Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsrecht

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§ 16 Internationales und eu... / 12. Zwölfte gesellschaftsrechtliche Richtlinie

Rz. 162 Die Richtlinie 2009/102/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.9.2009 auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter[325] lässt es zu, dass Gesellschaften mit einem einzigen Gesellschafter errichtet oder betrieben werden. Diese Möglichkeit war seinerzeit nur in fünf Mitgliedstaa...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 6. Reform des internationalen Gesellschaftsrechts

Rz. 225 Die oben dargestellte europarechtliche Einschätzung der Firmenanknüpfung würde sich grundlegend ändern, wenn die im Jahr 2008 angestoßene Reform des internationalen Gesellschaftsrechts weiterverfolgt werden würde. Denn nach dem Reformvorschlag beurteilen sich grds. alle Rechtsverhältnisse und Rechtsfiguren, die als "gesellschaftsrechtlich" qualifiziert werden können,...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 1. Verlegung des Verwaltungssitzes einer deutschen GmbH ins Ausland

Rz. 104 Verlegt eine deutsche GmbH den tatsächlichen Sitz ihrer Hauptverwaltung aus Deutschland ins Ausland (Wegzug), so tritt auf der Basis der – in Bezug auf deutsche Gesellschaften weiterhin anwendbaren – Sitztheorie grds. ein Statutenwechsel ein. An die Stelle des bisherigen deutschen Gesellschaftsstatuts tritt eine Verweisung auf das Recht des neuen Sitzstaates. Die Ges...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / a) Publizitätspflicht

Rz. 145 Die Richtlinie 2009/101/EG[280] (Publizitätsrichtlinie), beabsichtigt die Stärkung des Schutzes Dritter, die mit einer Kapitalgesellschaft, die in einem Mitgliedstaat der EU gegründet worden ist, kontrahieren. Insb. sollen diese vor Schäden aus der Unwirksamkeit von Verpflichtungen der Gesellschaft geschützt werden. Die Umsetzung erfolgte in Deutschland durch Gesetz ...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 14. Vierzehnte gesellschaftsrechtliche Richtlinie

Rz. 166 Die geplante Vierzehnte gesellschaftsrechtliche Richtlinie (Sitzverlegungsrichtlinie) sollte die grenzüberschreitende Verlegung des Satzungssitzes einer Gesellschaft regeln. Eine Konsequenz der Sitzverlegung ist, dass die Gesellschaft im Register des ehemaligen Sitzstaates gelöscht und im Zuzugsstaat unter Anpassung an die Erfordernisse des dort geltenden Gesellschaf...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / Literaturtipps

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§ 16 Internationales und eu... / 1. Richtlinien

Rz. 140 Art. 2 Abs. 1 AEUV bestimmt, dass die Gemeinschaft nur innerhalb der ihr in dem Vertrag zugewiesenen Befugnisse und gesetzten Ziele tätig werden kann. Dieses Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung schließt eine umfassende Harmonisierung des Rechts der Mitgliedstaaten grds. aus. Allerdings zeigt sich in der Praxis, dass der Gegenstand der Ermächtigungsgrundlage ger...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / III. Anwendbarkeit der Ortsform

Rz. 90 In Rspr. und Lit. ist umstritten, ob bzw. in welchem Umfang das Wahlrecht in Art. 11 Abs. 1 EGBGB auf die Beurkundung gesellschaftsrechtlicher Vorgänge anwendbar ist. Rz. 91 Im Schrifttum bestehen im Wesentlichen drei Auffassungen: Nach der ersten Ansicht gilt Art. 11 Abs. 1 EGBGB uneingeschränkt auch im Gesellschaftsrecht,[116] da Art. 11 Abs. 4 EGBGB seinem Wortlaut n...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 2. Einfluss der Niederlassungsfreiheit

Rz. 33 War mit der Sitztheorie die weitgehende Beibehaltung inländischer Schutzmechanismen durch die weite Qualifikation des Begriffs des Gesellschaftsstatuts gewährleistet, drehte sich dieses Verhältnis durch die Geltung des Gründungsstatuts nun um: Da diese das Eindringen ausländischer Gesellschaften in den inländischen Rechtsverkehr unter Anerkennung des ausländischen Ges...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / A. Einführung

