Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 2. Muster: Beschwerde gegen Festsetzung des Geschäftswerts bei Aufnahme eines Nacherbenvermerks

Rz. 255 Muster 7.53: Beschwerde gegen Festsetzung des Geschäftswerts bei Aufnahme eines Nacherbenvermerks Muster 7.53: Beschwerde gegen Festsetzung des Geschäftswerts bei Aufnahme eines Nacherbenvermerks An das Amtsgericht _________________________ In der Nachlasssache _________________________, verstorben am _________________________, Az. _________________________, lege ich hier...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / (1) Mit dem vorläufig vollstreckbaren Urteil kann ein Widerspruch eingetragen werden

Rz. 215 In § 895 ZPO sieht das Gesetz eine vorläufige Sicherung des Berichtigungsanspruchs vor, indem mittels einer Fiktion mit Erlass des vorläufig vollstreckbaren Urteils auf Abgabe der Berichtigungsbewilligung die Eintragung eines Widerspruchs als bewilligt gilt (Muster für einen entsprechenden Antrag siehe Rdn 216). Die Vorlage einer vollstreckbaren Ausfertigung des Urte...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / 1. Allgemeines

Rz. 162 Die durch vertragsmäßige Verfügung erzeugte Bindungswirkung muss nicht in jedem Fall endgültig sein. Das Gesetz sieht drei Möglichkeiten vor, wie der Erblasser die eingetretene Bindung beseitigen und er seine durch den Erbvertrag eingeschränkte Testierfreiheit wieder erlangen kann:mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 18. Verfügungen des Betreuten zugunsten des Betreuers

Rz. 442 Das BayObLG[496] und das LG Hamburg[497] kamen zu dem Ergebnis, § 14 HeimG sei auf eine Verfügung des Betreuten zugunsten des Betreuers nicht analog anzuwenden. Auch die Sittenwidrigkeit einer solchen Verfügung wurde vom BayObLG verneint. Rz. 443 Dies sieht – zumindest im Ergebnis – das OLG Braunschweig im Urt. v. 4.11.1999 – 2 U 29/99 – jedoch anders.[498] Nach desse...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Vorverlegung des Zeitpunkts für den Wegfall des gesetzlichen Ehegatten-Erbrechts

Rz. 490 Unter den Voraussetzungen des § 1933 BGB wird der Zeitpunkt für den Ausschluss des gesetzlichen Ehegattenerbrechts des Antragsgegners am Antragsteller auf die Rechtshängigkeit des Scheidungs- oder Eheaufhebungsantrags vorverlegt.[556] Das Gesetz vermutet, das gesetzliche Ehegattenerbrecht entspreche nicht mehr dem Interesse des die Scheidung begehrenden Erblassers, u...mehr

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ZErb 07/2023, Zum Feststell... / Leitsatz

1. Das Recht zur Ausschlagung der Erbschaft ist ein allein dem Erben bzw. seinen Rechtsnachfolgern, den Erbeserben, persönlich zustehendes Recht. Ein Sozialhilfeträger kann das Ausschlagungsrecht nicht auf sich überleiten und ausüben. Andernfalls erhielte der Sozialhilfeträger die Möglichkeit, auf die Erbfolge Einfluss zu nehmen, was generell nicht dem Erblasserwillen entspr...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 18. Rückforderung einer Schenkung (als Nachlassverbindlichkeit) wegen Verarmung des Schenkers

Rz. 148 Der u.a. für das Schenkungsrecht zuständige X. Zivilsenat des BGH hat in zwei Urteilen vom 25.4.2001 zur Vererblichkeit und zur Abtretbarkeit des Rückforderungsanspruchs des Schenkers nach § 528 BGB Stellung genommen.[155] Nach dieser Vorschrift kann der Schenker, soweit er nach der Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreite...mehr

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zfs 07/2023, Zur Wirksamkei... / 2 Aus den Gründen:

[7] A. Nach Auffassung des Berufungsgerichts war die Berufung zulässig und hat die Klägerin aus abgetretenem Recht einen Anspruch auf Zahlung der restlichen Sachverständigenkosten. Die Klägerin sei aktivlegitimiert, da der Geschädigte seine Forderung wirksam mit Erklärung vom 1.8.2018 an die Klägerin abgetreten habe. Die Klausel sei wirksam in den Vertrag einbezogen worden u...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / I. Nachlasspflegschaft

