Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.4 Arbeitsgeräteunfall (Abs. 2 Nr. 5)

Rz. 158 Die Vorschrift ähnelt § 549 RVO a. F. Sie dehnt den Versicherungsschutz nach Abs. 1 unter bestimmten Voraussetzungen auf den Umgang mit einem Arbeitsgerät oder einer Schutzausrüstung aus. Auch diese Vorschrift muss im Zusammenhang mit allen nach § 2 Abs. 1 versicherten Personengruppen und Betätigungen gesehen werden. Anders als Abs. 2 Nr. 2 und 3 handelt es sich nich...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.1.7 Umweg oder Abweg

Rz. 131 Wählt der Versicherte einen längeren als den direkten Weg von oder nach dem Ort der Tätigkeit, behält aber die Zielrichtung bei, so wird dies als Umweg bezeichnet. Weicht der Versicherte von dem Weg von oder nach dem Ort der Tätigkeit ab und ändert die Zielrichtung in der Weise, dass er wieder an den Ort des Abweichens zurückkehren muss, um von dort den Weg zum oder ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Europäische Vollstreckungstitel (Absatz 1 Nr. 6 bis Nr. 9)

Rz. 33 Die Bestimmung bewirkt, dass der neu eingeführte Europäische Zahlungsbefehl grundsätzlich nach den allgemeinen Vorschriften der Zivilprozessordnung zu vollstrecken ist (ergänzend finden die Vorschriften der §§ 1093 bis 1096 ZPO Anwendung, § 795 Satz 3 ZPO). Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sowie zur Änderung sonsti...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.1 Inhalt

Rz. 20 Durch die Neufassung der Nr. 5 wird der zulässige Inhalt der vollstreckbaren notariellen Urkunde in Bezug auf die Art des Anspruchs erweitert. Die weiteren Erfordernisse werden durch die Neuregelung nicht berührt. Das gilt insbesondere für die Bestimmtheit und der Unterwerfung. Pauschale Unterwerfungserklärungen sollen dadurch verhindert werden, dass die Unterwerfungs...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.1.4 Häuslicher Bereich

Rz. 121 Das Gesetz nennt nur den Ort der Tätigkeit als Anfang und Ende des versicherten Weges. Der Weg beginnt zumeist beim Verlassen des häuslichen Bereichs und endet beim Erreichen dieses Bereichs. Der Versicherte muss diesen Weg wegen der vorangehenden bzw. der nachfolgenden betrieblichen Tätigkeit zurücklegen. Als Ausgangspunkt kommt auch ein 3. Ort in Betracht. Nur der ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Für vorläufig vollstreckbar erklärte Anwaltsvergleiche (Abs. 1 Nr. 4b)

Rz. 17 Die Neuregelung wurde notwendig, weil durch das Schiedsverfahrens-Neuregelungsgesetz der Anwaltsvergleich aus dem 10. Buch herausgenommen und in das 8. Buch (§§ 796a bis c ZPO) übernommen wurde. Dort gehört der Anwaltsvergleich nach dem System des Gesetzes auch hin. Durch die Formulierung wird klargestellt, dass – wie bei den Schiedssprüchen – Vollstreckungstitel die ...mehr

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Druckfeste Bauweise / Zusammenfassung

Begriff Die Druckfeste Bauweise ist ein Prinzip des tertiären (konstruktiven) Explosionsschutzes. Dabei werden Anlagenteile so konstruiert, dass sie dem zu erwartenden Explosionsdruck standhalten ohne zu bersten und somit eine Ausbreitung der Explosion verhindern. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung TRGS 724 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Maßnahmen des konstruk...mehr

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Elektrostatische Aufladung / Zusammenfassung

Begriff Elektrostatische Aufladung ist ein Vorgang der Elektrostatik, bei dem 2 zuvor ungeladene Stoffe durch Kontakt und damit verbundenen Ladungsübergang einen Ladungsüberschuss positiver oder negativer Art an jeder der beiden Oberflächen erzeugen. Die elektrostatische Aufladung von Gegenständen, Flüssigkeiten, Personen oder Schüttgütern kann in explosionsgefährdeten Berei...mehr