Rz. 1 Das Gesellschaftsrecht ist ein guter Freund der Beurkundungspraxis. Zahlreiche gesellschaftsrechtliche Regelungen bedürfen in Deutschland zu ihrer Wirksamkeit der Beurkundung oder Beglaubigung und damit der Mitwirkung eines Notars. Gesellschaftsrechtliche Regelungen müssen daher stets auch mit Blick auf bestehende Beurkundungserfordernisse geplant werden, angefangen be...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / Literaturtipps

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / V. Wahrung der Geschäftsform: Gleichwertigkeit

Rz. 95 Unabhängig davon, ob man die Ortsform im Gesellschaftsrecht gem. Art. 11 Abs. 1 EGBGB für ausreichend hält oder nicht, kann auch die Beurkundung durch einen ausländischen Notar der nach deutschem Wirkungsstatut erforderlichen notariellen Beurkundung (z.B. nach § 15 Abs. 3 und Abs. 4 GmbHG) genügen. Grds. können die Tatbestandsmerkmale einer deutschen Sachnorm auch im ...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / 2. Hauptanwendungsfälle

Rz. 29 Das Verbot des Insichgeschäfts gilt zunächst für alle Verträge und rechtsgeschäftlichen Erklärungen. Ob das Verbot von Insichgeschäften nach § 181 BGB auch für Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH gilt, ist umstritten. Nach der älteren Auffassung wurde eine Anwendbarkeit von § 181 BGB in diesen Fällen mit der formalen Begründung abgelehnt, die Beschlüsse seien nicht al...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / XXII. Liquidation und Löschung

Rz. 117 Das Gesellschaftsstatut regelt nicht nur die Geburt der Gesellschaft. Aus ihm ergibt sich auch, wie die Liquidation eingeleitet wird, welche Auswirkungen diese auf die Geschäftsführungsbefugnisse der bisherigen Geschäftsführer und die Liquidatoren hat, wie die Gesellschaft abzuwickeln ist und wodurch diese beendet wird.[224] Dies betrifft dann die Löschung der Gesell...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / II. Bezugsurkunden

Rz. 16 In der Praxis erleichtern sog. Bezugsurkunden die Beurkundung größerer Vertragswerke erheblich. Bei einer Bezugsurkunde werden technische Regelungen eines Vertrages wie z.B. Inventarlisten, Bilanzen, Vertragsmuster und technische Beschreibungen vorab durch (vollmachtslose) Vertreter beurkundet. Anschließend wird der eigentliche Hauptvertrag (mit den Beteiligten selbst...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / VII. Rechnungslegung

Rz. 61 Die Qualifikation der Pflicht zur Rechnungslegung, der Führung der Handelsbücher, der Erstellung des Jahresabschlusses einschließlich der Abschlussprüfung und Rechnungspublizität ist umstritten. Teilweise verweist man auf die öffentlichen Interessen, die diesen Vorschriften zugrunde lägen, und geht daher von einer öffentlich-rechtlichen Qualifikation aus. Die Folge se...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / IV. Stellvertretung

Rz. 25 Gesellschaftsrechtliche Rechtsgeschäfte, die der notariellen Beurkundung bedürfen, werden in der Praxis häufig von Vertretern abgeschlossen. Grds. ist auch im Gesellschaftsrecht die mündliche Bevollmächtigung ausreichend, da die Vollmacht nicht der Form bedarf, die für das Rechtsgeschäft selbst vorgeschrieben ist (§ 167 Abs. 2 BGB; zu den praxisrelevanten Ausnahmen vg...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / VI. Firma

Rz. 59 Die Rechtsnatur des Firmenrechts ist umstritten. Vielfach wird in der Lit. die Ansicht vertreten, es handle sich um Ordnungsrecht mit öffentlichem Charakter.[103] Dies führt zu einer territorialistischen Geltung. Maßgeblich wäre das Recht am Ort der Hauptniederlassung der Gesellschaft und ihrer Zweigniederlassung. Beispiel Danach könnte von einer in Liechtenstein erric...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / X. Beteiligung an anderen Gesellschaften, "Organfähigkeit"

