Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsveräußerung

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.2.6 Rechtsfolgen

Rz. 396 Rechtsfolge des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik hinsichtlich der Veräußerung eines Wirtschaftsguts ist, dass eine fiktive Entnahme des Wirtschaftsguts angenommen wird. Als (fiktiven) Entnahmewert bestimmt das Gesetz den gemeinen Wert nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Halbs. 2 EStG. Der Ansatz mit dem gemeinen Wert, also nach § 9 Abs. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 7.2 Verfall des Zins- und EBITDA-Vortrags bei einem Einzelunternehmen

Rz. 189 Für einen Einzelunternehmer sowie Körperschaften, die nicht unter § 1 Abs. 1 Nr. 1-3 KStG fallen, verfallen Zins- und EBITDA-Vorträge bei Aufgabe oder Übertragung des Betriebs. Unter "Betrieb" ist derselbe Betrieb zu verstehen wie in § 4h Abs. 1 EStG (Rz. 25). Dieser Betrieb muss übertragen oder aufgegeben werden. Rz. 189a Aufgabe des Betriebs bedeutet, dass die wesen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 7.1 Allgemeines

Rz. 188 § 4h Abs. 5 EStG enthält eine umfassende Regelung zum Verfall des Zinsvortrags und des EBITDA-Vortrags. Nach dieser Regelung gehen der Zinsvortrag und der EBITDA-Vortrag bei der Aufgabe des Betriebs nach § 16 Abs. 3 EStG und bei der Übertragung des Betriebs unter. Nach dieser Regelung sind beide Vorträge an den Stpfl. (Betriebsinhaber) gebunden und nicht übertragbar...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.2.2 Entnahmefähigkeit

Rz. 309 § 4 Abs. 1 EStG zählt als Entnahmen Wirtschaftsgüter (aufgeführt als Beispiele Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse), Nutzungen und Leistungen auf und umreißt damit den Umfang der Entnahmefähigkeit. Entnahmefähig sind daher nicht nur (materielle oder immaterielle) Wirtschaftsgüter, sondern auch Nutzungen und Leistungen. Rz. 310 Für die Entnahmefähigkeit von Wirtschaftsgüt...mehr

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Umsatzsteuer in der Buchhal... / 5.2.1 Zu hoher (unrichtiger) Steuerausweis – § 14c Abs. 1 UStG

Der Unternehmer weist in der Rechnung einen höheren Steuerbetrag, als er für die Lieferung oder sonstige Leistung nach dem UStG schuldet, gesondert aus. In diesem Fall schuldet er auch den Mehrbetrag.[1] Die Finanzverwaltung beschreibt hierzu im Umsatzsteueranwendungserlass folgende Hauptanwendungsfälle des unrichtigen Steuerausweises nach § 14c Abs. 1 UStG: für steuerpflichti...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 9 Ansatz der übergehenden Wirtschaftsgüter dem Grunde nach

Rz. 85 § 3 Abs. 1 S. 1 UmwStG ist eine eigenständige steuerliche Ansatz- und Bewertungsvorschrift.[1] In der steuerlichen Schlussbilanz sind sämtliche bei der Verschmelzung übergehenden bilanzierungsfähigen aktiven und passiven Wirtschaftsgüter, einschließlich nicht entgeltlich erworbener und selbst geschaffener immaterieller Wirtschaftsgüter, anzusetzen.[2] Die eigenständig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.10 Beendigung der gewerblichen Betätigung

Rz. 204 Im Bereich der Ertragsteuern gehören auch Gewinne und Verluste, die anlässlich der Beendigung der gewerblichen Betätigung entstehen, zu den gewerblichen Einkünften. Das bestätigt der Wortlaut des § 16 Abs. 1 S. 1 EStG ausdrücklich. Diese Erkenntnis (§ 16 EStG Rz. 1) soll allerdings für die GewSt bei natürlichen Personen und Personengemeinschaften nicht gelten (§ 16 E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.4.3.2 Erbfolge nach einem Mitunternehmer

