Fachbeiträge & Kommentare zu Grundsteuer

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 4 § 560 gilt nur für Wohnraum, nicht dagegen für Geschäftsraum (Schmidt-Futterer/Lehmann-Richter, § 560 Rn. 1; Geldmacher, Wohnungsbaurecht, November 2005, § 560 Anm. 1.1), was sich aus § 549 Abs. 1 und daraus ergibt, dass § 578 Abs. 2 § 560 auf Mietverhältnisse über Räume, die keine Wohnräume sind, nicht für anwendbar erklärt (OLG Rostock, Urteil v. 10.4.2008, 3 U 158/0...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 12.2.4 Unterlassene Kosteneinsparung

Rz. 79 Ferner müssen Möglichkeiten zur Kosteneinsparung genutzt werden. Der Vermieter muss prüfen, ob die Besteuerungsgrundlagen im Einheitswert- und Grundsteuerbescheid richtig angesetzt worden sind; bei hohem Leerstand muss eine Herabsetzung der Grundsteuer beantragt werden (von Seldeneck, NZM 2002, 550 = ZMR 2002, 399; a. A. Schmidt-Futterer/Langenberg, § 560 Rn. 88: gehör...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Materielle Voraussetzungen

Rz. 16 Die Pauschale kann nur dann erhöht werden, wenn die Mietvertragsparteien dies vereinbart haben. Die Vereinbarung muss klarstellen, dass Erhöhungen der Betriebskosten nur dann zur Erhöhung der Betriebskostenpauschale berechtigen, wenn der Saldovergleich eine Erhöhung rechtfertigt, die Erhöhung nur für die Zukunft erfolgen kann und die Erhöhungserklärung in Textform abg...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2.3 Inhalt der Erhöhungserklärung

Rz. 39 Dazu gehören: Gegenüberstellung der Betriebskosten des Vorjahres mit den Kosten des laufenden Jahres (AG Berlin-Charlottenburg, GE 1990, 1087), Gegenüberstellung der Salden beider Jahre, aus der sich ergibt, dass der Saldo gestiegen ist (LG Berlin, GE 1990, 1033; LG Berlin, MDR 1981, 849; LG Kiel, WuM 1995, 46; LG Köln, WuM 1982, 301; AG Berlin-Neukölln, GE 1991, 523 [5...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 7.2 Relevante Steuer (Nr. 1)

Rz. 53 Die Steuergestaltung muss sich auf mindestens eine Steuer beziehen, auf die das EU-Amtshilfegesetz (EUAHiG) [1] anzuwenden ist. Aus dieser Definition des Anwendungsbereichs ergibt sich, dass es sich zunächst um eine Steuer handeln muss. Dabei ist auf die Definition im deutschen Steuerrecht abzustellen. Nicht erfasst von der Meldepflicht sind daher (Sonder-)Abgaben, Geb...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.2 Kaufvertrag oder anderes Rechtsgeschäft, das Übereignungsanspruch begründet (Abs. 1 Nr. 1 GrEStG)

Rz. 19 Die zivilrechtlichen Grundlagen des Kaufvertragsrechts ergeben sich aus § 433 BGB, in dieser Vorschrift geregelt werden die (Haupt-)Pflichten von Käufer und Verkäufer. Die Formvorschrift in § 311 b Abs. 1 S. 1 BGB macht die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags notwendig. Wesentlich ist die Vereinbarung eines Kaufpreises, auch wenn dieser nur vorläufiger Natur sein ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bei der Gewinnermittlung zu beachtende Grundsätze (§ 13a Abs 3 S 2 u 3 EStG)

Rn. 155 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Innerhalb der Gewinnermittlung nach § 13a EStG gelten der Grundbetrag (Abs 4) sowie der Gewinn aus den in Anlage 1 Nr 2 zu § 13a EStG genannten Sondernutzungen (fiktiv) als nach den Grundsätzen des § 4 Abs 1 EStG ermittelt (§ 13a Abs 4 S 1 EStG), während für alle übrigen Gewinne (aus forstwirtschaftlicher Nutzung, den nicht pauschalierten G...mehr

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Grundbesitz bei Vor- und Na... / 2.2.2 Kostentragung

Haftung Dafür wiederum hat der Vorerbe die gewöhnlichen Erhaltungskosten zu tragen (§ 2124 Abs. 1 BGB), ebenso die normalen Lasten wie etwa die Grundsteuern, gemeindlichen Gebühren, Zinsen usw. § 2124 Abs. 1 BGB betrifft nur das Innenverhältnis zwischen dem Vor- und dem Nacherben und schränkt die Haftung des Nachlasses für Schulden aus § 1967 BGB nicht ein.[1] Abgrenzung Andere...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.6.1 Begriff und Arten der bebauten Grundstücke