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Einstufung / Zusammenfassung

Begriff Einstufung (engl. "Classification") beschreibt den Vorgang der Abklärung, ob Stoffe bzw. Gemische gefährliche Eigenschaften besitzen. Auf der Grundlage der Einstufung erfolgt dann die Kennzeichnung und Verpackung. Hersteller oder Importeur haben die Pflicht zur Einstufung (eigenverantwortliche bzw. Selbsteinstufung). Dabei werden Gefahrenklassen und Gefahrenkategorie...mehr

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Druckentlastung / Zusammenfassung

Begriff Druckentlastung ist eine Maßnahme des tertiären (konstruktiven) Explosionsschutzes. Darunter versteht man Explosionsschutzmaßnahmen, die die Auswirkungen einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken. Bei einer Explosionsdruckentlastung werden bei einer Explosion in einem Anlagenteil definierte Öffnungen freigegeben, damit das Anlagenteil nicht über seine Ex...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.1.2 Versicherte Tätigkeit

Rz. 12 Abs. 1 Satz 1 definiert die versicherte Tätigkeit als die den Versicherungsschutz nach §§ 2, 3 oder 6 begründende Tätigkeit. Damit ist insbesondere die Beschäftigung als Arbeitnehmer nach § 2 Abs. 1 Nr. 1, aber auch alle übrigen kraft Gesetzes oder Satzung oder aufgrund freiwilliger Versicherung erfassten Tätigkeiten gemeint, nicht zuletzt auch die Tätigkeiten wie die...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / Zusammenfassung

Begriff Infolge des BVerfG-Urteils vom 10.4.2018[1], durch welches verschiedene Regelungen der Einheitsbewertung letztlich auch für Zwecke der Grundsteuer für mit Art. 3 GG unvereinbar erklärt wurden, hat der Gesetzgeber die Grundsteuererhebung mit dem Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG)[2] (wieder) auf eine verfassungskonforme Basis gestellt und damit neue Bewertungsverfahr...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.46 Unternehmertätigkeit

Rz. 108 Bestimmte Gruppen von Unternehmern sind nach § 2 Abs. 1 kraft Gesetzes versichert. Darüber hinaus sieht § 3 die (pflichtige) Versicherung kraft Satzung des jeweiligen Unfallversicherungsträgers und § 6 unter bestimmten Voraussetzungen die freiwillige Versicherung von Unternehmern und deren Ehegatten vor. Die Abgrenzung von betriebsdienlichen und eigenwirtschaftlichen...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 5 Dauer der Beschäftigung im Inland

Rz. 28 Die Grundverpflichtungen aus § 20 gelten grundsätzlich zwingend für alle Arbeitgeber mit Sitz im Inland oder im Ausland unabhängig davon, ob die Beschäftigung im Inland Tage, Wochen oder Monate oder nur wenige Minuten dauert. Die in Rz. 24 dargestellte Diskussion darum, was unter einer Beschäftigung im Inland zu verstehen ist, ist durch § 24 AEntG etwas entschärft wor...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung gerichtlicher und notarieller Urkunden (Absatz 1)

Rz. 2 Anspruch auf Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung hat der Gläubiger, über dessen mit der Zwangsvollstreckung durchsetzbaren Anspruch die Urkunde errichtet ist, wenn er eine Ausfertigung nach § 51 Abs. 1 BeurkG verlangen kann, sonst wenn sie nach dem Willen desjenigen, der die Unterwerfungserklärung abgegeben und damit den Vollstreckungstitel in Urkundenform ges...mehr

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Flüssiggas / 1 Umweltfreundlicher Energieträger

