Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit der Ausweitung und genaueren Regelung der automatisierten Übermittlung von Informationen, die in Art. 8 – 8b der Richtlinie 2011/16/EU und in deren Umsetzung in § 7 EUAHiG niedergelegt ist, enthält letztere Vorschrift einen weiteren innovativen Kern für die innergemeinschaftliche Amtshilfe. Die automatische Übermittlung von Informationen an die anderen Mitgliedstaa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3 Angeforderte Rückmeldung (Abs. 2)

Rz. 3 Hat ein anderer Mitgliedstaat auf deutsches Ersuchen Informationen mitgeteilt[1] oder sind von ihm Informationen spontan übermittelt worden[2], kommt eine Rückmeldung durch das zentrale Verbindungsbüro in Betracht. Nach § 16 Abs. 2 S. 2 EUAHiG übermittelt es auf Bitten des anderen Mitgliedstaates diesem die Rückmeldung unverzüglich, spätestens jedoch 3 Monate, nachdem ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.1 Person (Abs. 1)

Rz. 2 Unter einer Person versteht das EUAHiG eine natürliche Person, eine juristische Person, eine Personenvereinigung, der die Rechtsfähigkeit zuerkannt wurde, die aber nicht über die Rechtsstellung einer juristischen Person verfügt und jede andere Rechtsform gleich welcher Art mit oder ohne allgemeiner Rechtsfähigkeit, die Vermögensgegenstände besitzt oder verwaltet, welche ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2 Allgemeine Anwendungsregeln (Abs. 1)

Rz. 2 Als Zeitpunkt für die erstmalige automatische Übermittlung von Informationen in den in § 7 Abs. 1 EUAHiG genannten Fällen nennt § 20 Abs. 1 EUAHiG den 1.1.2015. Erfasst werden dabei Besteuerungszeiträume ab dem 1.1.2014. Rz. 2a Der durch das Gesetz v. 20.12.2022 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU übe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 6 Mitteilung von Mängeln (Abs. 5)

Rz. 5 Weist das Ersuchen eines Mitgliedstaates Mängel irgendeiner Art auf, ohne deren Beseitigung eine Beantwortung nicht möglich ist, soll zur Gewährleistung eines raschen und effizienten Auskunftsverkehrs eine möglichst schnelle Beseitigung der Mängel dienen. Hierzu sieht § 5 Abs. 5 EUAHiG zunächst vor, dass das zentrale Verbindungsbüro den anderen Mitgliedstaat rasch, näm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3.1 Vermutliche Steuerverkürzung (Nr. 1)

Rz. 6 Liegen bei einer Finanzbehörde Gründe für die Vermutung vor, dass in einem anderen EU-Staat eine nicht unerhebliche Steuerverkürzung vorliegt, so ist der andere Mitgliedstaat zu informieren. Die Gründe müssen sich nicht auf eine Steuerverkürzung einer inländischen Person beziehen. Sie können auf Informationen der Finanzbehörde über Vorgänge und Abläufe beruhen, aus den...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 4.1 Unmöglichkeit nach deutschem Recht (Abs. 3 Nr. 1)

Rz. 5 Ist die Durchführung der erforderlichen Ermittlungen oder die Beschaffung der betreffenden Informationen nach deutschem Recht nicht möglich, so erteilt das zentrale Verbindungsbüro keine Antwort. Mit dieser Regelung wird Art. 17 Abs. 2 der Amtshilferichtlinie umgesetzt. Lässt etwa die AO die Durchführung der für die Auskunftserteilung erforderlichen Ermittlungen oder d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 5 Ablehnungsmöglichkeit bei rechtlicher Unmöglichkeit (Abs. 4)

Rz. 9 Das zentrale Verbindungsbüro kann, muss aber nicht die Übermittlung von Informationen auf Ersuchen eines anderen Mitgliedstaates ablehnen, wenn der andere Mitgliedstaat aus rechtlichen Gründen nicht in der Lage ist, entsprechende Informationen zu geben. Diese Kannvorschrift entspricht dem OECD-Standard, der auch in Art. 26 Abs. 3 des OECD-Musterabkommens abgebildet ist...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 5 Eingangsbestätigung eines Ersuchens (Abs. 4)

