Fachbeiträge & Kommentare zu Grundgesetz

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.15 Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen einen Beschäftigten (Abs. 1 Nr. 15)

Die Norm betrifft sowohl Beamte als auch Arbeitnehmer. Begriffe Nach Abs. 1 Nr. 15 hat der Personalrat mitzubestimmen, wenn gegen einen Beschäftigten "Ersatzansprüche" geltend gemacht werden sollen. Mit dem Begriff "Ersatzansprüche" sind v.a. Schadensersatzansprüche gemeint[1] - und zwar sowohl solche gegen Beamte Anspruchsgrundlage: § 75 BBG gegen Bundesbeamte; § 48 BeamtStG geg...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.11 § 75 Abs. 1 Nr. 8 LPVG BW: Übertragung einer anderen Tätigkeit

Nach § 75 Abs. 1 Nr. 8 LPVG BW ist jede 2 Monate überschreitende Übertragung einer anderen Tätigkeit mitbestimmungspflichtig. Vorab: Die Vorschrift betrifft nur Arbeitnehmer – und nicht Beamte. Dies ergibt sich aus dem Sprachgebrauch der Vorschrift: "andere Tätigkeit" = TVöD-Vokabular (zur Abgrenzung: beim Beamten benutzt der LPVG-Gesetzgeber die Begrifflichkeiten "Dienstaufg...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.3 § 75 Abs. 1 Nr. 1 LPVG BW: Begründung des Beamtenverhältnisses

Wenn § 75 Abs. 1 Nr. 1 LPVG von der "Begründung des Beamtenverhältnisses" spricht, so ist damit inhaltlich dasselbe gemeint wie die "Einstellung des Beamten", die § 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG anspricht. Daher wird zunächst auf die dortigen Ausführungen verwiesen. Abweichend vom Bundesrecht gilt aber in Baden-Württemberg: Nicht mitbestimmungspflichtig sind diejenigen Einstellungs...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.10 Versagung oder Widerruf einer Nebentätigkeitsgenehmigung (Abs. 1 Nr. 10)

Beamte Begrifflichkeiten Soll dem Beamten eine beantragte Nebentätigkeitsgenehmigung (ganz oder teilweise) versagt werden oder soll eine bereits gewährte Nebentätigkeitsgenehmigung (ganz oder teilweise) widerrufen werden, unterliegt die Entscheidung jeweils der Mitbestimmung des Personalrats nach § 78 Abs. 1 Nr. 10 BPersVG. Das Nebentätigkeitsrecht der Bundesbeamten ist geregel...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.14 § 75 Abs. 1 Nr. 11 LPVG BW: Umsetzung mit Dienstortwechsel

Der Mitbestimmungstatbestand der Nr. 11 wirkt auf den ersten Blick leicht verständlich – tatsächlich jedoch enthält er zahlreiche Rechtsprobleme: Vorab: Mit "Umsetzung" im Sinne der Nr. 11 ist richtigerweise die "horizontale" Umsetzung gemeint, denn die "vertikale" Umsetzung unterfällt ja bereits der Nr. 6 (bei Beamten) bzw. der Nr. 7a (bei Arbeitnehmern). Mit "Dienstortwechse...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.1 Überblick

BPersVG-Novelle 2021 Mit der BPersVG-Novelle 2021 wurde auch § 78 BPersVG neu gefasst.[1] Dabei wurden die Mitbestimmungstatbestände neu strukturiert: Vor der Reform hatte der Gesetzgeber differenziert zwischen Mitbestimmungsangelegenheiten betreffend Arbeitnehmer (§ 75 BPersVG-alt) und Mitbestimmungsangelegenheiten betreffend Beamte (§ 76 BPersVG-alt). Diese Trennung hatte a...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.9 Anordnungen zur Wohnungswahl (Abs. 1 Nr. 9)

