Fachbeiträge & Kommentare zu Grundsteuer

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Einführung BewG / 7. Rechtslage in Hamburg

Rz. 679 [Autor/Stand] Zunächst wird auf die Ausführungen von Sklareck (s. LGrStG Hamb. Rz. 1 ff.) verwiesen. Rz. 680 [Autor/Stand] Hamburg hat sich in Bezug auf das Grundvermögen (Grundsteuer B) gegen die Anwendung des Bundesmodells entschieden und mit dem Hamburgischen Grundsteuergesetz (Hmb GrStG) v. 24.8.2021[3] im Anschluss an das insoweit als "Basismodell" fungierende Ba... mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 2. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 299 [Autor/Stand] In § 10 HmbGrStG wird die abweichende Fälligkeit der Grundsteuer bei Kleinbeträgen geregelt. Grundsätzlich wird die Grundsteuer gemäß § 28 Abs. 1 GrStG zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Mangels abweichender Regelung im HmbGrStG gilt dies gemäß § 11 Abs. 1 HmbGrStG auch in Hamburg. § 28 A... mehr

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Einführung BewG / V. Kritik und verfassungsrechtliche Einwände gegen das "Bundesmodell"

Rz. 520 [Autor/Stand] Das GrStRefG v. 26.11.2019[2] fußt im Wesentlichen auf der gleichen Konzeption wie das bisherige Bewertungsrecht, nämlich derjenigen einer "wertbezogene(n) Boden- und Gebäudesteuer, die grob typisierte Verkehrswerte zum Maßstab der Besteuerung nimmt."[3] Dabei verfolgt es das Ziel, durch "vereinfachte Wertermittlung und Revitalisierung turnusmäßiger Hau... mehr

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Landesgrundsteuergesetz Rhe... / 1. Einheitlicher Hebesatz für das Grundvermögen im Bundesmodell

Rz. 10 [Autor/Stand] Die Gemeinden bestimmen den Hebesatz für die Grundsteuer (§ 25 Abs. 1 GrStG). Das Bundesrecht verlangt dabei in § 25 Abs. 4 GrStG, dass die Gemeinden einen Hebesatz festlegen, der für alle Betriebe der Land- und Forstwirtschaft gilt (Grundsteuer A) und einen zweiten Hebesatz festlegen, der für alle Grundstücke – also die wirtschaftlichen Einheiten des Grun... mehr

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Einführung BewG / 8. Rechtslage in Hessen

Rz. 697 [Autor/Stand] Zunächst wird auf die Ausführungen von Mandler/Schulze/Zochert (s. LGrStG Hessen Rz. 1 ff.) verwiesen. Rz. 698 [Autor/Stand] Hessen hat sich in Bezug auf das Grundvermögen (Grundsteuer B) gegen die Anwendung des "Bundesmodells" entschieden und mit dem Hessischen Grundsteuergesetz (HGrStG) v. 23.12.2021[3] im Anschluss an das insoweit als "Basismodell" fu... mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 2. Steuergegenstand (Abs. 1)

Rz. 76 [Autor/Stand] Das HmbGrStG regelt in erster Linie die Grundsteuer B. Steuergegenstand der Grundsteuer B ist gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 HmbGrStG das Grundstück als wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens. Da der Begriff der wirtschaftlichen Einheit im HmBGrStG selbst nicht definiert wird, ist auf die Definition der wirtschaftlichen Einheit im Bewertungsgesetz zurückzug... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Anpassung des Hebesatzes

Rz. 265 [Autor/Stand] Die Höhe des Grundsteueraufkommens hängt neben den Steuermesszahlen auch vom Hebesatz ab. Um die zugesagte Aufkommensneutralität sicherzustellen, ist der Hebesatz in der Stadt Bremen für die Grundsteuer B ab dem 1.1.2025 von 695 % auf 755 % angehoben worden. Für die Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) beträgt der Hebesatz ab 2025 nur ... mehr

