Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsrecht

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§ 16 Internationales und eu... / 3. Grenzüberschreitende Verschmelzung mit Nicht-EU-Gesellschaften

Rz. 99 Die Zulässigkeit der grenzüberschreitenden Verschmelzung nach deutschem materiellen Recht über die §§ 305 ff. UmwG hinaus ist umstritten. Ein Teil der Lehre geht davon aus, dass sich aus § 1 Abs. 1 UmwG eine Regelungslücke ergebe, da sich das UmwG auf Verschmelzung unter "Rechtsträgern mit Sitz im Inland" beschränke. Folge sei, dass in Bezug auf Verschmelzungen unter ...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / ee) Person des Ergänzungspflegers

Rz. 10 Die Person des Ergänzungspflegers wird durch das Gericht (zur Zuständigkeit s. Rdn 27 ff.) ausgewählt. Hierbei ist allein das Interesse des Minderjährigen maßgebend. An einen Vorschlag der von der Vertretung ausgeschlossenen Eltern ist das Gericht nicht gebunden.[14] Hinweis In der Praxis wird das Gericht von einem solchen Vorschlag allerdings nicht ohne sachlichen Gru...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 7. Siebte gesellschaftsrechtliche Richtlinie

Rz. 154 Die Richtlinie (83/349/EWG) vom 13.6.1983 über den konsolidierten Abschluss (Konzernrechnungslegungsrichtlinie) ergänzt die Vierte gesellschaftsrechtliche Richtlinie (Bilanzrichtlinie). Sie soll durch Einführung eines konsolidierten Jahresabschlusses im Konzern die Transparenz dadurch erleichtern, dass nun ein Abschluss für den gesamten Konzern erfolgt, in dem der Ko...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 1. Kollisionsrechtliche Behandlung der internationalen Verschmelzung

Rz. 97 Die Verschmelzung von Gesellschaften wird dem Gesellschaftsstatut unterstellt. Sofern die miteinander verschmolzenen Gesellschaften verschiedenen Gesellschaftsstatuten unterliegen, ist eine Verschmelzung nur dann möglich, wenn Voraussetzungen und Erfordernisse der für sämtliche verschmolzenen Gesellschaften geltenden Rechtsordnungen gleichzeitig beachtet werden (Kombi...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / gg) Rechtsfolgen fehlender Mitwirkung eines Ergänzungspflegers

Rz. 12 Wird der Minderjährige bei der Gesellschaftsgründung trotz eines Vertretungsausschlusses von seinen Eltern (oder dem Vormund) vertreten, führt dies nicht zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts. Vielmehr gelten die §§ 177 ff. BGB bis zur Genehmigung durch den Ergänzungspfleger oder durch den volljährig Gewordenen. Das Rechtsgeschäft ist also lediglich schwebend unwirksam....mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 9. Gescheiterte Neunte Richtlinie

Rz. 157 Die Neunte gesellschaftsrechtliche Richtlinie (Konzernrechtsrichtlinie) sollte das Konzernrecht vereinheitlichen. Der letzte Entwurf von 1984 ist stark durch das deutsche Konzernrecht geprägt. Sie ist nicht verabschiedet worden und gilt als gescheitert.[318]mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 13. Dreizehnte gesellschaftsrechtliche Richtlinie

Rz. 165 Die Richtlinie (2004/25/EG) vom 21.4.2004 (Übernahmerichtlinie) enthält die Vorschriften, Verhaltenskodizes und sonstigen Regelungen der Mitgliedstaaten für Übernahmeangebote für die Wertpapiere einer dem Recht eines Mitgliedstaats unterliegenden Gesellschaft, sofern alle oder ein Teil dieser Wertpapiere zum Handel an einer Börse in einem oder mehreren Mitgliedstaate...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / II. Kostenrecht als Beratungsfeld

Rz. 118 Aufgrund der inzwischen bestehenden Komplexität des Kostenrechts ergeben sich Spielräume, welche der anwaltliche Berater etwa bei der Beurkundung einer Transaktion, aber auch bei sonstigen beurkundungs- und beglaubigungspflichtigen Vorgängen im Interesse seines Mandanten nutzen kann. Bereits genannt wurde die Möglichkeit bei Vorliegen der Voraussetzungen, einen Unter...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 1. Kapitalverfassung

