Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Ausschluss und Ablehnung von Richtern.

Rn 12 Nach stRspr des BVerfG erfordert der materielle Gewährleistungsinhalt des Art 101 I 2 GG, der dem Rechtsuchenden die Gewähr bieten soll, vor einem unabhängigen und unvoreingenommenen Richter zu stehen, dass der Gesetzgeber Vorsorge trifft, dass die Richterbank im Einzelfall nicht mit Richtern besetzt ist, die dem zu entscheidenden Fall nicht mit der ›erforderlichen pro...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 416a ergänzt § 371a III. Die Vorschrift wurde durch das Justizkommunikationsgesetz (JKomG) v 22.3.05, BGBl I 837, eingeführt und der Verweis auf § 371a durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten v 19.10.13 (BGBl I 3786) inhaltlich angepasst. § 371a III regelt die Beweiswirkung des öffentlichen elektronischen Dokuments mit einer ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ergänzende Anhörungspflichten im Auswahlverfahren (Abs 1).

Rn 24 Nach Abs 1 soll das Gericht bei der Auswahl des Vormunds auch nahestehende Familienangehörige sowie Personen des Vertrauens des betroffenen Mündels anhören, wenn dies ohne erhebliche Verzögerungen möglich ist. Die Vorschrift übernimmt die bislang in § 1779 III 1 BGB aF geregelte Anhörungspflicht im gerichtlichen Verfahren zur Auswahl eines Vormunds und enthält eine Son...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / 2. Personen- und Kapitalgesellschaften

Rz. 14 Mehrere Personen können sich unmittelbar oder mittelbar in Form einer Personen- oder Kapitalgesellschaft zur Erreichung eines gemeinsamen im Gesellschaftsvertrag festgelegten Zwecks zusammenschließen. Rz. 15 Personengesellschaften fußen maßgeblich auf dem individuellen Beitrag des einzelnen Gesellschafters. Daher ist die Mitgliedschaft in einer Personengesellschaft vor...mehr

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§ 24 Erbvertrag / III. Grenzen des Änderungsvorbehalts

Rz. 84 Ungeklärt sind die Frage der Reichweite eines solchen Änderungsvorbehalts und die Frage, welchen Inhalt er haben kann, insbesondere, ob jegliche Änderung einer vertragsmäßig getroffenen Verfügung zulässig ist. Dabei ist entscheidend, dass der Erbvertrag als besondere Einrichtung des Vertragsrechts zumindest einer (!) vertraglich bindenden Regelung bedarf, weil andernf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Übermäßige Gewinnauszahlungen von Personen- und Kapitalgesellschaften

Rz. 546 [Autor/Stand] Freiwillige Leistungen einer Gesellschaft an ihre Gesellschafter sind, als sog. Leistungen societatis causa betrachtet, grundsätzlich keine Schenkungen i.S.d. § 516 Abs. 1 BGB.[2] Darüber setzt sich § 7 Abs. 6 ErbStG hinweg: Überobligatorische Gewinnauszahlungen, die unzweifelhaft im Gesellschaftsverhältnis "wurzeln",[3] gelten danach ausdrücklich als s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Wirtschaftstätigkeit

Rn. 86 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Grundlegend für die Prüfung der sachlichen Entlastungsberechtigung ist zunächst das Vorliegen einer wirtschaftlichen Tätigkeit bei der Körperschaft, die den Entlastungsanspruch geltend macht. Wie bereits im Rahmen der Vorgängerregelung ist im Gesetz nicht positiv definiert, was eine "Wirtschaftstätigkeit" ausmacht; es wird lediglich negativ ...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / Literaturtipps

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Wesentlicher Zusammenhang zwischen wirtschaftlicher Tätigkeit und der inländischen Einkunftsquelle

Rn. 102 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Für die sachliche Entlastungsberechtigung fordert § 50d Abs 3 S 1 Nr 2 EStG den wesentlichen Zusammenhang der Einkunftsquelle mit der wirtschaftlichen Tätigkeit der Körperschaft. Dieser kann auch nur teilweise bestehen, die Entlastungsberechtigung ist dann nur anteilig zu gewähren. Das Gesetz enthält keine Definition des "wesentlichen Zusamm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Inhalt.

