Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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§ 15 Vermächtniserfüllung / aa) Die Dreimonatseinrede

Rz. 155 Auch nach Annahme der Erbschaft steht dem Erben die Einrede zu, die Erfüllung einer Nachlassverbindlichkeit innerhalb der ersten drei Monate nach Erbschaftsannahme zu verweigern (§ 2014 BGB). Das Gesetz gewährt dem Erben eine Schonfrist, damit er sich einen Überblick über den Nachlass verschaffen kann. Die Frist beginnt mit der Annahme der Erbschaft, also spätestens ...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / I. Allgemeines

Rz. 128 Bei dem Europäischen Nachlasszeugnis (nachfolgend: ENZ) handelt es sich um einen Rechtsnachweis sui generis, der in den meisten Mitgliedstaaten der Union einheitliche Rechtswirkungen entfaltet (Art. 62–73 EuErbVO). Dadurch, dass fast alle Mitgliedstaaten das ENZ als Nachweis der Stellung des Erben oder des Vermächtnisnehmers bzw. der Befugnisse als Testamentsvollstre...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / (3) Weitere Vergütungstabellen

Rz. 360 Als im Vordringen begriffen und der Praxis weitgehend bewährt hat sich die "Möhring’sche Tabelle". Diese wurde von Möhring/Beisswingert/Klingelhöffer entwickelt.[444] Die Möhring’sche Tabelle wurde von Klingelhöffer nunmehr weiterentwickelt, und zwar dahin gehend, dass die Aktivmasse entsprechend der Geldentwertung geringfügig korrigiert worden ist.[445] Maßgeblich f...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / d) Zeitnahe Mittelverwendung

Rz. 111 Eine steuerbegünstigte Stiftung hat – wenn ihre jährlichen Einnahmen 45.000 EUR übersteigen – ihre Mittel grundsätzlich nach § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO zeitnah für die satzungsmäßigen Zwecke zu verwenden. "Zeitnah" ist eine Mittelverwendung nach der gesetzlichen Definition, wenn die Mittel "spätestens in den auf den Zufluss folgenden zwei Kalender- oder Wirtschaftsjahren f...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / d) Kosten

Rz. 93 Ein Ausspruch bzgl. der Gerichtskosten unterbleibt, §§ 22 ff. GNotKG . Die Kostentragungspflicht ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz, es sei denn, dass das Gericht die Kosten durch Entscheidung ausnahmsweise auferlegt, § 27 Nr. 1 GNotKG . Bei den außergerichtlichen Kosten hat jeder Beteiligte seine Auslagen selbst zu tragen. Rz. 94 § 80 FamFG regelt die Frage, welche ...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 1.1 Besonderer Pfändungsschutz

Bestimmte Einkommensteile sind mit Rücksicht auf ihre Zweckgebundenheit oder aus sozialen Gründen der Pfändung entweder vollständig oder zumindest teilweise entzogen.[1] Das Gesetz unterscheidet zwischen den unbedingt und den bedingt pfändbaren Bezügen. Die unbedingt unpfändbaren Bezüge sind unter keinen Umständen pfändbar, während die bedingt pfändbaren Bezüge zwar grundsät...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 1. Vorläufig vollstreckbares Urteil

Rz. 107 Mit dem auf Eigentumsübertragung gerichteten vorläufig vollstreckbaren Urteil kann eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen werden (für einen Antrag auf Eintragung einer Vormerkung siehe Muster Rdn 111). In § 895 ZPO sieht das Gesetz eine vorläufige Sicherung des Eigentumsübertragungsanspruchs vor, indem mittels einer Fiktion mit Erlass des vorläufig vollstreckbaren U...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Versuch (§ 13 OWiG)

Rz. 84 [Autor/Stand] Der Versuch einer Ordnungswidrigkeit kann nur geahndet werden, wenn das Gesetz dies ausdrücklich bestimmt (§ 13 Abs. 2 OWiG). Der Versuch einer Steuerordnungswidrigkeit nach §§ 378–383b AO kann nicht geahndet werden, da eine dem § 13 Abs. 2 OWiG entsprechende Bestimmung fehlt.mehr

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§ 11 Erbenhaftung / cc) Haftungshöchstsumme umfasst den fiktiven Pflichtteilsergänzungsanspruch

