Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.1 Grundsatz – Abgrenzung

Rz. 21 Das Dritte Gesetz zur Änderung des Rechtspflegergesetzes und anderer Gesetze vom 6. August 1998 (BGBl S. 2030) hat mit Wirkung seit dem 1. Oktober 1998 im Wesentlichen das System der Rechtsbehelfe gegen die Entscheidungen des Rechtspflegers durchgreifend verändert. Zunächst aber ist die Überschrift des Gesetzes einschließlich der amtlichen Abkürzung geändert worden. D...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Verwaltung von Wagniskapitalfonds

Rz. 80g Ab 1.7.2021 gilt die Steuerbefreiung auch für die Verwaltung von Wagniskapitalfonds (Rz. 9b). Der Gesetzgeber hat sich nicht die Mühe gemacht, zu definieren, was genau unter diesen (offensichtlich sehr weit gehenden) Begriff fällt. Schon allein dies könnte gegen eine unionsrechtliche Zulässigkeit der Steuerbefreiung[1] sprechen, da die Mitgliedstaaten nach Art. 135 A...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Vorschrift wurde in die Zivilprozessordnung durch das Zweite Seerechtsänderungsgesetz eingefügt und gilt seit dem 1.9.1987. Sie ist durch das Gesetz zur Änderung der Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt vom 25.8.1998 mit Wirkung vom 1.9.1998 neu gefasst und ergänzt und mit Wirkung vom 25.04.2013 durch das Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts vom 20.04.20...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Beförderungen zwischen einem inländischen Seehafen und der Insel Helgoland

Rz. 38 Das Wasserfahrzeug muss sich im Verkehr zwischen einem inländischen Seehafen und der Insel Helgoland befinden. Der von dem Wasserfahrzeug zurückgelegte Weg muss für Zwecke der Steuerbefreiung somit die Strecke erfassen, die das Wasserfahrzeug zwischen einem inländischen Seehafen (Seehafen innerhalb des Inlands, an der der Reisende in das Wasserfahrzeug eingestiegen is...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.37 Verjährung der Vollstreckungskosten

Rz. 84 Durch Art. 7 des Gesetzes zur Anpassung von Verjährungsvorschriften an das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 9.12.2004 (BGBl. I 2004, S. 3214 ff.) wurde eine Nr. 6 in Abs. 1 des § 197 BGB angefügt. Diese Nr. 6 bestimmt, dass Ansprüche auf Erstattung der Kosten der Zwangsvollstreckung in 30 Jahren verjähren. Die Verjährung des Ersatzanspruchs für die Volls...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 17 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 Buchst. d UStG ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: die Leistung besteht in einer Personenbeförderung; die Personenbeförderung findet im Passagier- und Fährverkehr statt; der Passagier- und Fährverkehr wird mit einem Wasserfahrzeug für die Seeschifffahrt betrieben; die Personenbeförderung wird zwischen inländischen Seehäfen und der ...mehr

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Betriebliches Eingliederung... / 2.3.1 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit

Die Pflicht zum betrieblichen Eingliederungsmanagement setzt ein, sobald die zeitliche Grenze von 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit überschritten ist. Der Bezugszeitraum ist ein Jahr (nicht Kalenderjahr), also ein Zeitraum von 365 Tagen. Dabei ist es gleichgültig, ob es eine zusammenhängende Arbeitsunfähigkeit ist und ob es sich um dieselbe Ursache handelt[1], ob noch Entgeltfortz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Von der Steuerbefreiung der Verwaltungsleistungen begünstigte Investmentfonds nach dem Investmentsteuerrecht

Rz. 42 Aufgrund der Regelung in § 1 Abs. 1b S. 2 InvStG ist wegen des allgemeinen Bezugs auf das InvStG in § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG die Verwaltung von Investmentfonds unter folgenden Voraussetzungen steuerfrei: Der Investmentfonds ist ein OGAW oder ein AIF, der folgende Anlagebestimmungen erfüllt (die Anlagebestimmungen sind somit nicht nur auf AIF, sondern auch auf OGAW anz...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Beitreibung der Kosten (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 5 Abs. 1 Satz 1 enthält nicht nur eine Kostentragungsregel, sondern auch eine Verfahrensregel. Beigetrieben – vollstreckt – werden die dem Schuldner zur Last fallenden notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung zusammen mit dem zur Zwangsvollstreckung anstehenden Anspruch des Gläubigers (Abs. 1 2. Halbsatz). Damit ist vom Gesetz festgelegt, dass Vollstreckungstitel für d...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Kostentragungspflicht des Gläubigers (Abs. 4)

