Fachbeiträge & Kommentare zu Grundsteuer

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 17 [Autor/Stand] Im Rahmen der Grundsteuerreform wurden die Steuermesszahlen des § 15 GrStG an die geänderten bewertungsrechtlichen Vorschriften und deren steuerliche Auswirkungen sowie redaktionell an die geänderte Schreibweise und eine zeitgemäße Sprache angepasst. Rz. 18 [Autor/Stand] Die Regelungen des § 15 GrStG gelten im Bundesmodell ausschließlich für die Grundstüc... mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 5. Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit (Abs. 4)

Rz. 96 [Autor/Stand] Nach § 1 Abs. 4 Satz 1 HmbGrStG ermöglicht die Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit, auch wenn die Wirtschaftsgüter zum Teil der oder dem einen, zum Teil der anderen Ehegattin, dem anderen Ehe gatten, der anderen Lebenspartnerin oder dem Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz zuzurechnen sind. Damit wird die b... mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 2. Gebäudeflächen (Abs. 1)

Rz. 109 [Autor/Stand] § 2 HmbGrStG regelt die für die Ermittlung des Grundsteuerwerts maßgeblichen Gebäudeflächen. Die Fläche des Grund und Bodens wird im HmbGrStG nicht definiert, aber nach dem Sprachgebrauch allgemein bekannt und regelmäßig Synonym für die Flurstücksfläche. Nach A H 2.6 Abs. 1 AEHmbGrStG ist als Fläche des Grund und Bodens die zur wirtschaftlichen Einheit ... mehr

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Einführung BewG / II. Kritische Würdigung und an das BVerfG gerichtete Rechtsbehelfe

Rz. 353 [Autor/Stand] Leider hat der Gesetzgeber einmal mehr die Chance vertan, auf die speziellen Steuerverschonungen (insb. der §§ 13a, 13b, 13c, 28 und 28a ErbStG) zu verzichten und stattdessen einen für sämtliche Steuerpflichtige flachen Steuertarif einzuführen.[2] Vielmehr richtete er (erneut) sein Hauptaugenmerk auf die Verschonung des (Betriebs-)Vermögens von sog. Fam... mehr

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Einführung BewG / cc) Sonstige Steuern

Rz. 51 [Autor/Stand] Die Einheitswerte hatten bis zum 31.12.1986 auch Bedeutung für die Bemessung des Nutzungswerts der Wohnung im eigengenutzten Einfamilienhaus (vgl. § 21a EStG i.d.F. des VStRG 1974[2]). Während der Geltungsdauer der auf den Wertverhältnissen am 1.1.1964 beruhenden Einheitswerte des Grundbesitzes waren für die Ermittlung des Nutzungswerts der selbstgenutzt... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Mehrere Ermäßigungen nebeneinander

Rz. 85 [Autor/Stand] Sofern in der Praxis für ein bebautes (Wohn-)Grundstück mehrere Ermäßigungstatbestände i.S.d. § 15 Abs. 2–5 GrStG gleichzeitig vorliegen, ist dies bei der Ermäßigung entsprechend zu berücksichtigen, A 15.7 Satz 1 AEGrStG 2025. Das ist konsequent, da der Gesetzestext eine Gewährung von mehreren Ermäßigungen nebeneinander nicht ausschließt. Denkbar ist die... mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 3. Äquivalenzzahl für die Fläche des Grund und Boden (Abs. 1)

Rz. 148 [Autor/Stand] Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 HmbGrStG beträgt die Äquivalenzzahl für die Fläche des Grund und Bodens 0,04 Euro je Quadratmeter. Zur Definition der Fläche des Grund und Bodens vgl. Rz. 109. Die Abrundungsregel auf volle Quadratmeter nach § 2 Abs. 5 HmbGrStG ist zu beachten (vgl. Rz. 139). Die Art der Nutzung des Grund und Bodens sowie die Frage, ob der Grund u... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Artfeststellung

Rz. 51 [Autor/Stand] In dem Feststellungsbescheid über einen Einheitswert müssen nach § 19 Abs. 3 Nr. 1 BewG auch Feststellungen über die Art der wirtschaftlichen Einheit getroffen werden. Eine fehlende Artfeststellung kann in einem Ergänzungsbescheid nachgeholt werden.[2] Die Art einer wirtschaftlichen Einheit wird zunächst durch die Vermögensart[3] bestimmt, der sie angehö... mehr

