Fachbeiträge & Kommentare zu Grundsteuer

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Tax Solutions für mehr Effi... / 5 Partner-Software GrundsteuerDigital

Mit unserer Partner-Software GrundsteuerDigital können Sie einfach und sicher Feststellungserklärungen für die neue Grundsteuer bearbeiten. Das intuitive Tool ermöglicht den kompletten Prozess der Feststellungserklärungen von der Aggregation grundsteuerrelevanter Daten bis zur Neubewertung, Deklaration & Bescheidprüfung. GrundsteuerDigital führt Sie zielgerichtet durch alle ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung ErbStG/... / 1.2 Ausgewertete Beiträge 2025

Lorenz/Claussen, Güterstandsschaukel: Einsatz von steuerverstrickten Wirtschaftsgütern zur Erfüllung eines Zugewinnausgleichsanspruchs, DStR 2025, 2815; Kollruss, Genussrechte in der Erbschaftsteuer – Grundlegende Analyse und Folgerungen, DStR 2025, 1840; Carlé, Der „pauschale“ Zugewinnausgleich in der Vertragspraxis, KÖSDI 2025, 24538; Lehmann, Die Erhaltungsrücklage nach de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 5.6 § 9 GewStG (Kürzungen)

• 2021 Erweiterte Grundstückskürzung / Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen / § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG Eine auch nur geringfügige Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen schließt die Anwendung der erweiterten Kürzung aus. Geltung hat dies auch dann, wenn es sich bei den Betriebsvorrichtungen um wesentliche Bestandteile des Gebäudes handelt. Fraglich ist, wie im Fall der Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Kürzung bei Betriebsgrundstücken

Tz. 31 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Die Summe des gewerblichen Gewinns und der Hinzurechnungen ist (ab dem EZ 2025) um die im Erhebungszeitraum als Betriebsausgabe erfasste Grundsteuer für den zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitz zu kürzen (§ 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG, Anhang 7). Bis einschl. EZ 2024 erfolgte eine Kürzung um 1,2 % des Einheitswertes des zum Betriebsvermögen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.7.4 Nebenkosten

Tz. 1366 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Ist das Besitzunternehmen nach den Vereinbarungen im Pachtvertrag verpflichtet, bestimmte Nebenkosten zu tragen, führt eine Kostenübernahme durch die Betriebs-GmbH zu einer vGA. Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter der Betriebs-GmbH würde nämlich keine Kostenübernahme durch seine GmbH dulden, zu der sie vertraglich nicht verp...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Notwendige Mehraufwendungen

Rz. 135 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Grundsätzliches: Sind die Voraussetzungen einer dHf gegeben, ist der WK-Abzug der Aufwendungen für die (Zweit-)Wohnung am Ort der ersten Tätigkeitsstätte auf die nach objektiven Maßstäben zur Zweckverfolgung notwendigen Mehraufwendungen beschränkt (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 Satz 1 EStG; > Rz 3). ArbN können während der Dauer der dHf die ihn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Verdeckte Gewinnausschüttungen im Zusammenhang mit Erbbaurechten

Tz. 994 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Errichtet eine Kap-Ges ein Gebäude auf dem Grundstück ihres Gesellschafters, das ihr auf Grund eines Erbbaurechts überlassen wurde, und überlässt sie bei Ablauf des Erbbaurechts das Gebäude dem Gesellschafter gegen ein zu geringes Entgelt, kann darin eine vGA liegen; s Urt des BFH v 12.07.1972 (BStBl II 1972, 802). In welcher Höhe ein Entgel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenverteilungsänderung (... / 8.2.1 Öffentliche Lasten des Grundstücks (§ 2 Nr. 1 BetrKV)

Diese Position umfasst insbesondere die Grundsteuer. Eine Beschlusskompetenz zur Änderung der Verteilung besteht insoweit nicht, da die Grundsteuer gemäß § 93 Abs. 1 Satz 1 BewG gesondert für jedes Sondereigentum erhoben wird. Auch Erschließungsbeiträge fallen nicht unter die Beschlusskompetenz des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG, da sie gem. § 134 BauGB die Wohnungseigentümer anteil...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Anschaffungskosten, Besonde... / 4.3 Unterscheidung selbstständiger und unselbstständiger Gebäudeteile