Rz. 47 Die Kapitalverfassung einer Gesellschaft unterliegt dem Gesellschaftsstatut. Dies umfasst das gesetzliche Mindestkapital, die Voraussetzungen und das einzuhaltende Verfahren bei der Kapitalerhöhung und Kapitalherabsetzung sowie die Kapitalaufbringung einschließlich der Zulässigkeit von Sacheinlagen.[78] Gleiches gilt nach weit überwiegender Ansicht – wenn auch hier di...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / a) Veräußerung eines Erwerbsgeschäfts (§ 1852 Nr. 1 BGB)

Rz. 82 Nach §§ 1643 Abs. 1, 1852 Nr. 1 lit. a) (bis 31.12.2022: § 1822 Nr. 3, 2. Alt.) BGB ist die familiengerichtliche Genehmigung zu einem Vertrag erforderlich, der auf die Veräußerung eines Erwerbsgeschäfts gerichtet ist. Auf die Entgeltlichkeit kommt es nicht an. Unentgeltlich kann der gesetzliche Vertreter zulasten des Mündelvermögens aber grds. ohnehin nicht verfügen (...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / b) Verfügungsgeschäft

Rz. 55 Das Verfügungsgeschäft unterliegt nach herrschender Meinung dem Gesellschaftsstatut der Gesellschaft, deren Anteile übertragen werden. Die Anteile müssen deshalb nach den Formvorschriften übertragen werden, die dafür nach dem Recht des Staates gelten, das für die Gesellschaft selbst maßgebend ist. § 15 Abs. 3 GmbHG ist auf diese Übertragungen nicht anzuwenden.[72] Ein...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / (1) Genehmigungsbedürftigkeit

Rz. 49 Gem. § 1852 Nr. 1 lit. b) i.V.m. § 1643 Abs. 1 BGB ist der Erwerb eines Anteils an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft, die ein "Erwerbsgeschäft" (zum Begriff s. Rdn 16 f.) betreibt, genehmigungsbedürftig, und zwar unabhängig davon, ob der Erwerb entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt.[111] Von der Genehmigungsbedürftigkeit umfasst sind sowohl das Verpflichtungs-...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / c) Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen oder Aktien

Rz. 84 Soweit die Gesellschaft ein "Erwerbsgeschäft" betreibt (s. dazu Rdn 16 f.), bedarf die Veräußerung von GmbH-Geschäftsanteilen ebenso wie der Erwerb gem. § 1852 Nr. 1 lit. b) BGB – anders als unter der bis zum 31.12.2022 geltenden Rechtslage[190] – stets der gerichtlichen Genehmigung. Da der Erwerb von Aktien nicht unter § 1852 Nr. 1 lit. b) BGB fallen soll (s. Rdn 59),...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / IV. Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH

Rz. 57 Bei Gesellschafterversammlungen einer GmbH sind grds. nur die Beschlüsse beurkundungspflichtig, die Grundlagengeschäfte betreffen, also insb. Beschlüsse über Änderungen des Gesellschaftsvertrages (§ 53 Abs. 2 Satz 1 GmbHG), Kapitalmaßnahmen, Zustimmungsbeschlüsse bei der abhängigen Gesellschaft zu Unternehmensverträgen[75] und Umwandlungsbeschlüsse (vgl. §§ 13 Abs. 3,...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / (2) Übernahme einer fremden Verbindlichkeit (§ 1854 Nr. 4 BGB)

Rz. 18 Gem. § 1854 Nr. 4 BGB bedarf der Betreuer einer Genehmigung des Betreuungsgerichts zu einem Rechtsgeschäft, das auf die Übernahme einer fremden Verbindlichkeit gerichtet ist. Anders als unter der Vorgängernorm des § 1822 Nr. 10 BGB a.F. wird der Genehmigungstatbestand nicht ausgelöst, wenn die Übernahme der Verbindlichkeit die bloße gesetzliche Nebenfolge des Rechtsge...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / I. Allgemeines

Rz. 120 Wird gegen eine ausländische Gesellschaft geklagt oder entsteht eine Streitigkeit zwischen den Gesellschaftern einer ausländischen Gesellschaft, so ist nicht nur fraglich, welches Recht über die Begründetheit der geltend gemachten Rechte entscheidet (IPR), sondern auch, in welchem Staat die Klage vor dem zuständigen Gericht einzureichen ist (internationale Zuständigk...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / b) Verknüpfung der nationalen Handelsregister

