Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsvollzieher

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Folgen des Verstoßes gegen § 759 ZPO

Rz. 5 Zieht der Gerichtsvollzieher entgegen der Vorschrift keine Zeugen hinzu, so sind seine Vollstreckungshandlungen keine rechtmäßigen Diensthandlungen mit der Folge, dass der Widerstand leistende Schuldner jedenfalls nicht nach § 113 Abs. 1 StGB strafbar ist. Der Schuldner kann die Rechtswidrigkeit im Wege der Dienstaufsichtsbeschwerde geltend machen. Rz. 6 Trotz des zwing...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Begriff der Wohnung und Durchsuchung

Rz. 3 Für § 758 ZPO ist die weite Auslegung des Begriffs der Wohnung, wie ihn das BVerfG zu Art. 13 GG geprägt hat, zu übernehmen. Danach sind "Wohnung" alle Räumlichkeiten, die den häuslichen oder beruflichen Zwecken ihres Inhabers dienen. Darunter fallen auch Arbeits-, Betriebs-, Büro-, Personalaufenthalts- und sonstige Geschäftsräume, selbst dann, wenn der Inhaber dieser ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Rechtsbehelfe

Rz. 5 Gegen die Ablehnung des Gerichtsvollziehers, einem Beteiligten die Einsichtnahme in die Akten zu gestatten oder Abschrift aus den Akten zu erteilen, steht den Betroffenen die Erinnerung nach § 766 Abs. 1 ZPO zu; gegen den Ansatz der Schreibauslagen ist die Erinnerung nach § 766 Abs. 2 ZPO gegeben. Sehen sich Beteiligte oder Dritte durch die Gewährung von Akteneinsicht ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Folgen des Verstoßes – Rechtsbehelfe

Rz. 9 Ein Verstoß gegen § 751 ZPO macht die Zwangsvollstreckung nicht nichtig, sondern lediglich anfechtbar (Zöller/Seibel, § 751 Rn. 8). Diese Anfechtbarkeit kann mit rückwirkender Kraft beseitigt werden, wenn die fehlende Sicherheit nachträglich erbracht bzw. der fehlende Nachweis über geleistete Sicherheit nachgereicht wird. Die rückwirkende Heilung tritt ebenfalls dann e...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.2 Auftrag bei Sicherheitsleistung (Absatz 2)

Rz. 12 An die Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieheraufträge beim Amtsgericht per beA Betr.: Vollstreckungsauftrag In der Vollstreckungssache X ./. Y überreiche ich anliegend das gegen Sicherheitsleistung durch Stellung einer Bankbürgschaft in Höhe von EUR ... vorläufig vollstreckbare Urteil des LG ... mit Vollstreckungsklausel, beglaubigte Abschrift und eine selbstschuldnerisch...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Die Zustellung der Vollstreckungsklausel und der Urkunden, aufgrund deren sie erteilt wurde (Absatz 2)

Rz. 16 Die Regelung bedeutet eine Ausnahme von § 750 Abs. 1 ZPO (LAG Berlin-Brandenburg, PfIR 2017, 642). Während die "einfache" vom Urkundsbeamten erteilte Vollstreckungsklausel nicht zugestellt werden muss, müssen titelergänzende (§ 726 Abs. 1 ZPO) und titelübertragende Klauseln, gleichgültig, ob die Übertragung auf der Gläubiger- oder der Schuldnerseite stattfindet (§§ 72...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 In der Praxis hat sich ein Bedürfnis herausgestellt, auch bei der von einer Sicherheitsleistung abhängigen Vollstreckung die Zwangsvollstreckung wegen Teilbeträgen zu ermöglichen. Dieser Fall war bisher nicht geregelt. Die Rechtsprechung hat nur zögerlich und unter bestimmten Voraussetzungen (Teilsicherheit nur bei Rechtsschutzbedürfnis und/oder Feststellung der Zuläss...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Bestimmung gilt für die Zwangsvollstreckung aus allen nach den Vorschriften der ZPO zu vollstreckenden Titeln. Erfasst werden auch die in der Arbeitsgerichtsbarkeit (§§ 62 Abs. 2, 85 Abs. 1 ArbGG), sowie teilweise die im Verfahren nach dem FamFG (vgl. § 95 FamFG) oder der VwGO (vgl. § 167 Abs. 1 VwGO; VG Cottbus, NJW-Spezial 2020, 124). § 750 ZPO gilt für jedes Vol...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Die Zustellung des Titels (Absatz 1 Satz 1)

