Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsrecht

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Lettland / III. Auswirkungen von Inspire Art

Rz. 7 Die Inspire Art-Entscheidung des EuGH hat seine bisher ergangenen Leitentscheidungen zum Gesellschaftsrecht in Europa untermauert. Dabei rückt in Europa die teilweise vorherrschende Sitztheorie zunehmend in den Hintergrund vor der die Niederlassungsfreiheit bestärkenden Gründungstheorie. Lettland folgt der EU-Rechtsprechung und damit werden ausländische Unternehmen in ...mehr

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England und Wales1 England ... / a) Beschlussformen und Beschlussmehrheiten

Rz. 347 Im englischen Gesellschaftsrecht werden Entscheidungen in der Gesellschafterversammlung durch Beschlüsse (resolutions) gefasst. Grundsätzlich ist die einfache Mehrheit für die Beschlussfassung ausreichend. In diesem Zusammenhang spricht man von einfachen Mehrheitsbeschlüssen (ordinary resolutions). Manche Gesellschafterbeschlüsse mit einfacher Mehrheit bedürfen einer...mehr

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Japan / C. Retrospektive

Rz. 6 Zum 1.1.1940 wurde durch Gesetz Nr. 74 vom 5.4.1938 unter dem Namen yūgen gaisha hō (Gesetz über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung) der damals neue Rechtsträger yūgen gaisha begründet.[5] Dabei stand die deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung Pate, die schon 1892 eingeführt worden war. Aber auch die österreichische GmbH von 1906, die französische sociét...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / V. Umwandlung der Gesellschaft

Rz. 111 Nach dem VAE-Gesellschaftsrecht kann eine Umwandlung oder Verschmelzung der LLC erfolgen.[16] 1. Umwandlung Rz. 112 Eine Umwandlung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss. Dazu ist eine Mehrheit von mindestens 75 % der abgegebenen Stimmen notwendig, sofern der Gesellschaftsvertrag keine andere Mehrheit vorsieht. Weiterhin sind die Gründungsformalitäten für die neu gewäh...mehr

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England und Wales1 England ... / 7. Dauer der Gesellschaft

Rz. 121 Regelungen zur Dauer der Gesellschaft im Sinne einer "Pflicht zur Befristung" sind im englischen Gesellschaftsrecht nicht erforderlich. Wird die Gesellschaft auf bestimmte Zeit befristet, ist diese Regelung in den Articles zu treffen und nach Ablauf der Lebensdauer ist durch Gesellschafterbeschluss mit einfacher Mehrheit zur Abwicklung der Gesellschaft überzugehen (s...mehr

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Griechenland / 4. Ansprechpartner

Rz. 32 Auf Anfrage vermittelt der Deutsche Anwaltverein in Athen[15] deutschsprachige Rechtsanwälte und Notare, die im Gesellschaftsrecht spezialisiert sind.mehr

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England und Wales1 England ... / 1. Begriffsabgrenzungen und Mindestkapital

Rz. 135 Das englische System der Kapitalaufbringung und der Kapitalerhaltung ist grundsätzlich vom deutschen Konzept zu unterscheiden. In vielen Fällen beträgt das Nominalkapital nur ein oder zwei britische Pfund pro Anteil.[22] Die folgenden Begriffe sind zu unterscheiden: Rz. 136 Stammkapital im herkömmlichen Sinne ist das Nominalkapital (share capital). Hierbei handelt es ...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / VII. Haftungskonzept des existenzvernichtenden Eingriffs

Rz. 195 Das Haftungskonzept des existenzvernichtenden Eingriffs (auch "Existenzvernichtungshaftung") weist Bezüge sowohl zum Gesellschaftsrecht, zum Insolvenzrecht als auch zum Deliktsrecht auf. Ihm kommt dadurch für die hier zu behandelnde Fragen ein besonderes Interesse zu, ist es doch geradezu Musterbeispiel für eine Rechtsfigur auf der Schnittstelle besagter Rechtsgebiet...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / M. Gesellschaft im internationalen Privatrecht

