Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 5.6.2 Änderung des § 1578b BGB zum 1.3.2013

Der Gesetzgeber hat die Vorschrift des § 1578b BGB mit Wirkung ab dem 1.3.2013 geringfügig geändert. In § 1578b Abs. 1 Satz 2 BGB wurden die Wörter "oder eine Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs unter Berücksichtigung der Dauer der Ehe unbillig wäre" eingefügt. In Satz 3 bedurfte es daher der zusätzlichen Erwähnung des Merkmals der Ehedauer im Zusammenhang mit den ehebeding...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (hauptberuflich... / Zusammenfassung

Begriff Der Anspruch auf Krankengeld für hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige ist ausgeschlossen. Der Ausschluss kann durch eine Wahlerklärung des Versicherten aufgehoben werden (Optionskrankengeld). Alternativ oder ergänzend kann ein Wahltarif in Anspruch genommen werden, der durch die Satzung der Krankenkasse zu regeln ist. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Soz...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Zusammentreffe... / Zusammenfassung

Begriff Trifft der Anspruch auf Krankengeld mit dem Bezug einer Rente zusammen, ist der Anspruch auf Krankengeld entweder ausgeschlossen oder das Krankengeld zu kürzen. Die Krankenkasse erwirbt einen Erstattungsanspruch gegen den Rentenversicherungsträger und greift auf die Rentennachzahlung zu. Die Vorschrift verhindert, dass zweckidentische Sozialleistungen zeitgleich bezo...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Ruhen des Ansp... / Zusammenfassung

Begriff Der entstandene Krankengeldanspruch (Stammrecht) muss nicht zwangsläufig auch zur Auszahlung von Krankengeld führen. Das gilt u. a. in den Fällen, in denen der Anspruch auf Krankengeld ruht, z. B. bei der Weiterzahlung von beitragspflichtigem Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen. Zeiten, in denen der Anspruch auf Krankengeld ruht, werden bei der Höchstanspruchsdauer ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 5.3 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB)

Der Unterhaltsbedarf richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 S. 1 BGB). Nach früherer und jetzt wieder aktueller Rechtsprechung gilt das Stichtagsprinzip: Abzustellen ist primär auf die ehelichen Lebensverhältnisse, die bei Rechtskraft der Ehescheidung maßgebend waren.[212] Zwischenzeitlich gab es eine Phase, in der der BGH eine die früheren ehelich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung: Sonder... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag befasst sich mit Abgrenzungsfragen, Grenz- und Sonderfällen bei einer Betriebsveräußerung sowie den möglichen steuerlichen Vergünstigungen für den Veräußerungsgewinn. Dazu gehören z. B. die Fragen: Was zählt noch zum laufenden Gewinn? Welche Vorgänge sind dem Veräußerungsgewinn zuzurechnen? Wie funktioniert die Steuerermäßigung? Durch welche alternativen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veräußerungsgewinn / Zusammenfassung

Begriff Für die Ertragsbesteuerung, insbesondere die Einkommensteuer, kann auch ein erzielter Veräußerungsgewinn relevant sein. Dies gilt insbesondere für die Veräußerung von Wirtschaftsgütern aus einem gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder freiberuflichen Betriebsvermögen, eine Veräußerung des ganzen Betriebs bzw. eines Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils, den...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vor-, Abschluss- und Nachar... / 3.1 Schwangere

Auch für den Bereich des Mutterschutzgesetzes gelten die oben entwickelten Grundsätze, d. h. fremdnützige Tätigkeiten unterfallen den Arbeitsbeschränkungen des Gesetzes. Sofern Vor-, Abschluss- oder Nacharbeiten sowie Umkleidezeiten im Einzelfall zur Arbeitszeit zählen, sind die Vorgaben des Mutterschutzgesetzes bei den Höchstarbeitszeiten zu berücksichtigen. Die Arbeitszeit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss: Kontoabsti... / Zusammenfassung

