Fachbeiträge & Kommentare zu Grundsteuer

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Sac... / V. Folgen einer rechtswidrigen Hebesatzsatzung

Rz. 89 [Autor/Stand] Die Rechtswidrigkeit einer Hebesatzsatzung kann im Zuge einer Anfechtungsklage ( Rz. 83 ff. ) oder eines Normenkontrollverfahrens ( Rz. 87 ) festgestellt werden. Bei einer Anfechtungsklage gilt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nur für den konkreten Einzelfall. Kommt das Gericht zu dem Schluss, die Hebesatzsatzung sei rechtswidrig, die Gemeinde wen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wohngeld / 3.3.2 Belastung

Belastung sind die Kosten für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung des Wohnraums. Die Kosten für den Kapitaldienst bestehen insbesondere aus den Darlehenszinsen und den Tilgungsraten für Neubau, Erwerb oder Modernisierung. Als Kosten für die Belastung aus der Bewirtschaftung werden nach § 13 Abs. 2 WoGV je m² Wohnfläche jährlich 36 EUR zuzüglich der Grundsteuer angesetzt.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Grundsteuerbefreiungen

Rz. 148 [Autor/Stand] Eine Steuerbefreiung für Betriebsgrundstücke der ÖVU kann sich insb. aus § 4 Nr. 3 Buchstabe a GrStG ergeben, wonach die dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Wege, Plätze, Wasserstraßen, Häfen und Schienenwege von der Grundsteuer befreit sind. Vgl. dazu im Allgemeinen sowie zu den Fragen, inwieweit die Schienenwege dem öffentlichen Verkehr dienen...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Sac... / 3. Kritik seitens der kommunalen Familie

Rz. 18 [Autor/Stand] Die Urheber des Gesetzentwurfs sehen in der Differenzierungsmöglichkeit beim Hebesatz innerhalb des Grundvermögens eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung.[2] Die kommunale Familie in Sachsen-Anhalt hatte sich jedoch sofort gegen dieses Regelungsanliegen gewendet. [3] Letztlich kam es zu einer Diskussion wie sie zuvor auch schon in Nordrhein-Westfale...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 13 [Autor/Stand] Die Finanzbehörden der Länder sind für die Feststellung der Grundbesitzwerte und für die Steuermessbetragsfeststellung zuständig. Ermittlung und Festsetzung der Steuermessbeträge obliegen dem Lagefinanzamt (§ 22 Abs. 1 Satz 1, § 18 Abs. 1 Nr. 1 AO).[2] Lagefinanzamt (Belegenheitsfinanzamt) ist das Finanzamt, in dessen Bezirk das Steuerobjekt der Grundste...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Inhalt und Bindungswirkung

Rz. 62 [Autor/Stand] Der Grundsteuermessbescheid muss den Grundsteuermessbetrag der Höhe nach angeben (§ 184 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 157 Abs. 1 Satz 2 AO), außerdem mit dem Grundsteuerwert und der Steuermesszahl die wesentlichen Berechnungsgrundlagen (§ 121 Abs. 1 AO). Er entfaltet nach § 182 Abs. 1 Satz 1 AO eine Bindungswirkung für den Grundsteuerbescheid als Folgebescheid,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 12 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 34 BewG ist mit dem BewG 1965 in Kraft getreten und gilt daher erstmals für den Hauptfeststellungszeitpunkt zum 1.1.1964. § 34 Abs. 6a BewG wurde erst durch das BewÄndG 1971 eingefügt und ist erstmals zum Bewertungsstichtag 1.1.1974 anzuwenden. Rz. 13 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz ist insgesamt zum 1.2.1991[3] neu bekannt gemacht...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Wegfall der Voraussetzungen für die Anwendung der Vorschrift

