Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Auflassungsanspruch.

Rn 7 Bei der Erfüllung eines verpfändeten Auflassungsanspruchs erlangt der Pfandgläubiger nach § 1287 II Hs 1 kraft Gesetzes eine Sicherungshypothek am übereigneten Grundstück (BGH WM 15, 1771 Rz 14, 17). Die Hypothek geht allen Rechten, die erst mit der Umschreibung des Grundbuchs eintragbar sind, im Rang vor (BGHZ 49, 197, 207 f m Anm Rose NJW 68, 1087; Jena DNotZ 97, 158,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Tatbestandsvoraussetzungen.

Rn 28 Ein WEigtümer oder ein Drittnutzer hat das gemE oder das SonderE in einer Art und Weise benutzt, die nicht den gesetzlichen Regelungen (§ 14 I, II), Benutzungsvereinbarungen (§ 10 Rn 8 ff) und/oder Benutzungsbeschl (§ 19 Rn 6 ff) oder dem Interesse der Gesamtheit der WEigtümer nach billigem Ermessen entspricht. Ob eine Benutzung nach diesen Voraussetzungen ordnungsmäßi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Geltendmachung.

Rn 1 Wie der Erbe kann auch der Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigte als nur schuldrechtlich Berechtigter erbunwürdig sein. Die Geltendmachung erfolgt durch formlose Anfechtungserklärung des Berechtigten (§ 2341) ggü dem Unwürdigen (§ 143 I, IV 1). Sie ist in einer Klageerhebung idR enthalten, wenn der Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigte zugleich Erbe is...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1312 BGB – Trauung.

Gesetzestext 1Der Standesbeamte soll bei der Eheschließung die Eheschließenden einzeln befragen, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen, und, nachdem die Eheschließenden diese Frage bejaht haben, aussprechen, dass sie nunmehr kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute sind. 2Die Eheschließung kann in Gegenwart von einem oder zwei Zeugen erfolgen, sofern die Eheschlie...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verfügungsgegenstand.

Rn 3 Verfügungsgegenstand ist allein der jeweilige Anteil des Erben am Nachlass, dh die jedem Miterben zustehende ideelle Quotalberechtigung am Nachlass im Ganzen (NK-BGB/Ann § 2033 Rz 2) solange noch wenigstens ein Nachlassgegenstand im Vermögen der Erbengemeinschaft ist. Rn 4 Nach § 2033 I kann der Miterbe zwar über einen Bruchteil seines Nachlassanteils verfügen (BGH ZEV 1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift enthält, zusammen mit § 1922, den Grundsatz des Vonselbsterwerbs der Erbschaft, dh die Erbschaft fällt im Zeitpunkt des Todes des Erblassers ohne Wissen und Wollen des Erben kraft Gesetzes an, ohne dass es hierfür der Geschäftsfähigkeit bedarf. Rn 2 Das Recht zur Ausschlagung der Erbschaft ist zwar nicht im eigentlichen Sinne höchstpersönlich (so aber Zwei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Grundbuch.

Rn 4 Das Grundbuch ist ein Verzeichnis – kein öffentliches Register –, welches die rechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks wiedergibt und grds beim Amtsgericht (§ 1 I GBO) für jede Gemarkung geführt wird. Ein Grundbuchblatt besteht aus Deckblatt, Bestandsverzeichnis mit der Bezeichnung des/der Grundstücke, Abteilung I, welche die Eigentumsverhältnisse wiedergibt, Abteilun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wirkung.

Rn 3 Durch die Verbindung verliert die bewegliche Sache ihre Eigenschaft als selbstständige Sache (§ 93 Rn 2) und unterliegt dem sachenrechtlichen Schicksal des Grundstücks, sein Eigentümer erwirbt somit durch die Verbindung kraft Gesetzes das Eigentum an der eingebauten Sache. Wer die Verbindung vorgenommen hat, ob sie gut- oder bösgläubig erfolgt, ist gleichgültig. Der Eig...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Gesetzliche Rechtfertigungsgründe.