Rz. 358 War der Erblasser an einer Mitunternehmerschaft beteiligt, so ist zunächst zu unterscheiden, ob die Beteiligung nach gesellschaftsrechtlicher Rechtslage vererblich war oder nicht (Rz. 270).[1] War der Anteil nicht vererblich und ist deshalb die Gesellschaft mit dem Tod des Erblassers aufgelöst, so fällt in den Nachlass lediglich eine Beteiligung an einer Liquidations...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.4 Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 61 Gewinnerzielungsabsicht ist das Bestreben, das Betriebsvermögen zu mehren und auf Dauer einen Totalgewinn zu erzielen.[1] Fehlt es an dieser Voraussetzung, so fallen die wirtschaftlichen Ergebnisse nicht unter eine Einkunftsart, selbst wenn sie sich ihrer Art nach unter § 2 Abs. 3 EStG einordnen lassen. Verluste, die dem Stpfl. durch ein solches unter keine Einkunftsa...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.3.1 Betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber

Rz. 145 Die Agentur für Arbeit hat nach der Feststellung, dass eine Kündigung durch den Arbeitnehmer nicht stattgefunden hat, zu prüfen, ob Arbeitslosigkeit durch eine einseitige Kündigung durch den Arbeitgeber ohne mitwirkende Handlungen des Arbeitnehmers herbeigeführt worden ist oder sich aus dem tatsächlichen Geschehensablauf Hinweise auf eine Auflösungsvereinbarung ergeb...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.5.6.2 Ansatz des Liquidationswerts bei Veräußerung des Betriebs oder eines Anteils am Betrieb innerhalb von 15 Jahren (§ 162 Abs. 3 BewG)

Rz. 461 § 162 Abs. 3 BewG regelt den Fall, dass der Betrieb oder ein Anteil i. S. d. § 158 Abs. 2 S. 2 BewG innerhalb eines Zeitraums von 15 Jahren nach dem Bewertungsstichtag veräußert wird. Die Betriebsaufgabe steht der Betriebsveräußerung nicht gleich, sondern fällt unter § 162 Abs. 4 BewG. Der Nachbewertungsvorbehalt des § 162 Abs. 3 BewG bezieht sich auf die wirtschaftl...mehr

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Bilanzpolitik im Steuerrecht / 3.2.2 Teilwertabschreibung

Von ausschlaggebender Bedeutung für die Rangordnung ist regelmäßig die Frage, in welchem Zeitraum die Gewinnminderung aufgeholt wird. Eine Teilwertabschreibung auf den Wert des Grund und Bodens wirkt bei dauernder Wertminderung wie eine endgültige Steuerentlastung. Praxis-Beispiel Teilwertabschreibung Ein Grundstück, das für 300.000 EUR erworben wurde, könnte wegen Überschwemm...mehr

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Bilanzpolitik im Steuerrecht / 1.1 Die Steuerbelastung

Die Steuerbelastung resultiert vor allem aus den gewinnabhängigen Steuern: Einkommensteuer (ESt) oder Körperschaftsteuer (KSt) zuzüglich Solidaritätszuschlag (SolZ), ggf. Kirchensteuer (KiSt), und Gewerbesteuer (GewSt). Auswirkungen ergeben sich auf die Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer, sodass bei betagten Betriebsinhabern oder bevorstehenden Schenkunge...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Geltungsbereich

Rz. 30 § 21a BetrVG gilt nach § 21a Abs. 3 BetrVG in allen Fällen der Spaltung oder Zusammenfassung betriebsratsfähiger Einheiten. § 21a BetrVG findet daher auch und insbesondere dann Anwendung, wenn die Spaltung oder Zusammenlegung im Zusammenhang mit einer Betriebsveräußerung oder Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz steht. § 321 UmwG a. F. wurde daher durch Art. 3 Nr. 1 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe

Rn. 1550 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Wird ein Betrieb, Teilbetrieb oder Gesellschaftsanteil veräußert oder aufgegeben, dann ist gemäß § 16 Abs 2 EStG der Veräußerungsgewinn zu ermitteln. Der Veräußerungsgewinn wird durch Vergleich des Veräußerungspreises, abzüglich der Veräußerungskosten, mit dem Wert des BV oder dem Wert des Anteils am BV ermittelt. Der Grund hierfür ist di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) Betriebsaufgabe, Betriebsveräußerung