Rz. 159 Im polnischen Gesellschaftsrecht gilt die Sitztheorie. Die Verlegung des Sitzes einer Sp. z o.o. ins Ausland ist zwar möglich, bewirkt jedoch die Auflösung der Gesellschaft in Polen. Rz. 160 Die Verschmelzung einer polnischen Sp. z o.o. mit einer ausländischen Gesellschaft ist – mit wenigen Ausnahmen hinsichtlich der Teilnehmer der Verschmelzung – zulässig. Die grenzü...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / IV. Kodifiziertes Unionsrecht

Rz. 71 Bis vor Kurzem gab es keinerlei kodifiziertes Sekundärrecht, welches sich mit Fragen der grenzüberschreitenden Sitzverlegung auseinandergesetzt hätte. Durch mehrere Richtlinien wurde jedoch das innerstaatliche Umwandlungsrecht der Mitgliedstaaten in zahlreichen Teilbereichen ausgeformt und harmonisiert, insbesondere was die Verschmelzung und Spaltung betrifft.[169] Al...mehr

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Rumänien / A. Einführung

Rz. 1 Das rumänische Gesellschaftsrecht ist überwiegend im Gesellschaftengesetz Nr. 31/1990[1] (GesG) geregelt. Gesellschaftsformen des GesG sind:mehr

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Schweden / IV. Bedeutung von Gesetzesmaterialien und Rechtsprechung

Rz. 9 In Schweden kommt bei der Auslegung eines Gesetzes den Gesetzesmaterialien eine erhebliche Bedeutung zu. In den Vorarbeiten werden die Gründe für das Gesetzesvorhaben genau dargelegt. Ferner werden den Gesetzesvorlagen die Stellungnahmen verschiedener betroffener Branchenorganisationen, Interessenverbänden und Behörden, u.U. auch einzelner Unternehmen (sog. Remissinsta...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / IV. EU-Richtlinien

Rz. 7 Die wichtigsten EU-Richtlinien im Bereich des Gesellschaftsrechts sind vollständig und ordnungsgemäß umgesetzt. Es müssen u.a. noch umgesetzt werden: (1) die Richtlinie (EU) 2019/1151[3] (siehe Rdn 17 ff.) und (2) die Richtlinie (EU) 2019/2121, die sog. Mobilitätsrichtlinie[4] (siehe Rdn 53).mehr

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§ 4 Sitzverlegung / III. Einfluss der europäischen Niederlassungsfreiheit

Rz. 27 Die grenzüberschreitende Verlegung des Verwaltungssitzes kann, wie gezeigt, für die betroffene Gesellschaft zu nachteiligen Rechtsfolgen führen. Ursache kann das Recht des Herkunftsstaates sein, indem dieser in seinem materiellen Gesellschaftsrecht Hürden errichtet oder in seinem Kollisionsrecht der Gesellschaft die Anwendung des bislang geltenden Gesellschaftsrechts ...mehr

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Griechenland / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Das griechische Gesellschaftsrecht ist nicht in einem einheitlichen Gesetzbuch kodifiziert worden, sondern es gibt mehrere Gesetze, die das Recht der jeweiligen Gesellschaftsformen regeln. Man unterscheidet zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften. Typisch für die Personengesellschaften ist ihre Abhängigkeit von der Persönlichkeit der einzelnen Gesellschafter. Bei ...mehr

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Lettland / 1. Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Das lettische Gesellschaftsrecht ist hauptsächlich im Handelsgesetzbuch (Komerclikums, HGB) geregelt. Die Neufassung dieses Gesetzes ist am 1.1.2002 in Kraft getreten. Es orientiert sich an den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches, des GmbH-Gesetzes sowie an denen des Aktiengesetzes und Umwandlungsgesetzes. Zusätzlich sind insbesondere die Bestimmungen des Zivi...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / A. Einleitung

