Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtskosten

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / g) Bewertung bei Verfahrenskostenhilfe

Rz. 260 Haben die Ehegatten ratenfreie VKH (Verfahrenskostenhilfe) bewilligt erhalten, rechtfertigt dies keine Festsetzung des Wertes für die Ehesache auf den Mindestwert von pauschal 3.000,00 EUR (bis zum 1.8.2013: 2.000 EUR).[241] Zum Begriff der Verfahrenskostenhilfe siehe auch § 7 Rdn 1 ff. Rz. 261 Das BVerfG in seiner Entscheidung vom 23.8.2005: Zitat "Die durch Art. 12 GG...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 2. Übersicht

Rz. 466 Nachfolgende Tabelle soll eine Übersicht über die Werte für einstweilige Anordnungen geben. Dabei ist zu den in der Tabelle dargestellten Werten festzuhalten, dass es sich (teilweise) um Ausgangswerte handelt, von denen das Gericht nach besonderen Umständen des Einzelfalls nach oben oder unten abweichen kann. Rz. 467mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / C. Berechnung des Gegenstandswertes

Rz. 76 Bestimmungen zur Berechnung des Gegenstandswertes und der Wertfestsetzung finden sich in den §§ 22 bis 33 RVG (4. Abschnitt des Gesetzesteils im RVG). Eine für Familiensachen wichtige Wertbestimmung ist in § 23a RVG enthalten. § 23a Gegenstandswert im Verfahren über die Prozesskostenhilfe (1) Im Verfahren über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe oder die Aufhebung d...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / III. Wertgebühren

Rz. 15 Die Wertgebühren sind in § 13 RVG geregelt. Das RVG erhält zu § 13 Abs. 1 eine Anlage 2, aus der sich in einer Tabelle die Gebühren entnehmen lassen. Die Gebührenbeträge dieser Tabelle wurden durch das 2. KostRMoG zum 1.8.2013 angepasst und zumeist auch – mal mehr, mal weniger deutlich – erhöht. Welche Tabelle der Vergütungsrechnung des Rechtsanwalts zugrunde zu legen...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / d) Ost- und Westanrechte

Rz. 421 Ost- und Westanrechte sind hinsichtlich des Verfahrenswerts gem. § 50 Abs. 1 S. 1 FamGKG gesondert zu bewerten.[397] Der 10. Zivilsenat des OLG Brandenburg gibt damit ausdrücklich seine Entscheidungen aus dem Jahre 2011 auf.[398]mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 6. Mehrere Gegenstände

Rz. 353 Bei der Wertberechnung für das isolierte Verfahren ist zu berücksichtigen, dass das Umgangsrecht generell neben dem Sorgerecht einen eigenen Gegenstand bildet und auch ein Abschlag vom Regelwerk nicht vorzunehmen ist.[333] Zitat "Finden über zwei gesonderte Anträge auf Regelung des Umgangs im Wege einstweiliger Anordnung zwei gesonderte Verfahren statt, so ist der Stre...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / b) Umfang

Rz. 220 Mit "Umfang der Sache" ist der Zeitaufwand gemeint, der im jeweiligen Verfahren berücksichtigt werden muss. Hier zeigt sich sehr deutlich, dass die Bewertung für das Gericht eine völlig andere sein kann als für den Anwalt; da der Wert aber für die Gerichtsgebühren festgesetzt wird und dieser dann auch für den Anwalt gilt, § 32 Abs. 1 RVG, kann auch der zeitliche Bear...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 4. Herabsetzung

Rz. 349 Nach richtiger Auffassung des OLG Brandenburg kommt eine Herabsetzung des Werts gem. § 45 Abs. 3 FamGKG angesichts der ohnehin geringen Höhe gerade im Hinblick auf den mit derartigen Verfahren für alle Beteiligten, insbesondere Rechtsanwälte und Gerichte, verbundenen Aufwand nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht.[327] Rz. 350 Die strenge Auslegung des OLG Düsse...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / IV. Vertragsentwürfe

