Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 56 AVAG – Sonderregelungen für die Vollstreckungsabwehrklage.

Gesetzestext (1) Ist die Zwangsvollstreckung aus einem Titel zugelassen, so kann der Verpflichtete Einwendungen gegen den Anspruch selbst in einem Verfahren nach § 767 der Zivilprozessordnung oder, wenn der Titel eine Unterhaltssache betrifft, in einem Verfahren nach § 120 Absatz 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Tatsächliche Verständigung im Besteuerungsverfahren

Schrifttum: Bornheim, Tatsächliche Verständigung – Möglichkeiten und Grenzen im Lichte der Rechtsprechung, PStR 1999, 219; Buse, Auswirkungen der Regelungen des Gesetzes zur Verständigung im Strafverfahren auf das steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren, Stbg 2011, 414; Eich, Die tatsächliche Verständigung im Steuerverfahren und Steuerstrafverfahren, Diss. 1992; Eich, Die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Aufwandsentschädigungen, Auslösungen etc (Nr 3).

Rn 9 Aufwandsentschädigungen gelten besondere Belastungen des ArbN ab, die nicht mit den regelmäßigen Bezügen vergütet werden. Sie betreffen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Tätigkeit notwendig werden, ohne bereits mit dem Tätigkeitsentgelt abgegolten zu sein (BGH NZI 17, 461 Rz 10). Die Entschädigungen stellen damit einen Ersatz für tatsächlich entstandenen Aufwa...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Menschenrechtsbeschwerde

Schrifttum: Ambos, Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und die Verfahrensrechte, ZStW 2003, 583; Benda, Die Bindungswirkung von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, AnwBl. 2005, 602; Bergmann, Diener dreier Herren? – Der Instanzrichter zwischen BVerfG, EuGH und EGMR, EuR 2006, 101; Eisele, Die Bedeutung der Europäischen Menschenrechtskon...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Durchsuchung und Beschlagnahme beim Unternehmensanwalt im Zusammenhang mit Internal Investigations

Rz. 958 [Autor/Stand] Eine vielbeachtete Entscheidung hat das BVerfG in seinen drei Nichtannahmebeschlüssen vom 17.6.2018 getroffen im Zusammenhang mit Ermittlungen in der sog. Dieselaffäre (sog. VW/Jones Day-Beschlüsse). Dabei ging es um die Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung und vorläufigen Sicherstellung von in einer Rechtsanwaltskanzlei befindlichen Unterlagen zum Zweck d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Inhaltliche Anforderungen.

Rn 21 Der Anwaltszwang soll sicher stellen, dass der schriftsätzliche Vortrag und insb Rechtsmittelschriften das Ergebnis der Durcharbeitung und Strukturierung des tatsächlichen und rechtlichen Streitstoffs unter Berücksichtigung der Anforderungen des Rechtsstreits als rechtsförmlichen Verfahren und idS Ergebnis der persönlichen geistigen Arbeit des zugelassenen Rechtsanwalt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Normalfälle

Rn. 50 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Entsprechend der Rechtslage vor In-Kraft-Treten von § 15a EStG (s Rn 2; BFH BStBl II 1981, 164; BFH BStBl II 1981, 795) gilt auch bei Veräußerung eines Kommanditistenanteils mit negativem Kapitalkonto aufgrund nur verrechenbarer Verluste aus einer KG gegen Entgelt/Abfindung, dass sich der Veräußerungsgewinn aus der Differenz zwischen den dem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Vorbefasstheit.

Rn 21 War ein Richter mit dem Prozessstoff schon vorher befasst, führt dieses unter den Voraussetzungen des § 41 Nr 4–6 unmittelbar zum Ausschluss (§ 41 Rn 27 ff). Ob sonstige Vorbefasstheit eine Ablehnung des Richters wg Besorgnis der Befangenheit rechtfertigt, ist im Einzelfall umstr, da die genannten Ausschlussgründe abschließend sind (allgM) und deswegen besondere Gründe...mehr

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ZErb 08/2025, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Im Grundbuch sind als Eigentümer von Grundbesitz H. B. [= der Beteiligte zu 1] und G. B. als Gesellschafter des bürgerlichen Rechts eingetragen. G. B. verstarb am … 2009 und wurde von seiner Ehefrau S. B. [= die Beteiligte zu 2] allein beerbt. Mit notariell beglaubigter Erklärung vom 19.12.2024/15.1.2025 erklärten die Beteiligten, dass die im Grundbuch eingetragene Gesellsch...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / a) Verrechnung mit Vorschüssen und Zahlungen der Gegenseite

