Fachbeiträge & Kommentare zu Grundsteuer

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG, BewG § 259 ... / 5 Anpassung der Normalherstellungskosten auf den Hauptfeststellungszeitpunkt mittels Baupreisindex (Abs. 3)

Rz. 34 Die Kostenkennwerte der NHK 2010 und damit auch die NHK in der Anlage 42, Teil II. zum BewG beziehen sich auf den Kostenstand des Jahres 2010 (Jahresdurchschnitt; Rz. 10). Infolgedessen sind die NHK in der Anlage 42, Teil II. zum BewG gem. § 259 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 BewG anhand der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Baupreisindizes noch an den Hauptfeststel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 246 Begriff... / 2 Begriff des unbebauten Grundstücks (Abs. 1 S. 1)

Rz. 9 Unbebaute Grundstücke sind nach § 246 Abs. 1 S. 1 BewG Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden. Diese Begriffsbestimmung korrespondiert mit dem Begriff der bebauten Grundstücke in § 248 BewG, der im Gegensatz zu § 246 BewG gerade das Vorliegen von benutzbaren Gebäuden voraussetzt. Die §§ 246, 248 BewG fungieren insoweit gleichzeitig als Abgrenzun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG, BewG § 254 ... / 2.2.3.1 Differenzierung nach Land, Grundstücksart, Wohnflächengruppe und Baujahrgruppe

Rz. 19 Wenngleich zwischenzeitlich einige Länder im Bereich des Grundvermögens auf der Grundlage der sog. Länderöffnungsklausel für die Grundsteuer nach Art 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG abweichende landesrechtliche Reglungen getroffen haben, enthält das bundesgesetzlich geregelte Bewertungsgesetz für nach allen 16 Ländern differenzierte durchschnittliche Nettokaltmieten. Rz. 20 Na...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 244 Grundstück / 4.2 Gebäude auf fremdem Grund und Boden

Rz. 24 Abweichend vom Grundsatz der Einheitlichkeit des Eigentums bei der Bestimmung der wirtschaftlichen Einheit (Rz. 16) gilt nach § 244 Abs. 3 Nr. 2 BewG ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden zusammen mit dem dazugehörenden Grund und Boden als ein Grundstück bzw. als eine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens. Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden liegt vor, wenn ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 241 Tierbes... / 4 Zweige von Tierbeständen (Abs. 3)

Rz. 21 In § 241 Abs. 3 BewG werden die gem. § 241 Abs. 2 BewG zur Abgrenzung der landwirtschaftlichen von der gewerblichen Tierzucht/-haltung (Rz. 17, 18) maßgeblichen Zweige des Tierbestandes konkretisiert. Als Zweig des Tierbestands gilt gem. § 241 Abs. 3 S. 1 bei jeder Tierart für sich das Zugvieh, das Zuchtvieh, das Mastvieh und das übrige Nutzvieh. Die einzelnen Tierarten erg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Vordruck G... / 11 Kürzungen

Vor Zeilen 83-99 In den Zeilen 83–99 werden die Kürzungen nach § 9 GewStG berücksichtigt, jedoch ohne die Kürzungen für Erträge aus Kapitalbeteiligungen nach § 9 Nr. 2a, 7 und 8 GewStG, die in die Zeilen 70-82 einzutragen waren. Zeile 83 Die Zeilen 83–87 betreffen die Kürzung um 1,2 % des Einheitswertes, Zeile 88 die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen. In Zeile 83 is...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer in Sachsen

Leitsatz Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken an der Ermittlung der Grundsteuerwerte und des Grundsteuermessbetrags für ein Einfamilienhaus in Sachsen. Sachverhalt Strittig war die Verfassungsmäßigkeit des Grundsteuerwerts. Die Antragsteller waren Eigentümer eines Einfamilienhauses aufgrund eines Erbbaurechtsvertrags. Sie gaben eine Erklärung zum Grundsteuerwert ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle BFH-Rechtsprechung... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Die Gewerbesteuer stellt neben der Grundsteuer die wichtigste Steuereinnahme der Städte und Gemeinden dar. Dabei obliegt die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen in Form des GewSt-Messbetrages dem Finanzamt, das mit dem GewSt-Messbescheid den Grundlagenbescheid für die Festsetzung der GewSt liefert, deren Höhe je nach Hebesatz von Kom...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle BFH-Rechtsprechung... / c) § 8 Nr. 1e GewStG