Überblick Insbesondere bei größeren Unternehmen werden neben der Hauptbuchhaltung Kontokorrentbücher als Nebenbücher geführt. In der Kontokorrentbuchhaltung werden Eingangs- und Ausgangsrechnungen auf einzelnen Kreditoren- und Debitorenkonten (Personenkonten) gebucht. Ohne Kontokorrentbücher würden Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen unstrukturie...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungskosten: Besond... / Zusammenfassung

Überblick Finanzierungskosten gehören bei betrieblicher oder beruflicher Veranlassung der Darlehens- oder Kreditmittel, für die sie entstehen, zu den typischen Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Im Folgenden werden die Besonderheiten dargestellt, die bei Ehegatten und bei Verträgen zwischen Angehörigen zu beachten sind. Des Weiteren werden die Auswirkungen einer Finanzier...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Baulast / 2.1 Landesbauordnungen

Bayern: In diesem Bundesland gibt es weder eine Baulast noch ein Baulastenverzeichnis. Die Last wird als Grunddienstbarkeit zugunsten des Trägers der Baubehörde in das Grundbuch (Abt. II) eingetragen. Baden-Württemberg: § 71 LBO BW, Übernahme von Baulasten Berlin: § 84 BauOBln, Baulasten, Baulastenverzeichnis Brandenburg: § 84 BbgBO, Baulasten, Baulastenverzeichnis Bremen: § 82 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveräußerung / Zusammenfassung

Begriff Die Veräußerung eines Betriebs ist ein nicht alltäglicher Vorgang. Sie sollte daher sorgfältig geplant und umgesetzt werden; das gilt auch und gerade in steuerlicher Hinsicht! Die Betriebsveräußerung ist der letzte Akt einer betrieblichen Tätigkeit. Der dabei erzielte Gewinn oder Verlust zählt zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb; er unterliegt aber grundsätzlich nich...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Sonderfälle be... / Zusammenfassung

Begriff Neben den Regelfällen der Krankengeldberechnung sind die Besonderheiten bestimmter Versicherungsverhältnisse zu berücksichtigen. Bei Mehrfachbeschäftigten sind unterschiedliche Einkommensarten sowie unterschiedlich ausgestaltete Arbeitsverhältnisse zu beachten. Durch eine Entgeltumwandlung sind Teile des erwirtschafteten Arbeitsentgelts bei der Regelentgeltberechnung...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verfahrenskosten in Wohnung... / Zusammenfassung

Begriff Die Gerichtskosten eines wohnungseigentumsrechtlichen Verfahrens richten sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG). Die Anwaltkosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Verfahrenskosten werden nach dem Prinzip des Obsiegens und Unterliegens im Rechtsstreit unter den Parteien verteilt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die Verteilung de...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Baulast / 2.2 Rechtsprechung

Missverständnis – Vereinbaren Nachbarn, dass der eine Nachbar auf seinem Grundstück eine "Baulast" für den Bau einer Windkraftanlage auf dem Grundstück des anderen Nachbarn übernehmen soll, ist die Vereinbarung unwirksam, wenn die Nachbarn den Begriff der "Baulast" unterschiedlich verstanden haben und die Auslegung ihrer Erklärungen auf kein gemeinsames Verständnis schließen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 5.2.1.5 Unterhalt aus elternbezogenen Gründen

Soweit die Betreuung des Kindes auf andere Weise sichergestellt oder in einer kindgerechten Einrichtung möglich ist, können einer Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils auch elternbezogene Gründe entgegenstehen.[179] Wie sich schon aus der Systematik des § 1570 BGB ergibt, sind elternbezogene Verlängerungsgründe im Sinne des § 1570 Abs. 2 BGB allerdings erst nachran...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungskosten / 3.2 Keine Finanzierungskosten

Nicht zu den Finanzierungskosten gehören z. B.: Beträge, die zur Tilgung einer Schuld gezahlt werden,[1] Finanzierungsgarantiekosten gehören in Abhängigkeit von der vertraglichen Gestaltung zu den Anschaffungskosten des Grund und Bodens oder denjenigen des Gebäudes;[2] im Zusammenhang mit der Finanzierung eines Schiffsfonds gehören sie regelmäßig zu den Anschaffungskosten des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 5.6.3.3 Gestaltung der Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit während der Ehe