Rz. 1 Der Zweck des vorliegenden Handbuches besteht darin, seinen Lesern aus der Praxis einen vertieften Einblick in das Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf der internationalen Ebene zu gewähren. Eine Gesellschaft ist zwar einerseits ein abstraktes juristisches Gebilde, das einer rechtstheoretischen Durchdringung zugänglich ist. Andererseits aber ist sie rege...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 1. Problemstellung

Rz. 125 Der Wechsel des Gesellschafters kann statt durch Einzelrechtsnachfolge (Singularsukzession) auch durch Änderungen auf der Vermögensebene des Gesellschafters (Universalsukzession) erfolgen. In Betracht kommen hier insbesondere folgende Fälle:mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / VII. Geltung der Gründungstheorie aufgrund des GATS?

Rz. 28 Art. XVII, XXVII lit. c) des General Agreement on Trade in Services (GATS) gewährt allen Unternehmen, insbesondere juristischen Personen, die nach dem Recht eines der WTO-Mitgliedstaaten[41] gegründet worden sind und in irgendeinem der WTO-Mitgliedstaaten eine erhebliche Geschäftstätigkeit ausgeübt haben, einen garantierten Marktzugang. Leible [42] hatte einmal die Dis...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 1. Grundsätzliches

Rz. 58 Die Anerkennung der im Ausland gegründeten Kapitalgesellschaft als juristische Person – einschließlich ihrer Rechtsfähigkeit – ist die bedeutendste Rechtsfolge, die sich aus dem Gesellschaftsstatut ergibt. Darüber hinaus regiert das Gesellschaftsstatut aber auch sämtliche Voraussetzungen für die Gründung der Gesellschaft, ihre Kapitalisierung, die interne Organisation...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / IV. Geltung der Gründungstheorie für GmbH aus einem EWR-Staat

Rz. 22 Die Art. 31 und 34 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) von 1992 enthalten mit den Freizügigkeitsregeln des EU-Vertrags inhaltlich weitgehend identische Vorschriften. Daher ergibt sich für in einem anderen EWR-Mitgliedstaat – gegenwärtig Island, Liechtenstein und Norwegen – gegründete Gesellschaften das gleiche Privileg wie für die EU-Gesellschaft...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 6. Anerkennung der Verschmelzung in Drittstaaten

Rz. 176 Ob die Verschmelzung auch in einem dritten Staat anerkannt wird, in dem Sachen belegen sind, die der übertragenden Gesellschaft gehört haben, oder in dem eine Gesellschaft ihren Sitz hat, an der die übertragende Gesellschaft beteiligt war, ist nach dem Recht dieses dritten Staates zu beurteilen. Kennt dieser die infolge der Verschmelzung eintretende Universalsukzessi...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / XIII. Deliktsfähigkeit

Rz. 142 Ob und unter welchen Voraussetzungen einer Gesellschaft unerlaubte Handlungen einer natürlichen Person zuzurechnen sind und sie dafür haftet (Deliktsfähigkeit), unterliegt dem Deliktsstatut,[189] welches gem. Art. 4 ff. Rom II-VO zu bestimmen ist. Dem Gesellschaftsstatut unterliegt freilich weiterhin die Beurteilung der hierbei auftauchenden Vorfragen, ob es sich bei...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / XI. Organfähigkeit

Rz. 139 Ob in einer Gesellschaft eine bestimmte Organstellung nur von einer natürlichen Person eingenommen werden muss oder ob insoweit auch eine juristische Person eintreten kann (Organfähigkeit), unterliegt dem für die betroffene Gesellschaft maßgeblichen Gesellschaftsstatut. Daher kann beispielsweise eine deutsche GmbH in einer englischen private limited company die Posit...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / IX. Bedeutung der Kontrolltheorie

Rz. 41 Nach der sog. Kontrolltheorie wird die "Nationalität" einer Gesellschaft danach bestimmt, welche Staatsangehörigkeit die hinter der Gesellschaft stehenden Gesellschafter mehrheitlich besitzen. Ihren Ursprung verdankt diese Theorie der Kriegsgesetzgebung, welche diesen "Durchgriff" durchführen musste, um "Feindvermögen" zu identifizieren.[64] Nützlich ist diese Theorie...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 1. Verschmelzungsstatut