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Landesgrundsteuergesetz Rhe... / 4. (Erste) Rechtsprechung zur Hebesatzdifferenzierung

Rz. 52 [Autor/Stand] Am 4.12.2025 hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die bundesweit ersten Entscheidungen im Hinblick auf die Hebesatzdifferenzierung gefällt. Es ging um vier Klagen gegen Grundsteuerbescheide der Städte Essen[2], Bochum[3], Dortmund[4] und Gelsenkirchen.[5] In allen vier Fällen waren die Kläger Eigentümer von unbebauten oder bebauten Nichtwohngrundstüc... mehr

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Landesgrundsteuergesetz Rhe... / 1. Generelle Zulässigkeit einer Begünstigung bestimmter Grundstücke mittels gruppenbezogener Abgrenzungen

Rz. 34 [Autor/Stand] In seinem Urteil, mit dem es die einheitswertbasierte Grundsteuer für verfassungswidrig erklärte, führte das BVerfG aus:[2] "Gleichheitsrechtlicher Ausgangspunkt im Steuerrecht ist der Grundsatz der Lastengleichheit. Die Steuerpflichtigen müssen dem Grundsatz nach durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleichmäßig belastet werden. [...] Abweichu... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 15 GrStG bestimmt die Höhe der Grundsteuermesszahl für die Grundstücke des Grundvermögens. Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Reform der Grundsteuer vom 7.8.1973[2] in das Grundsteuergesetz aufgenommen worden. Sie wurde zuletzt vor der Grundsteuerreform durch Art. 21 Nr. 1 des Gesetzes vom 19.12.2000[3] geändert und ist in dieser Fassung z... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Steuermesszahlen für bebaute Grundstücke

Rz. 28 [Autor/Stand] Die Steuermesszahl für bebaute Grundstücke betrug zunächst nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 GrStG in der Fassung des GrStRefG vom 26.11.2019 – ebenso wie für unbebaute Grundstücke (s. o.) – 0,34 Promille. Der Gesetzesaufbau sah hier aber bereits eine mögliche Differenzierung zwischen den Steuermesszahlen für bebaute Grundstücke i.S.d. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG... mehr

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Landesgrundsteuergesetz Rhe... / 5. Allgemeine "Wohnbegünstigungen" im Ländervergleich

Rz. 54 [Autor/Stand] Auch wenn der Landesgesetzgeber es den Gemeinden in Rheinland-Pfalz ermöglicht, die Hebesatzdifferenzierung "in alle Richtungen" auszuüben, dürfte der Hauptanwendungsfall auf eine Begünstigung der Wohngrundstücke hinauslaufen und zwar nicht nur, weil das Ziel bezahlbaren Wohnens ohnehin im Fokus steht. Vielmehr führt das Bundesmodell zu einer strukturell... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Dreistufiges Verfahren

Rz. 16 [Autor/Stand] Der Ermittlung der Grundsteuer liegt ein dreistufiges Verfahren zu Grunde. In einem ersten Schritt stellt das zuständige Finanzamt den Grundsteuerwert der wirtschaftlichen Einheit, also des Grundstücks oder des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft, fest (§ 2 GrStG). Der Grundsteuerwert wird in einem zweiten Schritt mit einer Steuermesszahl multipliziert ... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 10 [Autor/Stand] Mit Art. 1 Nr. 1 i.V.m. Art 2 des Gesetzes vom 30.11.2019 [2] wurde der bisherige § 25 GrStG um eine Sonderregelung zur Festsetzung eines gesonderten Hebesatzes für baureife Grundstücke aus städtebaulichen Gründen erweitert (Grundsteuer C). Damit wurde diese Vorschrift erstmals seit der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973[3] geändert. Rz. 11 [A... mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 4. Erlass für hochwassergefährdete Bereiche (Abs. 3)

