Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsveräußerung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Unentgeltlichkeit

Rn. 1476 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Nach dem Wortlaut des § 6 Abs 3 EStG unterfallen dem Anwendungsbereich ausschließlich unentgeltliche Übertragungen durch Rechtsgeschäft, dh Schenkungen, unentgeltliche Übertragungen iRd vorweggenommenen Erbfolge, Herausgabe an einen Vermächtnisnehmer, sowie nach Rspr des BFH auch Übertragungen durch Erbfall (vgl Uhl-Ludäscher in H/H/R, § 6...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachgesamtheit

Rn. 1400 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Tatbestandlich wird die Übertragung eines Betriebes, Teilbetriebes oder Mitunternehmeranteils einschließlich Sonder-BV vorausgesetzt. Die Begriffsinhalte hierfür sind gesetzlich nicht definiert. Die stillschweigende Bezugnahme auf § 16 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG ist dabei unübersehbar. Auf die Kommentierung zu s § 16 neu Rn 201, 251 (Schacht) i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Inhalt und Stellung der Zugangsbewertung im Bewertungssystem

Rn. 145 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Unmittelbar nach der Entscheidung für eine Einstellung eines (positiven oder negativen) WG in die Bilanz dem Grunde nach (Bilanzansatz, s §§ 4,5 Rn 594 ff (Briesemeister)) stellt sich die Frage nach dem ersten Bewertungsschritt, der Ausgangsbewertung (s Rn 36) oder Zugangsbewertung. Folgerichtig nennt der Bewertungsparagraph gleich einleite...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Übertragung

Rn. 1463 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Tatbestandlich erfordert § 6 Abs 3 EStG die "Übertragung". Der de lege nicht definierte Begriff kann in diesem Zusammenhang nur dahin ausgelegt werden, dass es sich um einen wirtschaftlich einheitlichen Vorgang handeln muss, der den ganzen geschäftlichen Organismus umfasst – insoweit vergleichbar einer entgeltlichen Betriebsveräußerung (s ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abgrenzung zu vollentgeltlichen Vermögensübertragungen

Rn. 182 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Sind die wiederkehrenden Leistungen des StPfl und die Gegenleistung des Empfängers wie unter fremden Dritten nach kaufmännischen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen und sind der StPfl und der Empfänger im Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags subjektiv davon ausgegangen, dass es sich um wertgleiche Leistungen und Gegenleistungen handel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1.2 Aufbewahrungspflichtige

Rz. 3 Da die Aufbewahrungspflicht Bestandteil der Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht ist (Rz. 1), ist der Personenkreis der Aufbewahrungspflichtigen zunächst identisch mit dem Kreis der Buchführungs- und Aufzeichnungspflichtigen.[1] Darüber hinaus gelten nach § 146 Abs. 6 AO die Ordnungsvorschriften, einschließlich derjenigen hinsichtlich der Aufbewahrung, auch für dieje...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 2.1.2 Überlassung einer wesentlichen Betriebsgrundlage

Der nächste Schritt der echten Betriebsaufspaltung besteht darin, dass das bisherige Personenunternehmen, sog. Besitzunternehmen, wesentliche Teile seines Anlagevermögens, wie z. B. Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Patente usw., an die Betriebskapitalgesellschaft verpachtet und das Umlaufvermögen, das keine stillen Reserven enthält, auf die Betriebsgesellschaft überträgt.[1]...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 5.1 Überlassung einer wesentlichen Betriebsgrundlage

Eine Betriebsaufspaltung setzt voraus, dass Besitzunternehmen und Betriebsunternehmen sachlich und personell miteinander verflochten sind.[1] Eine sachliche Verflechtung ist gegeben, wenn das Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen eine funktional wesentliche Betriebsgrundlage zur Nutzung überlässt. Als funktional wesentlich sind alle Wirtschaftsgüter anzusehen, die für de...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 1.5 Umsatzsteuerliche Behandlung

Weil § 24 UmwStG stets entgeltlich ist (Gewährung von Gesellschaftsrechten), liegt ein umsatzsteuerlicher Leistungsaustausch vor. Einbringen i. S. des § 24 UmwStG sind umsatzsteuerlich regelmäßig nicht steuerbare Geschäftsveräußerungen im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG. Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen liegt vor, wenn der übertragene Vermögensgegenstand (i. d. Regel Betrieb ...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 4.5 Beginn und Ende der Unternehmertätigkeit