Ehebedingte Nachteile sind oftmals gegeben, wenn eine sogenannte Hausfrauenehe gelebt wurde. Davon spricht man, wenn ein Ehegatte eigene Berufsmöglichkeiten zurückgestellt hat, um durch die Übernahme der Haushaltsführung dem anderen Ehegatten die volle berufliche Entfaltung zu ermöglichen. Basiert die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten auf ehebedingten beruflichen Nach...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitallebensversicherungen... / 7.2.5 Umwandlung einer Kapitallebensversicherung in eine nach § 851c ZPO unter Pfändungsschutz stehende Rentenversicherung

Zum 31.3.2007 ist das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge [1] in Kraft getreten. Dadurch wird die Altersvorsorge Selbstständiger in gleicher Weise vor dem Vollstreckungszugriff von Gläubigern geschützt wie die Rentenansprüche abhängig Beschäftigter. Ein Versicherungsnehmer darf zum Aufbau einer angemessenen Alterssicherung – nach seinem Lebensalter gestaffelt – jähr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitallebensversicherungen... / 3.5.1 Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall (klassische Kapital-Lebensversicherung)

Bei einer Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall leistet der Versicherer, wenn die versicherte Person den im Versicherungsschein genannten Auszahlungstermin erlebt oder wenn die versicherte Person vor dem Auszahlungstermin verstirbt. Die Leistung im Todesfall unterliegt nicht der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG. Wichtig "Gebrauchte" Lebensversicherungen Du...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 20 Zusammen... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Erstfassung der Vorschrift wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) eingeführt und ging aus den §§ 712 Abs. 4, 717 RVO hervor (vgl. BT-Drs. 13/2204 S. 81). Mit Art. 5 des Gesetzes zur Änderung des Sozialgesetzbuche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitallebensversicherungen... / Zusammenfassung

Begriff Ab dem Kalenderjahr 2005 hat sich die Rechtslage bei der Besteuerung von Lebensversicherungen durch die Einführung der nachgelagerten Besteuerung durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) v. 5.7.2004 (BGBl 2004 I S. 1427) grundlegend geändert. Beiträge zu nach dem 31.12.2004 abgeschlossen Lebensversicherungen (Neuverträge) sind nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfä...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausordnung: Rolle des Verw... / Zusammenfassung

Begriff Nach § 19 Abs. 2 Nr. 1 WEG stellt die Aufstellung einer Hausordnung ein Regelbeispiel ordnungsmäßiger Verwaltung dar. Gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG kann der Verwalter eigenständig sämtliche Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung treffen, die von untergeordneter Bedeutung und nicht mit erheblichen Verpflichtungen verbunden sind. Nach § 9b Abs. 1 WEG fungiert der Verwalter...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausordnung: Rolle des Verw... / 3.2 Gemeinschaft gegen Vermieter

Die Gemeinschaft kann auch nach § 1004 Abs. 1 BGB unmittelbar gegen den vermietenden Eigentümer vorgehen, sofern dessen Mieter gegen die Hausordnung verstößt. Der Wohnungseigentümer ist selbst Störer, ohne dass sich dies ausdrücklich aus dem Gesetz ergibt. Dies liegt vielmehr in der Natur der Sache. Die Gemeinschaft kann also gegen den Vermieter Unterlassungsansprüche im Fal...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausordnung: Rolle des Verw... / 1 Grundsätze

Seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) am 1.12.2020 obliegt die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Nach § 9a Abs. 2 WEG übt sie die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebenden Rechte aus. Die Pflicht zur Einhaltung der Hausordnung besteht demnach gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigent...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 204 Erricht... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1997 mit dem UVEG in Kraft getretene Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.7.2001 durch das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) dahingehend geändert , dass der Begriff der Rehaleistungen durch den Begriff der Leistungen/Maßnahmen zur Teilhabe ersetzt worden ist. Nachfolgende ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitallebensversicherungen... / 12 Sonderausgabenabzug für Lebensversicherungsbeiträge

Durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung[1] wurde der Sonderausgabenabzug insbesondere für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab dem Veranlagungszeitraum 2010 gesetzlich neu geregelt. Steuerpflichtige können danach diejenigen Beiträge zur (privaten und gesetzlichen) Krankenversicherung als Sonderausgaben abziehen, die erforderlich sind, um ein sozialhilfeg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussmuster für die Eig... / 1.2.3 Gesetzes- und vereinbarungsändernde Beschlüsse

Von vornherein nichtig sind Beschlüsse, die entweder gesetzliche Bestimmungen oder aber innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft geltende Vereinbarungen dauerhaft abändern, obwohl keine gesetzliche Beschlusskompetenz hierzu besteht und auch etwa die Gemeinschaftsordnung oder eine nachfolgende Vereinbarung keine Öffnungsklausel zur mehrheitlichen Beschlussfassung enthält....mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 7.4 Hinweis- und Informationspflichten gegenüber dem Verwalter

Hinweis- und Informationspflichten des einzelnen Wohnungseigentümers gegenüber dem Verwalter können nicht beschlossen werden. Es fehlt insoweit an der erforderlichen Beschlusskompetenz.[1] Einzelnen Wohnungseigentümern können keine Leistungspflichten aufgebürdet werden, die sich weder aus dem Gesetz noch aus der Gemeinschaftsordnung ergeben.[2] Aus dem Gesetz ergeben sich ke...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 16.2 Beschlüsse aufgrund gesetzlicher Öffnungsklauseln

Folgende Vorschriften stellen gesetzliche Öffnungsklauseln dar: § 12 Abs. 4 Satz 1 WEG – Aufhebung vereinbarter Veräußerungsbeschränkung § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG – Änderung der Kostenverteilung bezüglich einzelner Kosten oder Kostenarten § 21 Abs. 5 Satz 1 WEG – Änderung der Kostenverteilung bezüglich Maßnahmen der baulichen Veränderung § 28 Abs. 3 WEG – Beschlussfassung über Art ...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 16.1 Grundsätze

Im Rahmen der WEG-Reform 2007[1] wurde bekanntlich mit § 24 Abs. 7 und 8 WEG die Beschluss-Sammlung aus der Taufe gehoben. Intention des Gesetzgebers war es, die innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaften geltende Rechtslage, die nicht selten auch durch Beschlüsse auf Grundlage vereinbarter Öffnungsklauseln geprägt war, transparent zu machen. Insbesondere zum Schutz der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussmuster für die Eig... / 8.1 Teilnahme in elektronischer Form

Das WEMoG hat den Wohnungseigentümern in § 23 Abs. 1 Satz 2 WEG die Möglichkeit eingeräumt, die Teilnahme an Wohnungseigentümerversammlungen auch im Wege der elektronischen Form zu beschließen. Sie haben also die Beschlusskompetenz, dass Wohnungseigentümer an Wohnungseigentümerversammlungen auch ohne ihre Anwesenheit an deren Ort teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussmuster für die Eig... / 10.1.1 Weiter Gestaltungsspielraum der Wohnungseigentümer

Bei der Änderung des Kostenverteilungsschlüssels nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG steht den Wohnungseigentümern ein weiter Gestaltungsspielraum zu.[1] Ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht ein Kostenverteilungsänderungsbeschluss auf Grundlage von § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG dann, wenn sich nicht lediglich die Mehrheit auf Kosten einer Minderheit finanziell entlasten möchte (Willkürverb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussmuster für die Eig... / 7.2.2 Aufwandsentschädigung

Das Gesetz behandelt das Amt des Verwaltungsbeirats als Ehrenamt, eine Vergütung ist jedenfalls nicht geregelt. In aller Regel wird das Amt des Verwaltungsbeirats von den betreffenden Wohnungseigentümern auch unentgeltlich ausgeübt. Abhängig davon, wie groß der Arbeitsaufwand und der Aufgabenbereich des Verwaltungsbeirats je nach Größe der Wohnungseigentumsanlage ist, kann a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussmuster für die Eig... / 1.3 Schwebend unwirksame Beschlüsse