Beamte Anordnungen, die die sog. Residenzpflicht des Beamten betreffen, unterliegen der Mitbestimmung nach § 78 Abs. 1 Nr. 9 BPersVG. Residenzpflicht bedeutet nicht, dass der Beamte verpflichtet ist, seine Wohnung direkt am Dienstort zu nehmen (das wird immer wieder missverstanden). Den Beamten trifft aber aufgrund seiner Residenzpflicht die Pflicht, von seinem Recht auf frei...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.9 § 75 Abs. 1 Nr. 7a LPVG BW: Übertragung höher- oder niederwertiger Tätigkeiten (Arbeitnehmer)

Die Norm gilt nur für Arbeitnehmer (nicht für Beamte) – das ergibt sich aus ihrem Sprachgebrauch ("Tätigkeiten" einer "Entgeltgruppe"). Das beamtenrechtliche Pendant bildet § 75 Abs. 1 Nr. 6 LPVG BW (s.o .). Übertragung höherwertiger Tätigkeiten Sie kommt in der Praxis in zwei Varianten vor – als nur vorübergehende und als dauerhafte Übertragung höherwertiger Tätigkeiten:mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.4 Eingruppierung / Höher- und Rückgruppierung / jeweils einschließlich Stufenzuordnung (Abs. 1 Nr. 4)

Dieser Mitbestimmungstatbestand betrifft nur Arbeitnehmer. Eingruppierung Eingruppierung ist begrifflich die Zuordnung des Arbeitnehmers (anhand der von ihm vertraglich geschuldeten = auszuübenden Tätigkeit) zu einer Entgeltgruppe des TVöD / TV-L . Der Begriff der Eingruppierung betrifft dabei primär die erstmalige Zuordnung eines Beschäftigten zu einer Entgeltgruppe – nämlich i...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.5 § 75 Abs. 1 Nr. 3 LPVG BW: Eingruppierung etc.

Die Nr. 3 hat hohe Praxisrelevanz – schon weil sich bei jeder Einstellung die Frage der Eingruppierung und der Stufenzuordnung stellt und weil bei vielen Umsetzungen die Frage zu beantworten ist, ob sie eine Höhergruppierung auslöst; auch sind Stufenlaufzeitverkürzungen nach § 17 Abs. 2 TVöD / TV-L nicht selten. Dabei ist zu vorab beachten, dass dem Personalrat bei Ein-, Höhe...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.3 Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit / eines höher oder niedriger zu bewertenden Dienstpostens (Abs. 1 Nr. 3)

Arbeitnehmer Abs. 1 Nr. 3 Fall 1 betrifft nur Arbeitnehmer; das ergibt sich aus der Terminologie ("Tätigkeit" beim Arbeitnehmer statt "Dienstposten" beim Beamten). Mitbestimmungspflichtig ist die Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit. Nach der Definition des BVerwG[1] wird eine höher oder niedriger zu bewertende Tätigkeit dann übertragen, wenn die Tät...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3 Rechtsschutz

Rz. 18 Da eine Anhörung vor der Übermittlung personenbezogener Daten nicht vorgesehen ist, kommt ein präventiver Rechtsschutz nur in Ausnahmefällen in Betracht.[1] Dieser ist im Wege einer vorbeugenden Unterlassungsklage, ggf. durch Beantragung einer einstweiligen Anordnung, vor dem Finanzgericht geltend zu machen.[2] Rz. 19 Übermittelt die Steuerfahndung personenbezogene Dat...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter: Ehransprüche / 4 Die Entscheidung

Der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung hat Erfolg. Die Behauptung es bestehe "Provisionsgefahr" betreffe K in seinem sozialen Geltungsanspruch. Dasselbe gelte für die Formulierung "Fragwürdige Vergabe von Renovierungen in Bezug auf die Kosten" und "Arbeiten werden dann nur halb bzw. gar nicht ausgeführt" oder "Auf keinen Fall mit der Verwaltung und schon gar nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Klage auf Jahresabrechnung / 4 Die Entscheidung

Das AG meint, die Klage sei unzulässig! K sei nicht (mehr) prozessführungsbefugt. Nach § 9a Abs. 2 WEG übe die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sämtliche Rechte aus, die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergeben würden. K's Einwand, der Gesetzgeber könne bereits entstandene individuelle materiell-rechtliche Ansprüche nicht rückwirkend aufheben, sei nicht zu folgen....mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / III. Willkür (Art. 3 Abs. 1 GG)

