Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Die Begründung.

Rn 17 Gemäß § 19 I 3 ist der Schlichtungsvorschlag zwingend mit einer Begründung zu versehen, die sowohl den zugrundeliegenden Sachverhalt wie auch die rechtliche Bewertung durch den Streitmittler erkennen lässt. Jenseits dieser zwingenden Elemente verlangt das Gesetz keine besondere Ausgestaltung. Es liegt aber nahe, dass der Streitmittler sich ein wenig an § 313 ZPO orient...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zuständigkeit.

Rn 3 Zuständig für die Protokollierung ist der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle, für Klagen und Widerklagen, Klageerwiderungen sowie Anträge und Erklärungen, die nach Schwierigkeit und Bedeutung den Klagen und Klageerwiderungen vergleichbar sind, der Rechtspfleger (§ 24 II Nr 2, 3 RpflG). Insoweit besteht auch eine Protokollierungspflicht, die sich allerdings nicht auf die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einredeeinschränkungen.

Rn 19 Nach Abs 2 kann der Gegner Einreden aus der Person der Partei nicht erheben. Als Einreden kommen alle Einwendungen des Gegners ggü dem Anwalt in Betracht, mit denen er aus den Rechtsbeziehungen ggü der Partei das Erlöschen des Kostenerstattungsanspruchs herleitet (Kobl RPfleger 83, 310; Zö/Schultzky Rz 14). Der Begriff der Einreden ist demnach nicht auf den zivilprozes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Pflichten des Schiedsrichters.

Rn 2 Die zentrale Bedeutung der Unparteilichkeit und der Unabhängigkeit des Schiedsrichters hat den Gesetzgeber veranlasst, dem Schiedsrichter selbst konkrete Pflichten zur Prüfung und zur Offenlegung von Umständen aufzuerlegen, die Zweifel an seiner Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit auftreten lassen können. Eine solche Prüfung und Offenlegung setzt voraus, dass dem Schie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht kann, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits ganz oder zum Teil von dem Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses abhängt, das den Gegenstand eines anderen anhängigen Rechtsstreits bildet oder von einer Verwaltungsbehörde festzustellen ist, anordnen, dass die Verhandlung bis zur Erledigung des anderen Rechtsstreits oder bis zur Entscheidung der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit.

Rn 5 Die Frage, ob § 17 auf Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit anzuwenden ist, steht in engem Zusammenhang mit der Frage nach einem Gerichtsstand der von einer Partei kraft Amtes verwalteten Vermögensmasse. Für Insolvenzverwalter hat das Gesetz durch § 19a Rechtsklarheit geschaffen (s dort). Wegen der Ausschließlichkeit der Regelung findet § 17 daneben keine Anw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Schuldner.

Rn 59 Sofort nach der Zustellung an den Drittschuldner muss der Gerichtsvollzieher den Pfändungsbeschluss zusammen mit einer Abschrift der Zustellungsurkunde an den Schuldner zustellen. Ist der Schuldner angehört worden, liegt eine Vollstreckungsentscheidung vor, gg die der Schuldner sofortige Beschwerde einlegen kann. Deswegen muss die Zustellung nach § 329 III vAw erfolgen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundsatz.

Rn 4 Die Regelung des Abs 1 stellt eine Grundlagennorm dar. Sie enthält in S 1 die allgemeine Klarstellung, dass eine mündliche Verhandlung stets auch als Videokonferenz durchgeführt werden kann. Der Hinweis, dass dies in geeigneten Fällen stattfinden kann, ist keine Einschränkung. Mit dieser Gleichstellung der Videoverhandlung ggü einer Verhandlung im Sitzungszimmer des Ger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Optionsbeteiligte (Abs 3).

