Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsveräußerung

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Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe/Betriebsverpachtung

Zusammenfassung Überblick Dieser Beitrag widmet sich den Thematiken der Betriebsveräußerung, Betriebsaufgabe sowie Betriebsverpachtung. Der Fokus liegt dabei auf einer gesamtheitlichen Beurteilung dieser drei Themengebiete, die insbesondere vor dem Hintergrund möglicher Freibeträge sowie Tarifermäßigungen beleuchtet und durch sinnhafte Beispiele ergänzt wird. 1 Allgemeines Rz....mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 7.4.2 Überlassung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen

Rz. 91 Eine Betriebsverpachtung setzt voraus, dass sämtliche wesentlichen Betriebsgrundlagen verpachtet werden. Wird lediglich ein Grundstück verpachtet, liegt eine Betriebsverpachtung nur vor, wenn das Grundstück die einzige wesentliche Betriebsgrundlage war (Rz. 87 ff.). Keine Verpachtung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen liegt vor, wenn der Verpächter zunächst alle übr...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 12.3.2 Entnahme von Aktivvermögen bei bestehenden Verbindlichkeiten

Rz. 158 Soweit aber ein Unternehmer betriebliche Verbindlichkeiten nach der Beendigung des Gewerbebetriebs nicht durch Verwertung vorhandener Aktiva tilgt, sondern Aktiva in das Privatvermögen entnimmt, gibt er zu erkennen, dass er insoweit den Zusammenhang der Verbindlichkeiten mit dem Betrieb löst. In diesem Umfang werden daher die Verbindlichkeiten zu privaten Schulden.[1...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.5 Wiederkehrende Bezüge

Rz. 48 Ein Betrieb, Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil kann auch gegen wiederkehrende Bezüge veräußert werden, etwa gegen Renten- oder Ratenzahlungen. Es kann dem Veräußerer auf die Versorgung ankommen. Dann ist als Gegenleistung meist die Zahlung einer Rente, i. d. R. einer Leibrente, vereinbart. Es kann auch das Interesse des Erwerbers im Vordergrund stehen, etwa um...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.2 Personenidentität

Rz. 30 Bei Veräußerungen müssen auf der Seite des Veräußerers und des Erwerbers verschiedene Personen, Unternehmer oder Mitunternehmer beteiligt sein. Veräußert daher der Veräußerer wirtschaftlich gesehen an sich selbst, ist die Steuervergünstigung aus steuersystematischer Sicht nicht gerechtfertigt. Insoweit gilt daher der Gewinn als laufender Gewinn (§ 16 Abs. 2 Satz 3 ESt...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 5.2.1 Aufgabe eines Gewerbebetriebs im Ganzen

Rz. 65 Die Aufgabe eines Gewerbebetriebs im Ganzen ist anzunehmen, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen (Rz. 17 ff.) innerhalb kurzer Zeit und damit in einem einheitlichen Vorgang, nicht nach und nach, entweder in das Privatvermögen übergeführt oder an verschiedene Erwerber veräußert oder teilweise veräußert und teilweise in das Privatvermögen übergeführt werden und dam...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 8.2 Betriebsaufgabe

Rz. 99 Wie bei der Betriebsverpachtung (Rz. 85 ff.) wird der Betrieb nur dadurch aufgegeben, dass der Steuerpflichtige die Aufgabe ausdrücklich gegenüber dem Finanzamt erklärt oder dem Finanzamt Tatsachen bekannt werden, aus denen sich ergibt, dass die Voraussetzungen für eine Aufgabe erfüllt sind (§ 16 Abs. 3b Nrn. 1, 2 EStG).mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 9.1 Abgrenzung zur Betriebsaufgabe

Rz. 100 Im Unterschied zu einer Betriebsaufgabe (Rz. 64 ff.) wird bei einer Betriebsverlegung als solcher kein Gewinn realisiert. Es können sich aber – nicht begünstigte – Gewinne aus der Veräußerung oder Entnahme einzelner Wirtschaftsgüter ergeben.[1]mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 5.2.2 Aufgabe eines gesamten Anteils