Rz. 31 [Autor/Stand] Die Verhältnisse der Gemeinschaft können sich nach Gründung der Gemeinschaft nachhaltig derart ändern, dass die Voraussetzungen für die Anwendung der Begünstigung nach § 51a BewG nicht mehr gegeben sind. Der Betrieb ist deshalb nicht mehr als ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, sondern als gewerblicher Betrieb anzusehen. Dem ist für die Grundsteue...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zweck und Entstehung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 50 BewG ist durch das BewÄndG 1965 in das Regelwerk eingefügt worden. Die Vorschrift enthält die notwendigen Ergänzungen zu § 38 Abs. 2 BewG. Während dort nur die allgemeinen Vorgaben für die Bewertung der landwirtschaftlich genutzten Grundstücke aufgeführt werden, konkretisiert § 50 Abs. 1 BewG die entsprechenden Vorgaben durch die Bezugnahme auf die B...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungsbereich

Rz. 11 [Autor/Stand] Die Belastungsentscheidung des Gesetzgebers knüpft an das Innehaben von Grundbesitz in Form von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen oder Grundvermögen an. Der Grundsteuer unterliegt der inländische Grundbesitz i.S.d. Bewertungsgesetzes. Das sind insgesamt ca. 36 Mio. wirtschaftliche Einheiten. Davon entfallen ca. 32 Mio. wirtschaftliche Einheiten au...mehr

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Unterkunft und Heizung (KdU) / 2.2 Selbst bewohntes Eigentum

Bedarfe für die Unterkunft sind auch dann zu berücksichtigen, wenn Leistungsberechtigte ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung bewohnen. Dabei muss das Eigenheim oder die Eigentumswohnung angemessen im Sinne der Vorschriften über die Berücksichtigung als Vermögen sein. Ansonsten dürften die Leistungsberechtigten in der Regel nicht hilfebedürftig sein und hätten bereits des...mehr

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Vorbemerkungen zu den §§ 23... / C. Auswirkungen auf land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Rz. 20 [Autor/Stand] Die Entscheidung des BVerfG betrifft zwar nicht ausdrücklich die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens. Gleichwohl ist aus dem Urteil zu schließen, dass die für die getroffene Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte auch auf die Bewertung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe zu übertragen sind. Zudem hat das BVerfG in der Weite...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Erbbaurecht

Rz. 92 [Autor/Stand] Ein Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht des Erbbauberechtigten, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks des Erbbauverpflichteten ein Bauwerk zu haben.[2] Nach bürgerlichem Recht wird das Erbbaurecht wie ein Grundstück behandelt, erhält ein eigenes Grundbuchblatt und kann wie ein Grundstück mit Grundpfandrechten belastet werden.[...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / X. Abgrenzung vom land- und forstwirtschaftlichen Vermögen

Rz. 96 [Autor/Stand] Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen sind nach § 233 Abs. 2 BewG dem Grundvermögen zuzurechnen, wenn nach ihrer Lage, den am Feststellungszeitpunkt bestehenden Verwertungsmöglichkeiten oder den sonstigen Umständen anzunehmen ist, dass sie innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren anderen als als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken, insb. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 10 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Durch die Streichung des § 51a BewG hat es auch weiterer Anpassungen anderer Rechtnormen bedurft, die nun auf § 13b EStG verweisen. Rn. 11 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Gewerbesteuerlich stellt § 3 Nr 12 GewStG Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) anzusehen sind, sowie Genossenschaften, soweit die Gesellsch...mehr

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Unterkunft und Heizung (KdU) / 2.1.2 Berücksichtigungsfähige Aufwendungen

Zu den berücksichtigungsfähigen Aufwendungen für die Unterkunft gehören außer der Miete selbst auch die Nebenkosten. Welche das sind, ergibt sich aus § 2 BetrKV. Danach gehören u. a. zu den Betriebskosten die Kosten der Grundsteuer, der Wasserversorgung, verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen, des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs, der Straßenreinigung und...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Wohnungs- und Teilerbbaurecht

Rz. 109 [Autor/Stand] Bei dem Wohnungserbbaurecht handelt es sich um ein Erbbaurecht, das mehreren Personen gemeinschaftlich nach Bruchteil zusteht, wobei die Anteile in der Weise beschränkt sind, dass jedem der Berechtigten das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung in einem aufgrund des Erbbaurechts errichteten oder zu errichtenden Gebäude eingeräumt wird. Ein Teilerbb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Gemeindefreie Gebiete