Rz. 163 Die Verschmelzung[225] von Gesellschaften wird nach der in Deutschland bislang herrschenden Lehre dem Gesellschaftsstatut unterstellt. Soweit die miteinander verschmolzenen Gesellschaften verschiedenen Gesellschaftsstatuten unterliegen, ist eine Verschmelzung nur dann möglich, wenn Voraussetzungen und Erfordernisse der für sämtliche verschmolzenen Gesellschaften gelt...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 5. Grenzüberschreitende Spaltung

Rz. 175 Der EuGH stützt seine Entscheidung in der Rechtssache SEVIC Systems AG darauf, dass einer Gesellschaft mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat nicht Gestaltungsmittel verschlossen werden dürften, die einer inländischen Gesellschaft zur Verfügung gestellt werden. Als solche Gestaltungsmittel versteht der EuGH dabei auch "Mittel zur Umwandlung von Gesellschaften" wi...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / XIV. Wechsel- und Scheckfähigkeit

Rz. 143 Ob eine GmbH einen Wechsel oder Scheck begeben kann, müsste sich nach allgemeinen Grundsätzen eigentlich aus dem Wechsel- bzw. Scheckstatut ergeben. Freilich enthalten Art. 91 WG und Art. 60 ScheckG hier eine ausdrückliche Verweisung auf das Recht des Staates, dem eine Person angehört. Dies wird bei juristischen Personen in eine Verweisung auf das Gesellschaftsstatut...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / XII. Prozessuale Parteifähigkeit

Rz. 141 Die Parteifähigkeit vor deutschen Gerichten wird im deutschen Recht gem. § 50 Abs. 1 ZPO aus der Rechtsfähigkeit abgeleitet. Daher wurde lange Zeit zur Bestimmung der Parteifähigkeit zunächst die Rechtsfähigkeit ermittelt – und zwar als Vorfrage unter Zugrundelegung des Gesellschaftsstatuts. Aus der sich aus dem ausländischen Recht ggf. ergebenden zivilrechtlichen Re...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 2. Zulässigkeit der grenzüberschreitenden Verschmelzung nach deutschem materiellen Umwandlungsrecht

Rz. 164 Die Zulässigkeit der grenzüberschreitenden Verschmelzung nach deutschem materiellen Recht ist umstritten. Ein Teil der Lehre geht davon aus, dass sich aus § 1 Abs. 1 UmwG 1994 eine Regelungslücke ergebe, da sich das UmwG auf Verschmelzung unter "Rechtsträgern mit Sitz im Inland" beschränke. Folge sei, dass in Bezug auf Verschmelzungen unter Beteiligung von Rechtsträg...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 1. Kollisionsrechtliche Behandlung der Durchgriffshaftung

Rz. 88 Einer der rechtspolitisch sensibelsten und in der Literatur daher am heißesten "umkämpften" Bereiche der Qualifikation des internationalen Gesellschaftsrechts ist die Frage, ob für einzelne Haftungs- und Durchgriffstatbestände vom Gesellschaftsstatut abweichende "Sonderanknüpfungen" möglich sind. Hierbei haben gerade nach dem Aufkommen der ersten "Limited-Welle" einig...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 2. Rechtsprechungsentwicklung des EuGH

Rz. 11 Im Jahre 2002 hatte der EuGH in der Rechtssache Überseering [21] über die Frage der Anerkennung der Rechts- und Parteifähigkeit einer nach dem Recht eines Mitgliedstaates, namentlich der Niederlande, wirksam gegründeten Gesellschaft, die an dem Ort ihrer Gründung jedoch keinerlei Geschäftstätigkeit ausübte, zu befinden. Der EuGH erkannte einer solchen Gesellschaft eine...mehr

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England und Wales1 England ... / (3) Verfahren