Rn 6 Das Gericht kann vAw oder auf Antrag weitere Personen als Beteiligte hinzuziehen, wenn dies im FamFG oder einem anderen Gesetz vorgesehen ist (sog. ›Kann-Beteiligte‹ bzw. ›Optionsbeteiligte‹). Es handelt sich um solche Personen, deren materielles Recht durch den vermuteten Ausgang des Verfahrens zwar unmittelbar betroffen werden kann, von denen aber nicht zu erwarten is...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt als zentrale Norm das anwendbare Verfahrensrecht in Ehe- (§ 121) u Familienstreitsachen (§ 112). Entgg dem Reformziel einer vollständigen Neukodifizierung u der Zusammenfassung der Bestimmungen über das familienrechtliche Verfahren in einem Gesetz (BTDrs 16/6308, 163) wird die Rechtsanwendung in Ehe- u Familienstreitsachen durch eine zwar weitgehen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich und Voraussetzungen.

Rn 2 Gerichtliche Dokumente, welche der eigenhändigen Unterschrift durch eine Gerichtsperson bedürfen (Urt, § 315; Beschl, § 329 I iVm § 317 II; Protokoll, § 163), können nach § 130b auch in elektronischer Form erstellt werden. Hierfür muss die Gerichtsperson an das Ende des Dokuments ihren Namen setzen und es mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (s § 130a Rn 5) ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Regelungsgehalt.

Rn 1 Die Regelung des § 323a ersetzt die bisherige Verweisung in § 323 IV aF auf die Absätze I–III. Das ist grds zu begrüßen, da die Verweisung als überholt anzusehen war. Bei Schaffung des § 323 IV aF im Jahre 1919 war das materiell-rechtliche Institut des Fortfalls der Geschäftsgrundlage noch nicht entwickelt, so dass die einzige Abänderungsmöglichkeit, die das Gesetz für ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsbehelf.

Rn 16 Die Anordnung und ebenso die Ablehnung einer solchen Anordnung ist nicht selbstständig mit der Beschwerde anfechtbar (BGH MDR 17, 357; Meller-Hannich MDR 17, 752 [BGH 29.11.2016 - VI ZB 23/16]). Eine Anfechtung kann nach allgemeinen Regeln zusammen mit dem Endurteil erfolgen (§§ 512, 557 II). Im Falle der Ablehnung eines Parteiantrags liegt kein Fall der sofortigen Bes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Keine Ladung.

Rn 4 Unter den Voraussetzungen des Abs 2 S 1 ist weiterhin die Ladung überhaupt nicht mehr notwendig, wenn eine Partei eine Klage oder einen sonstigen, die Terminsbestimmung veranlassenden Antrag persönlich bei Gericht anbringt und der Termin daraufhin sogleich bestimmt und der noch anwesenden Partei mitgeteilt wird. Üblicherweise wird es sich bei der ›Partei‹ iSd § 497 II u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Die Pflicht der Parteien zur Verschwiegenheit.

Rn 5 Die Norm des § 4 verpflichtet nicht nur den Mediator zur Verschwiegenheit, sondern auch die in die Durchführung des Mediationsverfahrens eingebundenen Personen. Nach allgemeiner Auffassung sind darunter allerdings nicht die Parteien zu verstehen, sondern nur die jeweiligen Hilfspersonen des Mediators, die von ihm zur Durchführung beigezogen worden sind. Für die Parteien...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 29 und § 30 regeln das Beweisverfahren. Nach seinem pflichtgemäßen Ermessen kann der Richter den Strengbeweis (§ 30 I) oder den Freibeweis (§ 29) wählen. Im Kern geht es dabei um die Frage, ob der Richter das Beweisverfahren nach den strikten Regeln der ZPO gestaltet und sich dabei auf die im Gesetz genannten fünf Beweismittel beschränkt (Strengbeweis) oder ob er von ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Keine Geltung des § 8 Abs 1 S 2 EStG für bestimmte Gutscheine und Geldkarten (§ 8 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 302 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Die durch das Gesetz zur weiteren Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 12.12.2019 (BGBl I 2019, 2451) erfolgte Einfügung des § 8 Abs 1 S 3 EStG verfolgt das Ziel, bestimmte zweckgebundene Gutscheine und Geldkarten, die die Kriterien des § 2 Abs 1 Nr 10 ZahlungsdiensteaufsichtsG (ZAG) erfüllen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Vertretungsberechtigte Personen.

