Fachbeiträge & Kommentare zu Grundsteuer

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Fragen und Antworten zur ne... / 3.4 Ich habe keine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgegeben. Das Finanzamt hat mir trotzdem einen Bescheid geschickt und die Werte geschätzt. Muss ich noch etwas tun?

Die Frist zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ist am 31. Januar 2023 abgelaufen. Da Sie Ihre Erklärung bis zum Ablauf der Abgabefrist nicht an das Finanzamt übermittelt haben, hat das Finanzamt Ihre Besteuerungsgrundlagen geschätzt. Ihre Abgabepflicht besteht trotz der Schätzung weiterhin. Geben Sie die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwer... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Fragen und Antworten zur ne... / 4.2 Muss ich 2029 noch einmal eine Grundsteuererklärung abgeben?

Die nächste Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte auf den 1. Januar 2029 soll unter Nutzung der verfügbaren Daten und starker Begrenzung der Mitwirkungspflichten der Eigentümerinnen und Eigentümer weitestgehend automationsgestützt durchgeführt werden. Informationen, die der Verwaltung bereits vorliegen, sollen genutzt, Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft von überflü... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Roscher, GrStG Abweichungen... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In Thüringen ist grundsätzlich das bundesgesetzlich reformierte Grundsteuer- und Bewertungsrecht anzuwenden. Thüringen hat mit dem Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform (ThürGAnGrStR) v. 19.11.2025[1] lediglich punktuell von der Abweichungskompetenz der Länder bei der Grundsteuer nach Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG Gebrauch gemacht [2] (s. ergänzend Kommenti... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Roscher, GrStG Abweichungen... / 4 Erstmalige Anwendung des Gesetzes (§ 3)

Rz. 35 Das ThürGAnGrStR ist gem. § 3 Abs. 1 ThürGAnGrStR erstmals für die Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2027 anzuwenden. Auf die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer der Kalenderjahre bis einschließlich 2026 findet dieses Gesetz gem. § 3 Abs. 2 S. 2 ThürGAnGrStR hingegen keine Anwendung. Bis einschließlich des Kalenderjahres 2026 gelten somit die bundesgesetzlichen Reg... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.5 Regelungszusammenhänge

Rz. 14 In Thüringen ist grundsätzlich das bundesgesetzlich reformierte Grundsteuer- und Bewertungsrecht anzuwenden. Mit dem Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform (ThürGAnGrStR) v. 19.11.2025[1] hat Thüringen allerdings punktuell von der Abweichungskompetenz der Länder bei der Grundsteuer gem. Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG Gebrauch gemacht. Insbesondere zwecks Ver... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.6 Rechtsschutz

Rz. 16 Für den Vollzug der Grundsteuer gilt in Thüringen die Abgabenordnung . Trotz der punktuellen Abweichung von § 15 Abs. 1 Nr. 2 GrStG durch § 1 Abs. 1 ThürGAnGrStR sowie der ergänzenden Regelungen zur Neuveranlagung in § 2 ThürGAnGrStR (Rz. 26 ff.) vollziehen in Thüringen die Landesfinanzbehörden ein Bundesgesetz i. S. v. § 1 Abs. 1 AO. Der gerichtliche Rechtsschutz gegen... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.4 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 11 Die im Wege des § 1 Abs. 1 ThürGAnGrStR v. 19.11.2025[1] für in Thüringen belegene bebaute Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens abweichend von § 15 Abs. 1 Nr. 2 GrStG normierten landesspezifischen Steuermesszahlen begegnen keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Auf die Kommentierung "Allgemeine Ausführungen zu den landesrechtli... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Wohngeld / 3.3.2 Belastung

Belastung sind die Kosten für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung des Wohnraums. Die Kosten für den Kapitaldienst bestehen insbesondere aus den Darlehenszinsen und den Tilgungsraten für Neubau, Erwerb oder Modernisierung. Als Kosten für die Belastung aus der Bewirtschaftung werden nach § 13 Abs. 2 WoGV je m² Wohnfläche jährlich 36 EUR zuzüglich der Grundsteuer angesetzt. mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.2 Rechtsentwicklung

