gebühren

a) Registergebühren Rz. 48 Die Gebühr für die Eintragung der Zweigniederlassung bemisst sich nach § 58 Abs. 2 GNotKG i.V.m. dem Gebührenverzeichnis der HRegGebVO. Die Gebühr für die Errichtung einer Zweigniederlassung eines Einzelkaufmanns beträgt seit dem 1.6.2025 60 EUR (Gebührenverzeichnis Nr. 1200). b) Kosten Notar und Rechtsanwalt Rz. 49 Der Gebührenberechnung ist der Gesc...mehr

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§ 19 Handelsrecht / b) Kosten Notar und Rechtsanwalt

Rz. 49 Der Gebührenberechnung ist der Geschäftswert der Zweigniederlassung zugrunde zu legen. Die Anzahl der Gebühren bei Notar und Rechtsanwalt entspricht der der Ersteintragung.mehr

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§ 19 Handelsrecht / 6. Handelsregister

Rz. 21 Das Handelsregister dient der Offenlegung der Zugehörigkeit gewerblicher Unternehmen zum Handelsstand. Zudem verzeichnet es die Rechtsverhältnisse der Unternehmen des Handelsstandes. Seit 2007 werden die Handelsregister vollständig elektronisch geführt. Die Einsicht und der Abruf der eingestellten Dokumente sind inzwischen kostenlos. a) Negative Publizität Rz. 22 § 15 A...mehr

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§ 19 Handelsrecht / IV. Checkliste

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§ 19 Handelsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 52 Die amerikanische Gesellschaft Kansas Instruments Overseas Services Corporation (KIOSC) beabsichtigt, in Deutschland geschäftlich aktiv zu werden, Arbeitnehmer einzustellen und in erster Linie Reparaturleistungen an von ihrer Muttergesellschaft Kansas Instruments Corporation (KIC) nach Deutschland verkauften Maschinen (Anlagen zur Herstellung von Gartenmöbeln) auszufü...mehr

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§ 19 Handelsrecht / d) Aufbau des Handelsregisters

Rz. 25 Das Handelsregister besteht gem. § 3 HRV aus zwei Abteilungen: Abteilung A für die vollkaufmännischen Einzelkaufleute und die handelsrechtlichen Personengesellschaften, Abteilung B für die Kapitalgesellschaften.mehr

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§ 19 Handelsrecht / d) Rechtsform der Gesellschaft

Rz. 62 Gem. § 13e Abs. 2 Nr. 2 HGB ist die Rechtsform der Hauptniederlassung bei der Anmeldung anzugeben.mehr

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§ 19 Handelsrecht / f) Registergebühren

Rz. 32 Der elektronische Abruf von Handelsregisterauszügen und den sonstigen eingestellten Dokumenten ist kostenlos. Kostenpflichtig ist nur der beglaubigte Handelsregisterauszug.mehr

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§ 19 Handelsrecht / f) Anzuwendendes Recht

Rz. 64 Gem. § 13e Abs. 2 Nr. 4 HGB ist in der Anmeldung das Recht des Staats anzugeben, dem die Gesellschaft unterliegt, wenn sich deren Hauptniederlassung nicht in den Europäischen Gemeinschaften oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum befindet.mehr

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§ 19 Handelsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 37 Nach einiger Zeit und weiter steigender Gartenmöbelnachfrage möchte Herr Berg (vgl. Rdn 1) auch in anderen Städten, zunächst in Köln, seine Gartenmöbel in einem separaten Geschäft verkaufen, das insbesondere den Versandhandel mit klappbaren Gartenmöbeln betreibt. Er bittet seinen Anwalt, die nötigen rechtlichen Schritte bei Errichtung einer Zweigniederlassung zu ergre...mehr

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§ 19 Handelsrecht / a) Räumlich selbstständig

Rz. 41 Die Zweigniederlassung muss als abgesonderter Teil eine selbstständige Organisationseinheit bilden. Nötig ist daher eine räumliche Trennung, die freilich in derselben Stadt bestehen kann.[191]mehr

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§ 19 Handelsrecht / c) Sachlich gleiches Geschäft

