Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einfuhr/Einfuhrumsatzsteuer / 3.3 Anschlusslieferungen in das übrige Gemeinschaftsgebiet

Systematisch weit bedeutsamer ist dagegen die Vorschrift des § 5 Abs. 1 Nr. 3 UStG, wonach generell Gegenstände von der Einfuhrumsatzsteuer befreit werden, wenn diese nach der Abfertigung zum freien Verkehr zur Ausführung einer innergemeinschaftlichen Lieferung[1] oder eines innergemeinschaftlichen Verbringens[2] genutzt werden. Gesetzliche Tatbestandsvoraussetzung ist seit ...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 1.4 Abgrenzung zu Beteiligungen an "verbundenen Unternehmen"

Rz. 8 § 271 Abs. 2 HGB enthält die Definition der verbundenen Unternehmen, § 266 HGB fordert, dass letztere getrennt von den Beteiligungen auszuweisen sind.[1] Beteiligungen sind Anteilsrechte, die eine lockere Verbindung zu einem anderen Unternehmen aufweisen, während "Anteile an verbundenen Unternehmen" auf eine enge Verbindung zum anderen Unternehmen hinweisen. Anteile an...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 1.1 Gesetzliche Grundlagen der digitalen Betriebsprüfung

Rz. 1 Die Vorschriften der AO zur Durchführung einer Außenprüfung folgten in der Vergangenheit der traditionellen Vorstellung, dass eine Buchführung papiergestützt erstellt wird. Dieses gesetzgeberische Konzept hatte mit der Wirklichkeit jedoch seit Jahrzehnten nichts mehr gemein. In der Realität hatte die EDV-gestützte Buchführung schon seit langem Einzug in die Unternehme...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 4.3 Datenüberlassung (Z3-Zugriff) in der Praxis

Rz. 59 Bei der Prüfung von kleineren und mittleren Unternehmen spielt in der Prüfungspraxis die Datenträgerüberlassung eine überragende Rolle. Soweit bei der Prüfung von kleineren und mittleren Unternehmen von den Möglichkeiten des Datenzugriffs Gebrauch gemacht wird, wird in über 90 % aller Fälle der Z3-Zugriff angewendet. Rz. 60 Im Rahmen der Datenüberlassung kann die Finan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.2 Begriff der Entschädigung

Rz. 12 Der Begriff der "Entschädigung" wird im Gesetz nicht definiert. Die Rspr. versteht darunter, dass die Ersatzleistung unmittelbar durch den Verlust steuerpflichtiger Einnahmen bedingt ist, mit denen der Stpfl. rechnen konnte; Entschädigungen sind Zahlungen zum Ausgleich von Schäden infolge einer eingetretenen oder zu erwartenden Beeinträchtigung der Rechtsgüter des Stp...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 4.1 Anschaffungskosten

Rz. 20 Beteiligungen sind gemäß § 253 Abs. 1 HGB höchstens mit den Anschaffungskosten anzusetzen (Anschaffungskostenprinzip). Die Anschaffungskosten bleiben grundsätzlich unverändert und unbeeinflusst davon, ob die Beteiligungsgesellschaft Gewinne oder Verluste erzielt. Diese Grundsätze gelten für die Bewertung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen. Zu den An...mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.2.2.1 Begriff

Rz. 28 Von Kapitalgesellschaften ist die Verflechtung verbundener Unternehmen auszuweisen. Was verbundene Unternehmen sind, ergibt sich aus § 271 Abs. 2 HGB i. V. m. § 290 HGB. Verbundene Unternehmen sind nach dem Gesetzesbeschluss im Jahr 2023 seit dem Geschäftsjahr 2024[1] nach § 271 Abs. 2 HGB unabhängig von ihrer Rechtsform und ihrem Sitz solche Unternehmen, die im Verhä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.4 Entschädigungen i. S. v. § 24 Nr. 1 (§ 34 Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 37 § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG verweist für die Bestimmung der dort angeführten außerordentlichen Einkünfte uneingeschränkt auf den Entschädigungen und Abfindungen als nachträgliche Einkünfte regelnden § 24 Nr. 1 EStG. Entschädigungen als Oberbegriff für § 24 Nr. 1 Buchst. a bis c EStG sind im Gesetz nicht geregelt. Entschädigungen können bei allen Einkunftsarten anfallen.[1]...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 6 Anwendung der Fünftel-Regelung auf nach § 34 Abs. 1 begünstigte außerordentliche Einkünfte

