Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsschutzinteresse.

Rn 4 Der Gläubiger hat kein Rechtsschutzinteresse an einem Verfahren nach § 792, wenn er die Urkunde oder eine gleichwertige Urkunde auf einfachere Weise erhalten kann. So kann er selbst Einblick in das Güterrechtsregister gem § 1563 BGB, in das GB gem § 12 II GBO und in die Akten des Gerichts der Freiwilligen Gerichtsbarkeit gem § 13 FamFG, in das Handelsregister gem §§ 9 I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Die Anerkennung eines Rücktrittsgrundes.

Rn 5 Das Gesetz möchte durch einen nach den §§ 1037, 1038 erfolgten Rücktritt des Schiedsrichters oder eine Parteivereinbarung über die Beendigung des Schiedsrichteramtes nicht zugleich konkludent das Vorliegen der jeweiligen Rücktrittsgründe präjudizieren. Da ein solches Verständnis einer konkludenten Anerkennung des jeweiligen Rücktrittsgrundes nahe liegt, hat Abs 2 festge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Entscheidung des Schiedsgerichts (Abs 1).

Rn 2 Bei einem Richterkollegium ist unabhängig von der Zahl der Mitglieder des Schiedsgerichts jede Entscheidung mit Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder zu treffen. Das Gesetz verlangt also jeweils eine absolute Mehrheit und lässt eine relative Mehrheit der anwesenden Schiedsrichter nicht ausreichen. Allerdings ist eine physische Anwesenheit der Schiedsrichter nicht erford...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Frist.

Rn 6 Der Antrag ist grds erst zulässig, wenn seit Eingang des Antrags bzw der Beschwerde bei der zuständigen Justizverwaltung 3 Monate verstrichen sind (Abs 1 S 1). Wird aus diesem Grund der Antrag auf gerichtliche Entscheidung als unzulässig verworfen, kann er nach Ablauf der 3-Monats-Frist erneut gestellt werden. Es empfiehlt sich daher, das Verfahren bei einem zu früh ges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Stellungnahmefrist (S 2).

Rn 39 Zusammen mit dem Hinweis ist dem Berufungskläger die Möglichkeit zur Stellungnahme innerhalb einer gesetzten Frist, die auf Antrag bei Vorliegen erheblicher Gründe verlängert werden kann (§ 224 II), zu geben. Bis zum Ablauf der Frist eingehender Tatsachenvortrag ist Grundlage der endgültigen Entscheidung des Berufungsgerichts und bestimmt damit auch den Umfang der Rech...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Anwendung eines DBA

Rn. 229 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 50d Abs 12 EStG entfaltet nur Wirkung für die Zuordnung des Besteuerungsrechts bei Vorliegen eines DBA. Ausfüllung und Umsetzung des Besteuerungsrechts richten sich ausschließlich nach den nationalen deutschen Vorschriften. Im Rahmen der beschränkten StPfl ist hierfür § 49 Abs 1 Nr 4 Buchst d EStG einschlägig. Fließt einem ehemaligen ArbN...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 4. Vermächtnisweise Zuwendung der Haushaltsgegenstände und des Inventars

Rz. 93 Häufig vergessen wird die Zuwendung von Haushaltsgegenständen und Inventar einer von Ehepartnern oder Partnern einer eheähnlichen Gemeinschaft gemeinsam bewohnten Immobilie. Im Gesetz ist diese Frage in § 1932 BGB für Ehegatten geregelt, allerdings nur bei gesetzlicher Erbfolge.[96] Wird der Ehegatte zum gewillkürten Erben berufen, dann gilt die Vorschrift nach herrsc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Urkunden.

Rn 14 Beweisgeeignete Urkunden sind alle Schriftstücke iSd §§ 415 ff, also auch (Tele)Kopien. Elektronische Dokumente sind keine Urkunden, sondern Augenscheinsobjekte (§§ 371 I 2, 371a); ihr Ausdruck stellt aber eine Urkunde und damit ein zulässiges Beweismittel dar (München Prozessrecht aktiv 12, 87; Musielak/Voit/Voit § 592 Rz 12; St/J/Berger § 592 Rz 22). Das Gesetz verla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zweckgebundene Forderungen.