Rz. 26 Häufig wird von den Betroffenen pauschal die Behauptung erhoben, die zu überprüfende Entscheidung sei willkürlich. Eine Verletzung des Willkürverbots als Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes gem. Art. 3 Abs. 1 GG kann allerdings nur dann angenommen werden, wenn ein Richterspruch unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss ...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / IV. Rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG)

Rz. 27 Betroffene tragen außerdem oftmals vor, sie seien mit ihren Argumenten nicht gehört worden. Das GG sichert rechtliches Gehör im gerichtlichen Verfahren durch das Verfahrensgrundrecht des Art. 103 Abs. 1 GG. Garantiert ist den Parteien ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung mit der Folge, dass sie ihr Verhalten im Prozess eigenbestimmt und situationss...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / b) Wohnung i.S.d. Art. 13 GG

Rz. 62 Es ist von dem weiten verfassungsrechtlichen Wohnungsbegriff i.S.d. Art. 13 GG auszugehen.[55] Darunter fallen neben der eigentlichen Wohnung auch die Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume.[56] Aber auch ein Hof, ein Garten, Ein Wochenendhaus oder ein Wohnwagen können davon umfasst sein.mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / V. Faires Verfahren (Art. 19 Abs. 4 GG)

Rz. 24 In der Vergangenheit hatte die Identität von zur Planfeststellung ermächtigter Behörden und Vorhabenträger im Bereich des Eisenbahnrechts Bedenken im Hinblick auf das rechtsstaatliche Gebot des fairen Verfahrens aufgeworfen.[61] Seit Durchführung der Privatisierung der Bundeseisenbahnen durch das Eisenbahnneuordnungsgesetz vom 27.12.1993[62] ist dieses Rechtsproblem d...mehr

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§ 15 Familienrecht / E. Ehe für alle – Die Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts

Rz. 742 Mit Beschluss des BT vom 30.6.2017 und Zustimmung des BR vom 7.7.2017 ist das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts[1104] verabschiedet worden. Es ist mit Wirkung vom 1.10.2017 in Kraft getreten.[1105] Seit dem 1.10.2017 können daher nicht nur "Mann und Frau" die Ehe miteinander schließen. In § 1353 Abs. 1 S. 1 BGB heißt...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / 2. Verfassungsbeschwerde zu einem Landesverfassungsgericht

Rz. 4 Die Möglichkeiten, eine Verfassungsbeschwerde nach Bundesrecht und ggf. eine Verfassungsbeschwerde nach Landesverfassungsrecht an ein Landesverfassungsgericht[11] zu erheben, bestehen erstens unabhängig voneinander und zweitens nebeneinander (sofern das Landesverfassungsrecht dies nicht ausdrücklich ausschließt), und zwar auch, soweit die jeweils einschlägigen Grundrec...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / G. Muster: Verfassungsbeschwerde (betr. zivilrechtliche Entscheidung)

Rz. 30 Muster 49.1: Verfassungsbeschwerde (betr. zivilgerichtliche Entscheidung) Muster 49.1: Verfassungsbeschwerde (betr. zivilgerichtliche Entscheidung) An das Bundesverfassungsgericht Schlossbezirk 3 76131 Karlsruhe Verfassungsbeschwerde In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde _____ – Beschwerdeführer – Prozessbevollmächtigter: _____ gegen das Urteil des Landgerichts _____–...mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / A. Rechtliche Grundlagen

Rz. 1 In Fällen, in denen eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht erfolgreich war, ist es bisweilen sinnvoll und mitunter sogar ein Gebot der anwaltlichen Sorgfaltspflicht,[1] den Mandanten über die Möglichkeit der Individualbeschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) aufzuklären. Dieser kann die Entscheidung des B...mehr

