Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsrecht

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Ausgabe vor dem Abschlussstichtag

Rz. 7 Die Aktivierung eines Rechnungsabgrenzungspostens setzt einen Zahlungsvorgang voraus. Unter Zahlungsvorgang sind neben baren (Kasse) und unbaren (Bank) Zahlungsvorgängen sowie der Hergabe und Entgegennahme von Schecks, Wechseln und dergleichen auch Einbuchungen von Forderungen und ähnlichen Ansprüchen bzw. Verbindlichkeiten oder Rückstellungen zu verstehen. Praxis-Beis...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Saldierungspflichtiges Deckungsvermögen (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 118 Nach § 246 Abs. 2 HGB sind "Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschl. zur Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, […] mit diesen Schulden zu verrechnen". Soweit diese Bedingungen vorliegen (§ 246 Rz 107), fordert § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Betroffene Gesellschaften (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 10 Die Vorschrift findet gem. Abs. 1 Satz 1 Anwendung auf Fälle, in denen über das Vermögen der Ges. ein Insolvenzverfahren eröffnet (§ 27 Abs. 1 InsO) oder ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 26 Abs. 1 InsO).[1] Rz. 11 Weitere Voraussetzung ist, dass bei der Ges. eine gesetzliche Pflichtprüfung erfolgt ist. Prüfungspflic...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB §§ 342–342p Ergänzende Vorschriften für bestimmte umsatzstarke multinationale Unternehmen und Konzerne [Ertragsteuerinformationsbericht]

Rz. 1 Zur Verankerung des Ertragsteuerinformationsberichts hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2021/2101/EU [1] im Hinblick auf die Offenlegung von länderbezogenen Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen erlassen und in die §§ 342–342p HGB in das Handelsrecht integriert. Dieses wurde am 21.6.2023 im Bundesgesetzbl...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.3 Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme

Rz. 43 Eine Rückstellung ist dann zu bilden, wenn der Bilanzierende ernsthaft mit der Inanspruchnahme rechnen muss.[1] Diese Voraussetzung findet sich zwar nicht im Gesetzestext von § 249 HGB, ist aber in Literatur und Praxis unstrittig. Die Unsicherheit bzgl. der Rückstellungsbildung kann bezogen werden auf die Wahrscheinlichkeit über das Be- oder Entstehen einer Verbindlich...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.6 Investmentfonds

Rz. 94 Bei Anteilen an Investmentfonds, die vom Bilanzierenden gehalten werden, erfolgt deren handels- und steuerrechtliche Abbildung unterschiedlich. Handelsrechtlich wird der einheitliche VG "Anteil am Investmentfonds" bilanziert, der nach den allgemeinen Regelungen bei Zugang zu AK und in der Folge zu fortgeführten AK bilanziert wird. Eine Abschreibung nach § 253 Abs. 3 S...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Relevant ist die Regelung zunächst nur für KapG und KapCoGes. Darüber hinaus gilt die Vorschrift durch gesetzliche Verweisung für Genossenschaften (§ 336 Abs. 2 HGB), Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (§ 340a Abs. 1 HGB), VersicherungsUnt (§ 341a HGB) sowie für publizitätspflichtige Institutionen (§§ 1, 5 PublG). Zudem verweist § 87 Abs. 1 Satz 1 BHO für Bunde...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.1 Kapitalkonten der Personengesellschaft

Rz. 16 Unter den Kapitalanteilen werden die Kapitalkonten der Gesellschafter ausgewiesen. In der Praxis des Rechnungswesens werden häufig mehrere einzelne Konten für die Gesellschafter geführt. Dies ist i. d. R. ein festes Konto pro Gesellschafter, dass die jeweilige Kapitaleinlage ausweist und insoweit auch die Anteilsverhältnisse erkennen lässt (= Grundlage für die Verteil...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3.4 Konsequenzen der Wahlrechtsausübung bzw. -nichtausübung

Rz. 75 Wurde das Beibehaltungswahlrecht des Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB nicht ausgeübt und erfolgte dementsprechend eine erfolgsneutrale Einstellung in die Gewinnrücklagen, waren latente Steuern zu berücksichtigen. Die Bilanzierung der Steuerlatenz ist geboten, da der Sonderposten mit Rücklageanteil nur in der Handelsbilanz, nicht aber in der Steuerbilanz entfallen ist, und ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8.2 Änderung des Beteiligungsbuchwerts ohne Kapitalanteilsveränderung