Rz. 67 Auch die Fähigkeit einer Gesellschaft, die Beteiligung an einer anderen Gesellschaft zu erwerben (aktive Beteiligungsfähigkeit), unterliegt grds. ihrem Gesellschaftsstatut.[121] In der Praxis wird ein derartiger Beteiligungserwerb stets möglich sein. Dies dürfte selbst bei uneingeschränkt fortgeltender ultra-vires-Doktrin dann gelten, wenn die Geschäftsführung zur Ver...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 1. Bestimmung des Verwaltungssitzes

Rz. 10 Maßgeblich für die Anknüpfung ist nach der Sitztheorie allein der tatsächliche (effektive) Verwaltungssitz der Gesellschaft. Eine Legaldefinition des Verwaltungssitzes findet sich mittlerweile in § 706 Satz 1 BGB in der seit dem 1.1.2024 geltenden Fassung. Sitz der Gesellschaft ist demnach der Ort, an dem deren Geschäfte tatsächlich geführt werden. Der BGH rezipiert d...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / (2) AG

Rz. 58 Unter der bis zum 31.12.2022 geltenden Rechtslage wurde die Anwendung des § 1822 Nr. 10 BGB beim Erwerb von Aktien durch einen Minderjährigen verneint.[130] § 1854 Nr. 4 BGB n.F. greift erst recht nicht (s. Rdn 57). Rz. 59 Von dem Wortlaut des § 1852 Nr. 1 lit. b) BGB ist an sich auch der Erwerb von Aktien erfasst. In der Gesetzesbegründung heißt es jedoch:[131] "Der Er...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / VI. Form der Anmeldung

Rz. 190 Die Anmeldung muss in öffentlich beglaubigter Form vorgelegt werden (§ 12 Abs. 1 HGB). Die öffentliche Beglaubigung mittels Videokommunikation gem. § 40a BeurkG ist zulässig. Hinweis Auch die beizufügenden Anlagen müssen in öffentlicher Form vorgelegt werden. Dies ist bei Handelsregisterauszügen, vom Handelsregister beglaubigten Abschriften der Satzungsdokumente etc. ...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 3. Ausländische Gesellschaften mit effektivem Verwaltungssitz im Inland

Rz. 14 Unterlag eine im Ausland gegründete Kapitalgesellschaft wegen ihres effektiven Verwaltungssitzes in Deutschland dem deutschen Recht, so wurde lange Zeit angenommen, es handele sich um ein "Nullum".[15] Seit der Entscheidung des II. Zivilsenats des BGH vom 1.7.2002 ("Jersey") ist jedoch anerkannt, dass diese Konstellation nach den kollisionsrechtlichen Regeln für einen...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / IV. VO (EG) Nr. 593/2008 "ROM I"

Rz. 94 Die Rom I-Verordnung über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht ("Rom I-VO") gilt seit dem 17.12.2009[129] für schuldrechtliche Rechtsverhältnisse in Zivil- und Handelssachen, wenn die Verträge eine Verbindung zum Recht verschiedener Staaten aufweisen (Art. 1 Rom I-VO). Der dingliche Übertragungsvertrag ist nicht von der Rom I-VO erfasst. Bei größ...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / c) Anmeldung zum Handelsregister und Eintragung

Rz. 37 Die generelle Gestattung des Selbstkontrahierens im Gesellschaftsvertrag ist zum Handelsregister anzumelden und einzutragen.[34] Dadurch soll sichergestellt werden, dass sich jeder Geschäftspartner durch Einsichtnahme in das Handelsregister Kenntnis über die Befugnis der mit der Vertretung betrauten Personen verschaffen kann. Die Befreiung eines Geschäftsführers durch...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 1. Firma der Zweigniederlassung

Rz. 191 Was die Firmierung der Zweigniederlassung angeht, so ist bereits die Bestimmung der hierfür maßgeblichen Rechtsordnung umstritten. Zutreffend wird angenommen, die Firma der Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft unterliegt dem am Sitz der Zweigniederlassung geltenden Recht.[373] Die Zweigniederlassung kann auch unter der Firma der Hauptniederlassung hand...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / XVI. Abtretung von Geschäftsanteilen