Rn 15 Rechtfertigungsgründe können sich aus dem BGB oder aus anderen Gesetzen ergeben, zB Notwehr (§ 227, § 32 StGB), Notstand (§§ 228, 904, § 34 StGB), Selbsthilfe (§§ 229 f, 562b I, 859 f, 910) oder nachbarrechtliche Duldungspflichten nach § 906 (BGHZ 90, 255, 257 f; NJW 10, 3160 Rz 11f) bzw § 910 (München NJOZ 17, 281; Karlsr BeckRS 19, 21256). Wichtig ist die Wahrnehmung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Eigenes Grundbuchblatt (§ 7 I, II, V).

Rn 2 Für jeden Miteigentumsanteil ist gem § 7 I 1 idR ein eigenes Wohnungs- oder Teileigentumsgrundbuchblatt anzulegen. Gem § 7 V gelten für die Teileigentumsgrundbücher die Vorschriften über Wohnungsgrundbücher entspr. Miteigentumsanteile sind als zahlenmäßiger Bruchteil gem § 47 GBO zu bezeichnen (§ 3 I lit a WGV); zur Größe der Bruchteile s § 3 Rn 8. Rn 3 § 7 II aF, wonach...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Normzweck.

Rn 2 § 563 dient dem Schutz der mit dem Mieter verbundenen Hausgenossen (BGH ZMR 03, 819 = ZWE 04, 156 ff m Anm Schmidt). Das Kündigungsrecht des Vermieters ggü dem Erben (§ 564) wird in Form eines Bestandsschutzes zugunsten der Nähepersonen des Verstorbenen zurückgedrängt. Erfüllt wird der Zweck durch eine sachlich begrenzte Sonderrechtsnachfolge kraft Gesetzes (aA Wenzel Z...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, AGG § 31 AGG – Unabdingbarkeit.

Gesetzestext Von den Vorschriften dieses Gesetzes kann nicht zu Ungunsten der geschützten Personen abgewichen werden. Rn 1 Gem § 31 ist das AGG zugunsten der geschützten Personen einseitig zwingend. § 31 erfasst individualvertragliche und kollektivrechtliche Vereinbarungen (BTDrs 16/1780, 53). Vergleiche sind jedoch nach Entstehen der Streitigkeit zulässig, soweit nicht unan...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Schutzvorschriften.

Rn 19 Auch ohne Rechtsfähigkeit wird der Nasciturus an einigen Stellen des Gesetzes besonders geschützt. Er kann Erbe sein (§ 1923 II), ebenso Nacherbe (§ 2108), Vermächtnisnehmer (§ 2178), ferner wird er als Miterbe geschützt (§ 2043). Er hat Ersatzansprüche wegen Tötung eines Unterhaltsverpflichteten (§ 844 II 2; § 10 II 2 StVG; § 35 II 2 LuftVG; § 5 II 2 HaftpflichtG; § 2...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsfolge.

Rn 13 S § 446 Rn 13. Es ist str, ob § 447 nur die Transport- (RG 93, 330, 331 f; 106, 16, 17; Wertenbruch JuS 03, 625, 631f) oder umfassend die Preisgefahr auf den Käufer verlagert (HP/Faust Rz 20 f; MüKo/Westermann Rz 19f). Zweck und Systematik des Gesetzes sprechen für die zweite Lösung: § 447 berücksichtigt, dass der Transport dem Käufer obliegt; damit muss der Verkäufer ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechtsgeschäft oder rechtskräftiges Urteil.

Rn 4 Einwendungen können nur gg ein Rechtsgeschäft oder gg ein rkr Urteil erhoben werden. Maßgeblicher Zeitpunkt ist die Vornahme des Rechtsgeschäfts. Dies bedeutet, dass eine Einwendung insoweit nicht erhoben werden kann, wenn der Anspruch auf einer unerlaubten Handlung beruht. Dies gilt auch im Falle gesetzlicher Unterhaltspflichten (MüKo/Münch Rz 4). § 1412 schließt also ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Umwandlung.

Rn 102 Eine formwechselnde Umwandlung einer einen Mietvertrag abschließenden Kommanditgesellschaft in eine rechtsfähige Außengesellschaft bürgerlichen Rechtes (BGH ZMR 01, 338) und der Wechsel im Gesellschafterbestand haben keinen Einfluss auf den Fortbestand der mit der Gesellschaft bestehenden Rechtsverhältnisse (s.a. BGH NZM 10, 280). Sie berühren die Identität der Gesell...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Subsidiarität.

