Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsvollzieher

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FoVo 04/2022, Zulässige Bel... / 3 Der Praxistipp

Pfändungsschutz nach § 803 Abs. 2 ZPO Die Entscheidung des AG ist im Ergebnis richtig. Nach § 803 Abs. 2 ZPO hat die Pfändung zu unterbleiben, wenn sich von der Verwertung der zu pfändenden Gegenstände ein Überschuss über die Kosten der Zwangsvollstreckung nicht erwarten lässt. Hierbei ist es von zentraler Bedeutung, den richtigen Vergleich anzustellen. Kosten prüfen Es ist als...mehr

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FoVo 04/2022, Zulässige Bel... / 2 II. Die Entscheidung

GV hat rechtmäßige Weisungen zu beachten Grundsätzlich handelt der GV im Rahmen der ihm zugewiesenen Zwangsvollstreckung selbstständig und in eigener Verantwortung. Dies ändert aber nichts daran, dass Weisungen des Gläubigers, die Beginn, Art und Ausmaß der Zwangsvollstreckung betreffen, für den GV bindend sind, wenn sie mit den Gesetzen nicht in Widerspruch stehen (AG Brake,...mehr

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FoVo 04/2022, Zulässige Bel... / Leitsatz

1. Der Gerichtsvollzieher hat eine Erklärung des Gläubigers, dass ein zu pfändender Pkw im Gewahrsam des Schuldners verbleiben soll, grundsätzlich als zulässige Weisung zu beachten. 2. Damit steht auch § 803 Abs. 2 ZPO regelmäßig der Pfändung eines Pkw nicht entgegen. AG Aurich, Beschl. v. 10.12.2020 – 10 M 593/20mehr

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FoVo 04/2022, Gebühr für Ve... / 1 Der Fall

Auftrag zur Abnahme der VA und von Drittauskünften ohne gütliche Einigung Die Gläubigerin beauftragte den Gerichtsvollzieher (GV) mit der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner aus einem Vollstreckungsbescheid sowie zwei Kostenfestsetzungsbeschlüssen in Höhe der Gesamtforderung von 3.950,65 EUR nebst weiterer Zinsen, konkret mit der Abnahme der Vermögensauskunft sowie der Ei...mehr

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FoVo 04/2022, Gebühr für Ve... / 3 Der Praxistipp

Ein Grund, warum GV immer weniger beauftragt werden Die Entscheidung stellt einen nachhaltigen Verstoß gegen die Dispositionsbefugnis des Gläubigers dar und begründet, warum Gläubiger ohnmächtig vor solcher Missachtung ihres Willens auf andere Formen der Forderungseinziehung, insbesondere seriöse Außendienste, zurückgreifen. Der Gläubiger bestimmt den Beginn, die Art und Weise...mehr

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FoVo 04/2022, Gebühr für Ve... / 2 II. Die Entscheidung

AG sieht Erinnerung nach dem GvKostG Die Erinnerung der Gläubigerin ist gemäß § 5 Abs. 2 S. 2 GvKostG i.V.m. § 66 Abs. 5 GKG zulässig, aber nicht begründet. Die angesetzte Gebühr nach Nr. 208 KV GvKostG nebst darauf entfallender Auslagenpauschale nach Nr. 716 KV GvKostG ist angefallen und entsprechend hat der GV seine Kostenrechnung nicht zu berichtigen. Voraussetzungen der Ge...mehr

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Vorgehen eines Gerichtsvollziehers: Erinnerung

1 Leitsatz Bei einem einseitigen Erinnerungsverfahren (hier: Erinnerung gegen das Vorgehen eines Gerichtsvollziehers) ergeht keine Kostentscheidung. 2 Normenkette § 5 Abs. 2 WEG; § 766 ZPO 3 Das Problem Ein Gerichtsvollzieher bricht auf Antrag des Gläubigers G eine Wohnungstür auf, um die Wohnung des Schuldners S betreten zu können. Die Reparaturkosten ersetzt der Gerichtsvollzie...mehr