Rz. 37 [Autor/Stand] Grundsätzlich gehört jeder Teil des Staatsgebietes zu einer Gemeinde, sodass gemeindefreie Gebiete (auch "ausmärkische Gebiete genannt") die Ausnahme bilden.[2] Gemeindefreie Gebiete gibt es in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern. Die größte Anzahl weist der Freistaat Bayern auf. Diese Gebiete sind keiner Gemeinde zuge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Umfang der wirtschaftlichen Einheit bei Ehegatten (§ 26 BewG)

Rz. 34 [Autor/Stand] § 26 BewG i.d.F. des JStG 1997 regelte die Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit bei Ehegatten nur noch für den Grundbesitz. Die Vorschrift hat ausschließlich Bedeutung für die Feststellung der Einheitswerte 1964 in den alten Bundesländern sowie der Einheitswerte 1935 und der Ersatzwirtschaftswerte im Beitrittsgebiet. § 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Regelmäßig landwirtschaftlich genutzte Fläche

Rn. 30 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Zu berücksichtigen ist die regelmäßig landwirtschaftlich genutzte Fläche des Betriebs. Was unter landwirtschaftlich genutzter Fläche zu verstehen ist, ergibt sich aus dem BewG. Zwar wird in § 13 Abs 1 Nr 1 S 4 EStG nur auf § 51 Abs 2–5 BewG Bezug genommen (zur Regelung ab 01.01.2025 s Rn 30a). Da aber hier auf Abs 1 des § 51 BewG verwiesen w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bei der Gewinnermittlung zu beachtende Grundsätze (§ 13a Abs 3 S 2 u 3 EStG)

Rn. 155 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Innerhalb der Gewinnermittlung nach § 13a EStG gelten der Grundbetrag (Abs 4) sowie der Gewinn aus den in Anlage 1 Nr 2 zu § 13a EStG genannten Sondernutzungen (fiktiv) als nach den Grundsätzen des § 4 Abs 1 EStG ermittelt (§ 13a Abs 4 S 1 EStG), während für alle übrigen Gewinne (aus forstwirtschaftlicher Nutzung, den nicht pauschalierten G...mehr

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§ 12 Anhang / II. Fixkostenliste

Rz. 5 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.5: Fixkostenliste I. Monatliche Aufwendungen für Wohnung (Liste alphabetisch geordnet)mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung und Entwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 51a BewG ist durch das Gesetz zur Änderung bewertungsrechtlicher und anderer steuerrechtlicher Vorschriften (Bewertungsänderungs gesetz 1971)[2] in das Gesetz aufgenommen worden. Parallel dazu wurden auch für die Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer entsprechende Regelungen für die gemeinschaftliche Tierhaltung geschaffen. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Wirtschaftliche Einheit

Rz. 28 [Autor/Stand] Das Grundvermögen wird für Zwecke der Grundsteuer nach wirtschaftlichen Einheiten bewertet. Dies folgt aus dem in § 2 Abs. 1 Satz 1 BewG festgelegten Grundsatz, nach dem jede wirtschaftliche Einheit für sich zu bewerten ist. Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit bestimmt sich gem. § 2 Abs. 1 Satz 3 BewG in erster Linie nach der Verkehrsanschauung.[2] ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Berücksichtigung von Veränderungen

Rz. 34 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber lässt eine zeitgleiche Erteilung der Hauptfeststellungsbescheide über die Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 und der Bescheide über die Hauptveranlagung der Steuermessbeträge auf den 1.1.2025 zu. Damit können die Be scheide über die Hauptveranlagung auf den 1.1.2025 bereits vor dem Hauptveranlagungszeitpunkt erteilt werden (§ 36 Abs. 3 Sat...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Grundstücke im Zustand der Bebauung (§ 91 BewG)