Rz. 374 Da grundsätzlich per Handzeichen abzustimmen ist, legen das Gesetz und die Mustersatzung in Table A fest, welche Personen eine geheime Abstimmung beantragen oder anordnen können. Rz. 375 Als Minimumstandard bestimmt das Gesetz in Sec. 321 CA 2006, dass mindestens fünf stimmberechtigte Mitglieder bei einer Gesellschafterversammlung oder ein Gesellschafter, der mindeste...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 1. Überblick

Rz. 163 Dem deutschen Kapitalgesellschaftsrecht liegt das System des garantierten Festkapitals zugrunde, das mehrere Funktionen in sich vereint. So bildet das Grund- oder Stammkapital den Betriebsfonds einer Gesellschaft und repräsentiert aus Sicht der Gesellschaftsgläubiger die garantierte Haftungsmasse; zugleich soll das zu erbringende Mindestkapital eine gewisse Seriositä...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / 2. Abwicklung

Rz. 158 Zweck des Abwicklungsverfahrens nach Chapter 7 ist es, die Gesellschaft zu liquidieren und den Liquidationserlös zwischen den Gläubigern zu verteilen. Gibt das Gericht dem Antrag auf Eröffnung des Verfahrens statt, ist zunächst ein vorläufiger Sachwalter (interim trustee) durch das Gericht zu bestimmen, der das Vermögen der Gesellschaft übernimmt (§ 701(a)(1) BC). In...mehr

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Belgien / 1. Grundlagen

Rz. 152 Die Einkünfte der steuerpflichtigen Gesellschaften unterliegen der Körperschaftsteuer ("impôts des sociétés/vennootschapsbelasting"). Eine Gesellschaft ist körperschaftsteuerpflichtig, wenn folgende Bedingungen kumulativ erfüllt sind:mehr

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Griechenland / IV. Praktische Bedeutung der EPE

Rz. 14 Obwohl die EPE als Kapitalgesellschaft eingeordnet wird und über eine körperschaftliche Struktur verfügt, unterliegt sie einem flexibleren Rechtsrahmen als die AE. So fehlt im EPE-Recht die staatliche Aufsicht, und die Regelungen über die Innenverhältnisse zwischen den Gesellschaftern haben keinen zwingenden Charakter. Auch die Gründungsvoraussetzungen und die Publizi...mehr

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Singapur / III. Kapitalerhaltung

Rz. 56 Zur Kapitalerhaltung existieren nur wenige Rechtsvorschriften. Abgesehen von der Grundregel, dass Kapital nicht an die Anteilsinhaber jenseits von Dividendenausschüttungen oder einer formalen Kapitalreduktion zurückgeführt werden darf, bestehen keine Beschränkungen zur Verwendung. Früher wurde diese Regel dahingehend spezifiziert, dass Gesellschaften eigene Anteile ni...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / VII. Haftung der Gesellschafter

Rz. 327 Auch im spanischen Recht ist das Institut der Durchgriffshaftung (teoría del levantamiento del velo) gegen die Gesellschafter der S.L. anerkannt.[171] Rz. 328 Den alleinigen Gesellschafter einer S.L. (vgl. Art. 12 ff. LSC) treffen nach Art. 15 ff. LSC besondere Verpflichtungen. Er muss alle Verträge zwischen ihm und der Gesellschaft wenigstens schriftlich abfassen, in...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / II. Gesellschaftsformen

Rz. 2 Das französische Gesellschaftsrecht kennt im Wesentlichen folgende Gesellschaftsformen:mehr

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Kanada / III. Kapitalerhaltung

Rz. 28 Das Eigenkapital einer Gesellschaft wird getrennt nach Klassen und nach Ausgabe der Anteile in separaten Konten ausgewiesen, die wiederum in ihrer Summe das gesamte Stammkapital ("Stated Capital") darstellen, das sodann auch in der Bilanz ausgewiesen wird (siehe Rdn 24 f.). Während das deutsche Recht das Stammkapital einer Gesellschaft im Interesse ihrer Gläubiger quas...mehr

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Rumänien / 2. Haftung vor Eintragung im Handelsregister