Rz. 85 In anderen Angelegenheiten (solchen, die nicht gerichtlich sind und auch nicht gerichtlich sein könnten, § 23 Abs. 1 S. 3 RVG, z.B. die Erstellung von Vertragsentwürfen) bestimmt § 23 Abs. 3 RVG, dass einige Vorschriften des GNotKG anzuwenden sind. Bis zum 31.7.2013 fand sich in § 23 Abs. 3 RVG der Verweis auf die Vorschrift für den Ehevertrag (§ 39 Abs. 3 KostO) und ...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 9. Umwandlung des statisch titulierten Unterhalts

Rz. 309 Ein Antrag auf Umwandlung des statisch titulierten Unterhalts auf einen dynamisierten, kann nur mittels Schätzung bewertet werden: Zitat "1. Der Verfahrenswert für einen Antrag auf Dynamisierung statisch titulierten Unterhalts richtet sich nach dem wirtschaftlichen Interesse des Antragstellers hieran, also nach dem Aufwand und den Kosten, die mögliche künftige Abänderu...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 1. Allgemeines zum GewSchG

Rz. 373 Am 1.1.2002 ist das "Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung"[349] (GewSchG) in Kraft getreten. Hintergrund dieses Gesetzes ist eine Initiative der Bundesregierung, durch verschiedenste geeignete Maßnahmen vor allem Gewalt gegen Frauen und Kinder einzudämmen und ...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 4. Abänderung des Werts gem. § 50 Abs. 3 FamGKG

Rz. 397 Auch in Versorgungsausgleichsverfahren besteht die Möglichkeit, dass das Familiengericht den Wert höher oder niedriger festsetzt, wenn der rechnerisch ermittelte Wert in keinem Verhältnis zu Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Sache steht, § 50 Abs. 3 FamGKG. Rz. 398 In einem Fall hatte das Gericht den Wert zunächst lediglich auf 5.291,92 EUR für den Versorgungsau...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 4. Niedriger Zugewinnausgleich trotz hoher Vermögenswerte

Rz. 446 Umgekehrt kann es sein, dass die zu prüfenden Werte erheblich sind, die Differenz und damit schließlich der Ausgleichsanspruch verhältnismäßig gering sind. Beispiel Zugewinn Ehemann 400.000,00 EUR, Zugewinn Ehefrau 390.000,00 EUR, = Differenz 10.000,00 EUR, Anspruch auf Ausgleichszahlung gegen den Ehemann 5.000,00 EUR. Gegenstandswert: 5.000,00 EUR. Der Rechtsanwalt, d...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 3. Unterhalt für weniger als 1 Jahr

Rz. 281 Wird der Unterhalt für weniger als ein Jahr verlangt, so ist als Gegenstandswert der geforderte Gesamtbetrag an Unterhalt maßgebend, § 51 Abs. 1 S. 1 FamGKG. Wird für mindestens ein Jahr oder länger Unterhalt geltend gemacht, gilt der Jahresbetrag. Zum Trennungsunterhalt siehe auch Rdn 305. Rz. 282 Beispiel Es wird Trennungsunterhalt in Höhe von 720,00 EUR für 7 Monat...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / b) Auskunftsansprüche im Versorgungsausgleichsverfahren

Rz. 153 Auskunftsansprüche im Rahmen eines Versorgungsausgleichsverfahrens können, wenn ein solcher Auskunftsanspruch gerichtlich geltend gemacht wird, gem. § 50 Abs. 2 FamGKG bewertet werden; der Verfahrenswert beträgt hier 500,00 EUR. Diese Bewertung ist nicht zu verwechseln mit dem sich aus § 220 Abs. 1 FamFG ergebenden verfahrensrechtlichen Auskunftsanspruch; dieser löst...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 4. Annahme als Kind

Rz. 109 In § 23 Abs. 3 RVG wird für entsprechende Tätigkeiten, die die Annahme als Kind regeln, auf § 101 GNotKG verwiesen: Zitat § 101 Annahme als Kind In Angelegenheiten, die die Annahme eines Minderjährigen betreffen, beträgt der Geschäftswert 5 000 EUR.“[64] Rz. 110 Der Gesetzgeber begründet diese Neuregelung wie folgt: Zitat "Dieser Vorschlag soll an die Stelle des § 39 Absat...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 3. Bezifferte Geldforderungen, § 35 FamGKG