Rz. 97 Seit dem Inkrafttreten des § 1586b BGB zum 1.7.1977 ist die Kritik an dieser Vorschrift nicht verstummt. Sie gipfelt in der Forderung von Baumann, sie bei der nächsten Unterhaltsrechts-Novelle ganz abzuschaffen.[91] Diese Forderung mag zwar über das Ziel hinausschießen, aber die vielen Ungereimtheiten, die die Norm enthält, bereiten in der Praxis immer wieder Unbehage...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / aa) Schutz des Minderjährigen

Rz. 193 Im Gesetzgebungsverfahren wurde bereits erkannt, dass es dem gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen bzw. dem volljährig Gewordenen selbst zu empfehlen ist, ein Inventar über das Vermögen des Minderjährigen zum Stichtag seiner Volljährigkeit zu errichten, um die Vermutungen des § 1629a Abs. 4 BGB widerlegen zu können.[221] Für den Fall des Erwerbs von Todes wegen s...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 2. Folgen der Teilgläubigerschaft

Rz. 101 Welche Rechtsfolgen ergeben sich für den einzelnen Miterben daraus, dass der Bereicherungsanspruch nicht zum Nachlass gehört? Die Bejahung eines Anspruchs nach § 2287 BGB für einen von mehreren Miterben kann nicht zur Verurteilung zur Herausgabe des ganzen Gegenstands an einen einzelnen Miterben führen. Andererseits sagt das Gesetz nichts dazu aus, wenn mehrere Vertr...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 1. Allgemeines

Rz. 553 Bei der eingetretenen Vermögensverschmelzung kann es in den Fällen, in denen die Gefahr der Überschuldung des Nachlasses besteht, nicht bleiben. Deshalb räumt das Gesetz dem Erben die Möglichkeit ein, die Vermögensmassen – bei einheitlicher Rechtsträgerschaft des Erben – durch ein amtliches Verfahren wieder zu trennen, um auf diese Weise eine Haftungsbeschränkung rec...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / a) Nachlassauseinandersetzung – Erbteilung

Rz. 58 Von Nachlassauseinandersetzung spricht man, wenn der Nachlass abgewickelt und aufgeteilt wird. Dazu gehören die Bereinigung des Nachlasses von Nachlassverbindlichkeiten und die Verwertung von Nachlassgegenständen, um liquide Mittel für die Befriedigung von Nachlassgläubigern zu erhalten. Die Erbteilung beinhaltet die Aufteilung des reinen Aktivnachlasses unter den Mit...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 139 & Vorweggenommene Erbfolge in Form der Schenkung Als reine Schenkung kommt ein solcher Vertrag zustande, wenn die Parteien sich über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung einig sind, wobei hier von der Leihe, dem Auftrag oder der unentgeltlichen Verwahrung abzugrenzen ist. Eine Schenkung ist demgemäß ein Vertrag. Das bloße Verjährenlassen einer Forderung ist dann nicht ...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / I. Grundsatz

Rz. 25 Grundsätzlich ist die Erbengemeinschaft auf Auseinandersetzung angelegt. Sie dient in erster Linie dem Zweck, nach Erfüllung der Nachlassverbindlichkeiten und Versilberung der Nachlassgegenstände durch Verteilung des Überschusses an die Erben aufgelöst zu werden (Zweckerreichung als Element der Gesamthandsgemeinschaft). Sie hat – im Gegensatz zu anderen Gesamthandsgem...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / d) Hinzutreten weiterer Pflichtteilsberechtigter

Rz. 313 Einen qualifizierten Irrtum im Motiv wegen Hinzutretens eines Pflichtteilsberechtigten behandelt § 2079 BGB. Das Gesetz geht davon aus, der Erblasser rechne bei der Testamentserrichtung nicht mit dem Vorhandensein weiterer Pflichtteilsberechtigter beim Erbfall als den ihm im Zeitpunkt der Testamentserrichtung bekannten.[393] Wenn er sich darin irrt (spätere Geburt, E...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / f) Keine Rückgabe des Mehrempfangs (§ 2056 BGB)

Rz. 184 Stellt sich bei der Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens unter Einschluss aller ausgleichungspflichtiger Vorempfänge heraus, dass ein Miterbe zu Lebzeiten des Erblassers schon mehr erhalten hat als ihm bei der Erbauseinandersetzung zustehen würde, so ist der betreffende Miterbe zur Rückzahlung nicht verpflichtet. Darin zeigt sich die Rechtsnatur der Ausgleichu...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 5. Erbteilsübertragung

