Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Wachstumschancengesetz: Die... / 2 Begriff der innerstaatlichen Steuergestaltung

§ 138l Absatz 1 AO-E bestimmt, dass innerstaatliche Steuergestaltungen, die in § 138l Abs. 2 AO-E definiert werden, dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mitzuteilen sind. Der zur Mitteilung verpflichtete Personenkreis und die für das Mitteilungsverfahren geltenden Bestimmungen, insbesondere die bei der Mitteilung zu beachtende Form und Frist ergeben sich aus den §§ 138m u...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Ärztliches Zeugnis bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit (§ 16 Abs. 2)

Rz. 24 Auch nach der Geburt kann ein individuelles und auch teilweises Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden, wenn die Mutter aus ihrer besonderen Situation heraus eine Verlängerung der Schutzwirkung benötigt. Durch § 16 Abs. 2 wird der Frau eine gewisse, in der individuellen Leistungsfähigkeit begründete weitere Schonzeit eingeräumt. Entscheidend ist, dass auf die indivi...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Beschäftigungsverbot durch ärztliches Zeugnis (§ 16 Abs. 1)

Rz. 2 Absatz 1 regelt den vorgeburtlichen Schutz: Wenn nach ärztlichem Zeugnis durch die Fortdauer der Tätigkeit die Gesundheit von Mutter und Kind gefährdet ist, darf der Arbeitgeber die Frau nicht weiter auf dem Arbeitsplatz beschäftigen. Das Beschäftigungsverbot ist unabhängig von Fristen und daher selbstständig. Das vorgeburtliche Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuS...mehr

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Wachstumschancengesetz: Die... / 4.1 Elektronisches Mitteilungsverfahren

Elektronisches Mitteilungsverfahren § 138n Abs. 1 Satz 1 AO-E bestimmt, dass die innerstaatliche Steuergestaltung im Sinne des § 138l Abs. 2 AO-E dem BZSt nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz und über die amtlich bestimmte Schnittstelle mitzuteilen ist. Den Inhalt dieses Datensatzes bestimmt Abs. 2 des § 138n AO-E. Die Mitteilungen haben nach Maßgabe der §§ 87a und 87b AO...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Mitteilung der Schwangerschaft – Auslöser für eine Durchführung der konkreten Gefährdungsbeurteilung (Abs. 2)

Rz. 77 Sobald eine Frau dem Arbeitgeber mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist oder stillt, hat der Arbeitgeber aus diesem Anlass die Gefährdungsbeurteilung unverzüglich zu konkretisieren und die erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen (anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung). Unverzüglich heißt dabei ohne schuldhaftes Zögern. Nur so lässt sich auch vermeiden, dass der Arb...mehr

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Wachstumschancengesetz: Die... / 2.1 Definition einer mitteilungspflichtigen innerstaatlichen Steuergestaltung

§ 138l Absatz 2 Satz 1 AO-E definiert die mitteilungspflichtige innerstaatliche Steuergestaltung. Die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen orientieren sich dabei soweit möglich an den Merkmalen der grenzüberschreitenden Steuergestaltung nach § 138d Abs. 2 Satz 1 AO. Eine innerstaatliche Steuergestaltung im Sinne des § 138l Abs. 2 Satz 1 AO-E ist danach jede Gestaltung, die d...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.3 Information an die Schwangere/Stillende (§ 14 Abs. 3)

Rz. 31 Der Arbeitgeber hat die schwangere oder stillende Frau unaufgefordert und in angemessener Weise über die Ergebnisse der konkretisierten Beurteilung der Arbeitsbedingungen sowie über die für sie nach § 10 Abs. 2 MuSchG festgelegten und nach § 13 MuSchG getroffenen Schutzmaßnahmen zu informieren. Voraussetzung ist demnach, dass eine Schwangerschaft angezeigt ist. Bis da...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Steuer Office Excellence
Zur Einkommensteuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer

Leitsatz Der Begünstigungszeitraum des § 35b Satz 1 EStG beginnt mit Entstehung der Erbschaftsteuer (§ 9 ErbStG), regelmäßig mit dem Tod des Erblassers. Sachverhalt Gesetzliche Regelungen Sind bei der Ermittlung des Einkommens Einkünfte berücksichtigt worden, die im Veranlagungszeitraum oder in den vorangegangenen 4 Veranlagungszeiträumen als Erwerb von Todes wegen der Erbscha...mehr

