Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Jung, AsylbLG Einführung zu... / 5 Fortentwicklung des AsylbLG

Rz. 8 Mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des AsylbLG v. 26.5.1997 (BGBl. I S. 1130) wurde der Kreis der Leistungsberechtigten auf Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge und andere ausreisepflichtige Personen, bei denen Abschiebungshindernisse bestehen, erweitert. Dabei wurden die sog. Flughafenfälle einbezogen. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des AsylbLG v. 25.8.1998 (BGBl....mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 4 ist zwischenzeitlich durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) zum 6.8.2004 (Art. 1 Nr. 12, Art. 17) geändert worden. Diese Änderung wurde jedoch erst ...mehr

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Jung, SGB VIII Einführung

Einführung zum Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – Bis zum Inkrafttreten des SGB VIII hatten die im Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) v. 14.6.1922 und im Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) v. 11.8.1961 normierten Regelungen der Kinder- und Jugendhilfe im Kern ordnungspolitische und eingriffsrechtliche Zielsetzungen. Wie die Bezeichnung "Jugendwohlfa...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 4 wurde mit Wirkung zum 1.8.2006 durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 20.7.2006 (BGBl. I S. 1706) geändert. Vom 9.2.2010 bis 31.12.2010 ...mehr

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Sauer, SGB II § 23 Besonder... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Neufassung des 2. Abschnittes des Dritten Kapitels des SGB II zum 1.4.2011 durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) neu in das SGB II eingefügt worden. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung ...mehr

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Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2011 durch Neufassung des Zweiten Abschnittes des Dritten Kapitels neu in das SGB II eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetz...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 20 legt als ein Herzstück im SGB II den Umfang der Leistungen für den Regelbedarf fest. Diese Leistung entspricht dem Regelsatz in der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Die Leistung für den Regelbedarf hat soziokulturelle Existenzsicherungsfunktion. Referenzsystem ist die Sozialhilfe als ebenfalls bedarfsorientierte und bedürftigkeitsabhängige Fürsorgeleistung. Durch ein...mehr

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Sommer, SGB XI § 120 Pflege... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 120 wurde durch Art. 1 des Pflege-Qualitätssicherungsgesetzes (PQsG) v. 9.9.2001 (BGBl. I S. 2320) mit Wirkung zum 1.1.2002 eingeführt. Abs. 2 Satz 1 wurde durch das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874) mit Wirkung zum 1.7.2008 geändert. Abs. 2 Satz 2 wurde unter gleichzeitig...mehr

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Jung, SGB XII Einführung

Einführung zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) – Sozialhilfe – Am 27.12.2003 ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch (BGBl. I S. 3022) das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch – Sozialhilfe – beschlossen worden. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat am 19.12.2003 auf den Vorschlag des Vermittlungsausschusses hin der Reform des ...mehr

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Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe der Amtlichen Statistik in Deutschland (EVS 2008) hat das BMAS den ab 2011 geltenden Regelbedarf für Erwachsene und einen betragsmäßig eigenständigen Regelbedarf für Kinder und Jugendliche errechnet. Lediglich für Partner wurde eine prozentuale Ableitung (je 90 %) beibehalten. Die Fortschreibung der Regelbedarfe richtet sich...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.3 Mehrbedarf für Alleinerziehende (Abs. 3)

Rz. 30 Abs. 3 sieht Leistungen für Mehrbedarfe Alleinerziehender vor. Zur Weiterentwicklung des Mehrbedarfes mit der Einordnung des Bundessozialhilfegesetzes in das SGB vgl. BT-Drs. 15/1734 S. 1761 (Hinweis in BT-Drs. 18/4296). Der Mehrbedarf kann insbesondere durch einen geringeren Umfang verfügbarer Zeit für preisbewusste Einkäufe und durch die Inanspruchnahme von Dienstle...mehr

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Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.7 Mittagsverpflegung (Abs. 6)