Rz. 400 Mit der Anordnung der Nachlasspflegschaft nach §§ 1960–1962 BGB (siehe zur Nachlasspflegschaft im Einzelnen § 6) erlangt der Nachlasspfleger die Rechtsstellung eines gesetzlichen Vertreters für die Erben. Er hat damit das Verfügungsrecht über die einzelnen Nachlassgegenstände. Eine Eintragung eines "Nachlasspflegschaftsvermerks" erfolgt so wenig wie bei anderen geset...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 4. Unterschied zwischen Schuld und Haftung

Rz. 7 Die vom Gesetz sehr kompliziert geregelte Erbenhaftung wird verständlicher, wenn von vornherein die Begriffe der Schuldnerschaft und der Haftung streng differenziert werden.[1] Die Universalsukzession des § 1922 BGB führt dazu, dass der Erbe Schuldner aller Verbindlichkeiten des Erblassers wird, weil er die Rechtsträgerschaft aller Aktiva und aller Passiva des Nachlass...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / aa) Vorläufig vollstreckbares Urteil

Rz. 180 Mit dem vorläufig vollstreckbaren Urteil kann eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen werden. In § 895 ZPO sieht das Gesetz eine vorläufige Sicherung des Eigentumsübertragungsanspruchs vor, indem mittels einer Fiktion mit Erlass des vorläufig vollstreckbaren Urteils auf Abgabe der Auflassungserklärung und der Eintragungsbewilligung die Eintragung einer Vormerkung als...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 5. Nachlassinsolvenzverfahren

Rz. 40 Die Nachlassinsolvenz gem. §§ 1975 ff. BGB, §§ 315–331 InsO ist eine weitere vom Gesetz zur Verfügung gestellte Möglichkeit der Haftungsbeschränkung im Wege der Gütersonderung. Sie sorgt für eine gleichmäßige Aufteilung der unzureichenden Nachlassmittel unter den nicht bevorrechtigten Gläubigern. Die Nachlassinsolvenz lässt die Verwaltung auf den Nachlassinsolvenzverw...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 5. Vermächtnisvollstreckung (§ 2223 BGB)

Rz. 10 Neben der Einsetzung eines Erben besteht nach dem Gesetz auch die Möglichkeit der Anordnung von Vermächtnissen (§§ 2147 ff. BGB). Dieses häufig verwendete Gestaltungsmittel lässt dabei vielfältige weitere Gestaltungsmöglichkeiten offen, wie z.B. die Anordnung eines Untervermächtnisses gem. § 2186 BGB, eines Nachvermächtnisses gem. § 2191 BGB, einer Auflage gem. §§ 219...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / h) Miterbe als Nachlassgläubiger

Rz. 475 Die Besonderheit, dass ein Miterbe Gläubiger einer Nachlassverbindlichkeit ist, ist im Gesetz nicht besonders geregelt. Der Gläubigermiterbe kann nach den allgemeinen Regeln die übrigen Miterben nach seiner Wahl entweder mit der Gesamtschuldklage oder mit der Gesamthandsklage verklagen.[381] Rz. 476 Während des Bestehens der Erbengemeinschaft kann der Gläubigermiterbe...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / d) Noch offenes Gläubigeraufgebot

Rz. 71 Jeder Miterbe kann den Aufschub der Auseinandersetzung verlangen, bis ein Gläubigeraufgebotsverfahren abgeschlossen ist, § 2045 BGB. Dies ist konsequent, denn gem. § 2046 BGB sind vor der Erbteilung die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen. Solange sie aber nicht zuverlässig bekannt sind, können die Erben dieser Verpflichtung nicht nachkommen. Verletzen die Erben die...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / ee) Wegfall einzelner Haftungsbeschränkungsmaßnahmen

Rz. 291 Weil für den abgeschichteten Miterben eine Erbteilung stattgefunden hat, kann er die Haftungsbeschränkungsmöglichkeiten, die das Gesetz für die Zeit nach der Erbteilung nicht mehr gewährt, auch nicht mehr in Anspruch nehmen:mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / bb) Konsequenzen für die Kautelarpraxis

