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Einführung BewG / 1 Sinn und Zweck der Bewertung

Dr. Stefan Königer
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Rz. 1

Die Bewertung eines WG, d. h. die Beimessung eines monetären Wertes, ist nicht nur im allgemeinen Wirtschaftsleben von fundamentaler Bedeutung, sondern auch für Zwecke der Besteuerung. Ohne eine Bewertung ist die Festsetzung von Steuern denklogisch nicht möglich.

 

Rz. 2

In der Bewertungspraxis ergeben sich je nach Zweck der Bewertung (z. B. aus Verkäufer- oder Käufersicht) unterschiedliche Ergebnisse. Um jedoch aus steuerlicher Sicht eine einheitliche gesetzliche Grundlage zu haben, bedarf es der Rechtsnormen, die die Bewertung der jeweiligen Wirtschaftsgüter kodifizieren. Infolgedessen wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts das Bewertungsgesetz ins Leben gerufen, das insb. für die Vermögensteuer, die Erbschaft-/Schenkungsteuer, die Grundsteuer, die Gewerbekapitalsteuer sowie die Grunderwerbsteuer von Bedeutung ist bzw. war. Bis zum heutigen Tag ist hingegen die ertragsteuerliche Bewertung grds. am Handelsrecht ausgerichtet, das primär die Ausschüttungsbemessungsfunktion im Fokus hat.

 

Rz. 3

Immer dann, wenn die Besteuerung am Vermögen oder an der Substanz anknüpft, ist von Bedeutung, dass diese zu keiner verfassungswidrigen Privilegierung führt (BVerfG vom 07.11.2006, 1 BvL 10/02, BStBl II 2007, 192). So hat beispielsweise bis zum Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 die grundsätzliche Anknüpfung der Bewertung des BV an der Steuerbilanz zu hohen Verwerfungen geführt, insb. im Vergleich zu (nicht) börsennotierten KapG. Seitdem ist die Bewertung des BV sowie nicht börsennotierter KapG-Anteile am gemeinen Wert als sozusagen "steuerlichem Verkehrswert" ausgerichtet.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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