Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbesteuer

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VII Gesellschafterwechsel –... / 1.6.2 662

Scheidet ein Kommanditist daher aus der KG aus und übernehmen die Mitgesellschafter sein negatives Kapitalkonto, ohne dass der Kommanditist einen Ausgleich leistet, so entsteht für den ausscheidenden Kommanditisten in Höhe des negativen Kapitalkontos ein Gewinn, den er gemäß § 16 EStG und § 34 EStG zu versteuern hat. Der Kommanditist ist dann in Höhe des negativen Saldos von...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 1.9.2 667

Der Große Senat hat darauf hingewiesen, dass für Zwecke des gewerbesteuerlichen Verlustabzugs der partielle Unternehmerwechsel dem totalen Unternehmerwechsel im Grundsatz gleichzustellen ist und dass deshalb im Fall des bloßen Gesellschafterwechsels bei einer fortbestehenden Personengesellschaft die in § 2 Abs. 5 GewStG angeordneten Rechtsfolgen nicht eintreten. Tritt daher ...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 1.1.1 645

Tritt ein weiterer Gesellschafter in die bestehende GmbH & Co. KG gegen Geldeinlage oder Einlage anderer Wirtschaftsgüter ein, so greift § 24 UmwStG; die bisherigen Gesellschafter der GmbH & Co. KG bringen – aus Sicht des § 24 UmwStG – ihre Mitunternehmeranteile an der bisherigen GmbH & Co. KG in eine neue, durch den neu hinzutretenden Gesellschafter vergrößerte GmbH & Co. K...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 1.2.1.2 649

Zunächst sei der Fall erörtert, dass die Anschaffungskosten höher sind als der Buchwert. Aus einer Personengesellschaft möge z. B. ein Gesellschafter A ausscheiden und seinen Kapitalanteil, der mit 20.000 EUR zu Buche steht, mit 30.000 EUR (dieser höhere Betrag ist etwa im Hinblick auf die vorhandenen stillen Reserven gezahlt) an B verkaufen. Der Buchwert des Kapitalanteils ...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 1.2.2.1 650

In den vorstehend aufgeführten Fällen ist das Kapitalkonto des eintretenden Gesellschafters verschieden, je nachdem, ob man es handelsrechtlich (vom Standpunkt der bereits vorhandenen Gesellschafter aus) oder steuerrechtlich (vom Standpunkt des eintretenden Gesellschafters aus) betrachtet. Diese Verschiedenheit könnte dazu führen, dass man zwei verschiedene Bilanzen führt, n...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 1.2.3.1 651

Die Ergänzungsbilanz ist nicht für den Zeitpunkt des Eintretens eines Gesellschafters, sondern, soweit die Werte noch nicht abgeschrieben sind, auch in den folgenden Jahren zu führen. Dabei ist bei jeder Bilanzaufstellung zu prüfen, inwieweit die in der Ergänzungsbilanz ausgewiesenen Mehrwerte oder Minderwerte noch vorhanden sind. Nimmt man in dem Fall, dass für einen mit 20....mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 1.5.1 660

Nach dem Grundsatzurteil des BFH vom 19.11.1964[1] kann zwar Kommanditisten ein nach dem Gewinnverteilungsschlüssel auf sie entfallender Verlust dann und in dem Umfang nicht mehr steuerlich zugerechnet werden, in dem diese Verlustzurechnung zu einem negativen Kapitalkonto der Kommanditisten führen würde und feststeht, dass diese Verluste nicht mehr durch Gewinne, eventuell a...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 1.3.4 656

Auch die Veräußerung einer Kommanditbeteiligung für 1 EUR kann ein entgeltliches kaufähnliches Geschäft darstellen, z. B. dann, wenn der Erwerber sich aus der Fortführung des Unternehmens möglicherweise aufgrund eines anderen Konzepts Gewinne verspricht. Eine Schenkung, bei der der Erwerber gemäß § 7 Abs. 1 EStDV an die Werte des Rechtsvermögens gebunden ist, setzt voraus, d...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 1.6.1 661

Scheidet ein Kommanditist aus, ist der Veräußerungsgewinn der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten den Buchwert des Betriebsvermögens übersteigt (§ 16 Abs. 2 EStG). Der Buchwert wird bestimmt durch die Differenz zwischen Aktiva und Passiva, soweit diese auf den Mitunternehmeranteil entfallen; dieser Buchwert entspricht dem Kapitalkonto. Auch...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 1.7.1 664