Rz. 40 [Autor/Stand] Nach § 91 BewG i.d.F. des JStG 1997 blieben bei Grundstücken, die sich am Bewertungsstichtag im Zustand der Bebauung befinden, die nicht bezugsfertigen Gebäude oder Gebäudeteile bei der Ermittlung des Einheitswerts außer Ansatz. Diese Vorschrift hatte insbesondere Bedeutung für die Grundsteuer. Bei der Gewerbekapitalsteuer wurden in der Vergangenheit die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundsätzliches

Rz. 20 [Autor/Stand] Die Nachfeststellung ist die nachträgliche Feststellung von Grundsteuerwerten auf einen späteren Zeitpunkt als den Hauptfeststellungszeitpunkt und gleichzeitig auch die erstmalige Feststellung des Grundsteuerwerts. Eine Nachfeststellung ist folglich stets die erstmalige Feststellung eines Grundsteuerwerts für eine wirtschaftliche Einheit. Sie wird immer ...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / bb) Fixkostenliste

Rz. 41 Der Anwalt muss mit dem Geschädigten nur die Fixkostenliste (siehe Rdn 42) ausfüllen und am Ende die Einzelbeträge addieren. Naturgemäß kann diese Liste nicht abschließend sein. Praxistipp Ein Gang durch den Supermarkt, ein Möbelhaus oder ein Kaufhaus hilft bei der Erstellung der Fixkostenliste, da mitunter Positionen, für die Geld ausgegeben wurde, vergessen wurden, d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 10. Gemeinschaftstierhaltung nach § 13 Abs 1 Nr 1 S 5 EStG

Rn. 35 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Die Vorschrift des § 13 Abs 1 Nr 1 S 5 EStG iVm§ 13b EStG (bis 31.12.2024: 51a BewG) erweitert die Möglichkeit gemeinschaftlicher Tierzucht und Tierhaltung außerhalb des luf Betriebs durch Genossenschaften § 1 Abs 1 Nr 2 des KStG), Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer (§ 15 Abs 1 S 1 Nr 2) anzusehen sind, oder Vere...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Grundsteuerwert als Bezugsgröße der Steuermesszahl

Rz. 46 [Autor/Stand] Der Grundsteuerwert ist die Bezugsgröße der Steuermesszahl seit dem 1.1.2025. Sie wird nach § 219 Abs. 1 Satz 1 BewG gesondert festgestellt für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (§§ 232 bis 234, 240 BewG) und für Grundstücke (§§ 243, 244 BewG). Grundsteuerwert und objektabhängige Steuermesszahl werden multiplikativ verknüpft. Die Bewertung der land-...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Folgen der gesetzlichen Fiktion

Rz. 111 [Autor/Stand] Aufgrund der Zusammenfassung von Erbbaurecht und Erbbaugrundstück, Gebäude auf fremdem Grund und Boden und belasteter Grund und Boden sowie Wohnungs- und Teilerbbaurecht zusammen mit dem (anteiligen) belasteten Grund und Boden zu einer wirtschaftlichen Einheit, wird jeweils nur noch ein Gesamtwert für diese wirtschaftliche Einheit ermittelt. Festgestell...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Tunnelbahnhöfe und Tunnelanlagen

Rz. 138 [Autor/Stand] Tunnelbahnhöfe werden im Allgemeinen als selbständige wirtschaftliche Einheiten bewertet, sofern sie den Gebäudebegriff erfüllen (vgl. zum Gebäudebegriff auch Rz. 24 sowie gleich lautende Erlasse der Länder v. 5.6.2013[2]). Tunnelbahnhöfe sind Bahnhöfe, die in Eisenbahntunneln angelegt wurden. Sie liegen folglich unter dem Normalniveau ihrer Umgebung un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 16 [Autor/Stand] Der § 244 BewG gilt ausschließlich für die Grundsteuerbewertung des Grundvermögens gem. §§ 243 ff. BewG nach dem Bundesmodell. Die Norm gilt nach § 231 Abs. 1 BewG für die Bewertung des inländischen Vermögens. Nach diesen Vor schriften sind auch die inländischen Teile einer wirtschaftlichen Einheit zu bewerten, die sich sowohl auf das Inland als auch auf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Räumlicher Zusammenhang

