Fachbeiträge & Kommentare zu Fürsorgepflicht

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A / Aussetzung wegen veränderter Sach-/Rechtslage [Rdn 607]

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B / Beweisantrag zur Vorbereitung der Hauptverhandlung [Rdn 1208]

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T / Terminsbestimmung/Terminsverlegung [Rdn 3070]

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P / Pflichtverteidiger, Beiordnung nach § 140 Abs. 1 [Rdn 3392]

Rdn 3393 Literaturhinweise: Böß, Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung, NStZ 2020, 185 ­Deutscher, Neue Regelungen zum Opferschutz und zur Stärkung der Beschuldigtenrechte im Strafverfahren, StRR 2013, 324 Eisenberg, Referentenentwurf des BMJ "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)" 2010, HRRS 2011, 65 R. Hamm, Notw...mehr

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R / Rechtsmittelverzicht [Rdn 2615]

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P / Pflichtverteidiger, Beiordnung wegen Vorführung/Inhaftierung des Beschuldigten [Rdn 3442]

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V / Verhandlung ohne den Angeklagten [Rdn 3358]

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A / Ausbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung [Rdn 449]

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T / Terminsverlegung [Rdn 4411]

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B / Beweisverwertungsverbote [Rdn 1231]

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Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Beendigung der Anlaufhemmung bei Abgabe der Einkommensteuererklärung beim unzuständigen Finanzamt

Leitsatz 1. Wird die Einkommensteuererklärung bei einem unzuständigen Finanzamt eingereicht, endet die Anlaufhemmung des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO grundsätzlich erst dann, wenn die zuständige Behörde die Erklärung erhalten hat. 2. Nur ausnahmsweise kann auch die Abgabe der Einkommensteuererklärung bei einem unzuständigen Finanzamt genügen, um die Anlaufhemmung zu beenden. ...mehr

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zfs 12/2021, Besorgnis der ... / 2 Aus den Gründen:

Das gegen Richter am Landgericht Dr. N. gerichtete Ablehnungsgesuch vom 4.8.2021 ist zwar zulässig, jedoch unbegründet. Es besteht keine Besorgnis der Befangenheit i.S.v. §§ 71 OwiG, 24 StPO. Das Recht der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit setzt das objektiv zu verstehende Vorliegen eines Befangenheitsgrundes voraus. Nicht irgendein subjektives Misstra...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 6.1 Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Wird der Arbeitnehmer zum freiwilligen Wehrdienst einberufen, so ruht das Arbeitsverhältnis während des Wehrdienstes[1] ab dem Tag des Dienstantritts bis zum Entlassungstag. Mit dem Dienstantritt bei der Bundeswehr entfallen die beiderseitigen Hauptpflichten aus dem im Übrigen fortbestehenden Arbeitsverhältnis. Die sonstigen (Neben-)Pflichten, wie z. B. die Fürsorgepflicht, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalakten richtig führen / 2.3.2 Einschränkungen aus dem Persönlichkeitsrecht

Das Interesse des Arbeitnehmers am Schutz seiner Privatsphäre begrenzt den Umfang der legitim aufzunehmenden Unterlagen. Ihr Kreis deckt sich in etwa mit dem Katalog der Fragen, die dem Arbeitnehmer bei seiner Bewerbung zulässigerweise gestellt werden dürfen. Die Verwahrung graphologischer Gutachten und Eignungstests setzt sein Einverständnis voraus. Weitere Schranke ist die...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalakten richtig führen / 7.2.2 Einsicht in die Personalakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Aus nachwirkender Fürsorgepflicht kann sich ein Recht des Arbeitnehmers auf Einsicht in seine Personalakten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ergeben. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse darlegt. Erforderlich ist dann eine Interessenabwägung. Angesichts der Anerkennung des informationellen Selbstbestimmungsrechts durch das Bundesverfass...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalakten richtig führen / 7.2.1 Einsicht während des bestehenden Arbeitsverhältnisses