Rz. 23 Das Ausscheiden des "weichenden" Miterben kann dadurch geschehen, dass er seinen Anteil den verbleibenden Erben nach § 2033 BGB überträgt. Auf diese Weise erfolgt eine Anwachsung bei den anderen Miterben analog §§ 1935, 2094 BGB.[30] Die Erbengemeinschaft umfasst damit nur noch die verbleibenden Miterben. Die Übertragung des Erbteils nach § 2033 BGB ist der entschiede...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 6. Arten des Vermächtnisses

Rz. 15 Das Gesetz kennt folgende besondere Arten von Vermächtnissen:mehr

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§ 11 Erbenhaftung / a) Eigenvermögen und Erbteil

Rz. 419 § 2059 Abs. 1 S. 2 BGB regelt nicht nur die Frage, ob ein Miterbe mit seinem gesamten Eigenvermögen haftet, sondern auch die zweite Frage, ob er damit für die volle Nachlassverbindlichkeit einstehen soll oder nur für einen seinem Erbteil entsprechenden Teil. Rz. 420 Da der Miterbe gem. § 2059 Abs. 1 S. 1 BGB bis zur Teilung nur beschränkt haftet, lässt ihn das Gesetz ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 1. Anfechtung der Annahme der Erbschaft

Rz. 232 Das Gesetz geht in §§ 1954–1957 BGB von der Möglichkeit einer Anfechtung der Annahme einer Erbschaft aus – auch wenn die Annahme lediglich im Verstreichenlassen der Ausschlagungsfrist besteht –, enthält jedoch dort keine besonderen Bestimmungen zu den Gründen, die eine solche Anfechtung rechtfertigen können. Daraus folgt, dass insoweit die allgemeinen Bestimmungen de...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 22. Rückforderung nach Lastenausgleichsrecht

Rz. 163 Für eine früher bewilligte Leistung nach dem Lastenausgleichsgesetz kann die Rechtsgrundlage wegfallen, wenn infolge der deutschen Einigung und des damit verbundenen Wegfalls früherer Eingriffe in Vermögenswerte des Erblassers eine Begünstigung eintritt. Das Gesetz stellt in § 349 Abs. 1 LAG (Lastenausgleichsgesetz) damit nicht auf denjenigen ab, der vom Schadensausg...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 1. Interessenlage

Rz. 488 Am Schutz des Nachlasses vor den Eigengläubigern der Erben können nicht nur die Nachlassgläubiger, sondern auch die Erben selbst interessiert sein. Aus diesem Grund gewährt das Gesetz sowohl den Erben als auch den Gläubigern das Recht, Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz zu beantragen. Allerdings steht bezüglich der Nachlassverwaltung das Antragsrecht den Erben ...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / I. Rechtsgrundlage

Rz. 64 Rechtliche Grundlage für die Gründung der EWIV ist die auf der Basis von Art. 235 des EWG-Vertrages (1985) vom Rat der Europäischen Gemeinschaften beschlossene "Verordnung über die Schaffung einer Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV)".[79] Einzelheiten bestimmt das Gesetz zur Ausführung der EWG-Verordnung über die Europäische wirtschaftliche Inte...mehr

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AGS 07/2023, Eckert, Steuerberatervergütungsverordnung mit Rechtsanwaltsgebührenrecht

Bearbeitet von Lothar Boelsen, Horst-Reiner Enders, Thorsten Lotz, Manfred Tremmel, Annerose Warttinger, Heinrich Winkler, Walter Ludwig Eckert und Hans-Georg Böttcher. 7. Aufl., 2023. Verlag C.H. Beck, München. XXVI, 768 S., 129,00 EUR Die StBVV ist für den Anwalt in zweierlei Hinsicht von Bedeutung. Zum einen gilt über § 35 RVG die StBVV auch für ihn. Im Besteuerungsverfahr...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / c) Rechtsnatur der Schiedsklausel