Rz. 12 Die Zwangsvollstreckung darf grundsätzlich nur beginnen, wenn der zu vollstreckende Titel dem Schuldner, gegen den die Zwangsvollstreckung betrieben werden soll, bereits zugestellt ist oder gleichzeitig zugestellt wird. Das Zustellungserfordernis sichert den Anspruch des Schuldners auf Gewährung des rechtlichen Gehörs (Brandenburgisches OLG, FamRZ 2017, 391; BGH, DGVZ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Wirkungen von Verstößen gegen § 750 ZPO – Rechtsbehelfe

Rz. 22 Wurden die zustellungsbedürftigen Urkunden nicht wirksam zugestellt, ist die Zwangsvollstreckung unzulässig (BGHZ 195, 292 = MDR 2013, 173 = DGVZ 2013, 34 = DNotZ 2013, 190 = Rpfleger 2013, 225 = JurBüro 2013, 213; m. Anm. Wolfsteiner, DNotZ 2013, 193).Die Nichtbeachtung der Regeln des § 750 ZPO führt indes nicht zur Nichtigkeit der regelwidrig durchgeführten Zwangsvo...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 753 Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher

1 Grundsatz – Zweck Rz. 1 Der Gerichtsvollzieher übt die staatliche Zwangsgewalt unter eigener Verantwortung als selbstständiges Organ der Rechtspflege aus (BVerwGE 65, 260; BGHZ 93, 287). Bei der ihm zugewiesenen Zwangsvollstreckung handelt der Gerichtsvollzieher selbstständig und in eigener Verantwortung (BGHZ 93, 287). Nach § 154 GVG werden die Dienst- und Geschäftsverhält...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Die Zuständigkeit des Gerichtsvollziehers

2.1 Sachliche Zuständigkeit Rz. 4 Sachlich zuständig ist der Gerichtsvollzieher für die Zwangsvollstreckung, soweit sie nicht den Gerichten übertragen ist (Vollstreckungs- oder Prozessgericht; einschließlich den Grundbuchämtern und Schiffsregisterbehörden). Zum Aufgabenbereich gehören (§ 30 GVGA): die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in bewegliche körperliche Sachen e...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Der Gerichtsvollzieher übt die staatliche Zwangsgewalt unter eigener Verantwortung als selbstständiges Organ der Rechtspflege aus (BVerwGE 65, 260; BGHZ 93, 287). Bei der ihm zugewiesenen Zwangsvollstreckung handelt der Gerichtsvollzieher selbstständig und in eigener Verantwortung (BGHZ 93, 287). Nach § 154 GVG werden die Dienst- und Geschäftsverhältnisse der Gerichtsv...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Vollstreckungsauftrag

Rz. 8 Die Zwangsvollstreckung für einen Gläubiger nach den Regeln der Zivilprozessordnung wird niemals von Amts wegen eingeleitet, sondern geschieht immer auf die Initiative des durch den Titel begünstigten Gläubigers. Allein er entscheidet, ob er den erlangten Titel zwangsweise durchsetzen will. Bei einer titulierten Geldforderung hat der Gläubiger außerdem auch die Entsche...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Örtliche Zuständigkeit

Rz. 6 Örtlich zuständig ist der Gerichtsvollzieher für den Bezirk des Amtsgerichts (§ 14 GVGA; § 14 GVO). Unter mehreren Gerichtsvollziehern werden die Geschäfte nach Gerichtsvollzieher-Bezirken verteilt (§ 10 GVO). In den meisten Ländern sind bei den Amtsgerichten sog. Gerichtsvollzieherverteilungsstellen eingerichtet, bei denen der Gläubiger seinen Antrag einreichen kann (...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Ermächtigung zur Einführung verbindlicher Formulare, Abs. 3 - Elektronische Dokumente, Abs. 4 und 5

Rz. 14 Der durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung mit Wirkung vom 1.8.2009 eingeführte Abs. 3 soll eine Standardisierung des Vollstreckungsauftrags ermöglichen. Die Strukturierung des Auftragsinhalts durch die Einführung eines Formularzwangs soll nach der Begründung des Gesetzentwurfs (BR-Drucks. 304/08 S. 49) erhebliche Rationalisierungspo...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Sachliche Zuständigkeit

Rz. 4 Sachlich zuständig ist der Gerichtsvollzieher für die Zwangsvollstreckung, soweit sie nicht den Gerichten übertragen ist (Vollstreckungs- oder Prozessgericht; einschließlich den Grundbuchämtern und Schiffsregisterbehörden). Zum Aufgabenbereich gehören (§ 30 GVGA): die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in bewegliche körperliche Sachen einschließlich der Wertpapie...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Rechtsbehelfe