Rz. 16 Abs. 4 enthält einen abschließenden Katalog von Verfahren, in denen das Gericht dem Gläubiger die Kosten ganz oder teilweise auferlegen kann, wenn dies aus besonderen, in dem Verhalten des Gläubigers liegenden Gründen der Billigkeit entspricht. Eine ausdehnende Auslegung des Abs. 4 oder eine analoge Anwendung in anderen Verfahren ist ausgeschlossen. Erfasst sind folge...mehr

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Betriebliches Eingliederung... / 7.6 Bedeutung für die krankheitsbedingte Kündigung

Entscheidend ist für die Frage der Folgen eines Verstoßes des Arbeitgebers gegen die Verpflichtung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement das Verhältnis zur krankheitsbedingten Kündigung. Ein unterlassener Versuch der Konfliktlösung führt nicht per se zur Unwirksamkeit einer Kündigung, denn die Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements ist nach dem Gesetz ...mehr

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Betriebliches Eingliederung... / 3.5 4. Schritt: Beginn der Gespräche

Nun ist der Weg frei für das eigentliche Eingliederungsmanagement. Außer den Gesprächspartnern, nämlich Arbeitgeber, Interessenvertretung, betroffener Beschäftigter und ggf. die Schwerbehindertenvertretung, regelt das Gesetz nur die Zielsetzung des nun einsetzenden Prozesses, aber keine Einzelheiten, was angesichts der Komplexität und Vielgestaltigkeit der Materie sinnvoll i...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Festsetzung (Abs. 2)

Rz. 7 Trotz der Möglichkeit der gleichzeitigen Beitreibung mit dem Hauptsacheanspruch des Hauptsachetitels ist auch die Möglichkeit der Festsetzung der Zwangsvollstreckungskosten gegeben (Abs. 2). Mit dieser Regelung ist die bisherige Praxis (Pfälzisches OLG, MDR 1998, 240; BGHZ 90, 207) im Wesentlichen im Gesetz übernommen worden. Werden die Kosten festgesetzt, dann findet ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliches Eingliederung... / 2.3.3 Zustimmung des Beschäftigten

Unabdingbare Voraussetzung für die Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements ist die vorherige Zustimmung des Beschäftigten (§ 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX). Diese hat der Arbeitgeber einzuholen, nachdem er den Beschäftigten über die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements informiert hat. Die Zustimmung kann formlos erklärt werden. Verweigert der Beschäf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Entstehung, Bedeutung und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 6 Buchst. d UStG sind Personenbeförderungen (also nur Dienstleistungen, keine Lieferungen) zwischen inländischen Seehäfen und der Insel Helgoland umsatzsteuerfrei, wenn diese Beförderungen im Passagier- und Fährverkehr mit Wasserfahrzeugen für die Seeschifffahrt stattfinden. Die Begünstigung stellt eine wirtschaftliche Fördermaßnahme des Ausflugsverkehrs n...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Unionsrecht

Rz. 14 Für die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 Buchst. d UStG ist keine Grundlage im EU-Recht erkennbar.[1] Die unionsrechtliche Begründung in der amtlichen Gesetzesbegründung zu § 4 Nr. 6 Buchst. d UStG ist nicht nachvollziehbar. Nach Art. 1 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL unterliegen der Mehrwertsteuer alle Dienstleistungen (damit auch Personenbeförderungen), die ein Steuerpfli...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Quecksilber / Zusammenfassung

Begriff Quecksilber (chemische Formel: Hg) ist ein silberglänzendes, bei Raumtemperatur flüssiges Schwermetall. Es besitzt mit 0,00163 mbar (bei 20 °C) zwar einen geringen Dampfdruck, erreicht aber besonders in geschlossenen Räumen gefährliche Konzentrationen, sofern es offen gelagert oder verschüttet wird. Quecksilber ist geruchlos, nicht brennbar und praktisch unlöslich in...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Übergangsregelung