Rz. 66 Begünstigt ist wie bei Anteilsveräußerung[1] nur die Aufgabe eines "gesamten Anteils". Rz. 67 vorläufig freimehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 5.2.6 Abgrenzung zur Betriebsverpachtung und Betriebsverlegung

Rz. 74 Die Betriebsaufgabe ist zu unterscheiden und abzugrenzen von der Betriebsverpachtung (Rz. 82 ff.) und der Betriebsverlegung (Rz. 100 ff.).mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 3.4 Immaterielle Wirtschaftsgüter

Rz. 26 Wesentliche Betriebsgrundlagen können auch immaterielle Wirtschaftsgüter sein (Patente, Geschäfts- und Firmenwert, Kundenstamm).[1]mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 5.1 Begünstigte Aufgabetatbestände

Rz. 64 Begünstigt sind auch (§ 16 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2, 3 EStG): die Aufgabe eines Gewerbebetriebs, die Aufgabe des Anteils eines Gesellschafters einer Mitunternehmerschaft und die Aufgabe des Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA.mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.6 Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern (Übernehmer sind natürliche Einzelpersonen)

10.6.1 Übernahme in das Privatvermögen oder/und die Besteuerung der stillen Reserven ist nicht sichergestellt Rz. 113 Übernehmen Mitunternehmer die ihnen bei einer Realteilung zugewiesenen Wirtschaftsgüter in ihr Privatvermögen oder/und ist (bei ihnen die spätere) Besteuerung der stillen Reserven nicht sichergestellt, realisieren sie einen Aufgabegewinn (Rz. 129 f.) in Höhe d...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.4 Anteils- und Teilanteilsveräußerung

Rz. 43 Die Veräußerung des gesamten Anteils eines Gesellschafters, der als Unternehmer (Mitunternehmer) des Betriebs anzusehen ist (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) und des gesamten Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG) werden als Betriebsveräußerung behandelt (§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2, 3 EStG). G...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 11.5 Ermittlung des Veräußerungs- oder Aufgabegewinns

Rz. 142 Der Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn ist wie folgt zu ermitteln: Veräußerungspreis (Betriebsveräußerung) oder Veräußerungspreise zuzüglich Summe der gemeinen Werte der in das Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter (Betriebsaufgabe)mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 3.1 Bedeutung

Rz. 17 Bei der Betriebsveräußerung muss der Betrieb veräußert, bei der Betriebsaufgabe aufgegeben werden. Die Veräußerung oder Aufgabe muss aber nicht alle Wirtschaftsgüter des Betriebs erfassen, sondern nur die wesentlichen Betriebsgrundlagen.[1] Rz. 18 Zur Beurteilung, was wesentliche Betriebsgrundlagen sind, gibt es 2 Betrachtungsweisen:[2] Funktionale Betrachtungsweise: Wi...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.3.4 Entgeltlichkeit

Rz. 37 Eine Betriebsveräußerung setzt voraus, dass die Übertragung entgeltlich oder teilentgeltlich erfolgt. Es sind daher die entgeltlichen oder teilentgeltlichen von den unentgeltlichen Betriebsübertragungen zu unterscheiden.mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.5.2 Entgeltliche Übertragung

Rz. 56 Wurden die wiederkehrenden Bezüge unter kaufmännischen Gesichtspunkten mit dem Wert des übertragenen Vermögens abgewogen, ist von einer entgeltlichen Übertragung auszugehen. Es ist für die steuerliche Beurteilung zu unterscheiden:[1] Verkauf gegen Zahlung einer Leibrente, Verkauf gegen Zahlung eines festen Barpreises und einer Leibrente, Verkauf gegen Ratenzahlung, Verkauf...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind nach § 16 Abs. 1, 3 EStG auch Gewinne aus Betriebsveräußerungen, Teilbetriebsveräußerungen, Veräußerungen von 100 %-Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im Betriebsvermögen, Veräußerungen von gesamten Anteilen von Mitunternehmern, Veräußerungen des gesamten Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA, Betriebsaufgaben von...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.5.1 Unentgeltliche Übertragung

