Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsrecht

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Grundlagen

Rz. 166 An diese jüngeren Entwicklungen knüpft die EU-Kommission, welche sich in ihrem Arbeitsprogramm das Motto "Ein Europa für das digitale Zeitalter" auf die Fahne geschrieben hat, mit ihrem jüngsten Vorschlag an. Am 23.3.2023 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Ausweitung des Einsatzes digitaler Werkzeuge und Verfahren im EU-Gesellschaftsrecht vorg...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Haftung der Gesellschafter

Rz. 95 Für das deutsche Gesellschaftsrecht kennzeichnend ist die Verbindung von Beschränkungen der Gesellschafterhaftung im Außenverhältnis mit zwingenden gesetzlichen Kapitalaufbringungs- und -erhaltungsregeln. Folgerichtig kennen die Personengesellschaften grds. keine Haftungsbeschränkungen der Gesellschafter ggü. den Gesellschaftsgläubigern. Die Gesellschafter einer GbR h...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Weisungsrechte des Treugebers

Rz. 442 Obwohl der Treuhänder im Außenverhältnis praktisch uneingeschränkt über das Treugut verfügen kann, ist er im Innenverhältnis aufgrund des Treuhandvertrages verpflichtet, in Bezug auf das Treugut nur entsprechend den Weisungen des Treugebers (§ 665 BGB) und ansonsten in dessen Interesse zu handeln.[556] Das Weisungsrecht des Treugebers findet jedoch in der Gesellschaf...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Kapitalschnitt

Rz. 819 Nach § 225a Abs. 2 InsO kann im Insolvenzplan eine Kapitalherabsetzung vorgesehen werden. Gesellschaftsrechtlich zulässig ist auch eine Kapitalherabsetzung auf null mit sofort anschließender Kapitalerhöhung mind. bis auf das gesetzliche Mindestkapital (Kapitalschnitt). In Zusammenschau mit dem nach § 225 Abs. 2 InsO ebenfalls möglichen Ausschluss des Bezugsrechts auf...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Vertretungen

Rz. 277 Das Stimmrecht ist ein höchstpersönliches Recht des Gesellschafters. Es kann diesem nicht entzogen werden, ebenso wenig ist es vom Gesellschaftsanteil abspaltbar.[479] Ein Verzicht auf die persönliche Ausübung des Stimmrechts für die Zukunft ist damit ebenfalls unwirksam.[480] Soll den Gesellschaftern die Möglichkeit eröffnet werden, sich in der Gesellschafterversamm...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Ordentliche Kündigung

Rz. 393 Beschränkungen des ordentlichen Kündigungsrechts sind bei der GbR nach der Bestimmung des § 725 Abs. 1 BGB n.F. (anders als nach der Vorgängerregelung des § 723 Abs. 3 BGB a.F.) grds. zulässig.[631] Es war allerdings auch bereits unter Geltung der Vorgängerregelung anerkannt, dass bei einer grds. auf unbestimmte Zeit geschlossenen Gesellschaft die Kündigung für einen ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / jj) Zwischenfazit

Rz. 104 "Harte" Auswahlkriterien, eine bestimmte Gesellschaftsform zu bevorzugen, gibt es damit im Gesellschaftsrecht relativ wenige. Da durch Gesellschaftsvertrag die meisten gesetzlichen Regelungen abbedungen oder zumindest umgestaltet werden können, findet die Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Gesellschaftsform aus gesellschaftsrechtlicher Sicht anhand weniger ha...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / i) Stellungnahme

Rz. 835 M.E. verstoßen die diskutierten insolvenzrechtlichen Regelungen nicht gegen Grundrechte der Altgesellschafter. Zum einen hätten sie es in der Hand, die Insolvenz der Gesellschaft selbst durch Beseitigung des Insolvenzgrundes zu verhindern oder zu beenden. Zum anderen führt die Insolvenz der Gesellschaft gesetzlich zu ihrer Auflösung und nach Beendigung des Insolvenzv...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / A. Einleitung

