Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Ursprung und Inhalt.

Rn 1 Wie schon Savigny ›Gesetze von streng positiver, zwingender Natur‹ (System VIII 33) von der Gleichbehandlung der Rechtsordnungen ausnahm, so regelt Art 9 die Beachtung von grundlegenden zwingenden Vorschriften, sog ›Eingriffsnormen‹. Für diese gibt Art 9 eine umfassende Bestimmung, die Art 7 EVÜ, Art 34 EGBGB ablöst und neben dem abweichenden, aber parallelen Art 16 ROM...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1 § 5 Absatz 4, § 7 Absatz 2 und § 10 Absatz 3 in der vom 1. Dezember 2020 an geltenden Fassung gelten auch für solche Beschlüsse, die vor diesem Zeitpunkt gefasst oder durch gerichtliche Entscheidung ersetzt wurden. Abweichend davon bestimmt sich die Wirksamkeit eines Beschlusses im Sinne des Satzes 1 gegen den Sondernachfolger eines Wohnungseigentümers nach § 10 Absatz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Folgen für die Hypothek.

Rn 4 Die Hypothek geht – mit der Wirkung des § 1177 II – auf den Eigentümer über (§ 1153); in den Fällen der §§ 1178 und 1181 erlischt sie. Auch hier ist bei teilweiser Befriedigung das verbleibende Recht des Gläubigers vorrangig (§ 1176). Der Eigentümer muss trotz § 1138 die dem persönlichen Schuldner gg die Forderung zustehenden Einreden und die Einreden des § 1137 gg sich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einführung.

Rn 1 Für die Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die stets Teilfragen eines anderweitig angeknüpften (zB Art 3 ff ROM I bzw für vor dem 17.12.09 geschlossene Verträge ex Art 27 ff, sog Wirkungsstatut) rechtlichen Verhältnisses sind, schreibt Art 7 eine Sonderanknüpfung vor. Damit ist bisher gewährleistet, dass auf die Rechts- und Geschäftsfähigkeit ein und derselben Person in ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Entstehung, die Ausübung, die Änderung und das Ende eines Fürsorgeverhältnisses (Vormundschaft, Betreuung, Pflegschaft), das kraft Gesetzes oder durch Rechtsgeschäft begründet wird, unterliegen dem Recht des Staates, in dem der Fürsorgebedürftige seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. (2) 1Maßnahmen, die im Inland in Bezug auf ein Fürsorgeverhältnis angeordnet werden, u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Wird eine abgetretene Forderung von dem bisherigen Gläubiger nochmals an einen Dritten abgetreten, so findet, wenn der Schuldner an den Dritten leistet oder wenn zwischen dem Schuldner und dem Dritten ein Rechtsgeschäft vorgenommen oder ein Rechtsstreit anhängig wird, zu Gunsten des Schuldners die Vorschrift des § 407 dem früheren Erwerber gegenüber entsprechende Anwend...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anspruchsgegner.

Rn 5 Nach dem Wortlaut des Gesetzes richtet sich der Anspruch gg denjenigen, der eine Anlage herstellen will oder der eine bereits errichtete Anlage hält. Beides wird von dem Störerbegriff des § 1004 umfasst. In erster Linie sind der Eigentümer des Grundstücks, auf welchem die Anlage errichtet werden soll oder errichtet wurde, und der Eigentümer der Anlage – ohne Rücksicht d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Wirkungsweise und Zweck.

Rn 2 Gem § 632 I gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Herstellung des Werkes nach den Umständen nur gg eine Vergütung zu erwarten ist. Darin liegt die Fiktion einer Vergütungsvereinbarung (MüKo/Busche § 632 Rz 6; Staud/Leupertz/Popescu § 632 Rz 64; aA Soergel/Teichmann § 632 Rz 2 – Auslegungsregel), die als wesentliche Vertragsbedingung (essentialia n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Sonstige Vollmachten.

Rn 32 Eine vor der Privatisierung der Post erteilte Postvollmacht (§ 46 PostO) hat keine privatrechtliche Wirkung (BGHZ 98, 140, 144). Im Geltungsbereich des § 10 AKB ist in der Rspr des BGH anerkannt, dass der Versicherer kraft Gesetzes iRd Abwicklung eines Versicherungsfalls umfassend zu Gunsten und zu Lasten des Versicherungsnehmers bevollmächtigt ist (§ 10 V AKB) und das...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. ›Unzumutbarkeit‹.

