Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsveräußerung

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.12.3 Unentgeltliche Übertragung von betrieblichen Einheiten und einzelnen Wirtschaftsgütern

Rz. 175 Die unentgeltliche Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils i. S. v. § 6 Abs. 3 EStG unterscheidet sich von der Betriebsveräußerung (§ 16 Abs. 1 EStG) und der Betriebsaufgabe (§ 16 Abs. 3 EStG) dadurch, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen unentgeltlich im Wege der Schenkung i. S. v. § 516 BGB in einem einheitlichen Vorgang auf den Er...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 25.2 Systematischer Zusammenhang

Rz. 464 Die unentgeltliche Übertragung eines (Teil-)Betriebs oder Mitunternehmeranteils i. S. v. § 6 Abs. 3 EStG ist keine Entnahme – im Gegensatz zur unentgeltlichen Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter als Entnahme beim Schenkenden und Einlage beim Schenkungsempfänger außerhalb des Anwendungsbereichs von § 6 Abs. 5 EStG.[1] Trotz Rechtssubjektwechsels geht die Sachgesamt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 25.1 Entstehung und Zweck der Regelung

Rz. 461 Wird ein Betrieb, ein Teilbetrieb oder der Anteil eines Mitunternehmers an einem Betrieb unentgeltlich übertragen, so sind bei der Ermittlung des Gewinns des bisherigen Betriebsinhabers (Mitunternehmers) nach § 6 Abs. 3 EStG die Wirtschaftsgüter mit den Werten anzusetzen, die sich nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung ergeben. Der Rechtsnachfolger ist an di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 27 Unentgeltliche Überführung einzelner Wirtschaftsgüter zwischen verschiedenen Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen (§ 6 Abs. 5 S. 1 EStG)

Rz. 508 Nach § 6 Abs. 5 S. 1 EStG ist bei der Überführung einzelner Wirtschaftsgüter von einem Betriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen desselben Stpfl. der Buchwert fortzuführen, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Stpfl. i. S. dieser Vorschrift ist eine natürliche Person, die mehrere Betriebe unterhält. Diese durch das StEntlG 1999/2000/...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 1.2.1 Verhältnis zu den Vorschriften des EStG

Rz. 3 Die Vorschrift des § 9 KStG regelt die Abziehbarkeit bestimmter Aufwendungen bei der Ermittlung des Einkommens von Körperschaften. Sowohl § 9 KStG als auch § 10 KStG ergänzen die Kernvorschrift des § 8 KStG zur Ermittlung des Einkommens. Sie unterscheiden sich zwar durch ihre Überschriften (abziehbare Aufwendungen – nichtabziehbare Aufwendungen), nicht aber in ihrem ma...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 8.2.1 Bedeutung der "haftungsrechtlichen Regelung des § 613a BGB"

Rz. 92 Bevor die Auswirkungen eines Betriebsübergangs in der Insolvenz für den Urlaubsanspruch, den Urlaubsentgelt- sowie den Urlaubsabgeltungsanspruch im Einzelnen darzustellen sind, seien zum besseren Verständnis vorab die Grundzüge der Rechtsprechung des BAG zur Einschränkung der "haftungsrechtlichen Regelung des § 613a BGB" skizziert. Die Haftung des Erwerbers im Sinne d...mehr

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Betriebsverpachtung / 2.1.2 Persönliche Voraussetzungen

Zu den Voraussetzungen in persönlicher Hinsicht gehören, dass der Verpächter eine natürliche Person oder eine Personengesellschaft ist, der Verpächter oder dessen Rechtsvorgänger den Betrieb bisher selbst aktiv betrieben hat, eine Fremdverpachtung vorliegt und damit insbesondere keine Betriebsaufspaltung gegeben ist, die Absicht besteht, den Betrieb später wieder selbst aktiv zu...mehr

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Betriebsverpachtung / 2 Steuerliche ­Rechtsfolgen

Wird ein gewerblicher Betrieb eingestellt, hat dies grundsätzlich die Realisierung aller stillen Reserven im Betriebsvermögen zur Folge. Es liegt dann der Tatbestand einer Betriebsveräußerung bzw. einer Betriebsaufgabe i. S. d. § 16 Abs. 1 bzw. 3 EStG vor. Diese grundsätzliche Rechtsfolge tritt bei einer Betriebsverpachtung aber nicht zwingend ein. Denn wird ein Betrieb im Ga...mehr