Rz. 1 Das Kreditgeschäft mit Unternehmen und Selbstständigen in Deutschland hat im dritten Quartal 2019 den ersten größeren Rückschlag seit Längerem erlebt.[1] Dies hatte sich angesichts der schon seit einem Jahr anhaltenden Konjunkturdelle abgezeichnet. Besonders der deutsche Mittelstand mit seinen im internationalen Vergleich traditionell eher niedrigen Eigenkapitalquoten ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Rechtsfolgen

Rz. 344 Durch den Beitritt eines neuen Gesellschafters ändert sich die Identität der rechtfähigen GbR nicht. Veränderungen im Gesellschafterbestand haben spätestens seit Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Außengesellschaft keine Auswirkungen mehr auf die rechtliche Identität der Gesellschaft. Dies gilt insb. für die Namensführung, die Stellung als Prozesspartei und die Vert...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / dd) Verschmelzung zur Neugründung

Rz. 206 Bei der Verschmelzung zur Neugründung muss die Satzung der neuen AG in dem Verschmelzungsvertrag festgestellt und somit beurkundet werden. Der Inhalt der Satzung orientiert sich an einer Sachgründung.[476] Gründer sind die übertragenden Rechtsträger, die Aktien werden aber kraft Gesetzes von den Anteilsinhabern der übertragenden Rechtsträger entsprechend den Regelung...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Belege

Rz. 145 Darüber hinaus steht dem auskunftsberechtigten Ehegatten ein Anspruch auf Vorlage von Belegen gem. § 1379 Abs. 1 Satz 2 BGB zu. Damit wird die Auskunft im Zugewinn mit derjenigen im Unterhaltsrecht nach § 1605 BGB harmonisiert. Nach § 1379 Abs. 1 Satz 2 BGB – anders als vor der Reform des Zugewinnausgleichsrechts – kann der auskunftsberechtigte Ehegatte Belege und Un...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / (2) Beschlussfassung

Rz. 123 Die Anteilsinhaber aller an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger müssen der Verschmelzung auf der Grundlage des vollständigen Vertrages oder seines Entwurfs zustimmen (§ 13 Abs. 1 UmwG).[313] Das UmwG sieht hierfür bei der Beteiligung der verschiedensten Rechtsträger eine 3/4-Mehrheit vor (§§ 43 Abs. 2, 50 Abs. 1, 65, 78, 84, 112 UmwG), bei der Beteiligung von ...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Inhaber der Mitgliedschaftsrechte

Rz. 414 Bei der Treuhand an Gesellschaftsanteilen ist Gesellschafter und deshalb Träger aller Mitgliedschaftsrechte ausschließlich der Treuhänder. Bei einer GmbH gehört er deshalb in die Liste der Gesellschafter nach § 40 GmbHG ,[500] bei einer Personengesellschaft ist er ins Handelsregister einzutragen. Ein Treuhandvermerk im Handelsregister bzw. in der Gesellschafterliste i...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE)

Rz. 76 Als weitere supranationale Gesellschaftsform bietet das Europarecht die SE an. Die maßgebliche EG-Verordnung Nr. 2157/2001 vom 8.10.2001 (ABl EG L 294/1; SE-VO) ist am 8.10.2004 in Kraft getreten. Nach dieser Verordnung (VO) richtet sich primär die rechtliche Verfassung einer SE. Im Übrigen enthält das jeweils anwendbare nationale Gesellschaftsrecht (Art. 9 SE-VO) Reg...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / IV. Verfügung über Gesellschaftsanteile

Rz. 538 Die Struktur der OHG, die gesamthänderische Bindung des Gesellschaftsvermögens und die Anknüpfung an die Mitgliedschaft der Gesellschafter, entspricht weitestgehend denen bei der GbR. Das bedeutet, die Gesellschafter der OHG können nicht über ihren "Anteil" am Gesellschaftsvermögen verfügen oder Gesellschafterrechte übertragen. Ebenso wenig kann der Kapitalanteil der...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Gewährleistung der persönlichen Verflechtung

Rz. 146 Ist eine Betriebsaufspaltung gewollt, muss der einheitliche Beherrschungswille in Gestalt der personellen Verflechtung durchgehend auf der Grundlage der Stimmrechte in beiden Gesellschaften gewährleistet sein. Hierzu sind Stimmrechtsbindungsverträge [296] neben den Gesellschaftsverträgen abzuschließen. Nach den Grundsätzen der BFH-Urteile vom 1.7.2003 und 30.11.2005 (...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Erlöschen der Überträgerin