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Anlage EÜR 2023 – Tipps und... / 4.1 Investitionsabzugsbetrag

Rz. 1171 [Investitionsabzugsbetrag → Zeilen 81–86, 88] Mithilfe des Investitionsabzugsbetrags (§ 7g EStG) kann die Steuerbelastung beeinflusst werden, wenn der Unternehmer beabsichtigt, innerhalb der nächsten drei Wirtschaftsjahre Investitionen zu tätigen. Siehe BMF, Schreiben v. 15.6.2022, IV C 6 – S 2139-b/21/10001:001, BStBl 2022 I S. 945. Rz. 1172 [Bildung des Investitions...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Vorliegen einer Schwangerschaft als notwendige Voraussetzung

Rz. 5 Das Beschäftigungsverbot kommt nach dem Wortlaut des Gesetzes nur für werdende Mütter in Betracht. Eine Schwangerschaft ist Voraussetzung für das Entstehen des Beschäftigungsverbots. Nach der medizinischen Definition liegt eine Schwangerschaft ab der Einnistung der befruchteten Eizelle vor. Auch eine Bauchhöhlenschwangerschaft führt zur Feststellung einer Schwangerscha...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Dokumentationsumfang und -durchführung

Rz. 18 Die gesetzliche Dokumentationspflicht hat folgende Voraussetzungen und Zielsetzungen: Grundlage ist der konkrete Arbeitsplatz und die konkrete Tätigkeit der Frau vor dem Hintergrund einer abstrakt möglichen Gefährdungslage durch die Ausübung der Tätigkeit, den Arbeitsplatz oder die Arbeitsumgebung. Dazu zählen die Arbeitsmaterialien, Werkzeuge, Arbeitsschritte, aber au...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.2.7 Nachzahlungsverpflichtung bei ausbleibender Aufhebung

Rz. 30 § 26 Abs. 2 i. V. m. § 331 Abs. 1 SGB III gibt der Behörde eine Option an die Hand, mit der sie kurzfristig eine (weitere) Überzahlung von Leistungen verhindern kann. Dabei darf jedoch nicht verkannt werden, dass die Behörde durch die vorläufige Leistungseinstellung einen tatsächlichen Eingriff in die aus dem Bewilligungsbescheid fließende Rechtsposition des Leistungs...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 3.1 Abgabepflicht – Abgabefristen – Vordrucke

Rz. 6 Die gesetzliche Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2023 endet (unter Beachtung des Wochenendes) am 2.9.2024. Wird die Steuererklärung über einen Steuerberater eingereicht, gilt eine verlängerte Abgabefrist. Einzelheiten zur Steuererklärungspflicht und den Möglichkeiten, in welcher Form die Steuererklärung erstellt und abgegeben werden kann (→ Tz 354 ff.). Praxis-Tipp...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.2.8 Rechtsschutz

Rz. 32 Da die vorläufige Einstellung der Leistungen auf einem Realakt beruht und der sich aus dem ursprünglichen Bewilligungsbescheid ergebende Anspruch unberührt bleibt, kann der Leistungsempfänger bei ausbleibender Aufhebung des Bewilligungsbescheids innerhalb der 2-Monats-Frist seinen Anspruch im Wege der Leistungsklage vor den Sozialgerichten verfolgen.[1]mehr

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Umsatzsteuer in Italien / 8 Elektronische Rechnungsstellung

Vorbehaltlich der Zustimmung des Rechnungsempfängers ist die elektronische Übermittlung einer Rechnung mit jeglichem Verfahren zulässig. Ab dem 1.1.2018 müssen Rechnungen bei Ausfuhrlieferungen im sog. nichtkommerziellen Reiseverkehr mit einem Rechnungsbetrag von mehr als 154,94 EUR elektronisch erzeugt werden. Ab 1.1.2019 müssen Rechnungen und berichtigte Rechnungen bei Ums...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Italien / 6.2 Zeitraum, auf den sich die Erklärungen und die entsprechenden Zahlungen beziehen

Die Mehrwertsteuererklärung ist jährlich (ab dem Besteuerungszeitraum 2016 bis 28.2.2017 und ab dem Besteuerungszeitraum 2017 bis zum 30.4. des Folgejahres) abzugeben. Neben der jährlichen Erklärung haben einige Unternehmer mit Steuerzahllasten Erklärungen monatlich oder vierteljährlich abzugeben. Die vierteljährliche Abgabe ist ab 1.1.2017 bis zum Ende des 2. Monats des Fol...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Italien / 7.3 Vereinfachungen