Rz. 90 Abs. 6 sieht die Berücksichtigung von Bedarfen zur Teilnahme an einer in schulischer Verantwortung angebotenen oder durch einen Kooperationsvertrag zwischen Schule und Tageseinrichtung vereinbarten gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung von Schülern bzw. einer in Verantwortung der Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege angebotenen gemeinschaftlichen Mittagsverpfleg...mehr

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Sommer, SGB XI § 77 Häuslic... / 2.1.5 Anforderungen an den Vertragsinhalt

Rz. 13 Abs. 1 Satz 2 HS 1 legt den Mindestinhalt für die Verträge mit Einzelpersonen verbindlich fest. Hiernach haben die Verträge Regelungen über Inhalt, Umfang, Qualität, Qualitätssicherung, Vergütung sowie Prüfung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der vereinbarten Leistungen zu enthalten; für die Vergütung schreibt das Gesetz in Satz 3 differenzierte Vorgaben zur Vergüt...mehr

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Jung, AsylbLG § 2 Leistunge... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das AsylbLG geht auf den sog. Asylkompromiss v. 6.12.1992 zurück (hierzu Haberland, ZAR 1994 S. 3 und 51). Es ist mit dem Gesetz zur Neuregelung der Leistungen an Asylbewerber v. 30.6.1993 (BGBl. I S. 1074) am 1.11.1993 in Kraft getreten. Durch Art. 1 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes v. 26.5.1997 (BGBl. I S. 1130) wurde anstelle der zuv...mehr

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Sommer, SGB XI § 125a Model... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 125a wurde durch Art. 5 des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1309) mit Wirkung zum 9.6.2021 neu in das Gesetz eingefügt. Satz 1 der Vorschrift wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 15 trat durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (RRG 1992 v. 18.12.1989, BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in den alten und bereits am 1.1.1991 in den neuen Bundesländern in Kraft (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992). Die Gesetzesbegründung zur Einführung des § 15 ergibt sich aus der BT-Drs. 11/4124. Seitdem wurde die Vorschrift wie folgt angepasst: Zum 1.1.19...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Bedarfsfälle, bei denen ein Mehrbedarf beim Lebensunterhalt anerkannt wird, weil die Leistung für den Regelbedarf im Wesentlichen nur Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und Bedarfe des täglichen Lebens und im durchschnittlichen Umfang abdeckt. Es handelt sich um typisierte Bedarfe, die den Zugang zu Leistungen für Mehrbedarf eröffnen. ...mehr

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Sommer, SGB XI § 77 Häuslic... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 77 wurde durch Art. 1 PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) mit Wirkung zum 1.1.1995 in Kraft gesetzt. Abs. 1 der Vorschrift wurde durch das 1. SGB XI-ÄndG v. 14.6.1996 (BGBl. I S. 830) mit Wirkung zum 25.6.1996 und erneut grundlegend durch das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) v. 28.5.2008 (BGBl. I ...mehr

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Sauer, SGB II § 23 Besonder... / 2.2 Leistungen

Rz. 12 Das Bürgergeld umfasst als Leistungen nach § 19 Abs. 1 Satz 3 Leistungen zur Deckung des Regelbedarfs entsprechend den festgelegten Regelbedarfsstufen nach Nr. 1 als Kernleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts, Leistungen für Mehrbedarfe, z. B. bei Schwangerschaft, Behinderung oder Alleinerziehung sowie für Bedarfe in atypischen Bedarfslagen (§ 21) und Leistungen zur...mehr

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Sauer, SGB II § 23 Besonder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung enthält zur Leistungsberechtigung nach § 19 Abs. 1 Satz 2 als Anspruchsgrundlage für das Bürgergeld an nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (vgl. auch § 7 Abs. 2) Sonderbestimmungen zum Bürgergeld. Sie legt insbesondere auch fest, nach welchen Regelbedarfsstufen das Bürgergeld zu zahlen ist. Das Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 (bis 31.12.2022: Sozia...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.3.6 Schulbedarfspaket