Rz. 212 Nachträgliche Änderungen des Beteiligungsbuchwerts beim MU sind unterschiedlich zu behandeln. Handelt es sich um bestimmte Nach- bzw. Rückzahlungen, die sich aus dem Unternehmenserwerb direkt ergeben, wie etwa vertraglich festgelegte Ausgleichszahlungen zwischen Verkäufer und Erwerber bei bestimmten Ereignissen (z. B. bei Prozessen und Geschäftsabschlüssen), sind die...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4 Aspekte der Abgrenzung

Rz. 56 Entsprechend der vorgegebenen Umsatzerlösdefinition muss dem Ausweis der Erträge unter dem Posten "Umsatzerlöse" die Prüfung vorausgehen, ob diese Erlöse aus dem Verkauf von Produkten, der Vermietung bzw. Verpachtung von VG bzw. aus der Erbringung (sonstiger) Dienstleistungen der bilanzierenden Unt resultieren. Produkte werden gem. BilRUG-Regierungsentwurf als die Zusa...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Die handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten des § 257 HGB sind im Zusammenhang mit den Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach § 238 HGB zu sehen. Den Aufbewahrungsvorschriften kommen insb. Dokumentations- und Beweissicherungsfunktionen zu. Für die mit der Aufbewahrung verbundenen Aufwendungen sind Rückstellungen zu bilden (§ 249 Rz 210).[1] Rz. 2 Adressaten von...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.4 Finanzanlagen

Rz. 260 Zum Begriff der Finanzanlagen vgl. § 266 Rz 50. Rz. 261 Finanzanlagen unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung. Eine außerplanmäßige Abschreibung ist bei voraussichtlich dauernder Wertminderung geboten. Bei einer voraussichtlich nicht dauernden Wertminderung eröffnet § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB ein Abschreibungswahlrecht. Seine Ausübung unterliegt dem Stetigkeitsgebot ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Abgrenzung latenter Steuern (Nr. 4)

Rz. 10 Während latente Steuern vor Einführung des BilMoG nur bedingt von praktischer Bedeutung waren,[1] hat die Einschränkung der Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz sowie die Aufgabe der umgekehrten Maßgeblichkeit (§ 5 Abs. 1 Satz 2 EStG a. F.) zusammen mit der grundlegenden Überarbeitung der Bilanzierungsvorschriften für latente Steuern dazu geführt, dass die...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Inhalt und Verhältnis zu den Einzelvorschriften

Rz. 50 Die in § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB explizierte Generalnorm für die Rechnungslegung von KapG und KapCoGes verlangt vom Jahresabschluss unter Beachtung der GoB die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unt. Für den Lagebericht sind die Einschränkungen "unter Beachtung der GoB" und "Bild der Vermöge...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 8 Explizit gilt § 264 HGB zunächst nur für KapG; KapCoGes haben die Vorschrift aufgrund des Verweises von § 264a HGB anzuwenden. Als ergänzende Vorschrift bestehen enge Normenzusammenhänge zu den allgemeinen Aufstellungsvorschriften, wie insb. §§ 242ff. HGB. Rz. 9 Die Generalnorm des § 264 Abs. 2 HGB wird in § 297 Abs. 2 Satz 2–4 HGB für den Konzernabschluss nachgebildet ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.1.1 Regelungsinhalt

Rz. 61 Bei der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen VG und Schulden ist als logische Konsequenz einer periodengerechten Rechnungslegung[1] auf die Verhältnisse am Abschlussstichtag (s. zum Abschlussstichtag § 242 Rz 8 ff.) abzustellen. Über die Kodifizierung als GoB in § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB hinaus findet das Stichtagsprinzip auch in zahlreichen weiteren Normen des...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 § 327 HGB räumt den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs mittelgroßer KapG i. S. d. § 267 Abs. 2 HGB (§ 267 Rz 10) größenabhängige Erleichterungen bei der Offenlegung des Jahresabschlusses ein. Die gewährten Erleichterungen beschränken sich dabei analog zu § 326 HGB auf die nach § 325 Abs. 1 HGB offenzulegenden Unterlagen der Rechnungslegung, die weiteren Vor...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Neufassung Verbunddefinition

Rz. 46 Die Kritik an der in § 271 Abs. 2 HGB a. F. enthaltenen Verbunddefinition hatte viele Jahre keinen Erfolg. Obwohl die Norm "vielfach als schwer verständlich und lückenhaft"[1] identifiziert wurde, blieb Sie unverändert. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen u...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.1 Darstellungsschema des Eigenkapitalspiegels

