Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbesteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 6 Zerlegung (§ 35a Abs. 4 GewStG)

Rz. 46 Bei Reisegewerbebetrieben ist – ebenso wie bei stehenden Gewerbebetrieben – für die Festsetzung und Zerlegung des GewSt-Messbetrags das Betriebsfinanzamt nach § 22 Abs. 1 S. 1 AO zuständig. Betriebsfinanzamt ist dabei nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 AO das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung befindet. Bei Reisegewerbebetrieben ist dies i. d. R. das Finanzamt ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.4.10 Verbotene Tätigkeiten

Rz. 40 Die in § 56 GewO genannten Tätigkeiten sind im Reisegewerbe verboten. Eine Reisegewerbekarte ist nicht erforderlich. Es liegt ein stehender Gewerbebetrieb vor. Verboten ist z. B. der Vertrieb von Giften und gifthaltigen Waren.[1] Gleiches gilt für das Feilbieten und den Ankauf von Edelmetallen (Gold, Silber, Platin und Platinbeimetallen) und edelmetallhaltigen Legieru...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.4.4 Keine vorhergehende Bestellung

Rz. 16 Weitere Voraussetzung für das Vorliegen eines Reisegewerbes ist, dass die Tätigkeit des Gewerbetreibenden bzw. dessen Besuch beim Kunden ohne vorhergehende Bestellung erfolgt. Der Gewerbetreibende muss initiativ werden. Er muss unangemeldet zum möglichen Kunden und nicht etwa der Kunde zu ihm kommen.[1] Weder darf eine vorherige Terminvereinbarung noch ein entsprechen...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 35a GewStG war bereits Bestandteil des GewStG 1951.[1] Seit dem GewStG i. d. F. der Bekanntmachung v. 15.10.2002[2] wurde § 35a Abs. 2 S. 1 GewStG durch Gesetz v. 8.12.2010[3] mit Wirkung ab dem Ez 2010 neu gefasst. Hintergrund war der Wegfall von § 55a Nr. 4 GewO über den Vertrieb von Blindenwaren. Rz. 1a Ergänzt wird § 35a GewStG durch § 35 GewStDV. § 35 GewStDV war...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 4.1 Allgemeines

Rz. 15 Nach § 35b Abs. 1 S. 1 GewStG ist der GewSt-Messbescheid oder Verlustfeststellungsbescheid zwingend aufzuheben oder zu ändern, wenn der ESt-, KSt- oder Gewinnfeststellungsbescheid aufgehoben oder geändert wird und die Aufhebung oder Änderung den Gewinn aus Gewerbebetrieb berührt.[1] Die Änderung des Gewinns aus Gewerbebetrieb ist nach § 35b Abs. 1 S. 2 GewStG nur inso...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.4.9 Privilegierungstatbestände

Rz. 30 Die §§ 55a und 55b GewO nennen einzelne Privilegierungstatbestände, unter deren Voraussetzungen der Gewerbetreibende keiner Reisegewerbekarte bedarf. Bei gemischten Tätigkeiten ist hinsichtlich der Frage, ob eine Reisegewerbekarte erforderlich ist oder nicht, auf den Schwerpunkt der Leistung abzustellen. Wird nach § 55a bzw. § 55b GewO keine Reisegewerbekarte benötigt...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 5.3 Erlass des Verlustfeststellungsbescheids

Rz. 36 Ein Verlustfeststellungsbescheid nach § 10a S. 6 GewStG ist zum einen zu erlassen, wenn die Ermittlung des Gewerbeertrags des Ez erstmals einen nach § 10a GewStG vortragsfähigen Fehlbetrag ergibt. Für diesen Ez hat dann der Verlustfeststellungsbescheid zu ergehen. Zu erlassen ist ein Verlustfeststellungsbescheid zum anderen aber auch dann, wenn für den vorangegangenen...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 5.1 Allgemeines