Rz. 129 Sofern eine bezifferte Geldforderung Gegenstand des Verfahrens ist, bemisst sich der Verfahrenswert nach deren Höhe, soweit nichts anderes bestimmt ist, § 35 FamGKG. Rz. 130 Diese Regelung betrifft beispielsweise Zugewinnausgleichsforderungen. Beispiel In einem selbstständigen Verfahren wird ein Zugewinnausgleichsanspruch in Höhe von 25.000,00 EUR gefordert. Wert für d...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / h) Berechnungsbeispiel

Rz. 263 Beispiel: Bewertung einer Ehesache Bewertet werden soll die Ehesache. Zu beachten ist, dass die Zu- und Abschläge je nach Gericht stark variieren können. Es wird daher auf die vorherigen Ausführungen (siehe Rdn 228 ff.) verwiesen.mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 2. Beschwerde gegen die Wertfestsetzung

Rz. 493 Gegen den Beschluss des Familiengerichts, durch den der Verfahrenswert für die Gerichtsgebühren festgesetzt worden ist, § 55 Abs. 2 FamGKG, kann Beschwerde eingelegt werden, sofern der Wert des Beschwerdegegenstands 200,00 EUR übersteigt, § 59 Abs. 1 S. 1 FamGKG. Der Anwalt hat ein eigenes Beschwerderecht, § 32 Abs. 2 RVG. Die Beschwerde findet auch statt, wenn sie da...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 6. Beispielrechnungen

Rz. 403 Beispiel Das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen beider Ehegatten beläuft sich auf 7.800,00 EUR. Es werden gesetzliche Rentenversicherungsansprüche beider Ehegatten sowie eine betriebliche Rente des Ehemannes ausgeglichen. Wertberechnung für das Versorgungsausgleichsverfahren: 10 % von 7.800,00 EUR = 780 EURmehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 5. Nebenforderungen, § 37 FamGKG

Rz. 145 Nebenforderungen (Früchte, Nutzungen, Zinsen oder Kosten) werden bei der Wertberechnung nicht berücksichtigt, § 37 Abs. 1 FamGKG. Soweit diese Nebenforderungen allerdings ohne den Hauptgegenstand betroffen sind, gilt deren Wert, § 37 Abs. 2 FamGKG, soweit er den Wert des Hauptgegenstands nicht übersteigt. Sind die Kosten des Verfahrens ohne den Hauptgegenstand betrof...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 17. Mehrere Unterhaltsgläubiger

Rz. 331 Wenn mehrere Unterhaltsberechtigte ihre Ansprüche in demselben Verfahren geltend machen, führt dies nicht zu einer Berechnung der Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG für die Vertretung mehrerer Auftraggeber, da Unterhaltsansprüche höchstpersönlich sind, und somit nicht "derselbe Gegenstand" vorliegt. Dieser ist aber bei Wertgebühren Voraussetzung für den Anfall einer Erhöh...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 1. Gesetzliche Grundlage

Rz. 270 § 51 Unterhaltssachen und sonstige den Unterhalt betreffende Familiensachen (1) In Unterhaltssachen und in sonstigen den Unterhalt betreffenden Familiensachen, soweit diese jeweils Familienstreitsachen sind und wiederkehrende Leistungen betreffen, ist der für die ersten zwölf Monate nach Einreichung des Antrags geforderte Betrag maßgeblich, höchstens jedoch der Gesam...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 1. Gesetzliche Grundlage

Rz. 390 § 50 Versorgungsausgleichssachen (1) In Versorgungsausgleichssachen beträgt der Verfahrenswert für jedes Anrecht 10 Prozent, bei Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung für jedes Anrecht 20 Prozent des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens der Ehegatten. Der Wert nach Satz 1 beträgt insgesamt mindestens 1.000 EUR. (2) In Verfahren über einen Auskunftsanspruch oder...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 2. Zeitpunkt der Wertberechnung, § 34 FamGKG

Rz. 118 Für die Wertberechnung ist der Zeitpunkt der den jeweiligen Verfahrensgegenstand betreffenden ersten Antragstellung in dem jeweiligen Rechtszug entscheidend, § 34 S. 1 FamGKG. In Verfahren, die von Amts wegen eingeleitet werden, ist der Zeitpunkt der Fälligkeit der Gebühr maßgebend, § 34 S. 2 FamGKG. Diese beiden Anwendungsfälle sind von einander zu unterscheiden. Rz....mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / XI. Ehewohnungs- und Haushaltssachen, § 48 FamGKG