Rz. 263e Mit Wirkung zum 1.8.2019 wurde das sog. Bildungs- und Teilhabepaket durch das Starke-Familien-Gesetz verbessert, das u. a. in § 28 für Leistungsberechtigte der Grundsicherung für Arbeitsuchende verankert ist. Das sog. Schulstarterpaket zur Ausstattung von Schülern mit persönlichem Schulbedarf (§ 28 Abs. 3) wurde von 100,00 EUR auf 150,00 EUR erhöht. Dazu wird in der...mehr

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Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.4 Persönlicher Schulbedarf (Abs. 3)

Rz. 58 Die Leistungen zur Deckung des persönlichen Schulbedarfes entsprechen dem sog. Schulbedarfspaket nach § 24a in der bis zum 31.12.2010 gültigen Fassung. Allerdings ist die Leistung nach Abs. 3 anders als die Vorgängerregelung nach § 24a bedarfserhöhend ausgestaltet. Die Leistung wird also nur bei Bedarf gewährt, wenn der Leistungsberechtigte hilfebedürftig ist. Die Lei...mehr

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Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.8 Soziale und kulturelle Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Abs. 7)

Rz. 102 Leistungen nach Abs. 7 können nur minderjährige Kinder und Jugendliche erhalten. Darin wird keine ungerechtfertigte Altersdiskriminierung gesehen. Die leistungsberechtigten Personen und nicht nur Schüler sollen damit stärker in das Gemeinschaftsleben integriert werden, insbesondere auch in das Vereinsleben. Dadurch werden auch die sozialen Kontakte von in etwa gleich...mehr

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Sommer, SGB XI § 73 Abschlu... / 2.1 Schriftform des Versorgungsvertrages

Rz. 3 Nach Abs. 1 der Vorschrift bedarf der Versorgungsvertrag zu seiner Wirksamkeit der Schriftform. Diese Regelung entspricht dem in § 56 SGB X festgeschriebenen Grundsatz, wonach öffentlich-rechtliche Verträge generell der Schriftform bedürfen, soweit das Gesetz nichts Abweichendes vorschreibt. Dies gilt sowohl für den Vertragsabschluss wie auch für jede Vertragsänderung....mehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.7 Empfänger von Entgeltersatzleistungen (Satz 1 Nr. 3)

Rz. 32 Satz 1 Nr. 3 begründet die Versicherungspflicht für Personen, die von einem Leistungsträger Krankengeld (§ 44 SGB V), Verletztengeld (§§ 45 SGB VII, vgl. hierzu BSG, Urteil v. 16.6.2021, B 5 RE 7/19 R), Versorgungskrankengeld (§ 16 BVG), Übergangsgeld (§§ 20, 21), Arbeitslosengeld (§§ 137 ff. SGB III) oder von der sozialen oder einer privaten Pflegeversicherung Pflege...mehr

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Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.6 Lernförderung (Abs. 5)

Rz. 77 Die Berücksichtigung eines Bedarfs für Lernförderung ist nach dem Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht neu. Die Möglichkeit der Lernförderung ist bis zum 31.12.2010 im Grundsatz in der Härtefallregelung des § 21 Abs. 6 enthalten gewesen. Ab dem 1.1.2011 kommt dies nicht mehr in Betracht, weil in § 28 Abs. 5 eine eigenständige Anspruchsgrundlage für die Le...mehr

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Jung, SGB VII Einführung

Einführung zum Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) – Gesetzliche Unfallversicherung – Rz. 1 Die Gesetzliche Unfallversicherung ist neben der Kranken- und Rentenversicherung ein Zweig der Sozialversicherung. Im Rahmen der Bismarckschen Sozialversicherungsgesetze und aufgrund der kaiserlichen Botschaft v. 17.11.1881 sind mit dem Unfallversicherungsgesetz v. 6.7.1884 (RGBl. S...mehr

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Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 26 Die Berücksichtigung der Bedarfe für Bildung und Teilhabe verfolgt das Ziel, eine finanzielle, materielle Basis zu schaffen, die als Grundlage zur Herstellung von Chancengleichheit dienen kann. Anspruchsgrundlage ist § 19 Abs. 2 Satz 1. Die Leistungen sind bedarfsauslösend. Das bedeutet, dass ein eigenständiger Anspruch auf alle oder einzelne Leistungen zur Deckung de...mehr