Rn 12 Eine Forderung ist dann nicht übertragbar und damit unpfändbar, wenn die Leistung an einen anderen als den ursprünglichen Gläubiger nicht ohne eine Veränderung ihres Inhalts erfolgen kann. Neben den höchstpersönlichen Ansprüchen des Berechtigten (Rn 9 ff) kommt dies in Betracht, wenn ein Gläubigerwechsel zwar rechtlich vorstellbar, das Interesse des Schuldners an der B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Präsente Beweismittel.

Rn 4 Eine erhebliche Einschränkung besteht ggü dem normalen Beweisverfahren darin, dass eine Beweisaufnahme nur sofort erfolgen kann, dh sämtliche Beweismittel präsent sein müssen ( § 294 II). Damit ist verbunden, dass eine Beweiserhebung vAw nicht stattfindet, die Parteien also alle Beweismittel selbst beibringen müssen (BGHZ 156, 139, 141 = NJW 03, 3558). Die betreffende Pa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. ›Besondere Gerichte‹.

Rn 20 Das eine besondere Ausprägung des allg Grundsatzes des S 2 darstellende Verbot von Ausnahmegerichten fand sich bereits in der Paulskirchenverfassung von 1848 (dazu Kissel/Mayer § 16 Rz 12 mwN) und in der Preuß Verfassung von 1850, nicht indes in der Reichsverfassung von 1871, was die historische Bedeutung des gleich lautenden § 16 S 1 GVG 1879 unterstreicht. Von den un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Vorlegung beweglicher Gegenstände.

Rn 4 Neben der Anordnung des Augenscheinsbeweises oder des Sachverständigenbeweises kann die Vorlegung von Gegenständen derjenigen Partei aufgegeben werden, in deren Besitz sie sich befinden. Eine solche Anordnung kommt für bewegliche Sachen in Betracht, die für das Gericht oder für den Sachverständigen einer Augenscheinseinnahme bzw einer Begutachtung unterliegen. Anders al...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio der Sicherheitsrückgabe.

Rn 1 Die Vorschrift regelt eine Ausn von § 109. § 715 gestattet dem Gläubiger die Rückgabe einer Sicherheit des Gläubigers nach §§ 709, 711, 712 II 2 aus einem rkr gewordenen, für vorläufig vollstreckbar erklärtem Urt. In diesen Fällen besteht kein Sicherungsbedürfnis mehr, weil Schadensersatzansprüche nach § 717 ausscheiden. Das Gesetz gestattet dem Gläubiger die Rückgabe d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Vorläufige oder sichernde Maßnahmen.

Rn 2 Mit dem gesetzlichen Wortlaut der vorläufigen oder sichernden Maßnahmen will das Gesetz all diejenigen Maßnahmen in Bezug nehmen, die den Charakter einer bloßen vorläufigen Sicherungswirkung haben. Dazu zählen in erster Linie der Arrest (§§ 916 ff) und die einstweilige Verfügung (§§ 935 ff). Darüber hinaus kommt auch das selbstständige Beweisverfahren in Betracht (§§ 48...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschriften über den Beweisantritt beim Urkundenbeweis differenzieren danach, ob der Beweisführer oder der Beweisgegner die beweiserhebliche Urkunde ›in Händen hält‹, ob die Urkunde sich im Besitz eines Dritten oder ›in den Händen‹ eine Behörde oder eines Beamten befindet. § 421 regelt die Art des Beweisantritts in den Fällen, in denen die tatsächliche Verfügungsge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Die mündliche Bekanntgabe (Abs 2).

Rn 4 Bei Anwesenden ist eine mündliche Bekanntgabe durch Verlesen der Beschlussformel zulässig (II 1). Daraus folgt, dass eine telefonische Bekanntgabe generell ausgeschlossen ist. Mit der Verlesung ist der Beschluss erlassen (§ 38 III 3). Soweit die mündliche Bekanntgabe dem Beteiligten gegenüber erfolgt, für den der Beschluss seinem wesentlichen Inhalt nach bestimmt ist, i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Anordnung der sofortigen Wirksamkeit.