Rn 54 Die ›Einwirkung‹ muss unzumutbar sein. Dies ist dann der Fall, wenn ein WEigtümer ein Sonderopfer erbringt (s.a. BRDrs 168/20, 57: Sonderopfergrenze). Wann diese Grenze überschritten wird, bestimmt sich nach dem Empfinden eines verständigen durchschnittlichen WEigtümers in der WE-Anlage, somit nach demselben Maßstab, der für die Beurteilung der Wesentlichkeit einer Bee...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Anspruchshöhe.

Rn 36 Der Ausgleichsanspruch gewährt dem Beeinträchtigten eine angemessene Entschädigung in Geld, deren Höhe sich nach den Grundsätzen der Enteignungsentschädigung bemisst (BGH NJW 09, 762, 765); sie kann im Einzelfall die Höhe des vollen Schadensersatzes erreichen, wenn die zu duldende Einwirkung (Rn 16–32) zu einer Substanzschädigung geführt hat (BGHZ 142, 66, 70). Ein Sch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Voraussetzung.

Rn 3 für die Anwendbarkeit des § 1664 ist, dass den Eltern die Sorge auch zusteht, insb darf das Sorgerecht weder ruhen noch entzogen sein. Dagegen ist § 1664 entspr anzuwenden, wenn ein nichtsorgeberechtigter Elternteil die Sorge tatsächlich ausübt, etwa bei der Ausübung des Umgangsrechts (vgl BGH FamRZ 88, 810, 812). Eine analoge Anwendung des § 1664 auf andere Personen al...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 1 § 412 bezieht sich auf gesetzliche Vorschriften, die ausdr anordnen, dass die Forderung unmittelbar übergehen soll (BGHZ 43, 1, 5). Dies kann auch durch die Formulierung geschehen, dass eine Person an die Stelle des Gläubigers tritt (vgl § 326 II InsO). Keine cessio legis ist gegeben, wenn im G lediglich die Verpflichtung zur Abtretung vorgesehen ist (zB §§ 255, 285).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einordnung und Zweck.

Rn 1 Zur Regelung des Anwendungsbereiches gibt I in Nr 1–4 weitgehend Art 3 I lit a-d RL 2000/43/EG, 2000/78/EG und 76/207/EWG (vgl Einl AGG Rn 1) wieder und in Nr 5–8 wörtlich Art 3 I lit e–h RL 2000/43/EG. II, III u IV enthalten Vorbehalte hinsichtlich anderer Gesetze. Rn 2 I regelt mögliche Benachteiligungsgegenstände nach AGG abschließend, soweit nicht das AGG selbst, (§ ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Ansprüche wegen Verletzung des Erfüllungs- und Integritätsinteresses.

Rn 6 Eine Beschränkung von § 438 auf Ansprüche zur Liquidation des Erfüllungsinteresses mit der Folge, dass für Verletzungen des Integritätsinteresses die §§ 195 ff gelten, widerspricht dem Wortlaut des Gesetzes und dem Willen des Gesetzgebers (HP/Faust Rz 9; vgl BTDrs 14/6040, dass Nr 3 auch für Schadensersatzansprüche gilt; aA Wagner JZ 02, 475, 478 f; Canaris Schuldrechts...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Erbvertrag.

Rn 2 Der Erbvertrag muss mindestens eine vertragsmäßige Verfügung enthalten. Die vertraglich bindenden Verfügungen können nur durch alle Vertragsschließenden gemeinsam oder durch Rücktritt aufgehoben werden. Die in einem Erbvertrag enthaltenen einseitigen Verfügungen sind frei widerruflich (RGZ 116, 322). Rn 3 Im Erbvertrag können beide Vertragspartner oder nur einer von ihne...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1 § 494 Absatz 1 bis 3 und 6 Satz 2 zweiter Halbsatz ist auf Teilzahlungsgeschäfte nicht anzuwenden. 2Gibt der Verbraucher sein Angebot zum Vertragsabschluss im Fernabsatz auf Grund eines Verkaufsprospekts oder eines vergleichbaren elektronischen Mediums ab, aus dem der Barzahlungspreis, der Sollzinssatz, der effektive Jahreszins, ein Tilgungsplan anhand beispielhafter G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Antragserfordernis.