Rn 2 Durch spezielle gesetzliche Regelungen der Teilnichtigkeit wird die allg Auslegungsvorschrift des § 139 verdrängt. Man spricht deswegen von einer Subsidiarität des § 139 (MüKo/Busche § 139 Rz 8). Besondere Bestimmungen enthalten ua die §§ 2085, 2195, 2279 I, die von einer Wirksamkeit der übrigen Verfügungen ausgehen, sowie die §§ 265, 550 1, 2270, 2298 I und die §§ 76 G...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Wer Erbe ist, hat grds keinen Pflichtteilsanspruch (§ 2303 I). Der Pflichtteilsberechtigte muss aber davor geschützt sein, als Erbe aufgrund der in I genannten Lasten schlechter zu stehen, als wenn er enterbt wäre und einen (dann auf Geld gerichteten) Pflichtteilsanspruch hätte. Das ermöglicht § 2306: Nach § 2306 I aF konnte der Erbe ausschlagen und den Pflichtteil dann...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 11 Die jeweilige Mieterhöhung tritt mit Ablauf einer Staffel (Rn 5) kraft Gesetzes und automatisch ein. Es bedarf keiner Erhöhungserklärung. Der Mieter gerät bei Nichtzahlung gem § 286 II in Verzug. Die Parteien können allerdings ohne Verstoß gg § 557a IV vereinbaren, dass zusätzlich zur Staffelvereinbarung die jeweilige Staffelerhöhung auch noch durch den Vermieter inner...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verbot der Doppelberücksichtigung.

Rn 18 Es darf keine zweifache Teilhabe eines Ehegatten an der gleichen Rechtsposition geben, was zB für den Versorgungsausgleich nach § 2 IV VersAusglG schon von Gesetzes wegen sichergestellt ist. Auch ein güterrechtlicher Ausgleich findet dann nicht statt, wenn ein Ausgleich bereits auf andere Weise, unterhaltsrechtlich oder im Wege des Versorgungsausgleichs, stattgefunden ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einwilligung des Kindes (Abs. 1).

Rn 2 Unabhängig vom Alter des Kindes verlangt I 1 seine Einwilligung. Hat es das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet, erteilt die Einwilligung ausschl der gesetzliche Vertreter. Bei nichtehelicher Geburt muss das FamG prüfen, ob eine Sorgerechtserklärung nach § 1626a erfolgt ist. Aufgrund der Mitteilungspflicht nach § 1626d muss sich das FamG iR seiner Amtsermittlung nicht a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelfälle.

Rn 2 Ansprüche nach §§ 268 III, 426 II, 774 I, 1143 I, 1150, 1249, 1607 II 2, 1608 3; § 326 II InsO, § 86 VVG, § 116 SGB X (hier soll der Geschädigte zur Einziehung ermächtigt bleiben, BGHZ 131, 274, 283f), § 94 I SGB XII, § 87a BBG, § 6 EFZG.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Wesen und Begriff.

Rn 1 Durch einen Auftrag verpflichtet sich der Beauftragte ggü dem Auftraggeber, ein Geschäft für diesen unentgeltlich zu besorgen. Der Auftrag ist aufgrund seiner Unentgeltlichkeit ein unvollkommen zweiseitiger Vertrag. Die §§ 320 ff sind nicht anwendbar (BGHZ 15, 102). Die fehlende Gegenleistung macht den Auftrag zum Gefälligkeitsvertrag mit den charakteristischen Merkmale...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bedeutung.

Rn 1a Die Bedeutung folgt aus § 558a II Nr 1: Danach kann zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens auf einen qualifizierten Mietspiegel Bezug genommen werden. Ein qualifizierter Mietspiegel soll insoweit den Aussagewert von Mietspiegeln erhöhen und ihre Beweiskraft (§ 558b Rn 17 ff) stärken. Der Gesetzgeber misst einem qualifizierten Mietspiegel mithin eine besondere Gewä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Erforderliche Nachrichten.

Rn 31 Der Verw hat als Organ der GdW aktiv solche Nachrichten zu geben, die ›erforderlich‹ sind, damit die GdW das gemE sachgerecht verwalten sowie ihre Aufgaben wahrnehmen und ihre Pflichten erfüllen kann (dazu Riecke WuM 20, 543 ff). Gesetzliche Anordnung, was erforderlich ist, treffen §§ 18 IV, 24 VII 8, 28 IV. Informationspflichten folgen daneben aus den Umständen. Bsp: ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abgrenzung zum Gefälligkeitsverhältnis.