Rn 2 Auch im Parteiprozess ist die Vertretung durch Rechtsanwälte der Regelfall, die sich wie auch sonst durch Untervertreter vertreten lassen können. Rechtsanwälte können im Parteiprozess darüber hinaus Referendaren, die bei ihnen iRd Vorbereitungsdienstes beschäftigt sind, für die Verhandlung Vollmacht erteilen (§ 157). Rechtsanwälte in diesem Sinne sind auch Rechtsanwalts...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 231 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] mit dem Siebten Abschnitt des Zweiten Teils neu in das Bewertungsgesetz eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Rz. 2 [Autor/Stand] § 231 BewG entspricht inhaltlich § 31 BewG [5] Die Vorschrif...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Ziel der Vorschrift

Rz. 531 [Autor/Stand] § 7 Abs. 6 ErbStG wurde, zusammen mit § 7 Abs. 5 und 7 (Satz 1) ErbStG, im Zuge der Erbschaftsteuerreform 1974 kodifiziert.[2] Der BFH vertrat in den Jahren zuvor den Standpunkt, dass der Anspruch eines Gesellschafters auf künftige Gewinnbeteiligung, als Rechtsfrucht der Mitgliedschaft i.S.d. § 99 Abs. 2 BGB,[3] den Wert des Gesellschaftsanteils beeinfl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Prozessuale Folgen.

Rn 6 Das Gesetz selbst sieht für einen Verstoß gg die Wahrheits- und Vollständigkeitspflicht zunächst keine Sanktionen vor. Ein erkennbar – weil zB durch Beweis ermittelt – falscher Tatsachenvortrag der Partei bleibt vom Gericht schlicht unberücksichtigt. Auch einen übereinstimmenden Parteivortrag kann das Gericht unberücksichtigt lassen, wenn es aus den Parteivorträgen von ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Für die Binnenorganisation der Landgerichte gibt das Gesetz nur einen groben Rahmen vor. Aus dem Gebot, Zivil- und Strafkammern bei dem LG zu bilden (Abs 1), lässt sich die Mindestanforderung ableiten, dass bei jedem LG je eine dieser Kammern bestehen muss (Ausn: Abs 2). In der Praxis der Zivilrechtsprechung ist heute vorrangig der Einzelrichter tätig. Die Pflicht zur E...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Daten der Gutachterausschüsse

Rz. 9 [Autor/Stand] Der BFH hat sich mit Urteil vom 18.9.2019[2] mit der Anwendung von durch den Gutachterausschuss ermittelten Liegenschaftszinssätzen beschäftigt. Danach sind durch den Gutachterausschuss ermittelte örtliche Liegenschaftszinssätze für die Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Erbschaftsteuer – neben weiteren Voraussetzungen – geeignet, wenn der Gutachte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Musterkläger und die Beigeladenen können ihre jeweilige Klage im Ausgangsverfahren innerhalb von einem Monat ab Zustellung des Aussetzungsbeschlusses ohne Einwilligung des Beklagten zurücknehmen, auch wenn bereits zur Hauptsache mündlich verhandelt wurde. (2) Der Musterkläger und die Beigeladenen können ihre jeweilige Klage in einem nach diesem Gesetz unterbrochenen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 17 EGZPO

Zusammenfassung § 17 EGZPO(1) Das Bundesministerium der Justiz evaluiert unter Beteiligung der an der Erprobung teilnehmenden Länder vier Jahre und acht Jahre nach dem 19. Juli 2024 die mit der vollvirtuellen Videoverhandlung gemachten Erfahrungen und die daraus gewonnenen Erkenntnisse. (2) 1Die an der Erprobung teilnehmenden Länder berichten dem Bundesministerium der Justiz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 33 enthält Überleitungsvorschriften zum Schiedsverfahrens-Neuregelungsgesetz vom 22.12.97, das am 1.1.98 in Kraft getreten ist (BGBl I 97, 3224; SchiedsVfG). Die Norm regelt, in welchem Umfang das zuvor geltende Schiedsverfahrensrecht weiterhin Anwendung findet. Die Überleitungsvorschriften waren zunächst in Art 4 § 1 SchiedsVfG enthalten. Mit Gesetz vom 19.4.06 (1. G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Parteivernehmung auf Antrag.