Rz. 278 [Autor/Stand] Im durch das Tidehochwasser gefährdeten Bereich im Tidegebiet der Elbe kann gem. § 8 Abs. 3 HmbGrStG auf Antrag die Grundsteuer für das Grundstück anteilig erlassen werden, soweit die Steuerpflichtigen unmittelbar oder mittelbar die Aufwendungen für den Hochwasserschutz hierfür selbst tragen müssen und das Grundstück ohne den Hochwasserschutz nicht nutz... mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 1. Gesetzestext

Rz. 203 [Autor/Stand] § 5 Hebesatz bei der Grundsteuer B und gesonderter Hebesatz bei unbebauten und baureifen Grundstücken (Grundsteuer C) (1) Der Hebesatz für die Grundsteuer B beträgt 975 v. H. Eine Änderung des Hebesatzes ist bis zum 31. Dezember eines Kalenderjahres mit Wirkung zum Beginn des Kalenderjahres möglich. § 25 des Grundsteuergesetzes findet keine Anwendung. (2)... mehr

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Einführung BewG / 4. Rechtslage in Berlin

Rz. 643 [Autor/Stand] Vorab wird auf die Darstellung von Mandler (s. s. LGrStG Berlin Rz. 1 ff.) verwiesen. Rz. 644 [Autor/Stand] Berlin hat (grundsätzlich auch für den Bereich des Grundvermögens – Grundsteuer B) das Bundesmodell übernommen. Mit dem Berliner Grundsteuermesszahlengesetz (Bln GrStMG) v. 27.6.2024[3] ist Berlin allerdings vom Bundesmodell – begrenzt auf die Grund... mehr

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Einführung BewG / 2. Rechtslage in Baden-Württemberg

Rz. 611 [Autor/Stand] Vorab wird auf die Ausführungen von Marx (s. LGrStG BW Rz. 1 ff.) verwiesen. Rz. 612 [Autor/Stand] Durch den Erlass des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg (LGrStG BW) v. 4.11.2020[3] hat Baden-Württemberg als erstes Bundesland von der in Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG vorgesehenen "Länderöffnungsklausel" umfänglich Gebrauch gemacht und im Bereic... mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / III. Gesetzgebungskompetenz

Rz. 67 [Autor/Stand] Ob für eine Neuregelung der Grundsteuer und der Bestimmung der für sie nötigen Bemessungs- und Berechnungsgrundlagen eine Gesetzgebungskompetenz der Länder oder des Bundes besteht, war nicht erst im Zuge der Beratungen zur Grundsteuerreform umstritten, sondern bereits zuvor in der finanz- und steuerwissenschaftlichen Literatur. Rz. 68 [Autor/Stand] Offen ... mehr

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Landesgrundsteuergesetz Rhe... / 5. Motive des Landesgesetzgebers von einer Anpassung der Steuermesszahlen abzusehen

Rz. 21 [Autor/Stand] Die Begründung zum Landesgesetzentwurf weist darauf hin, dass landeseinheitlich wirkende Steuermesszahlen – anders als die gemeindlichen Hebesätze – nicht in der Lage seien, den räumlich-strukturellen Verhältnissen vor Ort im Sinne einer Feinsteuerung Rechnung zu tragen.[2] Soll in jeder einzelnen Gemeinde eine gruppenbezogene Aufkommensneutralität ermögl... mehr

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Einführung BewG / 10. Rechtslage in Niedersachsen

Rz. 730 [Autor/Stand] Vorab wird auf die Darstellung von Krause (s. LGrStG Nds. Rz. 1 ff.) verwiesen. Rz. 731 [Autor/Stand] Niedersachsen hat sich in Bezug auf das Grundvermögen (Grundsteuer B) gegen die Übernahme des "Bundesmodells" entschieden und mit dem Niedersächsischen Grundsteuergesetz (NGrStG) v. 7.7.2021[3] im Anschluss an das insoweit als "Basismodell" fungierende B... mehr