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Sommer, SGB XI § 73 Abschlu... / 2.3 Bestandsschutzregelungen

Rz. 8 Nach Abs. 3 und 4 genießen ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, die bereits vor dem 1.1.1995 mit Sozialleistungsträgern Vereinbarungen zur pflegerischen Versorgung unterhalten haben, Bestandsschutz. Kraft gesetzlicher Fiktion gilt daher in diesen Fällen ein Versorgungsvertrag als abgeschlossen (vgl. Abs. 3 Satz 1, Abs. 4). Besitzstandswahrende Vereinbarungen i...mehr

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Jung, AsylbLG § 2 Leistunge... / 2.1.1 Vorangehender Aufenthalt im Bundesgebiet

Rz. 3 Abs. 1 benennt als erste personenbezogene Voraussetzung, dass der Leistungsempfänger sich seit 18 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet aufgehalten hat. Maßgeblich ist der tatsächliche Aufenthalt im Bundesgebiet, gleichgültig, ob rechtmäßig oder unrechtmäßig. Im letzteren Falle ist jedoch die weitere Voraussetzung (keine rechtsmissbräuchliche Beeinflus...mehr

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Jung, AsylbLG § 2 Leistunge... / 3 Literatur

Rz. 24 Deibel, Auswirkungen des Bürgergeld-Gesetzes auf das Asylbewerberleistungsgesetz, ZFSH/SGB 2023 S. 325. ders., Anspruchseinschränkungen im Asylbewerberleistungsrecht und Rückführungsverbote, ZFSH/SGB 2020 S. 75. ders., Die Neuregelungen im Asylbewerberleistungsrecht 2019, ZFSH/SGB 2019 S. 541. Felix, Die obligatorische Anschlussversicherung in der gesetzlichen Krankenver...mehr

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Sommer, SGB XI § 120 Pflege... / 2.2.2 Mindestinhalt des Pflegevertrages

Rz. 6 Abs. 3 Satz 1 schreibt den Mindestinhalt der Pflegeverträge vor. In Betracht kommende Vertragsinhalte sind in diesem Zusammenhang die in § 36 Abs. 1 festgeschriebenen Leistungsansprüche auf körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auf Hilfen bei der Haushaltsführung. Hierbei gilt für Pflegeverträge über die Erbringung von Pflegesachleis...mehr

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Jung, AsylbLG Einführung zu... / 1 Rechtsentwicklung bis zum Inkrafttreten des AsylbLG

Rz. 1 Die Regelungen über Hilfeleistungen des Staates an Deutsche und Ausländer waren ursprünglich gleichermaßen im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) enthalten. Für ausländische Hilfesuchende enthielt § 120 BSHG Sonderregelungen. Als seit 1980 Asylsuchende in großer Zahl in das Bundesgebiet einreisten, beschränkte der Gesetzgeber mit dem 2. Haushaltstrukturgesetz (BGBl. I 1981 ...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.2 Umsetzung der Härtefallregelung im SGB II

Rz. 57 Die Umsetzung der Härtefallregelung als Mehrbedarfsleistung in § 21 war nicht zwingend. Insoweit war lediglich zu erwarten, dass sich die Politik nicht für die Ansiedlung einer Vorschrift in § 23 entscheiden würde, da dort einmalige und nicht laufende Bedarfe geregelt werden. In der politischen Diskussion ist kritisiert worden, dass die gesetzliche Regelung überstürzt...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.3.4 Regelbedarfsstufen 3 und 4

Rz. 221 Abs. 2 Satz 2 regelt die Höhe der Leistung für den Regelbedarf sonstiger erwerbsfähiger Angehöriger in der Bedarfsgemeinschaft. Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 betrifft minderjährige Leistungsberechtigte, also erwerbsfähige Personen im Alter von 15 bis einschl.17 Jahren. Ihnen wird eine Leistung i. H. v. 420,00 EUR monatlich nach der Regelbedarfsstufe 4 zuerkannt (2023). Die auf...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.4.2 Anpassungen von 2012 bis 2016