Rz. 4 Zur effizienteren und schnelleren Amtshilfe gehört auch die Klarheit für den ersuchenden Mitgliedstaat, dass sein Ersuchen auf dem richtigen Weg ist. Dem dient § 5 Abs. 4 EUAHiG, der bestimmt, dass das zentrale Verbindungsbüro dem anderen Mitgliedstaat "unverzüglich, spätestens jedoch 7 Arbeitstage, nachdem es das Ersuchen erhalten hat", den Erhalt des Ersuchens bestät...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift behandelt die Verwendung der vom deutschen zentralen Verbindungsbüro übermittelten Informationen und Dokumente im empfangenden anderen Mitgliedstaat. Grundsätzlich soll die Übermittlung steuerlichen Zwecken dienen. Deswegen geht § 15 Abs. 1 EUAHiG zunächst davon aus, dass die Informationen für die in § 19 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 bis 3 EUAHiG genannten Zwecke g...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2 Sachlicher Geltungsbereich (Abs. 1)

Rz. 2 Abs. 1 nennt zunächst das Ziel des Gesetzes, den Austausch von "voraussichtlich erheblichen Informationen in Steuersachen" zwischen Deutschland und den anderen Mitgliedstaaten der EU zu regeln. Eine Definition des Begriffs der voraussichtlichen Erheblichkeit ergibt sich aus § 6a EUAHiG. Die Vorschrift hat insoweit keinen Regelungscharakter, sondern nennt nur das Anlieg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 10 Weiterleitung von Daten durch das BZSt betreffend grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabzusagen über die Verrechnungspreisgestaltung (Abs. 9)

Rz. 12 Nach § 7 Abs. 9 S. 1 EUAHiG nimmt das BZSt als zentrales Verbindungsbüro die gem. Art. 8a der Amtshilferichtlinie übersandten Informationen aus dem automatischen Informationsaustausch über grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung entgegen. Ab dem Zeitpunkt der Zurverfügungstellung des Zentralverzeichnisses der Mitg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.6 Rechte der Gemeinden und Gemeindeverbände (Abs. 6)

Rz. 9 Die Vorschrift befasst sich mit der Amtshilfe, die Gemeinden und Gemeindeverbände nach dem EUAHiG in Anspruch nehmen möchten. § 3 Abs. 5 EUAHiG sagt, dass sie dieses tun können. Das bedeutet in zweierlei Hinsicht eine Neuerung. Zum einen war eine Einbeziehung der Gemeinden und Gemeindeverbände in den Auskunftsaustausch mit den anderen Mitgliedstaaten im EGAmtshG nicht ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUAHiG § 11 Anwesenheit von inländischen Bediensteten in anderen Mitgliedstaaten

Rz. 1 Diese Vorschrift setzt Art. 11 der Amtshilferichtlinie um. Wie § 10 EUAHiG die Anwesenheit und Teilnahme ausländischer Bediensteter an den Ermittlungen deutscher Finanzbehörden geregelt hat, sieht § 11 EUAHiG die Anwesenheit deutscher Bediensteter in anderen Mitgliedstaaten vor. Auch dieses setzt seit dem 1.1.2023 keine Vereinbarung zwischen dem deutschen zentralen Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beschränkte und unentgeltli... / 3 Modernisierung der Vorschriften über Lohnsteuerhilfevereine

Bei den geltenden Vorschriften zu den Lohnsteuerhilfevereinen besteht nach Auffassung des BMF aufgrund des am 1.1.2024 in Kraft tretenden Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts Anpassungsbedarf. Vor dem Hintergrund der drohenden Handelndenhaftung gem. § 54 Abs. 2 des BGB sollen deshalb zukünftig nur eingetragene Vereine als Lohnsteuerhilfevereine anerkan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.2.2.5 Gebühren (Abs. 2 Nr. 5)

Rz. 10 Für Gebühren gilt wie für die anderen Abgaben, die keine Steuern sind, dass sie bereits nicht unter den Steuerbegriff der AO fallen und daher auch nicht "jeder Art von Steuern" zugehören. Die Amtshilferegelung des EUAHiG gilt daher für sie nicht. Die deklaratorische Aufnahme in den Ausnahmekatalog des § 1 Abs. 2 EUAHiG hat so etwa für die Straßenbenutzungsgebühren kei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Übergangsvorschriften in § 21 EUAHiG waren bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen vom 20.12.2016[1] in § 20 EUAHiG geregelt. Der bisherige S. 1 von § 20 EUAHiG ist nunmehr § 21 Abs. 1 EUAHiG, der bisherige S. 2 wurde zu § 21 Abs. 2 EUAHiG. Die Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3 Zwingende spontane Übermittlung (Abs. 2)