Rn. 492k Stand: EL 80 – ET: 08/2008 Der Wertaufhellungsgedanke gilt nicht für die Aufgabebilanz anlässlich einer Betriebsaufgabe bzw die Veräußerungsbilanz anlässlich einer Betriebsveräußerung (BFH BStBl II 1991, 802). Grund: Die fristgerechte Bilanzerstellung spielt hier keine Rolle. Ähnlich (Aufhebung des Stichtagsprinzips) argumentiert der HFA des IDW in PS 270 Tz 48: Ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Veräußerung des Betriebs

Tz. 35 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die Fin-Verw wendet für die Frage, ob der Betrieb veräußert worden ist, uE zutr die allg Grundsätze zu § 16 EStG an (s UmwSt-Erl 2025 Rn 18.06). Nach R 16 Abs 1 EStR 2012 liegt eine Veräußerung des ganzen Gew vor, wenn der Betrieb mit seinen wes Grundlagen gegen Entgelt in der Weise auf einen Erwerber übertragen wird, dass der Betrieb als ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rechtsnachfolge/Umwandlung

Rn. 1658b Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Kommt es zu einer Rechtsnachfolge/Umwandlung, so stellt sich die Frage, wie sich diese auf den periodenübergreifenden steuerlichen Tatbestand des § 4 Abs 4a EStG auswirkt. Können oder müssen die Über- bzw Unterentnahmen der Vorjahre fortgeschrieben werden? Unentgeltliche Übertragung Wird ein Betrieb, Teilbetrieb oder ein Mitunternehmerante...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Überentnahme

Rn. 1657 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Grundvoraussetzung für die Beschränkung des Abzugs betrieblicher Schuldzinsen ist das Vorliegen einer Überentnahme. Sie ist gemäß S 2 der Betrag, um den die Entnahmen die Summe des Gewinns und der Einlagen des Wj übersteigen. Es ist davon auszugehen, dass die Bilanz des Wj als Berechnungsgrundlage maßgebend ist, da in § 4 Abs 4a S 2 EStG d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Rest-Betriebsvermögen

Rn. 98 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Der BV-Begriff setzt grundsätzlich einen Betrieb voraus. In Sonderfällen kann BV aber auch ohne einen aktiven Betrieb vorliegen (sog "Rest-BV"/"BV ohne Betrieb", BFH v 04.12.2012, VIII R 41/09, BStBl II 2014, 288). Das Rest-BV bilden nicht zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen gehörende WG, die nach Beendigung der betrieblichen Tätigkeit no...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2 Übertragungsgewinn der Körperschaft (§ 3 UmwStG)

Tz. 4 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach § 3 Abs 1 UmwStG ist das übergehende Vermögen grds mit dem gW anzusetzen. Wegen Einzelheiten s § 3 UmwStG Tz 21 ff. Nach § 3 Abs 2 UmwStG kann das übergehende Vermögen auf Antrag mit einem niedrigeren Wert (Bw oder Zwischenwert) angesetzt werden, soweit es BV der Übernehmerin wird und sichergestellt ist, dass es später der Besteuerung mit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Nachträgliche Betriebsausgaben

Rn. 1635 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Aufwendungen, die nach der Betriebsaufgabe entstanden sind, sind idR nicht mehr betrieblich veranlasst. Die Betriebsbeendigung soll einen Schlussstrich unter die betrieblichen Geschäftsvorfälle setzen. Jedoch können nach Beendigung der betrieblichen Tätigkeit Aufwendungen entstehen, die noch im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit standen. So...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Schulden

Rn. 190 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Eine Schuld ist betrieblich veranlasst, wenn der sie auslösende Vorgang im betrieblichen Bereich liegt (BFH v 17.04.1985, I R 101/81, BStBl II 1985, 510; BFH v 05.06.1985, I R 289/81, BStBl II 1985, 619; BFH v 12.09.1985, VIII R 336/82, BStBl II 1986, 255; BFH v 06.02.1987, III R 203/83, BStBl II 1987, 423; BFH v 28.02.1990, I R 205/85, BS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 2251 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Zur Zulässigkeit eines Wechsels der Gewinnermittlungsart s Rn 1503. Wechsel der Gewinnermittlungsart heißt Wechsel von der Gewinnermittlung nach §§ 4 Abs 1, 5 EStG zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG und umgekehrt. Zum Wechsel von der Einnahme-Überschussrechnung nach § 13a EStG und von § 13a EStG nach § 4 Abs 1 EStG ausführlich s Erläu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Veräußerung mit Preisanpassungsklausel(n)