Rz. 15 Lehnt der Gerichtsvollzieher einen erteilten Auftrag zur Zwangsvollstreckung ausdrücklich ab, steht dem Gläubiger hiergegen die Erinnerung nach § 766 Abs. 2 ZPO zu. Über sie hat der Richter beim Vollstreckungsgericht zu entscheiden. Gegen diese Entscheidung kann der Gläubiger, falls sie ihn beschwert, sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO einlegen. Ist die Durchführung ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Verfahren der Zwangsvollstreckung bei § 739 ZPO

Rz. 6 Befinden sich die Gegenstände, für die entweder die Vermutung des § 1362 Abs. 1 Satz 1 BGB oder diejenige des § 1362 Abs. 2 BGB bzw. diejenige des § 8 Abs. 1 Satz 1 LPartG spricht, zum Zeitpunkt der Vollstreckung im Besitz eines der Ehegatten bzw. Lebenspartner, so wird im Hinblick auf die §§ 808, 883 ZPO vermutet, dass der Ehe- bzw. Lebenspartner, der Vollstreckungssc...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Vollstreckungsschuldner und (Mit-)Gewahrsamsinhaber müssen Ehegatten oder Lebenspartner (nach dem LPartG) sein. Da die Gewahrsams- und Besitzvermutung mit der Eigentumsvermutung nach § 1362 BGB verknüpft ist, gilt die Bestimmung ohne Rücksicht auf den Güterstand der Ehegatten (LG München, JurBüro 1989, 1311; § 96 GVGA). Bei der Gütergemeinschaft allerdings gilt die Bes...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Rechtsbehelfe

Rz. 9 Der Gläubiger kann sich mit der Erinnerung nach § 766 Abs. 2 ZPO dagegen wenden, dass der Gerichtsvollzieher entgegen des § 739 ZPO die Vollstreckung ablehnt. Die Besitzvermutung des § 739 ZPO hat zur Folge, dass bei der gegen einen Ehegatten bzw. Lebenspartner gerichteten Zwangsvollstreckung der (Mit-)Besitz des anderen Ehegatten bzw. Lebenspartners an dem gepfändeten...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Voraussetzungen und Verfahren

Rz. 3 Zuständig zur Erteilung der weiteren vollstreckbaren Ausfertigung ist bei Urteilen und Prozessvergleichen der Rechtspfleger des für die erste Klauselerteilung zuständigen Gerichts nach § 20 Nr. 12 RPflG. Für die örtliche Zuständigkeit gilt § 724 Abs. 2 ZPO (BGH, NJW-RR 2006, 1575). Anwaltszwang besteht nicht (§ 78 Abs. 3 ZPO). Für die Erteilung der weiteren Ausfertigun...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Muster – Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel bei Rechtsnachfolge

Rz. 14 An das Amts-/Landgericht In dem Rechtsstreit X ./. Y (Rubrum wie bei einer "gewöhnlichen Klage") wegen Erteilung der Vollstreckungsklausel bei Rechtsnachfolge Streitwert: ... Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage und werde beantragen, dem Kläger eine Vollstreckungsklausel zu dem Urteils des ... vom ... in Sachen X ./. Y zum Zwecke der Zwangsvollstreckung gegen...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Verfahren

Rz. 6 Die vollstreckbare Ausfertigung wird nur auf einen Antrag hin erteilt (Zöller/Seibel, § 724 Rn. 8). Dieser kann formlos, auch mündlich gestellt werden. Anwaltszwang besteht nicht, § 78 Abs. 3 ZPO. Das Verfahren auf Erteilung einer Vollstreckungsklausel wird durch die Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Schuldners nicht nach § 240 ZPO unterbrochen. Die Erteilung de...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.1 Klauselerinnerung des Schuldners nach § 732 ZPO

Rz. 16 An das Amtsgericht ... per beA In der Zwangsvollstreckungssache X ./. Y (Rubrum wie im Erinnerungsverfahren üblich) vertrete ich ausweislich des Prozessvergleichs vor dem Amtsgericht ... vom ..., Az.: ..., den Schuldner. Namens und im Auftrag des Schuldners lege ich gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel Erinnerung ein. Es wird beantragt, die Zwangsvollstreckung aus der v...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Allgemeines

Rz. 1 Die vollstreckbare Ausfertigung ist eine unerlässliche Voraussetzung jeder Vollstreckungshandlung sämtlicher Vollstreckungsorgane. Sie bildet in der Praxis den eigentlichen Träger des Rechts auf Durchführung der Zwangsvollstreckung, da allein sie als Zeugnis über die Vollstreckbarkeit (nicht das Original des Titels, das regelmäßig in der Verwahrung des erkennenden Geri...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Zuständigkeit