Neben den verschiedenen Möglichkeiten der Nutzung einzelner Gebäudeteile, ist auch zwischen selbstständigen und unselbstständigen Gebäudeteile zu unterscheiden. Die Unterscheidung ist notwendig, weil davon die Art der Abschreibung abhängt. Stellt ein Wirtschaftsgut ein unselbstständiges Wirtschaftsgut zum Gebäude dar, wird es über die Laufzeit des Gebäudes abgeschrieben und ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4. Definition und Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens

Ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft umfasst verschiedene Teile, die unterschiedlich zu bewerten sind. Nach § 160 Abs. 1 BewG sind zu unterscheiden: Der Wirtschaftsteil. Umfang des Wirtschaftsteils eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaftmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Drittaufwand allgemein und ... / 1 Abkürzung des ­Zahlungswegs

In den Fällen der Abkürzung des Zahlungswegs übernimmt ein Dritter, beispielsweise der Ehegatte, ein Angehöriger oder ein Freund/eine Freundin des Steuerpflichtigen aus eigenen Mitteln dessen/deren Verbindlichkeiten. Der übernommene Aufwand stellt beim Steuerpflichtigen selbst Werbungskosten (z. B. bei der Handwerkerrechnung bzgl. einer im Privatvermögen vermieteten Immobili...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Drittaufwand allgemein und ... / 3.4 Laufende Grundstückskosten

Hier unterscheidet der Große Senat des BFH bei Miteigentum der Ehegatten 2 Bereiche: Die allgemeinen Grundstückskosten, die das gesamte Gebäude betreffen, und "nutzungsbedingte" Grundstückskosten, die allein dem beruflich genutzten Raum zugerechnet werden können. Dazu gehören in erster Linie Aufwendungen für die Beheizung und Beleuchtung des Raums, ggf. auch Wasserverbrauch un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 11 Steue... / 1 Steuersatz von 3,5 % nach dem Jahressteuergesetz 1997

Rz. 1 § 11 GrEStG legt einen einheitlichen Steuersatz von 3,5 % fest und gilt für alle grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerbe, wenn es nicht zu einer Pauschalbesteuerung nach § 12 GrEStG kommt oder ein anderer Steuersatz durch die Länder festgelegt wurde.[1] Der Steuersatz betrug zunächst seit 1982 2 %, mittlerweile aber mit Ausnahme von Bayern (3,5 %) fast überall mindestens ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Grundsteuer

mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerpflichten des GmbH-Ge... / 1 Termine für die Steuererklärungen

Der Geschäftsführer ist zum einen verpflichtet, die Steuererklärungsverpflichtung der GmbH zu erfüllen. Dazu muss er für die Abgabe folgender Steuererklärungen sorgen: die Körperschaftsteuererklärung (dazu gehören: als E-Bilanz der vollständige handelsrechtliche Jahresabschluss, Lagebericht und ggf. der Prüfungsbericht (siehe § 5b EStG), die Umsatzsteuererklärung, die Gewerbest...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.6 Rechtsschutz

Rz. 16 Für den Vollzug der Grundsteuer gilt im Saarland die Abgabenordnung . Trotz der punktuellen Abweichung von § 15 Abs. 1 GrStG durch § 1 Abs. 1 GrStG-Saar vollziehen – vorbehaltlich der Zuständigkeit der Gemeinden für die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer gem. § 3 Abs. 7 SaarKAG – die saarländischen Landesfinanzbehörden ein Bundesgesetz i. S. v. § 1 Abs. 1 AO.[1] D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Roscher, GrStG Abweichungen... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Im Saarland ist grundsätzlich das bundesgesetzlich reformierte Grundsteuer- und Bewertungsrecht anzuwenden. Das Saarland hat mit dem Gesetz zur Einführung einer Landesgrundsteuer ( Saarländisches Grundsteuergesetz, GrStG-Saar ) v. 15.9.2021[1] lediglich punktuell von der Abweichungskompetenz der Länder bei der Grundsteuer nach Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG Gebrauch gemacht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.5 Regelungszusammenhänge

