Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. TB-Voraussetzungen.

Rn 2 Das Gericht entscheidet durch freies Ermessen, ob eine mündliche Erörterung durchgeführt werden soll. Das Gesetz geht also davon aus, dass eine solche nicht unbedingt notwendig ist (KG Beschl v. 16.8.12 – 25 WF 58/12, openJur 12, 71965 = FamRZ 13, 730). Spricht die jeweilige Lage aus Sicht der anwaltlichen Vertretung für die Durchführung eines Termins zur Erörterung, al...mehr

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§ 8 Testierfreiheit / IV. Umfang der Bindung

Rz. 57 Wenn der überlebende Ehegatte die Zuwendung angenommen hat, ist er an seine wechselbezügliche Verfügung gebunden und insoweit in seiner Testierfreiheit eingeschränkt. Jede beeinträchtigende letztwillige Verfügung, die den wechselbezüglichen Anordnungen widerspricht, ist unwirksam. Rechtsdogmatisch kann dies auf die §§ 2271 Abs. 2 S. 1, 2253 BGB gestützt werden; vielfa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Formen der Ernennung.

Rn 5 Der im Gesetz nicht genannte Oberbegriff zur Festlegung von Schiedsrichtern ist die Ernennung. Diese kann in Form der Bestimmung in der Schiedsvereinbarung erfolgen oder in der Form der (späteren) Benennung durch die Parteien zu Beginn des Schiedsverfahrens. Möglich ist schließlich auch die Benennung der Schiedsrichter durch dritte Personen. In der Praxis kommen hier in...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Entsprechende Anwendung des § 6 Abs 1 Nr 4 S 3 Hs 2 EStG (§ 8 Abs 2 S 4 Hs 2 EStG)

Rn. 446 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Das AmtshilfeRLUmsG vom 26.06.2013, BGBl I 2013, 1809 hat der Regelung in § 8 Abs 2 S 4 EStG den Hs 2 angefügt, wonach § 6 Abs 1 Nr 4 S 3 Hs 2 EStG entsprechend gilt. Bei der Nutzung von Elektrofahrzeugen oder von extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen sowie von Brennstoffzellenfahrzeugen iSd § 2 Nr 4 EmoG sind bei der Berechnung des Nu...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 3. Gütertrennung

Rz. 127 Wird ehevertraglich der Güterstand der Gütertrennung i.S.d. § 1414 BGB vereinbart, bestehen zwischen den Eheleuten keinerlei güterrechtliche Beziehungen. Beide Vermögensmassen werden jeweils isoliert betrachtet und bleiben vollumfänglich getrennt.[130] Ausgleichszahlungen zwischen den Eheleuten finden auch bei Beendigung des gewählten Güterstands nicht statt. Jeder E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Begründung der Beschwerdeentscheidung.

Rn 13 Eine Begründung des Beschlusses des Beschwerdegerichts schreibt das Gesetz nicht ausdrücklich vor. Eine Pflicht zur Begründung lässt sich jedoch aus allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätzen ableiten. Beschlüsse, welche der Rechtsbeschwerde unterliegen (vgl § 574 I), müssen den maßgeblichen Sachverhalt wiedergeben, über den entschieden wird, und außerdem den Streitgege...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) PKH-Beschwerde in der 2. Instanz.

Rn 20 Gg PKH-Entscheidungen in der Berufungsinstanz ist eine sofortige Beschwerde nicht gegeben, das folgt aus § 567 I, der die sofortige Beschwerde nur gg Entscheidungen im ersten Rechtszug eröffnet (BGH FamRZ 21, 1722). Auch wenn gg die Entscheidung in der Hauptsache kein Rechtsmittel gegeben ist oder wenn das Berufungsgericht nach §§ 916, 936 für die Entscheidung über ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Entstehungsgeschichte und Normzweck.