Rz. 51 Der Konzerneigenkapitalspiegel stellt die Veränderungen der Posten des Konzerneigenkapitals in Matrixform dar. Aufgrund vieler Unterschiede in der Eigenkapitaldarstellung enthält DRS 22 als Anlagen separate Schemata für einen Konzerneigenkapitalspiegel für Mutterunternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft und einer Personenhandelsgesellschaft. Der Konzernei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 § 326 HGB räumt den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs kleiner KapG i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB (§ 267 Rz 2 ff.) sowie den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs von KleinstKapG (§ 267a Rz 1 ff.) und ihnen jeweils gleichgestellten PersG i. S. v. § 264a HGB größenabhängige Erleichterungen bei der Offenlegung des Jahresabschlusses ein. Die gewährten Erl...mehr

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Rechnungslegung nach HGB – ... / 10 Weiterführende Literatur

Coenenberg/Haller/Schultze, Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse: Betriebswirtschaftliche, handelsrechtliche, steuerrechtliche und internationale Grundlagen – HGB, IFRS, US-GAAP, 26. Aufl. 2021 Federmann/Müller, Bilanzierung nach Handelsrecht und Steuerrecht: Gemeinsamkeiten, Unterschiede und Abhängigkeiten von Handels- und Steuerbilanz unter Berücksichtigung internatio...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen / 1.1 Rückstellungen im Handelsrecht

Die Bilanzierung entspricht dem Vorsichtsprinzip. Grundsätzlich sind die handelsrechtlichen Normen auch für die Steuerbilanz maßgeblich, sofern steuerrechtliche Sondervorschriften nicht entgegenstehen. Zu unterscheiden sind Verbindlichkeitsrückstellungen für bereits realisierten Aufwand, Drohverlustrückstellungen für künftigen Mehraufwand und (echte) Aufwandsrückstellungen, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen / 1.2.1 Auswirkungen des Handelsrechts in der Steuerbilanz

Handelsrechtlich zwingend zu bildende Rückstellungen sind auch in der Steuerbilanz zu passivieren, sofern nicht steuerrechtliche Sondervorschriften entgegenstehen. Infolge zahlreicher steuerlicher Sonderregelungen, wie z. B. dem Verbot von Drohverlustrückstellungen, bleibt in der Steuerbilanz nur der Ausweis von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten. Rein steuerrecht...mehr

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Grundsätze der IFRS-Rechnun... / 5.3 Zielsetzung der IFRS-Rechnungslegung

Rz. 20 Die Zielsetzung der IFRS-Rechnungslegung ist die Vermittlung entscheidungsrelevanter Informationen als Entscheidungsunterstützung (decision usefulness), um den Jahresabschlussadressaten ein tatsächliches Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Cashflows eines Unternehmens zu vermitteln (sog. fair presentation, RK.1.2; IAS 1.15). In diesem Zusammenhang t...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen / 3.3 Abzinsungsgebot

Das Handelsrecht enthält ein Abzinsungsgebot für Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als 1 Jahr. Die Restlaufzeit ermittelt sich auf Grundlage des Zeitpunkts der voraussichtlichen Inanspruchnahme. Ziel des Barwertansatzes ist die Darstellung der wahren Belastungswirkung.[1] Für Zwecke der Abzinsung ist handelsrechtlich zwischen Rückstellungen für Altersversorgungsverpf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen / Zusammenfassung

Begriff Rückstellungen sind Verpflichtungen, die dem Grunde, der Höhe bzw. dem Zeitpunkt nach noch nicht sicher feststehen. Sie nehmen künftige Risiken vorweg und werden als Fremdkapital auf der Passivseite ausgewiesen. Sie decken Schulden ab, die wirtschaftlich in der laufenden Periode verursacht worden sind, rechtlich jedoch erst in der Zukunft fällig werden. Rückstellungen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Handelsvertreter / 1 Handelsvertreter

Der Handelsvertreter ist definitionsgemäß Selbstständiger und kein Arbeitnehmer. Dies gilt nach § 84 HGB für Personen, die als selbstständige Gewerbetreibende ständig damit betraut sind, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen; selbstständig ist, wer im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pflichten des GmbH-Geschäft... / 2 Rechte und Pflichten nach Handelsrecht und Steuerrecht