Rz. 366 Ehewohnungssachen sind Verfahren In Ehewohnungssachen nach § 200 Abs. 1 Nr. 1 FamFG beträgt der Wert 3.000 EUR, in Ehewohnungssachen nach § 200 Abs. 1 Nr. 2 FamFG 4.000 ...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 3. Beschwerde gegen die Wertfestsetzung für die Anwaltsgebühren

Rz. 497 Berechnen sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht (wie z.B. in VKH-Prüfungsverfahren, da hier keine Gerichtskosten berechnet werden) nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert oder fehlt es an einem solchen Wert, setzt das Gericht des Rechtszugs den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag durch Beschluss selbstständig fest,...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 10. Kapitalabfindung

Rz. 312 Bei einer Kapitalabfindung, bei der sich der Unterhaltsverpflichtete dazu bereit erklärt, anstelle des gesetzlichen Unterhalts eine konkrete Abfindung zu zahlen, ist der Abfindungsanspruch und nicht der Abfindungsgegenstand maßgebend, wenn zunächst nur der laufende Unterhalt beantragt wird. Dies hat zur Folge, dass der Gegenstandswert durch den Jahresbetrag der gesetz...mehr

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§ 1 Allgemeines / 4. Übersichtstabelle wichtige Gerichtskosten in Familiensachen

Rz. 30 Nachstehende Übersicht über wichtige Gerichtskosten in Familiensachen kann einen Überblick verschaffen; beachten Sie bitte jedoch, dass die tabellarische Aufnahme nur rudimentäre Angaben enthalten kann; zur genaueren Prüfung des Gerichtskostenanfalls wird empfohlen, die jeweilige KV FamGKG-Nr. im Gesetz nachzuschlagen.mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / f) Der "steckengebliebene" Stufenantrag

Rz. 160 Oftmals ärgerlich für den Anwalt sind die Fälle, bei denen sich nach Auskunftserteilung ergibt, dass kein Zahlungsanspruch besteht, das Verfahren sozusagen in der Auskunftsstufe steckenbleibt, weil keine Bezifferung des Leistungsantrags mehr erfolgt. Rz. 161 Praxistipp Gerade in Verfahren, in denen Verfahrenskostenhilfe beantragt wird, ist in der Praxis zu beobachten,...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 5. Teilweise freiwillige Leistungen

Rz. 287 Auch, wenn bereits freiwillig ein Teil des Unterhalts gezahlt wird, besteht ein berechtigtes Titulierungsinteresse über den vollen Betrag.[258] Es ist der mit dem Antrag geforderte Betrag für die Berechnung des Wertes maßgebend. Freiwillig gezahlte Beträge sind also beim Wert nicht abzusetzen, da der Unterhaltsberechtigte ein schutzwürdiges Interesse an der Titulieru...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 7. Ausschluss des Versorgungsausgleichs

Rz. 407 Wird negativ festgestellt, dass es nicht zum Ausgleich kommt (§ 224 Abs. 3 FamFG), ist gleichwohl für den Wert des Versorgungsausgleichs ein Wert festzusetzen:mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / II. Hinweispflicht zur Abrechnung nach Gegenstandswert

Rz. 3 § 49b BRAO hat mit dem KostRMoG zum 1.7.2004 einen neuen Absatz 5 erhalten, der für die Abrechnung in Familiensachen von großer Wichtigkeit ist, da sich die gesetzlichen Gebühren hier überwiegend nach dem Gegenstandswert richten. § 49b Abs. 5 BRAO lautet: (5) Richten sich die zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert, hat der Rechtsanwalt vor Auftragsannahme den ...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 3. Rechtsprechung

Rz. 468 Das OLG Düsseldorf ist der Auffassung, dass – wenn der volle Kindesunterhalt im einstweiligen Anordnungsverfahren geltend gemacht wird – der Regelverfahrenswert bis zur Höhe des für die Hauptsache bestimmten Wertes angehoben werden kann.[421] Gleiches gelte, so das OLG Düsseldorf, wenn die einstweilige Anordnung die Hauptsache vorwegnimmt oder ersetzt.[422] “Auch nac...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 2. Berechnung des Verfahrenswertes bei Unterhaltsansprüchen