Rz. 175 Auch in PKH-Fällen ist es möglich, dass der Rechtsanwalt Vorschüsse erhält. Rechtliche Grundlage dafür ist, dass der Mandant für das PKH-Bewilligungsverfahren die Kosten nach Nr. 3335 VV RVG zu tragen hat. Wird die Prozesskostenhilfe bewilligt, bilden Hauptverfahren und Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren wegen § 16 Nr. 2 RVG auch gebührenrechtlich eine Angelegenh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeine Folgen.

Rn 5 Stirbt ein Ehegatte nach Rechtshängigkeit, aber vor Eintritt der Rechtskraft in der Ehesache, ist das Verfahren in der Hauptsache erledigt. Die Erledigung des Verfahrens tritt kraft Gesetzes ein, ohne dass es eines Ausspruchs hierüber bedarf, und zwar auch noch dann, wenn eine Entscheidung zwar erlassen, aber noch nicht formell rechtskräftig ist (MüKoFamFG/Lugani § 131 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zulässigkeitsvoraussetzungen (Abs 2).

Rn 6 Die kraft Gesetzes statthafte Rechtsbeschwerde ist nur zulässig, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rspr eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordert (Abs 2). Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, hat das Rechtsbeschwerdegericht zu prüfen. Das gilt auch, wenn das Beschwerd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Bedeutung.

Rn 6 Zurzeit gibt es in Deutschland 25 anerkannte Verbraucherschlichtungsstellen, darunter zwei allgemeine Verbraucherschlichtungsstellen (Stand 9.7.18). Die allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle in Kehl wurde im April 2016 als erste anerkannt. Die Tätigkeitsberichte aller 25 Stellen zeigen, dass es im Jahr 2016 insgesamt 61.694 Schlichtungsanträge gegeben hat (Althammer/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichtsorganisation.

Rn 12 Der Zweite Titel ist nicht einschlägig, soweit es um die Errichtung, Änderung oder Aufhebung von Gerichten geht; für diese besteht der Vorbehalt des formellen, in den Fällen ausdrücklicher formell-gesetzlicher Ermächtigung jedenfalls des materiellen Gesetzes (Rechtsverordnung). Hieran ist die geschäftsverteilende Verwaltung gem Art 20 III GG gebunden, mithin zur eigene...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Aufschiebende Wirkung (Abs 1).

Rn 2 Die Beschwerde hat immer dann aufschiebende Wirkung, wenn sie die Festsetzung eines Ordnungs- oder Zwangsmittels zum Gegenstand hat (zB Ordnungsmittel gegen Zeugen und Sachverständige, §§ 380 I 1, 390 I 1, 409 I 1, 411 II; Ordnungsmittel gegen eine Partei, deren persönliches Erscheinen angeordnet war, §§ 141 III, 273 IV, 613 II, 640 I; Zwangsmittel zur Erzwingung einer ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Schuldnerverzeichnis wird für jedes Land von einem zentralen Vollstreckungsgericht geführt. 2Der Inhalt des Schuldnerverzeichnisses kann über eine zentrale und länderübergreifende Abfrage im Internet eingesehen werden. 3Die Länder können Einzug und Verteilung der Gebühren sowie weitere Abwicklungsaufgaben im Zusammenhang mit der Abfrage nach Satz 2 auf die zuständi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UKlaG Fassung UKlaG

In der Fassung der Bekanntmachung vom 27.8.02 (BGBl I S 3422, 4346), zuletzt geändert durch Art 18 des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäische...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die in den §§ 1 bis 2a bezeichneten Ansprüche auf Unterlassung auf Widerruf und auf Beseitigung stehen zu:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Zur Überweisung einer gepfändeten Forderung, für die eine Schiffshypothek besteht, genügt, wenn die Forderung zur Einziehung überwiesen wird, die Aushändigung des Überweisungsbeschlusses an den Gläubiger. 2Zur Überweisung an Zahlungs statt ist die Eintragung der Überweisung in das Schiffsregister oder in das Schiffsbauregister erforderlich; die Eintragung erfolgt auf G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, MediationsG § 8 MediationsG – Evaluierung.