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Vorgehen eines Gerichtsvoll... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall lässt ein Gerichtsvollzieher im Auftrag eines Gläubigers eine Wohnungseingangstür aufbrechen. Fraglich ist, wer insoweit einen Schaden hat und wer diesen tragen muss. Ferner ist zu fragen – und nur diese Frage stellt das AG –, wer die Kosten des Erinnerungsverfahren zu tragen hat. Kosten des Erinnerungsverfahrens Wie vom AG dargelegt, ist es nicht zuläs...mehr

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Vorgehen eines Gerichtsvoll... / 3 Das Problem

Ein Gerichtsvollzieher bricht auf Antrag des Gläubigers G eine Wohnungstür auf, um die Wohnung des Schuldners S betreten zu können. Die Reparaturkosten ersetzt der Gerichtsvollzieher im Anschluss dem vermietenden Wohnungseigentümer und stellt sie dem Gläubiger G in Rechnung. Dagegen wendet sich G im Wege der Erinnerung. Er meint, bei einer ordnungsmäßigen Ausführung der Wohnu...mehr

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Vorgehen eines Gerichtsvoll... / 4 Die Entscheidung

Das AG sieht sich gehindert, die außergerichtlichen Kosten des G einem Beteiligten aufzuerlegen. Der Gerichtsvollzieher sei im Erinnerungsverfahren keine Partei, sodass er als Kostenschuldner nicht in Betracht komme. Aber auch eine Entscheidung zulasten des S sei nicht möglich, da es sich im Fall um ein sogenanntes einseitiges Erinnerungsverfahren nach § 766 Abs. 2 ZPO hande...mehr

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Vorgehen eines Gerichtsvoll... / 1 Leitsatz

Bei einem einseitigen Erinnerungsverfahren (hier: Erinnerung gegen das Vorgehen eines Gerichtsvollziehers) ergeht keine Kostentscheidung.mehr

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Vorgehen eines Gerichtsvoll... / 6 Entscheidung

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Vorgehen eines Gerichtsvoll... / 2 Normenkette

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Von der endgültigen Haftungsbeschränkung auf den Nachlass sind die aufschiebenden Einreden der §§ 2014 und 2015 BGB zu unterscheiden. Die Erhebung der sog. Dreimonatseinrede (§ 2014 BGB) und der Einrede des Aufgebotsverfahrens (§ 2015 BGB) bewirken, dass in das Urteil der Vorbehalt (§ 305 Abs. 1 ZPO) der beschränkten Erbenhaftung aufgenommen wird (vgl. Damrau/Tank/Gott...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.2 Insolvenzantrag

Der Insolvenzantrag kann gemäß §§ 13, 14 InsO von dem Schuldner und jedem Gläubiger gestellt werden. Ein Gläubiger muss seine Forderung und den Eröffnungsgrund glaubhaft machen. Dies geschieht z. B. durch Vorlage von Vollstreckungstiteln und Bescheinigungen des Gerichtsvollziehers über fruchtlose Vollstreckungsmaßnahmen. Mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens k...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.15 Gerichtsvollzieher

Rz. 55 Soweit die Zuziehung des Gerichtsvollziehers notwendig war, sind seine Gebühren und Auslagen nach GvKostG zu erstatten (LG Münster, NJW-RR 1988, 128). Aufgrund einer einstweiligen Verfügung, die die Herausgabe beweglicher Sachen an den Gerichtsvollzieher anordnet zum Zwecke der Verwahrung, hat der Schuldner die mit dem Vollzug verbundenen Transport- und Lagerkosten zu...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.30 Sequestration

Rz. 74 Aufgrund einer einstweiligen Verfügung, die die Herausgabe beweglicher Sachen an den Gerichtsvollzieher zum Zwecke der Verwahrung anordnet, hat der Schuldner die mit dem Vollzug der Sicherstellung verbundenen Transport- und Lagerkosten zu erstatten (BGH, DGVZ 2008, 77; NJW 2006, 310; zur Erstattung von Lagerkosten vgl. auch: LG Braunschweig, Urteil v. 12.7.2006, 9 O 2...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Festsetzung (Abs. 2)