Rz. 7 Thüringen hat mit dem Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform (ThürGAnGrStR) v. 19.11.2025[1] lediglich punktuell von der Abweichungsbefugnis der Länder bei der Grundsteuer nach Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG Gebrauch gemacht und in § 1 Abs. 1 ThürGAnGrStR für in Thüringen belegene bebaute Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens von § ... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Unterkunft und Heizung (KdU) / 2.2 Selbst bewohntes Eigentum

Bedarfe für die Unterkunft sind auch dann zu berücksichtigen, wenn Leistungsberechtigte ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung bewohnen. Dabei muss das Eigenheim oder die Eigentumswohnung angemessen im Sinne der Vorschriften über die Berücksichtigung als Vermögen sein. Ansonsten dürften die Leistungsberechtigten in der Regel nicht hilfebedürftig sein und hätten bereits des... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Unterkunft und Heizung (KdU) / 2.1.2 Berücksichtigungsfähige Aufwendungen

Zu den berücksichtigungsfähigen Aufwendungen für die Unterkunft gehören außer der Miete selbst auch die Nebenkosten. Welche das sind, ergibt sich aus § 2 BetrKV. Danach gehören u. a. zu den Betriebskosten die Kosten der Grundsteuer, der Wasserversorgung, verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen, des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs, der Straßenreinigung und... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.1 Gegenstand und Zweck der Regelung

Rz. 3 Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019[1] strebte der Bundesgesetzgeber auf gesamtstaatlicher Ebene eine aufkommensneutrale Reform an. Dies sollte konzeptionell durch die Bestimmung von Steuermesszahlen erreicht werden, mit denen unter der Annahme von konstanten Hebesätzen ein annähernd gleiches Grundsteueraufkommen rechnerisch erreicht werden kann (s. Komment... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Roscher, GrStG Abweichungen... / 3.1 Neuveranlagung infolge gesetzlicher Änderung der Steuermesszahlen (§ 2 Abs. 1)

Rz. 28 Nach der bundesgesetzlichen Maßgabe in § 17 Abs. 1 GrStG wird infolge einer Wert-, Art- und/oder Zurechnungsfortschreibung des Grundsteuerwerts der Steuermessbetrag auf den Fortschreibungszeitpunkt neu festgesetzt (Neuveranlagung). Nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 GrStG wird der Steuermessbetrag im Wege der Neuveranlagung auch dann neu festgesetzt, wenn dem Finanzamt bekannt wi... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Grundsicherungsgeld (Umfang) / 3.2 Grundsatz nach der Karenzzeit

Die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden nach Ablauf der Karenzzeit als Bedarf anerkannt, soweit diese angemessen sind, aber grundsätzlich nicht oberhalb der Obergrenze des 1,5-fachen der Angemessenheit.[1] Hierzu gehören bei Mietwohnungen neben der Kaltmiete und den Heizkosten alle üblichen Nebenkosten, die in den jeweiligen Abrechnungen des Vermiete... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Grundsicherungsgeld (Grunds... / 3.4 Bedarfe für Unterkunft/Heizung

Bei einem Neuantrag auf Grundsicherungsgeld gilt zunächst eine 1-jährige Karenzzeit. In dieser Zeit gelten die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft als angemessen und werden voll als Bedarf anerkannt. Eine neue Karenzzeit beginnt erst nach einer 3-jährigen Unterbrechung des Leistungsbezugs. Sofern der Leistungsbezug in der Karenzzeit für einen vollen Kalendermonat u... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl... mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Verfassungsmäßigkeit des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes

Das Niedersächsische Grundsteuergesetz ist verfassungsgemäß. Umstritten war die Verfassungsmäßigkeit des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes. Dieses berechnet die Grundsteuer auf der Grundlage des sogenannten Flächen-Lage-Modells abweichend vom sogenannten Bundesmodell. Die Klägerin wandte sich gegen die auf der Grundlage des Niedersächsischen Modells erfolgte... mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
aaaasdasda
Betriebsvorrichtung / 1.3 Grundsteuer