Flüssiggas (Propan, Butan und deren Gemische) ist ein farbloser, brand- und explosionsfähiger Stoff, der gasförmig oder flüssig vorkommt. Flüssiggas als Energieträger nutzen heute viele Menschen im Haushalt, Gewerbe und der Industrie. Grund für den Einsatz von Flüssiggas ist die Umweltfreundlichkeit und die Eigenschaft der relativ einfachen und unkomplizierten Handhabung von ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Anwendungsbereich

Rz. 1 Die Vorschrift trägt der Tatsache Rechnung, dass notarielle Urkunden sich in der Regel beim Notar befinden, dem auch die Zuständigkeit zur Erteilung der Vollstreckungsklausel sowie der weiteren vollstreckbaren Ausfertigung übertragen wird. Soweit das Gericht zuständig ist, knüpfen die §§ 724 ff. ZPO an ein Streitverfahren an, das bei gerichtlichen Urkunden nicht stattg...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / Zusammenfassung

Überblick Das in Geld zahlbare Arbeitseinkommen kann abgetreten werden, soweit es der Pfändung unterworfen ist. Die Abtretung erfolgt durch Vertrag des Arbeitnehmers mit einem Dritten, dem Zessionar (Neugläubiger). Einer Form bedarf dieser Abtretungsvertrag gesetzlich nicht. Wirksamkeit erlangt er mit Abschluss auch dann, wenn er (wie dies bei der Sicherungsabtretung häufig ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2 Rechtscharakter der Norm

Rz. 2 Jeder Arbeitnehmer hat nach § 1 Abs. 1 MiLoG Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber und jeder Arbeitgeber mit Sitz im Inland oder im Ausland ist nach § 20 verpflichtet, seinen im Inland beschäftigten Arbeitnehmern, den Mindestlohn zu zahlen. Auf den ersten Blick scheint es, dass die §§ 1 und 20 MiLoG die 2 S...mehr

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Flüssiggas / Zusammenfassung

Begriff Durch Kühlung und Kompression verflüssigte Gase nennt man Flüssiggas. Kohlenwasserstoffe wie Propan, Butan und deren Gemische bleiben bei Raumtemperatur und vergleichsweise geringem Druck flüssig, weshalb sie im allgemeinen Sprachgebrauch als Flüssiggas bezeichnet werden. Es wird durch Rohölraffination sowie bei der Gasförderung gewonnen und als Treibstoff für Fahrzeu...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 5.1 Nichtabtretbarkeit unpfändbarer Einkommensteile

a) Eine Forderung kann nicht abgetreten werden, soweit sie kraft Gesetzes der Pfändung nicht unterworfen ist.[1] Dies hat bei der Abtretung von Arbeitseinkommen besondere Bedeutung, weil es als wichtigste und zumeist einzige Einnahmequelle für den Lebensunterhalt des Schuldners und seiner Familienangehörigen besonders weitreichend gegen Pfändung geschützt ist. Der Pfändungss...mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 2.8 Abtretung erfüllungshalber

Arbeitseinkommen kann der Arbeitnehmer an einen seiner Gläubiger abtreten, um damit eine diesem gegenüber bestehende Verbindlichkeit (z. B. eine Kaufpreisforderung, eine Schadensersatzforderung) zu erfüllen (Abtretung erfüllungshalber). Eine solche Abtretung ist nicht grundsätzlich nichtig (z. B. wegen Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB). Sie kann aber von anderen Gläubigern de...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3.2 Arbeitgeber

Rz. 17 Arbeitgeber ist der andere Teil des Arbeitsverhältnisses, d. h. derjenige, der die Arbeitsleistung vom Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags fordern kann, die wirtschaftliche und organisatorische Dispositionsbefugnis in Bezug auf Ort, Zeit und Art der Arbeitsausführung durch den Arbeitnehmer und den Nutzen aus der Arbeitsleistung hat.[1] Der Begriff des Arbeitgebe...mehr

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Barrierefreie Gestaltungslö... / Zusammenfassung