Gegenstand des Einsichtsrechts Das Einsichtsrecht erstreckt sich nur auf solche Akten, die einen bestimmten Arbeitnehmer in seinem individuellen Arbeitsverhältnis unmittelbar berühren. Deshalb ist keine Einsicht in Gemeinschaftsakten zu gewähren, die ausschließlich im betrieblichen Interesse und zu betrieblichen Zwecken angelegt sind und dabei auch Mitarbeiter namentlich erwä...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 13 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 In der Rechtsprechung und den dieser folgenden Verwaltungsanweisungen hat sich die Auslegung (> Rz 6) des Begriffs "Arbeitslohn" im Laufe der Zeit fortentwickelt. Der RFH sah als Arbeitslohn "Frucht und Ertrag der Arbeit" an (RStBl 1935, 335). Der BFH folgte ihm zunächst in der Aussage, dass der Begriff Arbeitslohn weit und umfassend sei (zB...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Steuerpflicht erhaltener Schadensersatzleistungen

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Verpflichtung, Schadensersatz zu leisten, ergibt sich idR als Folge unerlaubter Handlungen, der Verletzung von Verträgen und der Herbeiführung einer Gefahrenlage. Der Schädiger hat dabei den Zustand wiederherzustellen, der vor dem schädigenden Ereignis bestand (Grundsatz; sog Naturalrestitution, vgl § 249 Abs 1 BGB) oder eine Entschädigun...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Einzelfälle

Rz. 60 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Rz. 60/1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Erstattung der Gebü... / III. Versicherungsfall

Rz. 26 Was unter einem Versicherungsfall zu verstehen ist, ist gesetzlich nicht geregelt. Es ist also auf der Grundlage des Versicherungsscheins zu prüfen, welche ARB vereinbart sind. Sodann ist zu prüfen, wie dort geregelt ist, wann der Versicherer leistungspflichtig ist. Bei arbeitsrechtlichen Mandaten wird regelmäßig der Versicherungsschutz nach der Generalklausel zu prüfe...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Haftung und Verantwortung i... / 2.1 BGB setzt Mindeststandards

Die öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutznormen (z. B. das ArbSchG) konkretisieren die Fürsorgepflichten des Arbeitgebers nach dem privaten Arbeitsvertragsrecht im Hinblick auf die Sicherheit und das Leben der Arbeitnehmer. Den Vorschriften des technischen Arbeitsschutzes kommt eine Doppelwirkung zu, wenn ihre Schutzpflichten über § 618 Abs. 1 BGB in das Arbeitsvertragsrecht ...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Haftung und Verantwortung i... / 1.2.3 Unternehmer als Pflichtenadressat in der gesetzlichen Unfallversicherung

Nach den Regelungen der gesetzlichen Unfallversicherung im SGB VII ist für die Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen der Unternehmer verantwortlich. § 21 Abs. 1 SGB VII enthält die grundlegende Verpflichtung des Unternehmers zum Schutz der Mitarbeiter und verdeutlicht in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB VII die Rollenverteilung auf dem Gebiet der Unfallprävention: Die...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 3.5.1 Auflagen

Aufgrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und seiner Fürsorgepflicht hat der Arbeitgeber zu prüfen, ob eine an sich unzulässige Nebentätigkeit so zu gestalten ist, dass sie hingenommen werden kann. Dies bietet sich z. B. an, wenn nicht die Art der Tätigkeit, sondern lediglich der zeitliche Umfang oder die Lage der Arbeitszeiten problematisch sind. Lässt sich die geplante ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2021, Ein Paukenschla... / II. Qualifikation, Einsetzung, Abberufung und Tätigkeit der Verfahrensbeistände

Die Verbesserung familiengerichtlicher Verfahren soll auch durch eine Professionalisierung der anderen Akteure erreicht werden. Ebenso wie bei der Einführung der Mindestqualifikationen von Sachverständigen[24] erhofft sich das Gesetz besseren Kinderschutz dadurch, dass die Verfahrensbeistände künftig eine Qualifikation mitbringen müssen, die sie für ihre verantwortungsvolle ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2 Begründungspflicht (§ 121 Abs. 1 AO)