Betriebsvorrichtungen unterliegen nicht der Grundsteuer.[1] mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZAP 6/2026, Anwaltsmagazin

Hinweis der Redaktion: Für ZAP-Abonnentinnen und ZAP-Abonnenten halten wir neben dieser Ausgabe zusätzlich die digitale ZAP-Sonderedition zu dem Thema „Aufhebungsverträge: Rechtssicherheit und finanzielle Vorteile für beide Seiten” unter www.anwaltspraxis-wissen.de/ZAP-Sondereditionen für Sie zum Lesen bereit. 1 Reform des Kindschaftsrechts kommt Bereits seit vielen Jahren wird... mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
aaaasdasda
Betriebsvorrichtung / 1.5 Gewerbesteuer

Die Frage, ob es sich bei dem Bauwerk um ein Gebäude oder eine Betriebsvorrichtung handelt, ist im Rahmen der Hinzurechnungsregelungen nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG von Bedeutung. Danach ist die Summe des für die Bemessung der Gewerbesteuer maßgeblichen Gewinns und der Hinzurechnungen um 1,2 v. H. des Einheitswerts des nicht von der Grundsteuer befreiten Grundbesitzes zu kürz... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.6 Weitere Einnahmen

Rz. 124 Auch Zahlungen auf den Zugewinnausgleichsanspruch sind zu berücksichtigende Einnahmen (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 13.5.2015, L 4 AS 168/15 NZB; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 22.5.2019, L 13 AS 202/18), auch Zuflüsse aus einem Zugewinnausgleich in Raten. In Fällen einer Einmalzahlung ist der Zufluss nach Abs. 3 zu berücksichtigen. Erst durch faktische Zahl... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Roscher, GrStG Abweichungen... / 3 Abweichende Festsetzung für eigengenutzte Wohngrundstücke in Härtefällen (§ 2)

Rz. 26 Nach § 2 S. 1 BlnGrStMG kann die Grundsteuer für eigengenutzte bebaute Grundstücke i. S. d. § 249 Abs. 1 Nummer 1, 2 und 4 BewG (also Ein- oder Zweifamilienhäuser oder Wohnungseigentum) niedriger festgesetzt werden, wenn die Erhebung der Steuer nach Lage des Einzelfalles unbillig wäre. Unbilligkeit liegt gem. § 2 S. 2 BlnGrStMG insbesondere dann vor, wenn die Steuererheb... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.1 Gegenstand und Zweck der Regelung

Rz. 3 Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019[1] strebte der Bundesgesetzgeber auf gesamtstaatlicher Ebene eine aufkommensneutrale Reform an. Dies sollte konzeptionell durch die Bestimmung von Steuermesszahlen erreicht werden, mit denen unter der Annahme von konstanten Hebesätzen ein annähernd gleiches Grundsteueraufkommen rechnerisch erreicht werden kann (s. Komment... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Roscher, GrStG Abweichungen... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In Berlin ist grundsätzlich das bundesgesetzlich reformierte Grundsteuer- und Bewertungsrecht anzuwenden. Berlin hat mit dem Gesetz über die Festsetzung der Steuermesszahlen bei der Grundsteuer Berlin (Berliner Grundsteuermesszahlengesetz – BlnGrStMG) v. 27.6.2024[1] lediglich punktuell von der Abweichungskompetenz der Länder bei der Grundsteuer nach Art. 72 Abs. 3 S. 1... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.5 Regelungszusammenhänge

Rz. 14 In Berlin ist grundsätzlich das bundesgesetzlich reformierte Grundsteuer- und Bewertungsrecht anzuwenden. Mit dem Gesetz über die Festsetzung der Steuermesszahlen bei der Grundsteuer Berlin (Berliner Grundsteuermesszahlengesetz – BlnGrStMG) v. 27.6.2024[1] hat Berlin allerdings punktuell von der Abweichungskompetenz der Länder bei der Grundsteuer gem. Art. 72 Abs. 3 S.... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.2 Rechtsentwicklung