Rz. 271 Durch das 2. KostRMoG wurde § 51 FamGKG wie diverse andere Vorschriften dahingehend abgeändert, dass Begriffe wie "Klage" oder "Prozesskostenhilfe" aus redaktionellen Gründen geändert worden sind, vgl. dazu auch § 113 Abs. 5 FamFG. Ferner wurde Absatz 1 dahingehend erweitert, dass § 51 FamGKG sowohl in Unterhaltssachen als auch in sonstigen den Unterhalt betreffenden...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / XVII. VKH-Prüfungsverfahren

Rz. 488 Der Wert des VKH-Prüfungs-(Bewilligungs-)verfahrens berechnet sich nach § 23a RVG: § 23a Gegenstandswert im Verfahren über die Prozesskostenhilfe (1) Im Verfahren über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe oder die Aufhebung der Bewilligung nach § 124 Nummer 1 der Zivilprozessordnung bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem für die Hauptsache maßgebenden Wert; im Ü...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 2. Verfahren nach § 1 GewSchG

Rz. 376 Bei den Schutzanordnungen nach § 1 Abs. 1 GewSchG handelt es sich um die Maßnahmen, die getroffen werden können, wenn es zu einer Verletzung von Gesundheit oder Freiheit des Opfers gekommen ist. Rz. 377 § 1 GewSchG (1) Hat eine Person vorsätzlich den Körper, die Gesundheit oder die Freiheit einer anderen Person widerrechtlich verletzt, hat das Gericht auf Antrag der v...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / XIV. Verbundverfahren, § 44 FamGKG

Rz. 427 § 44 FamGKG (1) Die Scheidungssache und die Folgesachen gelten als ein Verfahren. (2) 1Sind in § 137 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit genannte Kindschaftssachen Folgesachen, erhöht sich der Verfahrenswert nach § 43 für jede Kindschaftssache um 20 Prozent, höchstens um jeweils 3 000 EUR...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 5. Antrag und Widerantrag bei Zugewinn

Rz. 448 Im Gerichtskostengesetz für Familiensachen, das nach § 23 Abs. 1 S. 2 RVG auch für die Anwaltsgebühren anzuwenden ist, findet sich in § 39 FamGKG eine eigene Wertvorschrift für Antrag und Widerantrag. Dabei hat sich der Gesetzgeber erst mit dem 2. KostRMoG dazu durchgerungen, aus der bisher in § 39 FamGKG angesprochenen Widerklage sprachlich einen Widerantrag zu form...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / X. Abstammungssachen, § 47 FamGKG

Rz. 360 In Abstammungssachen nach § 169 Nr. 1 und 4 FamFG beträgt der Verfahrenswert 2.000 EUR, in den übrigen Abstammungssachen 1.000 EUR, § 47 Abs. 1 FamGKG. Ist der nach § 47 Abs. 1 FamGKG bestimmte Wert nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig, kann das Gericht einen höheren oder einen niedrigeren Wert festsetzen, § 47 Abs. 2 FamGKG. Rz. 361 Der Wert beträgt ...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 3. Kein Abzug von Freibeträgen

Rz. 396 Bei der Festsetzung des Verfahrenswertes in Versorgungsausgleichssachen ist nach herrschender Ansicht das Nettoeinkommen im Sinne des § 50 FamGKG aus dem Erwerbseinkommen ohne Berücksichtigung individueller Zu- und Abschläge zu bestimmen.[361] Das OLG Stuttgart weist zwar darauf hin, dass nach der Gesetzesbegründung[362] § 50 FamGKG im Gleichklang mit § 43 FamGKG sein...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / b) Antragserweiterung

Rz. 296 Wird der Antrag während des laufenden Verfahrens erweitert, ist strittig, ob die Erweiterung dazu führt, dass sämtliche bis zur Antragserweiterung aufgelaufenen fälligen Beträge in der nun geltend gemachten Höhe erweitert werden können, oder aber nur die bei Antragseinreichung bereits fälligen Beträge und der Jahresbetrag entsprechend der Antragserweiterung erhöht we...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / a) Bei Antragseinreichung fällige Beträge