Rz. 72 Bei der Verschmelzung ist der Untergang des übertragenden Rechtsträgers zwingend.[157] Sein Fortbestand kann nicht wirksam vereinbart werden.[158] Dabei geschieht die Verschmelzung jedoch unter Ausschluss der Abwicklung. Dies ergibt sich ebenfalls aus dem Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge, das keinen Raum für eine Liquidation lässt.[159]mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / I. Überlegungen zur Rechtsformwahl (Zivil- und Steuerrecht)

Rz. 600 Bei der Entscheidung über die künftige Rechtsform eines Unternehmens sind insb. wirtschaftliche, gesellschaftsrechtliche, ertragsteuerliche und erbschaftsteuerliche Aspekte zu beachten. Generell lässt sich Folgendes festhalten: Das finanzielle "Handling" einer Personengesellschaft ist einfacher als das einer Kapitalgesellschaft. Existenzgründer sind mit der in einer G...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Name der Gesellschaft

Rz. 184 Obwohl das BGB bislang keine Regelung zur Führung eines Namens durch die GbR enthielt, ist es unstreitig, dass die Gesellschaft unter einem vom Namen der Gesellschafter selbst unabhängigen Namen auftreten kann. Zwar ging der historische Gesetzgeber erkennbar davon aus, dass die Gesellschaft unter den Namen sämtlicher Gesellschafter im Rechtsverkehr auftritt,[344] gle...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Handelndenhaftung im Vorgründungsstadium

Rz. 1446 Ist im Namen einer Vereinigung vor ihrer Eintragung gehandelt worden und übernimmt die Vereinigung nach der Eintragung die sich aus diesen Handlungen ergebenden Verpflichtungen nicht, so haften die natürlichen Personen, Gesellschaften oder anderen juristischen Einheiten, die diese Handlungen ausgeführt haben, aus ihnen unbeschränkt und gesamtschuldnerisch (Art. 9 Ab...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (4) Mitsprache

Rz. 327 Allgemeine gesetzliche Regelungen zu Einfluss- und Kontrollrechten von Nachrangdarlehensgebern existieren nicht. Ohne genaue vertragliche Festlegung besteht daher nur ein Minimalschutz aufgrund allgemeiner Rechtsgrundsätze.[252] Damit kommt regelmäßig ein Anspruch auf Rechnungslegung sowie ein allgemeiner Auskunftsanspruch nach den §§ 242, 259 f., 810 BGB in Betracht...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 3. Schutz der Unternehmensmitbestimmung

Rz. 485 Im Hinblick auf den Schutz der Unternehmensmitbestimmung hat die UmwRL für alle drei Umwandlungsformen am Konzept aus Verhandlungsmodell und Auffanglösung festgehalten, allerdings auch hier einige bedeutsame Neuerungen eingeführt. Die Neuregelungen finden sich für grenzüberschreitende Verschmelzungen im novellierten MgVG und für grenzüberschreitende Spaltungen und Fo...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / c) Informations- und Kontrollrechte

Rz. 425 Der Treuhänder ist schließlich auch Träger der mitgliedschaftlichen Informationsrechte, z.B. nach § 166 HGB, § 717 BGB, § 51a GmbHG, § 131 AktG. Sind den Gesellschaftern durch Gesellschaftsvertrag weitere mitgliedschaftliche Kontrollrechte eingeräumt, werden auch diese vom Treuhänder wahrgenommen. Eine Übertragung dieser Rechte auf den Treugeber ist mit dem gesellsch...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / c) Durchgriffshaftung des Treugebers

Rz. 430 Eine Durchgriffshaftung des Treugebers kommt einerseits als Außenhaftung ggü. den Gläubigern der Gesellschaft und andererseits als Innenhaftung ggü. der Gesellschaft in Betracht. Rz. 431 Nach a.A. ist eine Außenhaftung (z.B. nach §§ 126 ff., 171 ff. HGB bei der Verwaltungstreuhand an einem Personengesellschaftsanteil) regelmäßig abzulehnen (vgl. a. o. Rdn 427).[537] R...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / f) Beschlüsse außerhalb der Versammlung