Rz. 171 Am 13.6.2012 ist die Änderungsrichtlinie 2012/17/EU[337] zur Verknüpfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregister verabschiedet worden. Im Einzelnen sieht die Richtlinie Änderungen der Publizitäts-, der Zweigniederlassungs- und der Richtlinie über die grenzüberschreitende Verschmelzung vor. Sie wurde in Deutschland mit Gesetz vom 22.12.2014[338] umgesetzt (si...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 5. Haftung wegen Vermögensvermischung

Rz. 53 In gleicher Weise ist auch bei der Haftung wegen Vermögensvermischung eine deliktische Qualifikation denkbar.[91] Der deliktische Eingriff würde dann aber darin liegen, dass der Gesellschafter durch die Vermengung von Eigen- und Gesellschaftskapital das Kapital der Gesellschaft rechtswidrig vermindert hat. Hier wäre also die Gesellschaft primär Geschädigte. Die Folge ...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / 1. Abgrenzung zur Kündigung der Gesellschaft

Rz. 85 Die Kündigung der Mitgliedschaft in einer Personengesellschaft (vgl. §§ 725 ff. BGB) führt seit dem 1.1.2024 grds. nicht mehr zu ihrer Auflösung, sondern "nur" noch zum Ausscheiden des Kündigenden (§ 723 Abs. 1 Nr. 2 BGB), sofern der Gesellschaftsvertrag in diesem Fall nicht die Auflösung der Gesellschaft vorsieht Der Ausscheidende ist nach Maßgabe des Gesellschaftsve...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / VI. Umwandlungsvorgänge

Rz. 61 Im Umwandlungsrecht sind insb. der Verschmelzungsvertrag (§ 6 UmwG) und der Spaltungsvertrag (§ 125 UmwG i.V.m. § 6 UmwG) beurkundungsbedürftig. Zudem bedürfen die zustimmenden Beschlüsse, also sowohl die Verschmelzungsbeschlüsse (§ 13 Abs. 3 UmwG) als auch der Zustimmungsbeschluss zum Spaltungsvertrag oder Spaltungsplan (§ 125 UmwG i.V.m. § 13 Abs. 3 UmwG) und der Um...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / (1) Allgemeines

Rz. 19 Gem. § 1644 Abs. 1 BGB erteilt das Familiengericht die Genehmigung, wenn das Rechtsgeschäft dem Wohl des Kindes unter Berücksichtigung der Grundsätze einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung nicht widerspricht. Die Genehmigung ist eine Ermessensentscheidung, sie ist jedoch zu erteilen, wenn keine begründete Besorgnis besteht, dass das Rechtsgeschäft dem Kindesintere...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / d) Führungspositionen-Richtlinie

Rz. 173 Die Führungspositionen-Richtlinie [344] ist Ende des Jahres 2022 in Kraft getreten. Nach Art. 5 der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten nun nationale Regelungen erlassen, damit bei börsennotierten Gesellschaften bis zum 30.6.2026 sichergestellt ist, dass mindestens 40 % der "nicht geschäftsführenden Direktoren" – das sind gem. Art. 3 Nr. 5 der Richtlinie in einem du...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / IX. Vertretung der Gesellschaft

Rz. 65 Dem Gesellschaftsstatut unterliegt auch die organschaftliche Vertretung der Gesellschaft.[117] Dies gilt insb. für die Frage, welches Organ zur Vertretung der Gesellschaft berufen ist, in welcher Art und Weise dessen Mitglieder die Gesellschaft vertreten können (einzeln- oder gesamtvertretungsbefugt), welchen Grenzen und Einschränkungen die Vertretungsbefugnis unterli...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / 3. Familiengerichtliche Genehmigung

Rz. 89 Die Kündigung der Gesellschaft führt nicht zum Ausscheiden des Gesellschafters, sondern zu einer Änderung des Gesellschaftszwecks; die werbende Gesellschaft wird zur Abwicklungsgesellschaft. Die Kündigung der Mitgliedschaft (zur Abgrenzung s. Rdn 85 ff.) hat dagegen bei der Personengesellschaft den unmittelbaren und bei der GmbH den mittelbaren Verlust der Beteiligung...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / (3) Minderjähriger als Kommanditist

