Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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ZErb 08/2025, Tod des Miete... / 2. Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Anordnung der Nachlasspflegschaft

Gegen die Ablehnung der Anordnung der Nachlasspflegschaft ist gem. § 59 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) als Rechtsmittel die Beschwerde gegeben. a. Auszüge aus zwei Gerichtsentscheidungen auf entsprechende Beschwerden: OLG München, Beschl. v. 20.3.2012 – 31 Wx 81/12 [3] Zitat "… Nach der zwingenden Re...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Anerkenntnisurteil.

Rn 8 Nach § 555 Abs 4 darf das Revisionsgericht ein Anerkenntnisurteil nur erlassen, wenn der Kläger dies ausdrücklich beantragt. Der Kläger soll nach einem Anerkenntnis des Beklagten in der Revisionsinstanz wählen können, ob der Rechtsstreit durch Anerkenntnisurteil oder durch streitiges Urt mit Begründung beendet wird. Damit schützt das Gesetz das Interesse des Klägers an ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verfahren nach Ermessen (Abs 4 S 1).

Rn 31 Soweit keine Parteivereinbarungen vorliegen und auch das Gesetz keine Regelung enthält, kann das Schiedsgericht nach IV 1 das Verfahren nach freiem Ermessen bestimmen. Dazu ist es insb möglich, dass das Schiedsgericht verfahrensleitende Verfügungen erlässt, die die vorgegebenen Verfahrensregeln ergänzen und auf den konkreten Fall zugeschnitten sind (Wagner/Bülau Schied...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm dient der Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle des Mediators. Dabei trennt das Gesetz zwischen dem allgemeinen Mediator und dem zertifizierten Mediator.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / [Ohne Titel]

Rn 1 Aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung ergibt sich der Auskunfts- bzw Informationsanspruch des von der Datenübermittlung Betroffenen. Abs. 6 wurde eingefügt durch Gesetz vom 20.11.19 (BGBl I S 1724) und dient der Anpassung der Rechtsnormen an die DSGVO.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zweifel oder Uneinigkeit an der Bendigung der Vormundschaft.

Rn 2 Der Anwendungsbereich der Vorschrift dürfte gering sein. Zweifel an der Beendigung der Vormundschaft haben in der jüngeren Vergangenheit oftmals im Zusammenhang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingskindern bestanden, da zum einen die Volljährigkeit nach dem gem Art 7 EGBGB maßgeblichen Heimatrecht einschließlich einer etwaigen Rück- oder Weiterverweisung ermittel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Durch Vereinbarung der Parteien können Fristen, mit Ausnahme der Notfristen, abgekürzt werden. 2Notfristen sind nur diejenigen Fristen, die in diesem Gesetz als solche bezeichnet sind. (2) Auf Antrag können richterliche und gesetzliche Fristen abgekürzt oder verlängert werden, wenn erhebliche Gründe glaubhaft gemacht sind, gesetzliche Fristen jedoch nur in den besonders...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsbeschwerde.

Rn 16 Gg die Beschwerdeentscheidung findet die Rechtsbeschwerde statt, wenn sie vom Beschwerdegericht zugelassen wurde (§ 574 I 1 Nr 2). Eine Rechtsbeschwerde gg das Zwischenurteil des Berufungsgerichts oder des OLG im ersten Rechtszug findet dagegen nicht statt, weil das Gesetz gg Urteile eines Berufungsgerichts (oder auch eines OLG im ersten Rechtszug) keine Rechtsbeschwer...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / I. Bestimmung der Gebühr

Rz. 3 Das RVG kennt zwei Berechnungsweisen der Gebühren. Zunächst kann es die Gebühren allein nach dem Betrag festlegen. Gerade im Bußgeld- und Strafrecht und in einigen Fällen des Sozialrechtes richten sich die Gebühren unabhängig vom Streitwert nach einem Eurobetrag. Diese Betragsgebühren können als Wertgebühren (oder auch Festgebühren), wie z.B. die Beratungshilfegebühr v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGGVG § 43 EGGVG

Zusammenfassung § 43 EGGVG0 § 169 Abs. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes findet keine Anwendung auf Verfahren, die am 18. April 2018 bereits anhängig sind. Rn 1 § 43 wurde mWv 19.10.17 durch Gesetz v 8.10.17 (BGBl I, 3546) in das EGGVG eingefügt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zuständigkeit in Fällen mit Auslandsberührung (Abs 2).

