Quecksilber (chemische Formel: Hg) ist ein silberglänzendes, bei Raumtemperatur flüssiges Schwermetall. Es besitzt mit 0,00163 mbar (bei 20 °C) zwar einen geringen Dampfdruck, erreicht aber besonders in geschlossenen Räumen gefährliche Konzentrationen, sofern es offen gelagert oder verschüttet wird. Quecksilber ist geruchlos, nicht brennbar und praktisch unlöslich in Wasser (WGK 3 "stark wassergefährdend").
Quecksilbersulfid ist – im Gegensatz zu metallischem Quecksilber und fast allen organischen (z. B. Knallquecksilber, Methyl-, Ethylquecksilber) und anorganischen (z. B. Merkurichlorid, Merkuronitrat) Quecksilberverbindungen – weder ein Gefahrstoff noch ein Wasser gefährdender Stoff.
Beim Umgang mit Quecksilber sind zu beachten:
- Verordnung (EU) 2017/852 über Quecksilber und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1102/2008
- Gefahrstoffverordnung
- TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung"
- TRGS 500 "Schutzmaßnahmen"
- TRGS 903 "Biologische Grenzwerte (BGW)"
- DGUV-I 240-090 "Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem DGUV Grundsatz G 9 Quecksilber oder seine Verbindungen"
- Leitlinie "Arbeiten unter Einwirkung von Quecksilber und seinen Verbindungen"
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