Rz. 7 Trotz der Möglichkeit der gleichzeitigen Beitreibung mit dem Hauptsacheanspruch des Hauptsachetitels ist auch die Möglichkeit der Festsetzung der Zwangsvollstreckungskosten gegeben (Abs. 2). Mit dieser Regelung ist die bisherige Praxis (Pfälzisches OLG, MDR 1998, 240; BGHZ 90, 207) im Wesentlichen im Gesetz übernommen worden. Werden die Kosten festgesetzt, dann findet ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.6 Beschwer

Rz. 12 Die sofortige Beschwerde ist nur dann zulässig, wenn der Beschwerdeführer nach seinem Vortrag durch die angegriffene Entscheidung beschwert, also in seinen eigenen Rechten verletzt ist (Beschwerdebefugnis). Das kann im Einzelfall der Gläubiger, der Schuldner oder auch ein Dritter (z. B. der Drittschuldner) sein (LG Verden, Beschluss v. 2.5.2016, 6 T 1/16 – Juris). Geg...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Muster – Vollstreckungsabwehrklage des Erben nach § 785 ZPO

Rz. 16 An das Amts-/Landgericht ... per beA Vollstreckungsabwehrklage nach § 785 ZPO Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung! (Klagerubrum einfügen) Streitwert: ... Namens und mit Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage und werde beantragen: Die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des angerufenen Gerichts vom ... (Az.: ...) in die nicht zum Nachlass gehörenden Gegenstände ... w...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 789 Einschreiten von Behörden

Die Vorschrift regelt den seltenen Fall, in dem das die Zwangsvollstreckung betreibende Gericht der Hilfe einer anderen Behörde bedarf. Das kann das Vollstreckungsgericht oder auch das Prozessgericht oder Grundbuchamt sein, wenn es vollstreckt (§§ 887, 791 ZPO). Soweit der Gerichtsvollzieher die Unterstützung beispielsweise der Polizei benötigt, ist das in den §§ 758 Abs. 3,...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 In den §§ 781 bis 784 ZPO hat der Gesetzgeber verschiedene Einwendungen geregelt, die der Erbe (teilweise auch der Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter und -pfleger sowie der Erbschaftskäufer) in bestimmten Fällen erheben kann. Diese Einwendungen werden auch dann, wenn sie im Urteil vorbehalten sind (§ 305 Abs. 1 ZPO), vom Vollstreckungsorgan bei der Zwangsvollstr...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.28 Räumungsvollstreckung

Rz. 71 Nach durchgeführter Räumung können die entstandenen Räumungskosten von dem Gläubiger nach § 788 ZPO ohne besonderen Kostenfestsetzungstitel beigetrieben werden (LG Stade, DGVZ 1991, 119). Der Räumungsschuldner haftet auch für die Bereitstellungskosten eines Spediteurs, wenn nach freiwilliger Räumung der Räumungstermin nicht mehr rückgängig gemacht werden konnte (AG Ki...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.2 Anwaltskosten

Rz. 27 Die Rechtsanwaltsgebühr für das Verfahren zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung fällt erst dann an, wenn die Voraussetzungen zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vorliegen. Dafür reicht es nicht aus, wenn der Schuldner vor der Vollstreckung Ratenzahlung angeboten und freiwillig an den Gerichtsvollzieher geleistet hat (AG Aalen, DGVZ 2006, 124). Anwalts...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 1 Die Vorschrift regelt umfassend die Kostentragungspflicht in der Zwangsvollstreckung einschließlich eines vereinfachten Verfahrens zur Durchsetzung des Erstattungsanspruchs des die Zwangsvollstreckung betreibenden Gläubigers sowie das Festsetzungsverfahren. Sie gilt als allgemeine Bestimmung des Zwangsvollstreckungsrechts für alle Zwangsvollstreckungsarten einschließli...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.27 Ratenzahlungs- oder Stundungsvergleich