Rz. 32 Da nach dem Tod des geschiedenen Ehegatten der nacheheliche Unterhaltsanspruch gegen die Erben gem. § 1586b Abs. 1 BGB beim Verzichtenden untergeht, sollte in der Vereinbarung über einen nachehelichen Unterhalt klarstellend erläutert werden, ob die Unterhaltspflicht mit dem Tod des Erblassers erlöschen soll, ob sie z.B. bis zur Grenze des fiktiven Pflichtteils nach § ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Gemeinschaftliches Testament und Eheauflösung

Rz. 500 Das Gesetz geht davon aus, dass Eheleute, hätten sie mit dem Scheitern ihrer Ehe gerechnet, entsprechend der Lebenserfahrung kein gemeinschaftliches Testament errichtet hätten.[589] Gem. § 2268 Abs. 1 BGB ordnet daher die Unwirksamkeit des gemeinschaftlichen Testaments für den Fall des Scheiterns der Ehe an. § 2268 Abs. 2 BGB gibt die Möglichkeit zur Aufrechterhaltun...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / b) Nachlass als Verwaltungseinheit

Rz. 249 Der Testamentsvollstrecker ist zur Wahrnehmung seiner Befugnis und Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses (§ 2205 BGB) häufig darauf angewiesen, Forderungen einzuziehen, Gegenstände zu veräußern und neue Gegenstände anzuschaffen. Diese Ersatzgegenstände fallen unmittelbar in den Nachlass, wenn der Testamentsvollstrecker gemäß dem Offenkundigkeitsprinzip...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.6.1 Lohnverschiebung

Der Lohnschiebung[1] liegt ein Lohnbegrenzungsvertrag zugrunde, nach dem sich der Empfänger der Dienst- oder Arbeitsleistung vertraglich verpflichtet hat, die Vergütung an einen Dritten (typischerweise der Ehegatte o. Ä.) zu zahlen, ohne dass es sich um eine Abtretung handelt. Vollstreckungsrechtlich bleibt die dem Dritten vom Drittschuldner zu zahlende Vergütung Schuldnerve...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / I. Einleitung

Rz. 84 Da der Erblasser aufgrund seiner Testierfreiheit die Möglichkeit hat, alle seine nächsten Angehörigen zu enterben, sieht das Gesetz in den §§ 2303 ff. BGB für diesen Personenkreis ein Pflichtteilsrecht vor. Der Aufnahme eines solchen Pflichtteilsrechts durch den Gesetzgeber lag der Gedanke zugrunde, dass den Erblasser eine über seinen Tod hinausgehende Sorgfaltspflich...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 2. Verantwortlichkeit nach Annahme der Erbschaft

Rz. 495 Nach Annahme der Erbschaft werden die Erben so behandelt, als hätten sie fremdes Vermögen verwaltet – wie Beauftragte der Nachlassgläubiger, § 1978 Abs. 1 S. 1 BGB. Eine dingliche Surrogation hat das Gesetz hier nicht vorgesehen mit der Folge, dass gegenüber den Erben nur schuldrechtliche Ansprüche bestehen können.[395] Rz. 496 Die Erben haften für die ordnungsgemäße ...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 3. Herausgabepflichten

Rz. 139 Der Testamentsvollstrecker ist zum einen verpflichtet, den Nachlass bei Beendigung des Amtes nach § 2218 i.V.m. § 667 BGB herauszugeben. Daneben sieht das Gesetz auch Möglichkeiten der vorzeitigen Überlassung von Nachlassgegenständen an den Erben nach § 2217 BGB vor. In Anlehnung an das Insolvenzrecht spricht man bei dieser Herausgabepflicht vor Ende des Amtes vom An...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / b) Vormerkung vor Eintritt des Erbfalls

Rz. 153 Umstritten ist die Frage, ob der künftige Anspruch des Vertragserben auf Rückübertragung eines Grundstücks schon vor dem Erbfall – und damit schon ab dem Zeitpunkt des Vollzugs der Schenkung – durch Vormerkung gesichert werden kann. Obwohl das Gesetz ausdrücklich die Vormerkbarkeit künftiger Ansprüche in § 883 Abs. 1 BGB vorsieht, wird dies überwiegend verneint, weil...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / VI. Schuldner der Vergütung