Rz. 523 Nach dem mit § 74 BewG übereinstimmenden § 180 Abs. 1 BewG sind bebaute Grundstücke solche, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Wird ein Gebäude in Bauabschnitten errichtet, so ist der fertig gestellte und bezugsfertige Teil als benutzbares Gebäude anzusehen. Als bebautes Grundstück gilt nach § 180 Abs. 2 BewG auch ein Gebäude, das auf fremdem Grund und Boden ...mehr

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Vermietungsleistungen und d... / 2.3 Lösung

R wird durch die Vermietung zum Unternehmer, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht (wirtschaftliche) Umsätze ausführt.[1] Selbst wenn R nicht schon vorher Unternehmereigenschaft aufgrund anderer wirtschaftlicher Aktivitäten inne hatte, wird er spätestens mit dem Erwerb des Mietobjekts zum Unternehmer. Bei dem Erwerb des Hauses ist davon auszugehen,...mehr

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Vermietungsleistungen und d... / 2.1 Sachverhalt

Rentner R hat mit Wirkung zum 1.1.2023 ein gemischt genutztes Gebäude in Köln erworben (Baujahr 1920). Umsatzsteuer wurde R bei dem Verkauf des Gebäudes nicht berechnet. Er weiß aber, dass der Vorbesitzer dieses Haus ebenfalls als Anlageobjekt (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) genutzt hatte und in den letzten 10 Jahren vor dem Verkauf des Objekts keine wesentlichen ...mehr

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Steuerrechtliche Möglichkei... / 3.6 Betriebsvorrichtung

Die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags setzt voraus, dass es sich bei dem Wirtschaftsgut um ein bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens handelt. Wird als energetische Maßnahme eine Photovoltaikanlage oder eine Wärmepumpe angeschafft, ist eine Förderung nach § 7g EStG nur möglich, wenn diese vom Finanzamt als bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens a...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Steuerrechtliche Möglichkei... / 1.7 Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Damit die richtige Bemessungsgrundlage für die Baukostenobergrenze sowie der Fördergrenze ermittelt werden kann, muss man wissen, welche Kosten als Anschaffungs- oder Herstellungskosten berücksichtigt werden dürfen bzw. müssen. Nicht zu den Anschaffungskosten eines Gebäudes gehören die Aufwendungen für den Grund und Boden sowie die hierauf entfallenen Anschaffungsnebenkosten...mehr

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Betriebskostenarten nach § ... / 1 Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks (§ 2 Nr. 1 BetrKV)

Dazu gehören sämtliche laufend wiederkehrenden Verbindlichkeiten, deren Erhebung auf öffentlichem Recht beruht, namentlich die Grundsteuer. Diese kann in der vollen Höhe angesetzt werden. Im Fall einer Grundsteuervergünstigung darf nur die tatsächlich gezahlte Grundsteuer angesetzt werden. Hinweis Grundsteuernachforderungen ebenfalls Betriebskosten Ferner zählen auch Grundsteu...mehr

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Neue, geänderte und neu gef... / 23.2 Bundesrecht

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.2 Sonstige Steuern

Bezüglich der Gewerbesteuer und darauf entfallender steuerlicher Nebenleistungen, z. B. Nachzahlungszinsen und Säumniszuschlägen, ist wie folgt zu unterscheiden: Soweit diese Betriebsausgaben Erhebungszeiträume ab einschließlich 2008 betreffen, scheidet der Abzug dieser Beträge nach § 4 Abs. 5b EStG aus, entsprechend sind Erstattungen nicht als Betriebseinnahmen anzusetzen. D...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.2 Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Zu den beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben rechnet der Vordruck in den Zeilen 60 bis 64 Aufwendungen für Geschenke und Bewirtung, für Verpflegung, für häusliche Arbeitszimmer sowie sonstige Aufwendungen. Anzugeben ist jeweils der Teil der Aufwendungen, der nicht abziehbar bzw. abziehbar ist. Aufwendungen für Geschenke an Arbeitnehmer aus besonderem persönlichen Anlass mit...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.10 Laufende öffentliche Lasten des Grundstücks