Rn 5 Der Fristbeginn setzt die Zustellung des in vollständiger Form abgesetzten Urteils voraus. Selbstverständlich wird nicht die bei den Akten verbleibende Urschrift, sondern eine Ausfertigung der Entscheidung zugestellt (BGH MDR 11, 65 [BGH 28.10.2010 - VII ZB 40/10]). Auch die Zustellung einer beglaubigten Urteilsabschrift setzt den Lauf der Berufungsfrist in Gang (BGH MD...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Partei.

Rn 10 Partei ist, wer aus Sicht des Empfängers der Klage objektiv Partei sein soll. Es ist stets die Sache des Kl, die Parteien zu bestimmen. Die Klageschrift muss Parteien und gesetzliche Vertreter bestimmbar bezeichnen, damit man weiß, wer gg wen prozessiert. Vor allem der Bekl muss so genau benannt sein, dass ihm die Klage zugestellt werden kann. Die Parteien sollen nach ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 4 Zwingende Voraussetzung für die Einlegung der Anschlussberufung ist, dass der Gegner bereits Berufung eingelegt hat; vorher gibt es noch keinen Berufungsbeklagten und auch kein Rechtsmittel, dem er sich anschließen kann. Eine verfrühte Anschlussberufung ist wirkungslos; sie wird jedoch ohne weiteres wirksam, wenn der Gegner später eine zulässige Berufung einlegt. Dies i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Private in hoheitlicher Funktion.

Rn 7 Ein Rechtsverhältnis kann auch dann öffentlich-rechtlichen Charakter haben, wenn an ihm ausschl Personen des Privatrechts beteiligt sind. Dies gilt speziell für die Fälle der sog Beliehenen, denen förmlich die eigenverantwortliche Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben mit Mitteln des Öffentlichen Rechts übertragen wurde, zB Schornsteinfeger und öffentlich bestellte Prüf- od...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erheblicher Interessenkonflikt (Abs 3 Nr 1).

Rn 17 Anders als in den folgenden Nr. 2–5 handelt es sich bei der hier umschriebenen Situation um einen ggü Abs 1 wenig konkretisierten weiteren Grundtatbestand (J/H/A/Döll § 158 aF Rz 8; Prütting/Helms/Hammer [5. Aufl] § 158 aF Rz 17). Die Regelung erfasst diejenigen Fälle, in denen das Gericht nach Prüfung feststellt, dass das Interesse des Kindes zu dem seiner gesetzliche...mehr

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§ 15 Vor- und Nacherbeneins... / f) Haftung gegenüber dem Nacherben

Rz. 38 Hat der Vorerbe einen Nachlassgegenstand für sich verwendet, schuldet er dem Nacherben Wertersatz (vgl. § 2134 BGB). Für weitergehende Ansprüche ist die Haftung des Vorerben gem. § 2131 BGB auf die eigenübliche Sorgfalt (§ 277 BGB) beschränkt. Sie greift nach § 2130 BGB stets erst mit dem Eintritt des Nacherbfalls. Für Veränderungen und Verschlechterungen, die (auch) ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung und Normzweck.

Rn 1 Die Einholung der Auskünfte bestimmter Dritter ist eine Regelbefugnis des Gerichtsvollziehers, die aus § 802a II 1 Nr 3 folgt. Die Selbstauskunft des Schuldners (s § 802c) hat zwar Vorrang, Fremdauskünfte können aber im Interesse der Effektivität der Vollstreckung eingeholt werden, wenn der Aufenthaltsort des Schuldners nicht ermittelbar ist, die Schuldnerauskunft verwe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren.

Rn 6 Es ist kein förmlicher Antrag erforderlich (Köln NJW-RR 86, 1124, 1125 [OLG Köln 04.06.1986 - 2 W 77/86]). Die Einsicht wird dem Berechtigten im Gericht, idR in der Geschäftsstelle (BGH NJW 61, 559 [BGH 12.12.1960 - III ZR 191/59]), zu deren Geschäftszeiten gewährt. Der Vorsitzende kann den Zeitraum nach pflichtgemäßem Ermessen näher bestimmen. Erkennt der Berechtigte, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Besondere Zuständigkeitsregelung.