Rz. 32 Gewerbeverluste sind nach § 10a GewStG zeitlich unbeschränkt vortragsfähig. Da zwischen dem Ez der Verlustentstehung und dem Ez des Verlustabzugs mehrere Jahre liegen können, schreibt § 10a S. 6 GewStG zur Vermeidung von Streitigkeiten zwischen Stpfl. und FA die gesonderte Feststellung der Höhe des vortragsfähigen Gewerbeverlusts vor. Durch den Verlustfeststellungsbes...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 2 Das GewStG unterscheidet zwischen stehenden Gewerbebetrieben und Reisegewerbebetrieben, wobei ein Gewerbebetrieb gewerbesteuerlich entweder nur ein stehender Gewerbebetrieb oder nur ein Reisegewerbebetrieb sein kann. Stehender Gewerbebetrieb ist nach § 1 GewStDV jeder Gewerbebetrieb, der kein Reisegewerbebetrieb i. S. d. § 35a Abs. 2 GewStG ist. In diesem Zusammenhang ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 4.3 Umfang der Korrektur

Rz. 24 Sind die Voraussetzungen für die Anwendung von § 35b Abs. 1 S. 1 GewStG erfüllt, wird die Änderung des Gewinns bzw. Verlusts aus Gewerbebetrieb nach § 35b Abs. 1 S. 2 GewStG in dem GewSt-Messbescheid insoweit berücksichtigt, wie sie die Höhe des Gewerbeertrags bzw. des vortragsfähigen Gewerbeverlusts beeinflusst. Die Änderung bzw. Aufhebung nach § 35b Abs. 1 GewStG se...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 4.2 Voraussetzungen

Rz. 16 Ein ESt-, KSt- oder Gewinnfeststellungsbescheid muss geändert oder aufgehoben worden sein. Dies ist zwingende Voraussetzung für die Anwendung von § 35b Abs. 1 GewStG.[1] Aufgrund welcher Vorschrift oder in welchem Verfahren der ESt-, KSt- oder Gewinnfeststellungsbescheid geändert oder aufgehoben wurde, ist ohne Bedeutung.[2] Es kann sich z. B. um eine Änderung oder Au...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.4.6 Warenvertrieb und Leistungsangebot

Rz. 19 § 55 Abs. 1 Nr. 1 GewO umfasst das Feilbieten von Waren, Aufsuchen von Bestellungen für Waren, Ankaufen von Waren, Anbieten von Leistungen oder Aufsuchen von Bestellungen auf Leistungen. Rz. 20 Waren sind alle beweglichen Sachen, die als Gegenstände des Handelsverkehrs bestimmt und geeignet sind. Hierunter fallen auch bewegliche Sachen, deren Herstellung, wie z. B. bei...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 5.5 Verlustfeststellungsfrist

Rz. 44 Durch § 35b Abs. 2 S. 4 GewStG wird die Feststellungsfrist für den Verlustfeststellungsbescheid an die Festsetzungsfrist für den GewSt-Messbescheid gekoppelt. Nach § 35b Abs. 2 S. 4 GewStG endet die Feststellungsfrist nicht, bevor die Festsetzungsfrist für den Ez abgelaufen ist, auf dessen Schluss der vortragsfähige Gewerbeverlust gesondert festzustellen ist. Die Vors...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3 Verhältnis zu anderen Änderungsvorschriften

Rz. 9 § 35b GewStG ist eine selbstständige Rechtsgrundlage für die Korrektur des GewSt-Messbescheids bzw. des Verlustfeststellungsbescheids und steht selbstständig neben den Änderungsvorschriften der AO. Voraussetzung für die Anwendung von § 35b GewStG ist insbesondere nicht, dass sich die Änderungsbefugnis auch aus einer anderen Vorschrift – z. B. aus § 164 Abs. 2 oder § 17...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 4.4 Ablaufhemmung

Rz. 30 Die Korrektur nach § 35b Abs. 1 GewStG wird durch den Ablauf der Festsetzungsfrist begrenzt.[1] Nach § 35b Abs. 1 S. 3 GewStG gilt insoweit aber die Regelung in § 171 Abs. 10 AO entsprechend. Damit endet die Frist für die Korrektur z. B. der Festsetzung des GewSt-Messbetrags nicht vor Ablauf von 2 Jahren nach Bekanntgabe des maßgebenden ESt-, KSt- oder Gewinnfeststell...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 2 § 35b GewStG enthält verfahrensrechtliche Regelungen und betrifft alle Gewerbebetriebe. § 35b Abs. 1 GewStG gilt für GewSt-Messbescheide und für Verlustfeststellungsbescheide, § 35b Abs. 2 GewStG nur für Verlustfeststellungsbescheide. Nach § 35b Abs. 1 GewStG ist der GewSt-Messbescheid bzw. der Verlustfeststellungsbescheid von Amts wegen aufzuheben oder zu ändern, wenn...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 5.4 Änderung oder Aufhebung des Verlustfeststellungsbescheids