Unternehmer mit geringfügigen Umsätzen können jährliche Erklärungen abgeben. Generell müssen jedoch die folgenden Fristen eingehalten werden: bei Lieferungen monatliche Erklärung bei Unternehmern, die im vorangegangenen Jahr Lieferungen bewirkt haben oder bei Aufnahme des innergemeinschaftlichen Handels im laufenden Jahr Lieferungen bewirken werden, die über 154.937 EUR hinaus...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wärmepumpen / 6.2 Förderung nach der GEG-Novelle

Hinweis Richtlinie erwartet Die nach der GEG-Novelle vorgesehene Förderung ist nicht Bestandteil des Heizungsgesetzes, sondern wird in einer gesonderten Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz geregelt. Deren Erlass ist noch unbestimmt, die Regelungen sollen aber auch ab 1.1.2024 gelten. Nach dem neuen Förderkonzept der Bundesregierung auf Basis noch n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.3 Fristsetzung zur Erwiderung (Abs. 1 S. 3)

Rz. 13 Der zuständige Richter kann die Aufforderung zur Gegenäußerung gem. § 71 Abs. 1 S. 3 FGO nach seinem Ermessen mit einer angemessenen Frist verbinden. Eine Mindestfrist ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die im Einzelfall angemessene Frist ist von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig. In der finanzgerichtlichen Praxis sind allerdings Äußerungsfristen von ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.3.1 Aufrechnung mit rechtswegfremder Gegenforderung

Rz. 17 Im Rahmen einer Aufrechnung unterliegt das materiell-rechtliche Bestehen eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis, mit der das FA gegen einen Steuererstattungs- oder der Stpfl. gegen einen Steuernachzahlungsanspruch aufgerechnet hat (sog. Gegenforderung), der uneingeschränkten gerichtlichen Überprüfung im sog. Abrechnungsverfahren i. S. d. § 218 Abs. 2 AO. Die A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 3.1 Überblick

Rz. 10 Eröffnung des Finanzrechtswegs[1]: Der Zugang zu den FG ist nur dann eröffnet, wenn für die Rechtsstreitigkeit der Finanzrechtsweg nach § 33 FGO gegeben ist. Soweit zwar eine bestimmte Rangordnung der Sachentscheidungsvoraussetzungen nicht vorgeschrieben ist und die Klage unzulässig ist, wenn zumindest eine der erforderlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen nicht gegeben...mehr

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Jahresabschluss, Anhang und... / 7 Offenlegung des Jahresabschlusses

Alle GmbHs müssen den Jahresabschluss, den Anhang und den Lagebericht innerhalb von spätestens 12 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahrs – je nach Unternehmensgröße vollständig oder verkürzt – veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt bei kleinen, mittelgroßen und großen GmbHs für vor dem 1.1.2022 beginnende Geschäftsjahre, indem die jeweiligen Unterlagen beim elektronis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.4.1 Statthaftigkeit

Rz. 34 Die Vornahmeklage ist gem. § 44 Abs. 1 FGO – vorbehaltlich der §§ 45 und 46 FGO – nur zulässig, wenn das Vorverfahren über den außergerichtlichen Rechtsbehelf ganz oder zum Teil erfolglos geblieben ist.[1] Insoweit sind daher auch Antrag sowie dessen Ablehnung zugleich zwingende Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Verpflichtungsklage in Form der Vornahmeklage. Di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.1 Zustellung der Klageschrift (Abs. 1 S. 1)

Rz. 5 Die Zustellung der Klageschrift an den Beklagten erfolgt nach Eingang bei Gericht unverzüglich von Amts wegen gem. § 53 Abs. 2 FGO nach den Vorschriften der ZPO .[1] Der Zustellung der Klageschrift kommt insbesondere bei einer Sprungklage i. S. d. § 45 FGO eine besondere verfahrensrechtliche Bedeutung zu, weil mit der Zustellung gem. § 45 Abs. 1 S. 1 FGO die Frist für d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 4.1 Allgemeines

