Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Ergebnisverwendung / 3.2.2 Ergebnisverwendung bei der rechtsfähigen Gesellschaft

Rz. 16 Die §§ 708–718 BGB regeln das Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander und der Gesellschafter zur Gesellschaft. Sie enthalten u. a. auch Regelungen zum Gewinnanteil [1] und zur Gewinnverteilung.[2] Durch den Gesellschaftsvertrag können die Gesellschafter von gesetzlichen Regelungen der §§ 708–718 BGB grundsätzlich beliebig abweichen.[3] Im Folgenden werden led...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.6.4.1 456

Ein Anspruch des geschäftsführenden Gesellschafters, also der Komplementär-GmbH, auf eine Vergütung für seine Geschäftsführertätigkeit ergibt sich nicht aus dem Gesetz; ein solcher Vergütungsanspruch bedarf auch zivilrechtlich einer besonderen Abrede zwischen den Gesellschaftern, entweder im Gesellschaftsvertrag oder in einem besonderen Dienstleistungsvertrag. Liegen diese b...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 1.4.1 Abgrenzung zum Geschäfts- oder Firmenwert

Rz. 21 Im Unterschied zu den bisher aufgezeigten Gütern ist der Geschäfts- oder Firmenwert ein Gesamtwirtschaftsgut, dessen wertbildende Bestandteile nicht selbstständig erfasst werden können.[1] Der Geschäfts- oder Firmenwert, der nur über eine Gesamtbewertung des Unternehmens ermittelt werden kann, "ist gleich der Differenz zwischen dem Ertragswert (Wert des nachhaltig zu ...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.6.9.1 465

Es gilt die gesellschafterbezogene Betrachtungsweise,[1] d. h., Anspruchsberechtigter für die Bildung von Rücklagen nach § 6b EStG ist wieder der Steuerpflichtige. Demzufolge können bei der Personengesellschaft entstandene Veräußerungsgewinne – soweit sie auf den Steuerpflichtigen entfallen – auf Anschaffungskosten von Wirtschaftsgütern im Sonderbetriebsvermögen des Steuerpf...mehr

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GmbH: Außerordentliche Gese... / 2 Einberufungsrechte und -pflichten

Nach § 49 Abs. 1 GmbHG sind die Geschäftsführer für die Einberufung von Gesellschafterversammlungen zuständig. Jeder Geschäftsführer kann die Einberufung allein vornehmen, auch wenn er nur gesamtvertretungsberechtigt ist. Nach § 49 Abs. 2 GmbHG sind die Geschäftsführer – außer in den ausdrücklich bestimmten Fällen (z. B. § 49 Abs. 3 GmbHG) – dann verpflichtet, eine außerorden...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.3.4.2 522

Die Begünstigung des § 6 Abs. 5 SAtz 3 EStG greift nicht, wenn dem übertragenden Rechtsträger ein anderes Entgelt als die Gewährung von Gesellschaftsrechten gewährt wird. Ein schädliches Entgelt liegt insbesondere vor, soweit die Personengesellschaft als aufnehmender Rechtsträger[1] gegenüber dem einbringenden Mitunternehmer eine Darlehensverbindlichkeit eingeht, Schulden od...mehr

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Ergebnisverwendung / 3.1 Vorbemerkungen

Rz. 7 Die drei wichtigsten Ausgestaltungsformen von Personengesellschaften sind die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und die auf dieser Grundform aufbauenden Personenhandelsgesellschaften: die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Die Vorschriften zu den Personengesellschaften im BGB und HGB wurden durch das Gesetz zur Modernisierung des ...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.7.2.9 482

Für den umgekehrten Fall der Einlageerhöhung gilt für Einlagen, die nach dem 24.12.2008 getätigt worden sind, die Neuregelung des § 15 Abs. 1a EStG. Danach führen diese nicht mehr zu einer Ausgleichs- oder Abzugsfähigkeit des dem Kommanditisten zuzurechnenden Anteils am Verlust eines zukünftigen Wirtschaftsjahres.[1] Mit Urteil v. 14.10.2003[2] vertrat der BFH die Auffassung,...mehr

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Ergänzungsbilanzen nach EStG / 1.1 Begriff der Ergänzungsbilanz