Der Geschäftsführer ist verantwortlich dafür, dass die Buchführungspflichten (§ 41 GmbHG) erfüllt und dass der Jahresabschluss der GmbH erstellt (§ 42 GmbHG) und den Gesellschaftern zur Feststellung vorgelegt wird. Er ist dazu verpflichtet, den Jahresabschluss unverzüglich nach der Aufstellung den Gesellschaftern zur Feststellung vorzulegen (§ 42a GmbHG). Zusätzlich: Steuerp...mehr

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Aufzeichnungspflichten im B... / 2.1 Buchführungspflicht nach Handels- und Steuerrecht

Die Buchführungspflicht nach Handelsrecht geht der Buchführungspflicht nach Steuerrecht vor. D.h. wer bereits nach Handelsrecht[1] Bücher führen muss, ist dazu auch steuerrechtlich verpflichtet.[2] Aufzeichnungen sind alle dauerhaft verkörperten Erklärungen über Geschäftsvorfälle in Schriftform oder elektronischer Form (Datenträger, Cloud) als Text, Zahlen, Symbole und Grafik...mehr

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Pflichten des GmbH-Geschäft... / Zusammenfassung

Begriff Mit der Bestellung zum Geschäftsführer übernimmt der GmbH-Geschäftsführer Rechte und Pflichten. Diese ergeben sich aus dem Handelsrecht für Kaufleute, aus den speziellen Vorschriften des GmbH-Gesetzes, aus dem Gesellschafts- und dem Anstellungsvertrag, aber auch aus anderen gesetzlichen Vorschriften wie dem Arbeitsrecht, der Abgabenordnung oder aus Datenschutzbestimm...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 2.1 Handelsrecht

2.1.1 Gliederungsvorschriften Rz. 10 Gemäß § 266 Abs. 3 Buchst. b HGB sind die Rückstellungen auf der Passivseite der Bilanz im Anschluss an die Bilanzposition "Eigenkapital" auszuweisen. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften haben zudem die Bilanzposition "Rückstellungen" wie folgt aufzugliedern:mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 3.1 Handelsrecht

Rz. 18 Für die handelsbilanzielle Bewertung von Rückstellungen gilt: Nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB sind Rückstellungen "in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen" und nach § 253 Abs. 2 HGB sind Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz ...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 1.3 Handelsrecht

Rz. 6 Rückstellungen sind zu bilden (Pflichtrückstellungen): Für Außenverpflichtungen Ungewisse Verbindlichkeiten,[1] Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften,[2] Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden,[3] für im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von 3 Monaten nachgeholt werden (§ ...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 5.1.1 Handelsrecht

Rz. 35 § 253 Abs. 1 HGB schreibt seit 2010 als Folge des BilMoG den Ansatz zum "Erfüllungsbetrag" vor.[1] Mit der Verwendung des Begriffs "Erfüllungsbetrag" wird ausdrücklich klargestellt,[2] dass bei der Rückstellungsbewertung unter Einschränkung des Stichtagsprinzips künftige Preis- und Kostensteigerungen zu berücksichtigen sind. Es wird klargestellt, dass die Höhe einer R...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 4.1 Handelsrecht

Rz. 28 § 253 Abs. 2 HGB gebietet die verpflichtende Abzinsung der Rückstellungen. [1] Gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr abzuzinsen mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus den vergangenen 10 Geschäftsjah...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 2.1.4 Nachholverbot

Rz. 13 Handelsrechtlich müssen unterlassene Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten im letzten noch nicht festgestellten Jahresabschluss nachgeholt werden.[1]mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 2.1.1 Gliederungsvorschriften

Rz. 10 Gemäß § 266 Abs. 3 Buchst. b HGB sind die Rückstellungen auf der Passivseite der Bilanz im Anschluss an die Bilanzposition "Eigenkapital" auszuweisen. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften haben zudem die Bilanzposition "Rückstellungen" wie folgt aufzugliedern:mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 2.1.2 Nichtigkeit des Jahresabschlusses bei fehlenden Rückstellungen

Rz. 11 Aus einer Analogie zu § 256 AktG folgt, dass der Bilanzaufstellungsbeschluss und damit auch der Gewinnverwendungsbeschluss dann nichtig sind, wenn der Jahresabschluss gegen zwingende gesetzliche Vorschriften zum Schutz der Gläubiger verstößt. Das ist z. B. dann anzunehmen, wenn Bilanzposten nicht unwesentlich überbewertet oder zwingend vorgeschriebene Passivposten weg...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 2.1.3 Maßgeblichkeit der am Bilanzstichtag gegebenen Verhältnisse