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Einführung BewG / 12. Rechtslage in Rheinland-Pfalz

Rz. 766 [Autor/Stand] Zunächst wird auf die Ausführungen von Mandler (s. LGrStG Rh.-Pf. Rz. 1 ff. ) verwiesen. Rz. 767 [Autor/Stand] Das Land Rheinland-Pfalz hat (auch in Bezug auf das Grundvermögen – Grundsteuer B) das "Bundesmodell" übernommen. Mit dem Grundsteuerhebesatzgesetz Rheinland-Pfalz (GrStHsG RP) v. 25.2.2025[3] ist den Gemeinden in Rheinland-Pfalz mit Wirkung zum... mehr

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Einführung BewG / 16. Rechtslage in Schleswig-Holstein

Rz. 821 [Autor/Stand] Vorab wird auf die Darstellung von Mandler (s. LGrStG Schl.-Holst. Rz. 1 ff.) verwiesen. Rz. 822 [Autor/Stand] Das Land Schleswig-Holstein hat (auch in Bezug auf das Grundvermögen – Grundsteuer B) das "Bundesmodell" übernommen. Rz. 823 [Autor/Stand] Mit dem Schleswig-Holsteinischen Grundsteuerhebesatzgesetz (SH GrStHsG) v. 15.10.2024[4] ist den Gemeinden ... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Grundsteuerhebesatzgesetz Sachsen-Anhalt

Rz. 270 [Autor/Stand] Das Land Sachsen-Anhalt hat ebenfalls eine eigene Anpassung bei der Grundsteuer vorgenommen und – wie Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein – die Länderöffnungsklausel (Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG) genutzt, um abweichend von § 25 Abs. 4 GrStG eine zusätzliche landesrechtliche Option für differenzierende Hebesätze im Grundvermögen (Grundsteuer B)... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wohnungsbaugesetze und Wohnraumförderungsgesetze der Länder (Abs. 3)

Rz. 48 [Autor/Stand] Für Grundstücke, für die nach dem Ersten Wohnungsbaugesetz[2], nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz[3] oder nach den Wohnraumförderungsgesetzen der Länder eine Förderzusage erteilt wurde, gilt nach § 15 Abs. 3 GrStG ebenfalls eine um 25 % ermäßigte Grundsteuermesszahl. Somit wird auch diesen Grundstücken eine entsprechende Grundsteuervergünstigung gewährt.... mehr

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Einführung BewG / bb) Überblick über die Regelungen zur Bewertung im Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996

Rz. 103 [Autor/Stand] In der Regierungsvorlage zum Jahressteuergesetz 1997 v. 24.5.1996[2] war zusammengefasst Folgendes vorgesehen: Rz. 104 [Autor/Stand] (1) Die Einheitsbewertung in Form der allgemeinen Feststellung der Werte des Grundbesitzes zu einem bestimmten Hauptfeststellungszeitpunkt sollte – soweit es um deren Maßgeblichkeit für erbschaft- und schenkungsteuerliche Z... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 17 GrStG enthält die Regelungen zur Neuveranlagung der Steuermessbeträge für Zwecke der Grundsteuerfestsetzung. Die Vorschrift ist durch Artikel 1 des Gesetzes zur Reform der Grundsteuer vom 7.8.1973[2] in das Grundsteuergesetz (GrStG) aufgenommen worden. Sie wurde zuletzt vor der Grundsteuerreform durch Artikel 15 Nr. 3 des Einführungsgesetzes zur Abga... mehr

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Landesgrundsteuergesetz Rhe... / Schrifttum:

Drüen/Krumm, Rechtsgutachten zur optionalen Einführung differenzierter Grundsteuerhebesätze durch die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/media/document/file/drueen-krumm_gutachten_grundsteuerhebesatzdifferenzierung_16-8-2024.pdf; Eichholz, Novellierung der Grundsteuer, Überblick über die wesentlichen Änderungen und Konsequenzen... mehr