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Einführung BewG / i) Änderungen durch das Gesetz zur Änderung des Bewertungsgesetzes vom 10.12.2001

Rz. 158 [Autor/Stand] Durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes v. 10.12.2001[2] wurde die in § 138 Abs. 4 BewG i.d.F. des JStG 1997[3] statuierte Maßgeblichkeit der Wertverhältnisse zum 1.1.1996 für die Feststellung der Grundbesitzwerte über den 31.12.2001 hinaus bis zum 31.12.2006 verlängert. Rz. 159 [Autor/Stand] Vorherige Bemühungen um eine grundlegend... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts

Rz. 185 [Autor/Stand] Für die in NRW belegene Grundstücke ist gem. § 2 NWGrStHsG[2] in Ergänzung zu § 220 BewG (a.F.) der niedrigere gemeine Wert anzusetzen, wenn die steuerpflichtige Person oder Personenvereinigung nachweist, dass der nach dem Bundesmodell ermittelte Grundsteuerwert erheblich von dem gemeinen Wert der wirtschaftlichen Einheit im Feststellungszeitpunkt abwei... mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 6. Steuererklärung und Anzeigen (Abs. 5 und 6)

Rz. 236 [Autor/Stand] Die Aufforderung zur Abgabe einer Erklärung durch öffentliche Bekanntmachung nach § 228 Abs. 1 Satz 3 BewG erfolgt durch das zuständige Finanzamt mittels Allgemeinverfügung. Die Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, die sich auf die Höhe des Grundsteuerwerts auswirken oder zu einer Nachfeststellung oder der Aufhebung des Grundsteuerwerts führen kön... mehr

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Landesgrundsteuergesetz Rhe... / 3. Kritik seitens der kommunalen Familie

Rz. 18 [Autor/Stand] Die Urheber des Gesetzentwurfs sehen in der Differenzierungsmöglichkeit beim Hebesatz innerhalb des Grundvermögens eine Stärkung der kommunalen Selbst verwaltung.[2] Der Städtetag Rheinland-Pfalz hatte sich jedoch sofort gegen dieses Regelungsanliegen gewendet. [3] Letztlich kam es zu einer Diskussion wie sie zuvor auch schon in Nordrhein-Westfalen entbran... mehr

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Einführung BewG / b) Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Einheitswerte auf den 1.1.1964

Rz. 29 [Autor/Stand] Der Zeitpunkt des steuerlichen Wirksamwerdens der neuen Einheitswerte hing eng mit ihrer Höhe und ihren Auswirkungen auf die einheitswertabhängigen Steuern zusammen. Deshalb war es verständlich, dass der Gesetzgeber zunächst das Ergebnis der Neubewertung abwarten und sich erst dann mit der Anwendung der neuen Einheitswerte für die Besteuerung befassen wo... mehr

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Vermietungsunternehmen / 2.3.1 Bemessungsgrundlage

Zur Bemessungsgrundlage gehört alles, was der leistende Unternehmer für die von ihm ausgeführte Leistung erhält oder erhalten soll.[1] Grundsätzlich zählen auch die Nebenkosten mit zur Bemessungsgrundlage, die das Schicksal der Hauptleistung teilen (s. o.). Hat der Unternehmer zulässigerweise zur Steuerpflicht der Umsätze nach § 9 UStG optiert, müssen auch die abgerechneten ... mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 8.3 Wohnungsbegriff

Die Mindest-Wohnfläche wird in Anlehnung an den Wohnungsbegriff für Zwecke der Grundsteuer auf 20 qm abgesenkt. mehr

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Verfassungsmäßigkeit des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg (1)

1. Nach § 38 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung einer Landesgrundsteuer des Landes Baden-Württemberg (Landesgrundsteuergesetz vom 04.11.2020, BWGBl. 2020, 974 – LGrStG BW– ) ist der Bodenrichtwert des Richtwertgrundstücks pauschal und ohne individuelle Anpassung auf alle Grundstücke in der Bodenrichtwertzone anzuwenden. 2. Der Nachweis eines geringeren Bodenwerts aufgrund... mehr

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Verfassungsmäßigkeit des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg (2)