Rz. 6 Wegen der aus Art. 19 Abs. 4 GG folgenden Rechtsschutzfunktion soll die Begründungspflicht dem Stpfl. die Möglichkeit geben, zu prüfen, ob und mit welcher Begründung er gegen den Verwaltungsakt Rechtsmittel einlegt. Vor diesem Hintergrund muss dem Stpfl. mit der Begründung deutlich gemacht werden, auf welche Aspekte die Finanzverwaltung ihre Entscheidung stützt. Der Um...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Raumausstatter (Professiogr... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Beratung zur Auswahl CE gekennzeichneter PSA, Hinweise zum Einsatz geeigneter Schutzhandschuhe, Beratung zur Arbeitsorganisation im Hinblick auf erforderliche Montagezeiten und unverrückbare Fertigstellungstermine (z. B. bei Messe- bzw. Geschäftseröffnung), Unterstützung zur Einhaltung der maximal zulässigen Arbeitszeit und Gewährleistung der erforderlichen Erholung, Durchführun...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brunnenbauer (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Mitwirkung bei Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses und Hinweise zum Einsatz emissionsarmer Arbeitsstoffe, einschließlich ihrer Substitution durch gefahrstofffreie Substanzen, Einflussnahme auf eine kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen,[2] Beratung zu Auswahl und richtigem Einsatz von CE-gekennzeichneter PSA, Unterstützung bei Erarbeitung eines Hautschutz- ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ersthelfer / 3 Gewinnung von Ersthelfern

Zu den Pflichten des Unternehmers gehört es, die Erste Hilfe im Betrieb sicherzustellen. Dieser Pflicht kann der Unternehmer jedoch nur nachkommen, wenn seine Angestellten ihn dabei unterstützen. Dazu kann den Angestellten verdeutlicht werden, wie wichtig die Aufgabe des Ersthelfers ist. Ebenfalls ist es allgemeine Pflicht, bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not Hilfe z...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutzausschuss-Sitz... / 3.2 Aufgabenverteilung

Das ASiG wendet sich wie das gesamte Arbeitsschutzrecht in der Hauptsache an den Arbeitgeber. Er muss dafür sorgen, dass es einen ASA gibt und kann Organisation, Durchführung und Dokumentation der ASA-Arbeit an eine geeignete Person übertragen (analog zur Pflichtenübertragung nach § 13 Abs. 2 ArbSchG). Häufig ist das eine Führungskraft (Personalleitung, Betriebsleitung) oder...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutzausschuss-Sitz... / 3.1 Besetzung des ASA

Nach § 11 ASiG nehmen am ASA teil: Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter: Da der Arbeitgeber die Hauptverantwortung im Arbeitsschutz trägt, ist seine Teilnahme und Mitgestaltung der ASA-Arbeit absolut unverzichtbar. Wer im Einzelfall diese Aufgabe wahrnimmt, ist abhängig davon, auf welcher Ebene der ASA angesiedelt ist (s. Abschn. 2.1). Während in kleineren Unternehmen od...mehr

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Haftung des Arbeitnehmers / 2.4.2.2 Eintritt einer Versicherung

Die Versicherbarkeit des eingetretenen Schadens hat große Bedeutung für die Bestimmung des Haftungsumfangs. Bestehende Versicherungen, z. B. Betriebshaftpflichtversicherung, Feuerversicherung usw., muss der Arbeitgeber vorrangig in Anspruch nehmen. Hat er die zumutbaren und üblichen Versicherungen nicht abgeschlossen, muss er sich so behandeln lassen, als habe er dies getan....mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / a) Verbot der Sozialhilfebedürftigkeit für Beamte?

Rz. 46 Die Entscheidung des BVerwG vom 24.1.2012,[17] die zu einer grundlegenden Änderung der Bundesbeihilfeverordnung geführt hat, hat das OVG NRW in der Folgezeit dazu veranlasst, anzunehmen, dass ein Beamter grundsätzlich nicht sozialhilfebedürftig werden dürfe: Zitat "Denn die aus der verfassungsrechtlichen Fürsorgepflicht abgeleitete Notwendigkeit zur Schaffung von Härtef...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / B. Gibt es einen einheitlichen Nachranggrundsatz?