Rz. 1 Ergänzungsbilanzen ergänzen laufende Steuerbilanzen von Personengesellschaften. Der Rechtsbegriff der Ergänzungsbilanz erscheint nur an wenigen Gesetzesstellen, zum einen in § 24 Abs. 2 und 3 UmwStG im Zusammenhang mit der Einbringung von betrieblichen Sachgesamtheiten in eine Personengesellschaft und zum anderen in § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG im Zusammenhang mit der Einlag...mehr

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Ergänzungsbilanzen nach EStG / 1.3 Stellung der Ergänzungsbilanz im Rahmen der Gewinnermittlung der Mitunternehmerschaft

Rz. 7 Nach heutiger Rechtsprechung des BFH wird der Gewinnanteil des Mitunternehmers gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG nach der additiven Methode ermittelt (sog. 2-"stufige Gewinnermittlung").[1] Diese Methode kann ursprünglich auf Schmidt zurückgeführt werden.[2] Danach werden die Gewinnanteile des Mitunternehmers aus der Steuerbilanz getrennt von den Ergebnissen der Sonde...mehr

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Die umsatzsteuerliche Behan... / 1. Einordnung der Erlebnis- und Wertgutscheine

Wenn bezüglich der Leistungsbeziehung zwischen Kläger und Erlebnispartner keine Vermittlungsleistung (wie im Urteilsfall), sondern ein Gutschein im umsatzsteuerlichen Sinne anzunehmen wäre, stellen sich nochmals andere Fragen. Dies wäre z.B. in dem sog. Voucher-for-Voucher-Modell (V4V-Modell) der Fall. Bei diesem Modell stellt der Kläger dem Endkunden einen Gutschein aus, we...mehr

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GmbH: Außerordentliche Gese... / 4 Durchführung, Beschlussfassung und Protokoll

Die nachfolgende Checkliste ist eine Hilfestellung für den Notfall. Die Hinzuziehung eines Experten ist unter Umständen anzuraten. Für die Durchführung, Beschlussfassung und Protokollierung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung gelten keine Besonderheiten gegenüber einer ordentlichen Gesellschafterversammlung.mehr

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Ergebnisverwendung / 4.2.2.2 Rücklagendotierung bei der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung

Rz. 62 Stellt die Hauptversammlung den Jahresabschluss fest,[1] was in der Praxis die Ausnahme darstellt, ist sie im Rahmen der Ergebnisverwendung nur dann zu einer Dotierung der Gewinnrücklagen berechtigt, wenn dies durch eine Gesetzesvorschrift oder eine Satzungsbestimmung legitimiert ist.[2] Die Grundlage eines solchen Hauptversammlungsbeschlusses bildet der Jahresübersch...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / Zusammenfassung

Überblick Da Gesellschafter-Geschäftsführer den Gewinn der GmbH über die Höhe ihrer Vergütungen steuern können, prüft die Finanzverwaltung die Anstellungsverträge auf formale Richtigkeit und die Gehälter auf Angemessenheit. Werden die Anforderungen der Rechtsprechung und Finanzverwaltung nicht erfüllt, droht eine verdeckte Gewinnausschüttung. Buchhalterisch nehmen Gesellscha...mehr

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Ergebnisverwendung / 4.2.1 Grundlagen

Rz. 58 Bei der Aktiengesellschaft (AG) – geregelt in den §§ 1 ff. AktG – handelt es sich um eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der nur das Gesellschaftsvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber den Gläubigern haftet.[1] Die AG hat ein in Aktien zerlegtes Grundkapital,[2] das mindestens 50.000 EUR betragen muss.[3] Gemäß § 8 Abs. 1 Akt...mehr

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Ergebnisverwendung / 4.3.1 Grundlagen

Rz. 74 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) – geregelt in den §§ 1 ff. GmbHG – ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit, die zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck durch eine oder mehrere Personen errichtet werden kann.[1] Sie ist selbstständig Trägerin von Rechten und Pflichten; sie kann Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwe...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.6.1.4 443

Geschäftsführer ist nicht Kommanditist Erhält der Geschäftsführer der GmbH, der an der GmbH & Co. KG nicht als Kommanditist beteiligt ist, von dieser unmittelbar eine Vergütung für die Geschäftsleitung, so bildet die Vergütung bei der GmbH & Co. KG eine Betriebsausgabe, bei dem Geschäftsführer Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 EStG i. V. m. § 19 EStG...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / II. Chronologie der BMF-Schreiben ohne Eingang in den UStAE