Rn 1 Der Einspruch wurde ursprünglich (§ 305 CPO) durch die vom Einspruchsführer vorzunehmende Zustellung eines bestimmenden und die Verhandlung vorbereitenden Schriftsatzes an den Gegner mit einer Ladung zum Termin erhoben (Mot zur CPO, 234 = Hahn/Mugdan, Materialien, 297). Mit der Novelle vom 1.6.1909 (RGBl 475) wurde die Partei- durch die Amtszustellung abgelöst. Die Rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm regelt das Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft (802c). Der zuständige Gerichtsvollzieher (s § 802e) fordert den Schuldner zur Zahlung auf, was eine Leistungsfrist von zwei Wochen (krit Schilken Rpfleger 06, 629, 635) in Gang setzt, nach deren fruchtlosem Ablauf er den Schuldner zur Abgabe der Auskunft lädt, belehrt und schließlich mit den in § 802c nähe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Auf Antrag des Musterklägers ordnet das Oberlandesgericht an, dass ein Musterbeklagter oder ein Dritter in seinem Besitz befindliche Beweismittel vorlegt, die für die Beweisführung des Musterklägers erforderlich sind, wenn der Musterklägermehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Rechtsbeschwerde zum BGH ist gegen jeden Musterentscheid statthaft, weil sie ausdrücklich im Gesetz zugelassen ist (§ 574 I 1 Nr 1 ZPO iVm § 23 I 1 KapMuG) und das Merkmal der grundsätzlichen Bedeutung (§ 574 II Nr 1 ZPO) kraft gesetzlicher Anordnung (§ 23 I 2 KapMuG) erfüllt ist. Die generelle Zulassung der Rechtsbeschwerde dient der umfassenden Richtigkeitskontrol...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Selbstständigkeit der Streitgenossen.

Rn 2 Das Gesetz bringt den Grundsatz der Selbstständigkeit durch die Formulierung zum Ausdruck, dass die Streitgenossen dem Gegner ›als Einzelne gegenüberstehen‹. Die Streitgenossenschaft bewirkt nur eine äußerliche Verbindung mehrerer Prozesse, deren innere Entwicklung selbstständig verläuft (BGHZ 8, 72, 78 = NJW 53, 420). Deshalb führt der einzelne Streitgenosse seinen Rec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Abrede und Klausel.

Rn 3 Das Gesetz hält die Schiedsvereinbarung (= Schiedsvertrag) für den Oberbegriff und trennt danach, ob diese Vereinbarung ein selbstständiges Vertragswerk darstellt (dann Schiedsabrede) oder ob die Vereinbarung Teil eines Vertrages, des sog Hauptvertrags, ist (dann Schiedsklausel). Zur Form dieser Vereinbarung s. § 1031. Zur Bestimmtheit s.u. Rn 10. In der Praxis sind Sch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Besondere Arten des Zusammenhangs

Rn. 246 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Der Zusammenhang muss sich nach der Eigenart des Tatbestandes richten. So erfordert § 22 Nr 1 EStG einen Zusammenhang mit der Verpflichtung/dem Recht aus dem Rentenstammrecht oder der den wiederkehrenden Bezügen zugrunde liegenden Vereinbarung; § 22 Nr 2 EStG den im Gesetz beschriebenen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang (Veräußerungsgesc...mehr

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§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / D. Stiftung und Testamentsvollstreckung

Rz. 77 Da die Gründung der Stiftung von Todes wegen gerade erst nach dem Tod des Erblassers erfolgt,[148] bietet sich die Anordnung der Testamentsvollstreckung an, um die ordnungsgemäße und erfolgreiche Durchführung des Anerkennungsverfahrens sicherzustellen. Neben vielen praktischen Vorteilen, die auch in anderen Fällen für eine Testamentsvollstreckung sprechen können, ist ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Bindung und Änderbarkeit.

Rn 6 Ist ein Schiedsspruch von den Schiedsrichtern unterzeichnet, so tritt eine Bindung des Schiedsgerichts in der Weise ein, dass der Schiedsspruch nicht mehr abgeändert werden kann. Davon ausgenommen sind blanke Berichtigungen (§ 1058 IV). Ferner ist davon ausgenommen die Möglichkeit, dass das Schiedsgericht durch ein einstimmiges Votum eine Änderung des Schiedsspruchs bes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vollbeweis und Glaubhaftmachung.