Rn. 446 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Abgrenzung: Bei einer Veräußerung mit Preisanpassungsklausel wird der finale Kaufpreis – idR partiell neben Vereinbarung eines fixen Kaufpreisbestandteils – durch eine variable Kaufpreiskomponente ergänzt, deren Höhe an bestimmte unsichere Parameter geknüpft wird, wie das Erreichen bestimmter Kennzahlen oder den Eintritt bestimmter Ereignis...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 Innerhalb von fünf Jahren nach der Umwandlung

Tz. 44 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Ein Aufgabe- oder VG unterliegt nur innerhalb von fünf Jahren nach der Umw der GewSt. Fraglich erscheint, ob für den Beginn der Frist auf den stlichen Übertragungsstichtag oder auf den Zeitpunkt des zivilrechtlichen Wirksamwerdens der Umw, dh auf die Eintragung in ein öff Reg abzustellen ist. UE ist der stliche Übertragungsstichtag maßgebend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

von Wysocki/Schulze-Osterloh, Handbuch des JA in Einzeldarstellungen; Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss; Moxter, Bilanzrechtsprechung, 6. Aufl 2007; Grottel ua, Beck'scher Bilanz-Kommentar, 11. Aufl 2018; Castan ua, Beck'sches Handbuch der Rechnungslegung; Adler/Düring/Schmaltz (A/D/S), Rechnungslegung u Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl; Prinz/Kanzler, H...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Getrennte Einkünfteermittlung

Rn. 10 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Persönlich stpfl iSd § 1 EStG ist jeder Ehegatte und gerade nicht die Ehegattengemeinschaft. Der Grundsatz der Individualbesteuerung wird durch die von den Ehegatten gewählte Veranlagungsart nicht berührt. Ihre jeweiligen Einkünfte sind getrennt voneinander zu ermitteln, soweit nicht im Einzelfall neben der ehelichen Gemeinschaft ein Gemeins...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Gegenstand der Ermäßigung

Rn. 42 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Gegenstand der Ermäßigung ist die um sonstige Steuerermäßigungen gekürzte tarifliche ESt, die auf diese Einkünfte entfällt. Ausgangspunkt der ESt-Ermäßigung ist die tarifliche ESt. Sie errechnet sich durch die Anwendung der ESt-Tarifformel (§ 32a Abs 1, 5 EStG) auf das zvE. Sich durch Sonderberechnungen nach §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b, 34c Abs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Verhältnis zwischen Übergang wirtschaftlichen Eigentums und Übergang der Preisgefahr

Rn. 418 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Kriterien-Schnittmenge: Der Übergang wirtschaftlichen Eigentums an beweglichen WG erfordert grundsätzlich den Übergang von Besitz und Nutzungen als Positivelemente sowie von Gefahr und Lasten als Negativelemente tatsächlicher Sachherrschaft (im Einzelnen s Rn 189bff). Die Gefahrtragung verkörpert die wesentliche negative Substanz eines WG. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Benz/Placke, Die neue gesetzliche Regelung durch das AIFM-Steuer-AnpassungsG zur "angeschafften Drohverlustrückstellung" in § 4f und § 5 Abs 7 EStG, DStR 2013, 2653; Geberth/Höhn, Passivierung "angeschaffter" Pensionsrückstellungen, DB 2013, 1192; Günkel, Übergang von steuerlich beschränkt passivierungsfähigen Verpflichtungen beim Unternehmenskauf, BB 2013, 1001; Prinz, Drohend...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4.2 Tatsächlich zu zahlende GewSt (ab Vz 2008)

Rz. 76 Vor dem Vz 2008 war die Anrechnung nicht durch die tatsächlich gezahlte GewSt begrenzt. Eine Anrechnung konnte auch dann erfolgen, wenn der Hebesatz in der Betriebsstätten-Gemeinde 0 % betrug. Dies ist nun nicht mehr der Fall, indem die Anrechnung auf die tatsächlich zu zahlende GewSt beschränkt wurde. Hingegen stellt der Gesetzgeber nicht auf die tatsächlich gezahlte...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Vorsteueraufteilung / 4.1 Zuordnung der Vorsteuerbeträge