Rn 8 Die Parteivernehmung auf Antrag ist nur subsidiär zulässig, dh wenn die Partei den ihr obliegenden Beweis mit anderen Beweismitteln nicht vollständig geführt oder andere Beweismittel nicht vorgebracht hat. Das Gesetz knüpft an die Beweislast an und regelt in §§ 445, 446 die Vernehmung des Gegners auf Beweisantrag der beweisbelasteten Partei. Nach § 447 kann die beweisbe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Prüfungskompetenz des Berufungsgerichts (§ 511 Rn 1) beschränkt sich nicht nur auf das angefochtene Urt, sondern erstreckt sich auch auf Vorentscheidungen, die das erstinstanzliche Gericht bis zum Erlass seines Urteils getroffen hat. Das ermöglicht die umfassende Überprüfung der Entscheidungsfindung des Vordergerichts. Allerdings schränkt das Gesetz diese Kompetenz ...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / III. Bestimmung des Gebührenrahmens

Rz. 9 Teilweise gibt das Gesetz die Bestimmung der Gebühr innerhalb eines Gebührenrahmens frei und überlässt dem Rechtsanwalt die Festlegung der Gebühr innerhalb des Rahmens. Wichtigster Anwendungsfall für den Zivilrechtler dürfte die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG sein. Der Gebührenrahmen beträgt hier 0,5 bis 2,5 Gebühren. Nach § 14 RVG muss der Rechtsanwalt die Gebühr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Folgen.

Rn 9 Ergeht das Urt in abgekürzter Form, obwohl die Voraussetzungen für ein Absehen von Tatbestand und Entscheidungsgründen nicht erfüllt sind, so stellt dies einen wesentlichen Verfahrensmangel dar; eine Nachholung vAw wäre mitunter sinnvoll (St/J/Althammer Rz 22), ist aber vom Gesetz nicht vorgesehen und würde ein bereits eingelegtes, auf den Mangel gestütztes Rechtsmittel...mehr

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§ 3 Kosten bei der Testamen... / a) Geschäftsgebühr gem. Vorbem. 2.3 Abs. 3 zu VV 2300 RVG

Rz. 7 Vertritt der Anwalt den Mandanten außergerichtlich und betreibt er ein nach außen gerichtetes Geschäft für den Mandanten, entsteht regelmäßig die Geschäftsgebühr gem. Vorbem. 2.3 Abs. 3 zu VV 2300 RVG. Diese Gebühr wird zudem ausgelöst, wenn der Anwalt an der Gestaltung eines Vertrags mitwirkt. Rz. 8 Für alle in einer Angelegenheit anfallenden Tätigkeiten fällt eine Geb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. § 303.

Rn 4 Für den Anwendungsbereich des § 303 bleiben neben § 280 nur solche verfahrensrechtlichen Fragen, die weder unmittelbar die Zulässigkeit der Klage noch die Verfahrensfortführung (Rn 3) betreffen. Zu § 303 gehört daher neben dem Fall von Rn 3 aE der Streit über die Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs (aber nur bei Bejahung der Zulässigkeit, sonst Verwerfung, zB § 341 I 2), f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 16 Wird durch den Einspruch das streitige Verfahren eingeleitet, entsteht eine 3,0-Gebühr (Nr 1210 KV). Die im Mahnverfahren angefallene 0,5-Gebühr nach Nr 1110 KV wird aus dem Wert desjenigen Streitgegenstandes angerechnet, der dann in das Prozessverfahren übergegangen ist (Anm zu Nr 1210 S 1 Hs 2 KV). Es besteht keine Vorauszahlungspflicht (arg e § 12 III 3 Hs 2 GKG). U...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bedeutung des Gewahrsams.

Rn 3 Der GV darf grds alle Sachen pfänden, die sich im (alleinigen, s.u. Rn 7) Gewahrsam des Schuldners befinden. Das Gesetz geht davon aus, dass der idR leicht feststellbare Gewahrsam für die Zugehörigkeit zum Schuldnervermögen spricht (BGHZ 95, 10, 16). Der GV prüft nicht, ob die Sache tatsächlich zum Schuldnervermögen gehört (vgl BGHZ 80, 296, 299; LG Dortmund NJW-RR 86, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Genehmigungsentscheidungen (Abs 3).

