Fachbeiträge & Kommentare zu Grundsteuer

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Rückwirkung (§ 560 II 2).

Rn 13 Beruht die Erhöhungserklärung auf dem Umstand, dass sich Betriebskosten (§ 556 Rn 3) rückwirkend erhöht haben, zB die Grundsteuer, wirkt die Erhöhungserklärung nach § 560 II 2 auf den Zeitpunkt der Erhöhung der Betriebskosten, höchstens jedoch auf den Beginn des der Erklärung vorausgehenden Kalenderjahres zurück, sofern der Vermieter die Erklärung innerhalb von drei Mo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Selbständige Abrechnung.

Rn 80 Der vermietende WEigtümer muss somit selbständig abrechnen oder, etwa durch den Verwalter als SonderE-Verw, abrechnen lassen. Dazu muss er in die entspr Belege beim Verw Einsicht nehmen und anhand der in der WE-Anlage geltenden Umlageschlüssel auf sich selbst umlegen (s.a. Rn 110). Anschließend muss er anhand der vereinbarten oder nach den nach § 556a III 1 geltenden U...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ersparte Aufwendungen.

Rn 7 Es ist auf die tatsächliche Ersparnis abzustellen, nicht auf dasjenige, was sich der Vermieter hätte ersparen können (LG Kassel WuM 89, 410 [LG Kassel 09.03.1989 - 1 S 418/88]). Dies betrifft insb die verbrauchsabhängigen Betriebskosten, sofern der Vermieter diese zu tragen hat. Im Gegensatz dazu wird keine Ersparnis bei fixen Kosten, wie Grundsteuer, Versicherungsprämi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Wohnungseigentum.

Rn 28 Der Vermieter eines Sonder- oder des gemeinschaftlichen Eigentums muss beachten, dass nicht alle Positionen einer WEG-Abrechnung nach § 28 II 2 WEG auf einen Mieter umgelegt werden können. Zu den nicht umlagefähigen Kosten gehören va die Verwaltungskosten und dem Grunde nach auch Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten (§ 1 II Nr. 1 und Nr. 2 BetrKV; s.a. Rn 8). Ein...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 17 [Autor/Stand] Im Rahmen der Grundsteuerreform wurden die Steuermesszahlen des § 15 GrStG an die geänderten bewertungsrechtlichen Vorschriften und deren steuerliche Auswirkungen sowie redaktionell an die geänderte Schreibweise und eine zeitgemäße Sprache angepasst. Rz. 18 [Autor/Stand] Die Regelungen des § 15 GrStG gelten im Bundesmodell ausschließlich für die Grundstüc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Mehrere Ermäßigungen nebeneinander

Rz. 85 [Autor/Stand] Sofern in der Praxis für ein bebautes (Wohn-)Grundstück mehrere Ermäßigungstatbestände i.S.d. § 15 Abs. 2–5 GrStG gleichzeitig vorliegen, ist dies bei der Ermäßigung entsprechend zu berücksichtigen, A 15.7 Satz 1 AEGrStG. Dies ist konsequent, da der Gesetzestext eine Gewährung von mehreren Ermäßigungen nebeneinander nicht ausschließt. Denkbar ist dies be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Antrag und Anzeigepflicht (Abs. 6)

Rz. 111 [Autor/Stand] Mit dem im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022[2] neu aufgenommenen § 15 Abs. 6 Satz 1 GrStG wird allgemein gültig geregelt, dass der Abschlag auf die Steuermesszahl nach § 15 Abs. 2 bis 5 GrStG auf Antrag zunächst für jeden Erhebungszeitraum innerhalb des Hauptveranlagungszeitraums gewährt wird, wenn nachgewiesen wird, dass die jeweiligen Voraussetzun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vertragsgrenzen (§ 556a I 2).