Rz. 68 Die vom Schuldner übernommenen Kosten einer Teil- oder Ratenzahlungsvereinbarung, insbesondere diejenigen eines mitwirkenden Anwalts (Einigungsgebühr), gehören regelmäßig zu den notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung und können deshalb ohne besonderen Titel zusammen mit der Hauptforderung beigetrieben werden (BGH, NJW 2007, 1213 = DGVZ 2007, 36; LG Memmingen, JurB...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.2.5 Mehrere Vollstreckungsschuldner

Rz. 33 Gegen mehrere Vollstreckungsschuldner entstehen mehrere Gebühren, da gebührenrechtlich mehrere Angelegenheiten vorliegen (AG Singen, JurBüro 2006, 329). Das Gleiche gilt für mehrere Vorpfändungsaufträge (LG Stuttgart, Rpfleger 1989, 428). Richtet sich der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegen mehrere Drittschuldner, ist der Gegenstandswert der Forderung für die R...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.22 Lagerung des Pfandgegenstands

Rz. 63 Die Kosten der Lagerung des Pfandgegenstands sind als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung erstattungsfähig (OLG Düsseldorf, InVo 1996, 82; OLG Karlsruhe, Rpfleger 1974, 408). Hat der Gerichtsvollzieher aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses nach § 847 ZPO Sachen einlagern lassen, so handelt es sich bei dem von ihm verauslagten Lagerkosten um notwendige Kosten ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.2.3 Hebegebühr (Nr. 1009 VV RVG)

Rz. 31 Die Hebegebühr kann im Einzelfall nicht geltend gemacht werden (AG Osnabrück, DGVZ 2014, 179; AG Freiburg, AGS 2009, 199; AG Cloppenburg, DGVZ 2008, 15; AG Frankfurt/Main, DGVZ 1995, 79; OLG Nürnberg, JurBüro 1992, 107; LG Berlin, Rpfleger 1976, 438; LG Lübeck, DGVZ 1974, 40; AG Flensburg, DGVZ 1974, 13; AG Köln, DGVZ 1986, 75; a. A. AG Bamberg, JurBüro 1995, 605; AG ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 781 Beschränkte Erbenhaftung in der Zwangsvollstreckung

Grundsatz – Zweck Rz. 1 Die Vorschrift setzt voraus, dass der Erbe die Haftung an sich noch beschränken kann. Rz. 2 Sie beinhaltet den Grundsatz, dass die Zwangsvollstreckung gegen den Erben in den Nachlass und das Eigenvermögen zulässig ist, solange der Titel nicht eingeschränkt ist. Die Bestimmung gilt für jede Vollstreckung "gegen den Erben". Dabei spielt es keine Rolle, ob...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Beitreibung der Kosten (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 5 Abs. 1 Satz 1 enthält nicht nur eine Kostentragungsregel, sondern auch eine Verfahrensregel. Beigetrieben – vollstreckt – werden die dem Schuldner zur Last fallenden notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung zusammen mit dem zur Zwangsvollstreckung anstehenden Anspruch des Gläubigers (Abs. 1 2. Halbsatz). Damit ist vom Gesetz festgelegt, dass Vollstreckungstitel für d...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.1 Gläubiger

Rz. 20 Hat der Gläubiger die Beitreibung der Kosten (Abs. 1) ohne besondere Festsetzung beantragt und ist dieser Antrag ganz oder hinsichtlich einzelner Kosten abgelehnt worden, so kann die Ablehnung des Gerichtsvollziehers mit der Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO des Rechtspflegers (z. B. die Kosten mit in den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu nehmen) mit der sof...mehr

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FoVo 03/2022, Die Voraussetzungen von Drittauskünften beim unbekannt verzogenen Schuldner