Rn 5 Das Gericht kann durch Beschluss eine sofortige Wirksamkeit (vor Eintritt der Rechtskraft) anordnen, soweit dies im Gesetz vorgesehen ist (§§ 40 III 2, 198 I, 209 II, 216 I, 287 II, 324 II, 422 II). Die Anordnung ist durch den Beschluss nach § 38 oder durch einen gesonderten Beschluss möglich. Im Antragsverfahren setzt der Beschluss einen Antrag voraus (PH/Abramenko Rz ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht kann die Entscheidung in der einstweiligen Anordnungssache aufheben oder ändern. Die Aufhebung oder Änderung erfolgt nur auf Antrag, wenn ein entsprechendes Hauptsacheverfahren nur auf Antrag eingeleitet werden kann. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung ohne vorherige Durchführung einer nach dem Gesetz notwendigen Anhörung erlassen wurde. (2) Ist die Entsch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die sofortige Beschwerde findet statt gegen die im ersten Rechtszug ergangenen Entscheidungen der Amtsgerichte und Landgerichte, wenn (2) Gegen Entscheidungen über...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Pflicht zur Fortbildung, Abs 1 S 3.

Rn 7 Gerade das Familienrecht unterliegt einer stetigen Anpassung an die sozialgesellschaftlichen Veränderungen, aber auch auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Erkenntnisse zur (früh-)kindlichen Entwicklung kommen immer wieder neue Erkenntnisse hinzu. Deshalb wird für die Aufgabenerfüllung des Verfahrensbeistands eine Fortbildung alle 2 Jahre als unerlässlich angesehen, um ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erklärungszeitpunkt.

Rn 5 Der Verzicht ist ›bei der mündlichen Verhandlung‹ zu erklären; Bezugnahme auf einen schriftsätzlich erklärten Verzicht genügt. Hat der Kl in einem Schriftsatz einen Klageverzicht für die mündliche Verhandlung angekündigt, bleibt er dem Termin aber fern, so ergeht VU gg den Kl nach § 330, nicht Verzichtsurteil, da die Verzichtserklärung wegen § 128 I nicht wirksam in den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO G

Gaststättenerlaubnis § 857 ZPO 12 Gattungsschuld § 756 ZPO 4 GbR Parteifähigkeit § 50 ZPO 21 Gebärdendolmetscher Kostentragungspflicht § 186 GVG 5 Gebot § 817 ZPO 4 Gebühren § 762 ZPO 7 Gebührenstreitwert § 2 ZPO 4; § 3 ZPO 15, 20; § 4 ZPO 8 Geburtsname § 168g FamFG 4 geduldete Kontoüberziehung § 851 ZPO 10 geeignete Zeugen § 759 ZPO 2 Gefahr § 754 ZPO 8 im Verzug § 758a ZPO 7 Gefährdung v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Wahl des Rechtsbehelfs.

Rn 6 Angesichts der umstrittenen Problematik und der damit verbundenen Unsicherheiten (krit hierzu insb Baur/Stürner/Bruns Rz 43.4) kann den durch eine Anordnung des Vollstreckungsgerichts Betroffenen in Zweifelsfällen nur empfohlen werden, sowohl von der Möglichkeit der unbefristeten Erinnerung als auch derjenigen der befristeten sofortigen Beschwerde gem § 793 bzw der eben...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 § 710 ermöglicht einem Gläubiger, der nach § 709 zur Vollstreckung Sicherheit leisten müsste, dem aber die ökonomischen Mittel für die Leistung einer Sicherheit fehlen, die Zwangsvollstreckung dennoch zu betreiben, nämlich ausnw ohne Sicherheitsleistung. Gleichzeitig sorgt das Gesetz insoweit für einen Ausgleich mit den Interessen des Schuldners, als dem Gläubiger die V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz vom 5.12.12 (BGBl I 2418) mit Wirkung ab 1.1.14 eingefügt worden. Danach hat nunmehr auch im Zivilverfahren jede anfechtbare gerichtliche Entscheidung eine Belehrung über das statthafte Rechtsmittel, den Einspruch, den Widerspruch oder die Erinnerung sowie über das Gericht, bei dem der Rechtsbehelf einzulegen ist, über den Sitz des Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Rechtsbeschwerde ist binnen einer Frist von einem Monat nach der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses durch Einreichen einer Beschwerdeschrift bei dem Rechtsbeschwerdegericht einzulegen. Die Rechtsbeschwerdeschrift muss enthalten:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 270 wurde aufgrund Postrechtsmodernisierungsgesetz v 15.7.24 (BGBl 2024 I Nr 236) mWz 1.1.25 geringfügig abgeändert. Das Gesetz enthält keine verkürzte Zustellungsfiktion mehr für Ortsbestellverkehr. Auch berechnet sich die Frist nicht mehr nach Aufgabe zur Post an einem ›Werktag‹. Dafür gilt die Mitteilung erst am vierten ›Tag‹ nach der Aufgabe zur Post als zugegange...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Mit der Bestimmung des Musterklägers und der Musterbeklagten werden die Parteien des Musterverfahrens definiert und dieses so einem regulären Prozess angenähert; die Rechte der anderen Verfahrensbeteiligten werden durch ihre Beiladung (§ 11 III KapMuG) gewahrt. Die Anmelder (§ 13 KapMuG) sind in Abs 1 nicht aufgeführt und sind daher auch keine Beteiligte des Musterverfa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einflussnahmen von außen.