Rn 6 § 556a I 2 schreibt keine Verbrauchserfassung vor (BGH ZMR 10, 282 Rz 15). Auch Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung abhängen, sind daher nach hM vGw nicht nach § 556a I 2 umzulegen (BGH ZMR 10, 282 Rz 15 und Rz 20; NZM 08, 444 Rz 12). Stellungnahme. Der hM ist zu folgen, aber nur dann, wenn der Vermieter nicht nach Öffentl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff der Kosten.

Rn 42 § 16 II 1 betrifft mit Ausnahme der Kosten bei baulichen Veränderungen – dort gilt nach § 16 III der § 21 – sämtliche Kosten der GdW (s.a. BGH ZMR 16, 476 Rz 41). Kosten idS sind auch solche, die von der GdW für das SonderE aufgebracht wurden, zB für eine Erhaltung. Kosten sind insb die Kosten der Erhaltung (zum Begriff § 13 Rn 16 und § 555a BGB Rn 3), die Kosten der V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 194 Nach § 535 I 3 hat grds der Vermieter die auf der vermieteten Sache ruhenden Lasten (s § 103 Rn 1) zu tragen. Das sind sämtliche Lasten, die ihn als Eigentümer oder dinglich Berechtigten treffen. Die Verpflichtung des Vermieters betrifft sowohl die öffentlich-rechtlichen Lasten, zB Grundsteuern (Hamm ZMR 86, 198), Kanalisationsgebühren, Schornsteinfegergebühren, Straß...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 103 BGB – Verteilung der Lasten.

Gesetzestext Wer verpflichtet ist, die Lasten einer Sache oder eines Rechts bis zu einer bestimmten Zeit oder von einer bestimmten Zeit an zu tragen, hat, sofern nicht ein anderes bestimmt ist, die regelmäßig wiederkehrenden Lasten nach dem Verhältnis der Dauer seiner Verpflichtung, andere Lasten insoweit zu tragen, als sie während der Dauer seiner Verpflichtung zu entricht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Erwerbsfähiger Schuldner.

Rn 13 Der notwendige Unterhalt ist für den erwerbsfähigen Schuldner nach den §§ 20 ff SGB II zu berechnen (vgl LG Darmstadt ZVI 07, 364, 365). Als Basisbedarf ist zunächst der Regelbedarf nach Stufe 1 für eine alleinstehende oder alleinerziehende Person von EUR 502,– anzusetzen. Eine Herabsetzung des Regelsatzes nach § 39 SGB XII ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Schuld...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Rn 23 Miet- und Pachteinnahmen sind Einkünfte aus der Nutzung eines Vermögens. Wegen denkbarer Schwankungen (etwa vorübergehender Wohnungsleerstand) ist im Zweifel ein Mehrjahresdurchschnitt bei der Einkommensermittlung zugrunde zu legen (BGH FamRZ 07, 1532). Bei Miet- und Pachteinnahmen handelt es sich um Überschusseinkünfte (§ 2 II 2 EStG). Sie sind durch Abzug der Werbung...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaft: Haftung für V... / 3 Das Problem

Im Jahr 2013 wird im Sondereigentum von Wohnungseigentümer K festgestellt, dass dieses mit echtem Hausschwamm befallen ist. Im Jahr 2015 beschließen die Wohnungseigentümer, den Hausschwamm entfernen zu lassen. In der Folgezeit streiten die Wohnungseigentümer um Einzelheiten der Erhaltungsmaßnahme. In einem Vorprozess werden die Wohnungseigentümer dann im August 2020 u. a. ve...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten, Besonde... / 4.3 Unterscheidung selbstständiger und unselbstständiger Gebäudeteile

Neben den verschiedenen Möglichkeiten der Nutzung einzelner Gebäudeteile, ist auch zwischen selbstständigen und unselbstständigen Gebäudeteile zu unterscheiden. Die Unterscheidung ist notwendig, weil davon die Art der Abschreibung abhängt. Stellt ein Wirtschaftsgut ein unselbstständiges Wirtschaftsgut zum Gebäude dar, wird es über die Laufzeit des Gebäudes abgeschrieben und ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Prozesszinsen im mehrstufigen Verfahren (Grundsteuer)