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Betriebsverpachtung / Zusammenfassung

Begriff Wird die werbende Tätigkeit eines Betriebs eingestellt, hat dies grundsätzlich eine Betriebsaufgabe zur Folge. Sofern die Beendigung aber in der Weise erfolgt, dass der Betrieb an einen Dritten überlassen wird, kann der Sonderfall einer Betriebsverpachtung im Ganzen vorliegen. Das Steuerrecht sieht für solch eine Betriebsverpachtung , anders als im Fall einer Betrieb...mehr

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Geschäftsveräußerung bei Übertragung eines Solarparks

Zusammenfassung Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Übertragung eines Solarparks auf mehrere Gesellschaften keine Geschäftsveräußerung im Ganzen ist, wenn die wesentlichen Einspeiserechte beim bisherigen Betreiber bleiben. In diesem Fall bleibt es bei umsatzsteuerpflichtigen Einzelumsätzen. Hintergrund Eine GmbH & Co. KG betrieb einen Solarpark zur Stromerzeugun...mehr

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Keine Geschäftsveräußerung bei Betriebsfortführung durch Pächter

Zusammenfassung Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass keine umsatzsteuerfreie Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegt, wenn die Käufer eines Betriebs die übernommenen Wirtschaftsgüter lediglich an eine von ihnen beherrschte Gesellschaft verpachten. Entscheidend ist, dass die Käufer selbst die bisherige unternehmerische Tätigkeit nicht fortführen. Die Verpachtung all...mehr

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Geschäftsveräußerung bei Üb... / Zusammenfassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Übertragung eines Solarparks auf mehrere Gesellschaften keine Geschäftsveräußerung im Ganzen ist, wenn die wesentlichen Einspeiserechte beim bisherigen Betreiber bleiben. In diesem Fall bleibt es bei umsatzsteuerpflichtigen Einzelumsätzen.mehr

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Keine Geschäftsveräußerung ... / Zusammenfassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass keine umsatzsteuerfreie Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegt, wenn die Käufer eines Betriebs die übernommenen Wirtschaftsgüter lediglich an eine von ihnen beherrschte Gesellschaft verpachten. Entscheidend ist, dass die Käufer selbst die bisherige unternehmerische Tätigkeit nicht fortführen. Die Verpachtung allein reicht für ...mehr

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Keine Geschäftsveräußerung ... / Entscheidung

Der BFH hat entschieden, dass die Revision des Finanzamts erfolgreich ist. Der BFH stellt klar, dass bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen der Betrieb inhaltlich weitergeführt werden muss. Bei mehrstufigen Übertragungen (z.B. Verkauf an A, A verkauft weiter an B) muss die Absicht zur Fortführung nicht bei jedem Zwischenerwerber vorhanden sein, sondern beim endgültigen Erwe...mehr

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Geschäftsveräußerung bei Üb... / Hintergrund

Eine GmbH & Co. KG betrieb einen Solarpark zur Stromerzeugung und -einspeisung. Ende 2014 übertrug sie den Solarpark in Teilanlagen auf zehn GmbH & Co. KGs (Sub-KGs). Jede Sub-KG erhielt einen Teil der Photovoltaikanlage und schloss einen eigenen Pachtvertrag für die jeweilige Fläche ab. Zentrale Einrichtungen zur Stromeinspeisung sowie die maßgeblichen Einspeiserechte wurden...mehr

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Geschäftsveräußerung bei Üb... / Entscheidung

Der BFH bestätigte die Auffassung des Finanzamts. Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen liegt nur vor, wenn ein Unternehmen oder ein abgrenzbarer Teil davon als funktionsfähige Einheit übertragen wird, sodass der Erwerber die bisherige Tätigkeit im Wesentlichen fortführen kann. In diesem Fall wären die Umsätze nicht der Umsatzsteuer zu unterwerfen, und der Erwerber würde in die...mehr

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Keine Geschäftsveräußerung ... / Hintergrund