Die Unternehmereigenschaft beginnt mit dem ersten nach außen erkennbaren, auf eine Unter­nehmertätigkeit gerichteten Tätigwerden. Hierzu gehören auch Vorbereitungshandlungen, z. B. Wareneinkauf vor Betriebseröffnung. Die Unternehmereigenschaft kann nicht im Erbgang übergehen.[1] Die Eigenschaft eines Wirtschaftsguts als Unternehmensvermögen geht allerdings mit dem Tod des Er...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 1.4 Einkommensteuerrechtliche Besonderheiten im Bereich der Land- und Forstwirtschaft

Bei der Einbringung eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs in eine neugegründete Personengesellschaft geht die Befugnis und Verpflichtung zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nicht vom Einzelunternehmen auf die Gesellschaft über. Folglich bestimmt sich die Zulässigkeit der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen bei der Personengesellschaft nach § 13a Abs...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.9.1 Grundsätze

Die Anwendung des § 24 UmwStG ist auch bei Zuzahlungen in das Privatvermögen möglich.[1] Dies jedoch nur für den Teil, der auf eigene Rechnung – d. h. gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten – eingebracht wird. Der auf fremde Rechnung eingebrachte Anteil fällt nicht unter § 24 UmwStG. [2] Allgemein gilt hierbei beispielhaft: Die entgeltliche Aufnahme des S in das Einzeluntern...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.3.1 Betriebsveräußerung

Rz. 34 Der Betrieb muss mit allen seinen wesentlichen Grundlagen (Rz. 17 ff.) gegen Entgelt in einem einheitlichen Vorgang unter Beendigung der bisher in diesem Betrieb entfalteten gewerblichen Betätigung[1] in der Weise auf einen Erwerber übertragen werden, dass der Betrieb als geschäftlicher Organismus fortgeführt werden kann. Nicht erforderlich ist, dass der Erwerber den ...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 11.6 Ausfall der Kaufpreisforderung aus Betriebsveräußerung und nachträgliche Schuldenhaftung des Betriebsveräußerers

Rz. 147 Nach der Entscheidung des Großen Senats vom 19.7.1993[1] wirkt der nachträgliche Ausfall einer Kaufpreisforderung aus Betriebsveräußerung rückwirkend gewinnmindernd auf den Zeitpunkt der Betriebsveräußerung. Der Steuerbescheid ist nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu ändern. Ebenso liegt nach einem weiteren Beschluss des Großen Senats vom 19.7.1993[2] ein Ereignis mit...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 12.2.3 Kaufpreisforderung aus Betriebsveräußerung

Rz. 153 Eine Kaufpreisforderung aus einer Betriebsveräußerung geht grundsätzlich in das Privatvermögen des Veräußerers über, sobald er die von ihm aus dem Betriebsverkauf geschuldete Leistung bewirkt hat. Denn mit der Veräußerung endet die betriebliche Tätigkeit.[1] Rz. 154 Das gilt aber nur dann, wenn kein bisheriges Betriebsvermögen mehr abgewickelt werden muss. Hat der Ver...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4 Betriebsveräußerung

4.1 Begünstigte Veräußerungstatbestände Rz. 29 Eine begünstigte Betriebsveräußerung setzt voraus, dass ein ganzer Gewerbebetrieb oder ein Teilbetrieb veräußert wird (§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG). Gleichgestellt sind die Veräußerungen des gesamten Anteils eines Gesellschafters, der als Mitunternehmer des Betriebs anzusehen ist (§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG; § 15 Abs. 1...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 12.1 Verbleibendes Betriebsvermögen nach Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe

Rz. 148 Nach einer Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe kann noch Restbetriebsvermögen beim Veräußerer verbleiben. Praxis-Beispiel U verkauft sein Bauunternehmen an den Bauunternehmer B. Zum 1.4.01 veräußert er die wesentlichen Betriebsgrundlagen, das Anlagevermögen, die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und den Geschäftswert für 700.000 EUR. Der Preis ist in Höhe von je 25...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.3 Veräußerung eines ganzen Gewerbebetriebs