Rz. 77 Bei der Abtretung von Geschäftsanteilen an einer GmbH sind Rechtskollisionen in verschiedenster Weise möglich. Bekanntester Fall ist der sog. Beurkundungstourismus bei höherwertigen Geschäften. Hierbei versuchen die Vertragsparteien durch Beurkundung des Verkaufs und der Abtretung Notargebühren zu sparen. Im Rahmen eines komplexen Unternehmenskaufs kann es aber auch d...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / (2) Erteilung einer Handelsregistervollmacht durch die Eltern

Rz. 32 Bei der Vollmachtserteilung durch die Eltern ist zunächst zu beachten, dass die elterliche Vertretungsmacht gem. § 1629 BGB mit dem Sorgerecht oder mit dem Eintritt des alleinigen Selbstentscheidungsrechts des Minderjährigen endet.[66] Es ist im Grundsatz aber unstreitig, dass die von einem gesetzlichen Vertreter erteilte Vollmacht nicht mit der Beendigung der gesetzl...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / IV. Überseeische Länder und Gebiete der EU

Rz. 23 Fraglich ist, ob sich die europäische Gründungstheorie auch auf Gesellschaften bezieht, die in außereuropäischen Ländern und Hoheitsgebieten, die mit Dänemark, Frankreich, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich besondere Beziehungen unterhalten (Art. 198 Abs. 1 AEUV), gegründet worden sind. Diese werden nach Maßgabe ergänzender Beschlüsse auch in den Rahmen d...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / II. Probleme der Beteiligung minderjähriger Gesellschafter

Rz. 3 Die Beteiligung Minderjähriger an Gesellschaften wirft in der Praxis einige Probleme auf. Regelmäßig stellen sich Fragen der gesetzlichen Vertretung und der etwa erforderlichen familiengerichtlichen Genehmigung. Die Nichtbeachtung der entsprechenden Vorgaben kann erhebliche Nachteile verursachen, insb. wenn sie zur Versagung der steuerlichen Anerkennung führt.[4] Versc...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / c) Elektronisches Handelsregister

Rz. 147 Durch die weitere Richtlinie vom 15.7.2003[284] ist die Publizitätsrichtlinie ergänzt worden. Hierdurch wurde neben diversen Aktualisierungen und Anpassungen insb. eine Vorschrift aufgenommen, die die Möglichkeit der elektronischen Anmeldung zum Handelsregister und der Online-Einsicht in das Handelsregister vorschreibt. Die Umsetzung in Deutschland erfolgte durch das...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / b) Einzelfälle

Rz. 65 Die Abgrenzung zwischen "gewöhnlichen" Gesellschafterbeschlüssen (§ 181 BGB unanwendbar) und Beschlüssen über Gesellschaftsgrundlagen (§ 181 BGB anwendbar) bereitet mitunter Schwierigkeiten. In Zweifelsfällen sollte in der Praxis vorsorglich ein Ergänzungspfleger für den entsprechenden Beschluss bestellt werden, um dessen wirksames Zustandekommen nicht zu gefährden. R...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / a) Befreiung innerhalb einer GmbH

Rz. 35 Bei der GmbH ist § 181 BGB über § 35 Abs. 3 GmbHG auf Erklärungen der Geschäftsführer anzuwenden.[30] Bei der mehrgliedrigen GmbH ist streitig, ob die Gesellschafterversammlung auch ohne Ermächtigung im Gesellschaftsvertrag den Geschäftsführer generell von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien kann. Nach der Rspr. ist eine Gestattung durch das Bestellungsorgan nur...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / VII. Beurkundungen in ausländischer Sprache

Rz. 39 Urkundssprache kann entweder die deutsche Sprache sein oder auf übereinstimmenden Wunsch der Beteiligten nach § 5 Abs. 2 BeurkG eine andere Sprache.[39] Auch gemischte Beurkundungen (Haupturkunde z.B. in Deutsch, Anlagen in Englisch) sind möglich. Dem Notar steht es frei, die Urkunde auf Wunsch der Beteiligten in der gewünschten Sprache zu errichten, wenn er ihrer hin...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / XVII. Übergang der Geschäftsanteile kraft Gesetzes