Rz. 64 Gem. § 155 S. 1 FGO i. V. m. § 251 S. 1 ZPO können die FG in den Hauptsacheverfahren in jedem Verfahrensstadium das Ruhen des Verfahrens anordnen, wenn die Verfahrensbeteiligten dies übereinstimmend beantragen und anzunehmen ist, dass wegen Schwebens von Vergleichsverhandlungen oder aus sonstigen wichtigen Gründen diese Anordnung zweckmäßig ist. Diese Regelung gibt de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.2 Klagebefugnis als Sachentscheidungsvoraussetzung

Rz. 65 Die Klagebefugnis i. S. des § 40 Abs. 2 FGO ist eine Sachentscheidungsvoraussetzung und wird über den Wortlaut des § 40 Abs. 2 FGO hinaus für alle Verfahrensarten nach der FGO erfordert; also nicht nur für die in § 40 Abs. 1 FGO genannte Anfechtungs-, Verpflichtungs- und sonstigen Leistungsklagen, sondern in analoger Anwendung auch für die Feststellungsklage nach § 41...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2 Rechtspflicht zur Mitteilung der Besteuerungsunterlagen

Rz. 3 § 75 FGO begründet für das FG die Rechtspflicht zur Mitteilung der Besteuerungsunterlagen, gilt gleichermaßen für alle gerichtlichen Verfahrensarten [1] – einschließlich des vorläufigen Rechtsschutzes sowie für Haftungs-, Erstattungs- und Vergütungsansprüche – und bildet das Gegenstück zur Bestimmung des § 364 AO im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren. Auch für di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3 Weitere Sachurteilsvoraussetzungen

Rz. 43 Die Feststellungsklage ist gegen diejenige Finanzbehörde zu richten, der gegenüber die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Rechtsverhältnisses oder die Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit eines Verwaltungsakts begehrt wird.[1] Für eine (Nichtigkeits-)Feststellungsklage müssen neben dem besonderen Feststellungsinteresse (Rz. 19) sowie der Unmöglichkeit, die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.4 Anwaltsverlust (§ 244 ZPO)

Rz. 60 Nach § 155 S. 1 FGO i. V. m. § 244 ZPO tritt ausschließlich in Verfahren, in denen ein Vertretungs- bzw. Anwaltszwang besteht, eine Unterbrechung durch den Tod oder die Prozessunfähigkeit des Prozessbevollmächtigten ein. Da für Verfahren vor den FG kein Vertretungszwang i. S. d. § 244 Abs. 1 ZPO besteht, führt z. B. der Verzicht des als Prozessbevollmächtigter auftret...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 1 Allgemeines zum Stillstand des Verfahrens

Rz. 1 Das aus Art. 19 Abs. 4 GG und aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 i. V. m. Art. 2 Abs. 1 GG abgeleitete Gebot effektiven Rechtsschutzes verlangt, dass ein strittiges Rechtsverhältnis nach dessen Anhängigkeit[1] von den Gerichten in angemessener Zeit geklärt wird.[2] Dieses Gebot der Verfahrensbeschleunigung wird allerdings durch eine Vielzahl gesetzlicher Re...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum müssen bestimmte Arbe... / Zusammenfassung

Überblick Viele Arbeitsmittel unterliegen einem regelmäßigen Verschleiß. Zudem sind Fehlfunktionen, z. B. durch Ausfall oder Manipulation von Schutzeinrichtungen, durch unsachgemäß durchgeführte Reparaturen, Überlastung, Alterung oder Korrosionsvorgänge, nicht dauerhaft auszuschließen. Von bestimmten Arbeitsmitteln können Gefahren für den jeweiligen Benutzer und für Dritte au...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Anhang und... / 6 Feststellung des Jahresabschlusses

Von der Aufstellung des Jahresabschlusses ist dessen Feststellung zu unterscheiden. Den Jahresabschluss aufzustellen bedeutet, das Rechenwerk zu entwickeln; die Feststellung entspricht dagegen der Genehmigung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung gem. § 46 Nr. 1 GmbHG. Denn der vom Geschäftsführer erstellte und gegebenenfalls geprüfte Jahresabschluss, Anh...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum müssen bestimmte Arbe... / 3 FAQs

1) Für welche Arbeitsmittel sind welche regelmäßigen Prüfungen vorzusehen? Da der Begriff Arbeitsmittel in der Betriebssicherheitsverordnung sehr weit gefasst ist, fallen darunter zunächst alle Gegenstände, die einem Arbeitnehmer zur Verrichtung seiner Tätigkeiten zur Verfügung gestellt werden. Viele sog. "einfache Arbeitsmittel" (Hammer, Schraubendreher etc.) müssen aber nich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.2 Zeitpunkt und Folgen der Aktenübermittlung