Rz. 23 Die Gründung einer KG unter Beteiligung eines Minderjährigen als Kommanditist ist wegen der beschränkten Kommanditistenhaftung (§ 171 Abs. 1 HGB) unter dem Gesichtspunkt der familiengerichtlichen Genehmigung unproblematischer als die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter. Die Genehmigung wird regelmäßig ohne Weiteres erteilt, wenn dem Minderjährigen sein...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / aa) Sachliche Zuständigkeit

Rz. 27 Für die Bestellung eines Ergänzungspflegers für ein minderjähriges Kind und die Erteilung der etwa erforderlichen gerichtlichen Genehmigung zu einzelnen von diesem vorgenommenen Rechtsgeschäften ist seit dem 1.9.2009 ausschließlich das Familiengericht, eine Abteilung des Amtsgerichts (§ 23b GVG), sachlich zuständig (zu der bis zum 31.8.2009 geltenden Rechtslage s. 1. ...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / (2) AG

Rz. 55 Für den Beteiligungserwerb im Zuge einer Kapitalerhöhung einer AG gelten im Grundsatz die vorstehenden Ausführungen (Rdn 52 ff.) entsprechend. Gem. § 185 AktG muss der Minderjährige die auszugebenden neuen Aktien zeichnen, wodurch ein Zeichnungsvertrag mit der AG zustande kommt.[122] Anders als bei der GmbH (Rdn 52) wird die AG aber bei Abschluss des Zeichnungsvertrag...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 4. Europäische Genossenschaft

Rz. 179 Die Europäische Genossenschaft (SCE – societas cooperativa europaea) hat aufgrund des Beschlusses des Ministerrates vom 22.7.2003 über den Erlass der Verordnung über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE-VO)[359] das Licht der Welt erblickt.[360] Begleitet wird diese Verordnung durch die Richtlinie 2003/72/EG zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Genos...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / XI. Prozessuale Parteifähigkeit

Rz. 71 Die Parteifähigkeit ergibt sich im deutschen Recht gem. § 50 Abs. 1 ZPO aus der Rechtsfähigkeit. Daher wurde lange Zeit zur Bestimmung der Parteifähigkeit als Vorfrage unter Zugrundelegung des Gesellschaftsstatuts zunächst die Rechtsfähigkeit ermittelt und aus der sich aus dem ggf. ausländischen Recht ergebenden zivilrechtlichen Rechtsfähigkeit auch die Prozessfähigke...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / cc) Rechtsfolgen fehlender Genehmigung

Rz. 26 Für die Rechtsfolgen einer erforderlichen, aber fehlenden familiengerichtlichen Genehmigung gelten die Ausführungen unter Rdn 12 entsprechend. Auch die gerichtliche Genehmigung wirkt zivilrechtlich auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zurück.[59] Anders als bei der privatrechtlichen Genehmigung gem. § 184 Abs. 1 BGB wird die Rückwirkung der gerichtlichen Genehmig...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / bb) Familiengerichtliche Genehmigung

Rz. 62 Gem. § 1852 Nr. 1 lit. b) i.V.m. § 1643 Abs. 1 BGB ist der Erwerb eines Anteils an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft, die ein "Erwerbsgeschäft" (zum Begriff s. Rdn 16 f.) betreibt, genehmigungsbedürftig, und zwar unabhängig davon, ob der Erwerb entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt.[136] Von der Genehmigungsbedürftigkeit umfasst sind sowohl das Verpflichtungs-...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / V. Anlagen zur Anmeldung

Rz. 189 Dem Antrag auf Eintragung der Zweigniederlassung sind folgende Unterlagen beizufügen:mehr

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§ 16 Internationales und eu... / XIII. Wechsel- und Scheckfähigkeit

Rz. 73 Ob eine Gesellschaft einen Wechsel oder Scheck begeben kann, ergibt sich nach allgemeinen Grundsätzen eigentlich aus dem Wechsel- bzw. Scheckstatut. Die Art. 91 WG und Art. 60 ScheckG enthalten hier eine ausdrückliche Verweisung auf das Recht des Staates, dem eine Person angehört. Dieser Verweis wird bei juristischen Personen in eine Verweisung auf das Gesellschaftsst...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / aa) Keine Anwendung des § 181 BGB