Rz. 7 Zuständig für die Erteilung der Klausel ist der Rechtspfleger (§ 20 Nr. 12 RPflG). Wird eine qualifizierte Vollstreckungsklausel (§ 726 Abs. 1 ZPO) vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erteilt, so führt die Überschreitung der funktionellen Zuständigkeit zur Unwirksamkeit der Vollstreckungsklausel (h. M. OLG Celle, Beschluss v. 25.5.2011 – 4 W 66/11; OLG Hamm, InVo 20...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Rechtsnachfolge

Rz. 2 Rechtsnachfolge auf der Gläubiger- oder der Schuldnerseite ist jeder Wechsel der im Urteil oder im sonstigen Vollstreckungstitel als Gläubiger oder Schuldner bezeichneten Person. Auf die Art der Rechtsnachfolge kommt es nicht an (VGH München, BayVBl 2018, 139). Es kommt Gesamt- und Sonderrechtsnachfolge in Betracht (Schuschke/Walker, § 727 Rn. 3), gleichgültig aus welc...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Umfang und Art der Beweisführung

Rz. 9 Nicht nur die Frage, wer beweisbelastet ist, sondern auch die Frage, was zu beweisen ist, richtet sich allein nach dem Titel. Bei einem Widerrufsvergleich trägt derjenige die Beweislast für die Tatsache, dass ein Widerruf nicht erfolgt ist, der die Vollstreckungsklausel beantragt, denn er möchte die sich aus dem Vergleich für ihn ergebenden günstigen Rechtsfolgen herbe...mehr

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FoVo 02/2022, Die Gerichtsvollzieherkosten bei der Vermögensauskunft: Irritationen bei der Auslagenpauschale

I. Das Problem Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft Wir betreiben als registrierte Inkassodienstleisterin für die Gläubigerin die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid. Wir haben die Abgabe der Vermögensauskunft beantragt. Nachdem die Schuldnerin die Vermögensauskunft nicht abgegeben hat, haben wir einen Haftbefehl erwirkt und die Verhaftung beauftragt. Dar...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.1 Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 1 ZPO

Rz. 15 An das Amts-/Landgericht In Sachen X ./. Y wird namens und mit Vollmacht des Beklagten beantragt: Die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Amts-/Landgerichts ... vom ... (Az.: ...) wird gegen Sicherheitsleistung in Höhe von EUR ..., die durch selbstschuldnerische, unbedingte und unbefristete Bürgschaft in vorgenannter Höhe der Bank in ... erbracht werden kann, einstweil...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.2 Klage nach § 717 Abs. 2 ZPO in einem eigenen Prozess

Rz. 23 An das Amts-/Landgericht ... nur per beA Klage des ... (vollständiges Klagerubrum) wegen Schadensersatzes nach § 717 Abs. 2 ZPO Streitwert: ... Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage und werde beantragen, den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger EUR ... nebst ... % Zinsen seit dem ... zu zahlen. Begründung Zwischen den Parteien schwebte ein Rechtsstreit zunäch...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.4 Schaden

Rz. 10 Schließlich muss durch die Vollstreckung oder die zur Abwendung erbrachte Leistung dem Schuldner ein Schaden entstanden sein. Dieser Schaden muss durch die Vollstreckung oder Abwendung adäquat verursacht sein. Schäden, die bereits durch das Erkenntnisverfahren oder durch die Drohung der Zwangsvollstreckung selbst verursacht werden, sind nicht erfasst. Schäden können n...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.1 Antrag nach § 717 Abs. 2 ZPO als Zwischenantrag im schwebenden Prozess

Rz. 22 An das Land-/Oberlandesgericht ... nur per beA Az.: ... Antrag nach § 717 Abs. 2 ZPO In dem vorliegenden Berufungsrechtsstreit X ./. Y werde ich im Namen des Beklagten und Berufungsklägers (weiter) beantragen, den Kläger zu verurteilen, an den Beklagten EUR ... nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem ... zu zahlen. Begründung Der Kläger hat ...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / b) Einigungsgebühr bei Vollstreckungsauftrag

Rz. 41 Selbst wenn der Gläubiger über einen titulierten Anspruch verfügt, weiß er genau genommen nicht, ob er diesen Anspruch gegen den Schuldner letztlich durchsetzen kann. Es besteht also Ungewissheit über die Erfolgsaussichten der Zwangsvollstreckung. Durch eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Schuldner könnte für den Gläubiger diese Ungewissheit zumindest gemildert wer...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / B. Die Kostengesetze