Rz. 51 Unentgeltliche Übertragungen kommen insbesondere im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vor. Der BGH beschreibt mit vorweggenommener Erbfolge die Übertragung von Vermögen (oder eines wesentlichen Teils davon) durch den (künftigen) Erblasser auf einen oder mehrere als (künftige) Erben in Aussicht genommene Empfänger.[1] Praxis-Beispiel V hat einen Gewerbebetrieb. Das Kap...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 7.4.1 Verpachtung eines "lebenden" Betriebs

Rz. 90 Voraussetzung für eine Betriebsverpachtung ist zunächst die Verpachtung eines "lebenden" Betriebs, sprich eines "lebensfähigen Organismus".[1] Eine solche liegt insbesondere dann nicht vor, wenn lediglich einzelne wesentliche Betriebsgrundlagen (z. B. ein Betriebsgrundstück, das nicht die einzige wesentliche Betriebsgrundlage darstellt) vermietet werden. In diesem Fall...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 7.5.1 Ausschluss des Verpächterwahlrechts

Rz. 95 Das Verpächterwahlrecht ist ausgeschlossen bzw. ruht, wenn für den verpachteten Betrieb folgende Voraussetzungen gegeben sind: Betriebsaufspaltung:Der verpachtete Betrieb ist bei einer Betriebsaufspaltung unabhängig vom Willen des Verpächters stets ein Gewerbebetrieb. Die Betriebsaufspaltung hat Vorrang vor der Betriebsverpachtung.[1] Die Verpachtung erfolgt durch eine ...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.1 Begriff

Rz. 104 Realteilung einer Mitunternehmerschaft bedeutet: Aufteilung des Betriebsvermögens der Mitunternehmerschaft auf die Mitunternehmer. Hiermit wird die Mitunternehmerschaft beendet.[1] Das Betriebsvermögen wird hierbei nicht versilbert, sondern in natura auf die Mitunternehmer verteilt. Es handelt sich also um eine Naturalteilung. Jeder Mitunternehmer muss einen Teil des ...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.2 Abgrenzungen

Rz. 105 Abzugrenzen ist die Realteilung von der Veräußerung (Rz. 43 ff.) oder der Aufgabe (Rz. 66 f.) eines Mitunternehmeranteils bei Fortbestehen der Mitunternehmerschaft. Scheidet ein Mitunternehmer aus einer mehrgliedrigen Mitunternehmerschaft aus und wird diese von den verbleibenden Mitunternehmern fortgeführt, handelt es sich nicht um eine Realteilung, auch wenn der aussc...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 13.4 Ermäßigter Steuersatz

Rz. 182 Auf Antrag können die außerordentlichen Einkünfte abweichend von der "Fünftelregelung" wie folgt besteuert werden (§ 34 Abs. 3 EStG):mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 11.4.1 Veräußerungstatbestände im Zusammenhang mit § 6b-Rücklagen

Rz. 137 Wird ein Betrieb oder ein Mitunternehmeranteil veräußert, eine Personengesellschaft aufgelöst oder ein Betrieb aufgegeben,[1] kann entweder eine Rücklage nach § 6b Abs. 3 oder Abs. 10 EStG bereits zum Betriebsvermögen des veräußerten Betriebs gehört haben oder eine Rücklage nach § 6b Abs. 3 oder Abs. 10 EStG kann erst aus Anlass eines Veräußerungstatbestandes aufgrund ...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 13.3.2 Alter oder Berufsunfähigkeit