Leitsatz 1. Nimmt das Finanzamt nach der rechtskräftigen gerichtlichen Aufhebung eines rechtswidrigen Grundlagenbescheids die nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) gebotene Herabsetzung der Steuer im Folgebescheid nicht vor und erlässt es stattdessen einen zweiten rechtswidrigen Grundlagenbescheid, der durch eine weitere rechtskräftige gerichtliche Entscheid...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsteuer (Miete)

Zusammenfassung Begriff Die Grundsteuer zählt zu den laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks i. S. d. § 2 Nr. 1 BetrKV. Die Grundsteuer kann deshalb anteilig auf die Mieter umgelegt werden, falls im Mietvertrag eine wirksame Umlagevereinbarung getroffen worden ist. Nicht umlagefähig sind diejenigen Steuern, Gebühren und Beiträge, die den Vermieter persönlich betreffen, w...mehr

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Betriebskosten richtig zuor... / 3.1.1 Grundsteuer

Zu den öffentlichen Lasten des Grundstücks gehört namentlich die Grundsteuer, die in voller Höhe angesetzt werden kann. Grundsteuernachforderungen Auch Grundsteuernachforderungen für zurückliegende Jahre gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten, obwohl es sich in diesen Fällen nicht um eine laufende, sondern um eine einmalige Zahlung handelt.[1] Rückwirkend neu festgeset...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsteuer (Miete) / 1 Umlagebetrag

Umlagefähig ist nur derjenige Steuerbetrag, der dem Vermieter tatsächlich entsteht. Dem Gebäudeeigentümer wird ein Teil der Grundsteuer erlassen, wenn der Rohertrag des Grundstücks im Veranlagungszeitraum ohne Verschulden des Eigentümers gemindert ist.[1] Praxis-Beispiel Verringerter Grundstücksrohertrag Dazu zählt der Leerstand einer Mietwohnung. Nach § 34 Abs. 1 GrStG gilt fol...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsteuer (Miete) / 1.1 Nachveranlagung

Wird die Grundsteuer im Wege der Nachveranlagung erhoben, so ist zu unterscheiden: 1.1.1 Betriebskostenpauschale Haben die Parteien eine Betriebskostenpauschale vereinbart, so gilt § 560 Abs. 2 BGB. Danach können Betriebskosten rückwirkend auf den Mieter umgelegt werden. Es dürfen allerdings nur diejenigen Mieter belastet werden, die im Rückwirkungszeitraum bereits im Haus gew...mehr

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Grundsteuer (Miete) / Zusammenfassung

Begriff Die Grundsteuer zählt zu den laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks i. S. d. § 2 Nr. 1 BetrKV. Die Grundsteuer kann deshalb anteilig auf die Mieter umgelegt werden, falls im Mietvertrag eine wirksame Umlagevereinbarung getroffen worden ist. Nicht umlagefähig sind diejenigen Steuern, Gebühren und Beiträge, die den Vermieter persönlich betreffen, wie z. B. die Ve...mehr

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Grundsteuer (Miete) / 1.1.2 Betriebskostenvorauszahlung

Bei der Vereinbarung von Betriebskostenvorauszahlungen kann die im Wirtschaftsjahr angefallene Grundsteuer in voller Höhe in die Betriebskostenabrechnung eingesetzt werden. Auch hier dürfen nur diejenigen Mieter belastet werden, die im Rückwirkungszeitraum bereits im Haus gewohnt haben. Auf den Zeitraum der Rückwirkung kommt es nicht an. Der Vermieter hat gegenüber dem Miete...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundsteuer (Miete) / 1.2 Verjährung der Nachforderung

Für die Verjährung von Betriebskosten gilt die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren.[1] In der instanzgerichtlichen Rechtsprechung wird die Ansicht vertreten, dass für den Beginn der Verjährungsfrist nicht auf den Zeitpunkt der Korrektur der Betriebskostenabrechnung, sondern auf den Zugang der ursprünglichen Betriebskostenabrechnung beim Mieter abzustellen sei.[2] Der BGH ...mehr