Rz. 314 Das Gesetz sagt nichts über die Rechtsnatur der Schiedsklausel. Nach der Rechtsprechung des RG ist die Schiedsklausel zwar zulässig, die Frage der Rechtsnatur hat das RG jedoch offengelassen.[381] Stimmen in der Literatur gehen davon aus, dass es sich bei der Schiedsgerichtsklausel um eine Auflage handelt.[382] Nach weiterer Ansicht handelt es sich bei einer Schiedsk...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 27 Gemäß § 2338 BGB hat der Erblasser die Möglichkeit, den Pflichtteil eines Abkömmlings, auch eines nichtehelichen oder adoptierten Kindes, in guter Absicht zu beschränken. § 2338 BGB findet keine Anwendung gegenüber dem Ehegatten und den Eltern des Erblassers. Die Beschränkung in guter Absicht ist möglich, wenn der spätere Erwerb der Erbschaft durch Verschwendungssucht...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / a) Vor Annahme der Erbschaft

Rz. 292 Für den Erben besteht vor Annahme der Erbschaft keine Verpflichtung, tätig zu werden. Er handelt als Geschäftsführer ohne Auftrag, wenn er Rechtshandlungen in Bezug auf den Nachlass vornimmt (§ 1978 Abs. 1 S. 2 BGB). Das Geschäft muss dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen der Nachlassgläubiger entsprechen, § 677 BGB.[288] Hat der Erbe vor der Verfahrenseröffnung fr...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 2. Muster: Beschwerde gegen Festsetzung des Geschäftswerts bei Aufnahme eines Nacherbenvermerks

Rz. 255 Muster 7.53: Beschwerde gegen Festsetzung des Geschäftswerts bei Aufnahme eines Nacherbenvermerks Muster 7.53: Beschwerde gegen Festsetzung des Geschäftswerts bei Aufnahme eines Nacherbenvermerks An das Amtsgericht _________________________ In der Nachlasssache _________________________, verstorben am _________________________, Az. _________________________, lege ich hier...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / (1) Mit dem vorläufig vollstreckbaren Urteil kann ein Widerspruch eingetragen werden

Rz. 215 In § 895 ZPO sieht das Gesetz eine vorläufige Sicherung des Berichtigungsanspruchs vor, indem mittels einer Fiktion mit Erlass des vorläufig vollstreckbaren Urteils auf Abgabe der Berichtigungsbewilligung die Eintragung eines Widerspruchs als bewilligt gilt (Muster für einen entsprechenden Antrag siehe Rdn 216). Die Vorlage einer vollstreckbaren Ausfertigung des Urte...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / 1. Allgemeines

Rz. 162 Die durch vertragsmäßige Verfügung erzeugte Bindungswirkung muss nicht in jedem Fall endgültig sein. Das Gesetz sieht drei Möglichkeiten vor, wie der Erblasser die eingetretene Bindung beseitigen und er seine durch den Erbvertrag eingeschränkte Testierfreiheit wieder erlangen kann:mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 18. Verfügungen des Betreuten zugunsten des Betreuers

Rz. 442 Das BayObLG[496] und das LG Hamburg[497] kamen zu dem Ergebnis, § 14 HeimG sei auf eine Verfügung des Betreuten zugunsten des Betreuers nicht analog anzuwenden. Auch die Sittenwidrigkeit einer solchen Verfügung wurde vom BayObLG verneint. Rz. 443 Dies sieht – zumindest im Ergebnis – das OLG Braunschweig im Urt. v. 4.11.1999 – 2 U 29/99 – jedoch anders.[498] Nach desse...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Vorverlegung des Zeitpunkts für den Wegfall des gesetzlichen Ehegatten-Erbrechts

Rz. 490 Unter den Voraussetzungen des § 1933 BGB wird der Zeitpunkt für den Ausschluss des gesetzlichen Ehegattenerbrechts des Antragsgegners am Antragsteller auf die Rechtshängigkeit des Scheidungs- oder Eheaufhebungsantrags vorverlegt.[556] Das Gesetz vermutet, das gesetzliche Ehegattenerbrecht entspreche nicht mehr dem Interesse des die Scheidung begehrenden Erblassers, u...mehr

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ZErb 07/2023, Zum Feststell... / Leitsatz