Gesetzgeber will Erleichterungen Die Bestimmungen über die Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers nach § 802l ZPO wurden zum 1.1.2022 geändert. U.a. sollten die Auskünfte einfacher zu erlangen sein, wenn der Schuldner unbekannt verzogen ist und deshalb eine Vermögensauskunft nicht abgenommen werden kann (BT-Drucks 19/27636, S. 26). In der Gesetzesbegründung heißt es hierzu: ...mehr

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ZErb 03/2022, 2021: Ein erb... / b) Folgerungen für die Praxis

Die besondere Bedeutung dieser für die amtliche Sammlung vorgesehenen Entscheidung verdeutlichen bereits die bemerkenswert zahlreichen – zumeist zustimmenden – Besprechungen.[7] Dies mag auch daran liegen, dass die erfolgte Klarstellung nicht nur für die Fälle des Rücktritts vom beurkundungspflichtigen Erbvertrag, sondern, wie gesehen, über § 2271 Abs. 1 S. 1 BGB auch für de...mehr

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FoVo 03/2022, Keine Ablehnu... / 2 II. Die Entscheidung

Das AG folgt dem Gläubiger Die Erinnerung ist überwiegend zulässig und begründet. Die Erinnerung ist hinsichtlich des Antrags, den GV zur Zustellung anzuweisen, zulässig, im Übrigen unzulässig. Erinnerung als statthaftes Rechtsmittel Die Erinnerung nach § 766 Abs. 2 ZPO ist statthaft. Die Ablehnung des Gerichtsvollziehers, im Zwangsvollstreckungsverfahren eine Zustellung im Par...mehr

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FoVo 03/2022, Keine Ablehnu... / Leitsatz

1. Es ist dem Drittschuldner im Rahmen seiner Privatautonomie frei, nach eigenem Dafürhalten zu entscheiden, ob er dem mit der Benachrichtigung nach § 845 Abs. 1 ZPO verbundenen Ersuchen über die Abgabe einer Drittschuldnererklärung nachkommt oder sich angesichts eines ihn möglicherweise treffenden Bankgeheimnisses daran gehindert sieht. 2. Es ist nicht an dem Gerichtsvollzie...mehr

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FoVo 03/2022, Keine Ablehnu... / 1 Der Fall

Gläubiger beauftragt den GV mit der Zustellung Der Gläubiger beantragte mit Schreiben vom 1.6.2021 die Zustellung eines vorläufigen Zahlungsverbotes. Das Schreiben formuliert in seinem letzten Absatz wie folgt: Zitat Gleichzeitig wird der Drittschuldner ersucht, binnen zwei Wochen zu erklären: 1. ob und inwieweit er die Forderung als begründet anerkennt und Zahlung zu leisten b...mehr

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FoVo 03/2022, Vorteil der Melderegisterauskunft, dass derzeit keine Anschrift des Schuldners bekannt ist

Erleichterte Einholung von Drittauskünften Drittauskünfte können nach § 802l Abs. 1 S. 2 Nr. 1, lit c.) ZPO erleichtert eingeholt werden, wenn die Aussicht, eine Ladung zur Abnahme einer Vermögensauskunft zustellen zu können, daran scheitert, dass die Meldebehörde innerhalb von drei Monaten vor Erteilung des Vollstreckungsauftrags die Auskunft erteilt hat, dass ihr keine derz...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Widerspruch – Verfahren