Rz. 30 Bei einer Handelsregisteranmeldung muss für den Minderjährigen sein gesetzlicher Vertreter handeln. Auch insoweit kann sich aufgrund eigener Beteiligung der Eltern oder aufgrund der Beteiligung mehrerer Minderjähriger, die denselben gesetzlichen Vertreter haben, die Frage nach der Mitwirkung eines Ergänzungspflegers stellen. Nach herrschender Meinung handelt es sich b...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / d) Zuständigkeit kraft Prorogation

Rz. 132 Soweit kein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist, können die Parteien gem. Art. 25 EuGVVO einen Gerichtsstand vertraglich vereinbaren. Diese Vereinbarung muss schriftlich getroffen werden. Es genügt die Vereinbarung in der Satzung der Gesellschaft, sodass auch später beitretende Gesellschafter gebunden werden.[263] Dies greift dann z.B. für die gesellschaftsrec...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / 1. Praktische Bedeutung; Rechtsfolgen

Rz. 28 Erhebliche Bedeutung hat in der Praxis die Zulässigkeit von Insichgeschäften, insb. wenn sich nicht vermeiden lässt, dass verschiedene Beteiligte durch dieselbe Person vertreten werden. Nach § 181 BGB kann ein (rechtsgeschäftlicher oder gesetzlicher) Vertreter keine Rechtsgeschäfte im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen (Insichgeschäft) oder als Vertreter ...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / b) Befreiung innerhalb eines Konzerns

Rz. 36 Eine Sonderthematik ergibt sich bei Befreiungen von den Beschränkungen des § 181 BGB im Konzern. Beschließt der Geschäftsführer einer Tochter-GmbH in der Gesellschafterversammlung der Enkel-GmbH die Befreiung der Geschäftsführung der Enkel-GmbH von den Beschränkungen des § 181 BGB, muss der Geschäftsführer der Tochter-GmbH selbst ebenfalls wirksam von den Beschränkung...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / III. Pflicht zur Eintragung der Zweigniederlassung im Handelsregister

Rz. 185 Die Errichtung der Zweigniederlassung im Inland durch eine ausländische Gesellschaft muss gem. den §§ 13 ff. HGB zum Handelsregister angemeldet werden.[369] Die Anmeldung ist zwingend. Ein "Wahlrecht" der Gesellschaft zwischen "selbstständiger" und unselbstständiger Zweigniederlassung besteht nicht. Die Beteiligten haben es lediglich in der Hand, die Niederlassung so...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / XV. Betriebliche Mitbestimmung

Rz. 76 Von der unternehmerischen ist die betriebliche Mitbestimmung zu trennen. Auf der Ebene der betrieblichen Mitbestimmung ist man von der Rechtsform des Unternehmens und seiner Ausgestaltung unabhängig. Daher ist ausschließlich darauf abzustellen, in welchem Land der Betrieb eingerichtet ist. In einem inländischen Betrieb muss auch dann ein Betriebsrat nach deutschem Rec...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / (1) Interessenlage

Rz. 31 Namentlich in Gesellschaftsverträgen von Publikumsgesellschaften ist häufig vorgesehen, dass jeder Gesellschafter dem geschäftsführenden Gesellschafter (regelmäßig eine GmbH) eine Vollmacht für die bei der Gesellschaftsgründung erforderliche Handelsregisteranmeldung und auch für alle künftigen Handelsregisteranmeldungen in notarieller Form (§ 12 Abs. 2 Satz 1 HGB) ert...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / aa) Allgemeines

Rz. 34 Bei der stillen Gesellschaft (§§ 230 ff. HGB) handelt es sich um eine spezielle, auf die Beteiligung an einem Handelsgewerbe beschränkte Form der BGB-Innengesellschaft.[71] In dieser Gesellschaftsform beteiligt sich der stille Gesellschafter mit einer Einlage an einem Handelsgewerbe, das ein anderer betreibt. Das Handelsgewerbe kann ein Einzelunternehmen, eine Persone...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / I. Gründe für die Beteiligung minderjähriger Gesellschafter

Rz. 1 Minderjährige werden an Gesellschaften häufig aus steuerlichen Gründen beteiligt. Ertragsteuerlich können der Grundfreibetrag nach § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG (derzeit 11.604,00 EUR) und der Progressionsvorteil genutzt werden. Schenkungsteuerlich bieten "Gesellschaftslösungen" eine elegante Möglichkeit, die Freibeträge nach dem ErbStG – durch entsprechend wiederholte Antei...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / VI. Vorbefassungsverbot

