Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbesteuer

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Hinzurechnung von Finanzierungskosten

Tz. 21 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Nach § 8 Nr. 1 GewStG (Anhang 7) sind hinzuzurechnen: Entgelte für Schulden Renten und dauernde Lasten Gewinnanteile des stillen Gesellschafters Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die im Eigentum eines anderen stehen, müssen bei der Ermittlung des Gewinns m...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Hinzurechnung von Streubesitzdividenden

Tz. 24 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Hält eine steuerbegünstigte Einrichtung zu Beginn des Kalenderjahrs in dem Betriebsvermögen ihres steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs eine Beteiligung an einer anderen Kapitalgesellschaft von mindestens 10 %, sind Ausschüttungen nach § 8b Abs. 1 KStG (Anhang 3) im Rahmen der Ermittlung des Gewinns aus Gewerbebetrieb steuerfr...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Gewerbesteuersubjekte

Tz. 2 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG (Anhang 7) unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird, der Gewerbesteuer (Gewerbebetrieb kraft Tätigkeit). Die Tätigkeiten von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften gelten stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 2 GewStG, Anhang 7; Gewerbebetrieb kraft Rechtsf...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Maßgebender Gewerbeertrag

Tz. 48 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Maßgebend für die Ermittlung und Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages ist der Gewerbeertrag, der in dem jeweiligen Erhebungszeitraum bezogen wurde (§ 10 Abs. 1 GewStG, Anhang 7). Besteht die Gewerbesteuerpflicht für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb während des gesamten Kalender-/Wirtschaftsjahres, ist Erhebungszeit...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IX. Rechtsbehelfe

Tz. 62 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Der Gewerbesteuermessbescheid ist ein Steuerbescheid i. S. d. AO (§§ 184 Abs. 1 Satz 3 i.V.m § 155 AO, Anhang 1b). Gegen den Gewerbesteuermessbescheid ist der Rechtsbehelf des Einspruchs gegeben (§ 347 AO, Anhang 1b). Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei dem zuständigen Finanzamt einzulegen. Dabei können insbesondere Beanstandu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Gewerbesteuerliches Schachtelprivileg

Tz. 36 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Ist eine steuerbegünstigte Einrichtung an einer nicht steuerbefreiten inländischen Kapitalgesellschaft zu Beginn des Erhebungszeitraums zu mind. 15 % beteiligt, sind die Gewinne aus Anteilen (Dividenden), die im Gewinn aus Gewerbebetrieb enthalten sind, nach § 9 Nr. 2a GewStG (Anhang 7) zu kürzen. Tz. 37 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Eine Kürzun...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Kürzung bei Betriebsgrundstücken

Tz. 31 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG (Anhang 7) ist die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen zu kürzen um 1,2 % des Einheitswertes (bis einschl. 2024) des zum Betriebsvermögen des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs gehörenden und nicht von der Grundsteuer befreiten Grundbesitzes. Ab 2025 beträgt die Kürzung 0,11 % des Grundstüc...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Gewerbesteuerzerlegung

Tz. 58 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Der Gewerbesteuermessbetrag ist zu zerlegen, wenn eine Betriebsstätte in mehreren Gemeinden belegen ist, eine Betriebsstätte von einer Gemeinde in eine andere Gemeinde verlegt wird oder mehrere Betriebsstätten in mehreren Gemeinden betrieben werden (§ 28 Abs. 1 GewStG, Anhang 7). Zerlegungsmaßstab ist regelmäßig das Verhältnis der Summe der Arbe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Beginn und Ende der Gewerbesteuerpflicht

Tz. 6 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Bei einem Gewerbebetrieb kraft Tätigkeit i. S. d. § 2 Abs. 1 GewStG (Anhang 7) beginnt die Gewerbesteuerpflicht in dem Zeitpunkt, in dem erstmals alle Voraussetzungen erfüllt sind, die zur Annahme eines Gewerbebetriebs erforderlich sind (R 2.5. (1) GewStR). Bei einem Gewerbebetrieb kraft Rechtsform (§ 2 Abs. 2 GewStG, Anhang 7) beginnt die Gew...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Gewerbesteuerbescheid

Tz. 13 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Die Ausführungen zum Körperschaftsteuerbescheid gelten für die Gewerbesteuer entsprechend. Eine Freistellung von der Gewerbesteuer ist jedoch nur dann erforderlich, wenn der Verein wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (d. h. Zweckbetriebe oder steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe) unterhält. Verfolgt ein Verein lediglich ideelle Tä...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Spendenabzug