Rz. 14 Im Saarland ist grundsätzlich das bundesgesetzlich reformierte Grundsteuer- und Bewertungsrecht anzuwenden. Mit dem mit dem Gesetz zur Einführung einer Landesgrundsteuer ( Saarländisches Grundsteuergesetz, GrStG-Saar) v. 15.9.2021 [1] hat das Saarland allerdings punktuell von der Abweichungskompetenz der Länder bei der Grundsteuer gem. Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG Gebrau...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.4 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 11 Die im Wege des § 1 Abs. 1 GrStG-Saar v. 15.9.2021[1] für im Saarland belegene Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens abweichend von § 15 Abs. 1 GrStG normierten landesspezifischen Steuermesszahlen begegnen keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Auf die Kommentierung "Allgemeine Ausführungen zu den landesrechtlichen Abweichungen"...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.2 Rechtsentwicklung

Rz. 7 Das Saarland hat mit dem Gesetz zur Einführung einer Landesgrundsteuer ( Saarländisches Grundsteuergesetz, GrStG-Saar) v. 15.9.2021 [1] lediglich punktuell von der Abweichungsbefugnis der Länder bei der Grundsteuer nach Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG Gebrauch gemacht und für im Saarland belegene Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens von § 15 Abs. 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.1 Gegenstand und Zweck der Regelung

Rz. 3 Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019[1] strebte der Bundesgesetzgeber auf gesamtstaatlicher Ebene eine aufkommensneutrale Reform an. Dies sollte konzeptionell durch die Bestimmung von Steuermesszahlen erreicht werden, mit denen unter der Annahme von konstanten Hebesätzen ein annähernd gleiches Grundsteueraufkommen rechnerisch erreicht werden kann (s. Komment...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / V. § 5 HmbGrStG – Hebesatz bei der Grundsteuer B und gesonderter Hebesatz bei unbebauten und baureifen Grundstücken (Grundsteuer C)

1. Gesetzestext Rz. 203 [Autor/Stand] § 5 Hebesatz bei der Grundsteuer B und gesonderter Hebesatz bei unbebauten und baureifen Grundstücken (Grundsteuer C) (1) Der Hebesatz für die Grundsteuer B beträgt 975 v. H. Eine Änderung des Hebesatzes ist bis zum 31. Dezember eines Kalenderjahres mit Wirkung zum Beginn des Kalenderjahres möglich. § 25 des Grundsteuergesetzes findet kein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 3. Angepasste Grundsteuer C

Rz. 205 [Autor/Stand] Für unbebaute und baureife Grundstücke i.S.d. § 1 Abs. 1 Satz 1 HmbGrStG wird gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 HmbGrStG ein abweichender Hebesatz (Grundsteuer C) i.H.v. 8.000 Prozent festgesetzt. Entsprechend zu § 5 Abs. 1 Satz 2 HmbGrStG ist eine Änderung des Hebesatzes für die Grundsteuer C gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 HmbGrStG ebenfalls bis zum 31. Dezember eines ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 5. Gebäude auf fremdem Grund und Boden; Erklärungen und Anzeigen; Hebesatz der Grundsteuer A (Abs. 3)

Rz. 293 [Autor/Stand] Nach § 9 Abs. 3 Satz 1 HmbGrStG gelten die §§ 6 Abs. 1 Satz 2. Abs. 5 und 6 sowie 7 Abs. 1 Sätze 5 bis 10 und Abs. 3 Sätze 3 bis 5 HmbGrStG für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft entsprechend. Weitere turnusmäßige Hauptfeststellungen für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sind nach Auffassung des Hamburgischen Gesetzgebers aufgrund geringer tats...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Einführung der Grundsteuer C

Rz. 48 [Autor/Stand] § 25 Abs. 5 GrStG [2] eröffnet den Gemeinden die Möglichkeit, baureife Grundstücke aus städtebaulichen Gründen als besondere Grundstücksgruppe innerhalb der unbebauten Grundstücke i.S.d. § 246 BewG zu bestimmen und abweichend von § 25 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 GrStG für die Grundstücksgruppe der baureifen Grundstücke einen gesonderten Hebesatz festzusetzen (sog...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 2. Hebesatz bei der Grundsteuer B