Rn 3 § 1 GVG spricht von den Gerichten, gewährleistet insofern deren Unabhängigkeit als Institution, meint aber insb die bei ihrer Tätigkeit nach Art 20 III GG (§ 25 DRiG) nur Recht und Gesetz unterworfenen Richter. Ihnen ist nach Art 92 GG die Recht sprechende Gewalt ›anvertraut‹. Ihre durch Art 97 I GG und die entspr Bestimmungen in den Landesverfassungen garantierte sachl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Auf Antrag des Verfahrensbeistands, Abs 4 S 2 Nr 1.

Rn 58a Das Gesetz sieht zum einen vor, dass der Verfahrensbeistand die Aufhebung seiner Bestellung ausdrücklich beantragt. Diesem Antrag kann nur dann entsprochen werden, wenn der Entlassung keine erheblichen Gründe entgegenstehen. Erhebliche Gründe können nach der Gesetzesbegründung insbesondere dann vorliegen, wenn das Amt zur Vermeidung besonderer Anforderungen aufgegeben...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wiederaufnahme (Abs 2).

Rn 4 Das FamFG verweist für die Durchbrechung der Rechtskraft durch Wiederaufnahme des Verfahrens vollständig auf die §§ 578–591 ZPO. Die dortigen Erläuterungen sind heranzuziehen. Gegenüber Abs 2 kennt das Gesetz allerdings vorrangige Spezialvorschriften, so in Abstammungssachen (§ 185), in Adoptionssachen (§ 197 III), in Eheverbotsfragen (§ 198 III) und in Güterrechtssache...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Zwangsmaßnahmen

Schrifttum: Amelung, Zur dogmatischen Einordnung strafprozessualer Grundrechtseingriffe, JZ 1987, 737; Amelung/Mittag, Beweislastumkehr bei Haussuchungen ohne richterliche Anordnung gemäß § 105 StPO, NStZ 2005, 614; Arnemann, Vernehmung und Verhaftung anlässlich der Durchsuchung, StraFo 2021, 142; Burhoff, Durchsuchung und Beschlagnahme – Bestandsaufnahme zur obergerichtliche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Religionsfreiheit.

Rn 1 Der gem § 481 II ohne religiöse Beteuerungsformel gesprochene Eid hat keinen religiösen oder anderweit transzendenten Bezug; trotzdem folgt aus Art 4 GG das Recht eines jeden Schwurpflichtigen, aus – auch nur behaupteten, also letztlich nicht überprüfbaren (Musielak/Voit/Huber § 484 Rz 1) und vom Gericht auch nicht zu überprüfenden (BeckOKZPO/Bechteler § 484 Rz 2) – Grü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Information der Verbraucher.