Rn 6 Ein schriftlicher Antrag eines Elternteils ist Voraussetzung für ein Tätigwerden des Beistands ggü Dritten. Auch bei getrennt lebenden, verheirateten und gemeinsam sorgeberechtigten Eltern ist eine Vertretung des Kindes durch das Jugendamt als Beistand zur gerichtlichen Geltendmachung von Kindesunterhalt zulässig (BGH NJW 15, 232 [BGH 29.10.2014 - XII ZB 250/14]). Für e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 2 Die Voraussetzungen für die in § 389 geregelte Aufrechnungswirkung bestehen in einer Aufrechnungslage gem § 387 und dem Vorliegen einer Aufrechnungserklärung nach § 388. Da die Aufrechnung nicht kraft Gesetzes eintritt, sondern einer rechtsgestaltenden Erklärung bedarf, muss die Aufrechnungslage grds bis zur Aufrechnungserklärung fortbestehen. Dieses Prinzip wird allerd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Zusammenspiel mit intertemporalem Prozessrecht.

Rn 28 Hingegen ist nach der Grundregel des intertemporalen Prozessrechts das Zivilprozessrecht in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden, wodurch Änderungen des Gesetzes auch schwebende Verfahren ergreifen (MüKoZPO/Gruber Vor zu § 1 Rz 1 f; Musielak/Musielak/Voit Einl Rz 13; St/J/Brehm vor § 1 Rz 119). Die allgemeine intertemporal prozessrechtliche Regel gilt freilich nich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsatz der Surrogation.

Rn 1 Das vom Erbschaftsbesitzer mit Mitteln der Erbschaft Erworbene geht, ohne Durchgangserwerb bei ihm (Staud/Gursky § 2019 Rz 4), unmittelbar (vgl aber Rn 2) dinglich auf den Erben über (dingliche Surrogation); es bedarf also keiner Übertragung oder Abtretung durch den Erbschaftsbesitzer. Die unmittelbare Ersetzung hat den Erhalt des Nachlasses als Ganzes zur Folge und kom...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Einzelfälle.

Rn 37 (1) Beim Verkauf einer freiberuflichen Praxis (BTDrs 14/6040, 242) können die Daten von Patienten/Mandanten nur mit deren Einwilligung übertragen werden (BGHZ 116, 268, 272 ff), auch bei Übergabe der Akten (BGH NJW 96, 2087, 2088). Die Abtretung anwaltlicher Gebührenforderungen an einen Rechtsanwalt ist wegen § 49b IV BRAO ohne Zustimmung des Mandanten zulässig (BGH NJ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verfügung.

Rn 9 Nur ein- oder zweiseitig begründete rechtsgeschäftliche Verpflichtungen unterliegen dem Zustimmungserfordernis, nicht solche kraft Gesetzes, behördlicher oder gerichtlicher Verfügungen. Die Beschränkungen beziehen sich auch nicht auf Maßnahmen der Zwangsvollstreckung der Gläubiger eines Ehegatten (BGH FamRZ 06, 856) und auch nicht auf Handlungen, die, wie die Vollstreck...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Grundfall – Rechtgeschäftlicher Erwerb vom Nichtberechtigten.

Rn 81 Die bereicherungsrechtlich relevanten Zusammenhänge beim Aufeinandertreffen von Leistung und Eingriff lassen sich exemplarisch an einem simplen Fall verdeutlichen: A übereignet ihm von B unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware vorbehaltlos an den gutgläubigen Käufer C. Dann erwirbt C zu Lasten des vormals Berechtigten B kraft Gesetzes gem §§ 929, 932 I 1 das Eigentum....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtswirkungen.

Rn 5 Auf den Mitbesitz sind alle besitzrechtlichen Vorschriften anzuwenden. Der Mitbesitzer hat also gg dritte Personen alle Besitzansprüche wie ein Alleinbesitzer. Umgekehrt richten sich Ansprüche Dritter gg einen Mitbesitzer ebenfalls in gleicher Weise wie gg den Alleinbesitzer. Rn 6 Besonderheiten ergeben sich beim Besitzschutz. Im Verhältnis der Mitbesitzer untereinander ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vorliegen höherer Gewalt.