Rz. 291 Fällige Unterhaltsbeträge, die mit dem Unterhaltsantrag für laufende Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden, werden bei der Berechnung des Gegenstandswertes addiert. Nach § 51 Abs. 2 S. 1 FamGKG sind die bei Einreichung des Antrags (somit Anhängigkeit, nicht notwendig Rechtshängigkeit) fälligen Beträge dem Verfahrenswert hinzuzurechnen. Die fälligen Unterhaltsbet...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 1. Gesetzgebungsverfahren

Rz. 457 Seit dem 1.9.2009 gilt: Im Verfahren der einstweiligen Anordnung ist der Wert in der Regel unter Berücksichtigung der geringeren Bedeutung gegenüber der Hauptsache zu ermäßigen, § 41 S. 1 FamGKG. Dabei ist nach § 41 S. 2 FamGKG von der Hälfte des für die Hauptsache bestimmten Werts auszugehen. Rz. 458 Zur Abrechnung (Vergütung) der einstweiligen Anordnungsverfahren vg...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 5. Zeitpunkt der Wertberechnung

Rz. 400 Fraglich ist, auf welchen Zeitpunkt für das Nettoeinkommen abzustellen ist. Gilt das Nettoeinkommen zum Zeitpunkt der Antragstellung der Ehesache? Da dies in § 50 FamGKG nicht geregelt ist, wird wohl § 34 FamGKG abzustellen sein, d.h. das dreifache Nettoeinkommen schwankt möglicherweise zwischen Ehescheidungsantrag und Einbeziehung von Versorgungsausgleichsansprüchen...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 4. Unterhalt nach §§ 1612a–1612c BGB

Rz. 283 Ein minderjähriges Kind kann von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhaltes verlangen, § 1612a BGB. Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum des minderjährigen Kindes und ist nach dem Alter des Kindes mit jeweiligen Prozentsätzen gesta...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 4. Genehmigung einer Erklärung oder deren Ersetzung, § 36 FamGKG

Rz. 134 Wenn in einer vermögensrechtlichen Angelegenheit die Genehmigung einer Erklärung oder deren Ersetzung Gegenstand des Verfahrens ist, bemisst sich der Verfahrenswert nach dem Wert des zugrunde liegenden Geschäfts; § 36 Abs. 1 S. 1 FamGKG. § 38 des Gerichts- und Notarkostengesetzes und die für die Beurkundung geltenden besonderen Geschäfts- und Bewertungsvorschriften d...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 15. Vertragliche Unterhaltsansprüche

Rz. 325 Bis zum 31.8.2009 wurden vertragliche Unterhaltsansprüche über §§ 23 Abs. 1 RVG, 48 Abs. 1 S. 1 GKG, 9 ZPO mit dem 3,5fachen Jahresbetrag der geforderten Leistung bewertet, da § 42 GKG a.F. nur für gesetzliche Unterhaltsansprüche galt. Nach Inkrafttreten des FGG-RG zum 1.9.2009 sollten auch die vertraglichen Unterhaltsansprüche (§ 112 Nr. 3 i.V.m. § 266 Abs. 1 FamFG)...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / V. Verfahrenswert statt Streitwert

Rz. 21 Die Gebühren richten sich nach dem Wert des Verfahrensgegenstands (Verfahrenswert), soweit nichts anderes bestimmt ist, § 3 FamGKG. Die Kosten werden nach dem Kostenverzeichnis der Anlage 1 zum FamGKG erhoben, § 3 Abs. 2 FamGKG. Rz. 22 Der Begriff "Verfahrenswert" aus § 3 Abs. 1 FamGKG kann m.E. zu Verwirrungen führen, weil unter "Verfahrenswert" bis 2009 der sogenannt...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / 11. Unterhaltsverzicht

Rz. 316 In der Praxis kommt es häufig vor, dass ein Ehegatte oder auch beide auf jeglichen Unterhalt verzichten. Der Wert bestimmt sich hierbei nach dem Anspruch, auf den verzichtet wird, selbst wenn sich dieser erst in der Zukunft ergibt. Bildet ein möglicher oder unsicherer Anspruch den Gegenstand des Verzichts, so wird hierbei lediglich ein Bruchteil des Wertes nach § 51 ...mehr