Rz. 5 § 8 Abs. 2 EUAHiG enthält einen Katalog von Fällen, bei deren Vorliegen die Finanzbehörde spontan Informationen zu übermitteln hat. Die Vorschrift setzt Art. 9 Abs. 1 der Amtshilferichtlinie um. Durch einen Verweis auf § 1 Abs. 1 des Gesetzes hebt § 8 Abs. 2 EUAHiG hervor, dass es sich bei den Informationen um solche handeln muss, die voraussichtlich für den anderen Mi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrisiko / Zusammenfassung

Begriff Das Betriebsrisiko ist eine von der Rechtsprechung nach der sog. Sphärentheorie entwickelte arbeitsrechtliche Risikozuweisung. Dies betrifft Fälle, in denen es für den Arbeitgeber unmöglich ist, die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers anzunehmen. Das Risiko von Betriebsstörungen trifft grundsätzlich den Arbeitgeber. Dieser muss in allen Fällen den Lohn weiterzahlen, in...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.12 Elektronischer Weg (Abs. 12)

Rz. 14 Im EUAHiG wird an einer Reihe von Stellen die Formulierung "auf elektronischem Weg" verwendet. Abs. 12 des Gesetzes enthält einer Begriffsbestimmung hierfür. Die Definition ist entsprechend ihrer Vorlage in der Amtshilferichtlinie[1] sehr weit gewählt worden, um eine umfassende Anwendung des EUAHiG bei der Verwendung, Übermittlung und Speicherung sicherzustellen. Jede...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verrechnungskonto / Zusammenfassung

Begriff Verrechnungskonten sind Hilfskonten aus buchungstechnischen Gründen, die sich immer wieder ausgleichen. Der Begriff "Verrechnungskonto" wird nicht konsequent einheitlich verwendet. Auch Zwischen- oder Interimskonten beinhalten die gleiche Funktion. Buchungen werden lediglich für eine bestimmte Zeit auf dem Verrechnungskonto erfasst. Verrechnungskonten müssen regelmäß...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines zur EU-Amtshilferichtlinie

Rz. 1 § 1 EUAHiG ist die Grundvorschrift, mit der die Richtlinie 2011/16/EU in das innerstaatliche Recht der Bundesrepublik Deutschland eingeführt wird. Die Vorschrift enthält in Abs. 1 eine Art Präambel für den sachlichen Geltungs- und Anwendungsbereich des Gesetzes mit der Grundsatzaussage, dass dieses für jede Art von Steuern gilt, die von einem oder für einen Mitgliedsta...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2 Erteilung von Informationen bei eingehenden Ersuchen (Abs. 1)

Rz. 2 Entsprechend Art. 5 und 6 der Amtshilferichtlinie wird in Abs. 1 der Vorschrift die Erteilung von Informationen für die aus anderen Mitgliedsländern eingehenden Amtshilfeersuchen geregelt. Es handelt sich um die Beantwortung von Auskunftsersuchen nach dem international anerkannten OECD-Standard. Es geht um Antworten, die für die Festsetzung von Steuern jeder Art i. S. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3.1 Verwendung gem. § 19 Abs. 2 S. 1 (Abs. 2)

Rz. 3 § 15 Abs. 2 EUAHiG befasst sich mit der Weitergabe von Informationen und Dokumenten, die das zentrale Verbindungsbüro[1] von anderen Mitgliedstaaten erhalten hat, an einen oder mehrere andere Mitgliedstaaten. Es handelt sich also im Verhältnis zu § 15 Abs. 1 EUAHiG um die umgekehrte Situation. In § 15 Abs. 2 EUAHiG geht es dabei lediglich um die Weitergabe solcher Info...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.11 Amtshilferichtlinie, Durchführungsbestimmungen (Abs. 11)