4.3.1 Betriebsveräußerung Rz. 34 Der Betrieb muss mit allen seinen wesentlichen Grundlagen (Rz. 17 ff.) gegen Entgelt in einem einheitlichen Vorgang unter Beendigung der bisher in diesem Betrieb entfalteten gewerblichen Betätigung[1] in der Weise auf einen Erwerber übertragen werden, dass der Betrieb als geschäftlicher Organismus fortgeführt werden kann. Nicht erforderlich is...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 12.4.1 Auswirkung auf den Veräußerungsgewinn

Rz. 161 Die Kaufpreisforderung aus der Betriebsveräußerung geht nicht unmittelbar in das Privatvermögen des Veräußerers über. Dieser entnimmt also nicht mit der Veräußerung die Kaufpreisforderung in sein Privatvermögen. Eine Messgröße für den Veräußerungsgewinn ist der Veräußerungspreis. Fällt später die Kaufpreisforderung ganz oder zum Teil aus, etwa wenn der Betriebserwerbe...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 11.4.3 Auflösung der Rücklage

Rz. 139 Werden Rücklagen nach § 6b EStG bei der Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe aufgelöst, wird hierdurch der Veräußerungs- oder Aufgabegewinn erhöht.[1] Praxis-Beispiel U veräußert am 31.12.03 seinen Gewerbebetrieb und erzielt einen Veräußerungsgewinn von 200.000 EUR. Er löst im Rahmen der Betriebsveräußerung eine zum 31.12.01 gebildete Rücklage nach § 6b EStG in Hö...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag widmet sich den Thematiken der Betriebsveräußerung, Betriebsaufgabe sowie Betriebsverpachtung. Der Fokus liegt dabei auf einer gesamtheitlichen Beurteilung dieser drei Themengebiete, die insbesondere vor dem Hintergrund möglicher Freibeträge sowie Tarifermäßigungen beleuchtet und durch sinnhafte Beispiele ergänzt wird.mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.3.2 Aufgabe der mit dem Betriebsvermögen verbundenen Tätigkeit

Rz. 35 Als Veräußerer muss der Unternehmer seine mit dem veräußerten Betriebsvermögen verbundene bisherige Tätigkeit aufgeben.[1] Scheidet er aus dem aktiven Erwerbsleben aus und ist er nur noch gelegentlich tätig, steht das einer begünstigten Betriebsveräußerung nicht entgegen.[2] Beim Merkmal "Tätigkeitsaufgabe" ist die Betriebsveräußerung von der Betriebsverlegung (Rz. 10...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 11.1 Veräußerungsgewinn

Rz. 128 Veräußerungsgewinn ist nach § 16 Abs. 2 Satz 1 EStG der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten bei der Veräußerung eines Betriebs oder Teilbetriebs den Wert des Betriebsvermögens übersteigt oder bei der Veräußerung des Anteils eines Gesellschafters einer Mitunternehmerschaft den Wert des Anteils am Betriebsvermögen übersteigt oder bei der...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 12.3.1 Verbleib im Betriebsvermögen

Rz. 155 Nach einer Betriebsaufgabe oder einer Betriebsveräußerung bleiben betrieblich begründete Verbindlichkeiten Betriebsschulden, soweit sie nicht durch Verwertung des Aktivvermögens getilgt werden konnten und nicht auf Entnahmen beruhen, die in der Zeit zwischen Betriebsaufgabe und Vollbeendigung erfolgt sind.[1] Im vorstehenden Beispiel (s. Rz. 148) stehen den Verbindlic...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 14 Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 184 Veräußert ein Unternehmer, der den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, den Betrieb, so ist er so zu behandeln, als wäre er im Augenblick der Veräußerung zunächst zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG übergegangen.[1] Rz. 185 Das gilt auch[2] bei der Veräußerung eines Teilbetriebs, bei der Veräußerung des gesamten Mitunternehmerant...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.3.3 Erwerber