Rz. 56 Die Tarifermäßigung in Gestalt der Fünftel-Regelung ist auf alle in § 34 Abs. 2 EStG aufgeführten Veräußerungsgewinne, Entschädigungen, Nutzungsvergütungen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten und Einkünfte aus außerordentlicher Holznutzung anwendbar. Die Fünftel-Regelung kann in jedem Vz aufs Neue in Anspruch genommen werden. Sie ist nicht personen- oder betriebs...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / Zusammenfassung

Überblick Die GmbH als juristische Person ist körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig; Ausnahmen gelten nur für – etwa wegen Gemeinnützigkeit – steuerbefreite GmbH. Ihre Gesellschafter – soweit natürliche Personen – unterliegen dagegen mit den von der GmbH ausgeschütteten Gewinnen ebenso wie die Geschäftsführer mit den von der GmbH gezahlten Vergütungen der Einkommensteuer....mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Drittlandsgebiet / Zusammenfassung

Begriff Die Kategorie des Drittlandsgebiets hat insbesondere im Bereich der Warenlieferungen Bedeutung. Die Waren müssen über eine Grenze zum Drittlandsgebiet gelangt sein, damit der Umsatz steuerfrei als Ausfuhrlieferung abgerechnet werden kann. Auch die damit verbundenen Dienstleistungen der Güterspediteure, Lohnveredeler und Handelsvertreter unterliegen dann einer Steuerb...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einfuhr/Einfuhrumsatzsteuer / Zusammenfassung

Begriff Gelangt ein körperlicher Gegenstand vom Drittlandsgebiet in das Inland und wird er hier zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr in der Europäischen Union abgefertigt, liegt der umsatzsteuerliche Tatbestand der Einfuhr vor. Es kommt nicht allein auf das körperliche Gelangen der Drittlandsware in das Inland an. Ein steuerbarer Tatbestand im Inland ist zusätzliche ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1 Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 § 34 EStG ist eine Billigkeitsregelung zur Milderung der Spitzenbelastung durch den progressiven ESt-Tarif bei den in § 34 Abs. 2 EStG aufgeführten außerordentlichen Einkünften i. S. d. Einkunftsarten von § 2 Abs. 1 EStG. Die progressive ESt erfasst als Jahressteuer auch Einkünfte, die zusammengeballt in einem Vz zufließen, ungeachtet ihrer wirtschaftlichen Zugehörigke...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 4.2 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 19 § 34 Abs. 1 S. 1 i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 ist nach § 52 Abs. 47 S. 1 EStG a. F. erstmals für Vz 1999 anzuwenden. Maßgeblich für den zeitlichen Anwendungsbereich ist der Zeitpunkt, zu dem die außerordentlichen Einkünfte bezogen worden sind. Dieser Zeitpunkt richtet sich nach den allgemeinen einkommensteuerrechtlichen Grundsätzen zur Erfassung von Einkünften....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vergütungsbericht in der Re... / 4 Inhalt des Vergütungsberichts

Rz. 7 Im Vergütungsbericht ist die entsprechend des vom Aufsichtsrat entwickelten Vergütungssystems[1] gewährte bzw. geschuldete Vergütung für jedes einzelne gegenwärtige oder frühere Vorstands- bzw. Aufsichtsratsmitglied unter Namensnennung darzustellen. Der Vergütungsbegriff deckt sich hierbei nach der Gesetzesbegründung mit der handelsrechtlichen Definition der Gesamtbezü...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentumsgesetz / 1.6 Die Mini-Reform 2024

Mit dem am 17.10.2024 in Kraft getretenen "Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen"[1] ist den Wohnungseigentümern durch entsprechende Erweiterung von § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG ein Anspruch auf Gestat...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 79a BetrVG wurde durch das am 18.6.2021 in Kraft getretene Betriebsrätemodernisierungsgesetz [1] eingefügt. Der Arbeitgeber ist weiterhin die für den Datenschutz verantwortliche Stelle und der Betriebsrat lediglich ein nicht eigenverantwortlicher Teil dieser Stelle.[2] Die Grundproblematik bleibt aber: Der Arbeitgeber ist datenschutzrechtlich verantwortlich, hat aber n...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerversammlung / 1.2.4 Exkurs: Kein Beschlussfähigkeitsquorum mehr