§ 8 Nr. 1e GewStG regelt die Hinzurechnung der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung unbeweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die im Eigentum eines anderen stehen. Fiktives Anlagevermögen: Die aus diesem Gesetzeswortlaut abzuleitende fiktionale Annahme von Anlagevermögen als Tatbestandsvoraussetzung muss den konkreten Geschäftsgegenst...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenpauschale / 2.3 Fälligkeit der erhöhten Pauschale

Die erhöhte Betriebskostenpauschale wird – unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung – im übernächsten Monat fällig. Die rückwirkende Erhöhung der Betriebskosten wirkt auf den Zeitpunkt der Erhöhung der Betriebskosten zurück, höchstens jedoch auf den Beginn des der Erklärung vorausgehenden Kalenderjahrs.[1] Hinweis Erklärungsfrist Voraussetzung ist, dass der Vermieter...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenerhöhung/-erm... / 4 Fälligkeit der Erhöhung

§ 560 Abs. 2 Satz 1 BGB regelt die Fälligkeit der erhöhten Betriebskostenpauschale. Sie wird – unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung – im übernächsten Monat fällig. Soweit die Erklärung darauf beruht, dass sich die Betriebskosten rückwirkend erhöht haben, wirkt sie auf den Zeitpunkt der Erhöhung der Betriebskosten, höchstens jedoch auf den Beginn des der Erkläru...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenerhöhung/-erm... / 1 Erhöhung bei vereinbarter Betriebskostenumlage

Ist vereinbart, dass der Mieter Vorauszahlungen auf die Betriebskosten zu leisten und der Vermieter hierüber abzurechnen hat, so können die im Abrechnungszeitraum angefallenen Betriebskosten in die Abrechnung eingestellt werden. Dies gilt auch für solche Betriebskosten, die sich im Abrechnungszeitraum (gleich aus welchen Gründen) erhöht haben oder die neu entstanden sind. Ha...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenpauschale / 2.2.2 Der Inhalt

Die Erhöhungserklärung ist nur wirksam, wenn in ihr der Grund für die Umlage bezeichnet und erläutert wird.[1] Die Erläuterung muss gedanklich und rechnerisch nachvollziehbar sein. Sie kann in Form einer tabellarischen Auflistung aller in der Pauschale berücksichtigten Betriebskosten erfolgen. Werden lediglich die erhöhten Kosten mitgeteilt, so ist die Erhöhungserklärung unz...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Politischer Reboot beim Wohnungsbau nötig

Die Lage am Wohnungsmarkt ist kritisch und wird sich noch verschärfen. Die sogenannten Immobilienweisen sprechen von einer tiefgreifenden Krise – liefern der Politik aber auch Ideen, wie es wieder zum Aufschwung kommen kann. Im Jahr 2025 werden voraussichtlich nur 230.000 Wohnungen gebaut werden – 2023 waren es 294.000 und 2024 geschätzt 260.000. Das verschärft die Knappheit ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3 Erwerb im Rahmen einer Öffentlichen Privaten Partnerschaft (Nr. 9 a. F. bzw. Nr. 5 n. F.)

Rz. 12 Die Vorschrift des § 4 Nr. 9 GrEStG a. F. wurde angefügt durch Art. 2 des Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften und zur Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen für Öffentlich Private Partnerschaften v. 1.9.2005 (BGBl I 2005, 2676) und gilt ab 8.9.2005. Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP) – auch Public Private Partner...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 4.4.2.2 Bebaute Grundstücke

Rz. 33 Bebaute Grundstücke – als solche gelten nach § 146 Abs. 1 BewG die nicht unbebauten Grundstücke i. S. d. § 145 Abs. 1 BewG – sind gem. § 148 BewG nach dem Ertragswertverfahren zu bewerten.[1] Als Wert eines solchen Grundstücks war bis zum 31.12.2006 das 12,5-Fache der für dieses im Durchschnitt der letzten 3 Jahre vor dem Besteuerungszeitpunkt erzielten Jahresmiete an...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 6.2.9.1 Einschränkungen durch die Rechtsprechung