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Einführung BewG / 5. Änderungen durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz v. 23.10.2024

Rz. 562 [Autor/Stand] Durch Art. 31 des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes v. 23.10.2024[2] sind die Sätze 1 und 3 des § 228 Abs. 2 BewG geändert worden. Im neuen Satz 1 wird festgelegt, dass nicht für jeden einzelnen Änderungsgrund eine eigenständige Anzeige an das Finanzamt zu übersenden ist, sondern dass alle in einem Jahr eingetretenen Änderungstatbestände in einer An... mehr

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Einführung BewG / 1. Vorbemerkung

Rz. 593 [Autor/Stand] Wie schon früher ausgeführt (vgl. oben, Rz. 484 f.), haben die Bundesländer auf der Grundlage der ihnen nunmehr im GG (Art. 105 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG) eingeräumten Gesetzgebungskompetenz die Wahl, entweder das "Bundesmodell" (vgl. oben, Rz. 486 ff.) vollständig zu übernehmen oder aber ein eigenes Regelungsgefüge zur Ermittl... mehr

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Landesgrundsteuergesetz Rhe... / 2. Landesgesetzliche Abweichung

Rz. 13 [Autor/Stand] Der Landesgesetzgeber ermöglicht durch § 1 Abs. 1 GrStHsGRP den Gemeinden auch über die Grundsteuer C (§ 25 Abs. 5 GrStG) hinaus eine Hebesatzdifferenzierung innerhalb des Grundvermögens. Die Vorgabe eines einheitlichen Hebesatzes für die Grundsteuer B entfällt. Rz. 14 [Autor/Stand] Die Möglichkeit der Differenzierung ist jedoch beschränkt. Die Gemeinden ... mehr

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Landesgrundsteuergesetz Rhe... / C. Vergleich mit "ähnlichen" Abweichungen anderer Länder

Rz. 27 [Autor/Stand] Neben Rheinland-Pfalz haben auch mehrere andere Länder den Weg beschritten, ihren Gemeinden eine Differenzierung der Hebesätze innerhalb der Grundsteuer B zu gestatten. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick: mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / II. Belastungsentscheidung

Rz. 58 [Autor/Stand] Die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ergibt sich nach dem HmbGrStG aus den Flächengrößen für den Grund und Boden und Gebäude, der von der Bebauung abhängigen Äquivalenzzahl sowie der (für Gebäudeflächen ermäßigten) Grundsteuermesszahl, vgl. Rz. 25. Rz. 59 [Autor/Stand] Nach Auffassung des hamburgischen Gesetzgebers besteht bei einer Steuer, die an ... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Grundsteuerhebesatzgesetz Rheinland-Pfalz

Rz. 290 [Autor/Stand] Auch das Land Rheinland-Pfalz hat eine Anpassung bei der Grundsteuer vorgenommen und – wie die Länder Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt – die Länderöffnungsklausel (Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG) genutzt, um abweichend von § 25 Abs. 4 GrStG eine zusätzliche landesrechtliche Option für differenzierende Hebesätze im Grundvermögen... mehr

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Einführung BewG / 17. Rechtslage in Thüringen

Rz. 835 [Autor/Stand] Das Land Thüringen hat (auch in Bezug auf das Grundvermögen – Grundsteuer B) das "Bundesmodell" übernommen, und zwar zunächst ohne auch nur punktuell von seiner durch Art. 105 Abs. 2 Satz 1 GG i.V.m. Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG geschaffenen Abweichungskompetenz Gebrauch zu machen. Rz. 836 [Autor/Stand] Mittlerweile ist indessen in der Landesregierung ... mehr

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Landesgrundsteuergesetz Rhe... / 3. Inhalt der Vorschrift