Rz. 103 § 2 Nr. 1 BetrKV Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, hierzu gehört namentlich die Grundsteuer. Maßgeblich ist, dass es sich um öffentliche Lasten handelt, die auf dem Grundstück selbst ruhen. Das sind einmal die Grundsteuern (OLG Hamm, Urteil v. 26.4.2005, 7 U 48/04, MietRB 2005, 229; Blank/Börstinghaus,§ 556 Rn. 9), die in voller Höhe an den Mieter der...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2.2 Bezeichnung der umlagefähigen Betriebskosten

Rz. 18 Die Umlage von Betriebskosten auf den Mieter muss ausdrücklich vereinbart werden. Die Vereinbarung muss zudem eindeutig sein, insbesondere wenn sie in Formularverträgen enthalten ist. In der Wohnraummiete genügt zur Übertragung der Betriebskosten auf den Mieter die – auch formularmäßige – Vereinbarung, dass dieser "die Betriebskosten" zu tragen hat. Auch ohne Beifügung...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.2.2 Umlageschlüssel

Rz. 77 Maßgebend ist primär der vereinbarte Umlagemaßstab, wenn er nicht unbillig ist. Eine formularmäßige, vom Vermieter gestellte Betriebskostenumlageklausel, welche die Flächen von Großmietern nur bis zur Größe von 1.000 qm und bei zweigeschossigen Mietflächen mit 50 % der tatsächlichen Fläche berücksichtigt, verzerrt jedoch den flächenbezogenen Abrechnungsmaßstab zugunst...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.6.3 Vorwegabzug bei einzelnen Betriebskosten

Rz. 58 a) Grundsteuer Bei der Betriebskostenabrechnung für ein teils gewerblich und teils zu Wohnzwecken genutztes Grundstück bedarf es bezüglich der Umlage der Grundsteuer keines Vorwegabzugs für die gewerblich genutzten Einheiten, weil die Praxis der Grundsteuererhebung zur Festsetzung des Einheitswertes auf einen lange zurückliegenden Zeitpunkt dazu führt,, dass die konkre...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2.1 Formularverträge

Rz. 17 Formularmäßige Vereinbarungen über die Umlage von Betriebskosten müssen bestimmt oder zumindest bestimmbar sein, um wirksam zu sein (BGH, Urteil v. 8.4.2020, XII ZR 120/18, GE 2020,732; OLG Hamm, Urteil v. 8.3.2019, I-30 U 78/18, ZMR 2019, 581). Unklarheiten gehen zu Lasten des Vermieters (§ 305c). In Wohnraummietverträgen ist durch die Vereinbarung, dass der Mieter di...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.2.1 Zusammenstellung der Gesamtkosten

Rz. 76 Eine vom Vermieter gemäß § 556 Abs. 3 Satz 1 vorzunehmende Abrechnung muss eine aus sich heraus verständliche geordnete Zusammenstellung der zu den umzulegenden Betriebskosten im Abrechnungsjahr getätigten Einnahmen und Ausgaben enthalten (BGH, Urteil v. 7.2.2018, VIII ZR 189/17, GE 2018, 577). Die Zusammenstellung der Gesamtkosten hat sich in der Regel an den im Miet...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.3 Berichtigung von Abrechnungen

Rz. 85 Die Wirksamkeit der Abrechnung wird grundsätzlich nicht davon berührt, dass einzelne Positionen in der Betriebskostenabrechnung materiell unrichtig sind (BGH, Urteil v. 19.11.2008, VIII ZR 295/07, WuM 2009, 42; OLG Düsseldorf, Urteil v. 30.3.2006, 10 U 143/05, WuM 2006, 381; LG Dortmund, Urteil v. 10.5.2005, 1 S 247/04, NZM 2005, 584). Fehlt es an einer Umlagevereinba...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.5 Verjährung und Verwirkung der Betriebskostennachforderung

Rz. 93 Die sich aus der Abrechnung über Betriebskostenvorschüsse ergebenden Ausgleichsansprüche verjähren sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter in drei Jahren (Schmidt-Futterer/Lehmann-Richter, § 556 Rn. 558). Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss desjenigen Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Tatsachen...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.6.2 Mischobjekte

Rz. 57 Beim Vorwegabzug der auf die gewerblich genutzten Räume entfallenden Betriebskosten sind aber für die materielle Begründetheit der Nachforderung weiterhin unstreitig zunächst diejenigen Rechnungen auszugliedern, die eindeutig Wohnraum nicht betreffen (z. B. Rechnungen für Gewerbe und/oder Parkplätze, wie die Wartung der CO2-Anlage für Tiefgaragen). Diese Rechnungen dü...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4.2.2 Überteuerte Betriebskosten