Rz. 7 Berlin hat mit dem Gesetz über die Festsetzung der Steuermesszahlen bei der Grundsteuer Berlin (Berliner Grundsteuermesszahlengesetz – BlnGrStMG) v. 27.6.2024[1] lediglich punktuell von der Abweichungsbefugnis der Länder bei der Grundsteuer nach Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG Gebrauch gemacht und in § 1 Abs. 1 BlnGrStMG für in Berlin belegene Grundstücke als wirtschaft... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.4 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 11 Die im Wege des § 1 Abs. 1 BlnGrStMG v. 27.6.2024[1] für in Berlin belegene Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens abweichend von § 15 Abs. 1 GrStG normierten landesspezifischen Steuermesszahlen begegnen keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Dies wird durch erste finanzgerichtliche Entscheidungen bestätigt.[2] Auf die Kommentier... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.6 Rechtsschutz

Rz. 16 Für den Vollzug der Grundsteuer gilt in Berlin die Abgabenordnung . Trotz der punktuellen Abweichung von § 15 Abs. 1 GrStG durch § 1 Abs. 1 BlnGrStMG sowie der ergänzenden sog. Härtefallklausel in § 2 BlnGrStMG (Rz. 26 ff.) vollziehen in Berlin die Landesfinanzbehörden ein Bundesgesetz i. S. v. § 1 Abs. 1 AO.[1] Der gerichtliche Rechtsschutz gegen Grundsteuermessbeschei... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Durchlaufende Posten und Ge... / 1.1.2.2 Beispiele für Betriebseinnahmen und -ausgaben (keine durchlaufenden Posten)

Rz. 12 Pfändung Ein Geldzufluss bei dem Steuerpflichtigen, der wegen eines Herausgabeanspruchs nach § 667 BGB gepfändet wird, zählt gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG als zugeflossen und somit zu den Betriebseinnahmen. Der Umstand, dass Einnahmen, die in eigenem Namen und für eigene Rechnung vereinnahmt werden, aus Rechtsgründen zurückgezahlt werden müssen, macht sie nicht zu durc... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 4.1 Allgemeines

Rz. 109 Ausgehend von der Unterscheidung zwischen Ertragshoheit nach Art. 106, 107 GG und Verwaltungshoheit nach Art. 106 GG kann die die Steuer verwaltende Körperschaft und die insoweit ertragsberechtigte Körperschaft auseinanderfallen. Ein Auseinanderfallen der Verwaltungs- und Ertragshoheit liegt insb. für Gewerbesteuer- und Grundsteuermessbescheide vor, die im Rahmen der ... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
aaaasdasda
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Kürzung bei Betriebsgrundstücken

Tz. 31 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Die Summe des gewerblichen Gewinns und der Hinzurechnungen ist (ab dem EZ 2025) um die im Erhebungszeitraum als Betriebsausgabe erfasste Grundsteuer für den zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitz zu kürzen (§ 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG, Anhang 7). Bis einschl. EZ 2024 erfolgte eine Kürzung um 1,2 % des Einheitswertes des zum Betriebsvermögen ... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Notwendige Mehraufwendungen

Rz. 135 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Grundsätzliches: Sind die Voraussetzungen einer dHf gegeben, ist der WK-Abzug der Aufwendungen für die (Zweit-)Wohnung am Ort der ersten Tätigkeitsstätte auf die nach objektiven Maßstäben zur Zweckverfolgung notwendigen Mehraufwendungen beschränkt (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 Satz 1 EStG; > Rz 3). ArbN können während der Dauer der dHf die ihn... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.7.4 Nebenkosten

Tz. 1366 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Ist das Besitzunternehmen nach den Vereinbarungen im Pachtvertrag verpflichtet, bestimmte Nebenkosten zu tragen, führt eine Kostenübernahme durch die Betriebs-GmbH zu einer vGA. Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter der Betriebs-GmbH würde nämlich keine Kostenübernahme durch seine GmbH dulden, zu der sie vertraglich nicht verp... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Nichterfüllung von Erfassungspflichten