Merkblatt zur Besteuerung von Umsätzen bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind; Neubekanntgabe des Merkblattes: Mit diesem Schreiben wird das BMF-Schr. v. 4.2.2014 (BMF v. 4.2.2014 – IV D 3 - S 7424f/13/10001, BStBl. I 2014, 229), ersetzt durch das BMF, Schr. v. 31.8.2020 (BMF v. 31.8.20...mehr

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Ergebnisverwendung / 1 Einführung

Rz. 1 Der nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellende Jahresabschluss eines Kaufmanns[1] hat das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden am Abschlussstichtag darzustellen[2] sowie zum Schluss eines Geschäftsjahrs sämtliche Aufwendungen und Erträge dieses Geschäftsjahrs einander gegenüberzustellen.[3] Eines der wesentlichen Ziele, die der Ges...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.6.2.2 453

Ausgehend von der neueren BFH-Rechtsprechung ergeben sich nach Auffassung der OFD Frankfurt/Main nach der o. g. Verfügung v. 12.12.2022 je nach Fallgestaltung folgende Beurteilungen. Keine Beteiligung der Komplementär-GmbH am Vermögen sowie Gewinn und Verlust der KG Kommanditanteil nicht größer als 50 % Die wirtschaftliche Bedeutung der Beteiligung an der Komplementär-GmbH für ...mehr

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Ergebnisverwendung / 3.5.2 Ergebnisverwendung bei der stillen Gesellschaft

Rz. 50 Das Zustandekommen einer stillen Gesellschaft i. S. d. §§ 230–236 HGB erfordert gemäß § 231 Abs. 1 HGB i. V. m. § 231 Abs. 2 Halbsatz 2 HGB zwingend die Beteiligung des stillen Gesellschafters am Gewinn.[1] Der Anspruch des stillen Gesellschafters auf eine Beteiligung am Gewinn kann demzufolge nicht ausgeschlossen werden.[2] Das Handelsgesetzbuch beinhaltet allerdings...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Begriff Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt Teile seines betrieblichen Vermögens (Aktien, Wertpapiere, Anleihen etc.), stellt diese Sachzuwendung grundsätzlich einen geldwerten Vorteil dar. Zur Förderung solcher Vermögensbeteiligungen gilt allerdings pro Arbeitnehmer ab 1.1.2024 ein jährlicher Freibetrag von 2.000 EUR (bis 31.12.2023: 1.4...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Diskriminierung / Zusammenfassung

Begriff Diskriminierung bezeichnet eine vom Gesetz missbilligte Benachteiligung eines Menschen wegen eines oder mehrerer bestimmter Merkmale. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Diskriminierungsverbote finden sich vor allem im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz für das Arbeitsrecht, im allgemeinen Zivilrecht und Beamtenrecht, aber auch im Betriebsverfassun...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Schon wieder endet ein Jahr / 4 Umbau der Kinder- und Jugendarbeit

Im kommenden Jahr sollte man darangehen, die Kinder- und Jugendarbeit an die zu erwartenden Veränderungen anzupassen. Ist die Akquise bei Kindern und Jugendlichen schon jetzt äußerst schwierig, dürfte dies durch das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) noch um einiges schwieriger werden. Das Gesetz schreibt die Ganztagsförderung ab August 2026 für Erstklässler vor. In den folgend...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Diskriminierung / 4 Zulässige unterschiedliche Behandlungen

Das Gesetz verbietet aber nicht jede unterschiedliche Behandlung von Beschäftigten, sondern erlaubt ausnahmsweise auch Benachteiligungen wegen eines der an sich verbotenen Unterscheidungsmerkmale. Nach § 5 AGG ist die Förderung von benachteiligten Gruppen, z. B. Menschen mit Behinderungen bei der Einstellung, zulässig, wenn bestehende Nachteile ausgeglichen werden sollen. Es ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.5 Sonstige Personen

Rz. 46 Andere Mandatsträger der Betriebsverfassung, wie Mitglieder des Gesamt- oder Konzernbetriebsrats, des Wirtschaftsausschusses oder des Aufsichtsrats haben keinen Anspruch auf Teilnahme, wenn sie nicht zugleich Arbeitnehmer des Betriebs sind. Diese Mitglieder dürfen jedoch – ohne dass der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit verletzt wird – auf Einladung des Betriebsrats a...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Diskriminierung / 2 Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich

Persönlicher Geltungsbereich Das Gesetz gilt in persönlicher Hinsicht für "Beschäftigte" i. S. v. § 6 AGG. Dazu zählen nicht nur Arbeitnehmer, sondern u. a. auch die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten sowie die Bewerber auf eine Stelle.[1] Das AGG gilt auch nachwirkend für Ansprüche nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, z. B. von Betriebsrentnern. Für Leiharbeitn...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.3 Arbeitgeber und Beauftragte der Arbeitgebervereinigung

Rz. 44 Der Arbeitgeber ist nach § 43 Abs. 2 BetrVG grundsätzlich berechtigt, an den Betriebsversammlungen teilzunehmen oder einen Vertreter zu entsenden.[1] Nur bei außerordentlichen Betriebsversammlungen auf Wunsch des Betriebsrats oder einem Viertel der Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber kein Teilnahmerecht. Nimmt der Arbeitgeber oder sein Vertreter an der Betriebsversammlun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Die neue E-Rechnung ab 2025 (zu § 14 UStG)

Kommentar Zum 1.1.2025 tritt die gesetzliche Verpflichtung in Kraft, bei bestimmten Umsätzen mit einer strukturierten elektronischen Rechnung abzurechnen (E-Rechnung). Dies ist allerdings (derzeit) auf Umsätze beschränkt, die zwischen inländischen Unternehmern ausgeführt werden und wird durch verschiedene Übergangsregelungen flankiert. Wegen der weitreichenden Bedeutung hatt...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 1.2.1 Spontane Versammlungen

Rz. 7 Eine Betriebsversammlung liegt nur vor, wenn diese ordnungsgemäß einberufen wird.[1] Die spontane Versammlung auf der Arbeitsstelle ist im Gesetz nicht vorgesehen. Bei ihr handelt es sich daher nicht um eine Betriebsversammlung. Meist wird es zu solchen Spontanversammlungen wegen eines konkreten Anlasses und um Protest zu äußern, kommen; in diesen Fällen stellt die Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Diskriminierung / 6.2 Schutzpflichten

§ 12 AGG legt dem Arbeitgeber unterschiedliche Schutzpflichten auf. § 12 Abs. 1 und 2 AGG verlangt von ihm geradezu missionarisches, generalpräventives Wirken gegen Diskriminierungen. Diese Pflicht kann er durch geeignete Schulung aller (!) Beschäftigten erfüllen. Zumindest eine Schulung der Vorgesetzten ist dem Arbeitgeber dringend anzuraten, weil hier für Diskriminierungen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.2.2 Regelmäßige und zusätzliche Betriebsversammlungen

Rz. 13 Gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 BetrVG finden die regelmäßigen, zusätzlichen und die auf Wunsch des Arbeitgebers einberufenen Betriebsversammlungen sowie Wahlversammlungen nur dann nicht während der Arbeitszeit statt, wenn die Eigenart des Betriebs eine andere Regelung zwingend erfordert. Da § 44 Abs. 1 Satz 1 BetrVG eine Schutzbestimmung zugunsten der Arbeitnehmer ist, ist ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Änderungskündigung: Vorauss... / Zusammenfassung

Überblick Der vorliegende Beitrag legt die Voraussetzungen der Änderungskündigung dar, die aufgrund ihrer Vorrangstellung bei jeder Beendigungskündigung zu prüfen sind. Es wird insbesondere auf die soziale Rechtfertigung einer Änderungskündigung eingegangen. Die betriebsbedingte Änderungskündigung steht dabei im Vordergrund. Am Ende thematisiert der Beitrag die außerordentli...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1 Nichtöffentlichkeit

Rz. 32 Nach § 42 Abs. 1 Satz 2 BetrVG ist die Betriebsversammlung "nicht öffentlich". Sie besteht nach Satz 1 aus den Arbeitnehmern des Betriebs. Das Gesetz gestattet indessen ausdrücklich auch die Teilnahme anderer Personen an der Betriebsversammlung; dabei werden genannt der Arbeitgeber[1], Beauftragte der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften[2] und Beauftragte der Arbeit...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
AdV betreffend Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags für eine Photovoltaikanlage