Rz. 33 [Autor/Stand] Anders als beim land- und forstwirtschaftlichen Vermögen schließt beim Grundvermögen die räumliche Trennung von (unbebauten oder bebauten) Grundstücksflächen grds. die Zusammenfassung zu einer wirtschaftlichen Einheit aus. Rz. 34 [Autor/Stand] Eine räumliche Trennung ist nicht nur gegeben, wenn fremder Grundbesitz zwischen den Parzellen eines Eigentümers ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entstehungsgeschichte

Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Die Vorschrift des § 13 Abs 1 Nr 1 S 5 EStG ist durch das BewÄndG 1971 v 27.07.1971 (BStBl I 1971, 360) in das EStG eingefügt worden. Demnach führen auch Einkünfte aus Tierzucht und Tierhaltung einer Gesellschaft, bei der die Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) anzusehen sind, zu Einkünften aus LuF, wenn die Voraussetzungen des § ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Abgrenzung vom Grundvermögen

Rz. 45 [Autor/Stand] Die Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs von den Grundstücken, die nicht der Land- und Forstwirtschaft dienen, ist für die Grundsteuer relevant, da unterschiedliche Bewertungsverfahren (§§ 236, 250 BewG) und unterschiedliche Steuermesszahlen (§§ 14, 15 GrStG) zur Anwendung kommen. Abgrenzungsfragen stellen sich insb. bei unbebauten Gru...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Umfang) / 3.2 Grundsatz nach der Karenzzeit

Die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden nach Ablauf der Karenzzeit als Bedarf anerkannt, soweit diese angemessen sind.[1] Hierzu gehören bei Mietwohnungen neben der Kaltmiete und den Heizkosten alle üblichen Nebenkosten, die in den jeweiligen Abrechnungen des Vermieters entsprechend der Betriebskostenverordnung aufgeführt sind. Bei erfolgter vorherig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Der Beschluss-Entwurf

Rz. 265 Der Beschluss (-Entwurf) ist nach Modulen aufgeteilt. Rz. 266 Module A + B – Gläubiger und Schuldner Das Formular enthält Eingabefelder für einen Gläubiger und einen Schuldner. Diese Angaben sind verpflichtend. Zusätzliche Gläubiger und Schuldner können durch mehrfaches Ausfüllen dieser Felder (§ 3 Abs. 2 Nr. 5 ZVFV n.F.) – sofern die genutzte Branchensoftware dies mög...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 3.4 Bedarfe für Unterkunft/Heizung

Bei einem Neuantrag auf Bürgergeld gilt zunächst eine 1-jährige Karenzzeit. In dieser Zeit gelten die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft als angemessen und werden voll als Bedarf anerkannt. Eine neue Karenzzeit beginnt erst nach einer 3-jährigen Unterbrechung des Leistungsbezugs. Sofern der Leistungsbezug in der Karenzzeit für einen vollen Kalendermonat unterbroch...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.2 Angaben zum Ertragswert laut Formular BBW 2/16 (Zeilen 36 bis 64)

Wichtig Zeitliche Anwendung Die folgenden Ausführungen betreffen das Formular BBW 2/16 – für den Zeitraum bis zum 31.12.2022. Die Zeilen 36 bis 59 betreffen das Ertragswertwertverfahren, das für Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke zur Anwendung kommt, für die sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt eine übliche Miete ermitteln lässt. Beim...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.2 Sachlicher Geltungsbereich (betroffene Steuern)

In Fragen des Abkommensschutzes und der Abkommensvergünstigungen (insbesondere Steueranrechnung) ist zu prüfen, ob die jeweilige ausländische (und deutsche) Steuer überhaupt unter das Abkommen fällt (d. h. ob sie z. B. überhaupt anrechenbar ist). Praxis-Beispiel Regelungsbereich der DBA Für den Mandanten A wird festgestellt, dass für sein ausländisches Mietwohngrundstück 5 Ste...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grundsteuer: Finanzamt muss Kosten eines Verkehrswertgutachtens übernehmen