Eine GmbH & Co. KG hat Teile ihres Betriebsvermögens verkauft. Käufer waren zwei Privatpersonen zu gleichen Teilen. Diese zwei Personen haben danach den Betrieb (Fischzuchtanlage mit Gebäuden, Becken usw.) nicht selbst weitergeführt, sondern an eine neue GmbH verpachtet. An dieser GmbH waren die beiden Personen als Gesellschafter beteiligt. Das Finanzamt meinte hier liege eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 10.2.5 Auflösung bei Betriebsveräußerung

Rz. 143 Veräußert der Stpfl. den Betrieb, ist er nicht gezwungen, eine schon vor der Veräußerung gebildete Rücklage aufzulösen. Löst er sie anlässlich der Betriebsveräußerung auf, gehört der dadurch entstehende Gewinn zu den nach §§ 16 und 34 EStG tarifbegünstigten Veräußerungsgewinnen (R 6b.2 Abs. 10 S. 5 EStR 2012). In Ausnahmefällen kann die Zurechnung des Buchgewinns zum...mehr

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Photovoltaikanlagen und Ums... / 3.3 Lösung

P ist Unternehmer, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist[1]; zu dem Rahmen seiner unternehmerischen Betätigung gehört die Erzeugung von Strom. Wichtig Kleinunternehmereigenschaft liegt vor P erfüllt die Voraussetzungen für die Kleinunternehmereigenschaft.[2] Bei Unternehmensgründung im Jahr 2022 darf der Gesamtumsatz – nach dem noch bis 31...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 2.4 Betriebsveräußerung

Rz. 13 § 6b EStG kann auch für Veräußerungsgewinne (§§ 14, 16 und 18 Abs. 3 EStG) in Anspruch genommen werden. Das ergibt sich aus § 34 Abs. 1 S. 4 EStG, der die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ausschließt, wenn auf die außerordentlichen Einkünfte § 6b EStG angewendet wird. Es besteht somit[1] eine Wahlmöglichkeit zwischen der Tarifermäßigung nach § 34 EStG oder der Be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 12.2 Tarifermäßigung gem. § 34 EStG

Rz. 164 Für den Gewinn aus der Veräußerung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils kann zwischen Abzug bzw. Rücklagenbildung nach § 6b EStG (wenn dessen Voraussetzungen vorliegen) und der Tarifermäßigung nach § 34 EStG gewählt werden. Nach § 34 Abs. 1 S. 4 EStG kommt jedoch eine Tarifermäßigung nicht in Betracht, wenn auf den Veräußerungsgewinn ganz oder teil...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Investitionsabzugsbetrag / 2.4 Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen

Ein IAB kann ohne weitere Angaben geltend gemacht werden. Ein Nachweis oder die Glaubhaftmachung ist nicht erforderlich.[1] Achtung Zurückbehalten von Restbetriebsvermögen Behält der Steuerpflichtige sog. Restbetriebsvermögen z. B. im Rahmen einer Betriebsveräußerung, Betriebsaufgabe oder Einbringung zurück und liegen die übrigen Voraussetzungen des § 7 EStG vor, kann er für d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 10.1 Bildung der Rücklage

Rz. 125 Statt der sofortigen Übertragung der durch die Veräußerung eines der in § 6b Abs. 1 EStG genannten Wirtschaftsgüter aufgedeckten stillen Reserven kann der Stpfl. auch eine gewinnmindernde Rücklage bilden. Hierdurch wird die sofortige Versteuerung des Veräußerungsgewinns vermieden. Der Stpfl. hat ein Wahlrecht zwischen sofortiger Übertragung und Bildung einer Rücklage...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Unentgeltlichkeit

Rn. 1476 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Nach dem Wortlaut des § 6 Abs 3 EStG unterfallen dem Anwendungsbereich ausschließlich unentgeltliche Übertragungen durch Rechtsgeschäft, dh Schenkungen, unentgeltliche Übertragungen iRd vorweggenommenen Erbfolge, Herausgabe an einen Vermächtnisnehmer, sowie nach Rspr des BFH auch Übertragungen durch Erbfall (vgl Uhl-Ludäscher in H/H/R, § 6...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dbd) Voraussetzungen des § 4 Abs 4 BetrAVG