Rn 5 Abs 3 betrifft privatrechtliche Rechtsgeschäfte, die nur mit Genehmigung des Gerichts wirksam sind. Die Genehmigung des Gerichts ist also materielle Voraussetzung für die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts. Solche Beschlüsse des Gerichts werden gem § 40 II erst mit Eintritt der formellen Rechtskraft wirksam, können also im Rechtsmittelverfahren noch überprüft werden. Mit d...mehr

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§ 20 Testamentsvollstreckung / 4. Juristische Personen, Gesellschaften und Vereine

Rz. 110 Juristische Personen und auch Personen(handels)gesellschaften mit Rechtsfähigkeit (insbesondere OHG und KG) können zum Testamentsvollstrecker ernannt werden.[125] Spätestens seit der Kodifizierung der Rechtsfähigkeit der GbR durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) mit Wirkung zum 1.1.2024 (§ 705 Abs. 2 BGB) besteht kein Grund mehr,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anforderungen an die Klageschrift.

Rn 9 Die Klageschrift ist in englischer Sprache zu verfassen, und es ist anzugeben, dass das Verfahren in englischer Sprache geführt werden soll (§ 606 S 1; dazu bereits Rn 8; hierzu krit Wolff SchiedsVZ 23, 209, 220; Koch MDR 24, 1015, 1019 und Rühl ZfPW 24, 397, 405). Rn 10 eiter ist in der Klageschrift anzugeben, ob die Parteien eine Vereinbarung über die Führung des Verfa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Enge Auslegung.

Rn 3 Als Ausnahmevorschrift ist § 506 grds eng auszulegen und das Prinzip der perpetuatio fori nur in den im Gesetz ausdrücklich genannten Fällen zu durchbrechen (Anders/Gehle/Bünnigmann ZPO Rz 2; Zö/Herget Rz 2). Daher gilt § 506 nicht in den in §§ 302 IV 4, 600 II, 717 II und 1065 II 2 geregelten Fällen zwar den Streitwert erhöhender, die sachliche Zuständigkeit aber denno...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sicherung des Dokuments (Abs 3).

Rn 6 Zur Sicherung des elektronischen Dokuments sieht das Gesetz in Abs 3 zwei Wege vor. Entweder enthält das Dokument eine qualifizierte elektronische Signatur oder es wird auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht (dazu Abs 4). Die qualifizierte elektronische Signatur tritt an die Stelle des Unterschriftserfordernisses, die Signatur dient insofern der Authentifizieru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Eignung für die gerichtliche Bearbeitung (Abs 2).

Rn 5 Das Gesetz verlangt, dass das dem Gericht zugeleitete elektronische Dokument für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet ist (Abs 2 S 1). Was das im Einzelnen bedeutet, wird durch eine RVO der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates ausgeführt (ERVVO v 24.11.17, BGBl I 3803; geändert durch VO v 9.2.18, BGBl I 200; Abs 2 S 2; zuletzt geändert durch G vom 5.10.2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Tatsachenbehauptungen (Nr 3).

Rn 6 Das Gesetz verlangt Angaben zur Begründung der Anträge in tatsächlicher Hinsicht. Unter Berücksichtigung der Verteilung der Behauptungs- und Beweislast sowie der Wahrheitspflicht des § 138 kann jede Partei die Angabe von Tatsachenbehauptungen aber begrenzen. Im Hinblick auf die Prozessförderungspflicht des § 282 ist von Anfang an ein tatsächliches Vorbringen zu verlange...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Inhalt.