Rz. 40 Zum anderen kann die Höhe der Kosten gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen. Der Vermieter muss vermeidbare Kosten auch tatsächlich vermeiden. Das bedeutet allerdings nicht, dass der Vermieter stets das billigste Angebot auswählen muss (Geldmacher, Wohnungsbaurecht, September 2001, Mietrecht, § 556 Anm. 8). Denn neben dem Preis dürfen auch andere Gesichtspunkte ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4.2.4 Unterlassene Kosteneinsparung

Rz. 47 Ferner müssen Möglichkeiten zur Kosteneinsparung genutzt werden. Der Vermieter muss prüfen, ob die Besteuerungsgrundlagen im Einheitswert- und Grundsteuerbescheid richtig angesetzt worden sind; bei hohem Leerstand muss eine Herabsetzung der Grundsteuer gem. §§ 33, 34 GrStG beantragt werden (von Seldeneck, NZM 2002, 550 = ZMR 2002, 399). Rz. 48 Wenn ein Teil des Frischw...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.8 Einwendungsausschluss für den Mieter

Rz. 100 Auch für den Mieter gilt eine Frist, innerhalb derer er seine Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung vorbringen muss. Diese gilt auch dann, wenn der Vermieter über Betriebskosten abrechnet, für die eine Pauschale vereinbart ist (AG Mannheim, Urteil v. 18.7.2023). Die Einwendungsausschlussfrist gegen Betriebskostenabrechnungen gem. § 556 Abs. 3 Satz 5 gilt ni...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.2.3 Vertriebskosten (Pos. 4 UKV)

Rz. 135 Dem Grunde nach zählen zu den Vertriebskosten alle Aufwendungen, die mit Vorbereitung, Förderung, Durchführung und Überwachung des Absatzes der Produkte und Dienstleistungen verbunden sind. Sie fallen durchweg nach der Herstellung an. Im Einzelnen sind dies die i. d. R. dem Produkt direkt zuzurechnenden Vertriebseinzelkosten (z. B. Ausgaben für Spezialverpackung und ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.5 Sonstige Steuern (Pos. 16 GKV, 15 UKV)

Rz. 187 Dem Grunde nach zählen hierzu alle übrigen, die weder unmittelbar von den Umsatzerlösen nach Position Nr. 1 GKV/UKV abzusetzenden direkt mit den Umsatzerlösen verbundenen Steuern (insbesondere Verbrauchsteuern,vgl. Rz. 49) noch unter der Position Nr. 14 GKV/Nr. 13 UKV erfassten (also erfolgsabhängigen) Steuern, welche die oben (vgl. Rz. 173–175) beschriebenen Kriteri...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.8 Sonstige betriebliche Aufwendungen (Pos. 8 GKV, 7 UKV), davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung

Rz. 110 Analog zu den sonstigen betrieblichen Erträgen stellen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen eine Sammelposition dar, die alle Aufwendungen enthält, die nicht unter die vorstehend genannten operativen Aufwendungen (Positionen Nrn. 5, 6 und 7) fallen und nicht zu "Finanzaufwendungen" (Positionen Nrn. 12–13 im GKV) oder zum "Steueraufwand" (Positionen Nrn. 14 und 16...mehr

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Die Grundsteuerreform auf d... / 1. Tenor der Entscheidungen

Das FG Rheinland-Pfalz ist in zwei AdV-Verfahren zu einem anderen Ergebnis als das Sächsische FG gelangt (FG Rh.-Pf. v. 23.11.2023 – 4 V 1295/23 und – 4 V 1429/23, ErbStB 2024, 5 [Günther]). Es bestünden ernstliche Zweifel daran, dass die neuen Bewertungsvorschriften der §§ 218 ff. BewG zu einer aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleiteten realitäts- und relationsgerechten Grundstücksb...mehr

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Die Grundsteuerreform auf d... / 4. Belastungsgrund

Die Problematik eines möglicherweise fehlenden Belastungsgrundes wird in der Literatur schon seit der Verabschiedung der Bewertungsreform umfassend diskutiert (vgl. anstelle vieler Drüen in Stenger/Loose, Bewertungsrecht, Stand: 167. EL 11/2023, unter 1. Bewertungsgleichmaß, Rz. 20 ff. m.w.N.). Auch das FG Rheinland-Pfalz kann der gegenwärtigen Ausgestaltung des verfahrensge...mehr