Rz. 179 Tod ist keine dauernde Berufsunfähigkeit i. S. d. § 240 Abs. 2 Satz 1 SGB VI (2002). Veräußern daher die Erben, kommt es darauf an, ob sie die Voraussetzungen (Alter ode...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.7 Spitzenausgleich

Rz. 127 In den Fällen, in denen die Voraussetzungen für die Buchwertfortführung gegeben sind (Rz. 109 ff.), können Ausgleichszahlungen geleistet werden, weil die Teilwerte der übernommenen Wirtschaftsgüter höher oder niedriger sind als die Teilwerte der Gesellschaftsanteile (Anteil am Gesamthandsvermögen) der Realteiler. Das steht der Buchwertfortführung nicht entgegen. Ausg...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 7.2 Fiktion des Fortbestands

Rz. 83 Durch die Verpachtung tritt noch keine Änderung der Einkunftsart ein. Der Verpächter führt den Gewerbebetrieb lediglich in anderer Form fort. Er erzielt daher wie bisher Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Es wird nur die werbende Tätigkeit aufgegeben, sodass die Gewerbesteuerpflicht endet.[1] Rz. 84 Im Falle der Betriebsverpachtung im Ganzen gilt ein Gewerbebetrieb sowie ei...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 7.3.1 Aufgabeerklärung des Steuerpflichtigen

Rz. 85 Seitens des Steuerpflichtigen ist die Aufgabe nur wirksam, wenn er diese ausdrücklich gegenüber dem Finanzamt erklärt (§ 16 Abs. 3b Satz 1 Nr. 1 EStG). Nach der h. M. und Rechtsprechung sollen auch konkludente Handlungen genügen.[1] Rz. 86 Der Steuerpflichtige kann zwar geltend machen, die Aufgabe sei in einem zurückliegenden Zeitpunkt eingetreten. Das wird aber gesetz...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 12.2.2 Bestrittene Forderungen

Rz. 152 Es wird zwar für zulässig gehalten, eine werthaltige Forderung aus dem Betriebsvermögen zu entnehmen.[1] Das kann aber nicht gelten, wenn die Forderung aus Gründen, die mit ihrer betrieblichen Entstehung zusammenhängen, dem Grunde und/oder der Höhe nach bestritten ist. Dann sind ihr ein betrieblich verursachtes Risiko und eine betrieblich verursachte Chance wesenseig...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 8.1 Begriff

Rz. 98 Wird die werbende Tätigkeit vorübergehend stillgelegt und ist es nach den äußerlich erkennbaren Umständen möglich, jederzeit den Betrieb in gleichartiger oder ähnlicher Weise wieder aufzunehmen, sodass der stillgelegte und der später wieder aufgenommene Betrieb wirtschaftlich identisch sind, so ist der stillgelegte Betrieb nicht aufgegeben, sondern lediglich unterbroc...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.4 Übertragung in das Betriebsvermögen

Rz. 108 Teilbetriebe, Mitunternehmeranteile oder Einzelwirtschaftsgüter müssen in das Betriebsvermögen des einzelnen Mitunternehmers übertragen werden. Hierzu gehört auch das Sonderbetriebsvermögen. Nach der Realteilung muss also das übernommene Betriebsvermögen weiterhin Betriebsvermögen bleiben.[1] Es reicht aus, wenn im Rahmen der Realteilung z. B. durch Begründung einer ...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.6.1 Übernahme in das Privatvermögen oder/und die Besteuerung der stillen Reserven ist nicht sichergestellt

Rz. 113 Übernehmen Mitunternehmer die ihnen bei einer Realteilung zugewiesenen Wirtschaftsgüter in ihr Privatvermögen oder/und ist (bei ihnen die spätere) Besteuerung der stillen Reserven nicht sichergestellt, realisieren sie einen Aufgabegewinn (Rz. 129 f.) in Höhe der Differenz zwischen dem gemeinen Wert des in das Privatvermögen überführten Wirtschaftsguts und des Buchwer...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 9.2 Fälle der Betriebsverlegungen