Gesetzestext (1) Die Bundesregierung berichtet dem Deutschen Bundestag bis zum 26. Juli 2017, auch unter Berücksichtigung der kostenrechtlichen Länderöffnungsklauseln, über die Auswirkungen dieses Gesetzes auf die Entwicklung der Mediation in Deutschland und über die Situation der Aus- und Fortbildung der Mediatoren. In dem Bericht ist insbesondere zu untersuchen und zu bew...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm enthält lediglich zwei Begriffsbestimmungen. In Abs 1 wird das Mediationsverfahren und in Abs 2 die Person des Mediators erläutert. Aus der Überschrift des Artikel-Gesetzes ergibt sich weiterhin, dass es sich ausschließlich um Verfahren zu einer außergerichtlichen Streitbeilegung handeln muss. Gerichtliche Verfahren vor dem Güterichter unterfallen nicht dem Med...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begriffliches.

Rn 23 Unter dem Betriff Geschäftsverteilung im Sinne Abs 1 S 1 aE wird im Unterschied zur Richterverteilung auf die Spruchkörper die Sachverteilung auf die Spruchkörper verstanden, die alle Rechtsprechungsaufgaben der Richter des Gerichts vollständig erfassen muss (Saenger/Rathmann § 21e GVG Rz 7). Dazu wird auch der Vorsitz im Schöffenwahlausschuss gerechnet (BGHSt 29, 284,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Mitglieder der im Geltungsbereich dieses Gesetzes errichteten konsularischen Vertretungen einschließlich der Wahlkonsularbeamten sind nach Maßgabe des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen vom 24. April 1963 (Bundesgesetzbl. 1969 II S. 1585 ff) von der deutschen Gerichtsbarkeit befreit. 2Dies gilt auch, wenn ihr Entsendestaat nicht Vertragspartei die...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bremen / 1. Gesetzestext

Rz. 40 [Autor/Stand] (1) Die Steuermesszahl beträgt abweichend von § 15 Absatz 1 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), das zuletzt durch Artikel 21 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) geändert worden ist, für in der Freien Hansestadt Bremen belegene 1. unbebaute Grundstücke im Sinne des § 246 des Bewertungsgesetzes in der Fassung der Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Verbraucherschlichtungsstelle übermittelt den Parteien das Ergebnis des Streitbeilegungsverfahrens in Textform mit den erforderlichen Erläuterungen. Mit dieser Mitteilung ist das Streitbeilegungsverfahren beendet. (2) Kommt es nicht zu einer Einigung, ist die Mitteilung nach Absatz 1 als Bescheinigung über einen erfolglosen Einigungsversuch nach § 15a Absatz 3 Satz 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung der Norm und Gesetzgebungshinweise.

Rn 1 Der originäre Einzelrichter im Beschwerdeverfahren wurde durch das ZPO-Reformgesetz eingeführt. Bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes am 1.1.02 waren Einzelrichterentscheidungen im Beschwerdeverfahren nicht vorgesehen. Nach der amtlichen Begründung des Regierungsentwurfs steht der personelle Aufwand in einer voll besetzten Beschwerdekammer außer Verhältnis zur Bedeutung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Im Übrigen wird die Zuständigkeit und der Geschäftskreis der Amtsgerichte durch die Vorschriften dieses Gesetzes und der Prozessordnungen bestimmt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift wurde aufgrund Art 2 Nr 6 des Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des FamFG sowie zur Änderung weiterer Gesetze (BGBl I 2016, 2222) mit Wirkung zum 15.10.16 eingefügt. Der hier geregelte Ausschluss der förmlichen Vernehmung des Kindes ist nicht neu, sondern befand sich bisher in § 163 III aF, wenngleich nun ausdr kla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Im Falle der Aufhebung des Urteils ist die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen. 2Die Zurückverweisung kann an einen anderen Spruchkörper des Berufungsgerichts erfolgen. (2) Das Berufungsgericht hat die rechtliche Beurteilung, die der Aufhebung zugrunde gelegt ist, auch seiner Entscheidung zugrunde zu legen. (3) Das Revis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift wurde aufgrund des Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gg Kinder neu eingefügt und regelt erstmals ausdrücklich, unter welchen Voraussetzungen eine Person fachlich zum Verfahrensbeistand geeignet ist (Abs 1). Daneben normiert die Vorschrift in Abs 2, wie der Nachweis der fachlichen Eignung zu erbringen ist und enthält schließlich in Abs 3 eine g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 2 Brüssel IIb-VO – Begriffsbestimmungen.