Rz. 12 Im EUAHiG und in einer Reihe anderer steuerlicher Gesetze wird zur Bezeichnung mit "Amtshilferichtlinie" eine Kurzform des sehr langen Titels der Richtlinie 2011/16/EU verwendet. Dies geschieht zur Vermeidung einer kompletten Verweisung mit vollem Zitat der Richtlinie 2011/16/EU des Rates v. 15.2.2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Best...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.3.2.2 Andere Ausnahmeregelungen (Abs. 1 Nr. 2b)

Rz. 20 In § 13 Abs. 1 Nr. 2b wird eine Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung unter 3 alternativen Voraussetzungen ausgesprochen. Rz. 21 Ausnahmefähig sind nach Variante 1 Betriebe, in denen Arbeiten vorkommen, deren Unterbrechung oder Aufschub nach dem Stand der Technik ihrer Art nach nicht oder nur mit erheblichen Schwierigkeiten möglich ist. Die Aufnahme des Merkmal...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.2 Verfahren

Rz. 29 Zuständig für die Feststellung ist die Aufsichtsbehörde. Praxis-Beispiel Zuständige Behörde in Baden-Württemberg § 1 der Verordnung des Wirtschaftsministeriums über Zuständigkeiten nach dem ArbZG (Arbeitszeitzuständigkeitsverordnung – ArbZZuVO) vom 8.2.1999[1]: Zuständige Behörden nach dem ArbZG vom 6. Juni 1994 (BGBl. I S. 1170) in der jeweils geltenden Fassung und nach...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.6 Änderungen durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der E-Mobilität

1.2.6.1 Änderung in § 18 Abs. 9 UStG Rz. 57f Durch Art. 12 Nr. 13 Buchst. a des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 12.12.2019[1] wurde mWv 1.1.2020 in § 18 Abs. 9 UStG nach Satz 2 folgender Satz 3 eingefügt: "Sind die durch die Rechtsverordnung nach den Sätzen 1 und 2 geregelten Voraussetzun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.1 Gebiet der Bundesrepublik Deutschland

Rz. 486 Der Inlandsbegriff wird ausgehend vom Gebiet der Bundesrepublik Deutschland definiert. Dabei ist im UStG selbst keine weitergehende Definition zum Gebiet der Bundesrepublik Deutschland enthalten. Es muss insoweit von dem Gebiet i. S. d. Völkerrechts ausgegangen werden. Die Staatsgrenzen bestimmen sich dabei durch die mit den Nachbarländern geschlossenen Verträge. Dan...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Allgemeiner Überblick über die Vorschrift

Rz. 6 Nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG unterliegen dem ermäßigten Steuersatz die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz [1] ergeben. Dazu gehören alle Rechte, mit denen sich dieses Gesetz befasst, also nicht nur die Urheberrechte [2], sondern auch die verwandten Schutzrechte [3] und die entsprechenden Rechte, die in den be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das SEStEG[1] mit Wirkung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2005 enden, eingeführt worden[2] und normiert für Körperschaften einen Gewinnrealisations(ersatz)tatbestand. In dieser Gesetzesfassung wurde die Überführung von Wirtschaftsgütern (Abs. 1), die Verschmelzung nach ausl. Recht (Abs. 2) und die Sitzverlegung in einen Staat außerhalb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 8 Die ursprünglich mit dem Schlagwort "Mantelkauf" bezeichnete Regelung des Verlustabzugs von Körperschaften ist im Laufe der Zeit mehrfach geändert worden. Zunächst hatte die höchstrichterliche Rspr. den Verlustabzug jahrzehntelang in der "Mantelkaufrechtsprechung" nicht nur von der rechtlichen, sondern auch von der wirtschaftlichen Identität zwischen dem den Verlust er...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.3 Die Ausnahmegebiete

Rz. 500 Obwohl dem deutschen Hoheitsgebiet zuzurechnen und damit grundsätzlich Inland i. S. d. Gesetzes, sind bestimmte Gebiete von dem Anwendungsbereich des UStG in § 1 Abs. 2 S. 1 UStG ausgenommen worden. Umsätze in diesen Gebieten sind damit nicht steuerbar, unter besonderen Voraussetzungen können aber Umsätze in Teilen dieser Gebiete wieder nach § 1 Abs. 3 UStG wie ein U...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 9.6.2 Herausnahme Einzelner aus dem Kreis der vergleichbaren Arbeitnehmer (§ 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG)