Rn. 2837 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Anknüpfungspunkt für die Übernahme der Versorgungsleistungen oder Versorgungsanwartschaften ist die Einstellung der Betriebstätigkeit und Liquidation des Unternehmens gem § 4 Abs 4 BetrAVG . Die danach geforderte Einstellung der Betriebstätigkeit liegt vor, wenn der ArbG seine gewerblichen oder freiberuflichen Aktivitäten nicht mehr fortset...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 114. Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (StSenkG) v 23.10.2000, BGBl I 2000, 1433

Rn. 134 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach der Verabschiedung des StEntlG 1999/2000/2002 im April 1999 und dem Reparaturgesetz, dem StBereinG 1999 im Dezember 1999, ist es der Bundesregierung gelungen, das StSenkG rechtzeitig vor Inkrafttreten im Jahr 2001 zu verabschieden. Nachdem bereits im Frühjahr 1999 mit den Brühler Empfehlungen das Konzept der geplanten Unternehmenssteuer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Die Ausnahmetatbestände (§ 3 Nr 70 S 2 EStG)

Rn. 2593 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 70 S 2 EStG enthält 6 Ausnahmetatbestände, in denen die vorbezeichnete hälftige Steuerbefreiung nach s Rn 2591–2592a ganz oder partiell nicht zum Tragen kommt, weil der StPfl bereits anderweitig begünstigt ist (dh 3 § Nr 70 S 2 EStG will eine Kumulation von Steuervorteilen vermeiden):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 97. Jahressteuergesetz 1996 vom 11.10.1995, BStBl I 95, 438

Rn. 117 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz 1996 brachte zahlreiche Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf. Die im Referentenentwurf enthaltene dritte Stufe der Unternehmenssteuerreform wurde vom Gesetzentwurf abgekoppelt und soll ab Herbst 1996 im Rahmen eines neuen Gesetzgebungsverfahrens beraten werden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung

Rn. 129b Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 4 Abs 2 S 2 EStG: Auch schon für VZ vor 1999 entfällt die Möglichkeit einer Bilanzänderung, so daß im Verlauf einer Betriebsprüfung nicht mehr nachträglich Wahlrechte, zB die Vornahme von Sonderabschreibungen oder Bildung von Rücklagen (§ 6b EStG) nachgeholt werden können, um Betriebsprüfungsmehrergebnisse zu kompensieren. Dies kann auch i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachgesamtheit

Rn. 1400 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Tatbestandlich wird die Übertragung eines Betriebes, Teilbetriebes oder Mitunternehmeranteils einschließlich Sonder-BV vorausgesetzt. Die Begriffsinhalte hierfür sind gesetzlich nicht definiert. Die stillschweigende Bezugnahme auf § 16 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG ist dabei unübersehbar. Auf die Kommentierung zu s § 16 neu Rn 201, 251 (Schacht) i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 127. Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2001 – StÄndG 2001) v 20.12.2001, BGBl I 2001, 3794

Rn. 147 Stand: EL 51 – ET: 05/2002 Das Gesetz dient iw der redaktionellen inhaltlichen Bereinigung, der Beseitigung nicht praktikabler Vorschriften sowie einer Anpassung an die Rspr des BFH und an das Recht der EU. Der Schwerpunkt des Gesetzes liegt im Bereich der USt (Einführung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG). Neben redaktionellen Änderunge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) § 3 Nr 40 S 1 Buchst b EStG (Veräußerungspreis iSd § 16 Abs 2 EStG, soweit auf Beteiligungen an Körperschaften und ähnliche entfallend)

Rn. 1350 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Dem Teileinkünfteverfahren unterliegt auch folgender Fall (betreffend wie Buchst a nur BV): Im Rahmen der Veräußerung/Aufgabe eines Betriebs/Teilbetriebs/Mitunternehmeranteils entfällt ein Teil des Veräußerungspreises/Aufgabewerts auf mitveräußerte/mitentnommene Anteile an (inländischen oder ausländischen) Körperschaften und ähnliche. Dies...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Übertragung