Wenn ein Mitunternehmer aus einer mehrgliedrigen Personengesellschaft ausscheidet und diese gleichzeitig von den verbleibenden Mitunternehmern fortgeführt wird, liegt kein Fall der (steuerneutralen) Realteilung vor, denn nach ständiger Rechtsprechung ist Voraussetzung hierfür die Beendigung der bisherigen Mitunternehmerschaft. Vielmehr handelt es sich um die Aufgabe eines Mi...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 1.8.1 665

Der unentgeltliche Übergang des (ganzen) Kommanditanteils einschließlich des Sonderbetriebsvermögens II (Anteil an der Komplementär-GmbH) stellt eine unentgeltliche Anteilsübertragung i. S. d. § 6 Abs. 3 EStG dar, d. h. Buchwertfortführung. Wird jedoch der Komplementär-Anteil zurückbehalten, ist entscheidend, ob die GmbH-Anteile "wesentliche Grundlage" des Mitunternehmerantei...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 1.9.1 666

Nach § 10a Satz 1 GewStG wird der maßgebende Gewerbeertrag um die Fehlbeträge gekürzt, die sich bei der Ermittlung des maßgebenden Gewerbeertrages für die vorangegangenen Erhebungszeiträume ergeben haben, soweit die Fehlbeträge nicht bei der Ermittlung des Gewerbeertrages für vorangegangene Erhebungszeiträume berücksichtigt worden sind. Nach der ständigen höchstrichterlichen...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 1.10.1 669

§ 15a EStG knüpft an die Verhältnisse am Ende des Wirtschaftsjahres (Bilanzstichtag) der Verlustentstehung an (sog. Stichtagsprinzip). Aus den vorstehenden Grundsätzen folgt nicht nur, dass in den Fällen des Wechsels der Rechtsstellung des bisherigen Kommanditisten in die Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters § 15a EStG im Hinblick auf den dem Gesellschafter fü...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 1.9.3 668

Stirbt der Gesellschafter (Mitunternehmer), dann endet damit seine Mitunternehmerschaft. Sein Erbe oder sonstiger Rechtsnachfolger in der Gesellschaft ist mit ihm nicht identisch. Die (Gesamt-)Rechtsnachfolge allein hat der BFH nicht als Grund für den Übergang des Rechts zum Verlustabzug angesehen, d. h. es erfolgt kein Verlustabzug durch den (Gesamt-)Rechtsnachfolger. Für d...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 1.1.2 646

§ 24 UmwStG ist nur anwendbar, soweit der Einbringende als Gegenleistung für die Einbringung Gesellschaftsrechte erwirbt; die Verbuchung auf einem Darlehenskonto reicht nicht aus. Die Abgrenzung zwischen Darlehenskonto und Kapitalkonto ist also entscheidend. Nach § 24 UmwStG darf die GmbH & Co. KG das eingebrachte Vermögen in ihrer Bilanz einschließlich der Ergänzungsbilanzen...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 1.2.1.1 648

Allgemein ist festzustellen, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung besonderer Ergänzungsbilanzen vor allem dann gegeben sind, wenn ein Gesellschafter in eine Personengesellschaft eintritt und hierbei Aufwendungen hat, die mit seinem nominellen Kapitalkonto nicht übereinstimmen. Den Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinnermittlung eines eintretenden Gesellschafters b...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 1.2.3.2 652

Die vorstehenden Ausführungen über die Berücksichtigung der Veräußerung solcher Werte, für die ein Mehrwert (oder Minderwert) in der Ergänzungsbilanz angesetzt ist, gelten auch für die Abnutzungsabsetzungen. Es sei unterstellt, dass bei Erwerb eines Anteils von 20.000 EUR für 30.000 EUR der Mehrwert von 10.000 EUR wegen stiller Reserven bei den Gebäuden bezahlt worden ist, s...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Investitionsabzugsbetrag ab... / 12 Kein Ausweis des Investitionsabzugsbetrags in der Handelsbilanz = Ausweis passiver latenter Steuern

Der Investitionsabzugsbetrag darf nicht in der Handelsbilanz ausgewiesen werden und den handelsrechtlichen Gewinn nicht mindern. Da dieser durch den Investitionsabzugsbetrag aber gesenkt wird, sind in der Handelsbilanz passive latente Steuern bzw. Rückstellungen nach den Prinzipien zu bilden, die für den Ausweis latenter Steuern gelten, d. h., es erfolgt keine Abzinsung. Pra...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 1.3.1 653