Rz. 270 Die Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 138 Nr. 2 des SGB XII für das Jahr 2012 (Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2012 – RBSFV 2012) ist aufwändig begründet worden. Zusätzlich ist ein Bericht der Bundesregierung zur Anpassung der Regelbedarfe zum 1.1.2012 erschienen (vgl. BT-Ausschuss-Drs. 17(11)656). Die Regelbedarfsstufen-Fortsch...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3.2 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell negative Fallgestaltungen

Rz. 76a Besuchsfahrten zum Ehegatten oder Lebenspartner Anders nicht gedeckte und nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines Ehepartners im Ausland können nach Auffassung des BSG (Urteil v. 28.11.2018, B 14 AS 47/17) in Sondersituationen einen Härtefallmehrbedarf begründen. Das trifft auch auf Sondersituationen für nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines nich...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.3.5 Regelbedarfsstufe 2

Rz. 249 Abs. 4 bestimmt grundsätzlich, dass 2 Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft auch ab 1.1.2011 nicht 2 volle Leistungen zur Deckung der Regelbedarfe erhalten, sondern im Ergebnis zusammen wie bis zum 31.12.2010 umgerechnet 180 % einer Leistung zur Deckung des Bedarfs eines Alleinstehenden i. S. d. Abs. 2 Satz 1, also jeweils monatlich 337,00 EUR ab 1.1.2012, 345,00 EUR ...mehr

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Sommer, SGB XI § 120 Pflege... / 2.2.4 Kündigung des Pflegevertrages

Rz. 7 Seit der Neufassung des Abs. 2 Satz 2 durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz zum 30.10.2012 hat der Pflegebedürftige ein uneingeschränktes außerordentliches Kündigungsrecht. Mit dieser Neuregelung räumt der Gesetzgeber abweichend von der bisherigen Rechtslage (fristloses Kündigungsrecht nach probeweiser Inanspruchnahme des Pflegedienstes) dem Pflegebedürftigen das Rec...mehr

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Sommer, SGB XI § 77 Häuslic... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift dient vorrangig dem Zweck, bestehende Versorgungslücken im Bereich der häuslichen Pflege durch gezielt eingesetzte, wohnortnahe Hilfen zu schließen. Abs. 1 ermöglicht zur Erfüllung des Normzwecks unter Ausschluss bestimmter Personenkreise den Abschluss von Einzelverträgen mit geeigneten Pflegekräften, gibt deren Voraussetzungen vor und schreibt die vertr...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.2.5 Einwendungen gegen die RBEG 2017/2021

Rz. 192 Der Bundesrat hat sich schon im Zuge des RBEG 2017 zu der verwendeten Berechnungsmethode für die Ermittlung der Regelbedarfe für Kinder und Jugendliche nach dem SGB II (und dem SGB XII) kritisch geäußert. Die Regelbedarfe für Kinder und Jugendliche sind demnach wissenschaftlich nicht belastbar ermittelt, weil nur eine sehr geringe Anzahl von Haushalten mit Kindern au...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.3.2 Regelbedarfe ab 2017

Rz. 208 Für die Zeit ab dem 1.1.2017 bedarf es keiner gesonderten Bekanntgabe der Regelbedarfe mehr, weil Abs. 1a bestimmt, dass die jeweils auf der Grundlage des § 28 SGB XII i.V. mit dem RBEG neu ermittelten und ggf. aufgrund der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung fortgeschriebenen Regelbedarfe nach den §§ 28a, 40 SGB XII unmittelbar auch für die Grundsicherung f...mehr

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Sommer, SGB XI § 77 Häuslic... / 2.1.4 Voraussetzungen des Vertragsabschlusses