Gesetzestext (1) Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck ›Entscheidung‹ eine Entscheidung eines Gerichts eines Mitgliedstaats einschließlich einer Verfügung, eines Beschlusses oder eines Urteils, mit der die Ehescheidung, die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes oder die Ungültigerklärung einer Ehe ausgesprochen wird, oder in Verfahren betreffend die elter...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Gem § 1806 BGB endet die Vormundschaft kraft Gesetzes, wenn die Voraussetzungen für ihre Begründung gem § 1773 BGB nicht mehr vorliegen, also bei Volljährigkeit oder Tod des Mündels bzw bei Wiederaufleben der elterlichen Sorge, auch wegen Wegfalls des Ruhens der elterlichen Sorge (§ 1674 II, 1674a S 2 BGB) oder mit Annahme des Mündels als Kind, § 1754 BGB. Hiervon zu un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Verwaltungsakte, die im Bereich der Justizverwaltung beim Vollzug des Gerichtskostengesetzes, des Gesetzes über Kosten in Familiensachen, des Gerichts- und Notarkostengesetzes, des Gerichtsvollzieherkostengesetzes, des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes oder sonstiger für gerichtliche Verfahren oder Verfahren der Justizverwaltung geltender Kostenvorschriften...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Anerkennung des Urteils eines ausländischen Gerichts ist ausgeschlossen:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / [Ohne Titel]

Rn 1 § 30a wurde eingefügt durch Art 14 Nr 3 des Gesetzes v 19.4.06 (BGBl I, 866), in Abs 3 S 1 geändert durch Art 21 des FGG-RG v 17.12.08 (BGBl I, 2586) und in Abs 2 S 3 geändert durch Art 13 Nr 2.2 des KostRMoG v 23.7.13 (BGBl I, 2586). Die Regelung entspricht den aufgehobenen Vorschriften des Art XI §§ 1–3 des Kostenänderungsgesetzes v 26.7.56 in der zuletzt gültigen Fas...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Abschluss des Verfahrens.

Rn 14 Mit dem Eintritt der Rechtskraft der instanzübergreifend abschließenden Entscheidung (§ 45) endet die Beistandschaft kraft Gesetzes, vgl § 158 IV 1. Dies gilt auch für den Fall der Rücknahme einer Beschwerde nach § 67 IV, mit der die Rechtskraft der Endentscheidung der vorherigen Instanz eintritt (Haußleiter/Eickelmann Rz 26, 27). Rn 15 Die Beendigung kraft Gesetzes tri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zuständigkeit.

Rn 7 Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus § 152, richtet sich also regelmäßig nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes, § 152 II (vgl näher § 152 Rn 10 f). Insb bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingskindern kann sich die örtliche Zuständigkeit aus § 152 III ergeben; zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk das Bedürfnis der Fürsorge bekannt wird (vgl näher ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Pfändung der Auflassungsanwartschaft.

Rn 14 Für den Schuldner kann auch eine Auflassungsanwartschaft begründet sein, auf welche § 848 II 1, 3 nicht passt, weil der Drittschuldner hier bereits alles getan hat, um seine Übereignungspflicht zu erfüllen. Das Arrestatorium ginge ins Leere. Eine Auflassungsanwartschaft entsteht, wenn eine bindende Auflassung vorliegt, also der Voreigentümer die Auflassung erklärt und ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Steuer-CDs

Schrifttum: Liechtenstein-Affäre: Beyer, Verwertungsverbote im Steuerstrafrecht, AO-StB 2011, 3; Breitenbach, Steuer-CDs: Die Strafbarkeit des Datenhändlers und der beteiligten Staatsorgane, 2016; Bruns, Liechtenstein oder das Beweisverwertungsverbot, StraFo 2008, 189; Eversloh, Kommt die Selbstanzeige noch rechtzeitig?, AO-StB 2008, 95; Flöthmann, Der Zweck heiligt nicht jed...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / X. Europäisches ne bis in idem

Schrifttum: Anagnostopoulos, Ne bis in idem in der Europäischen Union: Offene Fragen, in FS Hassemer, 2010, S. 1121 ff.; Bender, Der Transitschmuggel im europäischen ne bis in idem (Anm. zu BGH, StV 2008, 506), wistra 2009, 176; Beyer, Verbot der Doppelverfolgung im Steuerstrafverfahren, AO-StB 2013, 129; Brockhaus, Geltung des ne bis in idem Grundsatzes beim EU-Haftbefehl, S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Pflicht zur Anhörung, Abs 1 S 1.