Tz. 39 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Der gewerbesteuerliche Spendenabzug wird durch § 9 Nr. 5 GewStG (Anhang 7) geregelt. Danach können Zuwendungen aus dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb einer steuerbegünstigten Körperschaft bis zur Höhe von 20 % des Gewinns aus Gewerbebetrieb oder 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Wirtschaftsjahr aufgewendeten L...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 6 GewStG

Tz. 17 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 § 3 Nr. 6 GewStG (Anhang 7) befreit ebenso wie § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) die Betätigung steuerbegünstigter Körperschaften von der Gewerbesteuer mit Ausnahme etwaig unterhaltener steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe. Die Anwendung der Vorschrift des § 3 Nr. 6 GewStG (Anhang 7) hat zur Folge, dass alle steuerpflichtigen ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Freistellungsbescheid

Tz. 6 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Steuerbegünstigte (gemeinnützige) Vereine ohne bzw. ohne nennenswerten steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Einnahmen ≤ 45 000 EUR) müssen regelmäßig alle drei Jahre eine Steuererklärung abgeben. Bei dem dreijährigen Turnus handelt es sich um eine Kannvorschrift (AEAO zu § 59, Nr. 3, Anhang 2), welcher ggf. auch verkürzt werde...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 GewStG

Tz. 18 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 § 3 Nr. 20 GewStG (Anhang 7) gilt zwar als lex specialis gegenüber § 3 Nr. 6 GewStG (Anhang 7; Sarrazin in Lenski/Steinberg, Gewerbesteuer, § 3 Anm. 214, Stand November 2018). § 3 Nr. 20 GewStG (Anhang 7) hat aber vor allem Bedeutung für Krankenhäuser, Altenwohnheime und Pflegeheime, wenn diese nicht von gemeinnützigen Einrichtungen betriebe...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Empfehlungen der Ausschüsse an den Bundesrat v. 28.9.2020 (BR-Drucks. 503/1/20)

Rz. 56 [Autor/Stand] zu Punkt ... der 994. Sitzung des Bundesrates am 9.10.2020 [...] Der federführende Finanzausschuss, der Gesundheitsausschuss, der Wirtschaftsausschuss und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: [...] Fz. 19 [...] e) Nach Art...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Haftungshöhe

Tz. 146 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Der Haftungssatz für die entgangene Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer beträgt jeweils pauschal 30 % des in der Zuwendungsbestätigung ausgewiesenen Betrags und für die entgangene Gewerbesteuer pauschal 15 % (§ 10b Abs. 4 EStG, Anhang 10; § 9 Abs. 3 KStG, Anhang 3 und § 9 Nr. 5 Satz 14 GewStG, Anhang 7).mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Für die Ertragsteuern gilt eine Besteuerungsfreigrenze für den Tätigkeitsbereich steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe (s. § 64 Abs. 3 AO, Anhang 1b). Die Besteuerungsfreigrenze richtet sich nach der Höhe der Einnahmen einschl. Umsatzsteuer. Sie beträgt für alle steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe, die im Kalen...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ertragsteuerliche Behandlung

Tz. 1 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Nach dem AEAO zu § 66 AO TZ 6 (Anhang 2) ist der Krankentransport von Personen, für die während der Fahrt eine fachliche Betreuung bzw. der Einsatz besonderer Einrichtungen eines Krankentransport- oder Rettungswagens erforderlich ist oder möglicherweise notwendig wird, durch steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaften als Zweckbetrieb ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Ein großer Anreiz des Gemeinnützigkeitsrechts ist die damit verbundene Möglichkeit, den Mitgliedern, Spendern und sonstigen Förderern von steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Vereinen den steuermindernden Abzug ihrer Spenden und (teilweise) der von ihnen geleisteten Mitgliedsbeiträge zu ermöglichen. So ist erfahrungsgemäß die Bereitschaft eine...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Mehrfachinanspruchnahme der Besteuerungsfreigrenze

Tz. 17 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 § 64 Abs. 4 AO (Anhang 1b) verbietet die Mehrfachinanspruchnahme der in § 64 Abs. 3 AO (Anhang 1b) geregelten Besteuerungsfreigrenze und weist darauf hin, dass es sich u. U. um einen Missbrauch von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten handelt (s. § 42 AO, Anhang 1b). D. h., eine so genannte Zellteilung eines Vereins ist nicht möglich. Abtei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 43 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 § 10b Abs. 1 EStG (Anhang 10), § 9 Nr. 5 GewStG (Anhang 7) und § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG (Anhang 3) schreiben ausdrücklich vor, dass die Zuwendungen/Spenden beim Spendenempfänger unmittelbar für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden müssen, damit beim Zuwendungs-/Spendengeber eine Berücksichtigung als Sonderausgaben erfo...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IX. Zuwendungs-/Spendenvortrag