Rn 4 Wesentliches Merkmal des Vertrags ist der Wille der Parteien, sich rechtlich zu binden (MüKo/Armbrüster Vor § 116 Rz 23). Fehlt er auf einer Seite, so liegt schon keine wirksame Willenserklärung vor (s § 145 Rn 5; NK-BGB/Feuerborn Vor §§ 116–144 Rz 9). Die Verbindung ist dann nicht als Vertrag, sondern als Gefälligkeitsverhältnis oder als sog Gentlemen's Agreement (Nürn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Betriebspflicht.

Rn 8 Der Pächter ist im Regelfall nicht kraft Gesetzes zur Nutzung oder dem Betrieb des Pachtobjektes verpflichtet (nur bei Landpacht gilt § 586 I 3). Selbst die Vereinbarung einer Umsatzpacht soll keine Betriebspflicht begründen (BGH NJW 79, 2351; weitere Nachweise bei Michalski ZMR 96, 527). Dies lässt sich damit begründen, dass dem Verpächter analog § 162 I oder nach den ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1593 BGB – Vaterschaft bei Auflösung der Ehe durch Tod.

Gesetzestext 1 § 1592 Nr. 1 gilt entsprechend, wenn die Ehe durch Tod aufgelöst wurde und innerhalb von 300 Tagen nach der Auflösung ein Kind geboren wird. 2Steht fest, dass das Kind mehr als 300 Tage vor seiner Geburt empfangen wurde, so ist dieser Zeitraum maßgebend. 3Wird von einer Frau, die eine weitere Ehe geschlossen hat, ein Kind geboren, das sowohl nach den Sätzen 1 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Wirksamkeit des Hauptvertrags.

Rn 46 Voraussetzung für den Vergütungsanspruch des Maklers ist neben dem Vertragsschluss in Bezug auf den Hauptvertrag auch dessen Wirksamkeit. Der Makler trägt damit das Risiko der im Vertrag angelegten Unvollkommenheit (BGH NJW 01, 966 [BGH 14.12.2000 - III ZR 3/00]). Das betrifft alle rechtshindernden Einwendungen, insb die Formnichtigkeit, Gesetzes- und Sittenwidrigkeit ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Vorschlag des Ausgleichswerts (Abs 3).

Rn 13 Gem § 5 III haben die Versorgungsträger mit der Berechnung des Ehezeitanteils einen Vorschlag für die Bestimmung des Ausgleichswerts zu unterbreiten. Der Ausgleichswert ist grds in der gleichen Bezugsgröße anzugeben wie der Ehezeitanteil (BGH FamRZ 14, 1983 Rz 16 f; 17, 1655 Rz 11). Werden die Angaben in verschiedenen Bezugsgrößen gemacht, ist für den VA die Bezugsgröß...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gesamtschuldnerische Außenhaftung ggü dem Vermieter.

Rn 4 Diese Haftung bezieht sich speziell auf Ansprüche des Vermieters wegen rückständiger Miete einschl Betriebkostenvorauszahlungen und mietrechtlicher Abrechnungsspitzen bei der Betriebskostenabrechnung, Schadensersatzansprüche wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen und sonstiger Pflichtverletzungen des verstorbenen Mieters (LG Bochum ZEV 19, 528). Der Vermieter ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Herausgabe oder Auskunft über den Inbegriff von Gegenständen.

Rn 2 Unter den Inbegriff von Gegenständen fallen solche, die durch ein einheitliches Rechtsverhältnis und nicht durch bloße Willkür zusammengefasst werden (Staud/Bittner/Kolbe § 260 Rz 4f). Der Begriff der Gegenstände ist im weitesten Sinne zu verstehen und beschränkt sich nicht auf körperliche, sondern bezieht auch Forderungen und Rechte ein (BGHZ 49, 11; RGZ 90, 139). Rn 3...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1416 BGB – Gesamtgut.