Rz. 726 Außerhalb einer Gesellschafterversammlung können Beschlüsse gefasst werden, wenn alle Gesellschafter hiermit und mit der Art der Abstimmung einverstanden sind. Als Abstimmungsart kommt schriftliche, telefonische, telegrafische, elektronische Abstimmung oder Abstimmung in Textform in Betracht. Schriftlich bedeutet, dass jeder Gesellschafter seine Abstimmungserklärung ...mehr

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AGS 01/2024, Grüneberg, Bürgerliches Gesetzbuch mit Nebengesetzen

Bearbeitet von RiBGH Dr. Christian Grüneberg. 83. neu bearb. Aufl., 2024. C.H. Beck, München. XXXVIII, 3.288 S., 125,00 EUR Im Jahresrhythmus arbeitet der Grüneberg aus der immensen Ansammlung aktueller Rspr. und Lit. die wesentlichen Informationen heraus und gibt dazu klare und praxisrelevante Antworten. Die Grüneberg-Webseite (GrünHome: www.grueneberg.beck.de) bietet Raum f...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / a) Fremdnützige Treuhand

Rz. 384 Bei der fremdnützigen (uneigennützigen) Treuhand handelt der Treugeber zwar in eigenem Namen, wirtschaftlich aber im Interesse des Treugebers. Häufigste Form der der fremdnützigen Treuhand ist die sog. Verwaltungstreuhand, bei der ein Treuhänder nach dem Treuhandvertrag die Rechte aus dem Gesellschaftsanteil im Interesse des Treugebers ausüben soll.[456] Auf der Grun...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / c) Personenhandelsgesellschaften

Rz. 39 Bei Personenhandelsgesellschaften wird der Gewinn oder der Verlust eines Geschäftsjahres aufgrund der (Handels-)Bilanz ermittelt (§§ 120 Abs. 1, 167 Abs. 1 HGB). Obwohl sich für die genannten Gesellschaften anders als bei Kapitalgesellschaften keine ausdrückliche Regelung im HGB findet, ist auch bei deren Jahresabschluss zwischen dem Akt der Aufstellung und dem der Fe...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / c) Wesentliche Rechtsgrundlagen

Rz. 285 Die Finanzierung von Vorhaben mittelständischer Unternehmen im Alleingang im Wege der Projektfinanzierung wird wegen des hohen Strukturierungsaufwandes höchstwahrscheinlich auch in Zukunft eher die Ausnahme bleiben. Nicht so fern liegend ist jedoch die Beteiligung eines Unternehmens an einer Projektfinanzierung in der einen oder anderen Form, sei es als Auftragnehmer...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / f) Ungleichbehandlung von Gesellschaftern im Insolvenzplan?

Rz. 828 Bei einer im Plan vorgesehenen Zwangsabtretung oder Zwangseinziehung von Geschäftsanteilen oder Zwangsausschließung von Gesellschaftern dürfte der gesellschaftsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten sein, so dass die Zwangsmaßnahme nur betreffend einzelne Gesellschafter nicht zulässig sein dürfte. Rz. 829 Unabhängig von der Frage, ob im Insolvenzverfahren d...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Persönliche Einwendungen und Einreden

Rz. 163 Soweit dem Gesellschafter gegen die Inanspruchnahme durch den Gesellschaftsgläubiger Einwendungen oder Einreden zustehen, richtet sich dies nach den Regeln des allgemeinen Schuldrechts. Diese kann der Gesellschafter ohne Weiteres geltend machen; § 721b BGB n.F. setzt dies voraus.[283] Betracht kommen damit insb. Stundung, Erlass, Vergleich oder Ähnliches. Hinzu kommt...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / h) Austrittsrecht des Gesellschafters

Rz. 834 Sind im Insolvenzplan gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen vorgesehen, so dürften diese für den dissentierenden (aber überstimmten) Gesellschafter regelmäßig einen wichtigen Grund für den seinerseitigen Austritt aus der Gesellschaft darstellen. Kein Gesellschafter muss eine Vermehrung seiner gesellschafterlichen Pflichten gegen seinen Willen hinnehmen (Gedanke ...mehr