Rn 2 Hat ein Ag keinen allgemeinen Gerichtsstand (vgl §§ 12–19a) im Inland, zB aber einen besonderen Gerichtsstand (Erfüllungsort, Niederlassung usw), richtet sich die Zuständigkeit für diesen Ag nach § 703d II 1 (BGH NJW 95, 3317; Hamm 27.7.07 – 32 Sbd 55/07). Typisches Bsp für allgemeinen Gerichtsstand im Ausland und einen weiteren Gerichtsstand gem EuGVVO im Inland ist di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Antrag auf Aussetzung.

Rn 6 Antragsberechtigt sind nach Abs 1 Hs 2 der ProzBev und in den Fällen des Todes der Partei sowie der Nacherbfolge (§§ 239, 242) auch der Gegner. Nicht antragsberechtigt ist hingegen die von dem ProzBev vertretene Partei (BAG NZA 21, 375 Rz 9 = NJW 21, 874 [VGH Bayern 26.01.2021 - 20 NE 21.162]). Auf den Meinungsstreit, ob der ProzBev ein eigenes Antragsrecht hat (so: MüK...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.2 Fachliche, zeitliche und örtliche Weisungsgebundenheit

Rz. 17 Das Merkmal der persönlichen Abhängigkeit wird – gleichfalls entsprechend der Rechtsprechung des BAG vor Inkrafttreten des § 611a BGB – durch die fachliche Weisungsgebundenheit bei Erbringung der Arbeitsleistung in Abs. 1 Satz 2 konkretisiert.[1] Das Gesetz spricht vom Weisungsrecht bezüglich des Inhalts und der Durchführung der Tätigkeit. Dass der Dienstverpflichtete...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Fernwirkung

Rz. 1053 [Autor/Stand] Ob ein strafprozessuales BVV eine Fernwirkung dergestalt entfaltet, dass davon auch mittelbare, erst aufgrund der unverwertbaren Beweiserhebung bekannt gewordene Beweismittel erfasst sind, ist äußerst umstritten und wird hauptsächlich bei Verstößen gegen die strafprozessualen Belehrungspflichten diskutiert. Speziell zum Steuerstrafrecht s. § 393 Rz. 17...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Formelle Voraussetzungen

Rz. 191 Die speziellen Formvorschriften den § 3a RVG gelten nur für Vergütungsvereinbarungen, die bestehende gesetzliche Vergütungen ersetzen sollen. Sie gelten nicht für die Vereinbarung der Vergütung von Tätigkeiten, für die keine gesetzlichen Gebühren geregelt werden. Die Kosten einer Beratung, eines anwaltlichen Gutachtens oder einer Mediation können daher stets ohne Bea...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Normzweck und Regelungszusammenhang der §§ 946 ff.

Rn 1 Die §§ 946 ff, welche bis zum 31.8.09 zum 9. Buch gehörten und Teile des Aufgebotsverfahrens regelten, sind durch das Gesetz zur Durchführung der VO (EU) Nr 655/2014 (EuKoPfVODG) vom 21.11.16 (BGBl I S 2591 ff) mit Wirkung vom 18.1.17 dem 8. Buch über die Zwangsvollstreckung zugeschlagen und neu besetzt worden. Es handelt sich um ergänzende Durchführungsvorschriften zu ...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / e) § 15a RVG

Rz. 110 Nach dem Wortlaut der Vorbem. Teil 3 Nr. 4 ist die Geschäftsgebühr immer auf die Verfahrensgebühr anzurechnen. Dies hätte zur Folge, dass die Geschäftsgebühr stets in voller Höhe entsteht, und die Verfahrensgebühr dabei durch die Anrechnung gekürzt wird.[168] Mit dieser Feststellung der schon in der BRAGO praktizierten Grundregel hat der BGH zunächst einige Verwirrun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erledigung des Rechtsmittels.