Zusammenfassung Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in einem Fall entschieden, dass die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens einschließlich eines Verkehrswertgutachtens vom Finanzamt getragen werden müssen. Hintergrund war ein Rechtsstreit um die Grundsteuer für ein bebautes Grundstück, dessen Bewertung ursprünglich zu hoch angesetzt wurde. Hintergrund Der Eigentümer eines...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Besonderes Aussetzungsinteresse bei AdV-Anträgen zur Grundsteuer

Zusammenfassung Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in zwei aktuellen Beschlüssen klargestellt: Wer keine Steuererklärung zur Grundsteuer abgibt und später lediglich die Verfassungswidrigkeit des Landesgrundsteuergesetzes rügt, kann nicht mit einer Aussetzung der Vollziehung rechnen. Hintergrund In beiden Fällen hatten Grundstückseigentümer ihre Grundsteuererklärung nicht e...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grundsteuer: Finanzamt muss... / Zusammenfassung

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in einem Fall entschieden, dass die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens einschließlich eines Verkehrswertgutachtens vom Finanzamt getragen werden müssen. Hintergrund war ein Rechtsstreit um die Grundsteuer für ein bebautes Grundstück, dessen Bewertung ursprünglich zu hoch angesetzt wurde.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grundsteuer: Finanzamt muss... / Entscheidung

Strittig war, wer die Kosten des Verfahrens trägt. Das Gericht entschied zugunsten des Klägers: Das Finanzamt müsse die Kosten einschließlich der Gutachterkosten übernehmen. Das Gericht begründete dies damit, dass die Überbewertung des Grundstücks bereits für das Finanzamt erkennbar war - die Kosten für das Gutachten wären daher vermeidbar gewesen.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grundsteuer: Finanzamt muss... / Hintergrund

Der Eigentümer eines bebauten Grundstücks klagte gegen eine Grundsteuerfestsetzung. Ein Großteil seines Grundstücks ist als private Grünfläche ausgewiesen und darf baurechtlich nicht bebaut werden. Das Finanzamt hatte bei der Berechnung des Grundsteuerwerts jedoch die gesamte Fläche zum Bodenrichtwert der maßgeblichen Bodenrichtwertzone angesetzt, was zu einer erheblichen Üb...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grundsteuer: Finanzamt muss... / Verkehrswertgutachten

Während des Verfahrens ließ der Eigentümer ein Verkehrswertgutachten vom Gutachterausschuss erstellen. Dieses Gutachten berücksichtigte die eingeschränkte Bebaubarkeit der Grünflächen und ermittelte einen um 41 % niedrigeren Verkehrswert des Grundstücks. Auf Basis dieses Gutachtens wurde der Grundsteuerwertbescheids zugunsten des Eigentümers angepasst, und die Parteien erklä...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Besonderes Aussetzungsinter... / Zusammenfassung

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in zwei aktuellen Beschlüssen klargestellt: Wer keine Steuererklärung zur Grundsteuer abgibt und später lediglich die Verfassungswidrigkeit des Landesgrundsteuergesetzes rügt, kann nicht mit einer Aussetzung der Vollziehung rechnen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 8.2.7 Der Wohnvorteil

Eine der am häufigsten in der Praxis auftretenden Fragen ist, wie das mietfreie Wohnen in einer im Eigentum stehenden Immobilie zu bewerten ist. Es handelt sich dabei um einen vermögenswerten Vorteil, der unterhaltsrechtlich wie Einkommen behandelt wird, da Unterhaltspflichtige, die keine monatlichen Mietzahlungen aufbringen müssen, entsprechend mehr Geld für den sonstigen L...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.2 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 7 Nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO können Steuerbescheide erlassen, aufgehoben oder geändert werden.[1] Darüber hinaus ermöglicht die Vorschrift auch den Erlass, die Aufhebung oder Änderung, von steuerlichen Verwaltungsakten, die zwar keine Steuerbescheide sind, aber wie Steuerbescheide zu behandeln sind.[2] Es muss jedoch hinzukommen, dass dieser zu erlassende, aufzuhebe...mehr