Rz. 38 Nach § 3 BeurkG bestehen bestimmte Mitwirkungsverbote des Notars. Der Notar darf an einer Beurkundung insb. dann nicht mitwirken, wenn er (oder einer seiner Sozien) zuvor in derselben Angelegenheit bereits außerhalb seiner notariellen Amtstätigkeit, insb. als Anwalt, tätig wurde, es sei denn, diese Tätigkeit wurde im Auftrag aller Personen ausgeübt, die an der Beurkun...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 2. Unternehmensgegenstand

Rz. 194 Beim Gegenstand wird zwischen dem Gegenstand der Gesellschaft insgesamt und dem Gegenstand der Zweigniederlassung unterschieden. Der Gegenstand der inländischen Zweigniederlassung kann sich mit dem Gegenstand der Hauptniederlassung decken, muss es aber nicht, sondern kann auch enger gefasst werden. Unzulässig wäre allenfalls ein Gegenstand der Zweigniederlassung, der...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 1. Materielle Voraussetzungen für die Abtretung

Rz. 78 Ausgangspunkt ist, dass die Übertragung von Geschäftsanteilen dem Gesellschaftsstatut unterliegt. Dies betrifft insb. die Frage, ob eine Abtretung überhaupt möglich ist und welche Beschränkungen ggf. bestehen (Übertragung nur an Mitgesellschafter, Zustimmungserfordernisse der Gesellschaft etc.), ob eine Teilabtretung möglich ist und welche Regelung über die Stückelung...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / (3) Erteilung einer Handelsregistervollmacht durch den Ergänzungspfleger

Rz. 33 Soweit dies zum Aufgabenkreis des Ergänzungspflegers zählt, kann er für den Minderjährigen ohne Weiteres eine (Spezial-)Vollmacht – und damit auch eine Handelsregistervollmacht – erteilen. Da die Vollmacht nicht notwendig mit der Beendigung der gesetzlichen Vertretung erlischt (s. Rdn 32), kann der Ergänzungspfleger als gesetzlicher Vertreter eine Registervollmacht er...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / V. Geltung des Gründungsstatuts bei Gründung in einem EWR-Staat

Rz. 25 Die Art. 31 und 34 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) von 1992 enthalten mit den Freizügigkeitsregeln des AEUV inhaltlich weitgehend identische Vorschriften.[38] Daher ergibt sich für in einem anderen EWR-Mitgliedstaat – gegenwärtig Island, Liechtenstein und Norwegen – gegründete Gesellschaften das gleiche Privileg wie für die EU-Gesellschaften....mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / cc) Familiengerichtliche Genehmigung

Rz. 37 Ob der Gesellschaftsvertrag einer stillen Gesellschaft nach § 1852 Nr. 2 BGB (bis zum 31.12.2022: § 1822 Nr. 3 BGB)[81] als "Gesellschaftsvertrag, der zum Betrieb eines Erwerbsgeschäfts eingegangen wird", genehmigungsbedürftig ist, wird streitig diskutiert. Bei formaler Betrachtung müsste diese Frage verneint werden, da das Erwerbsgeschäft (zum Begriff s. Rdn 16 f.) ni...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / IX. Kontrolltheorie

Rz. 30 Nach der sog. Kontrolltheorie wird die "Nationalität" einer Gesellschaft danach bestimmt, welche Staatsangehörigkeit die hinter der Gesellschaft stehenden Gesellschafter mehrheitlich besitzen. Ihren Ursprung verdankt diese Theorie der Kriegsgesetzgebung, quasi um "Feindvermögen" auszumachen.[54] Zum Einsatz kommt diese Theorie weiterhin auch dann, wenn ausländischer E...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 2. Zweite gesellschaftsrechtliche Richtlinie

Rz. 148 Die Zweite gesellschaftsrechtliche Richtlinie (77/91/EWG) vom 13.12.1976 (Kapitalrichtlinie),[286] bezweckt insb. die Angleichung der Vorschriften über das Mindestkapital, die Kapitalaufbringung und die Kapitalerhaltung. Die Richtlinie ist durch eine weitere Richtlinie vom 23.11.1992 um einen Art. 24a ergänzt worden.[287] Damit wurde das im "kontinentalen Rechtskreis...mehr