Rz. 89 Der Wechsel des Gesellschafters kann nicht nur kraft rechtsgeschäftlicher Übertragung eintreten. Ein Wechsel kann auch durch Änderungen auf der Vermögensebene erfolgen. Infrage kommen hier folgende Fälle:mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / 2. Anteilsverpfändungen

Rz. 103 Die Verpfändung erfolgt nach den Vorschriften, die für die Übertragung des Rechts gelten (§ 1274 Abs. 1 BGB), sodass die Verpfändung von GmbH-Anteilen nach § 15 Abs. 3 GmbHG der notariellen Beurkundung bedarf. Das LG Frankfurt am Main hat in einer vereinzelt gebliebenen Entscheidung vom 7.10.2009 eine Auslandsbeurkundung von Anteilsverpfändungen für unzulässig gehalte...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / aa) Grundsatz: Vertretung durch die Eltern oder durch den Vormund

Rz. 5 Bei der Gründung einer Personengesellschaft muss für den Minderjährigen sein gesetzlicher Vertreter handeln. Gesetzliche Vertreter sind in erster Linie die Eltern. Sie vertreten ihr minderjähriges Kind bei gemeinsamer Sorge gemeinschaftlich (§ 1629 Abs. 1 Satz 2 BGB). Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, vertritt er das Kind allein (§ 1629 Abs. 1 Satz 3 BGB). H...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 3. Dritte gesellschaftsrechtliche Richtlinie

Rz. 150 Die Dritte gesellschaftsrechtliche Richtlinie (78/855/EWG) vom 9.10.1978[290] betrifft die Verschmelzung von mehreren AG (Fusionsrichtlinie) aus demselben Staat. Sie wurde gem. Art. 32 der Richtlinie 2011/35/EU vom 5.4.2011[291] mit Wirkung vom 1.7.2011 aufgehoben und durch diese neu kodifiziert. Die Regelungen der Fusionsrichtlinie finden sich heute in Art. 87–Art. ...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / 2. Ladung des Ergänzungspflegers zur Gesellschafterversammlung

Rz. 68 Soll in einer Gesellschafterversammlung ein Beschluss gefasst werden, bei dem der gesetzliche Vertreter des Minderjährigen nach den vorstehenden Ausführungen von dessen Vertretung ausgeschlossen ist, wird der Ergänzungspfleger zu der Versammlung bereits einzuladen sein. Bei gesetzlich vertretenen Gesellschaftern geht die Einberufung der Versammlung an sie, vertreten d...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / c) Nachträgliche Erteilung der gerichtlichen Genehmigung

Rz. 72 Bedarf ein Gesellschafterbeschluss der familiengerichtlichen Genehmigung, kann diese gem. § 1856 BGB (bis zum 31.12.2022: § 1829 BGB a.F.) auch nachträglich eingeholt werden, wenn es um den Beschluss einer Mehrpersonengesellschaft geht. Ein solcher Beschluss ist als mehrseitiges Rechtsgeschäft als "Vertrag" i.S.d. § 1856 BGB anzusehen. Rz. 73 Eine nachträgliche gericht...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 5. Höhe des Stammkapitals der Gesellschaft

Rz. 201 Gem. § 13g Abs. 3 HGB i.V.m. § 10 Abs. 1 GmbHG ist auch der Betrag des Stammkapitals der ausländischen Gesellschaft zum Register der Zweigniederlassung anzumelden. Für die Eintragung im deutschen Handelsregister der Zweigniederlassung wird angenommen, dass hier nur das issued share capital einzutragen ist, also das von den Gesellschaftern gezeichnete Kapital, welches...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / VIII. Geltung der Gründungstheorie aufgrund des GATS?