Rz. 69 [Autor/Stand] Das Landesgesetz ist erstmals für die Grundsteuer des Kalenderjahre 2025 anzuwenden. Dies ist unmittelbar einsichtig, denn nach Art. 109 Abs. 3 i.V.m. Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG darf abweichendes Landesrecht der Erhebung der Grundsteuer frühestens für Zeiträume ab dem 1.1.2025 zugrunde gelegt werden. Eine Hebesatzdifferenzierung ist nur bei der refor... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Sachsen

Rz. 151 [Autor/Stand] Auch der Freistaat Sachsen hatte frühzeitig für die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) von der eingeräumten Abweichungsbefugnis Gebrauch gemacht und durch Art. 1 des Sächsischen Gesetzes zur Umsetzung der Grundsteuerreform[2] von § 15 GrStG abweichende Grundsteuermesszahlen beschlossen. Bei der Grundsteuer für Betriebe der Land- und Forstwir... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Nordrhein-Westfalens Grundsteuerhebesatzgesetz

Rz. 160 [Autor/Stand] Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat von der Länderöffnungsklausel (Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG), die es den Bundesländern ermöglicht, vom Bundesmodell abweichende Regelungen für die Grundsteuer festzulegen, Gebrauch gemacht und am 4.7.2024 das Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundve... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zweck und Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 19 BewG ist als Ergänzung zu § 180 Abs. 1 Nr. 1 AO konzipiert. Dort wird ausgeführt, dass Einheitswerte gesondert festgestellt werden. Es ist aber nicht ersichtlich, was unter dem Begriff "Einheitswert" zu verstehen ist. § 19 BewG füllt diese Lücke, indem es in Abs. 1 sowohl Erläuterungen dazu enthält, für welche Bereiche Einheitswerte zu ermitteln sind... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Begriff und Bedeutung der Einheitswerte

Rz. 9 [Autor/Stand] Der Begriff "Einheitswert" bezeichnet einen Wert, der für mehrere Steuern gleichmäßig als Besteuerungsgrundlage dient. Der Einheitswert ist damit ein einheitlicher Wert. Er bedeutet dagegen nicht, dass es sich um den Wert jeder wirtschaftlichen Einheit handelt. Denn es gibt viele wirtschaftliche Einheiten, für die keine Einheitswerte festgestellt werden. ... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Härtefallklausel

Rz. 227 [Autor/Stand] Für etwaige Einzelfälle, in denen Grundsteuern entstehen, die den jeweiligen Eigentümer in seiner Existenz gefährden würden, wurde zusätzlich eine Härtefallklausel geschaffen. Nach § 2 BlnGrStMG[2] besteht die Möglichkeit, dass die Grundsteuer für eigengenutzte bebaute Wohngrundstücke i.S.d. § 249 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 BewG – also für Einfamilienhäuser,... mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 4. Zusammenfassung zu einer wirtschaftlichen Einheit (Abs. 2)

Rz. 288 [Autor/Stand] § 9 Abs. 2 Satz 1 HmbGrStG regelt, dass abweichend von § 2 Abs. 1 BewG, dass die Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit nicht dadurch ausgeschlossen wird, dass die Wirtschaftsgüter zum Teil der oder dem einen, zum Teil der anderen Ehegattin, dem anderen Ehegatten, der anderen Lebenspartnerin oder dem Lebenspartner zuzurec... mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 1. Gesetzestext

Rz. 302 [Autor/Stand] § 11 Anwendung von Bundesrecht (1) Die Bestimmungen des Grundsteuergesetzes und des Bewertungsgesetzes sind für Zwecke der Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 nur anzuwenden, soweit sich aus dem Hamburgischen Grundsteuergesetz nichts anderes ergibt. Das Hamburgische Grundsteuergesetz hat insoweit Vorrang vor den Regelungen d... mehr

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Landesgrundsteuergesetz Rhe... / 3. Option differenzierender Hebesätze innerhalb des Grundvermögens (Abs. 1)