"In die soziale Auswahl nach Satz 1 sind Arbeitnehmer nicht einzubeziehen, deren Weiterbeschäftigung, insbesondere wegen ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen oder zur Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur des Betriebes, im berechtigten betrieblichen Interesse liegt." Dies entspricht der früheren gesetzlichen Regelung vom 1.10.1996 bis 1.1.1999. Nach der bisher...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.6 Ausnahme für konzerninterne Übertragungen (Abs. 1 S. 4)

Rz. 100 Nach der ursprünglichen Gesetzesfassung war Abs. 1 uneingeschränkt anwendbar, wenn die Übertragung innerhalb eines Konzerns erfolgte, sich die Beteiligung der Konzernmutter also wirtschaftlich nicht änderte. Das FG Berlin-Brandenburg hat für den Zeitraum vor der Einfügung der Konzernklausel in S. 5 den Anwendungsbereich der Vorschrift aufgrund einer teleologischen In...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.5 Gemeinschaftsgebiet und Drittlandsgebiet

Rz. 519 Durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz[1] wurde mWv 1.1.1993 § 1 Abs. 2a UStG eingeführt, da eine territoriale Begriffsbestimmung für den Europäischen Binnenmarkt notwendig war. Durch Einführung der damals als Übergangsregelung ausgestalteten Vorschriften zur Umsetzung des Bestimmungslandprinzips bei Warenlieferungen im Binnenmarkt war eine systematische Trennung d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.6.1 Änderung in § 18 Abs. 9 UStG

Rz. 57f Durch Art. 12 Nr. 13 Buchst. a des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 12.12.2019[1] wurde mWv 1.1.2020 in § 18 Abs. 9 UStG nach Satz 2 folgender Satz 3 eingefügt: "Sind die durch die Rechtsverordnung nach den Sätzen 1 und 2 geregelten Voraussetzungen des besonderen Verfahrens erfüll...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.7.2 Begriff der stillen Reserven (Abs. 1 S. 5–8)

Rz. 131 Bei einem schädlichen Beteiligungserwerb bleiben die Verluste abziehbar, soweit sie die stillen Reserven im Betriebsvermögen der die Verluste ausweisenden Körperschaft nicht übersteigen. Der Begriff "stille Reserven" ist in Abs. 1 S. 6 definiert. Stille Reserven i. S. d. Abs. 1 S. 5 ist danach der Unterschiedsbetrag zwischen dem bei der steuerlichen Gewinnermittlung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.6.2 Befolgung einer Betriebsvereinbarung

Rz. 202 Die wesentlichen Betriebsstrukturen werden erhalten, wenn Arbeitsplätze nur in angemessenem Umfang abgebaut werden. Zur Konkretisierung dieses Merkmals bestimmt Nr. 1, dass diese Voraussetzung gegeben ist, wenn aus Anlass der Krise bzw. der Sanierung eine Betriebsvereinbarung mit Arbeitsplatzregelung abgeschlossen worden ist und die Körperschaft diese Vereinbarung um...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2 Entwicklung des § 1 Abs. 3 UStG

Rz. 539 Erstmals wurde eine Regelung für einen Teil dieser Sondergebiete zum 1.1.1973 in das UStG 1973 [1] aufgenommen. Die Regelung war allerdings den Regelungen zu den Lieferungen und sonstigen Leistungen in § 3 Abs. 13 UStG 1973 zugeordnet worden und hatte folgenden Wortlaut: § 3 Abs. 13 UStG 1973: Zitat In einem Freihafen ausgeführte Lieferungen von Gegenständen, die sich in...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.6.1 Allgemeines

Rz. 196 Eine Sanierung i. S. d. Abs. 1a liegt nur vor, wenn die Maßnahmen – neben der Verhinderung oder Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung – auch auf die Erhaltung der wesentlichen Betriebsstrukturen gerichtet sind. Die Sanierungsmaßnahme muss nach dem Beteiligungserwerb durchgeführt werden, da der Beteiligungserwerb sonst nicht zum Zweck des Erhalts der ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.2 Historische Entwicklung des Inlandsbegriffs