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§ 7 Aufenthaltsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 33 Der sog. Familiennachzug im Aufenthaltsrecht ist im 6. Kapitel des Aufenthaltsgesetzes in den §§ 27 bis 36 geregelt und umfasst nicht nur den wörtlichen Nachzug in Form einer Einreise zur Familie nach Deutschland, sondern adressiert auch diejenigen Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die bereits in Deutschland leben und nunmehr ein Aufenthaltsrecht aufgrund ih...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / C. Rechtsquellen (Rangfolge)

Rz. 17 Das einschlägige Kollisionsrecht ist zunächst gem. Art. 3 Nr. 1 u. 2 EGBGB zu ermitteln.[58] Die im Inland geltenden Kollisionsnormen stammen danach aus dem Unionsrecht, aus völkervertraglichen Vereinbarungen und aus nationalem deutschen Recht. I. Primäres Unionsrecht Rz. 18 Art. 3 Nr. 1 EGBGB erklärt den Vorrang der "Regelungen der Europäischen Union in ihrer jeweils g...mehr

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§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / 1. Schiedsrichter

Rz. 55 Der Schiedsrichter ist bekanntlich ein entscheidender Faktor für die Qualität des Schiedsverfahrens. Das Gesetz schreibt aber keine besondere Befähigung zum Schiedsrichteramt vor. Auch für Schiedsrichter, wie für jede richterliche Tätigkeit, gilt grundsätzlich das im Grundgesetz verankerte Gebot richterlicher Unabhängigkeit und Neutralität (vgl. Art. 97 GG). Niemand d...mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / Literaturtipps

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§ 33 Planfeststellungsrecht / 4. Planrechtfertigung

Rz. 29 Ein Vorhaben ist nur dann zulässig, wenn es gerechtfertigt ist. Nach der Rechtsprechung des BVerwG ist dies dann der Fall, wenn das Vorhaben am Maßstab des Ziels des jeweiligen Fachplanungsrechts "vernünftigerweise" geboten ist.[73] Die das Vorhaben rechtfertigenden Gründe ergeben sich aus den Zielen des jeweiligen Fachplanungsrechts. Bei Verkehrsstrecken sind insbeson...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Muster: Antrag auf Vollstreckungsschutz gem. § 765a ZPO

Rz. 152 Rechtsmittel: sofortige Beschwerde (§ 793 ZPO) bzw. Rechtspflegererinnerung (gem. § 11 Abs. 2 S. 2 RPflG). Rz. 153 Muster 31.38: Antrag auf Vollstreckungsschutz gem. § 765a ZPO Muster 31.38: Antrag auf Vollstreckungsschutz gem. § 765a ZPO An das Amtsgericht _____ – Vollstreckungsgericht – _____ In der Vollstreckungssache _____ gegen _____ zeigen wir an, dass wir die Räumun...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Anmerkungen zum Muster

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§ 39 Steuerrecht / b) Vorläufige Steuerfestsetzung, § 165 AO

Rz. 20 Streng von dem Vorbehalt der Nachprüfung zu unterscheiden ist die vorläufige Steuerfestsetzung. Soweit der Steuerbescheid eine vorläufige Festsetzung enthält, bedeutet dies nicht, dass jederzeit eine Änderung zugunsten wie auch zu Ungunsten des Steuerpflichtigen möglich wäre. Vielmehr ist der Vorläufigkeitsvermerk auf bestimmte Punkte innerhalb der Steuerfestsetzung b...mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / 3. Wirksame Ausschöpfung des Rechtswegs

Rz. 9 Art. 35 Abs. 1 EMRK verlangt die wirksame Ausschöpfung des nationalen Rechtswegs. Die innerstaatlichen Behörden und Gerichte sind nicht nur anzurufen, sondern die Verfahren sind auch ordentlich zu betreiben. Die nationalen Institutionen sollen Gelegenheit haben, innerhalb ihres eigenen Rechtssystems eine – mögliche – Verletzung der EMRK zu überprüfen (sog. horizontale ...mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / B. Checkliste: Menschenrechtsbeschwerde

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§ 39 Steuerrecht / b) Bindung