Rz. 59 [Autor/Stand] § 1 Abs. 1 GrStHSGRP normiert eine landesrechtliche Abweichung von § 25 Abs. 4 GrStG. Zwar bleibt es dabei, dass für die in einer Gemeinde liegenden Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) ein einheitlicher Hebesatz festzulegen ist (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrStHsGRP). Doch im Bereich des Grundvermögens (Grundsteuer B) wird den Gemeinden ei... mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 3. Unterstellte Bedeutung von Fortschreibungen bis 2025 (Abs. 2)

Rz. 318 [Autor/Stand] Nach § 12 Abs. 2 HmbGrStG ist für Feststellungszeitpunkte zwischen dem 1.1.2022 und dem 31.12.2024 für die Anwendung des § 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 (Fortschreibungen) HmbGrStG sowie der § 223 Abs. 1 Nr. 2 (Nachfeststellung) und § 224 Abs. 1 Nr. 2 (Aufhebung) BewG zu unterstellen, dass die Feststellungen für die Besteuerung nach diesem Gesetz vo... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verwaltungsanweisungen

Rz. 7 [Autor/Stand] Die Verwaltungsanweisungen in Abschn. 33 der Grundsteuerrichtlinien 1978[2] enthalten zu § 17 GrStG in der bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung zur früheren Einheitsbewertung[3] keine Aussagen. Rz. 8 [Autor/Stand] Die Anwendung der ab dem 1.1.2025 geltenden gesetzlichen Grundlagen zum Grundsteuergesetz wird in den koordinierten Erlassen zur Anwendung des G... mehr

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Landesgrundsteuergesetz Rhe... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] Für in Rheinland-Pfalz belegene wirtschaftliche Einheiten kommt ab dem Jahr 2025 grundsätzlich das Bundesgrundsteuermodell zu Anwendung. Das heißt, es gilt grundsätzlich das Grundsteuergesetz des Bundes mitsamt den dazugehörigen bewertungsrechtlichen Vorschriften – mithin der Normen des siebenten Abschnitts des BewG (§§ 218 bis 263 BewG). Die unter Nutzun... mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 2. Erlassvoraussetzungen im Härtefall (Abs. 1)

Rz. 271 [Autor/Stand] In besonders gelagerten Härtefällen kann die Steuer bei Gebäuden nach § 8 Abs. 1 HmbGrStG teilweise erlassen werden. Rz. 272 [Autor/Stand] Der Erlass kam nach § 8 Abs. 1 Satz 1 HmbGrStG zunächst für nicht zu Wohnzwecken genutzte Gebäude in Betracht, wenn ein besonders gelagerter, nicht rohertragsbedingter Härtefall vorliegt. Mit Wirkung ab dem 1.1.2025 w... mehr

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Landesgrundsteuergesetz Rhe... / 4. Mögliche Alternative: Landesgesetzliche Steuermesszahlen

Rz. 19 [Autor/Stand] Unter den Ländern, die grundsätzlich das Bundesmodell anwenden, haben sich Berlin, Bremen, das Saarland, Sachsen und Thüringen dazu entschieden, den drohenden Belastungsverschiebungen zulasten der Wohngrundstücke durch vom Bundesrecht abweichende landesgesetzliche Steuermesszahlen zu begegnen: Die folgende Tabelle gibt einen Überblick: mehr

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Landesgrundsteuergesetz Ham... / 1. Gesetzestext

Rz. 75 [Autor/Stand] § 1 Steuergegenstand, Berechnungsformel (1) Steuergegenstand der Grundsteuer B sind die Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens. Die Grundsteuer ergibt sich durch eine Multiplikation des Grundsteuermessbetrags des Grundstücks und des durch ein Gesetz bestimmten Hebesatzes. Sie ist ein Jahresbetrag und auf volle Cent nach unten abzurun... mehr