1. Nach § 38 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung einer Landesgrundsteuer des Landes Baden-Württemberg (Landesgrundsteuergesetz vom 04.11.2020, BWGBl. 2020, 974 – LGrStG BW– ) ist der Bodenrichtwert des Richtwertgrundstücks pauschal und ohne individuelle Anpassung auf alle Grundstücke in der Bodenrichtwertzone anzuwenden. 2. Der Nachweis eines geringeren Bodenwerts aufgrund... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.7.4 Modifizierung der Regelung zur sog. Grundsteuer C (§ 1 Abs. 2)

Rz. 30 Bereits mit dem in § 1 Abs. 1 S. 1 SHGrStHsG enthaltenen Vorbehalt des § 25 Abs. 5 GrStG wird verdeutlicht, dass auch die Gemeinden in Schleswig-Holstein von der bundesgesetzlich geregelten Möglichkeit, aus städtebaulichen Gründen für unbebaute, baureife Grundstücke einen gesonderten erhöhten Hebesatz festzusetzen (sog. Grundsteuer C), Gebrauch machen können (Rz. 19).... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.7.1 Erweiterte Möglichkeiten zur Hebesatzdifferenzierung (§ 1 Abs. 1 S. 1)

Rz. 18 Nach § 25 Abs. 4 S. 1 GrStG muss der Hebesatz vorbehaltlich des § 25 Abs. 5 GrStG jeweils einheitlich sein für die in einer Gemeinde liegenden Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und für die in einer Gemeinde liegenden Grundstücke. Hiervon abweichend muss der Hebesatz für die Grundsteuer gem. § 1 Abs. 1 S. 1 SHGrStHsG vorbehaltlich des § 25 Abs. 5 GrStG jeweils einhei... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.4 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 11 Die den Gemeinden in § 1 SHGrStHsG landesgesetzlich eingeräumte Möglichkeit, die Hebesätze für die Grundsteuer auch innerhalb der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens nach bestimmten Grundstücksarten bzw. Gruppen von Grundstücksarten zu differenzieren, begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (S. ergänzend Kommentierung "... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.5 Regelungszusammenhänge

Rz. 13 In Schleswig-Holstein ist grundsätzlich das bundesgesetzlich reformierte Grundsteuer- und Bewertungsrecht anzuwenden. Mit dem Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Schleswig-Holstein (Schleswig-Holsteinisches Grundsteuerhebesatzgesetz – SHGrStHsG) v. 15.10.2024[1] hat Schleswi... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.2 Rechtsentwicklung

Rz. 7 Sachsen hat zunächst mit dem Sächsischen Gesetz über die Festsetzung der Steuermesszahlen bei der Grundsteuer (Sächsisches Grundsteuermesszahlengesetz – SächsGrStMG) v. 3.2.2021 [1] punktuell von der Abweichungsbefugnis der Länder bei der Grundsteuer nach Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG Gebrauch gemacht und für im Freistaat Sachsen belegene Grundstücke als wirtschaftliche... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In Schleswig-Holstein ist grundsätzlich das bundesgesetzlich reformierte Grundsteuer- und Bewertungsrecht anzuwenden. Schleswig-Holstein hat mit dem Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Schleswig-Holstein (Schleswig-Holsteinisches Grundsteuerhebesatzgesetz – SHGrStHsG). v. 15.... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.1 Gegenstand und Zweck der Regelung

Rz. 3 In § 1 Abs. 1 S. 1 SHGrStHsG wird der Grundsatz der Einheitlichkeit der Hebesätze in § 25 Abs. 4 S. 1 GrStG vorbehaltlich des § 25 Abs. 5 GrStG dahingehend modifiziert, dass die Hebesätze von den Gemeinden auch innerhalb des Steuergegenstandes der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens zwischen den bebauten Grundstücken, die gem. § 250 Abs. 2 BewG... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In Sachsen ist grundsätzlich das bundesgesetzlich reformierte Grundsteuer- und Bewertungsrecht anzuwenden. Sachsen hat mit dem Sächsischen Gesetz über die Festsetzung der Steuermesszahlen bei der Grundsteuer (Sächsisches Grundsteuermesszahlengesetz – SächsGrStMG) v. 3.2.2021[1] sowie – bestätigend – v. 21.12.2021[2] lediglich punktuell von der Abweichungskompetenz der Lä... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.5 Regelungszusammenhänge