Rz. 94 Soweit im Rahmen einer Betriebsprüfung eine tatsächliche Verständigung in zulässiger und wirksamer Weise getroffen wurde, ist die Finanzbehörde daran bereits vor Erlass der darauf beruhenden Steuerbescheide gebunden.[121] Die Bindungswirkung tritt allerdings nur zwischen der jeweils handelnden Finanzbehörde und den unmittelbar beteiligten Steuerpflichtigen ein. Eine E...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / d) StVO-Novelle 2020

Rz. 19 Die 54. VO zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (StVO-Novelle 2020), welche am 28.4.2020 in Kraft getreten ist,[27] enthält u.a. Änderungen der StVO, der Bußgeldkatalog-Verordnung sowie der Fahrerlaubnisverordnung. Durch diese Novelle ist es insbesondere bei Geschwindigkeitsverstößen zu einer Verschärfung der Geldbußen, Fahrverbote und Punkte im Fahrei...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 220 Eine zeitliche Obergrenze für die Dauer der Untersuchungshaft findet sich in der StPO mit Ausnahme des § 122a StPO nicht, so dass die Untersuchungshaft bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens aufrechterhalten werden kann.[98] Dabei ist aber zu beachten, dass die Grenzen, die das Grundgesetz und die Menschenrechtskonvention aufzeigen, nicht überschritten...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / II. Annahmevoraussetzungen

Rz. 22 Eine Verfassungsbeschwerde kann nur dann zur Entscheidung angenommen werden, wenn der Entscheidung grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt oder die Annahme der Verfassungsbeschwerde für die Durchsetzung der Grundrechte des Beschwerdeführers insbesondere deshalb angezeigt ist, weil ihm durch die Versagung der Entscheidung zur Sache ein besonders schwerer...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / XVII. Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (Zulassung zum Hochschulstudium)

Rz. 75 Muster 54.23: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (Zulassung zum Hochschulstudium) Muster 54.23: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (Zulassung zum Hochschulstudium) Verwaltungsgericht _____ In der Verwaltungsstreitsache Frau _____ Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ – Antragstellerin – gegen den Freistaat Bayern, hier handelnd durch die _...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / 7. Anforderungen an die Begründung – Substantiierung

Rz. 20 Eine Verfassungsbeschwerde ist innerhalb der einmonatigen Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG nicht nur einzulegen, sondern auch in einer §§ 23 Abs. 1 S. 2 Hs. 1, 92 BVerfGG genügenden Weise – vollständig – zu begründen. Das Bundesverfassungsgericht soll durch die Begründung in die Lage versetzt werden, den angegriffenen Hoheitsakt ohne eigene weitere Nachforschungen einer ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 34 Presserecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Art. 5 Abs. 1 GG gewährleistet das Recht eines jeden, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Art. 2 Abs. 1 GG verbürgt demgegenüber das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung. In diesem Spannungsfeld zwischen dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Rundfunk- und Pressefreiheit ist der Gegendarstellungsanspruch angesiedelt. Nac...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / 1. Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht

Rz. 2 Jeder Grundrechtsträger kann vor dem Bundesverfassungsgericht eine Individualverfassungsbeschwerde erheben, Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, §§ 13 Nr. 8a, 90 ff. BVerfGG. Die Verfassungsbeschwerde muss die Behauptung des Beschwerdeführers enthalten, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner Rechte aus Art. 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 10...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / 1. Beschwerdebefugnis, Partei- und Prozessfähigkeit

Rz. 11 I.S.d. § 90 Abs. 1 BVerfGG befugt, eine Verfassungsbeschwerde zu erheben, ist "jedermann", dh jeder, der Träger eines Grundrechts sein kann, auch inländische juristische Personen, Art. 19 Abs. 3 GG, zudem z.B. auch eine nicht rechtsfähige Personengruppe (GbR, OHG, KG) in Bezug auf Art. 14 GG und auf die Verfahrensgrundrechte aus Art. 101 Abs. 1 S. 2 und Art. 103 Abs. ...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 50 Die in der VwGO zum vorläufigen Rechtsschutz enthaltenen Vorschriften der §§ 80, 80a, 80b, 123 und 47 Abs. 6 VwGO dienen der in Art. 19 Abs. 4 GG mit Verfassungsrang ausgestatteten Rechtsweg- und Rechtsschutzgarantie. Diese umfasst auch die Garantie effektiven Rechtsschutzes und damit den Schutz gegen vorläufige Rechtsnachteile.[35] Die VwGO hält – abgesehen vom vorläu...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / II. Prüfprogramm