Nach der Rechtslage vor Inkrafttreten des WEMoG war die Wohnungseigentümerversammlung nur beschlussfähig, wenn die erschienenen stimmberechtigten Wohnungseigentümer mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile vertreten hatten. War die Versammlung nicht in diesem Sinne beschlussfähig, hatte der Verwalter nach § 25 Abs. 4 Satz 1 WEG a. F. eine neue Versammlung mit den gleichen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerversammlung / 2.1.2 Ausnahme I: Einberufung durch Verwaltungsbeirat

§ 24 Abs. 3 WEG macht hiervon eine Ausnahme für den Fall, dass ein Verwalter fehlt oder dieser sich pflichtwidrig weigert, in den durch Gesetz oder Vereinbarung bestimmten Fällen eine Versammlung einzuberufen. Der Verwalter fehlt, wenn ein Verwalter nicht bestellt ist, seine Amtszeit abgelaufen ist, er von seinem Amt abberufen wurde, er sein Amt niedergelegt hat oder verstorben...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Fiktion der vorverlagerten Leistung

Rz. 7 Bei der Vorverlagerung des Leistungszeitpunkts unterscheidet das Gesetz drei unterschiedliche Sachverhalte. Dabei ist entscheidend, ob der den Gutschein ausstellende Unternehmer die darin verbriefte Leistung selbst an den Empfänger erbringt (S. 2) oder durch einen anderen Unternehmer erbringen lässt (Sätze 3 und 4). Im letzten Fall ist weiter zwischen den Fällen zu unt...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerversammlung / Zusammenfassung

Überblick Die Wohnungseigentümer regeln die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums durch Beschlüsse. Die Beschlussfassung erfolgt grundsätzlich in einer Versammlung der Wohnungseigentümer. Ohne Versammlung ist ein Beschluss nur gültig, wenn alle Wohnungseigentümer ihre Zustimmung zu diesem Beschluss (Umlaufbeschluss) in Textform erklären. Allerdings hat das Wohnungseigen...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentumsgesetz / 2 Neue Bundesländer

Entgegen der Regelungen in Westdeutschland wurde ein dem WEG entsprechendes Gesetz in der ehemaligen DDR niemals verabschiedet. Marxistisch-leninistische Überzeugungen standen auch dieser Form privater Vermögensbildung entgegen. Mit der Einheit Deutschlands im Jahr 1990 kam dann auch hier die Wende: Das WEG gilt seit diesem Zeitpunkt aufgrund der Bestimmungen des Einigungsve...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentumsgesetz / 1.3 Wohnungsnot macht erfinderisch

Die beiden Weltkriege gingen auch nicht spurlos an der Diskussion über ein einheitliches Wohnungseigentumsrecht vorbei. Die erhebliche Wohnungsnot, insbesondere infolge des Zweiten Weltkriegs, führte zu mehreren Gesetzesinitiativen, die jedoch noch an verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten scheiterten. Nachdem es am 24.5.1949 gelungen war, die Bundesrepublik Deutschland ins ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2 Übertragung durch einen Unternehmer im fremden Namen (S. 3)

Rz. 15 Überträgt ein Unternehmer einen Einzweck-Gutschein im Namen eines anderen Unternehmers, gilt diese Übertragung nach § 3 Abs. 14 S. 3 UStG als Lieferung des Gegenstands oder Erbringung der sonstigen Leistung, auf die sich der Gutschein bezieht, durch den Unternehmer, in dessen Namen die Übertragung des Gutscheins erfolgt. Die von dieser Regelung vorausgesetzten Merkmal...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Feststehen der geschuldeten Umsatzsteuer