Gesetzestext (1) 1Das jeweilige Vermögen der Ehegatten wird durch die Gütergemeinschaft gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten (Gesamtgut). 2Zu dem Gesamtgut gehört auch das Vermögen, das einer der Ehegatten während der Gütergemeinschaft erwirbt. (2) Die einzelnen Gegenstände werden gemeinschaftlich; sie brauchen nicht durch Rechtsgeschäft übertragen zu werden. (3) 1Wir...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, AGG § 24 AGG – Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse.

Gesetzestext Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten unter Berücksichtigung ihrer besonderen Rechtsstellung entsprechend fürmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Benachteiligungen.

Rn 2 Nach der Gesetzesbegründung (BTDrs 16/1780, 30) ist Benachteiligung die rechtswidrige unterschiedliche Behandlung. § 3 I spricht demggü von Benachteiligung, obwohl Rechtfertigung nach §§ 8–10 noch möglich; richtig wäre auch hier ›unterschiedliche Behandlung‹. Benachteiligungsgründe in § 1 sind abschließend (BTDrs 16/1780, 30, s EuGH NZA 06, 839 – Chacon Navas, BAG NZA 1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines.

Rn 17 Eine widerlegliche Vermutung gilt nach § 558d I 3 ferner dann, wenn die nach Landesrecht zuständige Behörde und Interessenvertreter der Vermieter und der Mieter den Mietspiegel als qualifizierten Mietspiegel anerkannt haben. Eine Anerkennung durch alle drei bildet nach Ansicht des Gesetzgebers ein hinreichendes Indiz dafür, dass der Mietspiegel unter angemessener Würdi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Organisation (§ 29 I 2, 3).

Rn 11 Die Anzahl der Verwaltungsbeiräte ist beliebig (§ 29 I 1, 2). Hat der Verwaltungsbeirat mehrere Mitglieder, sind ein Vorsitzender und ein Stellvertreter zu bestimmen (§ 29 I 2). Wer das ist, müssen die WEigtümer anordnen, subsidiär ist der Verwaltungsbeirat selbst berechtigt. Der Verwaltungsbeirat wird vom Vorsitzenden nach Bedarf einberufen (§ 29 I 3). IdR kommen die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1415 BGB – Vereinbarung durch Ehevertrag.

Gesetzestext Vereinbaren die Ehegatten durch Ehevertrag Gütergemeinschaft, so gelten die nachstehenden Vorschriften. Rn 1 Die Gütergemeinschaft wird durch Ehevertrag (§ 1408) begründet. Dieser bedarf gem § 1410 der notariellen Beurkundung. Ein ohne Beachtung dieser Form geschlossener Vertrag ist nichtig. Die Gütergemeinschaft kann sowohl aufschiebend als auch auflösend bedin...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Anwartschaftsrecht.

Rn 13 Auf zwei verschiedene Wege kann ein Anwartschaftsrecht entstehen. Ist die Auflassung bindend und hat der Erwerber – nicht der Veräußerer – einen Eigentumsumschreibungsantrag gestellt, ist zugunsten des Erwerbers ein Anwartschaftsrecht entstanden (BGHZ 49, 201 f; 106, 111; in Lit str; vgl MüKo/Ruhwinkel Rz 37). Ein Anwartschaftsrecht entsteht ferner, wenn die Auflassung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ersatzsurrogation.

Rn 5 Gegenstand dieser Surrogationsart ist alles, was für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung von Nachlassgegenständen kraft Gesetzes erworben wird (Erman/Bayer § 2041 Rz 3), wie zB Schadensersatz- und Bereicherungsansprüche oder Ansprüche gg eine Sachversicherung bei Eintritt des Versicherungsfalls oder Schadensersatzansprüche gg einen Notar wegen einer Nachlasssch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Arten des Pfandrechts.

Rn 2 Das geltende Recht kennt je nach Entstehungsform drei Arten von Pfandrechten an Rechten: Das rechtsgeschäftlich bestellte Pfandrecht (§§ 1274–1296), das gesetzliche Pfandrecht u das Pfändungspfandrecht (§§ 804, 828 ff ZPO). Für kraft Gesetzes entstehende Pfandrechte an Rechten gelten die Vorschriften über das rechtsgeschäftlich bestellte Pfandrecht entspr (§§ 1273 II, 1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Wirkung des Eintritts.