Rz. 12 § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB bestimmt: "Es ist vorsichtig zu bewerten, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind; Gewinne sind nur zu berücksichtigen, wenn sie am Absc...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 3.2 Steuerrecht

Rz. 20 Mit Ausnahme der Pensionsrückstellung darf die Höhe der Rückstellung in der Steuerbilanz den zulässigen Ansatz in der Handelsbilanz nicht überschreiten – eine nicht unumstrittene Auffassung der Finanzverwaltung. [1] Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. a–f EStG kommt es bei der Bewertung von Rückstellungen zu nachstehenden Einschränkungen: Rz. 21 Erfahrungsberücksichtigung bei...mehr

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Erhaltungsaufwendungen und ... / 3 Abgrenzung zu Herstellungskosten

Der Begriff Herstellungskosten, den das EStG in zahlreichen Vorschriften verwendet, ist in den Steuergesetzen nicht definiert. Eine gesetzliche Begriffsbestimmung findet sich lediglich im Handelsrecht, und zwar in § 255 Abs. 2 HGB .[1] Diese handelsrechtliche Begriffsbestimmung gilt ebenso für das Steuerrecht, und zwar auch für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.[2] D...mehr

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Erhaltungsaufwendungen und ... / 1 Steuerrechtliche Grundsätze

Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an einem bestehenden Gebäude, das der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dient, sind als Werbungskosten abzugsfähig. Bei diesen Aufwendungen ist allerdings zwischen Erhaltungsaufwendungen und (nachträglichen) Herstellungskosten zu unterscheiden. Die steuerliche Einordnung, ob Erhaltungsaufwan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Fehlerhafte Aufzeichnungen und Buchführung

Schrifttum: Abele, Einschränkung des Anwendungsbereichs des Zeitreihenvergleichs bei Schätzungen, BB 2015, 1968; Beyer, Anmerkung zu einer Entscheidung des BGH, Beschluss vom 6.4.2016 (1 StR 523/15) – Zu den Voraussetzungen einer Schätzung im Steuerstrafverfahren, NZWiSt 2016, 357; Beyer, Betriebsprüfung: Grenzen für Sicherheitszuschläge, DB 2018, 985; Beyer, Kritische Anmerk...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Warum (und was?) muss der Familienrechtler etwas über betriebliches Rechnungswesen wissen?

Rz. 147 In HGB und AO finden sich Generalnormen, die Vorschriften zur Rechnungslegung liefern und die die vom Gesetzgeber verfolgten Zwecke deutlich machen. Das HGB stellt Buchführung und Jahresabschluss unter folgende Generalnormen: Für Einzelkaufleute, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften ("alle Kaufleute") gilt: § 238 Abs. 1 S. 1 HGB/Generalnorm für die B...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Betriebsvermögensvergleich i.S.v. § 4 Abs. 1 EStG

Rz. 228 Diese Gewinnermittlungsart kommt nur für Land- und Forstwirte, die buchführungspflichtig sind oder freiwillig Bücher führen, sowie für selbstständig Tätige, die freiwillig Bücher führen, in Betracht. Rz. 229 Für Gewerbetreibende, die buchführungspflichtig sind oder freiwillig Bücher führen, gelten die Gewinnermittlungsvorschriften des § 5 EStG zusätzlich. Diese sind bu...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / g) AfA bei immateriellen Wirtschaftsgütern

Rz. 300 Als immaterielle (unkörperliche) Wirtschaftsgüter kommen in Betracht: Rechte, rechtsähnliche Werte und sonstige Vorteile. Trivialprogramme sind abnutzbare bewegliche und selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter. Computerprogramme, deren Anschaffungskosten nicht mehr als 410 EUR betragen, sind wie Trivialprogramme zu behandeln. Keine immateriellen Wirtschaftsgüter sind...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Sonstige Rückstellungen, insbesondere für ungewisse Verbindlichkeiten

Rz. 472 Unterhaltsrelevanz Wie alle Rückstellungen reduzieren auch diese den steuerlichen Gewinn und damit das Unterhaltseinkommen. Rz. 473 Unter den "sonstigen Rückstellungen" sind alle diejenigen Rückstellungen zu erfassen, für welche kein gesonderter Ausweis vorgeschrieben ist. Nach § 249 HGB handelt es sich dabei um die folgenden Posten:mehr