Rz. 32 Ein Einzweck-Gutschein liegt weiterhin nur dann vor, wenn die für die verkörperten Umsätze geschuldete Steuer bereits feststeht. Dazu muss eine geschuldete Umsatzsteuer bestehen, die sich nicht aus dem Gutschein, sondern aus dem durch den Gutschein verkörperten Leistungsanspruch ableitet (s. a. Rz. 9 sowie die Kommentierung zu § 3 Abs. 13 Rz. 12). Sofern eine Lieferun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerversammlung / 1.1 Rechtsgrundlagen prüfen

Die maßgeblichen gesetzlichen Regelungen Gesetzliche Regelungen zur Eigentümerversammlung finden sich in §§ 23 bis 25 WEG: § 23 Abs. 1 WEG sieht als Regelfall der Beschlussfassung eine solche in der Wohnungseigentümerversammlung vor. § 23 Abs. 3 WEG macht hiervon eine Ausnahme und lässt auch eine Beschlussfassung durch den sog. "Umlaufbeschluss" zu. § 24 WEG regelt die Formalie...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerversammlung / 4.1 Einführung

Mit dem am 17.10.2024 in Kraft getretenen "Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen"[1] ist den Wohnungseigentümern auch die zeitlich befristete Möglichkeit einer Beschlussfassung über die rein virt...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerversammlung / 2.1.3 Ausnahme II: Einberufung durch Wohnungseigentümer

Vor Inkrafttreten des WEMoG existierte keine gesetzliche Regelung für den in der Praxis gerade in Kleinanlagen weit verbreiteten Fall, dass weder ein Verwalter noch ein Verwaltungsbeirat bestellt ist. Dann jedenfalls fehlte die nach dem Gesetz zur Einberufung ermächtigte Person. In diesen Fällen konnte die Einberufung jedenfalls nicht durch einen Wohnungseigentümer erfolgen....mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerversammlung / 3.2 Ausgestaltung

Mit Blick auf die elektronische Teilnahme der Wohnungseigentümer an der Eigentümerversammlung, ist zu berücksichtigen, dass die auf elektronischem Weg teilnehmenden Wohnungseigentümer "sämtliche oder einzelne Rechte" ausüben können. Die typischen und unentziehbaren Rechte der Wohnungseigentümer neben dem Teilnahmerecht stellen das Rederecht, das Fragerecht und – bis auf die eng...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentumsgesetz / 1.5 WEG-Reformen 2007 und 2020

Infolge der Entscheidung des BGH zur Nichtigkeit sog. "Zitterbeschlüsse"[1] wurde Reformbedarf laut, der in einer ersten Gesetzesinitiative 2004 mündete. Dieser erste Regierungsentwurf erwies sich als wenig brauchbar. Ein neuer Diskussionsentwurf ebnete dann den Weg zu einer umfassenden Reform des WEG im Jahr 2007. Wiederum grundlegend geändert wurde das Wohnungseigentumsges...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerversammlung / 2.3 Einberufungsfrist

Vereinbarung prüfen Im Hinblick auf die maßgebliche Frist zur Einberufung der Wohnungseigentümerversammlung ist stets zunächst die Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung zu prüfen. In vielen Fällen finden sich hier vom Gesetz abweichende Fristen. Die maßgebliche Bestimmung des § 24 Abs. 4 Satz 2 WEG kann nämlich durch Vereinbarung geändert werden. Insoweit können kürzere...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungseigentumsgesetz / Zusammenfassung

Begriff Gesetzliche Grundlage des Rechts des Wohnungseigentums ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wohnungseigentum hat im deutschsprachigen Raum – wenn auch in abgewandelter Form – eine Jahrhunderte alte Tradition. Mit der Entstehung der Bundesrepublik Deutschland war dann auch der Weg geebnet für das heutige Wohnungseigentumsgesetz, das bis zum Jahr 2007 ohne wesentlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Kohlendioxid / Zusammenfassung

Begriff Kohlendioxid (CO2) ist ein farbloses, geruchloses Gas, das nicht brennbar ist und eine Verbrennung nicht ermöglicht.. Kohlendioxid wird auch als Kohlenstoffdioxid oder umgangssprachlich als Kohlensäure bezeichnet. Kohlendioxid findet breite Anwendung, z. B. als Ausgangsstoff für die Herstellung zahlreicher chemischer Stoffe. In Wasser löst sich Kohlendioxid zu Kohlen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerversammlung / 5.3.5 Stimmrechtsvollmacht