Rn 68 Von der Erledigung der Hauptsache in der Rechtsmittelinstanz ist die Erledigung des Rechtsmittels selbst zu unterscheiden. Ob die in der Rechtsmittelinstanz abgegebene Erledigungserklärung die Hauptsache oder das Rechtsmittel betrifft, ist ggf durch Auslegung zu ermitteln. Die das Rechtsmittel betreffende Erledigungserklärung wird im Grundsatz ganz überwiegend für zulä...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 2. Muster

Rz. 123 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 16.29: Nießbrauchsvermächtnis zugunsten des Ehepartners – Vermächtnis betr. Haushaltsgegenstände Testament Ich, _________________________, geboren am _________________________ in _________________________, wohnhaft in _________________________, deutsche Staatsangehörige mit gewöhnlichem Aufenthaltsort in Deutsch...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / a) Bedingungen

Rz. 137 Auch Unternehmertestamente können mit Bedingungen verknüpft werden. Die grundsätzliche Zulässigkeit von Bedingungen ergibt sich aus den §§ 158 ff. und 2074 ff. BGB.[133] Rz. 138 Definiert wird eine Bedingung in Testamenten oder Erbverträgen als eine Bestimmung des Erblassers, wonach die Rechtswirkungen der gesamten Verfügung von Todes wegen, einer einzelnen darin enth...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Insolvenzrecht.

Rn 12 Das staatliche Insolvenzverfahren nach der InsO ist ein zwingendes Verfahren, das durch ein privates Schiedsgericht nicht ersetzt werden kann. Soweit im Verbraucherinsolvenzverfahren der Versuch einer außergerichtlichen Einigung vorgesehen ist (§ 305 I Nr 1), ist dies ebenso wenig ein schiedsgerichtliches Verfahren wie das Insolvenzplanverfahren (§§ 217 ff InsO). Ist ü...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand]"Schenkungen unter Lebenden unterliegen der gleichen Steuer wie der Erwerb von Todes wegen ..." In knapper Form sorgte so schon § 55 ErbStG i.d.F. v. 3.6.1906[2] reichseinheitlich dafür, dass die Erbschaftsteuer nicht durch lebzeitige Zuwendungen umgangen werden konnte. Der Tatbestand der freigebigen Zuwendung wurde erst in § 40 ErbStG i.d.F. v. 10.9.1919[...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erlass des Vorbehaltsurteils nach Ermessen des Gerichts.

Rn 9 Der Erlass des Vorbehaltsurteils steht im Ermessen des Gerichts (›kann‹). Eine Antragspflicht oder ein Antragsrecht der Parteien kennt das Gesetz nicht. Eine Parteivereinbarung über einen Ausschluss des Vorbehaltsurteils soll unzulässig sein (BGH LM § 355 HGB Nr 12; Zö/Feskorn Rz 6a), das ist bedenkenswert, aber wohl eher Ausdruck überholter öffentlich-rechtlicher Denkm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Einleitung auf Antrag.

Rn 19 Das Festsetzungsverfahren kann auf Antrag des Anspruchsberechtigten oder des Zahlungsverpflichteten (insb des [nach § 9 verfahrensfähigen] Mündels) eingeleitet werden. Ein in die Zukunft gerichteter Dauervergütungsantrag ist unzulässig (BGH FamRZ 16, 1759); § 168d verweist ausdrücklich nicht auf § 292 II. Rn 20 Gehört der Anspruchsinhaber einer unter § 203 StGB unterfal...mehr

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§ 15 Vor- und Nacherbeneins... / 2. Vor- und Nachvermächtnis

Rz. 58 Das Nachvermächtnis ist ausdrücklich in § 2191 BGB geregelt und auf dieses finden gem. § 2191 Abs. 2 mit den §§ 2102, 2106 Abs. 1, 2107 und 2110 Abs. 1 BGB einzelne Regelungen der Vor- und Nacherbschaft entsprechende Anwendung, was allein schon die große Sachnähe zeigt. Allerdings handelt es sich bei den in Bezug genommenen Regelungen ausschließlich um Auslegungsregel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick

Rn. 160 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 In § 50d Abs 9 EStG wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtline (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) vom 25.06.2021, BGBl I 2021, 2035, eine Nr 3 angefügt anzuwenden ab 01.07.2021. § 50d Abs 9 EStG idF ATADUmsG lautet wie folgt: Zitat „(9) 1Sind Einkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen nach einem Abkommen zur...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / a) Anforderungen an die Vereinbarung

Rz. 216 Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars erfordert zusätzlich zu den übrigen Anforderungen einer Vergütungsvereinbarung (siehe oben Rdn 191 ff.) weitere Angaben gegenüber dem Mandanten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Das weitere Vorgehen bei einer Anordnung nach S 3 oder 4.