Rz. 36 Alle wesentlichen Betriebsgrundlagen müssen an einen Erwerber veräußert werden, sodass der Betrieb als solcher fortgeführt werden kann. Werden die wesentlichen Betriebsgrundlagen an verschiedene Erwerber veräußert, wird der lebende und selbstständige Organismus zerstört. Das ist keine Betriebsveräußerung, sondern grundsätzlich eine Betriebsaufgabe, wenn die Erwerber n...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 4.1 Begünstigte Veräußerungstatbestände

Rz. 29 Eine begünstigte Betriebsveräußerung setzt voraus, dass ein ganzer Gewerbebetrieb oder ein Teilbetrieb veräußert wird (§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG). Gleichgestellt sind die Veräußerungen des gesamten Anteils eines Gesellschafters, der als Mitunternehmer des Betriebs anzusehen ist (§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG; § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) und des gesamten Ant...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 8 Betriebsunterbrechung

8.1 Begriff Rz. 98 Wird die werbende Tätigkeit vorübergehend stillgelegt und ist es nach den äußerlich erkennbaren Umständen möglich, jederzeit den Betrieb in gleichartiger oder ähnlicher Weise wieder aufzunehmen, sodass der stillgelegte und der später wieder aufgenommene Betrieb wirtschaftlich identisch sind, so ist der stillgelegte Betrieb nicht aufgegeben, sondern lediglic...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 5.2 Merkmale einer Betriebsaufgabe

5.2.1 Aufgabe eines Gewerbebetriebs im Ganzen Rz. 65 Die Aufgabe eines Gewerbebetriebs im Ganzen ist anzunehmen, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen (Rz. 17 ff.) innerhalb kurzer Zeit und damit in einem einheitlichen Vorgang, nicht nach und nach, entweder in das Privatvermögen übergeführt oder an verschiedene Erwerber veräußert oder teilweise veräußert und teilweise in ...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 5 Betriebsaufgabe

5.1 Begünstigte Aufgabetatbestände Rz. 64 Begünstigt sind auch (§ 16 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2, 3 EStG): die Aufgabe eines Gewerbebetriebs, die Aufgabe des Anteils eines Gesellschafters einer Mitunternehmerschaft und die Aufgabe des Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA. 5.2 Merkmale einer Betriebsaufgabe 5.2.1 Aufgabe eines Gewerbebetrieb...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 2 Abgrenzungen

2.1 Umwandlungssteuergesetz Rz. 6 Ein Betrieb, Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil kann in eine Personengesellschaft eingebracht und der Einbringende hierbei Mitunternehmer der Gesellschaft werden (§ 24 Abs. 1 UmwStG). Die Einbringung erfolgt gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten. Rz. 7 Das eingebrachte Vermögen wird in der Bilanz der Personengesellschaft einschließli...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 3 Wesentliche Betriebsgrundlagen

3.1 Bedeutung Rz. 17 Bei der Betriebsveräußerung muss der Betrieb veräußert, bei der Betriebsaufgabe aufgegeben werden. Die Veräußerung oder Aufgabe muss aber nicht alle Wirtschaftsgüter des Betriebs erfassen, sondern nur die wesentlichen Betriebsgrundlagen.[1] Rz. 18 Zur Beurteilung, was wesentliche Betriebsgrundlagen sind, gibt es 2 Betrachtungsweisen:[2] Funktionale Betracht...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 13.3 Freibetrag

13.3.1 Voraussetzungen Rz. 177 Hat der Unternehmer das 55. Lebensjahr vollendet oder ist er im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig, so wird der Veräußerungs- oder Aufgabegewinn zur Einkommensteuer nur herangezogen, soweit er einen bestimmten Freibetrag übersteigt. Der Freibetrag ermäßigt sich um den Betrag, um den der Veräußerungsgewinn eine bestimmte B...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 7.4 Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung

7.4.1 Verpachtung eines "lebenden" Betriebs Rz. 90 Voraussetzung für eine Betriebsverpachtung ist zunächst die Verpachtung eines "lebenden" Betriebs, sprich eines "lebensfähigen Organismus".[1] Eine solche liegt insbesondere dann nicht vor, wenn lediglich einzelne wesentliche Betriebsgrundlagen (z. B. ein Betriebsgrundstück, das nicht die einzige wesentliche Betriebsgrundlage ...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 7.5 Ausschluss und Wiederaufleben des Verpächterwahlrechts