Rn. 1463 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Tatbestandlich erfordert § 6 Abs 3 EStG die "Übertragung". Der de lege nicht definierte Begriff kann in diesem Zusammenhang nur dahin ausgelegt werden, dass es sich um einen wirtschaftlich einheitlichen Vorgang handeln muss, der den ganzen geschäftlichen Organismus umfasst – insoweit vergleichbar einer entgeltlichen Betriebsveräußerung (s ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 139. Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (KORB II-Gesetz) v 22.12.2003, BGBl I 2003, 2840 u Haushaltbegleitgesetz 2004 (HBeglG 2004) v 29.12.2003, BGBl I 2003, 3076

Rn. 159 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Betrifft im Wesentlichenmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Inhalt und Stellung der Zugangsbewertung im Bewertungssystem

Rn. 145 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Unmittelbar nach der Entscheidung für eine Einstellung eines (positiven oder negativen) WG in die Bilanz dem Grunde nach (Bilanzansatz, s §§ 4,5 Rn 594 ff (Briesemeister)) stellt sich die Frage nach dem ersten Bewertungsschritt, der Ausgangsbewertung (s Rn 36) oder Zugangsbewertung. Folgerichtig nennt der Bewertungsparagraph gleich einleite...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 157. Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v 14.08.2007, BGBl I 2007, 1912

Rn. 177 Stand: EL 77 – ET: 12/2007 Historie Hierzu auch s Thiel ua, FR 2007, 729. Mit Beschluss v 02.07.2006 hatte sich die große Koalition auf Eckpunkte einer Unternehmenssteuerreform verständigt. Am 05.02.2007 wurde der Referentenentwurf vorgestellt, der weit über diese Eckpunkte hinausging. Mit Kabinettsbeschluss v 14.03.2007 wurde das Gesetzgebungsverfahren in die Wege geleit...mehr

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Wechsel der Gewinnermittlun... / 6.3 Wechsel anlässlich einer Betriebsveräußerung oder -aufgabe

Veräußert ein Steuerpflichtiger, der den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, den Betrieb, wird er so behandelt, als wäre er im Augenblick der Veräußerung zunächst zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG übergegangen. Somit gehört der Übergangsgewinn bei einer Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe als laufender Gewinn in das Jahr der V...mehr

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Wechsel der Gewinnermittlun... / 1.2 Betriebsveräußerung oder -aufgabe

Veräußert ein Steuerpflichtiger, der den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, den Betrieb, wird er so behandelt, als wäre er im Augenblick der Veräußerung zunächst zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG übergegangen. Dies gilt auch bei der Veräußerung eines Teilbetriebs oder eines Mitunternehmeranteils, in Einbringungsfällen und bei der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensgründung / 3.1 Vorgründungsgesellschaft bei Gründung einer Kapitalgesellschaft

Die Vorgründungsgesellschaft (von der ersten Idee zur Gründung einer Kapitalgesellschaft bis zum Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrags oder der Satzung) stellt eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) dar, soweit es sich um eine aus mehreren Gesellschaftern zu gründende Kapitalgesellschaft handelt, oder ein Einzelunternehmen, wenn es sich später um eine Kapi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wechsel der Gewinnermittlun... / 6.4 Wechsel anlässlich einer Einbringung in eine Personengesellschaft

Erfolgt der Übergang zum Bestandsvergleich im Zusammenhang mit der Einbringung eines Betriebs in eine Personengesellschaft, ist der hierbei entstandene Übergangsgewinn nicht anders zu behandeln als die Zurechnungen, die sich anlässlich der Aufgabe oder der Veräußerung eines Betriebs mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ergeben. Dieser ist dem laufenden Gewinn des einbri...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnung / 7.1 Anlässe für einen Wechsel

Verpflichtung zur Buchführung Betriebsveräußerung oder -aufgabe Gewinnermittlung durch Schätzung Freiwillige Buchführungmehr

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Wechsel der Gewinnermittlun... / 6.1 Wechsel von der Einnahmen-Überschussrechnung zur Buchführung

Bei einem Übergang von der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG (Buchführung) ist der Übergangsgewinn in dem Jahr anzusetzen, in dem erstmals der Gewinn durch Buchführung ermittelt wird.[1] Der Übergangsgewinn ist als laufender Gewinn außerhalb der Bilanz anzusetzen und dem bilanziellen Gewinn hinzuzurechnen. Zur Vermeidung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Steuerrecht / IV. Umsatzsteuer