Rz. 50 Die Rechtsentwicklung zum einheitlichen Vertragswerk beruht auf richterlicher Rechtsfortbildung. Ob ein einheitliches Vertragswerk vorliegt, wird auf Grundlage von Indizien entschieden. Ein Zusammenhang des Verpflichtungsgeschäfts und weiteren Abreden ist gegeben, wenn der Erwerber beim Abschluss des Grundstückskaufvertrags gegenüber der Veräußererseite in seiner Ents...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuererlass bei wesen... / 1 Grundsteuererlass und Wesentlichkeitsgrenze

Liegen die Voraussetzungen für einen Grundsteuererlass wegen wesentlicher Ertragsminderung vor, wird der Erlass pauschaliert in 2 Billigkeitsstufen wie folgt gewährt: Ist bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft der tatsächliche Reinertrag des Steuergegenstands um mehr als 50 % gemindert und hat der Steuerschuldner die Minderung des tatsächlichen Reinertrags nicht zu vertr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuererlass bei wesen... / 6 Verfahrensrechtliche Regelungen

Der Erlass wird jeweils nach Ablauf eines Kalenderjahrs für die Grundsteuer ausgesprochen, die für das Kalenderjahr festgesetzt worden ist (Erlasszeitraum). Maßgebend für die Entscheidung über den Erlass sind die Verhältnisse des Erlasszeitraums. Der Erlass wird nur auf Antrag, der keiner besonderen Form bedarf[1] und bis zu dem auf den Erlasszeitraum folgenden 31.3. zu stel...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuererlass bei wesen... / 5.3 Unbilligkeit der Einziehung

Der Erlass wird nur gewährt, wenn die Einziehung der Grundsteuer nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betriebs unbillig wäre.[1] Wichtig Unbilligkeit i. S. d. § 34 Abs. 2 Satz 2 GrStG Der Begriff "nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betriebs unbillig" in § 34 Abs. 2 Satz 2 GrStG ist ein (unbestimmter) Rechtsbegriff. Anders als die §§ 163, 227 AO ordnet § 34 GrSt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuererlass bei wesen... / 4.1 Allgemeine Hinweise

Ein Grundsteuererlass ist nur zu gewähren, soweit eine Ertragsminderung um mehr als 50 % (erste Billigkeitsstufe) bzw. um 100 % (zweite Billigkeitsstufe) zu bejahen und diese vom Grundstückseigentümer nicht zu vertreten ist. Das ist nach der Rechtsprechung dann der Fall, wenn die Minderung auf Umständen beruht, die außerhalb des Einflussbereiches des Steuerschuldners liegen....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuererlass bei wesen... / Zusammenfassung

Überblick Insbesondere in der Wohnungswirtschaft kommt § 34 GrStG, wonach Grundstückseigentümern im Fall einer wesentlichen Ertragsminderung die Grundsteuer teilweise zu erlassen ist, erhebliche Bedeutung zu. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die rechtlichen Grundlagen für einen Grundsteuererlass bei wesentlicher Ertragsminderung sind in §§ 33 bis 35 GrStG [1] festgeleg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuererlass bei wesen... / 3.2 Rohertragsminderung bei bebauten Grundstücken

Die Ertragsminderung der bebauten Grundstücke ist unabhängig davon zu ermitteln, in welchem Bewertungsverfahren der Grundsteuerwert ermittelt wurde.[1] Die Minderung des normalen Rohertrags ergibt sich aus dem Unterschiedsbetrag aus dem normalen Rohertrag zu Beginn des Erlasszeitraums, d. h. der nach den Verhältnissen zu Beginn des Erlasszeitraums geschätzten üblichen Jahresro...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuererlass bei wesen... / 4.2 Fälle aus der Rechtsprechung zum "Vertretenmüssen"

Das Bestehen einer nicht vollziehbaren Nutzungsuntersagung mindert die Vermietungschancen, so dass sich diese Minderung der Ertragsaussicht bereits bei der zu erwartenden Rohmiete niederschlagen müsste. Insbesondere der Sinnzusammenhang, in den § 33 Abs. 1 Satz 1 GrStG [1] hineingestellt ist, ergibt, dass die gesetzliche Ausgestaltung der Grundsteuer als ertragsunabhängige Ob...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuererlass bei wesen... / 5 Besonderheiten bei eigengewerblich genutzten bebauten Grundstücken