7.5.1 Ausschluss des Verpächterwahlrechts Rz. 95 Das Verpächterwahlrecht ist ausgeschlossen bzw. ruht, wenn für den verpachteten Betrieb folgende Voraussetzungen gegeben sind: Betriebsaufspaltung:Der verpachtete Betrieb ist bei einer Betriebsaufspaltung unabhängig vom Willen des Verpächters stets ein Gewerbebetrieb. Die Betriebsaufspaltung hat Vorrang vor der Betriebsverpachtu...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 12.2 Forderungen

12.2.1 Abzuwickelnde Forderungen Rz. 149 Durch betriebliche Vorgänge begründete Forderungen behalten auch nach einer Betriebsveräußerung ihre Eigenschaft, Betriebsvermögen zu sein. Ein Unternehmer, der seine gewerbliche Tätigkeit einstellt, kann wählen, ob er sein bisheriges Betriebsvermögen veräußern oder in sein Privatvermögen überführen will. Diese Wahl muss er eindeutig u...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 12.3 Verbindlichkeiten

12.3.1 Verbleib im Betriebsvermögen Rz. 155 Nach einer Betriebsaufgabe oder einer Betriebsveräußerung bleiben betrieblich begründete Verbindlichkeiten Betriebsschulden, soweit sie nicht durch Verwertung des Aktivvermögens getilgt werden konnten und nicht auf Entnahmen beruhen, die in der Zeit zwischen Betriebsaufgabe und Vollbeendigung erfolgt sind.[1] Im vorstehenden Beispiel...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 7 Betriebsverpachtung

7.1 Begriff Rz. 82 Von einer Betriebsverpachtung wird gesprochen, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen[1] eines Betriebs verpachtet werden und für den Verpächter oder seinen Rechtsnachfolger objektiv die Möglichkeit besteht, den Betrieb später fortzusetzen. Es muss eine Verpachtung des ganzen Betriebs und nicht eine Vermietung einzelner Wirtschaftsgüter des Betriebsvermög...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 9 Betriebsverlegung

9.1 Abgrenzung zur Betriebsaufgabe Rz. 100 Im Unterschied zu einer Betriebsaufgabe (Rz. 64 ff.) wird bei einer Betriebsverlegung als solcher kein Gewinn realisiert. Es können sich aber – nicht begünstigte – Gewinne aus der Veräußerung oder Entnahme einzelner Wirtschaftsgüter ergeben.[1] 9.2 Fälle der Betriebsverlegungen Rz. 101 Oft finden Betriebsverlegungen im Zuge von Straßen...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 13 Besteuerung des Veräußerungsgewinns

13.1 Tarifvergünstigungen Rz. 170 Bei Betriebsveräußerungen, Betriebsaufgaben und den ihnen gleichgestellten Vorgängen werden aus vielen Wirtschaftsjahren zusammengeballte stille Reserven aufgedeckt. Gewinne aus diesen Vorgängen gehören zu den sogenannten außerordentlichen Einkünften, deren Besteuerung begünstigt ist (§ 34 EStG).[1] Rz. 171 Ausgenommen sind die steuerpflichtig...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 10 Realteilung einer Mitunternehmerschaft

10.1 Begriff Rz. 104 Realteilung einer Mitunternehmerschaft bedeutet: Aufteilung des Betriebsvermögens der Mitunternehmerschaft auf die Mitunternehmer. Hiermit wird die Mitunternehmerschaft beendet.[1] Das Betriebsvermögen wird hierbei nicht versilbert, sondern in natura auf die Mitunternehmer verteilt. Es handelt sich also um eine Naturalteilung. Jeder Mitunternehmer muss ein...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 11.4 Rücklage nach § 6b

11.4.1 Veräußerungstatbestände im Zusammenhang mit § 6b-Rücklagen Rz. 137 Wird ein Betrieb oder ein Mitunternehmeranteil veräußert, eine Personengesellschaft aufgelöst oder ein Betrieb aufgegeben,[1] kann entweder eine Rücklage nach § 6b Abs. 3 oder Abs. 10 EStG bereits zum Betriebsvermögen des veräußerten Betriebs gehört haben oder eine Rücklage nach § 6b Abs. 3 oder Abs. 10 E...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 12 Restbetriebsvermögen