Tz. 126 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Übersteigen die Zuwendungen an steuerbegünstigte Einrichtungen innerhalb eines Kalenderjahrs die Höchstbeträge nach § 10b Abs. 1 EStG (Anhang 10), geht der den Höchstbetrag übersteigende Betrag nicht unter, sondern kann in den darauffolgenden Kalenderjahren, im Rahmen der Höchstbeträge des § 10b Abs. 1 EStG (Anhang 10), steuerlich abgezogen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Vermögensausstattung von Stiftungen

Tz. 69 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke einer Stiftung, die die Voraussetzungen für den Empfang von Zuwendungen i. S. d. § 10b Abs. 1 Satz 2–6 EStG (Anhang 10) erfüllt und die zur Vermögensausstattung der Stiftung bestimmt ist, können auf Antrag des (Zu-)Stifters im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Verhältnis zu den §§ 370, 378 AO

Rz. 703 [Autor/Stand] Die Steuergefährdungstatbestände nach § 379 AO bilden als typische Vorbereitungshandlungen bzw. Durchgangsdelikte (s. bereits Rz. 30) häufig die Vorstufe zu den späteren Verletzungsdelikten nach den §§ 370, 378 AO. Bereits aus den allgemeinen Grundsätzen der Gesetzeskonkurrenz folgt, dass das Gefährdungsdelikt gegenüber dem Verletzungsdelikt (auch im Ve...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Begriff der "grenzüberschreitenden Steuergestaltung"

Rz. 459 [Autor/Stand] Eine "Steuergestaltung" i.S.d. §§ 138d ff. AO ist ein Schaffensprozess, bei dem durch den Nutzer oder für den Nutzer eine bestimmte Struktur, ein bestimmter Prozess oder eine bestimmte Situation bewusst und aktiv herbeigeführt oder verändert wird und diese Struktur, dieser Prozess oder diese Situation dadurch eine steuerrechtliche Bedeutung bekommt, die...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Parteispenden

Tz. 81 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Zuwendungen an politische Parteien sind bei der Einkommensteuer nach § 34 g EStG (Anhang 10) und § 10b EStG (Anhang 10) steuerlich begünstigt. Zu den Zuwendungen zählen sowohl Mitgliedsbeiträge als auch Spenden. Bei der Gewerbesteuer und bei der Körperschaftsteuer sind Parteispenden nicht abzugsfähig. Tz. 82 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Parteien...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Körperschaftsteuerbescheid

Tz. 9 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Der Körperschaftsteuerbescheid setzt die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag fest und enthält die Besteuerungsgrundlagen für den betreffenden Veranlagungszeitraum.So unterliegt bei einem darüber hinaus steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Verein der Gewinn des einheitlichen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs der Kö...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 26.3.2021 (BR-Drucks. 245/21)

Rz. 57 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25.3.2019 (BGBl. I S. 357) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: [...] 4. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Vorbehaltlich der Vorschriften des Einkommensteuergesetzes,...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Zweiter Referentenentwurf v. 24.3.2020

Rz. 55 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25.3.2019 (BGBl. I S. 357) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: [...] 5. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Vorbehaltlich der Vorschriften des Einkommensteuergesetzes,...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Erster Referentenentwurf v. 10.12.2019

Rz. 54 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25.3.2019 (BGBl. I S. 357) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: [...] 4. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses (1) Vorbehaltlich der Vorschriften des Einkommensteuergesetzes,...mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 1 Ertragsteuern (Einkommen-, Gewerbesteuer)

1.1 Veräußerungs(Aufgabe-)gewinn, Veräußerungs(Aufgabe-)verlust 1.1.1 715 Mit dem Auflösungsbeschluss der Gesellschafter beginnt die Beendigung der Gesellschaft. Es folgt die Abwicklungsphase, an deren Ende die Aufgabe der wesentlichen Grundlagen der GmbH & Co. KG steht.[1] Die Aufgabe der wesentlichen Grundlagen kann entweder durch Veräußerung der Wirtschaftsgüter an Dritte od...mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.3 Behandlung verrechenbarer Verluste