Wird die Kommanditbeteiligung veräußert[1] und ergibt sich dabei ein Veräußerungsgewinn, so ist dieser als Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb zu versteuern, in die einheitliche Gewinnfeststellung der GmbH & Co. KG mit einzubeziehen und unterliegt dem begünstigten Steuersatz (§§ 16, 34 EStG).[2] Zudem wird (einmalig) ein Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG in Höhe von 45.000 EUR g...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 1.3.6 658

Bei dem Erwerber führt die Übernahme des negativen Kapitalkontos bei Erwerb eines KG-Anteils nur insoweit zu einer Erhöhung der Anschaffungskosten, als der Erwerber mit der Übernahme des negativen Kapitalkontos auf die Auszahlung seiner späteren Gewinnanteile im Umfang des übernommenen negativen Kapitalkontos verzichtet und dieses hierdurch nach und nach abbaut. Der Wert des ...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 1.6.3 663

Scheidet ein Kommanditist mit negativem Kapitalkonto ohne Abfindung aus der KG aus, erleiden die verbleibenden Gesellschafter mit der Übernahme des negativen Kapitalkontos des Ausgeschiedenen einen Verlust. Dieses Ergebnis lässt sich daraus erklären, dass die Gesellschafterbeteiligung des ausgeschiedenen Gesellschafters mit der Folge untergeht, dass die vorhandenen Rechte un...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 1.3.2 654

Im Rahmen der Einbringung nach § 24 UmwStG sind neben dem Gesellschaftsanteil auch die Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens einzubringen, die zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen des Anteils gehören.[1] Ob Kapitalbeteiligungen des Kommanditisten an der Komplementär-GmbH als wesentliche Betriebsgrundlagen gelten, wird ausschließlich nach der funktionalen Betrachtungs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3.3 Gewerbesteuer

Rz. 29 Die GewSt entsteht nach § 18 GewStG, soweit es sich nicht um Vorauszahlungen handelt, mit Ablauf des Erhebungszeitraums, für den die Festsetzung vorgenommen wird. Je nach Dauer der Gewerbesteuerpflicht ist dies entweder das Kalenderjahr[1] oder der Zeitraum der Steuerpflicht als abgekürzter Erhebungszeitraum.[2] Ebenso wie bei der KSt entsteht die Jahressteuer von vor...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Schaubild für die Berechnung der Gewerbesteuer

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Gewerbesteuer

I. Umfang der Steuerpflicht 1. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer (§ 2 AO, Anhang 1b), die von den Städten und Gemeinden erhoben wird. Zur Vermeidung von allzu großen Differenzen hinsichtlich der Gewerbesteuerhöhe ("Gewerbesteuer-Oasen") sind die Städte und Gemeinden seit dem 01.01.2004 verpflichtet, eine Gewerbesteuer zu erheben...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Gewerbesteuer

Tz. 16 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Für Krankenhäuser, auch in gemeinnütziger Körperschaft, können grundsätzlich zwei Befreiungsvorschriften Relevanz haben, nämlich die Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 6 GewStG als auch die Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 20 GewStG. 1. Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 6 GewStG Tz. 17 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 § 3 Nr. 6 GewStG (Anhang 7) bef...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer (§ 2 AO, Anhang 1b), die von den Städten und Gemeinden erhoben wird. Zur Vermeidung von allzu großen Differenzen hinsichtlich der Gewerbesteuerhöhe ("Gewerbesteuer-Oasen") sind die Städte und Gemeinden seit dem 01.01.2004 verpflichtet, eine Gewerbesteuer zu erheben (§ 1 GewStG, Anhang 7). Hierbei müssen si...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Gewerbesteuerbescheid

Tz. 56 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Auf der Grundlage des vom Finanzamt festgestellten und festgesetzten Gewerbesteuermessbetrages setzt die zuständige Gemeinde die Gewerbesteuer fest und erteilt den Gewerbesteuerbescheid. Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich dabei nach dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde (§ 16 Abs. 1 GewStG, Anhang 7).mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Besonderheiten bei der Gewerbesteuer