Rz. 495 Der Begriff des "Inlands" unterlag in der Vergangenheit diversen Veränderungen – jeweils in Abhängigkeit von der politischen Situation. Eine territoriale Abgrenzung musste in jedem UStG vorgenommen werden, da – unabhängig des Gehalts der einzelnen Regelungen – ohne Abgrenzung des Anwendungsbereichs keine Umsetzung der Regelungen erfolgen kann.[1] Rz. 496 In der Durchf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.7.5 Mittelbarer Beteiligungserwerb

Rz. 151 Keine ausdrückliche Bestimmung enthält das Gesetz für die Ermittlung der (anteiligen) stillen Reserven bei mittelbarem Beteiligungserwerb. Möglich wäre es, die anteiligen stillen Reserven der unmittelbar und mittelbar erworbenen Beteiligungen sowie das Eigenkapital der unmittelbar oder mittelbar erworbenen Gesellschaften zusammenzurechnen und mit dem (ggf. anteiligen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.3.2 Verlustausgleich bei unterjährigem Beteiligungserwerb

Rz. 78 § 8c Abs. 1 KStG beschränkt die Rechtsfolgen nicht auf das Verbot des Verlustabzugs gem. § 10d EStG, sondern umfasst auch das Verbot, vom Beginn des Wirtschaftsjahrs bis zum Zeitpunkt des schädlichen Anteilserwerbs (d. h. des Zeitpunkts, zu dem derjenige Anteil übergeht, mit dem die 50-%-Grenze überschritten wird) entstandene Verluste mit von diesem Zeitpunkt bis zum ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.10.1 Allgemeines

Rz. 161 Durch Gesetz v. 16.7.2009[1] wurde Abs. 1a eingefügt. Danach werden Anteilserwerbe im Rahmen einer Sanierung unter bestimmten Voraussetzungen von der Anwendung des Abs. 1 ausgenommen.[2] Rz. 162 Die Regelung war zunächst nach § 34 Abs. 7c KStG erstmals für den Vz 2008 und auf Anteilsübertragungen anwendbar, die nach dem 31.12.2007 und vor dem 1.1.2010 stattgefunden ha...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Steuerpflichtige Umsätze i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG

Rz. 16 § 17 Abs. 1 UStG, der in seinem S. 8 die Grundsatzregelung über die Berichtigung enthält (Umfang und Zeitpunkt bzw. Zeitraum), spricht diese unmittelbar für die Umsätze i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG aus. Die Änderungsregelung gilt danach zunächst für die entgeltlichen steuerbaren Lieferungen und sonstigen Leistungen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG und die den entgeltlic...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Eigenverbrauchstatbestände (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 UStG a. F.)

Rz. 351 Der Begriff des Eigenverbrauchs war bis zum 31.3.1999 geprägt durch die steuerbaren Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a UStG (sog. Entnahmeeigenverbrauch), § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG (sog. Leistungseigenverbrauch), § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c UStG (sog. Aufwendungseigenverbrauch) sowie dem § 1 Abs. 1 Nr. 3 UStG (sog. Gesellschafterverbrauch). Diese Regelungen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.2.2.3 Mittelbare oder unmittelbare Übertragung

Rz. 36 Nach § 8c Abs. 1 S. 1 KStG werden unmittelbare und mittelbare Übertragungen erfasst. Unmittelbar ist eine Übertragung, wenn das rechtliche Eigentum an den Anteilen bzw. die Stimmrechte von dem Übertragenden auf den Erwerber übergehen. Rz. 37 Mittelbar ist eine Übertragung, wenn wirtschaftlich eine vergleichbare Situation hergestellt wird. Das ist z. B. der Fall, wenn An...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.2.5 Zeitraum von fünf Jahren

Rz. 72 Das Gesetz fasst alle Übertragungen innerhalb eines Zeitraums von 5 Zeitjahren zusammen und stellt damit nur auf einen zeitlichen Zusammenhang ab, der mit 5 Jahren zudem noch sehr weit gefasst ist. Ein sachlicher Zusammenhang zwischen den einzelnen Übertragungen ist nicht erforderlich. Rz. 72a Wenn die Beteiligung allerdings in der Folge wieder unter 50 % sinkt und der...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsstättenverordnung: B... / Zusammenfassung

Überblick Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) [1] dient der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Mit ihr werden verschiedene Einzelrichtlinien der EU umgesetzt.[2] Sie regelt die sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und hygienischen Anforderungen an die Einrichtung und den Betrieb von Arbeitss...mehr