1.3.1 724 Die einem Kommanditisten zugewiesenen Verluste, die zur Entstehung bzw. Erhöhung seines negativen Kapitalkontos führen, dürfen von dem Kommanditisten nur mit künftigen Gewinnen aus ebendieser Kommanditbeteiligung steuerlich wirksam verrechnet werden (sog. verrechenbare Verluste). Entstehen bei der Liquidation einer GmbH & Co. KG Gewinne, so mindern diese, soweit sie...mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.6 Rangrücktritt

1.6.1 727 Der Rangrücktritt ist ein Vertrag (keine einseitige Erklärung), durch den der Gläubiger seinen Anspruch auf Leistung – bis zur Überwindung der Krise der Gesellschaft – hinter die Forderungen aller gegenwärtigen und künftigen Gläubiger subordiniert und Erfüllung nur noch aus seinem künftigen Gewinn, Liquidationsüberschuss und/oder sonstigem freien Vermögen der Gesell...mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.1.8 721a

Allerdings kann nach BFH-Rechtsprechung der bloße Wegfall der Gewinnerzielungsmöglichkeit bei einer PersGes zur Nachversteuerung negativer Kapitalkonten der Kommanditisten führen, ohne dass das Ausscheiden des Kommanditisten aus der fortbestehenden KG oder die Auflösung der KG erfüllt sein müssen.[1]mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.2 Zurechnung von Verlusten auf Kommanditisten

1.2.1 723 Scheidet ein Kommanditist oder ein anderer Mitunternehmer, dessen Haftung der eines Kommanditisten vergleichbar ist und dessen Kapitalkonto in der Steuerbilanz der Gesellschaft aufgrund von ausgleichs- oder abzugsfähigen Verlusten negativ geworden ist, aus der Gesellschaft aus oder wird in einem solchen Fall die Gesellschaft aufgelöst, so gilt der Betrag, den der Mi...mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.1.3 717

Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung der GmbH-Anteile sind weder in die Regelung des § 34 Abs. 1 EStG noch des § 34 Abs. 3 EStG einzubeziehen; es greift hier das Teileinkünfteverfahren.[1]mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.5 Ertragsteuerliche Auswirkungen eines Insolvenzverfahrens auf den Kommanditisten

1.5.1 726 Die Insolvenzantragspflicht besteht bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (§ 177a HGB i. V. m. § 130a HGB). Sobald die Masse sicher- und festgestellt ist, also nach Abschluss des Sequestrationsverfahrens, entscheidet das Amtsgericht, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird mit der dann dem Insolvenzverwalter obliegenden Entscheidung, das Unternehmen fortzuführen...mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.4 Gewerbesteuerpflicht nach Einstellung der werbenden Tätigkeit

1.4.1 725 Nach § 4 GewStDV bleibt ein Gewerbebetrieb, der aufgegeben oder aufgelöst wird, Steuergegenstand bis zur Beendigung der Aufgabe oder Abwicklung. Die Gewerbesteuerpflicht wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmens nicht berührt. Die Beendigung der Abwicklung und damit das Aufhören der Gewerbesteuerpflicht eines aufgelösten Unte...mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.1.2 716

Für die Besteuerung des Veräußerungs(Aufgabe-)gewinns ist wie folgt zu differenzieren: Auf die KG-Beteiligung kann § 34 Abs. 1 EStG oder § 34 Abs. 3 EStG Anwendung finden. § 34 Abs. 1 EStG ist die sog. Fünftelregelung, mit folgender Berechnungsweise: Die Steuer auf den Veräußerungsgewinn beträgt das Fünffache des Unterschiedsbetrags zwischen der Einkommensteuer für das um dies...mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.1 Veräußerungs(Aufgabe-)gewinn, Veräußerungs(Aufgabe-)verlust

1.1.1 715 Mit dem Auflösungsbeschluss der Gesellschafter beginnt die Beendigung der Gesellschaft. Es folgt die Abwicklungsphase, an deren Ende die Aufgabe der wesentlichen Grundlagen der GmbH & Co. KG steht.[1] Die Aufgabe der wesentlichen Grundlagen kann entweder durch Veräußerung der Wirtschaftsgüter an Dritte oder durch Übernahme der Wirtschaftsgüter in das Privatvermögen d...mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.1.4 718