Rz. 204 [Autor/Stand] In § 5 Abs. 1 Satz 1 HmbGrStG wird der Hebesatz für die Grundsteuer B auf 975 Prozent festgelegt. Eine Änderung des Hebesatzes ist gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 HmbGrStG bis zum 31. Dezember eines Kalenderjahres mit Wirkung zum Beginn des Kalenderjahres möglich. § 25 GrStG findet gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 HmbGrStG keine Anwendung. Die Ermittlung des Hebesatzes e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Mögliche differenzierte Hebesätze für die Grundsteuer B

Rz. 170 [Autor/Stand] Nach Auffassung des nordrhein-westfälischen Gesetzgebers bedurfte die Grundsteuerreform nach dem Bundesmodell einer Erweiterung, mit der den Kommunen – optional – ein gesondertes Hebesatzrecht für Wohn- und Nichtwohngrundstücke eingeräumt wird. Mit diesem Instrument sollen die Kommunen die Möglichkeit erhalten, den räumlich strukturellen Besonderheiten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / VI. Nach Erlass des GrStRefG v. 26.11.2019 realisierte wesentliche Änderungen des BewG, soweit diese die Wertermittlung des Grundbesitzes für Zwecke der Grundsteuer betreffen

1. Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2020 v. 21.12.2020 Rz. 550 [Autor/Stand] Durch Art. 30 des Jahressteuergesetzes 2020 v. 21.12.2020[2] sind § 244 Abs. 3 Nr. 4 BewG und § 261 BewG (letztere Vorschrift durch Einfügung eines neuen Satzes 3) neu gefasst worden. Mit diesen Neufassungen wird klargestellt, dass die Sonderregelungen zur wirtschaftlichen Einheit, Bewertung u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / VII. Die aktuelle Rechtslage zur Grundsteuer in den einzelnen Bundesländern

1. Vorbemerkung Rz. 593 [Autor/Stand] Wie schon früher ausgeführt (vgl. oben, Rz. 484 f.), haben die Bundesländer auf der Grundlage der ihnen nunmehr im GG (Art. 105 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG) eingeräumten Gesetzgebungskompetenz die Wahl, entweder das "Bundesmodell" (vgl. oben, Rz. 486 ff.) vollständig zu übernehmen oder aber ein eigenes Regelungsgef...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Voraussetzungen zur Erhebung einer Grundsteuer C

Rz. 51 [Autor/Stand] Der Begriff der baureifen Grundstücke wird in § 25 Abs. 5 Satz 2 GrStG definiert als unbebaute Grundstücke i.S.d. § 246 BewG, die nach Lage, Form und Größe und ihrem sonstigen tatsächlichen Zustand sowie nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften sofort bebaut werden könnten. Eine erforderliche, aber noch nicht erteilte Baugenehmigung ist ebenso unbeachtli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / aa) Grundsteuer

Rz. 35 [Autor/Stand] Bei Erlass des BewÄndG 1965 v. 13.8.1965[2] ging der Gesetzgeber davon aus, dass die Neubewertung des Grundbesitzes insgesamt gesehen zu keiner Erhöhung des Gesamtaufkommens führen sollte. Dementsprechend äußerte er in Art. 3 Abs. 2 BewÄndG 1965 in programmatischer Form, dass die neuen Steuermessbeträge für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / IX. § 9 HmbGrStG – Ergänzende Regelungen für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Hebesatz der Grundsteuer A

1. Gesetzestext Rz. 282 [Autor/Stand] § 9 Ergänzende Regelungen und Hebesatz der Grundsteuer A (1) Zur Hofstelle nach § 234 Absatz 6 des Bewertungsgesetzes gehören auch Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen einschließlich der Nebenflächen, von denen aus keine land- und forstwirtschaftliche Betriebsflächen mehr nachhaltig bewirtschaftet werden, wenn sie keine Zweckbestimmung erhal...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / F. Neuregelung der Bewertung des Grundbesitzes durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (GrStRefG) vom 26.11.2019