Überblick Barrierefreiheit im Zusammenhang mit Arbeitsstätten bedeutet, dass diese für Menschen mit körperlichen, sensorischen oder mentalen Behinderungen sowie für Ältere nicht nur sicher und nutzerfreundlich begeh- bzw. befahrbar sind, sondern dass in ihnen die gewünschte bzw. vereinbarte Arbeit an entsprechenden Arbeitsplätzen auch sicher und gesundheitsförderlich verrich...mehr

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Vergütungsgestaltung

Begriff Die Gesamtheit aller Gehaltsleistungen und (geldwerter) Vorteile bzw. Sachbezüge (laufende und einmalige Zahlungen). Die vertraglich vereinbarte Vergütung ist die Gegenleistung des Arbeitsgebers für die erbrachten Leistungen des Mitarbeiters. Nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit ist die Höhe der Vergütung im Arbeitsvertrag frei vereinbar (soweit kein gesetzlicher...mehr

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Jansen, SGB IV § 39 Versich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) zum 1.1.1977 in Kraft getreten. Eine redaktionelle Änderung erfolgte durch das Dritte Gesetz zur Verbesserung des Wahlrechts für die Sozialversicherungswahlen und zur Änderung anderer Gesetze (3. Wahlrechtsverbesserungsgesetz – 3. WRVG) v. 29.4.1997 (BGBl. I S. 968) mit Wirkung zum 7.5.1997 durch die V...mehr

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Jansen, SGB IV § 40 Ehrenämter / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.7.1977 durch das Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) in Kraft getreten. Durch das Dritte Gesetz zur Verbesserung des Wahlrechts für die Sozialversicherungswahlen und zur Änderung anderer Gesetze (3. Wahlrechtsverbesserungsgesetz – 3. WRVG) v. 29.4.1997 (BGBl. I S. 968) wurden Abs. 1 und 3 mit Wirkung zum 30.4.1997 redaktionell ge...mehr

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Sauer, SGB III § 118 Leistu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorgängerregelung des Satzes 1 war im Arbeitsförderungsgesetz (AFG) in § 56 Abs. 2 AFG verankert. Eine vergleichbare Regelung für Satz 2 gab es nicht, diese trat erstmals zum 1.7.2004 in Kraft. Mit der Erstfassung des SGB III durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBI. I S. 594), in Kraft ab 1.1.1998, ...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Bereits im Arbeitsförderungsgesetz (AFG) waren vergleichbare Regelungen verankert, die bis zum 31.12.1997 galten. Mit der Erstfassung des SGB III durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBI. I S. 594), in Kraft ab 1.1.1998, wurden mit Art. 1 die bisherigen Regelungen des AFG in § 102 a. F. wie folgt überfü...mehr

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Sauer, SGB III § 121 Überga... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Vorläufer der Vorschrift war § 59 Abs. 1 Satz 7 Arbeitsförderungsgesetz (AFG), i. d. F. bis 31.12.1997. Mit der Erstfassung des SGB III durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594), in Kraft ab 1.1.1998, wurde mit Art. 1 die bisherige Regelung des AFG (§ 59 Abs. 1 Satz 7 AFG) in § 162 a. F. in...mehr

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Sauer, SGB III § 113 Leistu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Vorläufer der Vorschrift war § 56 AFG. Der Gesetzgeber hatte mit dem Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG) v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) in Kraft ab 1.1.1997 die ursprüngliche Pflichtleistung, mit erheblicher Kritik, weitestgehend in einen Ermessensanspruch umgewandelt. Ein Rechtsanspruch bestand nur noch für anerkannte Schwerbehinderte und Rehabilit...mehr

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Sauer, SGB III § 112 Teilha... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Vorläufer der Vorschrift war § 56 AFG. Der geltende Abs. 1 war ursprünglich in § 56 Abs. 1 Satz 1 AFG und der geltende Abs. 2 in § 56 Abs. 1 Satz 2 und 3 AFG geregelt. Die Vorschrift wurde mit dem Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBI. I S. 594) weitestgehend inhaltsgleich in die Erstfassung des SGB III, i...mehr