Denkbar ist auch die Auflösung im Wege der sog. Realteilung. Hier erhalten die Gesellschafter entsprechend ihren Kapitalanteilen zum Zweck der Auseinandersetzung (Auflösung) Wirtschaftsgüter zugeordnet, die sie in ein anderes (eigenes) Betriebsvermögen überführen und mit denen sie dort die gewerbliche Tätigkeit weiterführen. Hier brauchen die stillen Reserven nicht aufgelöst...mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.1.6 720

Hat ein Kommanditist einen Ausgleichsanspruch[1] gegen die GmbH & Co. KG, der dadurch entstanden ist, dass er Schulden der KG beglichen hat, und wird dieser Anspruch wertlos, so kann er den hieraus resultierenden Verlust erst dann realisieren, wenn die KG – z. B. durch Veräußerung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen – beendet wird.[2]mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.3.1 724

Die einem Kommanditisten zugewiesenen Verluste, die zur Entstehung bzw. Erhöhung seines negativen Kapitalkontos führen, dürfen von dem Kommanditisten nur mit künftigen Gewinnen aus ebendieser Kommanditbeteiligung steuerlich wirksam verrechnet werden (sog. verrechenbare Verluste). Entstehen bei der Liquidation einer GmbH & Co. KG Gewinne, so mindern diese, soweit sie auf den ...mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.4.1 725

Nach § 4 GewStDV bleibt ein Gewerbebetrieb, der aufgegeben oder aufgelöst wird, Steuergegenstand bis zur Beendigung der Aufgabe oder Abwicklung. Die Gewerbesteuerpflicht wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmens nicht berührt. Die Beendigung der Abwicklung und damit das Aufhören der Gewerbesteuerpflicht eines aufgelösten Unternehmens ...mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.1.7 721

Zahlt ein Gesellschafter einer GmbH & Co. KG Zinsen für Verbindlichkeiten, die die KG bei Aufgabe ihres Betriebs nicht getilgt hat, obwohl ihr bei ordnungsgemäßer Abwicklung ausreichende Mittel zur Verfügung gestanden hätten, kann er die Zinsen nicht als nachträgliche Betriebsausgaben abziehen. Das gilt auch für Zinsen auf Verbindlichkeiten, die einem Gesellschafter im wirts...mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.5.1 726

Die Insolvenzantragspflicht besteht bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (§ 177a HGB i. V. m. § 130a HGB). Sobald die Masse sicher- und festgestellt ist, also nach Abschluss des Sequestrationsverfahrens, entscheidet das Amtsgericht, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird mit der dann dem Insolvenzverwalter obliegenden Entscheidung, das Unternehmen fortzuführen oder – w...mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.1.9 722

Nach § 6 Abs. 2 EStDV hat der Steuerpflichtige bei der Veräußerung eines Gesamtbetriebs zur Ermittlung des laufenden Gewinns auf den Zeitpunkt der Veräußerung eine Bilanz aufzustellen ("letzte Schlussbilanz"). Die letzte Schlussbilanz schließt die laufende gewerbliche Tätigkeit ab. Beim Ausscheiden eines Kommanditisten aus einer fortbestehenden KG (oder in Folge der Auflösun...mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.6.2 728

Nach der Rechtsprechung des I. und IV. Senats des BFH (v. 15.4.2015, I R 44/14, v. 10.8.2016, I R 25/15) und dem BMF-Schreiben v. 8.9.2006 bleibt steuerlich eine Verbindlichkeit, für die ein Rangrücktritt vereinbart wurde, jedenfalls dann in der Steuerbilanz passiviert, wenn die Erfüllung der Verbindlichkeit auch aus dem sog. sonstigen freien Vermögen der Gesellschaft begehr...mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.6.1 727

Der Rangrücktritt ist ein Vertrag (keine einseitige Erklärung), durch den der Gläubiger seinen Anspruch auf Leistung – bis zur Überwindung der Krise der Gesellschaft – hinter die Forderungen aller gegenwärtigen und künftigen Gläubiger subordiniert und Erfüllung nur noch aus seinem künftigen Gewinn, Liquidationsüberschuss und/oder sonstigem freien Vermögen der Gesellschaft be...mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.1.1 715

Mit dem Auflösungsbeschluss der Gesellschafter beginnt die Beendigung der Gesellschaft. Es folgt die Abwicklungsphase, an deren Ende die Aufgabe der wesentlichen Grundlagen der GmbH & Co. KG steht.[1] Die Aufgabe der wesentlichen Grundlagen kann entweder durch Veräußerung der Wirtschaftsgüter an Dritte oder durch Übernahme der Wirtschaftsgüter in das Privatvermögen der Gesell...mehr