Rz. 6 Nach § 786 Abs. 2 ZPO kann bei der Zwangsvollstreckung aus Urteilen, die vor dem Inkrafttreten des Minderjährigenhaftungsbeschränkungsgesetzes am 1.7.1999 erlassen wurden, die Haftungsbeschränkung auch ohne Vorbehalt geltend gemacht werden. Diese Regelung wurde erforderlich, weil die Beschränkung der Haftung der Minderjährigen auch auf vor dem Inkrafttreten des Gesetze...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Muster – Antrag auf Bestellung eines besonderen Vertreters (Absatz 2 Satz 1)

Rz. 9 An das Amtsgericht - Vollstreckungsgericht - ... per beA Az.: ... In der Vollstreckungssache X ./. Y Namens und im Auftrag des Nachlassgläubigers beantrage ich die Bestellung eines besonderen Vertreters nach § 779 Abs. 2 ZPO für die Erben des Nachlasses nach dem am ... in ... verstorbenen ... Begründung Der Antragsteller ist Nachlassgläubiger des Nachlasses des ... Er hat einen...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Anhang zu § 793 ZPO – Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen des Rechtspflegers im Verfahren der Zwangsvollstreckung

Rz. 20a § 11 RPflG Rechtsbehelfe (1) Gegen die Entscheidungen des Rechtspflegers ist das Rechtsmittel gegeben, das nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften zulässig ist. (2) 1Kann gegen die Entscheidung nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften ein Rechtsmittel nicht eingelegt werden, so findet die Erinnerung statt, die innerhalb einer Frist von zw...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Änderungen gegenüber der Rechtslage bis 31.12.2017

Rz. 80a Durch das InvStRefG v. 19.7.2016[1] wurde eine grundlegende Reform der Investmentbesteuerung beschlossen. Hierzu wurde durch Art. 1 InvStRefG das InvStG mWv 1.1.2018 neu gefasst. Diese Neufassung erforderte auch eine Änderung der Gesetze, die Bezug auf das InvStG nehmen. Daher wurde der Wortlaut der Steuerbefreiung für die „Verwaltung von Investmentfonds i. S. d. Inv...mehr

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Beteiligung an anderen Körp... / Zusammenfassung

Überblick Die Vorschrift des § 8b KStG stellt auf der Ebene der Körperschaft Gewinnausschüttungen anderer Körperschaften sowie Vermögensmehrungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an diesen Körperschaften steuerfrei. Damit wird eine Mehrfachbesteuerung vermieden, wenn Ausschüttungen und Vermögensmehrungen über mehrere Beteiligungsebenen durchgeleitet werden. Erst wenn der Ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Von der Steuerbefreiung der Verwaltungsleistungen nicht begünstigte Investmentfonds nach dem Investmentsteuerrecht

Rz. 46 Da § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG die Verwaltung von "Investmentfonds" begünstigt, fällt die Verwaltung von Anteilen an OGAW oder Anteilen an AIF, auf die das InvStG auch anzuwenden ist (§ 1 Abs. 1 InvStG), nicht unter die Umsatzsteuerbefreiung. Gleiches gilt für die Verwaltung von Gesellschaften, Einrichtungen oder Organisationen, für die nach § 2 Abs. 1 und 2 KAGB das KAG...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / O. § 205 BewG i.d.F. des Gesetzes zur Anpassung an die Rechtsprechung des BVerfG

Rz. 87 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz wurde im Anschluss an das AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz[2] durch das Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts[3] geändert. Rz. 88 [Autor/Stand] Einstweilen frei. Rz. 89 [Autor/Stand] § 205 BewG i.d.F. des Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bund...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Q. § 205 BewG i.d.F. des Gesetzes zur Anpassung des ErbStG an die Rechtsprechung des BVerfG

Rz. 95 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz wurde im Anschluss an das Steueränderungsgesetz 2015[2] durch das Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts[3] geändert. Rz. 96 [Autor/Stand] Einstweilen frei. Rz. 97 [Autor/Stand] § 205 BewG i.d.F. des Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenk...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. § 152 BewG i.d.F. des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform

I. Aufhebung und Anwendbarkeit von Vorschriften Rz. 24 [Autor/Stand] Durch den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer im Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform v. 29.10.1997[2] mit Wirkung ab 1998 mussten vor allem die Bewertungsvorschriften zur Einheitsbewertung des Betriebsvermögens an den noch verbleibenden Anwendungsbereich für die Erbschafts- und Schenkungsbesteue...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 2. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 326 [Autor/Stand] Nach § 13 HmbGrStG tritt das Gesetz über die Erhebung der Grundsteuer vom 21.1.1974[2] in der geltenden Fassung mit Ablauf des 31.12.2024 außer Kraft. Rz. 327 [Autor/Stand] Im Gesetz über die Erhebung der Grundsteuer vom 21.1.1974[4] ist in § 1 geregelt, dass die Grundsteuer am 15. August mit ihrem Jahresbetrag fällig wird, wenn dieser 15 Euro nicht über...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 5. Wohnraumförderung (Abs. 4)

Rz. 186 [Autor/Stand] Auch das HmbGrStG sieht in § 4 Abs. 4 HmbGrStG eine ermäßigte Grundsteuermesszahl für den sozialen Wohnungsbau vor. Aus sozialen Gründen soll – abweichend von § 15 Abs. 2 und 3 GrStG – eine Erweiterung der Grundsteuerbegünstigung auf sämtliche Mieter geförderten Wohnraums in der Freien und Hansestadt Hamburg erfolgen. Dies geschieht in § 4 Abs. 4 Satz 1...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Historische Entwicklung

Rz. 7 [Autor/Stand] Wie die Besteuerung bzw. Begünstigung von Betriebsvermögens in verfassungskonformer Art und Weise zu bewerkstelligen ist, dies beschäftigt den Gesetzgeber, das Bundesverfassungsgericht, den Bundesfinanzhof, die nachgeordneten Finanzgerichte, die Finanzverwaltung und natürlich die Beraterschaft, seit es eine Erbschaftsteuer gibt. Rz. 8 [Autor/Stand] Das heu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 2. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 299 [Autor/Stand] In § 10 HmbGrStG wird die abweichende Fälligkeit der Grundsteuer bei Kleinbeträgen geregelt. Grundsätzlich wird die Grundsteuer gemäß § 28 Abs. 1 GrStG zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Mangels abweichender Regelung im HmbGrStG gilt dies gemäß § 11 Abs. 1 HmbGrStG auch in Hamburg. § 28 A...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Entstehung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Durch Art. 1 GrStRefG [2] wurden die Regelungen des bisherigen § 205 BewG in § 265 BewG übernommen. § 265 trat nach Art. 18 GrStRefG[3] am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die erstmalige Anwendung der Bewertungsvorschriften für Zwecke der Grundsteuer im Siebenten Abschnitt des Zweiten Teils wird in § 266 BewG geregelt. § 265 BewG regelt die Anwendung des B...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Erstes Missbrauchsindiz: Fehlende persönliche Entlastungsberechtigung (Satz 1 Nr. 1)

a) Systematik Rz. 167 [Autor/Stand] Regelungssystematik. Die Nr. 1 statuiert das erste Missbrauchsindiz. Nach der Gesetzeskonzeption soll ein Indiz für einen steuerlichen Gestaltungsmissbrauch sein, wenn den an der Körperschaft Beteiligten oder durch diese begünstigten Personen der geltend gemachte Entlastungsanspruch nicht zustände, wenn sie (fiktiv) die abzugsteuerpflichtig...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / R. § 265 BewG i.d.F. des Grundsteuer-Reformgesetzes