Rn 2 Die Behinderung der Rechtsverfolgung wegen höherer Gewalt ist dann gegeben, wenn Ereignisse vorliegen, die auch durch äußerste billigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnten (BGH NJW 97, 3164 [BGH 07.05.1997 - VIII ZR 253/96]). Schon geringes Verschulden des Gläubigers steht damit höherer Gewalt entgegen (BAG NZA 15, 35 [BAG 24.09.2014 - 5 AZR 593/...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Erkennbarkeit des Vollmachtmangels.

Rn 12 Nach einer vereinzelten Ansicht entfällt die Haftung nach II, wenn das Fehlen der Vertretungsmacht außerhalb der Erkenntnis- und Beurteilungsmöglichkeiten des Vertreters lag (Flume II § 47 3c). Gegen diese Ansicht spricht, dass ein Verschulden des Vertreters nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes und dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers für die Einstandspflicht des V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Erlöschen (Abs 4).

Rn 9 Die Zwischenrechte dürfen auch durch das nachträgliche Erlöschen der beteiligten Rechte grds nicht betroffen werden. Daher verliert das vortretende Recht seinen günstigen Rang, wenn das zurücktretende Recht später aus nicht rechtsgeschäftlichen Gründen erlischt (zB Bedingungseintritt, Endtermin, Tod des Berechtigten, §§ 1173 ff, 1182, vgl MüKo/Lettmaier Rz 18). Allerdin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Haftung Dritter im Falle der Tötung oder Verletzung eines Partners.

Rn 24 Da innerhalb der nichtehelichen Lebensgemeinschaft – mit Ausn des Anspruchs aus § 1615l – keine gesetzlichen Unterhaltsansprüche bestehen, hat der hinterbliebene Partner gg den Dritten nach der durch diesen erfolgten Tötung des Lebensgefährten keinen Anspruch aus § 844 II (Hamm FamFR 13, 103; vgl auch Löhnig FamRZ 17, 1558 ff), auch dann nicht, wenn die Partner die Abs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / (1) Unbilligkeit.

Rn 21 Eine Vereinbarung oder deren Änderung kann verlangt werden, so weit ein Festhalten an der geltenden Regelung aus schwerwiegenden Gründen unbillig erscheint. Maßgeblich sind sämtliche Umstände des Einzelfalls (BGH ZMR 23, 55 Rz 44; 19, 518 Rz 26), insb der Rechte und Interessen der anderen WEigtümer (BGH ZMR 23, 55 Rz 44; 10, 542 Rz 31). Abzuwägen sind ua: Gleichbehandl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Gesetzlicher Forderungsübergang.

Rn 9 Grds führt § 400 gem § 412 zur Unmöglichkeit eines Forderungsübergangs kraft Gesetzes. Dieser Grundsatz ist jedoch teleologisch auf die Fälle zu begrenzen, in denen es im Interesse des Gläubigerschutzes erforderlich ist. Dies ist nicht gegeben bei der cessio legis nach § 116 SGB X, §§ 93, 94 SGB XII, § 6 EFZG. Ist eine unpfändbare Forderung auf einen Dritten übergegange...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Ausdrücklich ist § 128 auf Verträge anzuwenden, die kraft Gesetzes der notariellen Beurkundung bedürfen, etwa gem §§ 311b I 1, III, V 2 (zur Kaufoption Bredemeyer NVwZ 16, 1379), 463 (Immobilien, RGZ 148, 105; Staud/Schermaier § 463 Rz 6, str); 873 II, 877, 1094 (BGH NJW 16, 2035 [BGH 08.04.2016 - V ZR 73/15], Verpflichtungsgeschäft), 1378 III 2, 1410, 1491 II 1, 1501 I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Abs 1: Rechtsfolge bei ursprünglich gemeinsamer Sorge.

Rn 1 I Hs 1 setzt voraus, dass zunächst beiden Elternteilen die Sorge gemeinsam zustand. In diesem Fall wächst einem Elternteil die Alleinsorge automatisch ohne Sachprüfung kraft Gesetzes zu, wenn der andere entweder rechtlich gem § 1673 oder tatsächlich an der Ausübung verhindert ist. Bei tatsächlicher Verhinderung spielt es keine Rolle, ob das Ruhen gem § 1674 festgestellt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 2 Der Begriff ›Mietspiegel‹ wird in § 558c I – auch für § 558d – definiert. Er ist, entspr seiner Funktion (§ 558a II Nr 1), ein Mieterhöhungsverlangen zu begründen, eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete iSv § 558 II. Auf welche Art und Weise diese Übersicht gefertigt wird, ist unerheblich. Sie ist aber nur dann ein Mietspiegel iSd Gesetzes, wenn sie von der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Wirkung.