1. Das Recht zur Ausschlagung der Erbschaft ist ein allein dem Erben bzw. seinen Rechtsnachfolgern, den Erbeserben, persönlich zustehendes Recht. Ein Sozialhilfeträger kann das Ausschlagungsrecht nicht auf sich überleiten und ausüben. Andernfalls erhielte der Sozialhilfeträger die Möglichkeit, auf die Erbfolge Einfluss zu nehmen, was generell nicht dem Erblasserwillen entspr...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 18. Rückforderung einer Schenkung (als Nachlassverbindlichkeit) wegen Verarmung des Schenkers

Rz. 148 Der u.a. für das Schenkungsrecht zuständige X. Zivilsenat des BGH hat in zwei Urteilen vom 25.4.2001 zur Vererblichkeit und zur Abtretbarkeit des Rückforderungsanspruchs des Schenkers nach § 528 BGB Stellung genommen.[155] Nach dieser Vorschrift kann der Schenker, soweit er nach der Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreite...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / I. Nachlasspflegschaft

Rz. 400 Mit der Anordnung der Nachlasspflegschaft nach §§ 1960–1962 BGB (siehe zur Nachlasspflegschaft im Einzelnen § 6) erlangt der Nachlasspfleger die Rechtsstellung eines gesetzlichen Vertreters für die Erben. Er hat damit das Verfügungsrecht über die einzelnen Nachlassgegenstände. Eine Eintragung eines "Nachlasspflegschaftsvermerks" erfolgt so wenig wie bei anderen geset...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 4. Unterschied zwischen Schuld und Haftung

Rz. 7 Die vom Gesetz sehr kompliziert geregelte Erbenhaftung wird verständlicher, wenn von vornherein die Begriffe der Schuldnerschaft und der Haftung streng differenziert werden.[1] Die Universalsukzession des § 1922 BGB führt dazu, dass der Erbe Schuldner aller Verbindlichkeiten des Erblassers wird, weil er die Rechtsträgerschaft aller Aktiva und aller Passiva des Nachlass...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / aa) Vorläufig vollstreckbares Urteil

Rz. 180 Mit dem vorläufig vollstreckbaren Urteil kann eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen werden. In § 895 ZPO sieht das Gesetz eine vorläufige Sicherung des Eigentumsübertragungsanspruchs vor, indem mittels einer Fiktion mit Erlass des vorläufig vollstreckbaren Urteils auf Abgabe der Auflassungserklärung und der Eintragungsbewilligung die Eintragung einer Vormerkung als...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 5. Nachlassinsolvenzverfahren

Rz. 40 Die Nachlassinsolvenz gem. §§ 1975 ff. BGB, §§ 315–331 InsO ist eine weitere vom Gesetz zur Verfügung gestellte Möglichkeit der Haftungsbeschränkung im Wege der Gütersonderung. Sie sorgt für eine gleichmäßige Aufteilung der unzureichenden Nachlassmittel unter den nicht bevorrechtigten Gläubigern. Die Nachlassinsolvenz lässt die Verwaltung auf den Nachlassinsolvenzverw...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 5. Vermächtnisvollstreckung (§ 2223 BGB)

Rz. 10 Neben der Einsetzung eines Erben besteht nach dem Gesetz auch die Möglichkeit der Anordnung von Vermächtnissen (§§ 2147 ff. BGB). Dieses häufig verwendete Gestaltungsmittel lässt dabei vielfältige weitere Gestaltungsmöglichkeiten offen, wie z.B. die Anordnung eines Untervermächtnisses gem. § 2186 BGB, eines Nachvermächtnisses gem. § 2191 BGB, einer Auflage gem. §§ 219...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / h) Miterbe als Nachlassgläubiger

Rz. 475 Die Besonderheit, dass ein Miterbe Gläubiger einer Nachlassverbindlichkeit ist, ist im Gesetz nicht besonders geregelt. Der Gläubigermiterbe kann nach den allgemeinen Regeln die übrigen Miterben nach seiner Wahl entweder mit der Gesamtschuldklage oder mit der Gesamthandsklage verklagen.[381] Rz. 476 Während des Bestehens der Erbengemeinschaft kann der Gläubigermiterbe...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / d) Noch offenes Gläubigeraufgebot

Rz. 71 Jeder Miterbe kann den Aufschub der Auseinandersetzung verlangen, bis ein Gläubigeraufgebotsverfahren abgeschlossen ist, § 2045 BGB. Dies ist konsequent, denn gem. § 2046 BGB sind vor der Erbteilung die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen. Solange sie aber nicht zuverlässig bekannt sind, können die Erben dieser Verpflichtung nicht nachkommen. Verletzen die Erben die...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / ee) Wegfall einzelner Haftungsbeschränkungsmaßnahmen