I. Vorgeschichte Rz. 453 [Autor/Stand] Der Beschluss des BVerfG v. 7.11.2006[2] nahm – entsprechend der dem BVerfG im Beschluss des BFH v. 22.5.2002[3] vorgelegten Frage zur Verfassungsmäßigkeit des ErbStG i.d.F. des JStG 1997[4] i.V.m. den dort in Bezug genommenen Vorschriften des BewG a.F. – lediglich zur Bewertung für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke Stellung. Des...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / III. Änderungen durch das Gesetz zur erleichterten Umsetzung der Reform der Grundsteuer und Änderungen weiterer steuerrechtlicher Vorschriften v. 16.7.2021

Rz. 376 [Autor/Stand] Durch Art. 1 des Gesetzes zur erleichterten Umsetzung der Reform der Grundsteuer und Änderungen weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (GrStRefUG) v. 16.7.2021[2] sind u.a. die im Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des BewG enthaltenen §§ 177, 179 Satz 3, 183 Abs. 2, 187 Abs. 2, 188 Abs. 2 Satz 1, 191 Abs. 1, 193 Abs. 4 Satz 1 und 198 geändert bzw. e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / 1. Änderungen durch das Gesetz zur erleichterten Umsetzung der Reform der Grundsteuer und Änderungen weiterer steuerrechtlicher Vorschriften v. 16.7.2021

Rz. 439 [Autor/Stand] Zu den Änderungen und Ergänzungen der §§ 177, 179 Satz 3, 183 Abs. 2, 187 Abs. 2, 188 Abs. 2 Satz 1, 191 Abs. 1, 193 Abs. 4 Satz 1 und 198 BewG durch Art. 1 GrStRefUG v. 16.7.2021[2] vgl. schon Rz. 376 f.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 1. Grundvermögen

Rz. 24 [Autor/Stand] Mit dem Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer[2] wurde den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, bei der Grundsteuer von den bundesgesetzlichen Regelungen abzuweichen, vgl. Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG.[3] Von der sog. Länderöffnungsklausel hat die Freie und Hansestadt Hamburg mit dem Hamburgische Grundsteuergesetz (HmbGrStG) vom 24.8.2021[4] für den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 11 [Autor/Stand] Mit Urteil vom 18.4.2018[2] hat das BVerfG die Regelungen zur Einheitsbewertung für bebaute Grundstücke jedenfalls seit dem 1.1.2002 für unvereinbar mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes erklärt. Die Entscheidung bezog sich mit Blick auf die vorgelegten Fälle ausschließlich auf bebaute Grundstücke außerhalb der Land- und Forstwirtschaft und außerhalb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Abweichende landesgesetzliche Regelungen

Rz. 73 [Autor/Stand] Von der mit dem 2019 verabschiedeten Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer[2] in Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG [3] geschaffenen Länderöffnungsklausel haben einige Bundesländer (wie z. B. Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz) punktuell, andere wiederum sehr weitreichend (eigene "Grundsteuermodelle" wie z. B. Bayern und Niedersachsen) Gebrauch gemach...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Informationen zur 180. Ergänzungslieferung

Leserhinweis zur Lieferung 180 Sehr geehrte Leserinnen und Leser, mit der 180. Ergänzungslieferung werden die Einführung des BewG, die Kommentierungen des BewG, des ErbStG, des GrStG und des LGrStG Hamburg aktualisiert sowie die Erstkommentierung des LGrStG Rheinland-Pfalz neu eingefügt. Bearbeiter sind die Autoren Bruschke, Dötsch, Krause, Mandler, Mannek, und Sklareck. Die Ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Autorenverzeichnis

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Differenzierung nach Vermögensarten (Abs. 4)