Rn 16 Der Vollbeweis unterscheidet sich von der Glaubhaftmachung durch das jeweils erforderliche Beweismaß, dh den Grad der Überzeugung, den das Gericht gewinnen muss, um eine streitige Tatsache seiner Entscheidung zugrunde legen zu dürfen. Während der Vollbeweis entspr dem in § 286 I 1 festgelegten Regelbeweismaß die volle Überzeugung des Gerichts vom Vorliegen der behaupte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Normzweck.

Rn 1 § 139 verpflichtet das Gericht, durch Fragen und Hinweise an die Parteien auf eine sachgerechte Prozessführung durch diese hinzuwirken. Die materielle Prozessleitung durch das Gericht (zur Abgrenzung von der formellen Prozessleitung s § 136 Rn 1 f) soll ein faires und effizientes Verfahren sicherstellen, das möglichst optimale Rahmenbedingungen zur gerechten und angemes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Form und Inhalt.

Rn 5 Das Gesetz stellt keine ausdrücklichen Anforderungen an die Form oder Überzeugungskraft des neuen Gutachtens. Eine generelle Eignung zur Herbeiführung einer abweichenden Entscheidung ist jedoch nur anzunehmen, wenn es sich um schriftliche Ausführungen handelt, die ›auf Basis anerkannter wissenschaftlicher Grundsätze zu Fragen und Aspekten der genetisch-biologischen Abst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Präsident.

Rn 3 Präsidenten (Präsidentinnen) sind durch die Landesgesetze zur Verwaltung und Dienstaufsicht berufen (vgl etwa §§ 16, 17 AGGVG BW; Art 19, 20 AGGVG Bay; §§ 20 ff AGGVG Nds). § 59 hingegen spricht ausschließlich ihre Tätigkeit im Richteramt an (s Rn 4). Darüber hinaus weist das Gesetz den Präsidenten in §§ 21a ff eine eigene Rolle mit Rechten und Pflichten in der Selbstve...mehr

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§ 24 Erbvertrag / d) Entbindung von der notariellen Verschwiegenheitspflicht

Rz. 36 Nicht nur Ärzte, sondern auch und vor allem Notare unterliegen einer Verschwiegenheitspflicht. Hiervon kann nur der Erblasser – im Falle des Erbvertrags alle Vertragschließenden – befreien. Ist der Erblasser (und/oder ein weiterer Vertragsteil) verstorben, kann nur der Landgerichtspräsident als zuständige Aufsichtsbehörde die Befreiung vornehmen (vgl. § 18 Abs. 2 Hs. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Härtefallregelung (Abs 3).

Rn 3 Die Regelung des § 27 VersAusglG, wonach ein VA ausnw nicht stattfindet, wenn er grob unbillig wäre, findet auch im Abänderungsverfahren Anwendung. Berücksichtigungsfähig sind allerdings nur solche Umstände, die nachträglich entstanden sind. Umstände, die bereits bei Erlass der Erstentscheidung vorgelegen haben, aber nicht geltend gemacht oder berücksichtigt worden sind...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Abänderung (Abs 1).

Rn 2 Die Abänderung setzt eine formell rechtskräftige Entscheidung voraus. Ermöglicht wird also die Anpassung der rechtskräftigen Endentscheidung an geänderte Verhältnisse. Die Entscheidung muss eine Dauerwirkung zum Gegenstand haben (insb Duldungs-, Regelungs- oder Unterlassungsanordnungen). Es müssen sich die der Entscheidung zugrunde liegenden Tatsachen oder die Rechtslag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

Rn 6 Eine Verpflichtung zur Eidesleistung besteht nicht; die vernommene Partei kann den Eid verweigern (§ 453 II). Darüber und über die Folgen der Verweigerung für die Beweiswürdigung sollte die Partei belehrt werden, auch wenn das Gesetz eine förmliche Belehrung nicht vorschreibt. Ebenso ist die Partei vor der Beeidigung darauf hinzuweisen, dass eine falsche uneidliche Auss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Materieller.