Rn 2 Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass das Gesetz Klagen gg im Ausland ansässige Unternehmen generell ausschließen wollte (vgl zu diesen Konstellationen auch Thönissen EuZW 23, 637). I. Beklagtes Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat. Rn 3 In Fällen mit Auslandsberührung mag die Zuständigkeitskonzentration nicht immer gelingen. Das liegt an der vorrangig anwendb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Einer Androhung der gesetzlichen Folgen der Versäumung bedarf es nicht; sie treten von selbst ein, sofern nicht dieses Gesetz einen auf Verwirklichung des Rechtsnachteils gerichteten Antrag erfordert. (2) Im letzteren Fall kann, solange nicht der Antrag gestellt und die mündliche Verhandlung über ihn geschlossen ist, die versäumte Prozesshandlung nachgeholt werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Soweit dieses Gesetz dem Richter, dem Rechtspfleger, dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder dem Gerichtsvollzieher die handschriftliche Unterzeichnung vorschreibt, genügt dieser Form die Aufzeichnung als elektronisches Dokument, wenn die verantwortenden Personen am Ende des Dokuments ihren Namen hinzufügen und das Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Berlin.

Rn 21 Vertretungsregelungen enthalten das Allgemeine Zuständigkeitsgesetz (AZG) v 22.7.96, GVBl 302, 472, zuletzt geändert durch Gesetz v 12.5.22, GVBl 191, die Verwaltungsvorschriften v 23.1.90, ABl 202, die nach wie vor Geltung beanspruchen (ABl 99, 4855). Vgl auch die AnO im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung v 13.2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vertrag oder einseitige Klausel.

Rn 5 § 1029 geht von einer vertraglichen, also einer zweiseitigen Vereinbarung aus. Demgegenüber ergibt sich aus § 1066, dass Schiedsgerichte auch durch einseitige Klauseln eingerichtet werden können. Das Gesetz nennt insb Schiedsgerichte auf Grund letztwilliger Verfügungen. In Betracht kommen ferner Satzungen von Vereinen, Verbänden und vergleichbaren Vereinigungen (zu Einz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Durchsuchung und Beschlagnahme im Unternehmen

Rz. 1031 [Autor/Stand] Die Durchsuchung eines Unternehmens[2] soll rechtmäßig sein, wenn sich der Tatvorwurf gegen die Geschäftsführer der betroffenen GmbH richtet und diese im Übrigen die Straftat in ihrer Funktion als Organ einer Kapitalgesellschaft begangen haben[3]. Dies dürfte aber bei der Hinterziehung von Körperschaft- und Gewerbesteuer regelmäßig der Fall sein. Insow...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Arten der Parteivernehmung.

Rn 6 Das Gesetz unterscheidet zwischen der Parteivernehmung vAw und derjenigen auf Antrag (Beweisantritt) einer Partei. I. Parteivernehmung von Amts wegen. Rn 7 Die Parteivernehmung vAw regelt § 448, wobei es auf die Beweislast nicht ankommt. Sie ist nur zulässig, wenn das Ergebnis der Verhandlungen und einer etwaigen Beweisaufnahme nicht ausreicht, um eine Überzeugung des Ger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Sicherheit.

Rn 5 Das Gesetz betont ausdrücklich, dass das Schiedsgericht im Zusammenhang mit solchen einstweiligen Maßnahmen in jeder Hinsicht Sicherheitsleistung anordnen kann. Allerdings ist die Anordnung einer Sicherheitsleistung ihrerseits eine vorläufige Maßnahme, so dass Abs 1 S 2 im Wesentlichen deklaratorische Bedeutung hat. Angesichts der gesetzlichen Formulierung kann eine Sic...mehr

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§ 14 Vollerbeneinsetzung / Literaturtipps

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Baden-Württemberg.

Rn 19 Die Vertretung des Landes ist geregelt durch Art 49 II der Landesverfassung iVm AnO v 17.1.55, GBl 8, idF v 25.9.01, GBl 552; Bek v 28.2.12, GBl 138, zuletzt geändert durch Gesetz v 4.2.21, GBl 182.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ausschließliche Zuständigkeit (§ 40 II Nr 2).