Verwendet ein Unternehmer ein Grundstück sowohl für Zwecke seines Unternehmens als auch für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen (z. B. eigene Wohnzwecke), oder für den privaten Bedarf seines Personals, ist die Vorsteuer im Zusammenhang mit diesem Grundstück vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, soweit sie nicht auf die Verwendung des Grundstücks für Zwecke des Unterne...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.7.2 Tauglicher Täter

Rz. 61f Als tauglicher Täter kommt der Aufbewahrungspflichtige infrage. Da die Aufbewahrungspflicht Bestandteil der Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht ist, ist der Personenkreis der Aufbewahrungspflichtigen zunächst identisch mit dem Kreis der Buchführungs- und Aufzeichnungspflichtigen. Darüber hinaus gelten nach § 146 Abs. 6 AO die Ordnungsvorschriften, einschließlich de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.17.2 Tauglicher Täter

Rz. 130c Verantwortlich für die Gewährung des vollständigen Datenzugriffs ist der Adressat der Anordnung i. S. d. § 379 Abs. 6 S. 1 AO und somit i. d. R. der Stpfl. als Buchführungs- und Aufzeichnungspflichtiger. Selbiges gilt nach Ansicht des BFH hingegen nicht für Unterlagen und Daten, die "freiwillig", also über die gesetzliche Pflicht hinaus aufgezeichnet wurden, da dies...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7.4 Umgehungstatbestände

Rz. 90 Die zwingende Regelung des § 613a Abs. 4 BGB darf nicht durch eine Kündigung und eine nachfolgende Wieder-/Neueinstellung umgangen werden.[1] Dasselbe gilt für einen Aufhebungsvertrag, wenn der Arbeitnehmer mit dem Hinweis auf eine geplante Betriebsveräußerung und bestehende Arbeitsplatzangebote des Betriebserwerbers veranlasst wird, einer Auflösung des Arbeitsverhält...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Für den Fall einer Betriebsveräußerung sollen durch § 613a BGB die bestehenden Arbeitsplätze geschützt und die Haftung des alten und des neuen Arbeitgebers geregelt werden. § 613a BGB schließt insbesondere eine Lücke im System des Kündigungsschutzes, die dadurch entsteht, dass der Betriebserwerber ohne eine entsprechende Sonderregelung nicht zur Übernahme der Arbeitneh...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Insolvenz

Rz. 35 Nach europäischem Recht ist die Anwendung des § 613a BGB auch in der Insolvenz regelmäßig geboten.[1] Allerdings ist § 613a BGB nur eingeschränkt anwendbar, wenn über das abgebende Unternehmen das Insolvenzverfahren eröffnet ist.[2] Insbesondere steht dem Insolvenzverwalter das Sonderkündigungsrecht der InsO zu.[3] § 125 InsO ist jedoch ausschließlich im Fall von Betr...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs

Rz. 17 Nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB gehen im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehende Arbeitsverhältnisse kraft Gesetzes mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Inhaber über [1]; das gilt auch für Arbeitsverhältnisse, in denen die Hauptleistungspflichten ruhen, z. B. während der Elternzeit und bei Altersteilzeitverhältnissen in der Freistellungsphase [2]. Neuer Inhabe...mehr

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Personengesellschaften und ... / 2.3 Lösung

Sowohl die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Altgesellschaft) als auch die neue Partnerschaftsgesellschaft hat Unternehmereigenschaft nach § 2 Abs. 1 UStG, da sie jeweils selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig werden und die Gesellschaften jeweils rechtsfähig sind. Gegenstand beider Gesellschaften ist die Ausführung von Rechtsberatungsleistungen. Di...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 5.2.3 Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland

Übt der Influencer seine Tätigkeit als Einzelunternehmer oder im Rahmen einer Personengesellschaft (bspw. zusammen mit weiteren Influencern) aus und gibt er seinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Inland auf gilt Folgendes: Es kann entweder in Bezug auf Einzelwirtschaftsgüter zur Entstrickung des Betriebsvermögens nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG oder zur fiktiven Betriebs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Die Steuerbefreiung gem. § 19 Abs. 1 S. 1 UStG