"Schwebend unwirksam" sind Beschlüsse, die in unentziehbare aber verzichtbare Rechte der Wohnungseigentümer eingreifen.[1] Von der "schwebenden" Unwirksamkeit hat sich der BGH zwischenzeitlich distanziert, ohne allerdings ausdrücklich klarzustellen, dass entsprechende Beschlüsse nichtig sind.[2] Allerdings dürfte er bei erneuter Gelegenheit einer entsprechend anstehenden Ent...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 2.1.2 Nichtwohnungseigentümer als Verwaltungsbeirat

Vor Inkrafttreten des WEMoG führte die Bestellung eines Nichtwohnungseigentümers nach überwiegender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur nur zur Anfechtbarkeit des Bestellungsbeschlusses. Allerdings geht eine recht aktuelle amtsrichterliche Entscheidung, die noch zum alten Recht ergangen ist, von Beschlussnichtigkeit aus – und zwar auch bezüglich der Beiratsmitglieder, be...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 1.6 Ladungsfristen

Im Hinblick auf die geltende Frist zur Einberufung der Wohnungseigentümerversammlung, ist stets zunächst die Gemeinschaftsordnung zu prüfen. In vielen Fällen finden sich hier vom Gesetz abweichende Fristen. Die maßgebliche Bestimmung des § 24 Abs. 4 Satz 2 WEG kann nämlich durch Vereinbarung geändert werden. Insoweit können kürzere, insbesondere aber längere Fristen geregelt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussmuster für die Eig... / 15.3.4 Verstöße gegen die Hausordnung

Als Vertreter und Ausführungsorgan der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist der Verwalter nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG berechtigt und verpflichtet, für die Durchführung der Hausordnung zu sorgen. Bei dieser Pflicht handelt es sich zweifellos um eine Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung mit untergeordneter Bedeutung. Seine Verpflichtung beschränkt sich aber darauf, beschlosse...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 3.4.3 Form

Hinsichtlich der Form der Beschluss-Sammlung enthält das Gesetz keine Vorgaben. Die Wohnungseigentümer können die Form beschließen. Erfolgt keine Beschlussfassung, bestimmt der zum Führen Verpflichtete die Form. Die Beschluss-Sammlung kann jedenfalls in schriftlicher Form z. B. in einem Ordner oder auch in elektronischer Form als Computerdatei geführt werden. Entscheidend is...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 115e Tagess... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Gesetz zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz – KHPflEG) v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2793) hat in Art. 1 Nr. 1a die Norm zum 29.12.2022 eingeführt. Sie ist im Zusammenhang mit der zeitgleichen Änderung des § 39 Abs. 1 zusehen, durch die die t...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 3.4.1 Übersicht

Nach § 24 Abs. 8 Satz 1 WEG ist der Verwalter verpflichtet, die Beschluss-Sammlung gem. § 24 Abs. 7 WEG zu führen. Mit der Beschluss-Sammlung soll gewährleistet werden, dass sich Sondernachfolger von Wohnungseigentümern über die bestehende Rechts- bzw. Beschlusslage informieren können, da Beschlüsse zur Geltung gegen Rechtsnachfolger der Wohnungseigentümer gemäß § 10 Abs. 3 ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 3.1.6 Frist

Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 ist die Versammlungsniederschrift unverzüglich zu erstellen. Neben der unverzüglichen Eintragung der in der Versammlung gefassten Beschlüsse in die Beschluss-Sammlung, ist der Verwalter also auch verpflichtet, die Versammlungsniederschrift ebenso unverzüglich zu erstellen. Unverzüglichkeit erfordert nach § 121 Abs. 1 BGB ein Handeln ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 3.4.8 Einsichtsrecht