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Jansen, SGB IV § 42 Haftung / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) am 1.7. 1977 in Kraft getreten. Durch das Gesetz zur Verbesserung des Wahlrechts für die Sozialversicherungswahlen (Wahlrechtsverbesserungsgesetz) v. 27.7.1984 (BGBl. I S. 1029) wurden Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 2 mit Wirkung zum 3.8.1984 aufgehoben. Das Dritte Gesetz zur Verbesserung des Wahlrechts...mehr

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Sauer, SGB III § 115 Leistu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Arbeitsförderungs-Reformgesetz (AFRG) v. 24.3.1997 (BGBI. I S. 594) in der Erstfassung des SGB III mit § 100, in Kraft ab 1.1.1998, eingeführt. Eine Vorschrift im AFG, die für die spätere Entwicklung wegbereitend war, gab es nicht. Das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – (SGB IX) wurde mit ...mehr

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Jansen, SGB IV § 41 Entschä... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) am 1.7.1977 in Kraft getreten. Durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261; Ber. 1990 S. 1337) wurde § 41 mit Wirkung zum 1.1.1992 in Abs. 1 angepasst. Das Dritte Gesetz zur Verbesserung des Wahlrechts für die Sozialversicherungswahlen und zur Änderung anderer Gesetze (3. Wahlrecht...mehr

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Sauer, SGB III § 128 Kosten... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Im Arbeitsförderungsgesetz (AFG), i. d. F. bis zum 31.12.1997, war eine vergleichbare gesetzliche Regelung nicht vorgesehen. Die Kosten für eine spezielle Unterbringung (einschließlich Verpflegung) waren stattdessen in § 33 der Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit über die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter (A Reha) geregelt. Die A Reha bes...mehr

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Sauer, SGB III § 122 Ausbil... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Eine Vorläufernorm war im Arbeitsförderungsgesetz (AFG) i. d. F. bis 31.12.1997 grundsätzlich nicht vorgesehen. Mit § 24 der Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit über die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter (A Reha) wurde jedoch in vergleichbarer Weise zur Regelung im Abs. 1 bestimmt, dass bei Teilnahmen an Maßnahmen Ausbildungsgeld zu gewäh...mehr

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Sauer, SGB III § 128 Kosten... / 2.5 Schnittstelle zum SGB II

Rz. 15 § 128 wird in § 22 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 Buchst. d (Leistungsverbot) und der maßgeblichen Parallelvorschrift des § 16 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 SGB II zur Leistungsgewährung an erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Behinderungen zitiert. Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Behinderungen nach dem SGB II ist die Bundesagentur für Arbeit ebenfalls Rehabilitationsträger, w...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Begriff des gesetzlichen Zahlungsmittels

Rz. 5 Der Staat hat die Funktion des Geldes als Zahlungs- und Wertaufbewahrungsmittel zu gewährleisten. Dies geschieht durch hoheitliche Festlegung jenes Mediums, das als gesetzliches Zahlungsmittel gilt, d. h. von jedem Inländer kraft Gesetzes zur Tilgung von Verpflichtungen entgegengenommen werden muss. In der Bundesrepublik Deutschland sind die Banknoten und – im Rahmen b...mehr

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Sauer, SGB III § 118 Leistu... / 2.4 Schnittstelle zum SGB II

Rz. 6 § 118 wird in § 22 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 Buchst. b (Leistungsverbot) und der maßgeblichen Parallelvorschrift des § 16 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 SGB II zur Leistungsgewährung an erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Behinderungen zitiert. Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Behinderungen nach dem SGB II ist die Bundesagentur für Arbeit ebenfalls Rehabilitationsträger, we...mehr

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Sauer, SGB III § 115 Leistu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Die allgemeinen Leistungen verweisen auf das standardisierte Regelinstrumentarium der Bundesagentur für Arbeit und stehen daher gleichberechtigt auch Menschen mit Behinderungen zur Verfügung. Sie sind nicht auf die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet, mit Ausnahme der Probebeschäftigung und Arbeitshilfe für Menschen mit Behinderungen in §...mehr