Rn 3 Da das Gesetz nur die Ablehnung einer ›Gerichtsperson‹ vorsieht, ist ein bestimmter Richter namentlich zu benennen. Davon kann nur abgesehen werden, wenn an der Person des Abgelehnten kein Zweifel besteht (Brandbg FamRZ 01, 290). Das Gesuch muss einen Grund, dh konkrete Tatsachen, keine Werturteile, substantiiert enthalten, aus denen sich nach der Ansicht des Ablehnende...mehr

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§ 24 Erbvertrag / I. Allgemeines

Rz. 81 Die durch vertragsmäßige Verfügung erzeugte Bindungswirkung muss nicht in jedem Fall endgültig sein. Das Gesetz sieht drei Möglichkeiten vor, wie der Erblasser die eingetretene Bindung beseitigen und er seine durch den Erbvertrag eingeschränkte Testierfreiheit wiedererlangen kann:mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / aa) Abfindungsbeschränkungen im Gesellschaftsvertrag

Rz. 36 Im Rahmen der Nachfolgeplanung in Bezug auf Gesellschaftsanteile müssen die folgenden zusätzlichen Erbschaftsteuertatbestände berücksichtigt werden, die in § 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 und 3 ErbStG geregelt sind. Diese Vorschrift erweitert den Anwendungsbereich steuerpflichtiger Erwerbe auf Fälle des Anteilsübergangs unter dem gemeinen Wert bei Personen- und Kapitalgesellsch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Weiteres Richteramt.

Rn 5 Abs 2 ermöglicht die Übertragung eines weiteren Richteramtes (vgl § 22 II für Richter am AG). Die richterliche Unabhängigkeit steht einer freien Versetzung oder Abordnung der Richter entgegen. Die Verleihung eines weiteren Richteramtes (§ 27 II DRiG) ist ein vom Gesetz vorgesehenes Mittel iRd Gerichtsorganisation. Möglich ist bei Richtern am LG einschließlich der Vorsit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Wesentliche Bestandteile eines Gebäudes.

Rn 5 Obwohl Gebäude grds als wesentliche Bestandteile eines Grundstücks anzusehen sind, unterscheidet das Gesetz gesondert die wesentlichen Bestandteile eines Gebäudes wegen der Möglichkeit des Dritteigentums an Gebäuden auf Grundstücken. Wesentliche Bestandteile eines Gebäudes sind die zur Herstellung des Gebäudes eingefügten Sachen (§ 94 III BGB). Das sind nicht nur mit de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Anordnung des persönlichen Erscheinens.

Rn 7 Die Anordnung des persönlichen Erscheinens ergeht durch Gerichtsbeschluss in der mündlichen Verhandlung oder iRe vorbereitenden Maßnahme nach § 273 II Nr 3 als Verfügung. Die Anordnung ergeht vAw. Sie steht im Ermessen des Gerichts. Dieses Ermessen wird geprägt von der Einschätzung, ob eine Anhörung zur Aufklärung des Sachverhalts geboten erscheint. Als Sollvorschrift l...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die mündliche Verhandlung.

Rn 2 Während im staatlichen Prozess § 128 I die Mündlichkeit zwingend vorschreibt und als ein zentrales Strukturprinzip des Prozesses vorsieht, geht § 1047 I einen anderen Weg. Wie stets in der Schiedsgerichtsbarkeit wird zunächst der möglichen Vereinbarung der Parteien freie Entfaltung eingeräumt. Soweit eine solche Parteivereinbarung nicht vorliegt, erhält das Schiedsgeric...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 17 VSBG – Rechtliches Gehör.

Gesetzestext (1) Die Parteien erhalten rechtliches Gehör und können Tatsachen und Bewertungen vorbringen. Die Verbraucherschlichtungsstelle kann den Parteien eine angemessene Frist zur Stellungnahme setzen. Die Frist beträgt in der Regel drei Wochen und kann auf Antrag verlängert werden. (2) Der Streitmittler kann die Streitigkeit mit den Parteien mündlich erörtern, wenn die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. TB-Voraussetzungen.

Rn 2 Das Gericht entscheidet durch freies Ermessen, ob eine mündliche Erörterung durchgeführt werden soll. Das Gesetz geht also davon aus, dass eine solche nicht unbedingt notwendig ist (KG Beschl v. 16.8.12 – 25 WF 58/12, openJur 12, 71965 = FamRZ 13, 730). Spricht die jeweilige Lage aus Sicht der anwaltlichen Vertretung für die Durchführung eines Termins zur Erörterung, al...mehr