12.1 Verbleibendes Betriebsvermögen nach Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe Rz. 148 Nach einer Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe kann noch Restbetriebsvermögen beim Veräußerer verbleiben. Praxis-Beispiel U verkauft sein Bauunternehmen an den Bauunternehmer B. Zum 1.4.01 veräußert er die wesentlichen Betriebsgrundlagen, das Anlagevermögen, die Roh-, Hilfs- und Betr...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 11 Veräußerungsgewinn/Aufgabegewinn

11.1 Veräußerungsgewinn Rz. 128 Veräußerungsgewinn ist nach § 16 Abs. 2 Satz 1 EStG der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten bei der Veräußerung eines Betriebs oder Teilbetriebs den Wert des Betriebsvermögens übersteigt oder bei der Veräußerung des Anteils eines Gesellschafters einer Mitunternehmerschaft den Wert des Anteils am Betriebsvermögen...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 7.3 Aufgabe

7.3.1 Aufgabeerklärung des Steuerpflichtigen Rz. 85 Seitens des Steuerpflichtigen ist die Aufgabe nur wirksam, wenn er diese ausdrücklich gegenüber dem Finanzamt erklärt (§ 16 Abs. 3b Satz 1 Nr. 1 EStG). Nach der h. M. und Rechtsprechung sollen auch konkludente Handlungen genügen.[1] Rz. 86 Der Steuerpflichtige kann zwar geltend machen, die Aufgabe sei in einem zurückliegenden...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 11.3 Abgrenzung von laufenden Gewinnen

Rz. 131 Der Veräußerungsgewinn bzw. Aufgabegewinn ist von den laufenden Gewinnen abzugrenzen. Denn Veräußerungs- und Aufgabegewinn sind steuerbegünstigt und unterliegen nicht der Gewerbesteuer.[1] Bei ihnen werden die mit der Veräußerung oder Aufgabe zusammenhängenden Veräußerungs- oder Aufgabekosten berücksichtigt. Die laufenden Gewinne, die im zeitlichen Zusammenhang mit de...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 12.2.1 Abzuwickelnde Forderungen

Rz. 149 Durch betriebliche Vorgänge begründete Forderungen behalten auch nach einer Betriebsveräußerung ihre Eigenschaft, Betriebsvermögen zu sein. Ein Unternehmer, der seine gewerbliche Tätigkeit einstellt, kann wählen, ob er sein bisheriges Betriebsvermögen veräußern oder in sein Privatvermögen überführen will. Diese Wahl muss er eindeutig und klar zum Ausdruck bringen. Ges...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 12.4 Abwicklung

Rz. 160 Im Ausgangsbeispiel (s. Rz. 148) waren nach der Veräußerung im Betriebsvermögen verblieben die Restforderung aus der Betriebsveräußerung in Höhe von 450.000 EUR, Forderungen in Höhe von 220.000 EUR aus dem früheren laufenden Geschäftsbetrieb, Verbindlichkeiten in Höhe von 180.000 EUR aus dem früheren laufenden Geschäftsbetrieb, eine bestrittene Schadensersatzforderung in...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 12.4.2 Laufender Gewinn

Rz. 166 Bestehen noch Verbindlichkeiten aus der Zeit vor der Betriebsaufgabe, kann der Unternehmer sie durch Verwertung verbliebenen Aktivvermögens und damit auch noch bestehender betrieblicher Forderungen tilgen. Reicht das Aktivvermögen nicht zur Tilgung aus, bleiben die Restverbindlichkeiten im Betriebsvermögen. Entnimmt der Unternehmer aber das Aktivvermögen und damit au...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 13.1 Tarifvergünstigungen

Rz. 170 Bei Betriebsveräußerungen, Betriebsaufgaben und den ihnen gleichgestellten Vorgängen werden aus vielen Wirtschaftsjahren zusammengeballte stille Reserven aufgedeckt. Gewinne aus diesen Vorgängen gehören zu den sogenannten außerordentlichen Einkünften, deren Besteuerung begünstigt ist (§ 34 EStG).[1] Rz. 171 Ausgenommen sind die steuerpflichtigen Teile der Veräußerungs...mehr