Rz. 40 Für den Verlustfeststellungsbescheid gelten neben den auch für Steuerbescheide geltenden Änderungs- und Berichtigungsvorschriften der AO die besonderen Änderungsregelungen nach § 35b GewStG.[1] Rz. 41 Verlustfeststellungsbescheide können nach § 35b Abs. 1 GewStG geändert oder aufgehoben werden. In Betracht kommt dies dann, wenn ein ESt-, KSt- oder Gewinnfeststellungsbe...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.3 Inland

Rz. 9 Ein Reisegewerbebetrieb unterliegt nach § 35a Abs. 1 GewStG nur insoweit der GewSt, als er im Inland betrieben wird. Dabei setzt die GewSt-Pflicht des Reisegewerbebetriebs nicht voraus, dass im Inland eine Betriebsstätte unterhalten wird. § 2 Abs. 1 S. 3 GewStG gilt nicht für Reisegewerbebetriebe, sondern nur für stehende Gewerbebetriebe. Vor diesem Hintergrund macht a...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.2 Höhe der Vorauszahlungen (§ 19 Abs. 2 und 5 GewStG)

Rz. 13 Nach § 19 Abs. 2 S. 1 GewStG beträgt jede GewSt-Vorauszahlung grundsätzlich ein Viertel der GewSt, die sich bei der letzten GewSt-Veranlagung ergeben hat. Dieser Grundsatz kann allerdings bei abweichenden Wirtschaftsjahren durchbrochen werden, wenn z. B. weniger oder mehr als 4 Vorauszahlungstermine hinsichtlich der GewSt für einen Ez vorliegen. Gleiches gilt in den F...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.4 Erstmalige Vorauszahlungen (§ 19 Abs. 4 GewStG)

Rz. 20 § 19 Abs. 2 GewStG gilt für GewSt-Vorauszahlungen des laufenden Betriebs. Wird ein Gewerbebetrieb gegründet oder tritt ein bereits bestehender Gewerbebetrieb infolge des Wegfalls eines Befreiungsgrunds in die GewSt-Pflicht ein, regelt § 19 Abs. 4 GewStG die erstmalige Festsetzung von GewSt-Vorauszahlungen. § 19 Abs. 4 GewStG verweist auf die Regelungen über die Anpass...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.3 Anpassung der Vorauszahlungen (§ 19 Abs. 3 S. 1 und 2 GewStG)

Rz. 15 Nach § 19 Abs. 2 GewStG ist für die Höhe der GewSt-Vorauszahlungen grundsätzlich die GewSt-Schuld der letzten GewSt-Veranlagung maßgebend. Da aber die Summe der GewSt-Vorauszahlungen der endgültigen GewSt für den Ez entsprechen soll, für den sie erhoben wird, lässt es § 19 Abs. 3 S. 1 GewStG zu, die GewSt-Vorauszahlungen an die GewSt anzupassen, die für den entspreche...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.5 Festsetzung der Vorauszahlungen

Rz. 21 Festzusetzen sind die GewSt-Vorauszahlungen durch Vorauszahlungsbescheid.[1] Der Vorauszahlungsbescheid ist schriftlich bzw. elektronisch zu erteilen.[2] Er muss neben den zu leistenden GewSt-Vorauszahlungen und Vorauszahlungsterminen auch den Betrieb, für den die GewSt-Vorauszahlungen zu leisten sind und den Steuerschuldner angeben. Im Hinblick auf die GewSt-Vorausza...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.1 Zeitpunkte und Zeiträume der Vorauszahlungen (§ 19 Abs. 1 GewStG)

Rz. 8 Nach § 19 Abs. 1 S. 1 GewStG sind GewSt-Vorauszahlungen vierteljährlich zu leisten, und zwar jeweils am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. Die genannten Termine sind zwingend. Andere Zahlungszeitpunkte können von den Gemeinden nicht festgesetzt werden.[1] Zwar hat die Bundesregierung nach § 35c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. g GewStG die Möglichkeit, andere Vorauszahlungstermine für...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.3.2 Weiterleitung von Mitteln an inländische Körperschaften des privaten Rechts, die steuerbegünstigt sind