Rz. 100 [Autor/Stand] Mit Art. 1 GrStRefG [2] löst § 265 BewG die Regelungen des bisherigen § 205 BewG ab. Rz. 101 [Autor/Stand] § 265 BewG i.d.F. des Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[4] hat folgenden Wortlaut: (1) Dieses Gesetz in der Fassung des Artikels 7 des Gesetzes vom 1. November 2011 (BGBl. I S. 2131) ist auf Bewertungsstichtage nach dem 30. Jun...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 7 GewStG regelt die Ermittlung des Gewerbeertrags. Der Gesetzgeber hat § 7 GewStG durch Gesetz v. 1.12.1936[1] in das GewStG eingefügt. Seit dem GewStG i. d. F. der Bekanntmachung v. 15.10.2002[2] wurde § 7 GewStG mehrfach geändert. Durch Gesetz v. 9.12.2004 [3] wurde § 7 S. 4 GewStG mit Wirkung ab dem Ez 2004 eingefügt. Danach sind § 3 Nr. 40 und § 3 c Abs. 2 EStG bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 11 [Autor/Stand] Mit Urteil vom 18.4.2018[2] hat das BVerfG die Regelungen zur Einheitsbewertung für bebaute Grundstücke jedenfalls seit dem 1.1.2002 für unvereinbar mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes erklärt. Die Entscheidung bezog sich mit Blick auf die vorgelegten Fälle ausschließlich auf bebaute Grundstücke außerhalb der Land- und Forstwirtschaft und außerhalb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / P. § 205 BewG i.d.F. des Steueränderungsgesetzes 2015

Rz. 91 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz wurde im Anschluss an das Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts[2] durch das Steueränderungsgesetz 2015[3] geändert. Rz. 92 [Autor/Stand] Einstweilen frei. Rz. 93 [Autor/Stand] § 205 BewG i.d.F. des Steueränderungsgesetz 2015[6] hat folgenden Wortlaut: § 205 Anwendungsvorschrift...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 3 [Autor/Stand] § 266 BewG ist durch das Grundsteuer-Reformgesetz [2] neu in das Bewertungsgesetz eingefügt worden und für Zwecke der Grundsteuer ab dem 1.1.2025 anzuwenden. Die Neufassung reagiert auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18.4.2018.[3] Rz. 4 [Autor/Stand] Die mit dem Grundsteuer-Reformgesetz[5] eingeführte Vorschrift ist sowohl durch das Fondsst...mehr

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AGS 03/2022, Goebel, Inkassodienstleistung und Inkassokosten - Ein Praxisleitfaden für Rechtsanwälte, Inkassodienstleister und die Justiz

Von Frank-Michael Goebel. 3. Aufl., 2022. Deutscher AnwaltVerlag, Bonn. 456 S., 49,00 EUR Zum 1.10.2021 sind das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (BGBl. I 2020, 3320) sowie das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt (BGBl. I 2021, 3415 – sog. Legal-Tech-Gesetz) in K...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 1. Gesetzestext

Rz. 313 [Autor/Stand] § 12 Übergangsregelungen (1) Die Grundsteuerwerte werden auf den 1. Januar 2022 allgemein festgestellt. Die Grundsteuermessbeträge nach diesem Gesetz werden auf den 1. Januar 2025 allgemein festgesetzt. (2) Für die Anwendung des § 6 Absatz 1 Satz 2 und des § 6 Absatz 3 Satz 1 dieses Gesetzes sowie der § 223 Absatz 1 Nummer 2 und § 224 Absatz 1 Nummer 2 de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Aufhebung und Anwendbarkeit von Vorschriften

Rz. 24 [Autor/Stand] Durch den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer im Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform v. 29.10.1997[2] mit Wirkung ab 1998 mussten vor allem die Bewertungsvorschriften zur Einheitsbewertung des Betriebsvermögens an den noch verbleibenden Anwendungsbereich für die Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung angepasst werden. Einige Vorschriften, die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 3. Unterstellte Bedeutung von Fortschreibungen bis 2025 (Abs. 2)

Rz. 318 [Autor/Stand] Nach § 12 Abs. 2 HmbGrStG ist für Feststellungszeitpunkte zwischen dem 1.1.2022 und dem 31.12.2024 für die Anwendung des § 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 (Fortschreibungen) HmbGrStG sowie der § 223 Abs. 1 Nr. 2 (Nachfeststellung) und § 224 Abs. 1 Nr. 2 (Aufhebung) BewG zu unterstellen, dass die Feststellungen für die Besteuerung nach diesem Gesetz vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Hintergrund der gesetzlichen Regelung