Grundsätzlich kann sich jeder Wohnungseigentümer durch jede beliebige Person auf der Wohnungseigentümerversammlung vertreten lassen.[1] Die Wohnungseigentümer können daher eine andere Person zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigen. Die Erteilung der Vollmacht bedurfte nach früherer Rechtslage keiner bestimmten Form. Seit Inkrafttreten des WEMoG sieht § 25 Abs. 3 WEG vor...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vereinfachungen für Balkonkraftwerke – Gesetz in Kraft getreten

Die Installation von Balkonkraftwerken wird einfacher. Vermieter und WEG können den Einbau der Minisolaranlagen künftig nicht mehr so einfach ablehnen. Der Bundesrat hat Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht abschließend zugestimmt. Der Bundesrat hat am 27.9.2024 Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht zugestimmt, um die Installation von Balkonkr...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bundestag beschließt Gesetz gegen Schrottimmobilien-Deals

Mit heruntergekommenen Immobilien lässt sich auf dubiose Weise noch viel Geld verdienen. Das soll künftig nicht mehr möglich sein. Der Bundestag hat ein Gesetz gegen Geschäfte mit Schrottimmobilien beschlossen. Der Bundestag hat am 26.9.2024 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien – das sog. Schrottimmobilien-...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussmuster für die Eig... / 1.2.3 Gesetzes- und vereinbarungsändernde Beschlüsse

Von vornherein nichtig sind Beschlüsse, die entweder gesetzliche Bestimmungen oder aber innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft geltende Vereinbarungen dauerhaft abändern, obwohl keine gesetzliche Beschlusskompetenz hierzu besteht und auch etwa die Gemeinschaftsordnung oder eine nachfolgende Vereinbarung keine Öffnungsklausel zur mehrheitlichen Beschlussfassung enthält....mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Balkonkraftwerke (Miete) / Zusammenfassung

Überblick Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG)[1] hat mit seinem Inkrafttreten am 1.12.2020 auch den Mietern in § 554 Abs. 1 Satz 1 BGB weitere Rechte eingeräumt. Bereits nach § 554a BGB a. F. konnte der Mieter verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Dieser Anspruc...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussmuster für die Eig... / 16.2 Beschlüsse aufgrund gesetzlicher Öffnungsklauseln

Folgende Vorschriften stellen gesetzliche Öffnungsklauseln dar: § 12 Abs. 4 Satz 1 WEG – Aufhebung vereinbarter Veräußerungsbeschränkung § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG – Änderung der Kostenverteilung bezüglich einzelner Kosten oder Kostenarten § 21 Abs. 5 Satz 1 WEG – Änderung der Kostenverteilung bezüglich Maßnahmen der baulichen Veränderung § 28 Abs. 3 WEG – Beschlussfassung über Art ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussmuster für die Eig... / 7.4 Hinweis- und Informationspflichten gegenüber dem Verwalter

Hinweis- und Informationspflichten des einzelnen Wohnungseigentümers gegenüber dem Verwalter können nicht beschlossen werden. Es fehlt insoweit an der erforderlichen Beschlusskompetenz.[1] Einzelnen Wohnungseigentümern können keine Leistungspflichten aufgebürdet werden, die sich weder aus dem Gesetz noch aus der Gemeinschaftsordnung ergeben.[2] Aus dem Gesetz ergeben sich ke...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
GmbH-Gesellschafterliste: D... / Entscheidung

Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass der Gesellschafter kein Recht hat, seine Daten löschen zu lassen. 1. Keine gesetzliche Grundlage: Es ist per Gesetz nicht notwendig, die komplette Adresse aufzuführen. Es gibt kein Gesetz, das die Löschung fordert oder erlaubt. 2. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Die DSGVO erlaubt es, personenbezogene Daten zu löschen. Im Handelsregi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Balkonkraftwerke (Wohnungse... / Zusammenfassung