Rz. 298 Die Vergütung belastet den Nachlass und muss somit von den Erben als Gesamtschuldnern getragen werden.[558] Grundsätzlich kann auch hier der Erblasser sowohl im Außen- als auch im Innenverhältnis eine Festlegung treffen.[559] Insbesondere in den Fällen der Erbteilsvollstreckung ist eine solche Regelung ratsam, wenn die Vergütung nicht die Erben in ihrer Gesamtheit tr...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Allgemeines

Rz. 325 Der Selbstanfechtung von testamentarisch oder vertraglich bindend gewordenen Verfügungen durch den Erblasser selbst kommt in der Praxis einige Bedeutung zu. § 2281 Abs. 1 BGB gewährt dem Erblasser eine Anfechtungsmöglichkeit, deren Tatbestände grundsätzlich dieselben sind wie bei der Testamentsanfechtung, §§ 2281, 2078, 2079 BGB.[402] Dies ist ein entscheidender Unte...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / cc) Zeit- und Ortsangabe

Rz. 125 Insofern begnügt sich das Gesetz mit einer Sollvorschrift in § 2247 Abs. 2 BGB. Ihre Angabe ist aus Beweisgründen aber dringend zu empfehlen. Außerdem können Zweifel über die Wirksamkeit entstehen, wenn die Zeitangabe fehlt, weil bei Vorhandensein mehrerer Testamente fraglich sein kann, welches das letzte ist und bei einander widersprechendem Inhalt gelten soll.[132]...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 1. Allgemeines

Rz. 287 Die Testierfreiheit in Konsequenz angewandt, beinhaltet das Recht des Erblassers, ein einseitiges Testament oder einzelne Anordnungen darin jederzeit – bis zu seinem Tod – zu widerrufen oder zu ändern, § 2253 BGB. Eine Verpflichtung, testamentarische Anordnungen nicht zu widerrufen, wäre nichtig, § 2302 BGB, im Sinne eines gesetzlichen Verbots nach § 134 BGB. Rz. 288...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 1. Allgemeines

Rz. 339 Nach § 1922 BGB ist der Nachlass auf den Erben übergegangen, unabhängig davon, ob der Erbe den Nachlass in seinem Bestand und Umfang kennt. Um sein Risiko in Bezug auf die Haftung abschätzen zu können, aber auch um Besitz von den einzelnen Gegenständen ergreifen zu können, muss der Erbe wissen, was im Einzelnen zum Nachlass gehört. Deshalb gewährt das Gesetz dem Erbe...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / a) Rechtsgrundlage

Rz. 319 Die Höfeordnung in der Fassung v. 26.7.1976[295] gilt seit 1.7.1976 in den Ländern Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, und zwar als partikuläres Bundesrecht gem. Art. 125, 72 Abs. 2, 74 Nr. 1 GG. Nur im Saarland, in Bayern, in Berlin und in den neuen Bundesländern gelten keine höferechtlichen Sonderregelungen. In Baden-Württemberg gilt...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / a) Formale Hürden für den Widerspruch

Rz. 183 Der vom Gesetz zur Verfügung gestellte Widerspruch nach § 899 BGB, der gegen die Richtigkeit eines falschen Grundbucheintrags "protestiert", kann im Grundbuch nur eingetragen werden, wenn entweder der Buchberechtigte die Eintragung bewilligt oder wenn eine einstweilige Verfügung ergangen ist (§ 899 Abs. 2 BGB). Da die wirksame Rechtssicherung bei dinglichen Grundstück...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 2. Muster: Beratungsschreiben an den Erben in einer Pflichtteilssache nach eingetretenem Erbfall

Rz. 2 Muster 17.1: Beratungsschreiben an den Erben in einer Pflichtteilssache nach eingetretenem Erbfall Muster 17.1: Beratungsschreiben an den Erben in einer Pflichtteilssache nach eingetretenem Erbfall An _________________________ Pflichtteilsanspruch Ihrer Stieftochter _________________________ Sehr geehrter Herr _________________________, wir nehmen Bezug auf unsere Besprechu...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / c) Sonderstatut

Rz. 11 Noch komplizierter war die Angelegenheit, wenn sich Nachlassgegenstände in einem anderen Staat befinden und sie nach dem Recht dieses Staates besonderen Vorschriften unterliegen, Art. 3a Abs. 2 EGBGB a.F. Art. 3a EGBGB a.F. Sachnormverweisung; Einzelstatut ... (2) Soweit Verweisungen im Dritten und Vierten Abschnitt das Vermögen einer Person dem Recht eines Staates unte...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 2. Familiengerichtliche und betreuungsgerichtliche Genehmigung