Rz. 314 [Autor/Stand] Die in §§ 137, 138 und 139 AO geregelten Anzeigepflichten sollen im Wesentlichen die erstmalige Erfassung des Stpfl. durch die FinB ermöglichen. Durch die Nichtanmeldung wird die FinB über die Steuerpflicht von vornherein in Unkenntnis gehalten. Dem FA ist damit die Möglichkeit genommen, für das laufende Jahr die gesetzlich vorgesehenen Vorauszahlungen ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Steuern

Rz. 376 [Autor/Stand] In der Praxis ist die Steuerverkürzung die häufigste und wichtigste Form der Steuerhinterziehung. Rz. 377 [Autor/Stand] Steuern sind nach der Legaldefinition des § 3 Abs. 1 AO Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt wer... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Verdeckte Gewinnausschüttungen im Zusammenhang mit Erbbaurechten

Tz. 994 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Errichtet eine Kap-Ges ein Gebäude auf dem Grundstück ihres Gesellschafters, das ihr auf Grund eines Erbbaurechts überlassen wurde, und überlässt sie bei Ablauf des Erbbaurechts das Gebäude dem Gesellschafter gegen ein zu geringes Entgelt, kann darin eine vGA liegen; s Urt des BFH v 12.07.1972 (BStBl II 1972, 802). In welcher Höhe ein Entgel... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Gegenüber FinB oder anderen Behörden

Rz. 251 [Autor/Stand] Die Tathandlung besteht darin, dass die unrichtigen oder unvollständigen Angaben den FinB oder anderen (zuständigen) Behörden zugehen (s. Rz. 213) und in die Bearbeitung des Steuerfalls einfließen (s. Rz. 581 a.E.). Das ist auch der Fall, wenn die Angaben in einen Datenverarbeitungsvorgang einfließen, aber nicht von einem Menschen zur Kenntnis genommen ... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Schon in der Zeit des Bruttoallphasensystems waren die Landwirte von der Umsatzbesteuerung ausgenommen. Mit dieser Maßnahme wollte man die Landwirtschaft unterstützen und stärken. Diesem Ansinnen gab auch das 1966 geschaffene Allphasen-Netto-Mehrwertsteuersystem nach und schuf die Pauschalierungsregelung. Eine bloße Steuerbefreiung würde den La... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Kostenverteilungsänderung (... / 8.2.1 Öffentliche Lasten des Grundstücks (§ 2 Nr. 1 BetrKV)

Diese Position umfasst insbesondere die Grundsteuer. Eine Beschlusskompetenz zur Änderung der Verteilung besteht insoweit nicht, da die Grundsteuer gemäß § 93 Abs. 1 Satz 1 BewG gesondert für jedes Sondereigentum erhoben wird. Auch Erschließungsbeiträge fallen nicht unter die Beschlusskompetenz des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG, da sie gem. § 134 BauGB die Wohnungseigentümer anteil... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.1 Gegenstand und Zweck der Regelung

Rz. 3 Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019[1] strebte der Bundesgesetzgeber auf gesamtstaatlicher Ebene eine aufkommensneutrale Reform an. Dies sollte konzeptionell durch die Bestimmung von Steuermesszahlen erreicht werden, mit denen unter der Annahme von konstanten Hebesätzen ein annähernd gleiches Grundsteueraufkommen rechnerisch erreicht werden kann (s. Komment... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Roscher, GrStG Abweichungen... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Im Bremen ist grundsätzlich das bundesgesetzlich reformierte Grundsteuer- und Bewertungsrecht anzuwenden. Bremen hat mit dem Bremischen Gesetz über die Festsetzung der Steuermesszahlen bei der Grundsteuer (Bremisches Grundsteuermesszahlengesetz – BremGrStMG) v. 18.9.2024[1] lediglich punktuell von der Abweichungskompetenz der Länder bei der Grundsteuer nach Art. 72 Abs.... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.5 Regelungszusammenhänge