Rz. 53 Die vorweggenommene, lebzeitige Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebs gilt umsatzsteuerlich gem. § 1 Abs. 1a UStG als Geschäftsveräußerung im Ganzen. Bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen im umsatzsteuerlichen Sinne ist von einem nicht steuerbaren Umsatz auszugehen, so dass keine Umsatzsteuerpflicht entsteht. Rz. 54 Umsatzsteuerlich tritt der Nachfolger al...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Steuerrecht / A. Einführung: Steuerliche Grundlagen

Rz. 1 Die unentgeltliche Übertragung von landwirtschaftlichen Betrieben im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge ist aus steuerlicher Sicht sowohl unter einkommensteuerlichen als auch unter schenkungsteuerlichen Aspekten besonders zu prüfen. Bei der Einkommensteuer steht dabei im Vordergrund, den Betrieb nicht zu zerschlagen und ungewollt erhebliche stille Reserven, also die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.5.1 Veräußerungstatbestand

Rz. 47 Rechtsfolge des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts ist, dass eine fiktive Veräußerung des Wirtschaftsguts angenommen wird. Dadurch werden die in dem jeweiligen Wirtschaftsgut enthaltenen stillen Reserven aufgedeckt. Entsprechend der Ausgestaltung des § 12 KStG ...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Entnahmen und ihre Bewertung / 5.2 Gegenstand der Entnahme

Als Beispiele für die Entnahme von "Wirtschaftsgütern" nennt das Gesetz Barentnahmen (Geld), Waren und Erzeugnisse. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Prinzipiell kommen alle abnutzbaren und nicht abnutzbaren Wirtschaftsgüter als Gegenstand einer Entnahme in Betracht, z. B. Grund und Boden, Gebäude, Pkw, Einrichtungsgegenstände und Wertpapiere. Es können auch immaterielle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbauseinandersetzung / 4 Umsatzsteuer

Mit dem Tod des Erblassers geht dessen Unternehmereigenschaft nicht auf die Erben über, wenn diese das Unternehmen des Erblassers nicht weiterführen. Der Erbe kann nur durch eigene Tätigkeit selbst Unternehmer werden. Davon zu unterscheiden ist, ob und welche umsatzsteuerrechtlichen Rechtspositionen aus der unternehmerischen Tätigkeit des Erblassers, insbesondere auch dessen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 6 Umsatzsteuer

Die Bestellung eines Erbbaurechts ist als sonstige Leistung[1] gem. § 4 Nr. 9a UStG steuerfrei. Soweit der Erbbauverpflichtete gem. § 9 Abs. 3 UStG auf die Steuerbefreiung verzichtet, ist der Erbbauberechtigte der Steuerschuldner[2], wenn er Unternehmer ist und die Bestellung den unternehmerischen Bereich des Leistungsempfängers betrifft. Die Option zur Steuerpflicht gem. § 9...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei – ABC / Strukturwandel zur Liebhaberei

Der Strukturwandel zur Liebhaberei stellt keine gewinnrealisierende Betriebsaufgabe dar. Die weiterhin in dem – nun nicht mehr einkommensteuerrelevanten – Betrieb genutzten Wirtschaftsgüter bleiben Betriebsvermögen. Wertänderungen dieses Betriebsvermögens, die während der Zeit der Liebhaberei eintreten, sind einkommensteuerrechtlich allerdings irrelevant.[1] Die Veräußerung ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Liebhaberei: Besonderheiten... / 1.1 Bestimmung der Totalperiode

Für die Bestimmung der Totalperiode, die der Prognose des Totalgewinns zugrunde zu legen ist, ist bei landwirtschaftlichen Betrieben regelmäßig – wenn sie nicht durch eindeutige und unmissverständliche Betriebsaufgabeerklärung[1] oder etwa durch Übertragung sämtlicher landwirtschaftlichen Nutzflächen aufgegeben werden[2] – von einem unendlichen Beurteilungszeitraum auszugehe...mehr