Tz. 125 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Auch der gewerbesteuerliche Spendenabzug nach § 9 Nr. 5 GewStG (Anhang 7) ist nahezu inhaltsgleich zu § 10b EStG (Anhang 10) geregelt. Abweichend zur einkommensteuerlichen Regelung erfolgt die Ermittlung des Abzugshöchstbetrags jedoch nicht vom Gesamtbetrag der Einkünfte, sondern um den um die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 9 GewStG (Anhang 7) e...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.1 Steuerbefreiung für steuerbegünstigte Einrichtungen

Tz. 11 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen) Zwecken dienen (§§ 51–68 AO, Anhang 1b), sind nach § 3 Nr. 6 GewStG (...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Steuerschuldner

Tz. 9 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Steuerschuldner der Gewerbesteuer ist der Unternehmer (§ 5 Abs. 1 GewStG, Anhang 7). Als Unternehmer gilt derjenige, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird (§ 5 Abs. 1 Satz 2 GewStG, Anhang 7). Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Gewerbesteuererklärung abzugeben. Diese muss elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz an d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Besteuerungsgrundlagen

Tz. 18 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Besteuerungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag (§ 6 GewStG, Anhang 7).mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Hinzurechnung von Beteiligungseinkünften

Tz. 26 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Die Beteiligung an einer gewerblich tätigen Personenhandelsgesellschaft (GbR, OHG oder KG) begründet bei einer steuerbegünstigten Einrichtung einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Ob ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb oder ein Zweckbetrieb vorliegt, ist auf Ebene der steuerbegünstigten Einrichtung zu entscheiden (AEAO ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Gesamtfall

Tz. 61 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Beispiel Ein gemeinnütziger Verein unterhält neben verschiedenen Zweckbetrieben eine Vereinsgaststätte, die in eigener Regie geführt wird. Der Gewinn aus der Vereinsgaststätte beträgt 10 500 EUR. Die Bruttoeinnahmen des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs "Vereinsgaststätte" betragen mehr als 45 000 EUR. Das Vereinsgebäude d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.3 Steuerbefreiung für Krankenhäuser, Altenheime usw.

Tz. 13 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Krankenhäuser, Altenheime, Altenwohnheime, Pflegeheime, Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme von pflegebedürftigen Personen und Einrichtungen zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen sind nach § 3 Nr. 20 GewStG (Anhang 7) von der Gewerbesteuer befreit, wenn diese Einrichtungen von juristischen Personen des öffentlich...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Gewerbeverlust

Tz. 44 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Ergibt sich nach den Hinzurechnungen und Kürzungen ein Fehlbetrag (Verlust), ist dieser im Rahmen einer Verlustfeststellung festzustellen. Der festgestellte Fehlbetrag kann dann mit den maßgebenden Gewerbeerträgen der Folgejahre im Rahmen der Mindestbesteuerung verrechnet werden (§ 10a Satz 1 und 2 GewStG, Anhang 7). Ein Verlustrücktrag in d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Beispiele

Tz. 55 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Beispiel 1 Der Tanzsportvereins "Rot-Weiß" erzielt nach Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben in seinem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO; Anhang 1b) im Jahr 01 einen Gewinn von 5 660 EUR. Die Bruttoeinnahmen für 01 betragen mehr als 45 000 EUR. Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzunge...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Vorauszahlungen

Tz. 60 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Unterhält eine steuerbegünstigte Einrichtung einen gewerbesteuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, setzt die zuständige Gemeinde auf der Grundlage des zuletzt ergangenen Gewerbesteuerbescheides Vorauszahlungen für die Gewerbesteuer fest. Die festgesetzten Vorauszahlungen sind vierteljährlich zu entrichten, und zwar am 15.02., 15....mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Steuermesszahl und Steuermessbetrag für den Gewerbeertrag

Tz. 49 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Für Zwecke der Festsetzung der Gewerbesteuer durch die hebeberechtigte Gemeinde wird von den zuständigen Finanzämtern nach Ablauf des Erhebungszeitraumes ein Steuermessbetrag vom Gewerbeertrag festgesetzt (§ 14 Satz 1 GewStG, Anhang 7). Tz. 50 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr (§ 14 Satz 2 GewStG, Anhang 7). Be...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Steuerbefreiungen

Tz. 10 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Neben der Befreiung für steuerbegünstigte Einrichtungen i. S. d. §§ 51–68 AO (Anhang 1b) nach § 3 Nr. 6 GewStG gibt es auch Befreiungen für andere Betätigungen, die zwar dem Grunde nach steuerbegünstigte Tätigkeitsfelder darstellen, bei denen jedoch nicht die Anerkennung als steuerbegünstigte Einrichtung erforderlich ist. Dazu zählen beispie...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Gewerbeertrag