Rz. 101 Oft finden Betriebsverlegungen im Zuge von Straßenbaumaßnahmen statt, in deren Rahmen an den Betriebsinhaber Entschädigungen gezahlt werden. Praxis-Beispiel H betreibt eine Bäckerei auf eigenem Grundstück. Aus Anlass eines Brückenneubaus veräußert er sein Grundstück an die öffentliche Hand und erhält hierfür, für das Inventar und für den Geschäftsausfall, eine Entschä...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.3 Realteilungen

Rz. 106 § 16 Abs. 3 Sätze 2-4 EStG liegt den folgenden Ausführungen zugrunde.mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 13.5 Wahl der günstigeren Regelung

Rz. 183 Ob für Veräußerungs- oder Aufgabegewinne die Fünftelregelung oder die Versteuerung mit dem ermäßigten Steuersatz günstiger ist, muss durch eine Vergleichsberechnung ermittelt werden. Beide Verfahren dienen dazu, die Steuerprogression zu mildern. Grob gesehen sind günstig bei einem zu versteuernden Einkommen unterhalb der Progressionsstufe die Fünftelregelung, in der obe...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 11.4.2 Weiterführung der Rücklage

Rz. 138 In beiden Fällen – (1) und (2) (Rz. 137) – kann die Rücklage noch für die Zeit weitergeführt werden, für die sie ohne Veräußerung, Auflösung oder Aufgabe des Betriebs zulässig gewesen wäre.[1] Während dieser Zeit kann die Rücklage auf Wirtschaftsgüter eines anderen Einzelbetriebs des Steuerpflichtigen oder auf Wirtschaftsgüter einer Personengesellschaft übertragen we...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 13.3.1 Voraussetzungen

Rz. 177 Hat der Unternehmer das 55. Lebensjahr vollendet oder ist er im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig, so wird der Veräußerungs- oder Aufgabegewinn zur Einkommensteuer nur herangezogen, soweit er einen bestimmten Freibetrag übersteigt. Der Freibetrag ermäßigt sich um den Betrag, um den der Veräußerungsgewinn eine bestimmte Betragsgrenze übersteig...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 13.3.3 Objektbezogenheit des Freibetrags

Rz. 180 Der Freibetrag beschränkt sich für einen Steuerpflichtigen auf ein Objekt, wird dann aber in voller Höhe gewährt.[1] Steuerpflichtiger im Sinne von § 16 Abs. 4 EStG ist bei einer Personengesellschaft jeder einzelne Mitunternehmer. Fallen daher bei Mitunternehmern Veräußerungsgewinne an, so kann jeder einzelne Mitunternehmer den Freibetrag von § 16 Abs. 4 EStG in voll...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 5.2.3 Beginn der Betriebsaufgabe

Rz. 68 Die Betriebsaufgabe beginnt nicht schon mit dem Aufgabeentschluss. Es reicht auch nicht die Kundgabe des Entschlusses nach außen aus, den Betrieb demnächst aufzugeben. Erst mit den vom Aufgabewillen getragenen äußerlich erkennbaren Handlungen, die objektiv auf die Auflösung des Betriebs als selbstständiger Organismus des Wirtschaftslebens gerichtet sind, beginnt die B...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 2.1 Umwandlungssteuergesetz

Rz. 6 Ein Betrieb, Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil kann in eine Personengesellschaft eingebracht und der Einbringende hierbei Mitunternehmer der Gesellschaft werden (§ 24 Abs. 1 UmwStG). Die Einbringung erfolgt gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten. Rz. 7 Das eingebrachte Vermögen wird in der Bilanz der Personengesellschaft einschließlich der Ergänzungsbilanzen d...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 11.2 Aufgabegewinn