Rn 2 Das Gesetz sieht nicht vor, wie der Sachwalter die betroffenen Verbraucher über seine Tätigkeiten, über den Nachweis der Ansprüche, über Fristen usw informiert. Die Information durch den Kläger (§ 12) ist dazu nicht ausreichend. Da der Sachwalter gem Nr 2 einen Auszug aus dem Verbandsklageregister verlangen kann (und sollte), stehen ihm alle dort registrierten Angaben z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht hat einen Beteiligten persönlich anzuhören, (2) Die persönliche Anhörung eines Beteiligten kann unterbleiben, wenn hiervon erhebliche Nachteile für seine Gesundheit zu besorgen sind oder der Beteiligt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abs 1.

Rn 1 Die ZPO sieht mit dem Verweis in § 402 auf den Zeugenbeweis zunächst vor, dass Gutachten mündlich erstattet werden. Aus der Formulierung des Abs 1 lässt sich entnehmen, dass das Gesetz auch die Möglichkeit einer schriftlichen Gutachtenerstattung als selbstverständlich und einer mündlichen Begutachtung gleichwertig ansieht (BGHZ 6, 398 = NJW 52, 1214). In der Praxis ist ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Bedeutung.

Rn 28 Der Anscheinsbeweis oder prima facie Beweis ist zwar im Gesetz nicht geregelt (§ 371a I 2 ist als Beweisregel anzusehen), hat aber in der Gerichtspraxis eine erhebliche Bedeutung und kann inzwischen als gewohnheitsrechtlich anerkannt gelten (Celle MDR 96, 1248; St/J/Thole Rz 214). Von der Struktur her weist er Parallelen zu den gesetzlichen Vermutungen und zum Indizien...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Unerlaubte Handlung.

Rn 3 Der Begriff der unerlaubten Handlung iSd § 32 ist nicht auf die Tatbestände der §§ 823 ff BGB beschränkt, sondern hat eine umfassendere Bedeutung (BGH NJW 56, 911; BGHZ 189, 320; vgl auch BGH NJW 74, 410, 411; KGR 00, 181 f). So erfasst er auch solche Handlungen, die durch ein gesetzliches Verbot als unerlaubt gekennzeichnet werden und deren zivilrechtliche Folgen im Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Verbandsklage.

Rn 47 Ein Verbandsklagerecht ist seit langem im Lauterkeitsrecht anerkannt (§§ 8 III Nr 2, 3 UWG, 33 II GWB), mittlerweile aber auch im Verbraucherschutzrecht (§ 3 I Nr 1, 2 UKlaG) eingerichtet worden. In diesen gesetzlich normierten Fällen nehmen die Verbände, denen das Gesetz mitunter berufsständische Kammern gleichstellt (§§ 13 II Nr 4 UWG, 3 I Nr 3 UKlaG), eigene materie...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mutterschutzrecht: Überblick / 4.1.1 Aushangpflichten

Wer regelmäßig mehr als 3 Frauen beschäftigt, muss eine Kopie des Mutterschutzgesetzes an geeigneter Stelle zur Einsicht auslegen oder aushängen (§ 26 MuSchG). Hinsichtlich der Heimarbeit ist in den Räumen der Ausgabe und Abnahme eine Kopie des Mutterschutzgesetzes an geeigneter Stelle zur Einsicht auszulegen oder auszuhängen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitgeber (bzw. bei H...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Säumnis in der mündlichen Verhandlung (Abs 3).

Rn 4 Das eigentliche Versäumnisverfahren der §§ 330 ff wird im schiedsgerichtlichen Verfahren in Abs 3 aufgenommen. Hier ist Voraussetzung, dass eine der beiden Parteien (oder beide Parteien) eine mündliche Verhandlung durch Nichterscheinen versäumen. Die Konsequenzen eines solchen Fehlens in der mündlichen Verhandlung sind abw vom staatlichen Verfahren ausschließlich die Fo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Auskunft auf Antrag (Abs 1).

Rn 2 Das Gesetz sieht für die Prozessparteien und -beteiligten (zB Nebenintervenienten) nur einen Auskunftsanspruch über die sie betreffenden Datenübermittlungen vor. Dieser Lösung liegt der Gedanke zu Grunde, dass diesem Personenkreis aufgrund der §§ 12–20 und den bereichsspezifischen Regelungen bewusst sein muss, dass eine Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten an ande...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Der Inhalt des Vorschlags.