Rz. 43 Die Zweigniederlassung muss sachlich gleiche Geschäfte wie die Hauptniederlassung betreiben. Einerseits darf ihre Tätigkeit nicht bloßes Hilfs- oder Ausführungsgeschäft sein, andererseits muss eine Abhängigkeit von der Hauptniederlassung bestehen.mehr

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§ 19 Handelsrecht / 2. Umfang

Rz. 76 Den Umfang der Prokura bestimmt § 49 HGB. Eine Beschränkung ist Dritten gegenüber grundsätzlich unwirksam, § 50 HGB. Diese Regelung liegt im Interesse des Rechtsverkehrs, damit jeder bei Vertragsabschlüssen mit einem Prokuristen erkennen kann, ob sich der Prokurist im Rahmen seiner Vertretungsmacht hält. Der Prokurist kann alle gerichtlichen und außergerichtlichen Ges...mehr

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§ 19 Handelsrecht / b) Istkaufmann, Kannkaufmann, Formkaufmann

Rz. 5 Jeder Kaufmann ist verpflichtet, seine Firma und den Ort der Niederlassung beim zuständigen Gericht zur Eintragung anzumelden (§ 29 HGB). Eintragungspflichtig ist nur der Istkaufmann, der ein Handelsgewerbe i.S.v. § 1 Abs. 1 HGB betreibt.[17] Nach Aufhebung der registerrechtlichen Privilegierung gewerblicher Unternehmen der öffentlichen Hand (vgl. § 36 HGB a.F.) sind a...mehr

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§ 19 Handelsrecht / 4. Haftung des Erwerbers eines Handelsgeschäfts

Rz. 19 Wird ein erworbenes Handelsgeschäft unter der alten Firma fortgeführt, haftet der Erwerber gem. § 25 HGB für alle betrieblichen Verbindlichkeiten des früheren Inhabers. § 25 HGB findet keine Anwendung auf nicht im Handelsregister eingetragene Kleingewerbetreibende[146] oder auf freiberufliche Unternehmen.[147] Die Einführung des MoPeG hat hieran nichts geändert.[148] ...mehr

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§ 19 Handelsrecht / a) Betrieb eines Handelsgewerbes

Rz. 4 Kaufmann im Sinne des HGB ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 Abs. 1 HGB).[6] Der Betrieb eines Gewerbes im handelsrechtlichen Sinne ist die selbstständige und berufsmäßige wirtschaftliche und nicht künstlerische, wissenschaftliche oder freiberufliche Tätigkeit in der Absicht dauernder Gewinnerzielung, wobei das Merkmal der Gewinnerzielung in Frage gestellt wird....mehr

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§ 19 Handelsrecht / 5. Zeichnung und Handelsregisteranmeldung

Rz. 83 Der Prokurist hat gem. § 51 HGB zu unterzeichnen, indem er der Firma seinen Namen mit einem die Prokura andeutenden Zusatz beifügt. Der Prokurist zeichnet in der Regel ppa (= per procura).[265] Da § 51 HGB eine reine Ordnungsvorschrift ist, macht dessen Verletzung eine Zeichnung ohne den Zusatz nicht unwirksam,[266] soweit festgestellt werden kann, dass der Prokurist ...mehr

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§ 19 Handelsrecht / 3. Erstanmeldung einer Zweigniederlassung

Rz. 45 Die Errichtung einer Zweigniederlassung wird behandelt wie eine Erstanmeldung und Ersteintragung eines Unternehmens. Daher sind die Errichtung sowie Ort und Firma der Zweigniederlassung bei der Anmeldung anzugeben. Da die Zweigniederlassung rechtlich nicht selbstständig ist, hat die anmeldepflichtige Person [195] die Eröffnung der Zweigniederlassung bei dem für die Hau...mehr

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§ 19 Handelsrecht / d) Hinweis auf Rechtsverhältnisse und Nachfolgezusatz