Rn 5 Ausschließliche Zuständigkeit iSd § 40 II Nr 2 meint nicht nur die örtliche, sondern auch die sachliche Zuständigkeit. Der Begriff ›Gerichtsstand‹ ist insoweit ggü den §§ 12 ff erweitert (allgM; s nur Zö/Schultzky Rz 6; Musielak/Voit/Heinrich Rz 5; ThoPu/Hüßtege Rz 6; vgl auch § 12 Rn 2). Es muss sich um eine ausschließliche gesetzliche Zuständigkeit handeln (Musielak/V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beweismaßsenkung.

Rn 25 In einer Vielzahl von Fällen weicht das Gesetz vom Regelbeweismaß ab und begnügt sich mit einem geringeren Grad an richterlicher Überzeugung. Dazu gehören zunächst sämtliche Vorschriften, in denen das Gesetz die bloße Glaubhaftmachung einer behaupteten Tatsache ausdrücklich erlaubt oder gar vorschreibt (s die Aufstellung § 294 Rn 1). Bei ihnen reicht die überwiegende W...mehr

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§ 23 Ehegattentestament / III. Unmittelbare Einsetzung der Kinder/Enkelkinder

Rz. 60 Vor allem im Rahmen der sog. Nießbrauchslösung (hierzu ausführlich Rdn 30) werden anders als bei der Einheits- und Trennungslösung regelmäßig die Kinder unmittelbar beim ersten Erbfall zu Erben eingesetzt. Dies kann in der Weise geschehen, dass nur sie allein erben oder in Erbengemeinschaft gemeinsam mit dem überlebenden Ehegatten. Um diesen abzusichern, bedarf es reg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Belehrung.

Rn 9 Eine Belehrung über das aus § 384 erwachsende Recht schreibt das Gesetz nicht vor, wenngleich sie, sofern die entspr Umstände zu Tage treten, aus Gründen der Fairness ggü dem Zeugen geboten sein kann (Musielak/Voit/Huber § 384 Rz 1).mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Bremen / 2. Landesgesetzliche Abweichung

Rz. 13 [Autor/Stand] In seinem Gesetzentwurf[2] führt der Bremische Senat aus, dass nachdem 97 Prozent der Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes ergangen waren, Auswertungen im Hinblick auf mögliche Belastungsverschiebungen erfolgt seien. Diese hätten bei Anwendung der bundesgesetzlichen Steuermesszahlen – unter der Annahme eines aufkommensneutralen Hebesatzes – f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm stellt klar, dass es die Aufgabe des Gerichts (genauer: dessen Geschäftsstelle auf Weisung des Richters) ist, Zeugen zum Termin herbeizuschaffen. Eine § 220 StPO entspr Norm kennt das Zivilprozessrecht dagegen nicht (Zö/Greger § 377 Rz 1). Durch Gesetz vom 15.7.24 wurden in Abs 2 die Nr 4 und 5 mit Wirkung ab 19.7.24 angefügt.mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / a) Belastungsgegenstand

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die widerlegbaren gesetzlichen Vermutungen.

Rn 3 Nach dem Gegenstand der Vermutung ist zunächst zu unterscheiden zwischen Tatsachen- und Rechtsvermutungen. Bei den Tatsachenvermutungen schließt das Gesetz von einem tatbestandsfremden Umstand auf das Vorliegen eines gesetzlichen Tatbestandsmerkmals, also etwa aus dem Besitz des Pfandes auf dessen Rückgabe durch den Pfandgläubiger (§ 1253 II BGB) oder aus dem Besitz des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Persönlicher Anwendungsbereich.

Rn 1 Von dem Gesetz erfasst sind ausschließlich zivilrechtliche Streitigkeiten zwischen Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB); zu möglichen Erweiterungen vgl § 4 III.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Ehegatten, eingetragene Lebenspartner (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 11 [Autor/Stand] Für die Gewährung des Freibetrags i.H.v. 500.000 Euro ab 1.1.2009 kommt es nur darauf an, dass die Ehe bis zum Tode bestanden hat (s. § 15 ErbStG Rz. 16). Geschiedene Ehegatten fallen unter § 16 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG, weil sie nach § 15 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG in die Steuerklasse II fallen (s. § 15 ErbStG Rz. 16 und 56). Rz. 12 [Autor/Stand] Die Höhe des Ehegat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die den Gerichten zugewiesene Anordnung von Vollstreckungshandlungen und Mitwirkung bei solchen gehört zur Zuständigkeit der Amtsgerichte als Vollstreckungsgerichte. (2) Als Vollstreckungsgericht ist, sofern nicht das Gesetz ein anderes Amtsgericht bezeichnet, das Amtsgericht anzusehen, in dessen Bezirk das Vollstreckungsverfahren stattfinden soll oder stattgefunden hat....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Nutzungswert bei Familienheimfahrten (§ 8 Abs 2 S 5 EStG)