Rz. 42 [Autor/Stand] Nach § 25 Abs. 4 Satz 1 GrStG muss der Hebesatz vorbehaltlich des Absatzes 5 je einheitlich sein für die in einer Gemeinde belegenen Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und für die in einer Gemeinde belegene Grundstücke. § 25 Abs. 4 Satz 2 GrStG lässt eine Ausnahme für den Fall zu, dass Gemeindegebiete geändert werden. In diesem Fall kann die Landesre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] Das Hamburgische Grundsteuergesetz (HmbGrStG) wurde am 24.8.2021[2] verkündet. Im HmbGrStG wird die Grundsteuerbewertung für die im Stadtstaat Hamburg belegenen über 400.000 wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens geregelt. Das Aufkommen aus der Grundsteuer B betrug für das Jahr 2019 rd. 472 Mio. Euro und wird bis 2025 auf voraussichtlich rd. 500 Mi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 2. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 326 [Autor/Stand] Nach § 13 HmbGrStG tritt das Gesetz über die Erhebung der Grundsteuer vom 21.1.1974[2] in der geltenden Fassung mit Ablauf des 31.12.2024 außer Kraft. Rz. 327 [Autor/Stand] Im Gesetz über die Erhebung der Grundsteuer vom 21.1.1974[4] ist in § 1 geregelt, dass die Grundsteuer am 15. August mit ihrem Jahresbetrag fällig wird, wenn dieser 15 Euro nicht über...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / Schrifttum:

Bräutigam, Grundsteuerreform – von der künftigen Diversität einer Steuerart, DStR 2021, 1330; Esser, Reform der Grundsteuer – Abschied von einer einheitlichen Bemessungsgrundlage?, WPg 2020, 346; Grootens, Die Reform der Grundsteuer, NWB-EV 2019, 228; Grootens, Umsetzung der Grundsteuerreform in den Ländern – Der Flickenteppich kommt!, ErbStB 2021, 80; Hey, Stellungnahme zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / I. Grundsätzliches

Rz. 47 [Autor/Stand] Mit dem HmbGrStG weicht die Freie und Hansestadt Hamburg im Bereich der Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) weitreichend von den bundesgesetzlichen Regelungen des Bewertungsgesetzes und des Grundsteuergesetzes ab. Das gilt trotz des Rückgriffs auf die Bundesgesetze in § 11 HmbGrStG, soweit im HmbGrStG keine anderweitigen Regelungen getroffen w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Streitwert ab dem 1.1.1997

Rz. 107 [Autor/Stand] Nach Wegfall der Vermögensteuer mit Ablauf des Jahres 1996 hatte die Einheitsbewertung des Grundbesitzes nur noch Bedeutung für die Grundsteuer. In Anlehnung an die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung[2] war der Streitwert dementsprechend auf die Auswirkung bei der Grundsteuer zu beschränken. Geht man für Grundstücke von einer Steuermesszahl von...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / IV. Überblick über die Neuregelung der Bewertung des Grundbesitzes durch das GrStRefG vom 26.11.2019

Rz. 482 [Autor/Stand] Nach monatelangen Verhandlungen hat der Bundesrat am 8.11.2019 das am 26.11.2019 im Bundesgesetzblatt[2] verkündete GrStRefG[3] verabschiedet. Dies versetzt die Kommunen in die Lage, die Grundsteuer ab 2025 nach dem neuen Regelungsregime und bis 31.12.2024 weiterhin auf der Basis des bisherigen Rechts zu erheben.[4] Rz. 483 [Autor/Stand] Im GrStRefG v. 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Antrag und Anzeigepflicht (Abs. 6)

Rz. 111 [Autor/Stand] Mit dem im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022[2] neu aufgenommenen § 15 Abs. 6 Satz 1 GrStG wird allgemein gültig geregelt, dass der Abschlag auf die Steuermesszahl nach § 15 Abs. 2 bis 5 GrStG auf Antrag zunächst für jeden Erhebungszeitraum innerhalb des Hauptveranlagungszeitraums gewährt wird, wenn nachgewiesen wird, dass die jeweiligen Voraussetzun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Mögliche Folgewirkungen

Rz. 66 [Autor/Stand] Ziel dieser Vorschrift ist es, Eigentümern von unbebauten, aber baureifen Grundstücken i.S.d. § 25 GrStG mit der (höheren) Grundsteuer C einen finanziellen An reiz zur Bebauung des Grundstücks zu schaffen und Spekulationen mit unbebauten Grundstücken unattraktiver zu machen. Ob ein erhöhter Hebesatz schlussendlich genügt, um tatsächlich Grundstücksspekul...mehr