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Die Grundsteuerreform auf d... / 7. Kritische Würdigung der Entscheidung des Sächsischen FG

Bei der Lektüre des Urteils fällt auf, dass sich das Sächsische FG bei der Meinungsbildung in Bezug auf die Zulässigkeit des Maßes der Typisierung der Bewertungsvorschriften allein auf die Gesetzesbegründung beschränkt hat. Eine Analyse der vielstimmig vorliegenden Literaturmeinung zur Rechtsfrage fehlt ebenso wie eine eigene Analyse der Qualität und Folgerichtigkeit der Bew...mehr

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Die Grundsteuerreform auf d... / 6. Fehlende Abschätzbarkeit der endgültigen Steuerbelastung

Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen nach Auffassung des Sächsischen FG auch nicht im Hinblick auf die Festsetzung der Grundsteuer in einem dreistufigen Verfahren und den Umstand, dass der Hebesatz für die Zeit ab 1.1.2025 von den Gemeinden zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht festgelegt ist. Dies entspreche der bisherigen Lage. Der Beschluss über die Festsetzung oder Ä...mehr

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Die Grundsteuerreform auf d... / I. Die Suche nach einem Musterverfahren

Mit der Reform der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer wurde ein längst überfälliges steuerliches Mammutprojekt angegangen. Die flächendeckende Neubewertung aller Grundstücke im Bundesgebiet ist ohne Zweifel eine der größten steuerlichen Reformen der letzten Jahrzehnte. Unmittelbar oder zumindest mittelbar über die umlagefähigen Nebenkosten ist jeder deutsche Haushalt vo...mehr

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Die Grundsteuerreform auf d... / a) Überprüfbarkeit der Bodenrichtwerte auf dem Finanzrechtsweg

Der Rechtsschutz gegen Grundsteuerwertbescheide auf den 1.1.2022 wird umfassend durch die FG gewährt. Der Finanzrechtsweg ist dabei nach Auffassung des FG Rheinland-Pfalz für alle maßgeblichen Rechtsfragen, auch bzgl. der Einwände gegen die bewertungsrelevanten Bodenrichtwerte eröffnet, ohne dass es insofern einer Klage zu den VG bedürfe (a.A. Steinhauer, ErbStB 2023, 185 so...mehr

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Die Grundsteuerreform auf d... / V. Verfahren gegen die abweichenden Ländermodelle

Fünf Bundesländer haben von der sog. Länderöffnungsklausel in Art. 72 Abs. 3 Satz 1 GG Gebrauch gemacht und eigene Bewertungsverfahren für die Grundsteuer geschaffen. Auch die Verfassungsmäßigkeit der jeweiligen Länderregelungen wird in der Literatur teilweise kritisch betrachtet. Die Länder müssen die Verfassungsmäßigkeit der gewählten Modelle selbst verantworten. Zwischenze...mehr

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Die Grundsteuerreform auf d... / VI. Fazit

Wie erwartet wird die Reform der Grundsteuer einer umfassenden gerichtlichen Prüfung unterzogen. Erste vorliegende Entscheidungen fallen sehr unterschiedlich aus, wie die Entscheidungen des Sächsischen FG und des FG Rheinland-Pfalz eindrücklich verdeutlichen. Gleichzeitig bleibt die Lage höchst dynamisch. Neue Verfahren werden regelmäßig durch begleitende Verbände und die Ge...mehr

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Die Grundsteuerreform auf d... / IV. Musterverfahren mit Unterstützung von Verbänden

Zwischenzeitlich sind in den einzelnen Bundesländern zahlreiche Verfahren zur Frage der Verfassungsmäßigkeit anhängig geworden. So sind bereits im März 2023 insgesamt vier Klagen zum neuen Grundsteuer- und Bewertungsrecht beim FG Rheinland-Pfalz eingegangen. Die Klagen haben die Az.: 4 K 1189/23, 4 K 1190/23, 4 K 1217/23 und 4 K 1205/23. Bei der zuletzt genannten Klage (4 K ...mehr

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Die Grundsteuerreform auf d... / 3. Folgerichtige Ausgestaltung der Bewertungsvorschriften

Ausgehend von den für das Grundsteuer- und Bewertungsrecht geltenden, aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleiteten Verfassungsrechtsmaßstäben, hat das FG bereits ernstliche Zweifel daran, dass die materiell-rechtlichen Bewertungsregelungen der §§ 218 ff. BewG und insb. der §§ 243 ff. BewG zu einer realitäts- und relationsgerechten Grundstücksbewertung führen. Hinzu treten ernstliche Zw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.1 Fiktiver Vermögensübergang und Zuordnung des Einkommens