Rz. 25 Maßstab für die verfassungsrechtliche Prüfung ist das jeweils einschlägige Grundrecht aus Art. 1 bis 19 GG oder ein Recht aus Art. 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104 GG. Es ist zunächst bei jedem einschlägigen Grundrecht zu prüfen, ob sein Schutzbereich tangiert ist und sodann, ob ein verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigter Eingriff vorliegt. Für die übrigen verf...mehr

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§ 39 Steuerrecht / c) Rechtsbehelf

Rz. 176 Gem. § 128 Abs. 3 FGO ist gegen die Entscheidung des Finanzgerichts die Beschwerde an den BFH nur gegeben, wenn das Gericht sie in dem Beschluss über die Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung ausdrücklich zulässt. Das Finanzgericht kann die Beschwerde auch nachträglich zulassen.[261] Eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung des Rechtsbehelfs ist ni...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Sonstiger Inhalt

Rz. 34 Darüber hinaus können in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen werden z.B. Bestimmungen über die Dauer der Gesellschaft und ihr Geschäftsjahr, Abtretung (vgl. Rdn 170 ff.), Vererbung (vgl. Rdn 206 ff.) und Einziehung von Geschäftsanteilen sowie Ausschließung von Gesellschaftern (vgl. Rdn 84), Bekanntmachungen[138] und Gründungskosten[139] (Muster siehe Rdn 51, 83). Bes...mehr

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§ 34 Presserecht / 3. Anspruchsverpflichteter

Rz. 36 Anspruchsverpflichtet sind zunächst einmal die Verfasser, Verlage und Sendeanstalten. Diese haften als Unternehmen grundsätzlich für alle zivilrechtlichen Folgen ihrer Äußerungen. Der Verleger bzw. in Unternehmen ein Mitarbeiter mit Organstellung hat eine eigene Verpflichtung zur Überprüfung der zur Veröffentlichung oder Ausstrahlung vorgesehenen Beiträge auf inhaltli...mehr

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§ 6 Asylrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 29 Die rechtliche Grundlage für das Vorliegen der Flüchtlingseigenschaft ist § 3 AsylG. Die Definition beruht zum einen auf Art. 1A Nr. 2 der Genfer Flüchtlingskonvention und ist zum anderen an den Vorgaben der unionsrechtlichen Qualifikationsrichtlinie[10] orientiert.[11] Demnach unterliegt die Feststellung der Flüchtlingseigenschaft sechs Voraussetzungen:mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / XIV. Enteignung und enteignende Vorwirkung

Rz. 64 Das Fachplanungsrecht gestattet die Enteignung Dritter, soweit sie zur Ausführung des festgestellten Plans erforderlich ist (z.B. § 22 Abs. 1 AEG; § 19 Abs. 1 FStrG; § 7 MBPlG). Dies gilt nicht nur für Grundstücke Dritter, die für den Bau der festgestellten Anlage erforderlich sind, sondern auch für Flächen, die für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme...mehr

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§ 42 Transportrecht / e) Exkurs: Pflicht zum Kundenschutz

Rz. 19 Da der Frachtführer aufgrund seiner Tätigkeit unmittelbaren Kontakt mit den Kunden des Spediteurs erhält, legen Spediteure Wert darauf, in den Vertrag eine Kundenschutzklausel aufzunehmen. Da mit einer derartigen Klausel einerseits in das Grundrecht der freien Berufsausübung (Art. 12 GG) eingegriffen wird, andererseits der Spediteur seine durch Art. 14 GG geschützte K...mehr