Überblick Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG)[1] hat mit seinem Inkrafttreten am 1.12.2020 insbesondere das Recht der baulichen Veränderungen und somit auch der Modernisierungen grundlegend reformiert. Allerdings blieben die europäischen Klimaschutzziele rund um das 1,5 %-Klimaschutzprogramm insbesondere hinsichtlich der Solarthermie auf der Strecke. Jedenfall...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Balkonkraftwerke (Wohnungse... / 4 Änderung des EEG

Durch Modifizierungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes hat der Gesetzgeber zwischenzeitlich mit dem "Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung" ("Solarpaket I")[1] seine Ziele einer mäßigen Entbürokratisierung der Balkonkraftwerke umgesetzt. Nach ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Balkonkraftwerke (Miete) / 1 Einführung

Nach § 554 Abs. 1 Satz 1 BGB haben Mieter einen Anspruch auf bauliche Veränderungen, die der Montage von Steckersolargeräten dienen. Demnach können die Mieter von ihren Vermietern verlangen, ihnen die Montage eines Balkonkraftwerks zu erlauben. Durch entsprechende Erweiterung des Katalogs der privilegierten baulichen Veränderungen des § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG ist hiermit korre...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussmuster für die Eig... / 16.1 Grundsätze

Im Rahmen der WEG-Reform 2007[1] wurde bekanntlich mit § 24 Abs. 7 und 8 WEG die Beschluss-Sammlung aus der Taufe gehoben. Intention des Gesetzgebers war es, die innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaften geltende Rechtslage, die nicht selten auch durch Beschlüsse auf Grundlage vereinbarter Öffnungsklauseln geprägt war, transparent zu machen. Insbesondere zum Schutz der ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussmuster für die Eig... / 7.2.2 Aufwandsentschädigung

Das Gesetz behandelt das Amt des Verwaltungsbeirats als Ehrenamt, eine Vergütung ist jedenfalls nicht geregelt. In aller Regel wird das Amt des Verwaltungsbeirats von den betreffenden Wohnungseigentümern auch unentgeltlich ausgeübt. Abhängig davon, wie groß der Arbeitsaufwand und der Aufgabenbereich des Verwaltungsbeirats je nach Größe der Wohnungseigentumsanlage ist, kann a...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussmuster für die Eig... / 10.1.1 Weiter Gestaltungsspielraum der Wohnungseigentümer

Bei der Änderung des Kostenverteilungsschlüssels nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG steht den Wohnungseigentümern ein weiter Gestaltungsspielraum zu.[1] Ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht ein Kostenverteilungsänderungsbeschluss auf Grundlage von § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG dann, wenn sich nicht lediglich die Mehrheit auf Kosten einer Minderheit finanziell entlasten möchte (Willkürverb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 1.7 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 7 Die frühere Ansparrücklage wurde durch die Unternehmensteuerreform 2008 [1] in einen Investitionsabzugsbetrag für kleine und mittlere Betriebe umgestaltet. Gem. § 52 Abs. 23 S. 1 EStG n. F. gilt § 7g Abs. 1–4 und 7 EStG für Wirtschaftsjahre, die nach Verkündung des UntStRefG 2008 [2] am 17.8.2007 enden, also bei einem Wirtschaftsjahr, das dem Kj. entspricht, schon im Vz ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 1.2 Grund und Bedeutung der Regelung

Rz. 2 Durch das UntStRefG 2008 [1] wurde die bisher als "Ansparrücklage" oder "Ansparabschreibung" bezeichnete Möglichkeit, Abschreibungspotenzial zeitlich vorzuziehen, in einen sog. Investitionsabzugsbetrag umgewandelt. Die bis dahin relevante Buchung und Bilanzierung einer steuerfreien Rücklage entfällt. § 7g EStG soll die Wettbewerbssituation "kleiner und mittlerer Betrieb...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussmuster für die Eig... / 1.3 Schwebend unwirksame Beschlüsse

"Schwebend unwirksam" sind Beschlüsse, die in unentziehbare aber verzichtbare Rechte der Wohnungseigentümer eingreifen.[1] Von der "schwebenden" Unwirksamkeit hat sich der BGH zwischenzeitlich distanziert, ohne allerdings ausdrücklich klarzustellen, dass entsprechende Beschlüsse nichtig sind.[2] Allerdings dürfte er bei erneuter Gelegenheit einer entsprechend anstehenden Ent...mehr