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Sauer, SGB III § 117 Grundsatz / 2.11 Schnittstelle zum SGB II

Rz. 42 § 117 Abs. 1 wird in § 22 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 Buchst. b (Leistungsverbot) und der maßgeblichen Parallelvorschrift des § 16 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 SGB II zur Leistungsgewährung an erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Behinderungen zitiert. Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II ist die Bundesagentur für Arbeit ebenfalls Rehabilitationsträger, wenn kein an...mehr

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Jansen, SGB IV § 37 Verhind... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.7.1977 durch das Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) in Kraft getreten und gilt seit dem 19.11.2009 unverändert i. d. F. der Bekanntmachung v. 12.11.2009 (BGBl. I S. 3710).mehr

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Jansen, SGB IV § 38 Beansta... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.7.1977 durch das Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) in Kraft getreten und gilt seit dem 19.11.2009 i. d. F. der Bekanntmachung v. 12.11.2009 (BGBl. I S. 3710) unverändert fort.mehr

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Sauer, SGB III § 112 Teilha... / 2 Rechtspraxis

Rz. 6 Stellen die Agenturen für Arbeit fest, dass Personen ihre bisherige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können oder aufgrund einer Behinderung oder drohenden Behinderung Unterstützung beim Einstieg in das Berufsleben benötigen, ist im Rahmen der grundlegenden Regelungen des § 112 eine Leistungserbringung zur beruflichen Rehabilitation möglich. Hie...mehr

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Jansen, SGB IV § 40 Ehrenämter / 2.1 Ehrenamt

Rz. 2 Die in Abs. 1 Satz 1 genannten Personen sind ehrenamtlich tätig. Eine ehrenamtliche Tätigkeit stellt jede unentgeltliche und weisungsfreie Mitwirkung bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dar, die aufgrund behördlicher Bestellung außerhalb eines haupt- oder nebenamtlichen Dienstverhältnisses stattfindet (BT-Drs. 7/910 S. 93). Daraus ergibt sich, dass die Ausübung ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Zum 1.1.1980 war die bis dahin geltende Steuerbefreiung für die Verwaltung und Gewährung von Krediten wegen des engen wirtschaftlichen Zusammenhangs auf die Vermittlung von Krediten und die Verwaltung von Kreditsicherheiten ausgedehnt worden. Rz. 3 Durch Gesetz v. 11.10.1995[1] wurde § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG mWv 1.1.1996 neu gefasst.[2] Seit diesem Zeitpunkt sind nach d...mehr

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Jansen, SGB IV § 42 Haftung / 2.1 Amtspflichtverletzung gegenüber Dritten

Rz. 2 Die Vorschrift stellt ausdrücklich klar, dass sich die Haftung der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, der Versichertenältesten und der Vertrauenspersonen bei einer ihnen gegenüber einem Dritten obliegenden Amtspflicht genau wie diejenige der Bediensteten des Versicherungsträgers nach den grundlegenden Haftungsvorschriften bei hoheitlicher Tätigkeit, nämlich § 839 ...mehr

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Sauer, SGB III § 121 Überga... / 2.3 Gleichgestelltes Prüfungszeugnis

Rz. 14 Satz 1 Nr. 2 erfasst Prüfungsanerkennung, die durch eine Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie oder das sonst zuständige Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf gleichgestellt sind (§ 5...mehr

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Jansen, SGB IV § 38 Beansta... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift, die im Wesentlichen an § 5 SVwG anknüpft, regelt, wie zu verfahren ist, wenn Beschlüsse eines Selbstverwaltungsorgans gegen gesetzliche oder sonstige Rechtsvorschriften verstoßen. Zu der streitigen Diskussion, ob neben Gesetz, Rechtsverordnung und Satzung auch Gewohnheitsrecht, Vorschriften des Gemeinschaftsrechts, allgemeine Regeln des Völkerrechts un...mehr