Rz. 20 Die Übermittlung der den Streitfall betreffenden Akten an das Gericht ist nach dem Wortlaut des § 71 Abs. 2 FGO nicht in das Ermessen der Finanzbehörde gestellt, sondern soll unmittelbar nach Zustellung der Klageschrift erfolgen. Einer Aufforderung durch das Gericht bedarf es nicht. Allerdings ist § 71 Abs. 2 FGO unter prozessökonomischen Gesichtspunkten dahin auszule...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Aufstellungsfristen

Rn. 5 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 264 Abs. 1 Satz 3 verlangt, dass der JA und Lagebericht innerhalb von drei Monaten nach dem Abschlussstichtag aufgestellt werden. Die Aufstellungsfrist des § 264 Abs. 1 Satz 3 gilt allerdings gemäß § 341a Abs. 1 nicht für Versicherungs-UN. Für Versicherungs-UN gilt nach § 341a Abs. 1 vielmehr im Regelfall eine Aufstellungsfrist von vier Mona...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Änderung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung

Rn. 94 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Ändert die HV einen vom AP geprüften JA, so hat eine Nachtragsprüfung nach § 316 Abs. 3 stattzufinden. Gemäß § 173 Abs. 3 AktG sind Feststellungs- und Ergebnisverwendungsbeschlüsse, die vor Abschluss dieser Nachtragsprüfung gefasst werden, nichtig, wenn die Nachtragsprüfung nicht innerhalb der ersten zwei Wochen nach der Beschlussfassung mit ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Antrag auf Kurzarbeitergeld

Rz. 53 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Der Antrag auf KuG ist vom > Arbeitgeber oder der Betriebsvertretung zu stellen (vgl § 323 Abs 2 SGB III); der einzelne > Arbeitnehmer hat kein Antragsrecht. Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch innerhalb einer Frist (> Fristen) von 3 Monaten nach Realisierung der > Kurzarbeit zu stellen. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalendermonat...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Zuleitung des Berichts an den Vorstand (§ 171 Abs. 3 AktG)

Rn. 37 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Für die Vornahme der Prüfung und die Zuleitung des Prüfberichts an den Vorstand wird dem AR gemäß § 171 Abs. 3 Satz 1 AktG ein Zeitraum von einem Monat gewährt. Die Frist beginnt erst mit dem Eingang der vollständigen Vorlagen des Vorstands. Da der Prüfungsbericht des AP dem AR unmittelbar zugesandt wird und der Prüfungsbericht des AP element...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Pflicht zur Vorlage durch den Vorstand

Rn. 6 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Sämtliche vorzulegende Unterlagen und Berichte sind nach deren Aufstellung unverzüglich dem AR zuzuleiten. Nach der Legaldefinition des § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB bedeutet dies, dass der Vorstand ohne schuldhaftes Zögern die Unterlagen dem AR zukommen lassen muss. Entgegen der alten Regelung (vgl. § 170 Abs. 1 Satz 2 AktG (a. F.)) ist nunmehr der...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundsätzliche Regelung

Rn. 83 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 325 Abs. 1a Satz 1 müssen die offenzulegenden Unterlagen nach § 325 Abs. 1 spätestens ein Jahr bzw. bei i. S. d. § 264d kap.-marktorientierten UN spätestens vier Monaten (vgl. § 325 Abs. 4 Satz 1; der Zeitraum entspricht der Frist zur Veröffentlichung eines Jahresfinanzberichts nach § 114 WpHG) nach dem Abschlussstichtag des offenzule...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Festsetzung und Höhe des Ordnungsgelds

Rn. 15 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Das Ordnungsgeld wird vom BfJ unter Fristsetzung für die herbeizuführende Handlung zunächst angedroht (vgl. § 335 Abs. 3 Satz 1). Innerhalb einer Frist von sechs Wochen ist daraufhin der Verpflichtung nachzukommen. Zusammen mit der Androhung des Ordnungsgelds werden dem UN die Verfahrenskosten auferlegt (vgl. § 335 Abs. 3 Satz 2; überdies Bau...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Ablauf des Verfahrens