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Grundsteuer (Miete) / 1.1.1 Betriebskostenpauschale

Haben die Parteien eine Betriebskostenpauschale vereinbart, so gilt § 560 Abs. 2 BGB. Danach können Betriebskosten rückwirkend auf den Mieter umgelegt werden. Es dürfen allerdings nur diejenigen Mieter belastet werden, die im Rückwirkungszeitraum bereits im Haus gewohnt haben. Erforderlich ist, dass der Vermieter innerhalb von 3 Monaten nach Zugang des Grundsteuerbescheids e...mehr

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Grundsteuer (Miete) / 2 Umlagemaßstab

Der Umlagemaßstab richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Ist dort nichts geregelt, sind die Kosten nach dem Verhältnis der Wohnflächen umzulegen.[1] Bei gemischt genutzten Gebäuden kann eine nach Gewerbe- und Wohnräumen getrennte Umlage erforderlich sein, wenn durch die gewerbliche Nutzung "ein erheblicher Mehrverbrauch" verursacht wird. Ein unterlassener Vorwega...mehr

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Roscher, GrStG § 4 Sonstige... / 6 Fließende Gewässer, Sammelbecken (Nr. 3c)

Rz. 36 Nach § 4 Nr. 3c GrStG sind die fließenden Gewässer (Rz. 37) und die ihren Abfluss regelnden Sammelbecken (Rz. 38) befreit, soweit sie nicht bereits zu den unter § 4 Nr. 3a GrStG befreiten Wasserstraßen und Häfen (Rz. 23) gehören. Unerheblich ist nach dieser Vorschrift, ob die fließenden Gewässer und die Sammelbecken dem öffentlichen Verkehr dienen und wie sich die Eige...mehr

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Roscher, GrStG § 4 Sonstige... / 4.1 Straßen, Wege, Plätze

Rz. 21 Straßen, Wege und Plätze dienen dem öffentlichen Verkehr, wenn sie der Öffentlichkeit zugänglich sind. Hierfür muss der Grundbesitz ohne Beschränkung auf einen bestimmten, mit dem Verfügungsberechtigten in enger Beziehung stehenden Personenkreis benutzt werden können.[1] Der Grundbesitz muss rechtlich und tatsächlich zur Nutzung durch die Allgemeinheit zur Verfügung st...mehr

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Außergerichtliche Streitbei... / 3.9 Der Schlichtungsvorschlag oder "Schlichterspruch"

Der Schlichtungsvorschlag stellt wie bei einem gerichtlichen Urteil den Sachverhalt dar und kommt sodann zur rechtlichen Bewertung, wobei allerdings nicht zwingend eine strenge Unterteilung erforderlich ist.[1] Der Schlichter unterbreitet den Verfahrensbeteiligten einen Vorschlag, mit dem die Probleme gelöst werden können. Der Vorschlag soll am geltenden Recht ausgerichtet s...mehr

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Roscher, GrStG § 4 Sonstige... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Die Steuerbefreiungsvorschriften in §§ 3, 4 i. V. m. §§ 5 bis 8 GrStG enthalten eine Reihe von Grundsteuerbefreiungen, die bereits in den §§ 4 bis 6 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951 (GrStG 1951)[1] normiert waren. Die Vorschriften in § 4 GrStG i. d. F. des Grundsteuergesetzes v. 7.8.1973 (GrStG 1973)[2] entsprechen im Wesentlichen den Vorschriften des § 4 Nr. 5a, ...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 1.5 Zahlungspflicht des Mieters