Rn. 450 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Wird ein betriebliches Kfz zu Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung (dazu ausführlich s § 9 Rn 660 ff, 770 ff (Teller)) genutzt, sind nach § 8 Abs 2 S 5 Hs 1 EStG für jeden Entfernungskilometer zwischen dem Ort des eigenen Hausstandes und dem Beschäftigungsort 0,002 % des maßgeblichen Pkw-Listenpreises zu erfassen;...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Gericht hat unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr oder für nicht wahr zu erachten sei. 2In dem Urteil sind die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind. (2) An gesetzliche Beweis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausschließliche Gerichtsstände.

Rn 5 Ausschließlich sind nur die Gerichtsstände, die als solche gekennzeichnet sind. Sie können gesetzlich bestimmt sein oder sich aus einer zulässigen Gerichtsstandsvereinbarung ergeben (s dazu § 38 Rn 2). Liegt ein ausschließl Gerichtsstand vor, so ist das Verfahren zwingend vor diesem Gericht zu führen (s dazu näher Rn 8). Bsp für gesetzlich geregelte ausschl Gerichtsstän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Amtsgerichte sind ferner zuständig für 2Die Zuständigkeit nach Satz 1 Nummer 1 ist eine ausschließliche. (2) Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sindmehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / 1. Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 35 Seit dem 1.1.2024 gelten die Regelungen des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG), die dieser Darstellung zugrunde liegen. Die wesentlichen gesetzlichen Regelungen zur GbR, die die Grundform der Personengesellschaften darstellt, sind das Einstimmigkeitserfordernis (§ 714 BGB), auch für Übertragung von Beteiligungen (§ 711 BGB), die Geschä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. § 15a Abs 2 EStG: Verlustverrechnung mit Gewinnen aus der Beteiligung

Schrifttum: Pyszka, Ernstliche Zweifel am Saldierungsverbot des § 15a EStG – Anmerkung zum Beschluss des BFH v 12.09.1996, BB 1997, 2153; Resing/Gröning, Ernstliche Zweifel am Saldierungsverbot des § 15a EStG? – Anmerkung zum BFH-Beschluss v 12.09.1996, DStR 1997, 769; Theisen, Gewinne der dritten Art? – Anmerkungen zum Saldierungsverbot nach § 15a Abs 2 EStG, DStR 1998, 1896. V...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Internal Investigations und Compliance

Schrifttum: S. zunächst das Schrifttum vor Rz. 952 sowie bei § 377 vor Rz. 405. Ballo, Beschlagnahmeschutz im Rahmen von Internal Investigations – Zur Reichweite und Grenze des § 160a StPO, NZWiSt 2013, 46; Baur/Holle, Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes – Eine erste Einordnung, ZRP 209, 186; Bay, Handbuch Internal Investigations, 2013; Bittmann/Molkenbur, Private Ermittl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Urteil

Schrifttum: Bilsdorfer, Betriebsprüfungsbericht als Urteilsgrundlage, StBp 1991, 12; Böttcher/Mayer, Änderungen des Strafverfahrensrechts durch das Entlastungsgesetz, NStZ 1993, 153; Ceffinato, Strafprozessuale Hinweispflichten bei veränderten Sachlagen, JR 2020, 6; Dörn, Betriebsprüfung und Steuerstrafverfahren, StBp 1991, 173; Ellbogen, Grundzüge der strafrechtlichen Urteil...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Verfassungsbeschwerde

Schrifttum: Fleury, Verfassungsprozessrecht, 9. Aufl. 2012; Gusy, Die Verfassungsbeschwerde. Voraussetzungen, 1988; Klein/Sennekamp, Aktuelle Zulässigkeitsprobleme der Verfassungsbeschwerde, NJW 2007, 945; Lechner/Zuck, BVerfGG, 8. Aufl. 2019; Lübbe-Wolff, Die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde, AnwBl. 2005, 509; Lübbe-Wolff/Geisler, Neuere Rechtsprechung des BVerfG zum Vollz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Gesetzgebung und eingeschränkter Anwendungsbereich.