Rn 10 Der zur Fortsetzung gem § 563a berechtigte überlebende Mitmieter setzt kraft Gesetzes den Mietvertrag mit dem Vermieter fort (vgl Butenberg ZMR 15, 189; Schürmann AnwZert ErbR 10/2015 Anm 2). Er verdrängt dabei die sonstigen Berechtigten nach § 563 und die Erben, und zwar auch bzgl des Kündigungsschutzes; er kann sich ggü einer Eigenbedarfs- bzw Verwertungskündigung de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die §§ 1848–1854 fassen die Genehmigungserfordernisse an einem Standort im Betreuungsrecht zusammen und dienen dem Schutz des Vermögens des Betreuten (BTDrs 19/24445, 281f). Zu diesem Zweck beschränken sie die Vertretungsmacht des Betreuers insoweit, dass die Wirksamkeit des jeweiligen Rechtsgeschäfts von der gerichtlichen Genehmigung abhängt. Die als Mussvorschriften g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 39 WEG – Zwangsversteigerung.

Gesetzestext (1) Als Inhalt des Dauerwohnrechts kann vereinbart werden, dass das Dauerwohnrecht im Falle der Zwangsversteigerung des Grundstücks abweichend von § 44 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung auch dann bestehen bleiben soll, wenn der Gläubiger einer dem Dauerwohnrecht im Range vorgehenden oder gleichstehenden Hypothek, Grundschuld, Renten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erforderlichkeit.

Rn 5 Eine Erhaltungsmaßnahme ist zum einen erforderlich, wenn die Mietsache nach § 535 I 2 zu erhalten ist (§ 535 Rn 136a; Staud/Emmerich Rz 4). Eine Erhaltungsmaßnahme ist zum anderen aber auch dann iSd Gesetzes erforderlich, wenn aus Sicht eines durchschnittlichen, sachkundigen und vernünftigen Vermieters sachliche Gründe für sie und ihren Umfang sprechen (LG Berlin GE 15,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Wie § 256 setzt auch § 257 einen aufgrund eines Vertrags oder Gesetzes bestehenden fälligen Aufwendungsersatzanspruch voraus (BGH NZI 06, 582 [BGH 20.07.2006 - IX ZR 44/05]; MüKoBGB/Krüger § 257 Rz 2). § 257 konkretisiert nur den Inhalt des Aufwendungsersatzanspruchs, stellt für diesen aber keine eigene Anspruchsgrundlage dar (Rohlfing MDR 12, 257, 258). Soweit sich der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ausschluss des Widerrufsrechts.

Rn 2 In besonderen Fällen ist die Einwilligung kraft Gesetzes unwiderruflich (§§ 876 3, 880 II 3, 1071 I 2, 1178 II 3, 1183 2, 1245 I 3, 1255 II 2, 1276 I 2, 1750 II 2, 2291 II). Wie die Vollmacht kann iÜ auch die Einwilligung unwiderruflich erteilt werden. Insoweit gelten die Ausführungen zu § 168 Rn 12 ff entspr. Auch wenn sich aus dem Grundverhältnis ergibt, dass der Zust...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die §§ 187 bis 193 gelten für alle Frist- und Terminsbestimmungen des Bundesrechts (GemS-OGB BGHZ 59, 397), soweit nicht Sondervorschriften vorgehen, zB §§ 359, 361 HGB; Art 20 CISG; Art 36, 37, 72–74 WG; Art 29 IV, 30, 55–57 ScheckG; §§ 42, 43 StPO; § 10 VVG; § 77b StGB; § 16 II FamFG; § 222 II, III ZPO; § 31 II–VII VwVfG; § 108 II–VI AO; § 64 SGG; § 139 InsO und auch ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Zweiterwerb.

Rn 12 Auch ein gutgläubiger Zweiterwerb, etwa bei mangelhafter Bewilligung oder bei einem wegen Bösgläubigkeit des Erwerbers gescheiterten gutgläubigen Ersterwerbs ist möglich (BGH DNotZ 23, 277; hM MüKo/Lettmaier § 883 Rz 75 mwN; wobei dies nach BGHZ 25, 23 f auf den zweiten Fall beschränkt sein soll; abl Grüneberg/Herrler Rz 19, str). Dies gilt insb, obwohl der Übergang de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Entstehung, Ausübung, Änderung und Ende des Fürsorgeverhältnisses (I).