Rz. 9 [Autor/Stand] Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 10.4.2018[2] die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 festgestellt. In seiner Begründung führt das BVerfG aus, dass es bedingt durch das überlange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Principal Purpose Test ("PPT", Satz 2 Alt. 1)

a) Systematik Rz. 504 [Autor/Stand] Regelungsinhalt. Nach § 50d Abs. 3 Satz 2 Alt. 1 EStG wird der Entlastungsanspruch – trotz Vorliegens der Voraussetzungen des Satzes 1 – nicht versagt, soweit (vgl. Rz. 510 ff.) die Körperschaft nachweist (vgl. Rz. 515 ff.), dass keiner der Hauptzwecke (vgl. Rz. 546 ff.) ihrer Einschaltung (vgl. Rz. 525 ff.) die Erlangung eines steuerlichen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Aufhebung für die Zukunft (Abs. 4)

Rz. 60 [Autor/Stand] § 266 Abs. 4 BewG regelt eine klarstellende Aufhebung von Bescheiden, bei der für Zwecke der Grundsteuer die Einheitsbewertung maßgebend war. Die Regelung ist klarstellend, weil das Bundesverfassungsgericht in Nummer 4 des Tenors seines Urteils vom 18.4.2018[2] bestimmt, dass für Kalenderjahre nach Ablauf der Fortgeltungsfristen auch auf bereits bestands...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Erzielen der Einkünfte (Var. 1: sog. Aktivitätstest)

Rz. 257 [Autor/Stand] Überblick. Nach dem Wortlaut des § 50d Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Halbs. 2 Var. 1 EStG soll das bloße "Erzielen der Einkünfte" nicht als Wirtschaftstätigkeit gelten. Für das Verständnis dieses Merkmals ist zu beachten, dass das bloße Erzielen der Einkünfte nach der Gesetzessystematik nicht per se "schädlich" für die Annahme einer Wirtschaftstätigkeit ist, sond...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 1. Grundvermögen

Rz. 24 [Autor/Stand] Mit dem Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer[2] wurde den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, bei der Grundsteuer von den bundesgesetzlichen Regelungen abzuweichen, vgl. Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG.[3] Von der sog. Länderöffnungsklausel hat die Freie und Hansestadt Hamburg mit dem Hamburgische Grundsteuergesetz (HmbGrStG) vom 24.8.2021[4] für den ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ee) Gemischte Tätigkeit (Körperschaft/Beteiligungsgesellschaft)

Rz. 424 [Autor/Stand] Zusammenhang mit "einer" (von mehreren) Wirtschaftstätigkeit(en) der Körperschaft ist ausreichend. Das Gesetz verlangt nur, dass die Einkunftsquelle einen wesentlichen Zusammenhang mit "einer" Wirtschaftstätigkeit der Körperschaft aufweist. Es verlangt hingegen nicht, dass dieser Zusammenhang mit "der" Wirtschaftstätigkeit der Körperschaft bestehen muss...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.5.2 Korrekturen am Abschluss des Betriebs

Tz. 144 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Lt Gesetz (§ 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 5 EStG) ist für Zwecke der Ermittlung der EK-Quote das EK des Betriebs (der Kö) zu erhöhen um zu kürzen ummehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / 1. Gesetzestext

Rz. 302 [Autor/Stand] § 11 Anwendung von Bundesrecht (1) Die Bestimmungen des Grundsteuergesetzes und des Bewertungsgesetzes sind für Zwecke der Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 nur anzuwenden, soweit sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt. Auf die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer der Kalenderjahre bis einschließlich 2024 findet ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / N. § 205 BewG i.d.F. des AIFM-Steuer-Anpassungsgesetzes

Rz. 84 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz wurde im Anschluss an das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz[2] durch das AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz[3] geändert. Rz. 85 [Autor/Stand] § 205 BewG i.d.F. des AIFM-StAnpG hat folgenden Wortlaut: § 205 Anwendungsvorschriften (1) Dieses Gesetz in der Fassung des Artikels 7 des Gesetzes vom 1. November 2011 (BGBl. I S. 2131) ist auf Bewe...mehr