Tz. 118 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt immer voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) und § 3 Nr. 6 GewStG (Anhang 7) muss diese Körperschaft folglich von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit sein, weil sie nach der Satzung...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Veranlagungssteuern

Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Nach Ablauf eines Veranlagungs-/erhebungszeitraums (Kalender- oder Wirtschaftsjahrs) sind für die durch das zuständige Finanzamt zu veranlagenden Steuern Steuererklärungen nach amtlich vorgeschriebenem Muster einzureichen. Veranlagungssteuern sind: die Ertragsteuern die Körperschaftsteuer; die Gewerbesteuer; die Erbschaft- und Schenkungsteuer; die Grund...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Föderalisierung der Grundst... / IV. Besonderheiten beim Rechtsschutzverfahren in den abweichenden Ländern

Rz. 34 [Autor/Stand] Schließlich kann auch der Rechtsschutz landesgesetzlich speziell geregelt werden. Die Garantie effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG darf freilich nicht eingeschränkt werden. Im dreistufigen Verwaltungsverfahren (s. Rz. 32) verläuft der Rechtsschutz in traditionellen Bahnen außergerichtlich und gerichtlich (zum Rechtsschutz im dreistufigen Ver...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Tatsächliche Geschäftsführung

Tz. 145 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 § 63 AO (Anhang 1b) stellt noch bestimmte Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung. Nach § 63 Abs. 1 AO (Anhang 1b) muss die tatsächliche Geschäftsführung der Körperschaft auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sein und den Bestimmungen entsprechen, die die Satzung über die Vorau...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Föderalisierung der Grundst... / II. Abweichungsfolgen und demokratische Verantwortung

Rz. 5 [Autor/Stand] Für unternehmerische wie private Grundstückseigentümer mit Grundbesitz in mehreren Ländern ist die Föderalisierung der Grundsteuer mit unterschiedlichen Landesregelungen eine Herausforderung, die mit erhöhtem Steuerdeklarationsaufwand und gesteigerten Befolgungskosten verbunden ist. Die Abkehr von der einheitlichen Bemessung der Grundsteuer und ihrer verf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Föderalisierung der Grundst... / III. Reichweite der landesgesetzlichen Abweichungskompetenz

Rz. 6 [Autor/Stand] Um die Reichweite möglicher Abweichungen der Länder bei der Grundsteuer abschätzen zu können, ist an dieser Stelle ein kurzer Blick auf die verfassungsrechtlichen Grundlagen erforderlich (eingehend dazu VerfR GrStG Rz. 6 ff.), zumal insoweit partiell Dissens besteht.[2] Nur im Verfassungsvergleich vor und nach der Grundgesetz-Änderung vom 15.11.2019 "über...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 2. Gewerbesteuer

a) Einheitliche mehrgemeindliche Betriebsstätte Eine Rohrleitung und die mit ihr nicht räumlich verbundene Geschäftsleitungsbetriebsstätte, deren Mitarbeiter zu einem wesentlichen Teil von dem Betrieb der Rohrleitung unabhängige Dienstleistungen erbringen, bilden keine einheitliche mehrgemeindliche Betriebsstätte i.S.d. § 30 GewStG. FG Düsseldorf v. 19.6.2020 – 3 K 3280/17 G, ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 5 Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer

5.1 Festsetzung Rz. 23 Festgesetzt wird die GewSt im GewSt-Bescheid. Zu beachten ist hierbei die Kleinbetragsverordnung (KBV) v. 19.12.2000.[1] Beim GewSt-Bescheid handelt es sich nach § 184 Abs. 1 S. 4 AO i. V. m. § 182 Abs. 1 AO um einen Folgebescheid des GewSt-Messbescheids. Die Gemeinde ist an den GewSt-Messbescheid gebunden. Entsprechendes gilt für den Zerlegungsbescheid...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / h) Keine erweiterte Kürzung im Fall einer Betriebsverpachtung

Im Fall einer Betriebsverpachtung ist die erweiterte Kürzung i.S.d. § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG nicht zu gewähren, wobei die alleinige Vermietung eines Betriebsgrundstücks eine Betriebsverpachtung sein kann. Sie endet nicht allein durch Zeitablauf. FG Düsseldorf v. 22.6.2022 – 2 K 2599/18 G, EFG 2022, 1392, Rev. eingelegt, Az. des BFH: IV R 19/22mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Einheitliche mehrgemeindliche Betriebsstätte