Hinweis Beginn der Zahlungsverpflichtung Der Mieter schuldet den auf ihn entfallenden Teil der Umlage mit Beginn des auf die Erklärung folgenden übernächsten Monats.[1] Entscheidend ist der Zugang der Erklärung beim Mieter. Praxis-Beispiel Rechenbeispiel Geht dem Mieter die Erklärung am 26. Juni zu, ist die erhöhte Zahlung ab 1. August fällig. Ausnahme: rückwirkende Erhöhung Häu...mehr

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Betriebskosten – Definition... / 2 Umlage auf den Mieter

Vereinbarung im Mietvertrag Achtung Vertragliche Vereinbarung notwendig Der Mieter ist zur Zahlung von Betriebskosten bzw. zur Leistung einer Vorauszahlung auf die Betriebskosten nur verpflichtet, wenn und soweit dies vertraglich ausdrücklich vereinbart wurde.[1] Hinweis CO2-Preis: Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter Vermieter müssen sich ab 1.1.2023 an der CO2-Abgabe betei...mehr

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Roscher, GrStG § 4 Sonstige... / 3 Bestattungsplätze (Nr. 2)

Rz. 16 Nach § 4 Nr. 2 GrStG ist der Grundbesitz von der Grundsteuer befreit, der unmittelbar für Bestattungsplätze (Rz. 17) genutzt wird. Durch § 4 Nr. 2 GrStG i. d. F. das Grundsteuergesetzes v. 7.8.1973[1] wurde die bisherige Regelung in § 4 Nr. 9e GrStG 1951 unverändert übernommen.[2] § 4 Nr. 9e GrStG 1951 wiederum ging – abgesehen von einer kleineren redaktionellen Änderu...mehr

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Eigentumswohnung (Miete) / 2.2.1.1 Zwischen Betriebskosten des Gemeinschaftseigentums und des Sondereigentums unterscheiden

Bei der Eigentumswohnung ist zwischen den Betriebskosten des Gemeinschaftseigentums und den Betriebskosten des Sondereigentums zu unterscheiden. Praxis-Beispiel Betriebskosten beim Sondereigentum Zu den Betriebskosten des Sondereigentums gehören die Grundsteuer, die Betriebskosten einer im Sondereigentum stehenden Etagenheizung, die Kosten der Reinigung und Wartung von vermiet...mehr

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Roscher, GrStG § 4 Sonstige... / 7 Grundflächen im Interesse der Ordnung und Verbesserung der Wasser- und Bodenverhältnisse sowie Privatdeiche (Nr. 4)

Rz. 40 Nach § 4 Nr. 4 GrStG sind die Grundflächen mit den im Interesse der Ordnung und Verbesserung der Wasser- und Bodenverhältnisse unterhaltenen Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Wasser- und Bodenverbände (Rz. 41) und die im öffentlichen Interesse staatlich unter Schau gestellten Privatdeiche (Rz. 42) von der Grundsteuer befreit. Im Rahmen der Neufassung des Grundsteu...mehr

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Roscher, GrStG § 4 Sonstige... / 4 Grundbesitz, der dem öffentlichen Verkehr dient (Nr. 3a)

Rz. 19 Nach § 4 Nr. 3a GrStG sind die dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Wege und Plätze (Rz. 21), Wasserstraßen und Häfen (Rz. 23) und Schienenwege (Rz. 25) sowie die Grundflächen mit den Bauwerken und Einrichtungen, die diesem Verkehr unmittelbar dienen (Rz. 27), von der Grundsteuer befreit. Die Befreiung von der Grundsteuer setzt jeweils die tatsächliche Nutzung (Ben...mehr

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Roscher, GrStG § 4 Sonstige... / 4.4 Bauwerke und Einrichtungen

Rz. 27 Die Grundflächen, der dem öffentlichen Verkehr im vorstehenden Sinne (Rz. 21-25) unmittelbar dienenden Bauwerke und Einrichtungen, sind ebenfalls nach § 4 Nr. 3a GrStG von der Grundsteuer befreit. Im Rahmen der Neufassung des Grundsteuergesetzes v. 7.8.1973[1] hat der Gesetzgeber ausdrücklich entschieden, dass Bauwerke und Einrichtungen, die unmittelbar dazu erforderli...mehr