Rn 19 Das Gesetz enthält keine Vorgaben zum Inhalt einer Anordnung, insb nach S 4. Nach der Vorstellung des Gesetzgebers soll das Gericht im Einvernehmen mit dem Jugendamt festlegen, bei welcher Beratungsstelle und binnen welcher Frist die Eltern sich beraten lassen sollen (BTDrs 16/6308, 237). Damit die Maßnahme zielgerichtet greifen kann, sollte im Termin gemeinsam mit den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Tatbestand.

Rn 39 Aufgrund der engen Zielsetzung von § 850f II, die auf die besondere Verantwortung für vorsätzliche Delikte abstellt, muss der Schuldner den Tatbestand einer unerlaubten Handlung iSd §§ 823 ff BGB verwirklicht haben. Privilegiert sind deswegen Ansprüche aus der vorsätzlichen Verletzung eines absolut geschützten Rechts oder Rechtsguts bzw Schutzgesetzes, §§ 823 I, II, 82...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 245 ZPO – Unterbrechung durch Stillstand der Rechtspflege.

Gesetzestext Hört infolge eines Krieges oder eines anderen Ereignisses die Tätigkeit des Gerichts auf, so wird für die Dauer dieses Zustandes das Verfahren unterbrochen. Rn 1 Die Vorschrift greift ein, wenn ein Stillstand der Rechtspflege durch einen Krieg oder ein ähnliches Ereignis, wie zB Naturkatastrophen, Revolution, eingetreten ist (zur Bedeutung des § 245 vgl Sangmeis...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 30 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 § 50c Abs 2 S 1 Nr 1 EStG bildet die Rechtsgrundlage für ein Freistellungsverfahren aufgrund amtlicher Bescheinigung. Es findet grundsätzlich Anwendung für Entlastungen gem der §§ 43b, 50g EStG sowie gem der Vorschriften eines DBA. § 50c Abs 2 S 5 EStG knüpft das Freistellungsverfahren für die abkommensrechtliche Entlastung von KapErtr bei K...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 3 Nach der in Abs 1 enthaltenen Legaldefinition des Begriffs ›Verbund‹ besteht dieser aus dem Scheidungsverfahren und den (in Abs 2, 3 definierten) Folgesachen, über die zusammen zu verhandeln und zu entscheiden ist. Das Gesetz sieht also nicht nur eine Zuständigkeitskonzentration vor, sondern enthält auch eine Entscheidungskonzentration (vgl § 142). Dies gilt nach dem Re...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht im Wesentlichen dem § 50a FGG aF und regelt die Anhörung der Eltern im Kindschaftsverfahren. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen der in Abs 1 geregelten Anhörung der Eltern in Verfahren, die die Person ihres Kindes betreffen (zwingende Anhörung in Verfahren nach §§ 1666, 1666a BGB) und der in Abs 2 geregelten Anhörung in Verfahren, die nich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Die Einreichung.