Rn 9 Bei der Prüfung der Begründetheit des Antrags wägt das Gericht die Interessen von Schuldner und Gläubiger nach pflichtgemäßem, aber nicht gebundenem Ermessen gegeneinander ab (Köln NJW-RR 87, 189). Es nimmt eine summarische Prüfung vor (Zweibr MDR 97, 1157), die voraussetzt, dass der Rechtsbehelf überhaupt, wenn auch nicht überwiegend Aussicht auf Erfolg hat (Köln NJW-R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Rechtssätze können grds nicht Gegenstand des Beweises sein. Das Gesetz geht davon aus, dass der Richter das geltende Recht kennt oder, wenn es ihm nicht bekannt ist, vAw ermittelt (iura novit curia). Dazu gehört nicht nur das gesamte inländische Gesetzesrecht einschließlich des internationalen Privatrechts (BGH NJW 96, 54 [BGH 21.09.1995 - VII ZR 248/94]), des internati...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Sachlich.

Rn 10 Wie schon § 375, stellt auch § 377 III eine Abkehr von der unmittelbaren Beweisaufnahme dar. Wenngleich die früher im Gesetz enthaltene Beschränkung des schriftlichen Verfahrens auf die Mitteilung von Tatsachen, die in Aufzeichnungen enthalten sind, entfallen ist, zeigt dieses Bsp doch, dass nur ein relativer enger Kreis von Fragen für § 377 III in Betracht kommt, näml...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 6 EuGFVO – Sprachen.

Gesetzestext (1) Das Klageformblatt, die Antwort, etwaige Widerklagen, die etwaige Antwort auf eine Widerklage und eine etwaige Beschreibung etwaiger Beweisunterlagen sind in der Sprache oder einer der Sprachen des Gerichts vorzulegen. (2) Werden dem Gericht weitere Unterlagen nicht in der Verfahrenssprache vorgelegt, so kann das Gericht eine Übersetzung der betreffenden Unt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Rechtsbeschwerde ist binnen einer Notfrist von einem Monat nach Zustellung des Beschlusses durch Einreichen einer Beschwerdeschrift bei dem Rechtsbeschwerdegericht einzulegen. 2Die Rechtsbeschwerdeschrift muss enthalten:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 199 FamFG – Anwendung des Adoptionswirkungsgesetz.

Gesetzestext Die Vorschriften des Adoptionswirkungsgesetzes bleiben unberührt. Rn 1 Die Bestimmung trifft eine Ergänzung zu § 97 Abs 2 für das AdWirkG. Dieses Gesetz geht über die Umsetzung und Ausführung von Rechtsakten nach § 97 Abs 1 hinaus. Die Vorschriften des AdWirkG verdrängen als Spezialvorschriften die des FamFG. Da es sich gleichwohl um eine Familiensache handelt, ...mehr

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§ 21 Schiedsklauseln in let... / aa) Rechtsnatur einer Schiedsklausel

Rz. 25 Im Zusammenhang mit der Frage, wie man sich einer in einem Testament angeordneten Schiedsklausel entledigen kann und welche Folgen mit einer dementsprechenden Ausschlagungserklärung verbunden sind, ist zunächst zu klären, wie eine Schiedsklausel rechtsdogmatisch einzuordnen ist. Handelt es sich bei der Schiedsklausel um eine Auflage, käme u.U. eine Ausschlagung i.S.v....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Rechtskrafterstreckung kraft gesetzlicher Anordnung.

Rn 41 In bestimmten Fällen ordnet das Gesetz eine Erstreckung der Rechtskraft auf dritte Personen an, die nicht Rechtsnachfolger einer Partei sind. Die Wirkung kann sich dabei auf bestimmte einzelne Personen, einen in bestimmter Weise abgrenzbaren Personenkreis oder aber auf alle erstrecken, ohne dass es sich im letzten Fall um eine Gestaltungswirkung (s Rn 9) handelt. 1. Auf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Maßnahmen zu beschleunigten Verfahrensdurchführung bei begründeter Rüge, Abs 2 S 2.