Bei eigengewerblich genutzten bebauten Grundstücken gilt als Minderung des normalen Rohertrags die Minderung der Ausnutzung des Grundstücks. In diesen Fällen wird der Erlass nur gewährt, wenn die Einziehung der Grundsteuer nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betriebs unbillig wäre.[1] 5.1 Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit Bei der Frage, ob ein Grundstück eigengewer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuererlass bei wesen... / 5.1 Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit

Bei der Frage, ob ein Grundstück eigengewerblich genutzt wird, kommt es nur darauf an, dass derjenige, dem das Grundstück bei der Feststellung des Grundsteuerwerts [1] zugerechnet wird, eine gewerbliche Tätigkeit auf dem Grundstück ausübt.[2] Wird nur ein Teil des Grundstücks eigengewerblich genutzt, so ist die Ertragsminderung für diesen Teil nach § 34 Abs. 2 GrStG, für den ü...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuererlass bei wesen... / 2.2 Bebaute Grundstücke

Unter dem normalen Rohertrag eines bebauten Grundstücks, ist nach § 34 Abs. 1 Satz 3 GrStG die nach den Verhältnissen zu Beginn des Erlasszeitraums (Kalenderjahres) geschätzte übliche Jahresmiete zu verstehen. Die übliche Jahresmiete ist in Anlehnung an die Miete zu ermitteln, die für Räume gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung regelmäßig gezahlt wird. Betriebsko...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 220 Ermittl... / 2.2 Ausschluss der Anwendung des § 163 AO (Abs. 1 S. 2 Hs. 1)

Rz. 12 Nach § 181 Abs. 1 S. 1 AO i. V. m. § 163 AO besteht in einem Feststellungsverfahren grundsätzlich die Möglichkeit zu einer abweichenden Feststellung aus Billigkeitsgründen. Im Einklang mit der vom Gesetzgeber konzeptionell als Sollertragsteuer ausgestalteten Grundsteuer, die – ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse des Stpfl. – an die objektive ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 220 Ermittl... / 3 Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (Abs. 2)

Rz. 19 Ausweislich der Gesetzesbegründung zum Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019[1] knüpft die als Sollertragsteuer ausgestaltete Grundsteuer – ohne Rücksicht auf die persönliche Verhältnisse des Stpfl. – allein an das Innehaben von Grundbesitz (Steuergegenstand gem. § 2 GrStG) und die damit verbundene objektive (abstrakte) Leistungsfähigkeit an. Nach der gesetzgeberisc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 220 Ermittl... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 8 In § 220 Abs. 1 S. 1 BewG wird klarstellend angeordnet, dass die gem. § 219 BewG für die wirtschaftlichen Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens sowie des Grundvermögens festzustellenden Grundsteuerwerte nach den Vorschriften des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes , also den §§ 218 bis 263 BewG , zu ermitteln sind. Die Anwendun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 220 Ermittl... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Die Regelungen in § 220 Abs. 1 BewG wurden mit dem Grundsteuer-Reformgesetz v. 26.11.2019[1] als § 220 in das Bewertungsgesetz eingefügt. Unter Berücksichtigung der Anpassung an die neuen Begrifflichkeiten sind sie im Wesentlichen inhaltsgleich mit den bisherigen Regelungen zur Ermittlung der Einheitswerte in § 20 BewG.[2] Die Regelungen zum Nachweis des niedrigeren gem...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 220 Ermittl... / 3.2.2.2 Besonderheiten bei der Grundsteuerwertfeststellung

Rz. 45 Im Rahmen der Grundsteuerwertfeststellung sind einige Besonderheiten zu beachten, die – abweichend zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts bei der Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie Grunderwerbsteuer – bei der Erstellung von Verkehrswertgutachten zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gem. § 220 Abs. 2 BewG zu berücksic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 220 Ermittl... / 3.1.6 Umfang und Reichweite des Nachweises

Rz. 33 Der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gem. § 220 Abs. 2 BewG kann sowohl für alle wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens als auch des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens erbracht werden. Die neue Regelung gilt somit, wie alle Regelungen in Teil A (Allgemeines) des Siebenten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes, sowohl für das land- und ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 220 Ermittl... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In § 220 Abs. 1 S. 1 BewG wird zunächst angeordnet, dass die gem. § 219 BewG für die wirtschaftlichen Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens sowie des Grundvermögens festzustellenden Grundsteuerwerte nach den Vorschriften des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes , also den §§ 218 bis 263 BewG, zu ermitteln sind. Entsprechend der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 220 Ermittl... / 2.1 Ermittlung nach den Vorschriften des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes (Abs. 1 S. 1)