Rz. 14 In Sachsen ist grundsätzlich das bundesgesetzlich reformierte Grundsteuer- und Bewertungsrecht anzuwenden. Mit dem Sächsischen Gesetz über die Festsetzung der Steuermesszahlen bei der Grundsteuer (Sächsisches Grundsteuermesszahlengesetz – SächsGrStMG) v. 3.2.2021[1] sowie – bestätigend – v. 21.12.2021[2] hat Sachsen allerdings punktuell von der Abweichungskompetenz der... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.4 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 11 Die im Wege des SächsGrStMG v. 21.12.2021[1] für im Freistaat Sachsen belegene Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens abweichend von § 15 Abs. 1 GrStG normierten landesspezifischen Steuermesszahlen begegnen keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Auf die Kommentierung "Allgemeine Ausführungen zu den landesrechtlichen Abweichungen"... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.3 Geltungsbereich

Rz. 9 Wenngleich den Gemeinden in Schleswig-Holstein in § 1 SHGrStHsG abweichend von § 25 Abs. 4 S. 1 GrStG vornehmlich die Option zur Hebesatzdifferenzierung für die in einer Gemeinde liegenden Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens eingeräumt wurde, erstreckt sich der Geltungsbereich des SHGrStHsG auch auf die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft al... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.2 Rechtsentwicklung

Rz. 7 § 1 SHGrStHsG wurde vom Land Schleswig-Holstein unter Inanspruchnahme der Abweichungskompetenz gem. Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG im Wege des Gesetzes über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Schleswig-Holstein (Schleswig-Holsteinisches Grundsteuerhebesatzgesetz – SHGrStHsG). v. 15.10.20... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.1 Gegenstand und Zweck der Regelung

Rz. 3 Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019[1] strebte der Bundesgesetzgeber auf gesamtstaatlicher Ebene eine aufkommensneutrale Reform an. Dies sollte konzeptionell durch die Bestimmung von Steuermesszahlen erreicht werden, mit denen unter der Annahme von konstanten Hebesätzen ein annähernd gleiches Grundsteueraufkommen rechnerisch erreicht werden kann (s. Komment... mehr

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Roscher, GrSTG, GrStG Abwei... / 2.7.3 Modifizierung der Regelung zur sog. Grundsteuer C (§ 1 Abs. 3)

Rz. 28 Bereits in § 1 Abs. 2 GrStHsGRP wird durch den Hinweis, dass § 25 Abs. 5 S. 1 bis 8 GrStG unberührt bleibt, klargestellt, dass auch die rheinland-pfälzischen Gemeinden von der bundesgesetzlich geregelten Möglichkeit, aus städtebaulichen Gründen für unbebaute, baureife Grundstücke einen gesonderten erhöhten Hebesatz festzusetzen (sog. Grundsteuer C), Gebrauch machen kö... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.7.5 Modifizierung der Regelung zur sog. Grundsteuer C (§ 1 Abs. 2)

Rz. 30 Bereits mit dem in § 1 Abs. 1 S. 1 GrStHsG LSA enthaltenen Vorbehalt des § 25 Abs. 5 GrStG wird verdeutlicht, dass auch die Gemeinden in Sachsen-Anhalt von der bundesgesetzlich geregelten Möglichkeit, aus städtebaulichen Gründen für unbebaute, baureife Grundstücke einen gesonderten erhöhten Hebesatz festzusetzen (sog. Grundsteuer C), Gebrauch machen können (Rz. 19). Un... mehr

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Roscher, GrSTG, GrStG Abwei... / 2.7.2 Übernahme der Regelungen bei Änderungen des Gemeindegebiets und zur. sog. Grundsteuer C (§ 1 Abs. 2)

Rz. 25 In § 1 Abs. 2 GrStHsGRP wird klargestellt, dass einerseits die Regelung in § 25 Abs. 4 S. 2 GrStG bei Änderungen von Gemeindegebieten und anderseits die Regelungen in § 25 Abs. 5 S. 1–8 GrStG zur sog. Grundsteuer C auch in Rheinland-Pfalz unberührt bleiben.[1] Die Vorschrift überführt die genannten Regelungen im GrStG mithin in das GrStHsGRP. Auf die Kommentierung zu §... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.7.1 Erweiterte Möglichkeiten zur Hebesatzdifferenzierung (§ 1 Abs. 1 S. 1)