Rn 26 Hält das Gericht die Rüge für begründet, weil die bisherige Verfahrensdauer, gemessen an den genannten Kriterien, unangemessen lang ist, hat es unverzüglich geeignete Maßnahmen zur vorrangigen und beschleunigten Durchführung des Verfahrens zu ergreifen. Rn 27 Das Gesetz schreibt vor, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung zu prüfen ist (§ 155b II 2 Hs 2), was in ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bestimmen, bestellen, regeln oder verteilen.

Rn 69 Diese Handlungen des Präsidiums sind in Abs 3 S 1 abstrakt in dem Begriff Anordnungen zusammengefasst. Die Summe der Anordnungen ist nach Abs 2 die Geschäftsverteilung, ihre Niederschrift nach Abs 9 der Geschäftsverteilungsplan. Nach den Elementen des Anordnungsbegriffs wird der Geschäftsverteilungsplan gelegentlich zerlegt in den ›Besetzungsplan‹, den ›Bestellungsplan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich und Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift bestimmt besondere Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gg bestimmte öffentlich-rechtliche Rechtsträger und Körperschaften. Diese Voraussetzungen müssen zusätzlich zu den allgemeinen und besonderen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung vorliegen. Nicht jede Vollstreckungsart gg jede öffentlich-rechtliche Körperschaft fällt unter...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rechte und Pflichten des Musterklägers (Abs 2).

Rn 2 Die Erwartung an den Musterkläger, dass er das Verfahren sachdienlich durchführt, ist rein faktischer Natur und enthält keine rechtliche Verpflichtung zur Rücksichtnahme auf die anderen Kläger (Bergmeister 214). Der Musterkläger ist also weder Vertreter noch treuhänderischer Sachwalter für alle anderen Kl, sondern er bildet mit ihnen nur eine Zufallsgemeinschaft im Mass...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 24 § 156 Abs 2 regelt in Ergänzung zu § 36 die gerichtliche Billigung einer einvernehmlichen Regelung in Umgangsverfahren (Umgang des Kindes mit den Eltern, § 1684 III BGB, Umgang mit Bezugspersonen, § 1685 BGB sowie des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters nach § 1686a BGB) und Herausgabeverfahren nach § 1632 BGB. Auch die Betreuung eines Kindes im paritätischen Wechselm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gesetzliche Möglichkeiten.

Rn 48 Als Instrument der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens kommt der materiellen Rechtskraft grds eine überragende Bedeutung zu. Es ist daher den Parteien grds verwehrt, die rkr Entscheidung mit der Behauptung anzugreifen, der Rechtsstreit sei unrichtig entschieden worden. Der Korrektur bloßer Rechtsanwendungsfehler setzt die materielle Rechtskraft stets eine Grenze. A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift wurde durch Art 2 Ziff 3 des KapMuG in die ZPO eingeführt. Sie trat zum 1.1.05 in Kraft und war an seine Geltungsdauer gebunden. Nach einer Verlängerung der Geltungsdauer um zwei Jahre trat das bisherige KapMuG zum 1.11.12 außer Kraft. Zugleich wurde durch das KapMuG-ReformG eine zum 1.11.12 in Kraft tretende Neufassung verabschiedet, die zunächst bis 31....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zweck

Rn 59 Durch das Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und in den Fachgerichtsbarkeiten v 15.7.24 (BGBl 24 I Nr 237) wird die bisher in § 128a II geregelte Beweisaufnahme per Videokonferenz aus systematischen Gründen nach § 284 als der zentralen Norm zur Beweisaufnahme verschoben und gleichzeitig inhaltlich erweitert. Wie die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Arten der Schriftsätze.