Rz. 10 Bereits aus der Überschrift des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes ergibt sich, dass die Vorschriften in diesem Abschnitt die Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer ab 1.1.2022 regeln. In § 220 Abs. 1 S. 1 BewG wird gleichwohl klarstellend angeordnet, dass die gem. § 219 BewG für die wirtschaftlichen Einheiten des land- und forstwirt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 220 Ermittl... / 3.1.3 Nachweislast des Steuerpflichtigen

Rz. 28 Die Steuerpflichten trifft hinsichtlich des Nachweises des niedrigeren gemeinen Werts die Nachweislast und nicht eine bloße Darlegungslast.[1] Der Nachweis ist insoweit nicht erbracht, wenn nur einzelne wertbeeinflussende Umstände glaubhaft gemacht werden. Die Nachweisvoraussetzungen sind z. B. auch nicht erfüllt durch die bloße Vorlage von Auszügen aus der Kaufpreiss...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 220 Ermittl... / 3.2.2.1 Generelle Anforderungen

Rz. 41 Neben der fachlichen Qualifikation bzw. Eignung des Gutachters (Rz. 36ff.) muss auch das Gutachten selbst bestimmten rechtlichen, formalen und sachlichen (inhaltlichen) Anforderungen gerecht werden, um als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts anerkannt werden zu können. Die vorgelegten Gutachten sind nicht bindend. Ob durch das Verkehrswertgutachten der Nachweis des...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 220 Ermittl... / 3.1.1 Verletzung des Übermaßverbots

Rz. 22 Nach § 220 Abs. 2 S. 1 BewG ist der niedrigere gemeine Wert als Grundsteuerwert anzusetzen, wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass der nach den Vorschriften des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes, also den §§ 218 bis 263 BewG, ermittelte Grundsteuerwert erheblich von dem gemeinen Wert der wirtschaftlichen Einheit im Feststellungszeitpunkt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 220 Ermittl... / 3.1.5 Nachweiszeitpunkte / Änderung von Feststellungsbescheiden

Rz. 30 Der Nachweis des niedrigeren gemein Werts ist gem. § 220 Abs. 1 S. 1 BewG auf den jeweiligen Feststellungszeitpunkt der Grundsteuerwerte zu erbringen. Als Feststellungszeitpunkte kommen hierbei insbesondere der Hauptfeststellungszeitpunkt gem. § 221 Abs. 2 BewG, ein Fortschreibungszeitpunkt gem. § 222 Abs. 4 S. 3 BewG oder ein Nachfeststellungszeitpunkt gem. § 223 Abs...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Solaranlagen/Photovoltaikan... / 4.1 Die Abgrenzung Gebäude oder Betriebsvorrichtung ist für die Grunderwerbsteuer von Bedeutung

Die Abgrenzung Gebäude oder Betriebsvorrichtung ist wichtig: Denn bei der Grunderwerbsteuer ist Steuergegenstand ein inländisches Grundstück. Zum Grundstück gehören aber nicht nur Grundstücke i. S. d. Bürgerlichen Rechts, sondern auch Gebäudebestandteile. Gebäudebestandteile sind bspw. Heizungsanlagen, fest eingebaute Bäder, fest eingebaute sanitäre Einrichtungen, Versorgungslei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 7.1.2 Antrag

Nach § 16 Abs. 1 ZVG soll der Antrag das zu versteigernde Wohnungseigentum, den Hausgeldschuldner, den Anspruch der GdWE und den vollstreckbaren Titel bezeichnen. Anlagen Die für den Beginn der Zwangsvollstreckung erforderlichen Urkunden (vollstreckbarer Titel, Zustellnachweis, Nachweis des Einheitswerts) sind dem Antrag nach § 16 Abs. 2 ZVG beizufügen. Rangklasse Ferner muss der An...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Mietrecht (ZertVerwV) / 4.2.3 Betriebskostenarten