Rn 5 In Verfahren, die die Person des Kindes betreffen, hat das Gericht das Jugendamt zwingend anzuhören. Von der Anhörung kann nicht abgesehen werden. Das gilt auch dann, wenn zwischen den Eltern Einvernehmen besteht, zB im Fall von § 1671 I 2 Nr 1, II 2 Nr 1 BGB oder aber auch bei einem gem § 156 II gerichtlich zu billigenden Vergleich (Prütting/Helms/Hammer § 162 Rz 6; Mü...mehr

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§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / 3. Gemeinnützige Stiftung – wichtige Merkmale

Rz. 17 Bei einer gemeinnützigen Stiftung handelt es sich um eine rechtsfähige Stiftung, die im Sinne der AO steuerbegünstigt ist. Der Begriff der Gemeinnützigkeit wird hier wie häufig in der Praxis im weiteren Sinne verstanden und erfasst als Bezeichnung der nach der AO steuerbegünstigten Stiftung etwa auch mildtätige Zwecke, obwohl streng genommen z.B. zwischen der gemeinnü...mehr

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§ 29 Gestaltungen für nicht... / I. Zivilrechtliche Situation

Rz. 3 Das BVerfG definiert eine nichteheliche Lebensgemeinschaft als Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründet sowie über die Beziehungen einer reinen Haushalts- und Wirtschaf...mehr

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§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / 5. Sonderfall: Verbrauchsstiftung

Rz. 31 Eine weitere Ausgestaltung einer rechtsfähigen Stiftung ist die in § 80 Abs. 1 S. 2 BGB geregelte Verbrauchsstiftung. Diese besondere Form der Stiftung zeichnet sich dadurch aus, dass das Stiftungsvermögen im Laufe der Zeit vollständig verbraucht wird.[29] Sowohl gemeinnützige Stiftungen als auch Familienstiftungen können als Verbrauchsstiftung ausgestaltet sein.[30] ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Mit dem Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 7.7.09 (BGBl I, 1707) sind zum 1.7.10 die frühere engere Fassung von Abs 1 neu gefasst und Abs 2 aufgehoben worden. Aus den früheren Abs 3 und 4 wurden die Abs 2 und 3. § 850i I enthält Auffangnormen über den Pfändungsschutz für nicht wiederkehrende Vergütungsansprüche des Schuldners und sonstige Einkünfte, die ke...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Erweiterte Außenhaftung gem § 15a Abs 1 S 1 EStG

Rn. 27a Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Beispiel (aus DB-Seminar v 18.04.1985, Bitz/Dankmeyer/Pensel/Schelnberger):mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 3. Nießbrauch am Kapitalgesellschaftsanteil

Rz. 213 Die Zulässigkeit des Nießbrauchs an einem Kapitalgesellschaftsanteil ist im Grundsatz unstreitig. Unklar ist allerdings, in welchem Umfang der Nießbrauch am Kapitalgesellschaftsanteil zulässig ist. Während manche Stimmen in der Literatur nur einen Ertragsnießbrauch als zulässig ansehen,[226] halten andere Stimmen sowohl den echten Nießbrauch als auch den Ertragsnießb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 7 Der Tenor soll die Entscheidung so vollständig enthalten, wie es die Lage gestattet (R/S/G § 60 Rz 19). Der Tenor folgt regelmäßig der Dreiteilung nach Ausspruch zur Sache, zu den Kosten und zur Vollstreckbarkeit. Beim Vorbehaltsurteil sollte der Vorbehalt dem Sachausspruch folgen (§ 302 Rn 11). Die Berufungszulassung schließt die Urteilsformel ab; einer Nichtzulassung ...mehr

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§ 15 Vor- und Nacherbeneins... / III. Schutz vor erneuter Heirat des Längerlebenden

Rz. 82 Auch wenn in der Gesellschaft insoweit ein merklicher Wandel zu verzeichnen ist, besteht auch heute noch nicht selten der Wunsch, das eigene Vermögen vor einem neuen Partner des Längerlebenden zu schützen. Dieser Wunsch mag oft auf die Vorbereitung des erbrechtlichen Beratungstermins im Internet zurückzuführen sein, da man sich dort stets mit sog. Wiederverheiratungsk...mehr