Rz. 3 Der BGH hat in seinen Entscheidungen zur negativen Erbfreiheit und zum Behindertentestament formuliert, dass der Nachranggrundsatz durchlöchert oder durchbrochen sei.[5] Deswegen sei ihm als Grundsatz die Prägekraft weithin genommen.[6] Tatsächlich gibt es aber weder im SGB I noch in Gesetzen mit primär fürsorgerischer Zwecksetzung, für die regelmäßig kennzeichnend ist,...mehr

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Literaturverzeichnis

Baltzer/Pauli, Vorsorgen mit Sorgenkindern, 2. Auflage 2019 Beckervordersandfort, Gestaltungen zum Erhalt des Familienvermögens, 2. Auflage 2021 Beck’sches Formularbuch Zwangsvollstreckung, hrsg. von Hasselblatt/Sternal, 4. Auflage 2021 Beck’sches Notarhandbuch, hrsg. von Heckschen/Herrler/Münch, 7. Auflage 2019 Bengel/Reimann (Hrsg.), Handbuch der Testamentsvollstreckung, 7. Au...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / b) Das behinderte Kind und das Waisengeld

Rz. 89 Fallbeispiel 3: Die erwerbstätige behinderte Tochter und der Erbfall nach dem pensionierten Vater Die 29-jährige Tochter T ist behindert. Sie hat einen Grad der Behinderung (GdB) von 80 und lebt in einer Wohngemeinschaft, in der sie Assistenzleistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX erhält. Sie arbeitet an einem Arbeitsplatz, der ihrer maximalen Leistungsfähigkei...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / 1. Pflegebedürftigkeit und das Beihilferecht der Beamten

Rz. 18 Die Besonderheit des Fallbeispiels 1 besteht darin, dass der Ehemann der Pflegebedürftigen ein pensionierter Beamter ist. Beamte unterfallen nicht den allgemeinen Regeln der sozialen Sicherung. Für sie gilt das Alimentationsprinzip. Es "verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimentieren und ihm nach seinem Dienstrang, nac...mehr

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Wiedereinsetzung: Vertrauen... / 1 Leitsatz

Der gerichtlichen Fürsorgepflicht sind im Interesse der Funktionsfähigkeit der Justiz enge Grenzen gesetzt. Nur unter besonderen Umständen kann ein Gericht gehalten sein, einer drohenden Fristversäumnis seitens der Partei entgegenzuwirken. So darf es nicht sehenden Auges zuwarten, bis die Partei Rechtsnachteile erleidet. Deshalb darf ein Rechtsuchender darauf vertrauen, dass...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wiedereinsetzung: Vertrauen... / 4 Die Entscheidung

Das LG Koblenz habe die beantragte Wiedereinsetzung rechtsfehlerfrei versagt. Der Prozessbevollmächtigte des K habe nicht darauf vertrauen dürfen, dass das LG Mainz das Verfahren so rechtzeitig abgeben werde, dass die Akte vor Ablauf des 6.5. beim LG Koblenz eintrifft. Der gerichtlichen Fürsorgepflicht seien im Interesse der Funktionsfähigkeit der Justiz enge Grenzen gesetzt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Beratung

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Beratung des Bürgers in steuerlichen Angelegenheiten ist grundsätzlich Aufgabe der steuerberatenden Berufe. > Hilfe in Steuersachen, > Lohnsteuer-Hilfevereine, > Steuerberater. Nur in Lohnsteuersachen sind der > Arbeitgeber und die > Gewerkschaft zur Beratung der > Arbeitnehmer berechtigt (> Hilfe in Steuersachen Rz 7). Rz. 2 Stand: EL 127...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 8.3 Beiordnung eines Rechtsanwalts

Rn 39 Dem Schuldner kann grundsätzlich für das Vermittlungsverfahren kein Rechtsanwalt nach § 121 Abs. 2 ZPO beigeordnet werden. Dies gilt auch, wenn ablehnende Stellungnahmen eingehen und ihm Gelegenheit zur Ergänzung oder Änderung seines Schuldenbereinigungsplans gegeben wird.[84] Aufgrund der Fürsorgepflicht des Insolvenzgerichts ist grundsätzlich davon auszugehen, dass d...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.2.1 Abs. 1 Nr. 1: Gewährung von Unterstützungen usw.