Rz. 14 Bei einer Namensänderung des Inhabers oder Gesellschafters kann die bisherige Firma fortgeführt werden (§ 21 HGB). Bei Fortführung des Geschäftsbetriebs durch einen Dritten ist der Nachfolgezusatz nur dann zulässig, wenn das Unternehmen im Großen und Ganzen bzw. im Kern fortgeführt wird[118] und der bisherige Inhaber oder dessen Erbe die Fortführung ausdrücklich bewil...mehr

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§ 19 Handelsrecht / b) Handwerker-Zweigniederlassung

Rz. 47 Eröffnet ein Handwerker eine Zweigniederlassung in einem anderen Kammerbezirk, so ist, vorausgesetzt die Zweigniederlassung ist eigenständig, die Eintragung in die dortige Handwerksrolle erforderlich. Auch für die GmbH & Co. KG gilt § 7 Abs. 1 HWO. Eine solche Gesellschaft kann auch mit einer Zweigstelle in die Handwerksrolle nur eingetragen werden, wenn ein Betriebsl...mehr

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§ 19 Handelsrecht / f) Geschäftsbezeichnungen

Rz. 16 Der Begriff "Firma" ist von sonstigen Geschäftsbezeichnungen streng zu trennen. Die Firma ist subjektbezogen die Kennzeichnung des Kaufmanns. Demgegenüber ist die Geschäftsbezeichnung objektbezogen und dient der Individualisierung des Unternehmens oder der jeweiligen Betriebsstätte.[133] Geschäftsbezeichnungen sind zulässig, wenn sie nicht gegen den Grundsatz der Firm...mehr

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§ 19 Handelsrecht / 5. Gewerbeanmeldung

Rz. 20 Unabhängig von der Kaufmannseigenschaft müssen alle selbstständigen Betriebe die Aufnahme der Geschäftstätigkeit dem zuständigen Ordnungsamt anzeigen, § 14 GewO i.V.m. dem jeweiligen Landesrecht. Bei allen Stadt- und Gemeindeverwaltungen ist ein bundeseinheitliches Anmeldeformular (i.d.R. auch online) erhältlich, das bei der Anmeldung zu verwenden ist. Bei einigen Gew...mehr

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§ 19 Handelsrecht / 4. Zeichnung, Übertragbarkeit und Erlöschen

Rz. 91 Gem. § 57 HGB hat der Handlungsbevollmächtigte bei seiner Zeichnung jeden eine Prokura andeutenden Zusatz zu unterlassen. Er hat mit einem das Vollmachtsverhältnis ausdrückenden Zusatz zu zeichnen ("in Vertretung"). Gem. § 58 HGB kann der Handlungsbevollmächtigte ohne Zustimmung des Unternehmensträgers seine Handlungsvollmacht auf einen Dritten nicht übertragen. Die H...mehr

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§ 19 Handelsrecht / a) Negative Publizität

Rz. 22 § 15 Abs. 1 HGB begründet einen registerrechtlichen Vertrauensschutz. Solange eine in das Handelsregister einzutragende Tatsache nicht eingetragen und bekannt gemacht ist, kann sie derjenige, in dessen Angelegenheit sie einzutragen war, einem Dritten nicht entgegensetzen, es sei denn, dass sie diesem bekannt war.[161] Erforderlich ist die positive Kenntnis, ein Kennen...mehr

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§ 19 Handelsrecht / V. Muster: Anmeldung der Prokura

Rz. 93 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 19.5: Anmeldung der Prokura Amtsgericht Bonn – Registergericht – Zum Handelsregister HRA _________________________ der Firma Max Berg Gartenmöbel – eingetragener Kaufmann –, Bonn, melde ich an: Als Inhaber der Firma "Max Berg Gartenmöbel – eingetragener Kaufmann –" habe ich Herrn Karl A. Müller, wohnhaft in _______...mehr

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§ 19 Handelsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 53 Für das ausländische Unternehmen mit Geschäftsaktivitäten in Deutschland bietet sich neben der Möglichkeit der Errichtung einer Zweigniederlassung (§§ 13d–13g HGB) die Gründung einer Tochtergesellschaft an. Diese ist häufig durch die Haftungsbegrenzung motiviert.[204] Allerdings war durch die Video-Rechtsprechung des BGH ein gewisses Durchgriffsrisiko entstanden,[205]...mehr