Rz. 2 Die vier wichtigsten Kostengesetze sind:mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / C. Der Kostenbegriff

Rz. 4 Die verschiedenen Kostengesetze gebrauchen den Begriff "Kosten" leider nicht einheitlich. Jedenfalls ist nicht der Kostenbegriff im wirtschaftlichen Sinne gemeint, den die Betriebswirtschaftslehre definiert als: "Verbrauch an Gütern und Dienstleistungen, der zur Hervorbringung einer betrieblichen Leistung erforderlich ist." Da ist schon eher der Kostenbegriff aus der Um...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / h) Erteilung der Vermögensauskunft (§ 18 Abs. 1 Ziff. 16 RVG)

Rz. 61 Hinweis: Die "Vermögensauskunft" wurde bis 2013 als "eidesstattliche Versicherung" bezeichnet. Rz. 62 Das Verfahren zur Einholung der Vermögensauskunft mit eidesstattlicher Versicherung nach den §§ 802c ff. und 807 ZPO ist gemäß § 18 Abs. 1 Ziff. 16 RVG gebührenrechtlich eine besondere Angelegenheit. Anmerkung: Da § 18 Abs. 1 Ziff. 16 RVG nur "das Verfahren zur Abnahme ...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / d) Hebegebühr bei Vollstreckungsauftrag

Rz. 48 Auch in Zwangsvollstreckungssachen kann der RA Hebegebühren für die Weiterleitung der vom Schuldner oder vom Gerichtsvollzieher eingegangenen Zahlungen berechnen, sofern ein entsprechender Auftrag des Gläubigers vorliegt (Nr. 1009 VV RVG; siehe auch § 2 Rdn 185 ff.). Der Schuldner wird die Hebegebühr in der Regel nicht erstatten müssen.mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / E. Beispiele für Vergütungsrechnungen in der Zwangsvollstreckung

Rz. 81 In Sachen Lieb gegen Frech obsiegte Lieb. Ihm wurden im Urteil 1.300,00 EUR nebst 10 % Zinsen seit dem 5. Januar zugesprochen. Am 25. April war die Kostenfestsetzung beantragt worden, was gemäß § 19 Abs. 1 Ziff. 14 RVG gebührenrechtlich noch zum Prozess gehört. RA Hartnack wurde nun von Lieb damit beauftragt, wegen der titulierten Forderung die Zwangsvollstreckung zu b...mehr

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§ 12 Die Grundlagen des GKG... / B. Der Geltungsbereich des GKG, des GNotKG und des FamGKG

Rz. 2 Gerichtskosten sind die für die Tätigkeit der Gerichte anfallenden öffentlichen Abgaben. Die Gerichtskosten sind insbesondere im GKG, im FamGKG und im GNotKG gesetzlich geregelt. Rz. 3mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / a) Außergerichtliche Einigung und gerichtlich protokollierter Vergleich

Rz. 166 → Dazu Aufgaben Gruppe 14 Ein Vergleich ist gemäß § 779 BGB ein "Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird." Wichtig ist nach dem BGB, dass beide Parteien nachgeben. Ein ganz geringes Nachgeben genügt bereits. Jeder Vergleich ist natürlich auch eine Einigung. Jedoch ist der...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / III. Der Gegenstandswert in der Zwangsvollstreckung

Rz. 18 Zur Ermittlung des Gegenstandswertes in der Zwangsvollstreckung ist es nicht möglich, nach § 23 Abs. 1 RVG die für die Gerichtskosten geltenden Wertvorschriften heranzuziehen, da es solche Wertvorschriften hierfür nicht gibt. In gerichtlichen Verfahren der Zwangsvollstreckung sieht das GKG nämlich in den Nummern 2110 – 2113 und 2118 des Kostenverzeichnisses Festgebühr...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / 2. Besondere Angelegenheit oder nicht?

Rz. 8 In § 18 Abs. 1 Ziff. 1 RVG ist in Abweichung von § 15 Abs. 2 S. 1 RVG bestimmt, dass die Tätigkeit des RA in der Zwangsvollstreckung bis zur Befriedigung des Gläubigers für jede einzelne Vollstreckungsmaßnahme zusammen mit den durch sie vorbereiteten weiteren Vollstreckungshandlungen grundsätzlich eine Angelegenheit darstellt, sodass ihm hierfür Gebühren insgesamt nur ...mehr