Rz. 42 Das rumänische Gesellschaftsrecht kennt die Vorgesellschaft (siehe Rdn 7). Falls im Namen der Gesellschaft Geschäfte vor Eintragung in das Handelsregister getätigt wurden, haften die Gründer, Vertreter und andere Personen, die im Namen einer in Gründung befindlichen Gesellschaft gehandelt haben, gem. Art. 53 GesG gesamtschuldnerisch und unbeschränkt gegenüber Dritten ...mehr

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England und Wales1 England ... / III. Praktische Bedeutung der Rechtsform der Ltd. in England

Rz. 26 Etwa 3,8 Mio. Ltd.s sind in England registriert und machen weit über 99 % aller in England registrierten Gesellschaften aus. Selbst public companies, die mit ca. 0,1 % einen verschwindend geringen Anteil an allen in England registrierten Gesellschaften ausmachen und für nicht börsennotierte Unternehmen eine vergleichsweise seltene Rechtsform darstellen, werden i.d.R. ...mehr

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England und Wales1 England ... / 1. Allgemeines

Rz. 472 Das englische Gesellschaftsrecht sieht die Verpflichtungen der Gesellschaft, über die Geschäftsvorfälle Buch zu führen (also Geschäftsbücher zu haben), einen jährlichen Jahresabschluss aufzustellen (Sec. 386 CA 2006), diesen grundsätzlich von den Geschäftsführern feststellen und unterzeichnen zu lassen (Sec. 414 CA 2006) und u.U. durch einen Prüfer prüfen zu lassen, ...mehr

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England und Wales1 England ... / 1. Möglichkeiten einer Umwandlung der Gesellschaft

Rz. 390 Eine Ltd. kann im Wege eines "Formwechsels" zu einer plc (public company limited by shares) umgewandelt werden. Die plc und die Ltd. sind nach englischem Verständnis nur zwei verschiedene Ausprägungen einer einheitlichen Rechtsform der Kapitalgesellschaft. Entsprechend passt die Parallele zum deutschen Formwechsel nicht ganz, da nicht das Rechtskleid gewechselt wird,...mehr

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Vorwort

Seit dem Erscheinen der dritten Auflage des vorliegenden Handbuchs zum internationalen GmbH-Recht sind sechs ereignisreiche Jahre vergangen. Das Gesellschaftsrecht wandelt sich weiterhin weltweit rasant. Grenzüberschreitende Sitzverlegungen und transnationale Umwandlungen haben an Zahl erheblich zugenommen. Auch im Handbuch hat sich Wandel ergeben. So können wir nun mit weite...mehr

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England und Wales1 England ... / a) Regel-Ausnahme-Prinzip

Rz. 159 Der Rückkauf eigener Anteile wird im englischen Gesellschaftsrecht wie eine mittelbare Form der Kapitalherabsetzung angesehen (Sec. 617 Abs. 5 CA 2006). Der Rückkauf eigener Anteil hat bei kleinen Gesellschaften regelmäßig an Stelle einer Kapitalherabsetzung gestanden, wenn missliebige Gesellschafter herausgekauft wurden und um die Kosten einer gerichtlichen Zustimmu...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / I. Mitbestimmung in der spanischen Verfassung

Rz. 278 Die Förderung der Mitbestimmung (participación) in ihren verschiedenen Formen im Unternehmen hat in Art. 129.2 der Spanischen Verfassung von 1978 Verfassungsrang erhalten. Die Bestimmung lautet in deutscher Übersetzung wie folgt: "Die öffentlichen Gewalten fördern wirksam die verschiedenen Formen der Mitbestimmung im Unternehmen und stärken mittels geeigneter Gesetzg...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / 3. Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften

Rz. 6 Ferner unterscheidet das französische Gesellschaftsrecht zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Bei einer Personengesellschaft steht bei der Gründung die Person der Gesellschafter im Vordergrund, zur Aufnahme weiterer Gesellschafter ist daher die Zustimmung sämtlicher Altgesellschafter erforderlich. Bei der Kapitalgesellschaft dagegen steht die Verw...mehr

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Lettland / Literaturtipps

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