Rn 28 Anknüpfungspunkt für Entstehung, Ausübung, Änderung u Ende eines Fürsorgeverhältnisses (dazu Rn 3) ist grds der gewöhnl Aufenthalt (dazu näher Art 5 Rn 29) des Fürsorgebedürftigen (Abs 1). Der gewöhnl Aufenthalt ist in Einklang mit den Maßstäben der Brüssel IIb-VO zu bestimmen (zu Kindern s Art 21 Rn 10; Art 5 KSÜ Rn 1 IPR-Anh 9). Maßgeblicher Zeitpunkt ist die Entsteh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Führung der gesetzlichen Amtsvormundschaft.

Rn 3 Da die Amtsvormundschaft bei Vorliegen der Voraussetzungen von Gesetzes wegen eintritt, bedarf es einer Bestellung des Jugendamtes nicht. Das FamG stellt über den Eintritt der Amtsvormundschaft eine Bescheinigung aus, § 168b II FamFG, die nur deklaratorische Bedeutung hat. Hinsichtlich der Übertragung der Aufgaben auf Mitarbeiter, zu Freistellungen, zur Geltendmachung v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Betriebsvereinbarung.

Rn 41 Betriebsvereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber (§ 77 I BetrVG). Normative Regelungen in Betriebsvereinbarungen gelten unmittelbar und zwingend für die vom Betriebsrat vertretenen ArbN (§ 77 IV 1 BetrVG) und können nicht von der Zustimmung der ArbN abhängig gemacht werden (BAG NZA 20, 1548 [BAG 28.07.2020 - 1 ABR 4/19], Anm Lingemann Arb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Kein Ausschluss; Einwendungen und Einreden (Verjährung).

Rn 8 Bei anfänglicher Kenntnis des Mieters von dem Mangel bzw grob fahrlässiger Unkenntnis oder unterlassener Mängelanzeige sind Ansprüche aus § 536a kraft Gesetzes gem §§ 536b, 536c II ausgeschlossen. Zu vertraglichen Ausschlüssen s Rn 3. Zur Unzumutbarkeit der Mangelbeseitigung gem § 275 II bei Überschreiten der ›Opfergrenze‹ s § 536 Rn 7. Der Mitverschuldenseinwand aus § ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 5 Rechtsfolge ist, dass der Erwerber oder die sonstigen Berechtigten im Augenblick der Entstehung ihres dinglichen Rechts kraft Gesetzes in das Mietverhältnis eintreten, wie bei den §§ 566 f. Ohne entspr Verpflichtungserklärung kommt es nicht zum Vertragseintritt (vgl Eckert FS Blank, 131). Der Mieter muss sich dann an seinen bisherigen Vermieter halten, der Schadensersat...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Unternehmer kann von dem Besteller eine Abschlagszahlung in Höhe des Wertes der von ihm erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen verlangen. 2Sind die erbrachten Leistungen nicht vertragsgemäß, kann der Besteller die Zahlung eines angemessenen Teils des Abschlags verweigern. 3Die Beweislast für die vertragsgemäße Leistung verbleibt bis zur Abnahme bei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2349 BGB – Erstreckung auf Abkömmlinge.

Gesetzestext Verzichtet ein Abkömmling oder ein Seitenverwandter des Erblassers auf das gesetzliche Erbrecht, so erstreckt sich die Wirkung des Verzichts auf seine Abkömmlinge, sofern nicht ein anderes bestimmt wird. Rn 1 Die Ausschlusswirkung (§ 2346 I 2) erstreckt sich beim Verzicht durch Abkömmlinge (auch nichteheliche Kinder und Adoptivkinder) oder Seitenverwandte des Er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Persönliche Haftung aufgrund Eigentums.

Rn 1 Jeder Eigentümer haftet kraft Gesetzes während der Dauer des Eigentums auch persönlich für die fällig werdenden Einzelleistungen. Diese Haftung ist zu unterscheiden von der dinglichen Haftung aus § 1107, die auch für Rückstände aus der Zeit vor dem Eigentumserwerb besteht (BGH NJW 90, 2380). Sie ist ferner zu unterscheiden von der Haftung aus der gesicherten Forderung (...mehr