Rn 13 Der Schlichtungsvorschlag beruht auf einer Gesamtwürdigung des Verfahrens und der sich daraus ergebenden Sachlage. Damit steht der Schlichtungsvorschlag zwingend am Ende des jeweiligen Schlichtungsverfahrens. Der Streitmittler sollte ihn ausdrücklich als ›Schlichtungsvorschlag‹ bezeichnen, ohne dass von der jeweiligen Bezeichnung irgendeine rechtliche Bedeutung abhinge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antrag.

Rn 3 Die nachteilige Folge einer Fristversäumung tritt dann nicht automatisch ein, wenn das Gesetz einen Antrag der Gegenseite vorsieht. Bsp: nach vergeblicher Anordnung der Klagerhebung im Arrestverfahren erfolgt die Aufhebung des Arrestes nur auf Antrag, § 926 II; die versäumte Prozesshandlung kann nachgeholt werden, solange der Antrag noch nicht gestellt ist. Bei Versäumn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Systematik.

Rn 1 Über den automatisch pfändungsgeschützten Grundfreibetrag des § 899 I 1 hinaus werden weitere Gutschriften nicht von der Pfändung des Guthabens erfasst. Das Gesetz bezeichnet diese Beträge als Erhöhungsbeträge. Sie entsprechen der zweiten Stufe des Kontopfändungsschutzes im bisherigen Recht. Für diese prinzipiell nach ihrem Rechtsgrund bestimmten Beträge gilt ein vom Sc...mehr

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§ 19 Familienrechtliche Ano... / 3. Begünstigung minderjähriger Kinder durch Nicht-Eltern

Rz. 28 Nachfolgend werden Gestaltungsziele vorgeschlagen, die etwa Großeltern verfolgen könnten, wenn sie ihre minderjährigen Enkel letztwillig begünstigen wollen. Entsprechendes gilt auch für Fremde, wenn etwa Paten ihr Patenkind letztwillig bedenken möchten. Dafür bietet das Gesetz folgende Möglichkeiten:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Rechtskräftige Entscheidungen.

Rn 5 Die Bindung nur an Recht und Gesetz befreit ein Gericht bei identischen Beteiligten nicht von der Pflicht zur Beachtung rechtskräftiger Entscheidungen anderer Gerichte. Die Reichweite der Rechtskraft wird durch den Streitgegenstand und dieser wiederum durch die Klage bestimmt. Die materielle Rechtskraft erstreckt sich allg nicht auf Vorfragen, sofern sie nicht gesondert...mehr

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§ 14 Vollerbeneinsetzung / 3. Erbeinsetzung eines ungeborenen Kindes

Rz. 19 Auch für ein gezeugtes, aber noch ungeborenes Kind ("Nasciturus") gilt der Grundsatz des § 1923 Abs. 1 BGB: "Erbe kann nur werden, wer zur Zeit des Erbfalls lebt." Für bereits gezeugte, aber noch ungeborene Erben bestimmt § 1923 Abs. 2 BGB allerdings, dass diese als vor dem Erbfall geboren gelten. Voraussetzung der Erbenstellung ist allerdings, dass das Kind lebend ge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Lebenspartnerschaften (Abs. 1 StKl. I Nr. 1)

Rz. 20 [Autor/Stand] Eingetragene Lebenspartnerschaften nach dem LPartG unterfallen ebenfalls der Steuerklasse I.[2] Rz. 21 [Autor/Stand] Einstweilen frei. Rz. 22 [Autor/Stand] Mit der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare durch das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 20.7.2017[5] entfiel der Bedarf, das Rechtsinst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gewaltenteilung.

Rn 7 Einfach-gesetzliche und evtl verfassungsgewohnheitsrechtliche Funktion des Zweiten Titels ist es, in den zwei Stufen der gerichtsinternen Geschäftsverteilung – durch das Präsidium und das Plenum jedes Spruchkörpers des Gerichts – die Gewaltenteilungslinie zwischen Exekutive und Judikative zu gewährleisten (vgl BGH NJW 91, 421, 422 [BGH 14.09.1990 - RiZ (R) 1/90]; Remus ...mehr