Eine Rohrleitung und die mit ihr nicht räumlich verbundene Geschäftsleitungsbetriebsstätte, deren Mitarbeiter zu einem wesentlichen Teil von dem Betrieb der Rohrleitung unabhängige Dienstleistungen erbringen, bilden keine einheitliche mehrgemeindliche Betriebsstätte i.S.d. § 30 GewStG. FG Düsseldorf v. 19.6.2020 – 3 K 3280/17 G, EFG 2022, 788, Rev. eingelegt, Az. des BFH: IV ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) GewSt-Zerlegung bei Windkraftanlagen innerhalb der Zwölf-Seemeilen-Zone

Die GewSt-Hebeberechtigung – betreffend Betriebsstätten in den niedersächsischen Küstengewässern – bestimmt sich nach § 4 Abs. 2 GewStG i.V.m. § 1 Abs. 1 der Niedersächsischen Verordnung über die Erhebung der GewSt und GrSt in gemeindefreien Gebieten (GGrStGfGebV ND). Das niedersächsische FG hat hierzu entschieden, dass weder die Vorschrift des § 4 Abs. 2 GewStG noch die Reg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Hinzurechnung von Wartungsgebühren bei Kfz-Leasingverträgen

Der Begriff der Leasingraten i.S.d. § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG ist wirtschaftlich zu verstehen. Er erfasst nicht nur die laufenden Barzahlungen des Leasingnehmers an den Leasingeber. Vielmehr gehören u.a. auch die vom Leasingnehmer getragenen Instandhaltungskosten (im Streitfall: Wartungsgebühren) zu den Leasingraten. Das Niedersächsische FG hat hierzu entschieden, dass die t...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Fortführung des gewerbesteuerlichen Verlustvortrags einer gewerblichen Personengesellschaft bei Anwachsung auf eine Kapitalgesellschaft

Wächst der Gewerbebetrieb einer Personengesellschaft auf eine Kapitalgesellschaft an (im Streitfall: infolge der Verschmelzung der Kommanditistin mit der Komplementär-GmbH einer KG), lebt der Gewerbebetrieb nicht unter dem Dach der Kapitalgesellschaft fort: weder als steuerrechtliches noch als zivilrechtliches Subjekt. Der Gewerbetrieb lebt auch nicht wieder auf, wenn der von...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Auswirkungen der Einbringung des Betriebs einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft auf den Verlustabzug

Bringt eine Kapitalgesellschaft ihren Betrieb in eine GmbH & Co. KG ein und beschränkt sie ihre Tätigkeit in der Folge auf die Verwaltung ihrer Mitunternehmerstellung in dieser Personengesellschaft, geht der vortragsfähige Gewerbeverlust der Kapitalgesellschaft auf die Personengesellschaft über, wenn diese den Betrieb der Kapitalgesellschaft identitätswahrend fortführt. Die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / g) Hinzurechnung von Aufwendungen für das Sportsponsoring

Aufwendungen für die Überlassung von Werbeflächen (im Streitfall: u.a. Banden und Trikots) sowie für die Überlassung eines Vereinslogos für Werbezwecke unterliegen nach Auffassung des Niedersächsischen FG der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung gem. § 8 Nr. 1 Buchst. d bzw. § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG. FG Nds. v. 11.11.2021 – 10 K 29/20, EFG 2022, 1132, Rev. eingelegt, Az. des B...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Hinzurechnung der Miete für Standplätze mobiler Verkaufsstände

Fiktives Anlagevermögen? Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG (Hälfte der Miet- und Pachtzinsen) erfolgt für die Benutzung unbeweglicher Wirtschaftsgüter, wenn diese zum Anlagevermögen des Steuerpflichtigen gehören würden, was sich maßgeblich an der Zweckbestimmung im Betrieb orientiert. Werden die angemieteten Flächen als "Produktionsmittel" ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / i) Kürzung bei Ersatzwirtschaftswerten

Werden für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (im Beitrittsgebiet) anstelle der Einheitswerte Ersatzwirtschaftswerte gem. § 125 Abs. 2 BewG der Besteuerung zugrunde gelegt, so ist zur Ermittlung des Eigentumsanteils am Ersatzwirtschaftswert (§ 126 Abs. 2 BewG) für Zwecke der gewerbesteuerlichen Kürzung gem. § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG zunächst eine Aufteilung der bewirtschafte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 5.1 Festsetzung