Rz. 5 Der Schuldner kann – wenn die genannten Voraussetzungen vorliegen – der Zwangsvollstreckung in sein übriges Vermögen widersprechen. Das Vollstreckungsorgan darf die Zwangsvollstreckung nicht deshalb ablehnen, weil es den Fall des § 777 ZPO für gegeben hält oder die Erinnerung nach §§ 777, 766 ZPO eingelegt ist (LG Hannover, Rpfleger 1986, 187). Allein durch den Widersp...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Angebot der Leistung durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 4 Der Gerichtsvollzieher hat die Gegenleistung des Gläubigers so, wie sie nach dem Titel geschuldet wird, vollständig anzubieten (OLG Düsseldorf, MDR 2018, 1341; LG Wuppertal, DGVZ 1986, 90). Nach § 294 BGB ist regelmäßig ein tatsächliches Angebot beim Gläubiger der Gegenleistung (dem Schuldner) notwendig (vgl. Grüneberg/Grüneberg, BGB, 81. Aufl. 2022, § 994 Rn. 1-6). Ei...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Regelung überträgt dem Gerichtsvollzieher die Aufgabe, erforderlichenfalls den Aufenthaltsort des Schuldners zu ermitteln. Sie stellt dem Gerichtsvollzieher hierfür die Rechtsgrundlagen zur Verfügung. Sie gilt nur im Rahmen der Zwangsvollstreckung nach dem 8. Buch der ZPO (einschließlich der Sicherungsvollstreckung; auch soweit hierauf verwiesen wird). Die Vorschri...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Nachrangige Möglichkeiten (Absatz 2)

Rz. 5 Die weiteren Möglichkeiten des Gerichtsvollziehers, die Anschrift des Schuldners zu ermitteln, ist die Datenerhebung beim Ausländerzentralregister (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1), bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung (Abs. 2 Satz 1 Nr. 2) und beim Kraftfahrt-Bundesamt (Abs. 2 Satz 1 Nr. 3). Diese Möglichkeiten darf er erst dann in Anspruch nehmen, wenn der Aufenth...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Weitere Register – Auskünfte bei nach § 14 Abs. 1 GewO zuständigen Behörden (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 4a Der mit Wirkung vom 26.11.2016 durch EuKoPfVODG v. 21.11.2016 (BGBl. I 2591) eingeführte Satz 2 des Absatzes 1 erlaubt weitere Ermittlungsmaßnahmen des Gerichtsvollziehers. Nr. 1 der Bestimmung dient der Ermittlung der Anschrift, der Hauptniederlassung oder des Sitzes juristischer Personen, von Personenvereinigungen, Kaufleuten sowie sonstigen Gewerbetreibenden. Damit...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Auslieferung der vollstreckbaren Ausfertigung an den Schuldner

Rz. 3 Der Gerichtsvollzieher hat die vollstreckbare Ausfertigung an den Schuldner herauszugeben, sobald er die Leistung erhalten hat, die der im Titel festgestellten Verbindlichkeit des Schuldners in vollem Umfange genügt. (Nur) durch eine vollständige Leistung des Schuldners wird der Titel verbraucht und darf nicht mehr gegen den Schuldner vollstreckt werden (LG Limburg, DG...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Wörtliches Angebot der Gegenleistung (Absatz 2)

Rz. 10 Die Zwangsvollstreckung aus einem Titel, dessen Vollstreckung von einer Zug um Zug zu bewirkenden Leistung abhängt, führte nach der bisher geltenden gesetzlichen Regelung in der Praxis gelegentlich zu Schwierigkeiten. Im Regelfall nämlich durfte der Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung nicht beginnen, bevor er dem Schuldner die diesem gebührende Leistung in eine...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Hat der Gerichtsvollzieher die nach dem Inhalt des Titels zu vollstreckende Forderung entweder im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben oder hat der Schuldner dieselbe freiwillig geleistet, ist der Titel verbraucht und der Schuldner soll nun sicher sein, dass er nicht erneut im Wege der Zwangsvollstreckung in Anspruch genommen wird. Weil schließlich die vollstreckb...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Rechtsbehelfe

Rz. 13 Lehnt der Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung ab, weil er hinsichtlich der Notwendigkeit des Angebots der Gegenleistung oder der Art der Vornahme oder der Gehörigkeit des Angebots anderer Ansicht ist als der Gläubiger, steht diesem die Erinnerung nach § 766 ZPO zu (MünchKomm/ZPO-Heßler, § 756 Rn. 64). Erinnerung kommt auch dann infrage, wenn zu klären ist, ob e...mehr