Rz. 52 Ist für den eingeklagten Teilungsvertrag die betreuungs- oder familiengerichtliche Genehmigung für einen minderjährigen Miterben erforderlich, so ist diese noch vor der Urteilsverkündung vom Kläger einzuholen. Auch andere behördliche Genehmigungen, insbesondere für landwirtschaftliche Grundstücke, sind vor der Entscheidung vom Kläger vorzulegen.[52] Rz. 53 Der minderjä...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / cc) Entsprechende Anwendung von § 2330 BGB?

Rz. 58 Zu fragen ist, ob in den Fällen des § 2287 BGB eine Parallele zu § 2330 BGB gezogen und angenommen werden kann, ein Missbrauch sei dann zu verneinen, wenn die Schenkung einer sittlichen Pflicht entsprochen hat, zumal das Gesetz an verschiedenen Stellen Schenkungen, die einer sittlichen Pflicht entsprechen, bevorzugt behandelt: §§ 534, 814, 1375 Abs. 2 Nr. 1, 1425 Abs....mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 1. Objektive Pflichtverletzung

Rz. 260 Maßstab für das Vorliegen einer Pflichtverletzung sind die dem Testamentsvollstrecker durch das Gesetz auferlegten Pflichten (§§ 2203–2209, 2215–2218, 2226 S. 3 i.V.m. § 671 Abs. 2 S. 3 BGB) und die Anordnungen des Erblassers,[478] nicht jedoch die Weisungen der Erben.[479] Auch der Wille des Erblassers kann bei der Ermittlung der Pflichten des Testamentsvollstrecker...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 4. Die vierfache verfahrensrechtliche Sicherung der Rechte des wahren Erben

Rz. 199 Dem Gesetz ist die Sicherung der Rechte des wahren Erben ein großes Anliegen. Auf vier verschiedenen verfahrensrechtlichen Wegen kann das Erbrecht gesichert werden:mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / bb) Art. 25 EGBGB

Rz. 35 Durch das Gesetz zum Internationalen Erbrecht wurde auch Art. 25 EGBGB neu gefasst. Dieser lautet nunmehr: Art. 25 EGBGB Rechtsnachfolge von Todes wegen Soweit die Rechtsnachfolge von Todes wegen nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 fällt, gelten die Vorschriften des Kapitels III dieser Verordnung entsprechend. Die Gesetzesbegründung führt hie...mehr

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Leistungen der gesetzlichen... / 3 Leistungen an Hinterbliebene

Hinterbliebene (insb. Witwen/Witwer, Waisen) haben Anspruch auf Sterbegeld, Erstattung der Kosten der Überführung an den Ort der Bestattung, Hinterbliebenenrenten und ggf. Beihilfen, wenn der Tod der versicherten Person infolge eines Versicherungsfalls eingetreten ist.[1] Diese Vorschriften über Hinterbliebenenleistungen an Witwen und Witwer gelten auch für Hinterbliebenenle...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / b) Gleichartigkeit der Teile

Rz. 95 Das Gesetz verlangt nicht Gleichheit der entstehenden Teile, sondern Gleichartigkeit. Für deren Beurteilung kommt es auf die Verkehrsanschauung an. Gleichartigkeit bedeutet auch nicht Gleichwertigkeit, denn Bewertungsschwierigkeiten und -streitigkeiten sollen mittels der körperlichen Aufteilung – ohne Herstellung eines Bezugs zu einem Wertmaßstab – gerade vermieden we...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / b) Die redaktionelle Konkretisierung des kausalen Rechtsverhältnisses

Rz. 14 Da es kein abstraktes kausales Rechtsverhältnis gibt, muss die Anspruchsgrundlage des § 2042 Abs. 1 BGB als gesetzliche causa redaktionell konkretisiert werden. Dabei geht das Gesetz auf zweierlei Weise vor: 1. Verweisung auf das Recht der Bruchteilsgemeinschaft in § 2042 Abs. 2 BGB, 2. Detaillierte Regelung der Besonderheiten des Erbengemeinschaftsrechts in §§ 2043 bis...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / (3) Hinzuziehung einer Verständigungsperson