Die 17 Betriebskostenarten des § 2 Satz 1 BetrKV die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, hierzu gehört namentlich die Grundsteuer; die Kosten der Wasserversorgung, hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern sowie die Kosten ihrer Verwendung einschließlich de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.11 Bekanntgabe eines Grundlagenbescheids, Abs. 10

Rz. 174 Abs. 10 enthält eine Ablaufhemmung für den Folgebescheid bei Erlass eines Grundlagenbescheids und räumt ausreichend Zeit ein, um nach Bekanntgabe eines Grundlagenbescheids einen Folgebescheid zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben. Abs. 10 enthält eine Legaldefinition des Begriffs des Grundlagenbescheids. Ein Grundlagenbescheid ist danach ein Verwaltungsakt, der für ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das Jahressteuergesetz 2024... / 2. Grundsteuer

Der BFH hat in zwei Verfahren i.R.d. summarischen Prüfung eines Aussetzungsverfahrens entschieden, dass Steuerpflichtige im Einzelfall die Möglichkeit haben müssen, einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Wert ihres Grundstücks nachzuweisen (Az. II B 78/23 und II B 79/23). Der festgestellte Grundsteuerwert darf danach den nachgewiesenen niedrigeren gemeinen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das Jahressteuergesetz 2024... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] In ErbStB 2024, 193 wurde über den RegE des JStG 2024 und die sich hieraus ergebenden Neuerungen auf der Ebene der Erbschaftsteuer, der Bewertung, der Grundsteuer, der Grunderwerbsteuer sowie der Investmentsteuer berichtet. Zwischenzeitlich wurde das JStG nach erfolgter Zustimmung durch den Bundesrat am 5.12.2024 verkündet und ist im BSt...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.12.3 Grundvermögen (Zeilen 35 und 36)

In den Zeilen 35 und 36 ist einzutragen, ob im Inland oder in EU-/EWR-Staaten belegenes Grundvermögen zugewendet wurde (zu Drittstaaten s. Zeilen 37 und 38). Für inländische Grundstücke (unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke i. S. d. § 181 Abs. 1 BewG) sind Grundbesitzwerte unter Anwendung der §§ 159 und 176 bis 198 BewG zu ermitteln und gesondert festzustellen, sofern s...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuer: Wann sind Rech... / 1 Ein Blick zurück - was bisher geschah

Ausschlaggebend für die Neufestsetzung der Grundsteuer ist ein Urteil des BVerfG aus dem Jahr 2018. Die Finanzämter hatten die Grundsteuer bisher auf der Grundlage völlig veralteter Einheitswerte berechnet. Um die Grundsteuer neu zu berechnen, waren fast 36 Mio. Grundstücke neu zu bewerten. Die Neubewertung der Grundstücke durch die Finanzämter ist nunmehr – bis auf wenige A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuer: Wann sind Rech... / 3 Rechtsbehelf gegen Grundsteuerbescheid einlegen?

Sobald man den Grundsteuerbescheid von der zuständigen Kommune (oder vom Finanzamt, s. unten) erhalten hat, sollte man diesen zunächst kritisch prüfen. Dabei sollte sich das Hauptaugenmerk auf folgende Punkte richten: Stimmen die Angaben zur Immobilie? Wurden die Angaben aus dem vorangegangenen Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid richtig übernommen? Wurde der Messbetra...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuer: Wann sind Rech... / Zusammenfassung

Überblick Die Behörden zünden derzeit die letzte Stufe der Grundsteuerreform. Sie erlassen die auf den Wertfeststellungen der Finanzämter basierenden Grundsteuerbescheide. Der damalige Finanzminister Olaf Scholz hatte versprochen, dass es durch die Reform der Grundsteuer nicht zu einem höheren Steueraufkommen kommen werde und dass man das mit der Aufkommensneutralität hinbeko...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuer: Wann sind Rech... / 2 Erlass der Grundsteuerbescheide der Grundlage neuer Grundsteuerwerte

Aktuell erhalten viele Immobilieneigentümer die neuen Grundsteuerbescheide. Nicht selten kommt das böse Erwachen: Steigerungen bei der Grundsteuer um ein Vielfaches sind keine Seltenheit. Dies ist allerdings regelmäßig eine unvermeidliche Folge der Neubewertung des Grundbesitzes infolge des Urteils des BVerfG vom 10.4.2018 zur Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung. Für e...mehr