Jeder Wohnungseigentümer oder ein Dritter, den ein Wohnungseigentümer entsprechend ermächtigt hat, hat gemäß § 24 Abs. 7 Satz 8 WEG das Recht, Einsicht in die Beschluss-Sammlung zu nehmen. Beim Einsichtsrecht nach § 24 Abs. 7 Satz 8 WEG gelten dieselben Grundsätze wie im Fall des Einsichtsrechts nach § 18 Abs. 4 WEG. So muss der Wohnungseigentümer kein berechtigtes Interesse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussmuster für die Eig... / 1.2.1 Grundsätze

Das Wohnungseigentumsgesetz sieht grundsätzlich und abschließend 2 Modalitäten kollektiver Willensbildung in der Wohnungseigentümergemeinschaft vor: die Vereinbarung und den Beschluss. Soweit die Wohnungseigentümer von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende Regelungen durch Vereinbarung treffen können, stellen diese Vereinbarungen (hier in erster Linie die Gemeinschaftsord...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohnungseigentümerversammlu... / 1.4.1.2 Verwaltungsbeirat

§ 24 Abs. 3 WEG macht von § 24 Abs. 1 und Abs. 2 WEG eine Ausnahme für den Fall, dass ein Verwalter fehlt oder dieser sich pflichtwidrig weigert, in den durch Gesetz oder Vereinbarung bestimmten Fällen eine Versammlung einzuberufen. Der Verwalter fehlt, wenn ein Verwalter nicht bestellt ist, seine Amtszeit abgelaufen ist, er von seinem Amt abberufen wurde, er sein Amt niedergelegt ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bauliche Veränderungen (Zer... / 3.1 Grundsätze

Nach § 20 Abs. 4 WEG dürfen bauliche Veränderungen, die die Wohnanlage grundlegend umgestalten oder einen Wohnungseigentümer ohne sein Einverständnis gegenüber anderen unbillig benachteiligen, nicht beschlossen und gestattet werden; sie können auch nicht verlangt werden. Der Wortlaut verdeutlicht, dass ein Beschluss über eine Maßnahme der baulichen Veränderung, die zu einer ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussmuster für die Eig... / 5.2 Beschlussfähigkeit

Seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) am 1.12.2020 sieht das Gesetz kein Beschlussfähigkeitsquorum mehr vor. Demnach ist jede Wohnungseigentümerversammlung beschlussfähig, in der mindestens ein Wohnungseigentümer anwesend oder vertreten ist. Viele Vereinbarungen sehen insbesondere in der Gemeinschaftsordnung allerdings ein Beschlussfähigkeits...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bauliche Veränderungen (Zer... / 5.2.2 Beeinträchtigung liegt nicht vor

Ist mit der baulichen Veränderung kein über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehender Nachteil für die Wohnungseigentümer verbunden und besteht auch nicht die konkrete Gefahr eines derartigen Nachteils, hat der bauwillige Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Gestattung der Maßnahme durch Beschluss nach § 20 Abs. 3 WEG. Auch wenn mit der begehr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussmuster für die Eig... / 9.4.4 Verzugsregelungen

Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 kennt das Wohnungseigentumsgesetz keine Beschlusskompetenz mehr für Verzugsregelungen. § 21 Abs. 7 WEG a. F. existiert nicht mehr, § 28 Abs. 3 WEG eröffnet nur noch eine Beschlusskompetenz zur Regelung der Fälligkeit von Forderungen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Auch § 19 Abs. 1 WEG eröffnet keine Möglichkeit einer Beschlu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Kommt die Online-Eigentümer... / 1 Rechtslage seit der WEG-Reform

Seit der WEG-Reform können die Wohnungseigentümer einzelnen Eigentümern per Mehrheitsbeschluss ermöglichen, online an (Präsenz-)Eigentümerversammlungen teilzunehmen. Die Möglichkeit, Eigentümerversammlungen vollständig online abzuhalten (digitale oder virtuelle Eigentümerversammlung), sieht das Gesetz bisher aber nicht vor. Dies soll sich nun ändern. Der Referentenentwurf sie...mehr