Rz. 14 In Bremen ist grundsätzlich das bundesgesetzlich reformierte Grundsteuer- und Bewertungsrecht anzuwenden. Mit dem Bremischen Gesetz über die Festsetzung der Steuermesszahlen bei der Grundsteuer (Bremisches Grundsteuermesszahlengesetz – BremGrStMG) v. 18.9.2024[1] hat Bremen allerdings punktuell von der Abweichungskompetenz der Länder bei der Grundsteuer gem. Art. 72 Ab... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.6 Rechtsschutz

Rz. 16 Für den Vollzug der Grundsteuer gilt in Bremen die Abgabenordnung . Trotz der punktuellen Abweichung von § 15 Abs. 1 GrStG durch § 1 Abs. 1 BremGrStMG vollzieht eine Landesfinanzbehörde[1] ein Bundesgesetz i. S. v. § 1 Abs. 1 AO. Soweit die Stadtgemeinde Bremerhaven die – auch – bundesgesetzlich geregelte Grundsteuer festsetzt und erhebt, gilt die Abgabenordnung nach M... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.2 Rechtsentwicklung

Rz. 7 Bremen hat mit dem Bremischen Gesetz über die Festsetzung der Steuermesszahlen bei der Grundsteuer (Bremisches Grundsteuermesszahlengesetz – BremGrStMG) v. 18.9.2024[1] lediglich punktuell von der Abweichungsbefugnis der Länder bei der Grundsteuer nach Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG Gebrauch gemacht und für im Bremen belegene Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten d... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.4 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 11 Die im Wege des § 1 Abs. 1 BremGrStMG v. 18.9.2024[1] für in Bremen belegene Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens abweichend von § 15 Abs. 1 GrStG normierten landesspezifischen Steuermesszahlen begegnen keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Auf die Kommentierung "Allgemeine Ausführungen zu den landesrechtlichen Abweichungen", ... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.7.1 Steuermesszahlen für Grundstücke (§ 1 Abs. 1)

Rz. 18 In § 1 Abs. 1 BremGrStMG wird angeordnet, dass die Steuermesszahl – teilweise abweichend von § 15 Abs. 1 GrStG – für in Bremen belegene unbebaute Grundstücke i. S. d. § 246 BewG 0,75 ‰, bebaute Grundstücke i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG 0,31 ‰ und bebaute Grundstücke i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 5 bis 8 BewG 0,75 ‰ beträgt. Die Regelungen über die abweichenden Steuerm... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Anschaffungskosten, Besonde... / 4.3 Unterscheidung selbstständiger und unselbstständiger Gebäudeteile

Neben den verschiedenen Möglichkeiten der Nutzung einzelner Gebäudeteile, ist auch zwischen selbstständigen und unselbstständigen Gebäudeteile zu unterscheiden. Die Unterscheidung ist notwendig, weil davon die Art der Abschreibung abhängt. Stellt ein Wirtschaftsgut ein unselbstständiges Wirtschaftsgut zum Gebäude dar, wird es über die Laufzeit des Gebäudes abgeschrieben und ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Gegenstand und Umfang

Rz. 4 Die Ermittlungspflicht des Abs. 1 S. 1 betrifft Tatsachen, die für die rechtliche Tragweite des Geschäfts, über die der Notar nach § 17 Abs. 1 S. 1 BeurkG zu belehren hat, von Relevanz sind. Dem Notar ist es nicht erlaubt, Teile des ermittelten Sachverhalts im Interesse eines Beteiligten zu verschweigen.[10] Dagegen gehört es nicht zu den Aufgaben des Notars, Tatsachen... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4. Definition und Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens

Ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft umfasst verschiedene Teile, die unterschiedlich zu bewerten sind. Nach § 160 Abs. 1 BewG sind zu unterscheiden: Der Wirtschaftsteil. Umfang des Wirtschaftsteils eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft mehr