Rn 1 Der Grundsatz, dass ausländische Titel im Inland nicht ipso iure vollstreckbar sind, sondern ihnen die Vollstreckbarkeit im Inland gesondert zuerkannt werden muss (sog Exequatur-Verfahren), war für die grenzüberschreitende Vollstreckung ausländischer Gerichtsentscheidungen in Deutschland lange Zeit charakteristisch. Mit der Neufassung der Verordnung des Europäischen Par...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Evaluation des FamFG.

Rn 9 Die Evaluation des FamFG hat keinen wesentlichen Änderungsbedarf aufgedeckt und die Konzeption des Gesetzes weitgehend bestätigt. Das überrascht nicht, weil die Evaluation methodisch fragwürdig war und die die freiwillige Gerichtsbarkeit betreffenden Bücher 1–8 bei der Befragung unterrepräsentiert waren (Holzer NotBZ 18, 365; ders. NotBZ 18, 409, 417). Die Evaluation de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Eine Entscheidung ist stets als auf einer Verletzung des Rechts beruhend anzusehen,mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Entspricht die von einer ausländischen Behörde vorgenommene Beweisaufnahme den für das Prozessgericht geltenden Gesetzen, so kann daraus, dass sie nach den ausländischen Gesetzen mangelhaft ist, kein Einwand entnommen werden.mehr

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§ 19 Familienrechtliche Ano... / 2. Elterliche Vertretungsmacht (Außenverhältnis)

Rz. 3 Aus dem elterlichen Sorgerecht im Innenverhältnis folgt gem. § 1629 Abs. 1 BGB ein Gesamtvertretungsrecht beider Eltern nach außen.[2] Übt ein Elternteil die elterliche Sorge etwa nach dem Tod des anderen Elternteils alleine aus, ist dieser der alleinige Vertreter (§ 1629 Abs. 1 S. 3 BGB). Rz. 4 Die elterliche Vertretungsmacht unterliegt Grenzen. So besteht ein Vertretu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen und Entstehungsgeschichte.

Rn 1 § 690 III wurde aufgehoben gem. Art 11 Nr 7 iVm Art 33 I des Gesetzes v 5.7.17 (BGBl I 17, 2208) mWv 1.1.18. Gleichzeitig wurde sein Inhalt, mit weiteren Änderungen, durch § 702 II nF ersetzt und deshalb § 691 I Nr 1 um den Verweis auf § 702 II ergänzt. Rn 2 Die Voraussetzungen für den Erlass des MB prüft der Rechtspfleger. Er ist bis zur Abgabe zuständig, auch soweit da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Form und Inhalt der Bestellungsurkunde.

Rn 5 Das Gesetz sieht zwar keine besonderen Formvorschriften vor, allerdings verlangt der Charakter als Urkunde Schriftform (BeckOK BGB/Bettin § 1791 BGB aF Rz 20; MüKoBGB/Spickhoff § 1791 BGB aF Rz 2). Rn 6 § 168 I 2 enthält Vorgaben über den notwendigen Inhalt der Urkunde und orientiert sich in Aufbau und Formulierung an der für Betreuungssachen geltenden Vorschrift des § 2...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Entstehung der Vorschrift

Rz. 2 [Autor/Stand] Die Vorschrift ist durch das Erbschaftsteuerreformgesetz v. 24.12.2008[2] in das Bewertungsgesetz eingefügt worden. Rz. 3 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltung hat die Bewertung des Grundvermögens zunächst mit gleich lautenden Erlassen vom 5.5.2009[4] – GV-Erlass vom 5.5.2009 – näher erläutert und dabei in Abschn. 19 auch Erläuterungen zu den Bewirtschaftungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Verhältnis zu anderen Vorschriften (§ 50d Abs 9 S 3 EStG)

Rn. 172 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 50d Abs 9 S 3 EStG regelt das Verhältnis zu weiteren Vorschriften, die einen Übergang von der Freistellung zur Anrechnung vorsehen; dies sind zum einen auf DBA-Ebene vereinbarte Switch-over-, Subject-to-tax- oder Remittance-base-Klauseln (vgl die Zusammenstellung in BMF vom 20.06.2013, BStBl I 2013, 980) sowie zum anderen die innerstaatli...mehr