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Betriebskostenerhöhung/-erm... / 4 Fälligkeit der Erhöhung

§ 560 Abs. 2 Satz 1 BGB regelt die Fälligkeit der erhöhten Betriebskostenpauschale. Sie wird – unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung – im übernächsten Monat fällig. Soweit die Erklärung darauf beruht, dass sich die Betriebskosten rückwirkend erhöht haben, wirkt sie auf den Zeitpunkt der Erhöhung der Betriebskosten, höchstens jedoch auf den Beginn des der Erkläru...mehr

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Betriebskostenpauschale / 2.3 Fälligkeit der erhöhten Pauschale

Die erhöhte Betriebskostenpauschale wird – unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung – im übernächsten Monat fällig. Die rückwirkende Erhöhung der Betriebskosten wirkt auf den Zeitpunkt der Erhöhung der Betriebskosten zurück, höchstens jedoch auf den Beginn des der Erklärung vorausgehenden Kalenderjahrs.[1] Hinweis Erklärungsfrist Voraussetzung ist, dass der Vermieter...mehr

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Roscher, GrStG § 4 Sonstige... / 2 Grundbesitz, der dem Gottesdienst gewidmet ist (Nr. 1)

Rz. 11 Nach § 4 Nr. 1 GrStG ist von der Grundsteuer der Grundbesitz (§ 2 GrStG) befreit, der dem Gottesdienst (Rz. 12) einer Religionsgesellschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist (Rz. 13), oder einer jüdischen Kultusgemeinde (Rz. 13) gewidmet (Rz. 14) ist. Durch § 4 Nr. 1 GrStG i. d. F. das Grundsteuergesetzes v. 7.8.1973[1] wurde die bisherige Regelung in § 4 Nr. 5a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 4 Sonstige... / 4.2 Wasserstraßen und Häfen

Rz. 23 Wasserstraßen (Binnen- und Seewasserstraßen) können natürliche (Flüsse und Seen) oder künstliche (z. B. Kanäle) Wasserläufe sein. Sie dienen dem öffentlichen Verkehr, wenn sie – ohne Beschränkung auf einen bestimmten, mit dem Verfügungsberechtigten in enger Beziehung stehenden Personenkreis – mit Wasserfahrzeugen befahrbar sind. Das Befahren mit Wasserfahrzeugen und d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskosten richtig zuor... / 3.1 Öffentliche Lasten des Grundstücks, § 2 Nr. 1 BetrKV

§ 2 Nr. 1 BetrKV Zitat die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, hierzu gehört namentlich die Grundsteuer 3.1.1 Grundsteuer Zu den öffentlichen Lasten des Grundstücks gehört namentlich die Grundsteuer, die in voller Höhe angesetzt werden kann. Grundsteuernachforderungen Auch Grundsteuernachforderungen für zurückliegende Jahre gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 4 Nachträgliche Korrektur der Abrechnung

Der Vermieter von Wohnraum kann eine unrichtige Abrechnung innerhalb der gesetzlichen Abrechnungsfrist[1] nachträglich korrigieren und dem Mieter eine neue Abrechnung zustellen, wenn z. B. aus Versehen zu geringe Beträge angesetzt oder Positionen übersehen wurden. Dies gilt auch dann, wenn die Korrektur zulasten des Mieters geht und der Vermieter das sich aus der ursprünglic...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskosten richtig zuor... / 3.17.6 Gemeinschaftseinrichtungen, die allen Mietern zur Verfügung stehen

Soweit solche Kosten nicht bereits nach anderen Ziffern des § 2 BetrKV umgelegt werden können, können sie nach § 2 Nr. 17 BetrKV ausdrücklich vereinbart werden beispielsweise für den Betrieb eines Schwimmbads, einer Sauna, eines Fitnessraums eines Hobby- oder Partykellers eines Streichelzoos[1] Musterklausel für Mietvertrag: Umlage der Kosten für Gemeinschaftseinrichtungen § __ B...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskostenerhöhung/-erm... / 1 Erhöhung bei vereinbarter Betriebskostenumlage