Rz. 291 Weil für den abgeschichteten Miterben eine Erbteilung stattgefunden hat, kann er die Haftungsbeschränkungsmöglichkeiten, die das Gesetz für die Zeit nach der Erbteilung nicht mehr gewährt, auch nicht mehr in Anspruch nehmen:mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Reisekosten / 3.1 Reisekostenrechtliche Bestimmungen für Beschäftigte des Bundes

Das Reisekostenrecht des Bundes wird durch eine Vielzahl von Verwaltungsvorschriften und Erlassen geprägt und komplettiert. Eine allumfassende Aufzählung aller Bundesvorschriften, die zum Bundesreisekostenrecht ergangen sind, ist an dieser Stelle nicht möglich. Aus diesem Grund folgt nachstehend exemplarisch eine Aufzählung der für die Praxis relevanten Bestimmungen für die ...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / bb) Konsequenzen für die Kautelarpraxis

Rz. 32 Da nach dem Tod des geschiedenen Ehegatten der nacheheliche Unterhaltsanspruch gegen die Erben gem. § 1586b Abs. 1 BGB beim Verzichtenden untergeht, sollte in der Vereinbarung über einen nachehelichen Unterhalt klarstellend erläutert werden, ob die Unterhaltspflicht mit dem Tod des Erblassers erlöschen soll, ob sie z.B. bis zur Grenze des fiktiven Pflichtteils nach § ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Gemeinschaftliches Testament und Eheauflösung

Rz. 500 Das Gesetz geht davon aus, dass Eheleute, hätten sie mit dem Scheitern ihrer Ehe gerechnet, entsprechend der Lebenserfahrung kein gemeinschaftliches Testament errichtet hätten.[589] Gem. § 2268 Abs. 1 BGB ordnet daher die Unwirksamkeit des gemeinschaftlichen Testaments für den Fall des Scheiterns der Ehe an. § 2268 Abs. 2 BGB gibt die Möglichkeit zur Aufrechterhaltun...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / b) Nachlass als Verwaltungseinheit

Rz. 249 Der Testamentsvollstrecker ist zur Wahrnehmung seiner Befugnis und Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses (§ 2205 BGB) häufig darauf angewiesen, Forderungen einzuziehen, Gegenstände zu veräußern und neue Gegenstände anzuschaffen. Diese Ersatzgegenstände fallen unmittelbar in den Nachlass, wenn der Testamentsvollstrecker gemäß dem Offenkundigkeitsprinzip...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.6.1 Lohnverschiebung

Der Lohnschiebung[1] liegt ein Lohnbegrenzungsvertrag zugrunde, nach dem sich der Empfänger der Dienst- oder Arbeitsleistung vertraglich verpflichtet hat, die Vergütung an einen Dritten (typischerweise der Ehegatte o. Ä.) zu zahlen, ohne dass es sich um eine Abtretung handelt. Vollstreckungsrechtlich bleibt die dem Dritten vom Drittschuldner zu zahlende Vergütung Schuldnerve...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / I. Einleitung

Rz. 84 Da der Erblasser aufgrund seiner Testierfreiheit die Möglichkeit hat, alle seine nächsten Angehörigen zu enterben, sieht das Gesetz in den §§ 2303 ff. BGB für diesen Personenkreis ein Pflichtteilsrecht vor. Der Aufnahme eines solchen Pflichtteilsrechts durch den Gesetzgeber lag der Gedanke zugrunde, dass den Erblasser eine über seinen Tod hinausgehende Sorgfaltspflich...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 2. Verantwortlichkeit nach Annahme der Erbschaft

Rz. 495 Nach Annahme der Erbschaft werden die Erben so behandelt, als hätten sie fremdes Vermögen verwaltet – wie Beauftragte der Nachlassgläubiger, § 1978 Abs. 1 S. 1 BGB. Eine dingliche Surrogation hat das Gesetz hier nicht vorgesehen mit der Folge, dass gegenüber den Erben nur schuldrechtliche Ansprüche bestehen können.[395] Rz. 496 Die Erben haften für die ordnungsgemäße ...mehr