Rn. 23 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nach Einleitung des Verfahrens durch das BfJ wird das Ordnungsgeld zunächst angedroht, verbunden mit der Aufforderung, die vernachlässigte gesetzliche Pflicht zu erfüllen respektive die Nichterfüllung durch Einspruch gegen die Verfügung zu rechtfertigen (vgl. § 335 Abs. 3 Satz 1). Zugleich sind den Beteiligten nach § 335 Abs. 3 Satz 2 bereits...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Erleichterungen bezüglich des Offenlegungszeitpunkts

Rn. 26 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Für kleine und Kleinst-UN bestehen hinsichtlich der Offenlegungsfrist keine Erleichterungen. Sie haben die diesbezüglichen Regelungen des § 325 zu beachten (vgl. HdR-E, HGB § 326, Rn. 7f., sowie ausführlich HdR-E, HGB § 325, Rn. 83ff.). Rn. 27 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 I.R.d. Aufstellung des JA bestehen jedoch für kleine und Kleinst-UN zeitlic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Zulässigkeit und Wirkung

Rn. 3 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Unverändert ist gegen Entscheidungen des BfJ über die Festsetzung von Ordnungsgeldern, die Verwerfung des Einspruchs oder eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sowie gegen eine Entscheidung über die Kosten bei Einstellung des Verfahrens nach § 335 Abs. 3 Satz 5 eine Beschwerde zulässig, "soweit sich aus Satz 2 oder den nachst...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 325a

Rn. 41 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Zur Unterrichtung der für das Ordnungsgeldverfahren zuständigen Verwaltungsbehörde im Anwendungsbereich der Zweigniederlassungen erfasst der Verweis von § 325a auf § 329 auch dessen Abs. 4. Wenn die Prüfung der das UN-Register führenden Stelle ergibt, dass die offenzulegenden Unterlagen nicht oder unvollständig eingereicht wurden, wird nach §...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Stufenweise Offenlegung

Rn. 108 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 325 Abs. 1a Satz 1 sind alle nach § 325 Abs. 1 Satz 1 offenlegungspflichtige Unterlagen spätestens ein Jahr bzw. nach Abs. 4 vier Monate nach dem Abschlussstichtag des GJ zu übermitteln, auf das sie sich beziehen. Gründend auf Art. 30 Abs. 1 der Bilanz-R 2013/34/EU (ABl. EU, L 182/19ff. vom 29.06.2013), ist es damit nicht mehr möglic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Zustimmung aller Gesellschafter und Offenlegung des Beschlusses

Rn. 62 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 verlangt als eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Erleichterungen, dass alle Gesellschafter (bzw. Aktionäre) der Befreiung für das jeweilige GJ zustimmen. Mit dieser Regelung werden Minderheitsgesellschafter bzw. Minderheitsaktionäre davor geschützt, dass von den Mehrheitsgesellschaftern z. B. beschlossen w...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Zeitpunkt der Offenlegung

Rn. 153 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Hinsichtlich des Offenlegungszeitpunkts gelten die Regelungen für den JA entsprechend für den KA (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 325, Rn. 83ff.). Rn. 154–155 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 vorläufig frei Rn. 156 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Grds. gilt die Zwölf- bzw. Viermonatsfrist gemäß § 325 Abs. 1a bzw. 4 auch dann, wenn ein deutsches MU den von einem ü...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Offenlegungszeitpunkt bei Nichtigkeit des Jahresabschlusses

Rn. 90 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Wurde die Nichtigkeit des JA nach erfolgter Offenlegung festgestellt und muss infolgedessen erneut aufgestellt werden, haben die gesetzlichen Vertreter ihre Pflicht zur RL nicht erfüllt (vgl. HdR-E, HGB § 325, Rn. 34ff.). Zur Einhaltung der Frist nach § 325 kann die Offenlegung des nichtigen JA deshalb ebenfalls nicht mehr gelten und der Fris...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Zeitraum der Gewährung

Rz. 40 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 KuG wird, sofern die > Kurzarbeit so lange dauert, grundsätzlich für längstens zwölf Monate gezahlt (vgl § 104 Abs 1 Satz 1 SGB III). Das BMAS wird jedoch durch § 109 Abs 1 SGB III ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Bezugsdauer für das KuG über die gesetzliche Bezugsdauer hinaus bis zur Dauer von 24 Monaten zu verlängern, wenn außergewöh...mehr