Nach § 74 Abs. 1 Nr. 1 LPVG BW hat der Personalrat mitzubestimmen bei der "Gewährung von Unterstützungen, Vorschüssen, Darlehen und entsprechenden sozialen Zuwendungen". Unter "Unterstützung" ist eine vom Arbeitgeber/Dienstherrn Unterstützung gewährte (oder abgelehnte!) Leistung zu verstehen, die dieser im Hinblick auf seine arbeitsrechtliche/beamtenrechtliche Fürsorgepflich...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4 Antragserfordernis bei bestimmten Beamtengruppen (Abs. 3)

Anwendungsbereich Abs. 3 betrifft nur folgende Beschäftigtengruppen:mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.1 Überblick

BPersVG-Novelle 2021 Mit der BPersVG-Novelle 2021 wurde auch § 78 BPersVG neu gefasst.[1] Dabei wurden die Mitbestimmungstatbestände neu strukturiert: Vor der Reform hatte der Gesetzgeber differenziert zwischen Mitbestimmungsangelegenheiten betreffend Arbeitnehmer (§ 75 BPersVG-alt) und Mitbestimmungsangelegenheiten betreffend Beamte (§ 76 BPersVG-alt). Diese Trennung hatte a...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Anspruch auf Beseitigung der Abmahnung, Entfernung aus der Personalakte

Rz. 629 Das BAG hat in ständiger Rechtsprechung ein Recht des Arbeitnehmers anerkannt, gegen eine Abmahnung auch gerichtlich vorzugehen.[1043] Anspruchsgrundlage:mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ll) Aufklärung durch den Arbeitgeber

Rz. 511 Generell ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, über die Rechtswirkungen und Folgen der Vereinbarung aufzuklären.[831] Der Arbeitgeber muss aber, wenn er den Aufhebungsvertrag aus eigenem Interesse veranlasst hat, auf die sozialversicherungsrechtlichen Folgen nach dem SGB III – Sperrzeit (§ 159 SGB III), Ruhen des Arbeitslosengeldes durch Anrechnung der Abfindung (§...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / c) Klage, Darlegungs- und Beweislast, Streitwert

Rz. 636 Die Klage gegen eine zur Personalakte genommene Abmahnung ist unzulässig mit dem Feststellungsantrag, dass die Abmahnung unwirksam ist.[1058] Der Arbeitnehmer kann nur auf Widerruf und/oder Entfernung aus der Personalakte klagen.[1059] Im Abmahnrechtsstreit obliegt dem Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast für die Abmahngründe.[1060] Beruft sich der Arbeitnehmer ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Zeugnisarten

Rz. 521 In den gesetzlichen Regelungen wird zwischen dem sog. einfachen Zeugnis über Art und Dauer der Beschäftigung und dem sog. qualifizierten Zeugnis, das darüber hinaus eine Leistungs- und Führungsbeurteilung enthält, unterschieden. Die Erteilung des jeweiligen Zeugnisses erfolgt nur auf Verlangen des Arbeitnehmers. Rz. 522 Nach dem Zeitpunkt der Zeugniserteilung untersch...mehr

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§ 41 Strafrecht / 12. Aussetzung des Verfahrens

Rz. 324 Die Aussetzung der Hauptverhandlung[156] und ihre Beantragung durch den Verteidiger ist ein zweischneidiges Schwert. Der Verteidiger sollte nicht nur die Vorteile sehen, die eine Aussetzung mit sich bringen kann, sondern ebenso die Nachteile. Die Aussetzung der Hauptverhandlung wird in verschiedenen Vorschriften behandelt, etwa §§ 138c Abs. 4, 145 Abs. 3, 217 Abs. 2, ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / j) Auskunft bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 539 In der Arbeitsrechtspraxis hat die neben dem Zeugnis erteilte Auskunft des früheren Arbeitgebers gegenüber Dritten, insbesondere potenziellen neuen Arbeitgebern, große Bedeutung. Sie wird meist telefonisch erteilt, ist schwer fassbar, kaum justitiabel und entgegen der Zielsetzung des Zeugnisses häufig geeignet, den Arbeitnehmer massiv in seinem beruflichen Fortkommen...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / g) Außerordentliche Kündigung

Rz. 335 Gem. § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ni...mehr