Rn 2 Nach ihrem Inhalt unterscheidet man die vorbereitenden Schriftsätze von den bestimmenden Schriftsätzen. Nur die vorbereitenden Schriftsätze sind im Gesetz in allg Form geregelt (§§ 129 ff). Sie sind in zentraler Weise darauf ausgerichtet, den künftigen Vortrag einer Partei in der mündlichen Verhandlung anzukündigen. Demgegenüber enthalten bestimmende Schriftsätze solche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift zieht prozessuale Konsequenzen aus der umwandlungsrechtlichen Haftungsbeschränkung bei der Spaltung gem § 133 Abs 3 S 2 UmwG. Grds haften die an der Spaltung beteiligten Rechtsträger gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten des übertragenden Rechtsträgers. Durch Gesetz vom 22.2.23 ist mWz 1.3.23 die UmwandlungsRL 2019/2121 in das deutsche Umwandlungs...mehr

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§ 14 Vollerbeneinsetzung / 1. Juristische Personen

Rz. 35 Das Gesetz geht ohne Weiteres davon aus, dass eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts Erbe werden kann (vgl. §§ 2044 Abs. 2 S. 3, 2101 Abs. 2, 2106 Abs. 2 S. 2, 2109 Abs. 2, 2163 Abs. 2 BGB). Es spricht also nichts gegen die Erbeinsetzung z.B. einer GmbH, einer AG, eines eingetragenen Vereins, aber auch des Bundes, der Länder oder Gemeinden. Vora...mehr

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§ 14 Vollerbeneinsetzung / 1. Allgemeines

Rz. 41 Nach § 2064 BGB kann der Erblasser ein Testament nur persönlich errichten. Damit einher geht auch, dass es sein höchstpersönliches Recht ist, den oder die Erben zu bestimmen. Nach § 2065 BGB kann der Erblasser keine letztwillige Verfügung in der Weise treffen, dass ein anderer zu bestimmen hat, ob sie gelten soll oder nicht (§ 2065 Abs. 1 BGB); er kann zudem die Besti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung (EuKoPfVODG) vom 21.11.16 (BGBl I, 2591; s vor §§ 704 Rn 23) eingefügt worden. Mit der neuen Bestimmung soll eine Vereinfachung und ...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 3. Obergrenze Verkehrswert des Eigentums

Rz. 167 Der Gegenstandswert darf weiterhin nicht höher liegen als der Verkehrswert des Eigentums der Kläger und auf Klägerseite beigetretenen Parteien. Hier hat der Gesetzgeber klargestellt, dass es zu einer Addition der Verkehrswertanteile der Klägerseite kommen soll und nicht, dass nur der höchste Verkehrswert ausschlaggebend sein soll. Beispiel: Der Wert des Teileigentums ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung.

Rn 39 Die Entscheidung des Beschwerdegerichts ergeht durch Beschl. Das Beschwerdegericht kann sogleich entscheiden, wenn die Sache unmittelbar entscheidungsreif ist. Ansonsten ist es zu eigenen Ermittlungen befugt und kann Tatsachen feststellen. Rn 40 Die Anhörung des Gegners im Beschwerdeverfahren ist entbehrlich, wenn die Beschwerde unbegründet ist. Richtet sich die Beschwe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gliederung.

Rn 14 Es empfiehlt für den Regelfall eine Untergliederung der Gründe wie folgt, wobei Zwischenüberschriften die Übersichtlichkeit fördern können und kein Tabu sein sollten: 1. Ausführungen zur Prozesssituation, soweit erforderlich, 2. ein Eingangssatz, der sich aber nicht in der Wiederholung des Tenors erschöpfen sollte (besser: ›Die Klage ist unbegründet, da der Kl keinen A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kontext der Änderung.

Rn 2 Neben der Einführung von § 552b hat das Gesetz auch geregelt, dass § 565 aF in § 555 aufgeht. Die in den bisherigen § 555, 565 aF enthaltenen Regelungen gehören systematisch zusammen und werden – ohne inhaltliche Änderung – aus diesem Grunde in einer Vorschrift zusammengefasst (BTDrs 20/8762 S 15). In § 565 nF ist Inhalt und Form der neuen Leitentscheidung geregelt. Fla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Form des Antrags, Formularzwang (§ 292 Abs 6).

Rn 24 Für den Antrag sieht das Gesetz keine bestimmte Form vor. Für Rechtsanwälte und Behörden sieht § 14b seit dem 1.1.22 zwingend die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vor. Nach Sinn und Zweck der Vorschrift, das gerichtliche Verfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen (vgl § 14b Rn 1), gilt sie für Anwälte iR ihrer Tätigkeit als Beteiligtenver...mehr