• Mitwirkung bei Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses und Hinweise zum Einsatz emissionsarmer Arbeitsstoffe, einschließlich ihrer Substitution durch gefahrstofffreie Substanzen,
  • Einflussnahme auf eine kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen,[2]
  • Beratung zu Auswahl und richtigem Einsatz von CE-gekennzeichneter PSA,
  • Unterstützung bei Erarbeitung eines Hautschutz- und Hygieneplans mit Hinweisen zum hygienischen Verhalten am Arbeitsplatz,
  • Vorschläge zu einem gezielten Tätigkeitswechsel bzw. Kurzpausen zwecks Vermeidung längerer Phasen stark belastender Arbeits- bzw. Zwangshaltungen in Brunnenschächten,
  • Beratung zur Organisation von Maßnahmen der Ersten Hilfe, einschließlich der dazu erforderlichen Mittel,
  • Einflussnahme auf die Verringerung psychischer Belastung durch Termin- und Zeitdruck im Spezialtiefbau,
  • Für die genannten Tätigkeiten von Brunnenbauern kommen auf Verlangen des Arbeitgebers nach ArbMedVV in Abhängigkeit von Gefährdungen und Belastungen folgende Untersuchungskategorien als Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge infrage:[3]
 
Wichtig

Pflicht- und Angebotsvorsorge nach ArbMedVV unter Einbeziehung der DGUV-Grundsätze für arbeitsmedizinische Anamnese, Untersuchung und Beratung bei Brunnenbauern

  • G 1.4 "Staubbelastung": Belastung durch Staub beim Ausheben von Baugruben insbesondere bei trockener Witterung;
  • G 20 "Lärm": Gefahr einer Gehörschädigung beim Arbeiten mit handgeführten und selbstfahrenden Maschinen (z. B. Presslufthammer, Vibrationsplatte);
  • G 23 "Obstruktive Atemwegserkrankungen": Beeinträchtigung der Atemwege durch biologische Arbeitsstoffe (z. B. Bakterien, Viren) und deren atemwegssensibilisierende Wirkung beim Bau von Klärgruben;
  • G 23 "Obstruktive Atemwegserkrankungen": Beeinträchtigung der Atemwege durch irritativ bzw. toxisch wirkende Dämpfe beim Schweißen von Rohrleitungen;
  • G 24 "Hauterkrankungen": Hautkrebs bzw. Erkrankung der Haut durch Sonnenstrahlung bzw. durch häufigen Kontakt mit Zement;
  • G 42 "Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung": Infektionsgefährdung beim Bau und Betreiben von Kläranlagen";
  • G 46 "Belastungen des Muskel-Skelett-Systems einschließlich Vibrationen": körperlich schwere Arbeit in Brunnenschächten verbunden mit Zwangshaltungen und Tätigkeiten mit vibrationserzeugenden handgeführten Maschinen;
  • DGUV "Leitfaden für Betriebsärzte zu psychischen Belastungen und den Folgen in der Arbeitswelt": Gefahr hoher psychischer Belastung bei Arbeiten unter extremen Zeitdruck zur Gewährleistung der Wasserversorgung.

Darüber hinaus kann sich bei allen Tätigkeiten über den Anhang zu ArbMedVV hinaus Wunschvorsorge ergeben.

Weiterhin ist es bei Vorliegen der entsprechenden arbeitsrechtlichen Grundlagen bzw. nach Vereinbarung mit den Unternehmen zweckmäßig, folgende Eignungsuntersuchungen zu veranlassen:

  • G 25 "Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeiten": Beeinträchtigung des Seh- und Hörvermögens beim Führen von Kraftfahrzeugen sowie von Maschinen des Spezialtiefbaus zur Baustelle (Fahrerlaubnisverordnung – Eignungsuntersuchung);
  • G 41 "Arbeiten mit Absturzgefahr": Erhöhte Absturzgefahr beim Ausheben von Baugruben (Eignungsuntersuchung).

Die ausgewiesenen Eignungsuntersuchungen (kursiv) werden über die "Fürsorgepflicht" des Auftraggebers in Arbeitsverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen gesondert geregelt.

[1] Rumler: Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen im Bereich Tiefbau, Z. Tiefbau 5 (1998), S. 364–369.
[2] Dressel: Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Straßen- und Tiefbau, Bauzeitung 47 (1993) 6, S. 72–73.
[3] DGUV Grundsätze für Arbeitsmedizinische Untersuchungen, 6. Aufl., Gentner Verlag, Stuttgart 2014.

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