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§ 20 Joint Ventures / 4. Regelung der Geschäftsführung

Rz. 51 Zur Machtbalance im Joint Venture gehört auch das Austarieren der Kompetenzen von Geschäftsführung und Gesellschafter. Das aus dem Gesellschaftsrecht vertraute Instrument ist ein Katalog, der Maßnahmen auflistet, zu deren Vornahme die Geschäftsführung im Innenverhältnis der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung bedarf. Dieser Katalog findet sich häufig i...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / aa) Notarielle Beurkundung

Rz. 455 Der Zustimmungsbeschluss der Anteilsinhaber ist notariell zu beurkunden (§ 13 Abs. 3 Satz 1 UmwG i.V.m. § 305 Abs. 2 Satz 1 UmwG bzw. i.V.m. § 320 Abs. 2 i.V.m. §§ 125 Abs. 1 Satz 1, 135 Abs. 1 UmwG bzw. § 333 Abs. 2 UmwG i.V.m. § 193 Abs. 3 Satz 1 UmwG). Nach deutschem Beurkundungsrecht kann die Beurkundung sowohl im Verfahren der Beurkundung von Willenserklärungen ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Gesellschaftsvertragliche Beitrittsregelungen

Rz. 343 Der Gesellschaftsvertrag kann vorsehen, dass der Beitritt weiterer Gesellschafter erleichtert wird. So kann insb. die Entscheidung darüber, ob ein neuer Gesellschafter aufgenommen werden soll, einem Mehrheitsbeschluss überlassen werden.[567] Gleiches gilt für die Entscheidung durch einzelne Gesellschafter[568] oder der Gesellschaft vertreten durch die Geschäftsführer...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 123 Die österreichische OHG wird von jedem Gesellschafter einzeln vertreten, es sei denn, es sind Abweichungen hiervon im Handelsregister (sog. "Firmenbuch") eingetragen, § 125 HGB.[441] Der Umfang der Vertretungsmacht kann Dritten gegenüber nicht beschränkt werden.[442] Rz. 124 Wie im deutschen Recht sind bei der KG nach österreichischem Recht die Kommanditisten von der ...mehr

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§ 6 Franchiserecht / 1. Franchise-Geber-/Franchise-Nehmer-Gesellschaft

Rz. 216 Franchise-Geber und Franchise-Nehmer sind i.d.R. unterschiedlich strukturiert. Während die Franchise-Geber-Gesellschaft meistens als GmbH oder als AG gesellschaftsrechtlich organisiert ist, ist der typische Franchise-Nehmer nach wie vor eine natürliche Person. Teilweise ist der Franchise-Nehmer Kleinstgewerbetreibender und nicht als Kaufmann im Handelsregister eingetr...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 6. Abspaltungsverbot

Rz. 1305 Die den Partnern aus dem Gesellschaftsverhältnis zustehenden Ansprüche sind grds. nicht übertragbar (§ 711a Satz 1 BGB). Das Abspaltungsverbot bezieht sich auf sämtliche aus der Mitgliedschaft resultierenden Rechte des Gesellschafters.[1693] Ein Verbot, den Gesellschaftsanteil als solchen abzutreten, ist damit nicht verbunden.[1694] Abweichend von diesem Grundprinzi...mehr

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§ 6 Franchiserecht / a) Personengesellschaft

Rz. 221 Die Rechtsformen der Personengesellschaften sind sowohl für die Franchise-Geber- als auch für die Franchise-Nehmer-Gesellschaft denkbar, also die Gründung einer OHG oder KG oder einer GmbH & Co. KG. Rz. 222 Häufig werden Franchise-Nehmer-Gesellschaften auch als GbR betrieben, so bei Dienstleistungs-Franchisen, wie z.B. Makler-Franchise-Systemen, die nunmehr nach der B...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Gesetzgebungsverfahren

Rz. 128 Am 5.7.2021 ist das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1151 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.6.2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht)[445] verabschiedet worden.[446] Dieses Gesetz wurde am 15.7.2022 durch das Gesetz zur ...mehr