Ist vereinbart, dass der Mieter Vorauszahlungen auf die Betriebskosten zu leisten und der Vermieter hierüber abzurechnen hat, so können die im Abrechnungszeitraum angefallenen Betriebskosten in die Abrechnung eingestellt werden. Dies gilt auch für solche Betriebskosten, die sich im Abrechnungszeitraum (gleich aus welchen Gründen) erhöht haben oder die neu entstanden sind. Ha...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskosten richtig zuor... / 3.17.5 Elektroanlage (Prüfung)

Kosten, die dem Vermieter zur Prüfung der Betriebssicherheit einer technischen Anlage, z.B. der Elektroanlage, entstehen, können bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung im Mietvertrag als sonstige Betriebskosten im Sinne von § 2 Nr. 17 BetrKV auf den Mieter umgelegt werden.[1] E-Check Es wird empfohlen, das Stromnetz alle 4 Jahre überprüfen zu lassen.[2] Die Fachbetri...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskosten richtig zuor... / 3.17.4 Dachrinnenreinigung

Die Kosten der Dachrinnenreinigung gehören weder zu den Kosten der Entwässerung i. S. d. § 2 Nr. 3 BetrKV noch zu den Kosten der Gebäudereinigung i. S. d. § 2 Nr. 9 BetrKV. Sie können als "sonstige Kosten" vereinbart werden. Soweit vertraglich vereinbart, können die Kosten für die regelmäßige, wiederkehrende Reinigung der Dachrinnen umgelegt werden.[1] Handelt es sich aber um...mehr

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Öffentliche Grundstückslasten / 4.1.1 Einschränkung nach § 436 Abs. 2 BGB

Haftung für Rechtsmängel eingeschränkt Gemäß § 436 Abs. 2 BGB haftet der Verkäufer eines Grundstücks nicht dafür, dass es frei ist "von anderen öffentlichen Abgaben und von anderen öffentlichen Lasten, die zur Eintragung im Grundbuch nicht geeignet sind". Gemeint sind damit "andere" Abgaben und Lasten, für die § 436 Abs. 1 BGB, der Erschließungs- und Anliegerbeiträge regelt[1...mehr

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Öffentliche Grundstückslasten / 2.5.4 Dingliche Haftung

Neuer Eigentümer haftetDie dingliche Haftung für öffentliche Lasten kann sich für den Erwerber des Grundstücks nachteilig auswirken. Er muss immer damit rechnen, wegen noch offenstehender Beträge herangezogen zu werden. Beispielsweise ruht der Anspruch der Gemeinde auf Erstattung der Kosten für die Herstellung eines (Kanal-)Grundstücksanschlusses regelmäßig als öffentliche L...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskostenpauschale / 2.2.2 Der Inhalt

Die Erhöhungserklärung ist nur wirksam, wenn in ihr der Grund für die Umlage bezeichnet und erläutert wird.[1] Die Erläuterung muss gedanklich und rechnerisch nachvollziehbar sein. Sie kann in Form einer tabellarischen Auflistung aller in der Pauschale berücksichtigten Betriebskosten erfolgen. Werden lediglich die erhöhten Kosten mitgeteilt, so ist die Erhöhungserklärung unz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 4 Sonstige... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 3 Die Vorschrift vervollständigt den Steuerbefreiungskatalog nach den §§ 3 und 4 GrStG, in dem sie in subsidiärer Art und Weise zu § 3 GrStG weitere sachliche Steuerbefreiungen für den inländischen Grundbesitz (§ 2 GrStG) normiert. Durch § 4 GrStG wird insbesondere von der Grundsteuer befreit: Grundbesitz, der dem Gottesdienst gewidmet ist (§ 4 Nr. 1 GrStG), Bestattungsplä...mehr