Rz. 23 Festgesetzt wird die GewSt im GewSt-Bescheid. Zu beachten ist hierbei die Kleinbetragsverordnung (KBV) v. 19.12.2000.[1] Beim GewSt-Bescheid handelt es sich nach § 184 Abs. 1 S. 4 AO i. V. m. § 182 Abs. 1 AO um einen Folgebescheid des GewSt-Messbescheids. Die Gemeinde ist an den GewSt-Messbescheid gebunden. Entsprechendes gilt für den Zerlegungsbescheid. Die festzuset...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 5.2 Erhebung

Rz. 33 In den Stadtstaaten Berlin und Hamburg sowie im Bundesland Bremen sind die FÄ für die Erhebung der GewSt zuständig. In den übrigen Bundesländern liegt die Zuständigkeit bei den Gemeinden. Nach Auffassung des Hessischen FG[1] kann einbehaltene ausländische Quellensteuer auf Kapitalerträge in entsprechender Anwendung der § 34 EStG und § 26 KStG auch auf die inländische ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Ausschluss der Teilnahmebefugnis des Gemeindeprüfers aufgrund Vertragsbeziehungen zwischen Steuerpflichtigem und Gemeinde

Leitsatz 1. Die gemäß § 21 Abs. 3 FVG erfolgende Anordnung der Teilnahme des Gemeindeprüfers an einer die Gewerbesteuer betreffenden Außenprüfung des FA ist nicht aufgrund des Bestehens von Vertragsbeziehungen zwischen dem Steuerpflichtigen und der Gemeinde rechtswidrig. 2. Die berechtigten Interessen des Steuerpflichtigen in Bezug auf die Nichtoffenlegung von für die Vertrag...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 1 Länderöffnungsklausel

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 72, 105 und 125b) v. 15.11.2019, BGBl I 2019, 1546, wurde einerseits zur grundgesetzlichen Absicherung des Grundsteuer-Reformgesetzes die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für die Grundsteuer durch eine Änderung des Art. 105 Abs. 2 GG auf den Bund übertragen, ohne dass für deren Ausübung die Voraussetzungen des Ar...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 1 Allgemein

Rz. 264 Wichtig Gewerbetreibende müssen Anlage G ausfüllen Die Anlage G müssen Sie in folgenden Fällen ausfüllen: Sie waren im Veranlagungsjahr Inhaber eines Gewerbebetriebs. Sie haben bzw. hatten die Absicht, einen Gewerbebetrieb zu eröffnen. In diesem Zusammenhang sind Ihnen Aufwendungen entstanden. Sie sind an einer gewerblichen Personengesellschaft beteiligt. Ehegatten geben ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 1 Überblick über die Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Rz. 979 Die Einstufung in diese Einkunftsart hat insbesondere Auswirkung auf die Buchführungspflicht und die Gewerbesteuer. Gewerbesteuerpflichtig sind ausschließlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sodass diese einerseits durch Einkommensteuer und Gewerbesteuer doppelt belastet sind, andererseits aber durch die Anrechnung der GewSt bei der ESt teilweise wieder entlastet werde...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 6 Gewerbesteueranrechnung

Rz. 994 [Gewerbesteueranrechnung → Zeile 18 ff.] § 35 EStG gewährt für Einzelunternehmer, Gesellschafter von Personengesellschaften, persönlich haftende Gesellschafter von KGaA und atypisch stille Gesellschafter, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, eine Steuerermäßigung durch Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer. Die Steuerermäßigung ist betriebsbezogen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 7 Veräußerungsgewinn

Rz. 999 Betriebsaufgabe und Betriebsveräußerung werden weitgehend gleich behandelt (§ 16 Abs. 3 Satz 1 EStG). Der hierbei erzielte Gewinn bzw. Verlust gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft oder selbstständiger Arbeit. Der Gewinn ist aber bei Vorliegen bestimmter Tatbestandsmerkmale steuerlich begünstigt. Rz. 1000mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Eigenleistungen / 1.3 Herstellungskosten: Aktivierungspflicht, Aktivierungswahlrecht oder Aktivierungsverbot in der Handelsbilanz

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