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zfs 01/2024, zfs Aktuell / 1.1 Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Am 1.1.2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – MoPeG) v. 10.8.2021 (BGBl I S. 3436) in Kraft getreten. Es enthält zahlreiche Änderungen des Rechts der Gesellschaft bürgerlichen Rechts und der Personenhandelsgesellschaften. Das Gesetz differenziert nun zwischen der rechtsfähigen Außen-GbR (§ 70...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Bezeichnung des Leitungs- und Aufsichtsorgans

Rz. 2191 Eine Frage, die sich in der Praxis der Handelsregistereintragung stellt, ist, wie Leitungs- und Aufsichtsorgan in der dualistisch verfassten SE zu bezeichnen sind. Es gibt dazu nur wenig Lit. und wohl noch keine Rspr. Die Literatur verwendet entweder durchgehend ohne weitere Problematisierung die aus dem deutschen Aktienrecht stammenden Begriffe "Vorstand" und "Aufsi...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Rechtsgeschichtliche Entwicklung

Rz. 52 Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wurde ursprünglich als bloßes Beteiligungsverhältnis der Gesellschafter i.S.d. § 47 GBO bewertet; demgemäß wurden die Gesellschafter als Berechtigte angesehen und in das Grundbuch eingetragen.[94] Der BGH hatte mit Urt. v. 29.1.2001 grundlegend die Rechts- und Parteifähigkeit der (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts anerk...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Kleingewerbe und Handwerker

Rz. 68 Solange ein gemeinschaftlich betriebener Gewerbebetrieb noch nicht die Voraussetzungen des Handelsgewerbes nach § 1 Abs. 2 HGB erfüllt, ist die Gesellschaft grds. GbR. Zwar besteht auch für sog. Kleingewerbetreibende/Minderkaufleute die Möglichkeit gem. § 107 Abs. 1 Satz 1 HGB n.F. (vormals: § 105 Abs. 2 Satz 1 HGB a.F.) durch Eintragung im Handelsregister in die Rech...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Gesellschafter

Rz. 488 Eine OHG muss mindestens zwei Mitglieder haben, die entweder natürliche oder juristische Personen sein können. Daneben können auch solche Personengesamtheiten Gesellschafter sein, die im Rechtsverkehr als selbstständige Einheiten auftreten und eine selbstständige Haftung übernehmen können (wie z.B. eine [Außen-]GbR, OHG, KG, EWIV usw.).[784] Das gilt auch für ausländ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Begriff und Bedeutung

Rz. 134 Kernbestandteil einer GbR ist der von den Gesellschaftern verfolgte gemeinsame Zweck. Dabei wird kein zwingendes Übereinstimmen von den jeweiligen individuellen Gesellschafterinteressen und dem gemeinsam verfolgten Zweck gefordert. Dieser muss nur zum Zeitpunkt der Gründung gegeben sein. Die Gesellschafter sind danach verpflichtet, ihre Individualinteressen hinter di...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Bauarbeitsgemeinschaften

Rz. 71 Von ungebrochen großer Bedeutung sind die Bauarbeitsgemeinschaften, sog. ARGE.[153] Schon bei kleineren Bauvorhaben tun sich oftmals mehrere Bauunternehmer deshalb zu Arbeitsgemeinschaften zusammen, um so unterschiedliche Fachkenntnisse kombinieren zu können. Je nach Größe der Projekte lassen sich bestimmte Bauvorhaben auch nur mit mehreren Gesellschaftern verwirklich...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 2. Verschmelzungsfähige Rechtsträger

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Anhang: Berufsrechtliche As... / V. Anforderungen an die Fallliste

Rz. 55 Zum Nachweis der besonderen praktischen Erfahrungen sieht § 6 Abs. 3 Satz 1 FAO vor, dass der Antragsteller eine Fallliste vorzulegen hat. Auf gesonderte Aufforderung durch den Fachausschuss ist diese ggf. noch durch anonymisierte Arbeitsproben zu ergänzen (§ 6 Abs. 3 Satz 2 FAO). Die folgenden Angaben müssen in der Fallliste regelmäßig enthalten sein:mehr