Rz. 18 Nach § 25 Abs. 4 S. 1 GrStG muss der Hebesatz vorbehaltlich des § 25 Abs. 5 GrStG jeweils einheitlich sein für die in einer Gemeinde liegenden Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und für die in einer Gemeinde liegenden Grundstücke. Hiervon abweichend muss der Hebesatz für die Grundsteuer gem. § 1 Abs. 1 S. 1 GrStHsG LSA vorbehaltlich des § 25 Abs. 5 GrStG jeweils einh... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.4 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 11 Die den Gemeinden in § 1 GrStHsG LSA landesgesetzlich eingeräumte Möglichkeit, die Hebesätze für die Grundsteuer auch innerhalb der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens nach bestimmten Grundstücksarten bzw. Gruppen von Grundstücksarten zu differenzieren, begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (S. ergänzend Kommentierung... mehr

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Roscher, GrSTG, GrStG Abwei... / 2.4 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 10 Die den Gemeinden in § 1 Abs. 1 S. 2 GrStHsGRP landesgesetzlich eingeräumte Möglichkeit, die Hebesätze für die Grundsteuer auch innerhalb der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens nach bestimmten Grundstücksarten bzw. Gruppen von Grundstücksarten zu differenzieren, begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (s. Kommentierung... mehr

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Roscher, GrSTG, GrStG Abwei... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In Rheinland-Pfalz ist grundsätzlich das bundesgesetzlich reformierte Grundsteuer- und Bewertungsrecht anzuwenden. Rheinland-Pfalz hat mit dem Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Rheinland-Pfalz (Grundsteuerhebesatzgesetz Rheinland-Pfalz – GrStHsGRP) v. 25.2.2025[1] allerding... mehr

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Roscher, GrSTG, GrStG Abwei... / 2.5 Regelungszusammenhänge

Rz. 13 In Rheinland-Pfalz ist grundsätzlich das bundesgesetzlich reformierte Grundsteuer- und Bewertungsrecht anzuwenden. Mit dem Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Rheinland-Pfalz (Grundsteuerhebesatzgesetz Rheinland-Pfalz – GrStHsGRP) v. 25.2.2025[1] hat Rheinland-Pfalz aber pun... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.5 Regelungszusammenhänge

Rz. 13 In Sachsen-Anhalt ist grundsätzlich das bundesgesetzlich reformierte Grundsteuer- und Bewertungsrecht anzuwenden. Mit dem Gesetz über die Einführung einer optionalen Festsetzung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer des Landes Sachsen-Anhalt (Grundsteuerhebesatzgesetz Sachsen-Anhalt – GrStHsG LSA) v. 1.11.2024[1] hat Sachsen-Anhal... mehr

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Roscher, GrSTG, GrStG Abwei... / 2.1 Gegenstand und Zweck der Regelung

Rz. 3 In § 1 Abs. 1 S. 1 GrStHsGRP wird zunächst der in § 25 Abs. 4 S. 1 GrStG geregelte Grundsatz, wonach der Hebesatz für die in einer Gemeinde liegenden Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und die in einer Gemeinde liegenden Grundstücke jeweils einheitlich sein muss, ins GrStHsGRP übernommen. Durch § 1 Abs. 1 S. 2 GrStHsGRP wird der in § 25 Abs. 4 S. 1 GrStG bundesgeset... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In Sachsen-Anhalt ist grundsätzlich das bundesgesetzlich reformierte Grundsteuer- und Bewertungsrecht anzuwenden. Sachsen-Anhalt hat mit dem Gesetz über die Einführung einer optionalen Festsetzung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer des Landes Sachsen-Anhalt (Grundsteuerhebesatzgesetz Sachsen-Anhalt – GrStHsG LSA) v. 1.11.2024[1]... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.1 Gegenstand und Zweck der Regelung