Tz. 319 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Das Einkommen und Vermögen des Einbringenden und der aufnehmenden Kap-Ges/Gen sind so zu ermitteln, als ob der Sacheinlagegegenstand mit dem gewählten stlichen Übertragungsstichtag auf die Übernehmerin übergegangen wäre (s § 20 Abs 5 S 1 UmwStG). Als Folge der Rückwirkung wird das im Wege des § 20 Abs 1 oder § 25 S 1 UmwStG übertragene BV –...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.2.1 Nettokaltmiete zuzüglich Vorauszahlungen/Pauschalen

Rz. 98 Welche Vorauszahlungen der Mieter zu erbringen hat, obliegt der Vereinbarung für jede einzelne Art. Das ist neben den Vorschüssen für Heiz- und Warmwasserkosten besonders für die Betriebskosten wichtig, da alle Betriebskosten, die nicht aus der Miete herausgenommen und für die keine Vorauszahlungen vereinbart werden, in der Miete enthalten und abgegolten sind. Bei der...mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck G... / 11 Kürzungen

Vor Zeilen 83-99 In den Zeilen 83–99 werden die Kürzungen nach § 9 GewStG berücksichtigt, jedoch ohne die Kürzungen für Erträge aus Kapitalbeteiligungen nach § 9 Nr. 2a, 7 und 8 GewStG, die in die Zeilen 70-82 einzutragen waren. Zeile 83 Die Zeilen 83–87 betreffen die Kürzung um 1,2 % des Einheitswertes, Zeile 88 die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen. In Zeile 83 is...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Durchlaufende Posten / 4 Steuerlich als durchlaufende Posten zu erfassende Einnahmen und Ausgaben

Von einem durchlaufenden Posten kann nur ausgegangen werden, wenn eine Zahlung über eine Mittelsperson lediglich weitergeleitet wird. Die Rechts- bzw. Vertragsbeziehungen bestehen zwischen dem, der die Zahlung erhält, und dem, für den er die Zahlung leistet. Den Personen (bzw. Vertragsparteien) muss bekannt sein, dass sie nicht für sich selbst, sondern für einen anderen hande...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.12.3 Grundvermögen (Zeilen 35 und 36)

In den Zeilen 35 und 36 ist einzutragen, ob im Inland oder in EU-/EWR-Staaten belegenes Grundvermögen zugewendet wurde (zu Drittstaaten s. Zeilen 37 und 38). Für inländische Grundstücke (unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke i. S. d. § 181 Abs. 1 BewG) sind Grundbesitzwerte unter Anwendung der §§ 159 und 176 bis 198 BewG zu ermitteln und gesondert festzustellen, sofern s...mehr

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Verjährung (Miete) / 2.1.3 Rückwirkende Betriebskostenerhöhung, insbesondere Grundsteuererhöhung

Streitig ist, wann die Verjährung bei einer rückwirkenden Erhöhung der Grundsteuer beginnt. Teilweise wird vertreten, dass die Verjährung der Nachforderung gem. §§ 214 Abs. 1, 199 Abs. 1 BGB mit dem Ende desjenigen Jahres beginnt, auf das sich die Nachforderung bezieht. Praxis-Beispiel Rückwirkender Grundsteuerbescheid Erhält der Vermieter im Jahr 2020 einen auf das Jahr 2016 ...mehr

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Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 22 Leistungen von Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, Körperschaften, Personenvereinigungen (§ 13 Abs. 1 Nr. 19 ErbStG

Mit dem Gesetz zur erleichterten Umsetzung der Reform der Grundsteuer und Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften[1] wurde ein neuer § 13 Abs. 1 Nr. 19 ErbStG in die Steuerbefreiungen des § 13 ErbStG eingefügt. Allgemeines Steuerbefreit sind gem. § 13 Abs. 1 Nr. 19 ErbStG Leistungen von Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, Körperscha...mehr

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Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / Zusammenfassung

Überblick In § 13 ErbStG ist eine Vielzahl von sachlichen Steuerbefreiungen aufgeführt. Diese kommen i. d. R. unabhängig von den persönlichen Verhältnissen des Erwerbs zur Anwendung. Bei bestimmten Steuerbefreiungen kann der Erwerber auch auf die Befreiung verzichten. . Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetze: Die gesetzliche Regelung zu den Steuerbefreiungen findet si...mehr