Tz. 19 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Gewerbeertrag ist bei einer steuerbegünstigten Einrichtung der nach körperschaftsteuerlichen (einkommensteuerlichen) Vorschriften ermittelte Gewinn aus dem einheitlichen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 Abs. 2 AO, Anhang 1b), der bei der Ermittlung des Einkommens für den Erhebungszeitraum des entsprechenden Veranlagu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Kürzung von Beteiligungseinkünften

Tz. 35 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Die Gewinnanteile aus einer Beteiligung an einer gewerblich tätigen Personenhandelsgesellschaft sind nach § 9 Nr. 2 GewStG (Anhang 7) zu kürzen, soweit diese einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb begründen. Auf die Ausführungen zu der Hinzurechnung von Beteiligungseinkünften (TZ 26ff.) wird ergänzend hingewiesen.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Umfang der Steuerpflicht

1. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer (§ 2 AO, Anhang 1b), die von den Städten und Gemeinden erhoben wird. Zur Vermeidung von allzu großen Differenzen hinsichtlich der Gewerbesteuerhöhe ("Gewerbesteuer-Oasen") sind die Städte und Gemeinden seit dem 01.01.2004 verpflichtet, eine Gewerbesteuer zu erheben (§ 1 GewStG, Anhang 7). Hie...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Ermittlung des Gewerbeertrags

1. Gewerbeertrag Tz. 19 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Gewerbeertrag ist bei einer steuerbegünstigten Einrichtung der nach körperschaftsteuerlichen (einkommensteuerlichen) Vorschriften ermittelte Gewinn aus dem einheitlichen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 Abs. 2 AO, Anhang 1b), der bei der Ermittlung des Einkommens für den Erhebungszeitraum des entsprec...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Hinzurechnungen

Tz. 20 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Von dem nach § 7 GewStG (Anhang 7) ermittelten Gewinn aus Gewerbebetrieb sind Hinzurechnungen für bestimmte, im Rahmen der Gewinnermittlung abgezogene Betriebsausgaben nach § 8 GewStG (Anhang 7) vorzunehmen. 2.1 Hinzurechnung von Finanzierungskosten Tz. 21 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Nach § 8 Nr. 1 GewStG (Anhang 7) sind hinzuzurechnen: Entgelte...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Kürzungen

Tz. 30 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Für die Ermittlung des Gewerbeertrags sind nach den Hinzurechnungen noch Kürzungen nach § 9 GewStG (Anhang 7) vorzunehmen. 3.1 Kürzung bei Betriebsgrundstücken Tz. 31 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG (Anhang 7) ist die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen zu kürzen um 1,2 % des Einheitswertes (bis einschl. 2024) des...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.2 Steuerbefreiung für Bildungseinrichtungen

Tz. 12 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Private Schulen und andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen sind nach § 3 Nr. 13 GewStG (Anhang 7) befreit, soweit ihre Leistungen nach § 4 Nr. 21 UStG (Anhang 5) von der Umsatzsteuer befreit sind. Nicht erforderlich ist, dass diese Einrichtungen auch als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtungen anerkannt sind.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Hinzurechnung von Finanzierungskosten

Tz. 21 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Nach § 8 Nr. 1 GewStG (Anhang 7) sind hinzuzurechnen: Entgelte für Schulden Renten und dauernde Lasten Gewinnanteile des stillen Gesellschafters Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die im Eigentum eines anderen stehen, müssen bei der Ermittlung des Gewinns m...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Hinzurechnung von Streubesitzdividenden

Tz. 24 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Hält eine steuerbegünstigte Einrichtung zu Beginn des Kalenderjahrs in dem Betriebsvermögen ihres steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs eine Beteiligung an einer anderen Kapitalgesellschaft von mindestens 10 %, sind Ausschüttungen nach § 8b Abs. 1 KStG (Anhang 3) im Rahmen der Ermittlung des Gewinns aus Gewerbebetrieb steuerfr...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Gewerbesteuersubjekte

Tz. 2 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG (Anhang 7) unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird, der Gewerbesteuer (Gewerbebetrieb kraft Tätigkeit). Die Tätigkeiten von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften gelten stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 2 GewStG, Anhang 7; Gewerbebetrieb kraft Rechtsf...mehr