Rz. 3 In § 1 Abs. 1 S. 1 GrStHsG LSA wird der Grundsatz der Einheitlichkeit der Hebesätze in § 25 Abs. 4 S. 1 GrStG vorbehaltlich des § 25 Abs. 5 GrStG dahingehend modifiziert, dass die Hebesätze von den Gemeinden auch innerhalb des Steuergegenstandes der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens zwischen den bebauten Grundstücken, die gem. § 250 Abs. 2 Be... mehr

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Roscher, GrSTG, GrStG Abwei... / 2.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 § 1 GrStHsGRP wurde vom Land Rheinland-Pfalz unter Inanspruchnahme der Abweichungskompetenz der Länder bei der Grundsteuer gem. Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG im Wege des Gesetzes über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Rheinland-Pfalz (Grundsteuerhebesatzgesetz Rheinland-Pfalz – GrStHsG... mehr

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Roscher, GrSTG, GrStG Abwei... / 2.7.1 Erweiterte Möglichkeiten zur Hebesatzdifferenzierung (§ 1 Abs. 1)

Rz. 18 In § 1 Abs. 1 S. 1 GrStHsGRP wird unter dem Vorbehalt des § 1 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 und 3 GrStHsGRP zunächst der in § 25 Abs. 4 S. 1 GrStG geregelte Grundsatz, wonach der Hebesatz für die in einer Gemeinde liegenden Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und die in einer Gemeinde liegenden Grundstücke jeweils einheitlich sein muss, ins GrStHsGRP übernommen. Durch § 1 ... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.2 Rechtsentwicklung

Rz. 7 § 1 GrStHsG LSA wurde vom Land Sachsen-Anhalt unter Inanspruchnahme der Abweichungskompetenz gem. Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG im Wege des Gesetzes über die Einführung einer optionalen Festsetzung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer des Landes Sachsen-Anhalt (Grundsteuerhebesatzgesetz Sachsen-Anhalt – GrStHsG LSA) v. 1.11.2024[1... mehr

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Roscher, GrSTG, GrStG Abwei... / 2.3 Geltungsbereich

Rz. 8 Wenngleich im Wege des GrStHsGRP vornehmlich den rheinland-pfälzischen Gemeinden abweichend von § 25 Abs. 4 S. 1 GrStG die Option zur Hebesatzdifferenzierung für die in einer Gemeinde liegenden Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens eingeräumt wurde, erstreckt sich der Geltungsbereich des GrStHsGRP auch auf die Betriebe der Land- und Forstwirtscha... mehr

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Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.3 Geltungsbereich

Rz. 9 Wenngleich den Gemeinden in Sachsen-Anhalt in § 1 GrStHsG LSA abweichend von § 25 Abs. 4 S. 1 GrStG vornehmlich die Option zur Hebesatzdifferenzierung für die in einer Gemeinde liegenden Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens eingeräumt wurde, erstreckt sich der Geltungsbereich des GrStHsG LSA auch auf die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft al... mehr

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Roscher, GrSTG, GrStG Abwei... / 3 Erstmalige Anwendung des GrStHsGRP (§ 2)

Rz. 30 Nach § 2 GrStHsGRP gilt das GrStHsGRP erstmals für die Grundsteuer des Kalenderjahres 2025 bzw. es ist erstmals für das Kalenderjahr 2025 anzuwenden. Mithin können die Gemeinden von der in § 1 Abs. 1 S. 2 GrStHsGRP eingeräumten Möglichkeit zur Hebesatzdifferenzierung für die in einer Gemeinde liegenden Grundstücke (Rz. 18 ff.) in Übereinstimmung mit Art. 125b Abs. 3 GG... mehr

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Steuerberater und GmbH-Gesc... / 9.4 Übersicht über die Gebühren für die wichtigsten Hilfeleistungen in Steuersachen

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Verjährung (Miete) / 2.1.3 Rückwirkende Betriebskostenerhöhung, insbesondere Grundsteuererhöhung

Streitig ist, wann die Verjährung bei einer rückwirkenden Erhöhung der Grundsteuer beginnt. Teilweise wird vertreten, dass die Verjährung der Nachforderung gem. §§ 214 Abs. 1, 199 Abs. 1 BGB mit dem Ende desjenigen Jahres beginnt, auf das sich die Nachforderung bezieht. Praxis-Beispiel Rückwirkender Grundsteuerbescheid Erhält der Vermieter im Jahr 2020 einen auf das Jahr 2016 ... mehr