Rn 21 Er erfolgt kraft Gesetzes mit allen Rechten und Pflichten, unabhängig vom Wissen und Wollen. Kenntnis des Vermieters oder Eintretenden vom Tod des Mieters ist nicht notwendig. Rn 22 Das Vorkaufsrecht bei Wohnungsumwandlung gem § 577 geht mit über (§ 577 IV). Gleiches gilt für den Kündigungsschutz bei umgewandelten Mietwohnungen gem § 577a (BGH ZMR 03, 891). Rn 23 Für bis...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Rechtliche Veränderungen.

Rn 7 Veränderungen im Wert eines Versorgungsanrechts, die aufgrund von Gesetzesänderungen nach Ende der Ehezeit eintreten, sind im VA stets zu berücksichtigen, wenn dies dem zeitlichen Geltungswillen des Gesetzes entspricht (BGH FamRZ 12, 941 Rz 5; 16, 1649 Rz 19), Das Gleiche gilt bzgl Wertveränderungen, die durch die Änderung nichtgesetzlicher Versorgungsregelungen (zB Ver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Eigentumserwerb.

Rn 3 Der Eigentumserwerb des Ausstellers an der Urkunde erfolgt kraft Gesetzes selbst dann, wenn der Inhaber nicht verfügungsbefugt war (§ 797 2). Das ergänzt konsequent die Rechtsvermutung des § 793 I 2, wonach auch der nichtberechtigte, aber förmlich legitimierte Inhaber als Gläubiger gilt. Mit dieser Regelung soll eine nachträgliche Vindikation der Urkunde (§ 985) durch d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zweitabtretung (Abs 1).

Rn 2 Der Schuldner darf keine Kenntnis (§ 407 Rn 5 ff) von der wirksamen Erstabtretung haben. Die weitere Zession muss tatsächlich erfolgt sein. Der Ursprung der Kenntnis des Schuldners von ihr ist unerheblich (BGH WM 67, 88, 89). Entscheidend ist, dass er auf ihre Wirksamkeit vertraut hat (HP/Rohe § 408 Rz 4; aA Staud/Busche § 408 Rz 9). Der Unkenntnis vom ersten Übertragun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind 2Als Beschäftigte gelten auch die Bewerberinnen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Erforderliche Nachrichten.

Rn 51 Die GdW – vertreten durch den Verw – hat aktiv solche Nachrichten zu geben, welche die WEigtümer benötigen, um das gemE sachgerecht zu verwalten (dazu Riecke WuM 20, 543 ff). Gesetzliche Anordnung, was erforderlich ist, treffen §§ 24 VII 8, 44 II 2. Informationspflichten folgen daneben aus den Umständen. Bsp: drohende Illiquidität, Ablauf der Verjährung (BayObLG ZMR 03...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Das Verhältnis von § 934 zu § 933.

Rn 5 Die Möglichkeiten des gutgläubigen Erwerbs nach § 934 und die deutlich engere Regelung in § 933 haben zu einem Streit darüber geführt, ob die gesetzliche Regelung im Verhältnis von §§ 933 und 934 einen Wertungswiderspruch enthält (so insb Wacke Das Besitzkonstitut als Übergabesurrogat in Rechtsgeschichte und Rechtsdogmatik 1974, 50 ff; aA Lohsse AcP 06, 527 ff). Denn wä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einführung.

Rn 1 Der Tod und sein Zeitpunkt haben zivilrechtlich vielfältige Konsequenzen, etwa im Hinblick auf die Rechtsfähigkeit, das Familien- und das Erbrecht. Verbleiben Zweifel in tatsächlicher Hinsicht, so behelfen sich die verschiedenen Rechtsordnungen mit sehr unterschiedlichen Vermutungen, die teilw kraft Gesetzes eingreifen, teilw aber auch behördliche Maßnahmen der in Art 9...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 205 betrifft nur nachträglich vereinbarte vorübergehende Leistungsverweigerungsrechte, mithin Vereinbarungen zwischen Gläubiger und Schuldner, die die Fälligkeit einer Forderung nachträglich hinausschieben, also nach dem Entstehen iSd §§ 199, 200 während der laufenden Verjährungsfrist getroffen werden (zB Stillhalteabkommen). Nicht erfasst werden von vornherein getrof...mehr