Rz. 11 Abs. 1 Satz 1 sah i. d. F. des 1. SGB XI-ÄndG vor, dass die Pflegekasse zur Sicherstellung der häuslichen Pflege und hauswirtschaftlichen Versorgung einen Einzelvertrag mit einer geeigneten Pflegekraft nur schließen darf, soweit und solange eine Versorgung nicht durch einen zugelassenen Pflegedienst gewährleistet werden kann (Grundsatz der Nachrangigkeit von Einzelver...mehr

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Sommer, SGB XI § 120 Pflege... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trägt der rechtlichen Verzahnung öffentlich-rechtlicher und individueller (privatrechtlicher) Vereinbarungen zum Schutz der Pflegebedürftigen bei Inanspruchnahme von Leistungen bei häuslicher Pflege (§ 36) durch besondere Regelungen Rechnung. Es handelt sich um eine Sonderregelung für den ambulanten Bereich und bezweckt für diesen Bereich den Schutz der ...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.2.4 Rechtsprechung zur Regelung der Regelbedarfe

Rz. 159 Das BVerfG hat die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II jedenfalls im Juli 2014 für noch verfassungsgemäß gehalten. Zunächst hatte das BSG in 2 Entscheidungen zur Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfe nach dem SGB II Stellung genommen. In seinem ersten Urteil zur Verfassungsmäßigkeit der ab 1.1.2011 maßgebenden Regelbedarfe hat das BSG im We...mehr

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Corona-Finanzhilfen im Jahr... / 5.2 Es liegt kein Rückforderungsbescheid vor

Liegt dem Unternehmen ein Rückforderungsbescheid noch nicht vor und ist auch noch kein Gerichtsverfahren wegen vermuteter Unrechtmäßigkeit erhaltener Corona-Finanzhilfen anhängig, ist davon auszugehen, dass den Behörden zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt ist, dass eine unberechtigte Inanspruchnahme der Finanzhilfen vorliegt. Eine Inanspruchnahme des Unternehmers ist inso...mehr

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Sommer, SGB XI § 77 Häuslic... / 2.1.6 Kündigung des Einzelvertrages

Rz. 15 Das Gesetz sieht für die Verträge nach § 77 keine ausdrückliche Kündigungsregelung vor, wie sie § 74 für die Versorgungsverträge gemäß § 72 enthält. Dessen ungeachtet gilt auch hier der für jedes Dauerschuldverhältnis ungeschriebene Grundsatz der außerordentlichen Kündbarkeit bei schweren Verstößen gegen vertragliche Haupt- oder Nebenpflichten, aufgrund derer dem hier...mehr

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Jung, AsylbLG § 2 Leistunge... / 2.5 Form der Leistung in Gemeinschaftsunterkünften (Abs. 2)

Rz. 18 Die Vorschrift wurde bereits durch das Erste Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes v. 26.5.1997 eingeführt. Sinn und Zweck der Regelung ist darin zu sehen, dass ein Nebeneinander von Geldleistungen und Sachleistungen bei den Bewohnern einer Gemeinschaftsunterkunft vermieden werden soll. Hierdurch provozierte soziale Spannungen zwischen den Bewohnern ei...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.1 Hinweise des BVerfG

Rz. 49 Die Grundsicherung für Arbeitsuchende muss nach der Rechtsprechung des BVerfG auch einen unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums decken. Eine entsprechende Anspruchsgrundlage (§ 21 Abs. 6) ist für den Bedarf erforderlich, der nicht schon vom bestehenden Leistungsspektrum abgedeckt wir...mehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.8 Arbeitslosengeld II-Bezieher (Vorgängerleistung zum Bürgergeld) - Satz 1 Nr. 3a a. F.

Rz. 47 Bis zum 30.12.2010 sah Satz 1 Nr. 3a die praxisrelevante Versicherungspflicht der Bezieher von Arbeitslosengeld II vor. Der Bezug von Arbeitslosengeld II (§ 19 SGB II; das heutige Bürgergeld) bewirkte bis dahin grundsätzlich Versicherungspflicht, soweit nicht die in der damaligen gesetzlichen Regelung genannten wenigen und in der Praxis selten zur Anwendung vorkommend...mehr