Rz. 27 Gem. § 19 Abs. 1 UStG sind Umsätze i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG eines im Inland oder in einem der in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete ansässigen Unternehmers steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 UStG im vorangegangenen Kj. 25.000 EUR nicht überschritten hat und im laufenden Kj. 100.000 EUR nicht überschreitet. Rz. 28 Bei den Umsätzen gem. § 1 Abs. 1...mehr

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Betriebsübergang: Vorausset... / 2.4.2 Abweichende Vereinbarungen

§ 613a BGB ist eine zwingend geltende Arbeitnehmerschutzvorschrift. Sie kann nicht durch einseitige Festlegung[1] oder durch Vereinbarung zwischen dem alten und neuen Betriebsinhaber[2] oder zwischen dem alten und/oder neuen Betriebsinhaber mit einzelnen oder allen Arbeitnehmern außer Kraft gesetzt werden.[3] Praxis-Beispiel Veranlassung zur Eigenkündigung/Kurzfristige Beschä...mehr

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Betriebsübergang: Vorausset... / 2.4.1 Schutzzweck

Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH und des BAG gewährt § 613a BGB Schutz vor einer Veränderung des Arbeitsvertragsinhalts im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang ohne sachlichen Grund. Es soll insbesondere verhindert werden, dass eine Betriebsveräußerung zum Anlass genommen wird, die erworbenen Besitzstände der Arbeitnehmer abzubauen. Die Vorschrift bezweckt nicht, Sa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Einzelfälle (ABC der sonstigen Leistungen)

Rn. 510 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Abgeordneter Neben den nach den AbgeordnetenG gezahlten, nach § 22 Nr 4 EStG steuerbaren Abgeordnetenbezügen (s Rn 550 ff) können Einkünfte vorliegen, die nach § 22 Nr 3 EStG steuerbar sind. Hierzu gehören zB gelegentlich an Abgeordnete gezahlte Vergütungen für die Vertretung von Verbandsinteressen oder für Tätigkeiten im Auftrag der Fraktio...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Schwerpunkt der Leistung/eigenständige wirtschaftliche Bedeutung

Rn. 466 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Enthält eine einheitliche Leistung sowohl nicht steuerbare, veräußerungsähnliche Elemente als auch steuerbare Elemente in Form sonstiger Leistungen, ist grds anhand der Gesamtumstände des Streitfalls bzw des Gesamtbilds der wirtschaftlichen Verhältnisse zu beurteilen, worauf die Beteiligten den Schwerpunkt der Leistungserbringung gelegt hab...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / g) Nachbehaltensfrist (§ 16 Abs. 3 Satz 3 EStG)

Rz. 96 [Autor/Zitation] § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG sieht – ähnlich wie § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG – eine Sperrfrist für die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter vor. Für den jeweiligen Übertragungsvorgang ist rückwirkend der gemeine Wert anzusetzen, soweit bei einer Realteilung, bei der einzelne Wirtschaftsgüter übertragen worden sind, zum Buchwert übertragener Grund und Boden, üb...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / 1. Übergang zu einer anderen Form der Mitunternehmerschaft (einkommensteuerlicher Formwechsel)

Rz. 102 [Autor/Zitation] Der "Formwechsel" (oder besser: die vertragliche Umgestaltung) einer Mitunternehmerschaft in eine andere Form von Mitunternehmerschaft (zB OHG in KG oder GmbH & atypisch still in KG) ist kein Vorgang iSd. UmwG oder UmwStG. Gleichwohl kann die vertragliche Umgestaltung einer bereits bestehenden Mitunternehmerschaft in eine andere Form der Mitunternehme...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Berichtigungszeitraum bei Geschäftsveräußerung (§ 15a Abs. 10 UStG)

Rz. 158 Ab dem 1.1.1994 sind die Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung (Rz. 115ff.) an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen nicht mehr steuerbar (§ 1 Abs. 1a UStG). § 1 Abs. 1a S. 3 UStG bestimmt, dass bei einer Geschäftsveräußerung der erwerbende Unternehmer an die Stelle des Veräußerers tritt. Dies hat insbesondere Bedeutung für die Vorsteuerberichtigung...mehr