Rz. 129 Aufgabegewinn ist der Betrag, um den die Summe der gemeinen Werte der in das Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter zuzüglich etwaiger Veräußerungspreise abzüglich der Veräußerungskosten den Wert des Betriebsvermögens übersteigt. Für die Berechnung des Aufgabegewinns kann auf den Veräußerungsgewinn nach § 16 Abs. 2 EStG zurückgegriffen werden.[1] Rz. 130 Soweit e...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 5.2.5 Aufgabeentschluss oder -handlung

Rz. 72 Eine Betriebsaufgabe setzt eine Willensentscheidung oder Handlung voraus, die darauf gerichtet ist, den Betrieb als selbstständigen Organismus nicht mehr in seiner bisherigen Form bestehen zu lassen. Es ist aber nicht erforderlich, dass der bisherige Unternehmer künftig keine unternehmerische Tätigkeit mehr ausübt.[1] Eine Betriebsaufgabe ist daher auch dann gegeben, ...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 2.3 Verdeckte Einlage

Rz. 14 Wird ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil in eine Kapitalgesellschaft von einem Gesellschafter der Kapitalgesellschaft eingebracht, ohne dass er neue Gesellschaftsrechte erhält, ist § 20 UmwStG nicht erfüllt. Seine Anteile werden durch die Einbringung im Wert erhöht. Hierdurch erhält er aber keine neuen Anteile. Rz. 15 Erfolgt die Einbringung außerhalb de...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 3.3 Produktionsmaschinen

Rz. 25 Zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen können Wirtschaftsgüter auch dann gehören, wenn sie keine erheblichen stillen Reserven enthalten. Das ist bei Produktionsmaschinen der Fall, wenn ohne sie die Produktion ausgeschlossen ist.[1] Praxis-Beispiel Die A & B KG betrieb in X einen Fabrikationsbetrieb. Im Jahr 01 errichtete sie einen Zweigbetrieb in Y. Sie veräußerte im J...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 7.1 Begriff

Rz. 82 Von einer Betriebsverpachtung wird gesprochen, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen[1] eines Betriebs verpachtet werden und für den Verpächter oder seinen Rechtsnachfolger objektiv die Möglichkeit besteht, den Betrieb später fortzusetzen. Es muss eine Verpachtung des ganzen Betriebs und nicht eine Vermietung einzelner Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens vorlieg...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 3.5 Umlaufvermögen

Rz. 27 Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens, die ihrem Zweck nach zur Veräußerung oder zum Verbrauch bestimmt sind, bilden allein regelmäßig nicht die wesentliche Grundlage eines Betriebs.[1] Der Warenbestand kann ausnahmsweise wesentliche Betriebsgrundlage sein, wenn er nicht kurzfristig wiederbeschafft werden kann.[2] Praxis-Beispiel Hochwertige Raritäten, Antiquitäten, exk...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 7.4.3 Möglichkeit der Fortführung des Betriebs

Rz. 92 Der Verpächter muss den Betrieb im Wesentlichen nach der Verpachtung wieder aufnehmen oder fortführen können. Modernisierungen, Umstellungen im Warensortiment, Umstellung von Einzelhandel zu Großhandel, Strukturwandel von gewerblichen zu land- und forstwirtschaftlichen Einkünften u. Ä. durch den Pächter sind allerdings unschädlich. Werden dagegen die wesentlichen Betr...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10.6.2 Übernahme von Einzelwirtschaftsgütern in das Betriebsvermögen

Rz. 114 Wie sich aus der Übersicht unter Rz. 106 ergibt, werden bei der Übernahme von Einzelwirtschaftsgütern durch Mitunternehmer, die natürliche Einzelpersonen sind, die Buchwerte fortgeführt, wenn der Übernehmer die Wirtschaftsgüter in sein Betriebsvermögen übernimmt und bei ihm die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Rz. 115 In der Regel handelt es sich b...mehr