Rz. 29 Das GATS (General Agreement on Trade in Services) gewährt allen Unternehmen, insb. juristischen Personen, die nach dem Recht eines der WTO-Mitgliedstaaten gegründet worden sind und in einem der WTO-Mitgliedstaaten eine erhebliche Geschäftstätigkeit ausgeübt haben, einen garantierten Markzugang (Art. XVI GATS) und Inländerbehandlung (Art. XVII GATS). Leible[51] hat die...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / bb) Gesetzliche Vertretung

Rz. 39 Es gelten die Ausführungen zur stillen Gesellschaft entsprechend (s. Rdn 35 f.). Im Anschluss an die Rspr. des BFH zur stillen Gesellschaft wird man für die Praxis auch hier anzunehmen haben, dass der Unterbeteiligungsvertrag nicht nur dann nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist, wenn der Minderjährige zu einer Leistung (z.B. Erbringung einer Einlage) verpflichtet ...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 1. Qualifikation

Rz. 31 Die Anerkennung der im Ausland gegründeten Kapitalgesellschaft als juristische Person – einschließlich ihrer Rechtsfähigkeit – ist die bedeutendste Rechtsfolge, die sich aus dem Gesellschaftsstatut ergibt. Darüber hinaus regelt das Gesellschaftsstatut aber auch sämtliche Voraussetzungen für die Gründung der Gesellschaft, ihre Kapitalisierung, die interne Organisation ...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / b) Familiengerichtliche Genehmigung

Rz. 42 Betreibt die Gesellschaft ein Erwerbsgeschäft i.S.d. § 1852 Nr. 2 BGB , bedarf der Abschluss des Gesellschaftsvertrages unter Beteiligung eines Minderjährigen einer familiengerichtlichen Genehmigung nach dieser Vorschrift (i.V.m. § 1643 Abs. 1 BGB).[92] Unter der bis zum 31.12.2022 geltenden Rechtslage wurde außerdem der Genehmigungstatbestand des § 1822 Nr. 10 BGB a.F....mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 2. Anmeldung von Satzungsänderungen

Rz. 203 Gem. § 13g Abs. 4 Satz 2 HGB i.V.m. § 54 Abs. 1 Satz 2 GmbHG ist der Anmeldung einer Satzungsänderung der vollständige Wortlaut des Gesellschaftsvertrags in der neuen Fassung beizufügen, und zwar in der Originalsprache und in deutscher Übersetzung. Ferner ist der Gesellschaftsvertrag mit der Bescheinigung eines Notars zu versehen, dass die geänderten Bestimmungen mit...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / cc) Kein Vertretungsausschluss bei lediglich rechtlich vorteilhaften Geschäften

Rz. 7 Die §§ 1824, 181 BGB finden im Wege einer teleologischen Reduktion keine Anwendung, wenn das Rechtsgeschäft dem Kind lediglich rechtliche Vorteile verschafft.[10] Dies wird damit begründet, dass der Schutzzweck dieser Vorschriften eine Vertretungsbeschränkung nur dort erfordert, wo es nicht um eindeutige Fälle bloßer Kindesbegünstigung geht. Die Gründung einer Personeng...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 5. Versuch einer Fünften gesellschaftsrechtlichen Richtlinie

Rz. 152 Der Entwurf zu einer Fünften gesellschaftsrechtlichen Richtlinie (Strukturrichtlinie) betrifft die innere Verfassung von Aktiengesellschaften. Hauptelemente waren zunächst die Einführung des (deutschen) dualistischen Systems mit Vorstand und Aufsichtsrat in allen Mitgliedstaaten der EU, und zwar zumindest als Option. Eine zweite Neuerung war die Einführung der Arbeit...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / 1. Problemstellung

Rz. 74 Gem. §§ 1643 Abs. 1, 1850 Nr. 1 (bis zum 31.12.2022: § 1821 Abs. 1 Nr. 1) BGB bedarf die Verfügung über ein Grundstück oder über ein Recht an einem Grundstück der familiengerichtlichen Genehmigung. Verfügung ist jede unmittelbare Einwirkung auf ein bestehendes Recht, sei es durch Übertragung, Belastung, Inhaltsänderung oder Aufgabe.[171] Genehmigungsbedürftig ist auch...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / II. Gründungsvollmacht

Rz. 43 Die Vollmacht zur Gründung einer GmbH oder einer AG bedarf der notariellen Beglaubigung (§ 2 Abs. 2 GmbHG, § 23 Abs. 1 Satz 2 AktG). Ist keine Vollmacht erteilt oder fehlt ihr die notwendige Form, ist der Gesellschafter bei der Gründung nicht wirksam vertreten, sodass das Registergericht gem. § 9c Abs. 1 Satz 1 GmbHG die Eintragung der Gesellschaft ablehnen muss. Rz. ...mehr