Rz. 201 Nach § 24 BeurkG soll der Notar in der Niederschrift feststellen, wenn der Testator hör- oder sprachbehindert und eine Verständigung mit ihm nicht möglich ist. Hat der Notar dies festgestellt, so muss er eine Person hinzuziehen, die sich mit dem Testator verständigen kann und mit deren Zuziehung dieser nach der Überzeugung auch einverstanden ist. Dieses und etwaige Z...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 1. Erkenntnisverfahren: Aufnahme eines Vorbehalts in das Urteil gegen den Erben (§ 305 ZPO)

Rz. 351 Solange der Erbe noch beschränkbar haftet (§ 2016 Abs. 1 BGB), gestattet ihm das Gesetz während der ersten drei Monate nach der Annahme der Erbschaft und während eines Aufgebotsverfahrens, die Erfüllung von Nachlassforderungen gänzlich zu verweigern, so dass er weder den Nachlass noch sein Eigenvermögen anzugreifen braucht. Im Prozess hindert das zwar nicht seine Ver...mehr

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AGS 07/2023, Unzulässigkeit... / III. Abänderung von Amts wegen

1. Keine "informatorische" Festsetzung Die landgerichtliche Wertfestsetzung war allerdings gem. § 63 Abs. 3 GKG von Amts wegen abzuändern, denn sie ist insoweit fehlerhaft, als das LG "informatorisch" einen Teilwert zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung festgesetzt hat. Für eine "informatorische" Festsetzung eines Wertes im Rahmen der Streitwertfestsetzung nach § 63 Abs. 2...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / I. Ableitung von der örtlichen Zuständigkeit

Rz. 166 Die internationale Zuständigkeit leitete sich für Sterbefälle bis 16.8.2015 von der örtlichen Zuständigkeit ab.[203] § 105 FamFG Andere Verfahren [204] In anderen Verfahren nach diesem Gesetz sind die deutschen Gerichte zuständig, wenn ein deutsches Gericht örtlich zuständig ist. Aus § 105 FamFG ergibt sich der Grundsatz, dass die internationale Zuständigkeit aus der ör...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / d) Regelung der Erbschaftsteuer und der sonstigen vom Erblasser herrührenden steuerlichen Pflichten

Rz. 96 Der Testamentsvollstrecker gehört zum Kreis der Vermögensverwalter nach § 34 Abs. 3 AO. Ihn treffen daher die vom Gesetz auferlegten Steuerpflichten. Nach § 31 Abs. 5 ErbStG trifft ihn dabei insbesondere die Verpflichtung zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung; er hat nach § 32 Abs. 1 S. 2 ErbStG für die Zahlung der Erbschaftsteuer zu sorgen (vgl. Rdn 191 ff.).mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / dd) Eintragungsfähigkeit der Rechtshängigkeit

Rz. 189 Die Eintragung eines solchen Vermerks, der auf die eingetretene Rechtshängigkeit hinweist, ist im Gesetz nicht vorgesehen, seine Zulässigkeit jedoch inzwischen allgemein anerkannt.[184] Der BGH verlangt allerdings als Eintragungsgrundlage eine einstweilige Verfügung (siehe Rdn 189 ff.).[185]mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / b) Antragsberechtigung

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 14. Beschwerdemöglichkeit

Rz. 618 Gegen den abweisenden oder verwerfenden Beschluss ist die sofortige Beschwerde gegeben, § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO.[762] Der dem Antrag stattgebende Beschluss ist nicht anfechtbar, § 490 Abs. 2 S. 2 ZPO. Ist gegen die (teilweise) Ablehnung eines Beweissicherungsantrages Beschwerde eingelegt, hängt die Frage, ob ein Nichtabhilfebeschluss zu begründen ist oder nicht, von den...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / b) Hinweis: Haftungsgefahr

Rz. 59 Werden die Nachlassverbindlichkeiten vor der Teilung des Nachlasses nicht erfüllt, so sieht das Gesetz dafür eine strenge Sanktion vor: Gemäß § 2062 Hs. 2 BGB kann nach Vornahme der Erbteilung keine Nachlassverwaltung mehr beantragt werden. Das bedeutet: Für einen zulänglichen Nachlass können die Miterben keine Haftungsbeschränkung mehr herbeiführen. Und das bedeutet ...mehr