Leitsatz Es ist ernstlich zweifelhaft, ob ein im Jahr 2021 in Abzug gebrachter Investitionsabzugsbetrag für eine im Jahr 2022 tatsächlich erworbene und nach § 3 Nr. 72 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerbefreite Photovoltaikanlage allein wegen des Inkrafttretens dieser Steuerbefreiung gemäß § 7g Abs. 3 Satz 1 EStG im Jahr 2021 rückgängig zu machen ist. Normenkette § 7g,...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.3 Versammlungen ohne Vergütungsanspruch

Rz. 46 Die aus eigenem Beschluss des Betriebsrats oder auf Antrag eines Viertels der wahlberechtigten Arbeitnehmer einberufenen außerordentlichen Betriebsversammlungen sind, wenn der Arbeitgeber einer Abhaltung während der Arbeitszeit nicht zustimmt, außerhalb der Arbeitszeit abzuhalten.[1] In diesem Fall steht den Arbeitnehmern weder eine Vergütung für die Zeit der Teilnahm...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4 Einberufung der Betriebsversammlung

Rz. 51 Die Betriebsversammlung kann nur nach Einberufung durch den Betriebsrat stattfinden. Der Gesamtbetriebsrat ist nicht zur Durchführung von Betriebsversammlungen berechtigt.[1] Der Betriebsrat entscheidet als Gremium über die Einberufung durch Beschluss nach § 33 BetrVG. Im Rahmen des Einberufungsbeschlusses ist auch über den Inhalt des Tätigkeitsberichts zu beschließen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1.1 Rechtsnatur und Dauer des Vergütungsanspruchs

Rz. 26 § 44 Abs. 1 Satz 2 und 3 BetrVG sind keine bloßen Lohnerhaltungsnormen; denn sie bewirken nicht lediglich, dass der Arbeitnehmer, der an einer Betriebsversammlung teilnimmt, vergütet wird, als hätte er seine normale Arbeitsleistung erbracht. Vielmehr stellen diese Bestimmungen eine eigene materielle Anspruchsgrundlage dar.[1] § 44 Abs. 1 Satz 2 BetrVG regelt allein ver...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.3 Die außerordentliche Betriebs- und Abteilungsversammlung

Rz. 21 Nach § 43 Abs. 3 BetrVG ist der Betriebsrat berechtigt und auf Wunsch des Arbeitgebers oder von mindestens einem Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer verpflichtet, eine außerordentliche Betriebsversammlung einzuberufen. Insgesamt gibt es also 3 Arten der außerordentlichen Betriebsversammlung: Die außerordentliche Betriebsversammlung auf Wunsch des Betriebsrats, die...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Diskriminierung / 3.3 Begriff der Benachteiligung

Das AGG kennt den Begriff der Diskriminierung selbst nicht – es spricht in § 7 Abs. 1 AGG nur von Benachteiligung. Benachteiligen bedeutet schlechter behandeln. § 3 AGG nennt 4 Arten der Benachteiligung: Unmittelbare Benachteiligung Mittelbare Benachteiligung Belästigung Sexuelle Belästigung Daneben ist auch die "Anweisung" zu einer Benachteiligung eine Benachteiligung. Benachteil...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.3.1 Organisatorisch oder räumlich abgegrenzter Betriebsteil

Rz. 25 Was dabei unter Betriebsteil im Sinne dieser Norm zu verstehen ist, ist im Gesetz nicht geregelt. Einigkeit herrscht jedoch darüber, dass hier nicht auf den Begriff des Betriebsteils aus § 4 Abs. 1 Satz 1 BetrVG zurückgegriffen werden kann.[1] Insbesondere muss es sich nicht um ständige Funktionseinheiten handeln.[2] Rz. 26 Die organisatorische Abgrenzung folgt meist a...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sondermeldung / Zusammenfassung

Begriff Eine Einmalzahlung ist mit dem Abgabegrund 54 gesondert zu melden (= Sondermeldung), wenn für das laufende Kalenderjahr keine weitere Meldung (Abmeldung, Unterbrechungsmeldung, Jahresmeldung) zu erstatten ist, die folgende Meldung innerhalb des laufenden Kalenderjahres kein laufendes beitragspflichtiges Arbeitsentgelt enthält, zwischenzeitlich Veränderungen in den Beitr...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fahrzeughebebühnen / Zusammenfassung