Rn 14 Nach dem Gesetz ist die Vollmacht zu den Akten einzureichen. Auf diese Weise soll für den weiteren Verlauf des Rechtsstreits Klarheit geschaffen werden. Die Nachweispflicht gilt grds in allen Prozessen, auch im einstweiligen Rechtsschutz (Köln Urt v 29.9.22 – I-15 U 43/22 Rz 20; Urt v 10.3.22 – I-15 U 244/21 Rz 18; Saarbr MDR 08, 1233), und für alle Prozessbevollmächti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Für das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 gelten folgende Übergangsvorschriften:mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / F. Überleitungsvorschriften bei RVG-Reformen 2021/2025

Rz. 224 Bei regelmäßigen Anpassungen des Gesetztes – insbesondere durch Gebührenerhöhungen – muss die Entscheidung getroffen werden, in welchen Fällen die neuen Vorschriften und wann die alten Vorschriften anzuwenden sind. Die Frage hat der Gesetzgeber im neuen § 60 RVG geregelt: Zitat § 60 RVG Übergangsvorschrift (1) Für die Vergütung ist das bisherige Recht anzuwenden, wenn d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Abänderbarkeit von rechtskräftigen VA-Entscheidungen ist verfassungsrechtlich geboten, weil diese keinen abgeschlossenen Sachverhalt betreffen, sondern Anrechte zum Gegenstand haben, die noch Veränderungen erfahren können (BVerfG Beschl v 16.11.92 – 1 BvL 17/89 – NJW 93, 1057 ff). Die Ehegatten sollen an den ehezeitlich tatsächlich erworbenen – und nicht an fiktiven...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Bei Umwandlung, Abs 1 S 2.

Rn 8 Der Pfändungsschutz bei Umwandlung eines Zahlungskontos in ein Pfändungsschutzkonto ist in S 2 bestimmt. Wenn das Zahlungskonto vor Ablauf eines Monats seit der Zustellung des Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt wird, gilt Abs 1 S 1 entspr. Auch in diesem Fall ist also der volle Grundfreibetrag geschützt. Der Pfändungssc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Statthaftigkeit.

Rn 5 Rechtsbeschwerden sind statthaft, soweit dies ein Gesetz ausdrücklich bestimmt (§ 574 I 1). In Schiedssachen sind nach § 1065 I iVm § 1062 I 2 statthaft Rechtsbeschwerden gg Entscheidungen der OLG über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens nach § 1032 II, und gg Zwischenentscheidungen von Schiedsgerichten nach § 1040 III, mit denen d...mehr

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§ 14 Vollerbeneinsetzung / V. Erbeinsetzung durch Zuweisung einzelner Vermögensgegenstände

Rz. 52 Die Erbeinsetzung durch Zuweisung einzelner Vermögensgegenstände – insbesondere, wenn diese womöglich das wesentliche Vermögen des Erblassers ausmachen – ist häufig in Laientestamenten zu finden (etwa: "Mein Grundstück und mein Vermögen bei der B-Bank gehen auf A über.") und sollte in der kautelarjuristischen Beratung wenn möglich vermieden werden. Nach dem Gesetz ist...mehr

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§ 27 Unternehmertestament / 6. Nießbrauch am Personengesellschaftsanteil

Rz. 177 Die Bestellung des Nießbrauchs am Personengesellschaftsanteil ist nach h.M. zulässig.[181] Voraussetzung für die Zulässigkeit ist jedoch stets die Zustimmung der Mitgesellschafter, die entweder im Gesellschaftsvertrag oder ad hoc erteilt werden kann.[182] Rz. 178 Bei der Anordnung eines Nießbrauchs am Personengesellschaftsanteil sollte genau differenziert werden, um w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr.

Rn 17 Das Pfändungsschutzkonto soll die weitere Teilnahme eines Schuldners am bargeldlosen Zahlungsverkehr sichern und eine Kontosperre verhindern. Es kann aber keinen Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr eröffnen. Wer kein Inhaber eines Girokontos ist, erhält durch § 850k keinen Anspruch auf ein P-Konto (Musielak/Voit/Flockenhaus § 850k Rz 8; Schumacher ZVI 09, 313, 315)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Generelle Sonderzuweisungen.

Rn 3 § 40 II VwGO enthält eine wichtige vom Grundsatz abweichende Zuweisung an die ordentliche Gerichtsbarkeit für die dort aufgeführten vermögensrechtlichen und Schadensersatzansprüche, etwa aus Aufopferung für das Allgemeinwohl. Für Streitigkeiten um die Entschädigung bei förmlichen Enteignungen ergibt sich das bereits aus Art 14 III 4 GG. Durch das Gesetz zur Bereinigung ...mehr