Begriff Fahrzeughebebühnen dienen in Werkstätten zum Anheben von Fahrzeugen, um an der Fahrzeugseite oder -unterseite Wartungs- oder Reparaturarbeiten durchzuführen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Grundlegend sind Kap. 2.10 der DGUV-R 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln", DGUV-R 109-009 "Fahrzeuginstandhaltung", DGUV-I 208-015 "Fahrzeughebebühnen", DGUV-I 208-040 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Feuchtarbeiten / Zusammenfassung

Begriff Unter Feuchtarbeiten werden Tätigkeiten verstanden, bei denen die Beschäftigten einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit Arbeiten im feuchten Milieu ausführen, häufig oder intensiv ihre Hände reinigen oder diese Tätigkeiten im Wechsel mit dem Tragen flüssigkeitsdichter Schutzhandschuhe erfolgen. Feuchtarbeit wird als eine der wesentlichsten Ursachen für berufsbedingte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
GmbH-Gesellschafterliste: Kein Datenschutz für die GmbH-Gesellschafter

Zusammenfassung Ein Anspruch auf Löschung von personenbezogenen Daten, die in einer beim Handelsregister eingereichten Gesellschafterliste enthalten sind, besteht auch dann nicht, wenn diese Daten gesetzlich nicht vorgeschrieben sind und ein Austausch mit einer "bereinigten" Gesellschafterliste möglich ist. Hintergrund Bei der Gründung einer GmbH ist unter anderem eine Liste d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3 Antragsrecht der Gewerkschaft

Rz. 29 Nach § 43 Abs. 4 BetrVG kann die im Betrieb vertretene Gewerkschaft verlangen, dass der Betriebsrat die Betriebsversammlung nach § 43 Abs. 1 Satz 1 BetrVG einberuft, wenn im vorangegangenen Kalenderhalbjahr keine Betriebsversammlung stattgefunden hat. Gemeint ist damit die erste oder zweite Hälfte des Jahres. Es reicht also nicht aus, dass die letzte Versammlung länge...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Diskriminierung / 1 Die verbotenen Unterscheidungsmerkmale des AGG

Im Arbeitsrecht liegt die Bedeutung des Begriffs Diskriminierung darin, dass bei personellen Entscheidungen bestimmte Merkmale nicht als Auswahlkriterium herangezogen werden dürfen. Der Begriff der Diskriminierung wird dabei gesetzlich nicht verwendet, sondern es wird von (verbotenen) Benachteiligungen gesprochen. Durch das am 18.8.2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbeh...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Maßgeblichkeitsgrundsatz / 2.3.2 Anwendung steuerlicher Wahlrechte (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG)

Steuerliche Wahlrechte können sich aus dem Gesetz oder aus den Verwaltungsvorschriften[1] , [2] ergeben. Dabei macht es keinen Unterschied, ob ein nur steuerliches oder handelsrechtliches und steuerliches Wahlrecht existiert. In beiden Fällen kann das steuerliche Wahlrecht unabhängig vom handelsrechtlichen Wertansatz ausgeübt werden.[3] Praxis-Beispiel Beispiel 1 Übertragung sti...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Maßgeblichkeitsgrundsatz / 2.3.1 Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen GoB für die steuerliche Gewinnermittlung (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG)

Unverändert gilt der Grundsatz der Maßgeblichkeit (materielle) fort.[1] Dabei ist Ausgangspunkt für die Ermittlung des steuerlichen Gewinns der Betriebsvermögensvergleich.[2] Soweit der Steuerpflichtige keine gesonderte Steuerbilanz aufstellt, ist Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung die Handelsbilanz unter Beachtung der vorgeschriebenen steuerlichen Anpassungen.[3...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Maßgeblichkeitsgrundsatz / Zusammenfassung

Begriff Im Mittelpunkt der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich steht die Steuerbilanz. Grundlage dafür ist die Handelsbilanz. Nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz richtet sich die Steuerbilanz nach der Handelsbilanz vorbehaltlich steuerrechtlicher Sondernormen. Die Steuerbilanz ist die nach steuerrechtlichen Vorschriften erstellte Bilanz (§ 60 Abs. 2 EStDV). Grundl...mehr