Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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§ 15 Familienrecht / cc) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 402 Muster 15.52: Nachehelicher Unterhalt wg. Arbeitslosigkeit, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Muster 15.52: Nachehelicher Unterhalt wg. Arbeitslosigkeit, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Sehr geehrter Herr _____, Ihre geschiedene Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch geg...mehr

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§ 34 Presserecht / 3. Anspruchsverpflichteter

Rz. 36 Anspruchsverpflichtet sind zunächst einmal die Verfasser, Verlage und Sendeanstalten. Diese haften als Unternehmen grundsätzlich für alle zivilrechtlichen Folgen ihrer Äußerungen. Der Verleger bzw. in Unternehmen ein Mitarbeiter mit Organstellung hat eine eigene Verpflichtung zur Überprüfung der zur Veröffentlichung oder Ausstrahlung vorgesehenen Beiträge auf inhaltli...mehr

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§ 47 Urheberrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 12 Ein Verfügungsverfahren in einem Urheberrechtsstreit unterliegt mit Ausnahme der Schwierigkeit, einen bestimmten Antrag zu formulieren,[26] keinen Besonderheiten. Auf den Abdruck eines Musters wird daher verzichtet. Im Einzelnen zum Verfügungsverfahren siehe Muster im Kapitel "Wettbewerbsrecht" (vgl. § 55 Rdn 39 ff.).[27] Rz. 13 Ist einer Hauptklage ein Verfügungsverfa...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / c) Insolvenzgrund Zahlungsunfähigkeit

Rz. 10 Der Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit ist nach § 17 Abs. 2 S. 1 InsO gegeben, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Nach gefestigter Rechtsprechung des BGH liegt Zahlungsunfähigkeit vor, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, 10 % oder mehr seiner fälligen Verbindlichkeiten innerhalb von drei Wochen zu tilgen.[1...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / 1. Fälligkeit

Rz. 14 Zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück ist u.a. die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch erforderlich. Vor diesem Hintergrund ist eine Erfüllung Zug-um-Zug (Zahlung des Kaufpreises gegen Übereignung) nicht sachgerecht. Grundsätzlich ist der Käufer deshalb vorleistungspflichtig, der Kaufpreis somit vor Beantragung der Eigentumsumschreibung zu zahlen. Zur ...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 70 Eine Beschlussverfügung muss gemäß den §§ 922 Abs. 2, 170 ZPO im Wege der Parteizustellung dem Antragsgegner bzw. seinem Prozessbevollmächtigten übermittelt werden. Ergeht eine Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung durch Endurteil, wird diese von Amts wegen beiden Parteien zugestellt, §§ 317, 166 Abs. 2 ZPO. Die Amtszustellung stellt jedoch keinen Vollzug i.S.d...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Form

Rz. 319 Nach § 623 BGB bedarf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.[534] Das Schriftformerfordernis des § 623 BGB soll den Kündigungsempfänger hinsichtlich der Aufklärung der Identität des Ausstellers, der Echtheit der Urkunde und der Frage, wer die Erklärung abgegeben hat, schützen.[535] Dies bed...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / IV. Muster: Betriebspachtvertrag

Rz. 36 Muster 46.6: Betriebspachtvertrag Muster 46.6: Betriebspachtvertrag Betriebspachtvertrag zwischen der X GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer _____ – im Folgenden: Pächter – und der Y AG, vertreten durch den Vorstand _____ – im Folgenden: Verpächter – Präambel: Zwischen dem Verpächter als Konzernunternehmen des Pächters und dem Pächter besteht ein Organschaftsvertrag (Behe...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Muster: Vorzugsklage

Rz. 45 Muster 58.12: Vorzugsklage Muster 58.12: Vorzugsklage An das Amtsgericht/Landgericht in _____ Klage nach § 805 ZPO In dem Rechtsstreit des _____ (Inhaber des Pfand- oder Vorzugsrechtes) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _____ gegen 1.) den _____ (vollstreckender Gläubiger) – Beklagter zu 1) – 2.) den _____ (widersprechender Schuldner) – Beklagter zu 2) – wegen vorzugsweiser Be...mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / 3. Form

Rz. 13 Gem. Art. 45 Abs. 1, Art. 47 Abs. 1 VerfO sind Individualbeschwerden schriftlich und zwingend unter Verwendung des offiziellen Beschwerdeformulars der Kanzlei[97] einzureichen, sofern der Gerichtshof nichts anderes bestimmt. Das Beschwerdeformular ist auszufüllen, auszudrucken und in einfacher Ausführung zusammen mit Kopien aller relevanter Anlagen (siehe hierzu die d...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Kapitalaufbringung zur freien Verfügung der Geschäftsführer – Aufrechnung – Keine verdeckte Sacheinlage

Rz. 37 Freie Verfügung bedeutet, dass Geschäftsführer geleistete Geldeinlagen tatsächlich und rechtlich uneingeschränkt für die GmbH verwenden können müssen.[158] Dieser sog. Unversehrtheits-Grundsatz ist eine der tragenden Säulen des Gründungsrechts: Die GmbH muss im Zeitpunkt der Eintragung über ihr Stammkapital tatsächlich verfügen.[159] Fehlt die freie Verfügung, hat der...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / III. Checkliste: Mandantenberatung

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§ 4 Arbeitsrecht / i) Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung (§ 1a KSchG)

Rz. 345 Nach § 1a Abs. 1 KSchG hat ein Arbeitnehmer mit Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine nach § 1a Abs. 2 KSchG berechnete Abfindung, wenn der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Gründe nach § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG kündigt, der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des § 4 S. 1 KSchG keine Kündigungsschutzklage erhoben hat (§ 1a Abs. 1 S. 1 KSchG) und der Ar...mehr

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§ 39 Steuerrecht / n) Ordnungsmäßige Klageerhebung, §§ 64, 65 FGO

Rz. 132 Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts zu erheben.[177] Auch Klagen per Telefax,[178] Telegramm oder Fernschreiben und elektronische Dokumente (§ 52a FGO) sind zulässig; Letztere sind ab 2022 für Rechtsanwälte und Behörden verpflichtend.[179] Schriftlichkeit der Klageerhebung bedeutet, wie in den entsprech...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / 9. Normenkontrollantrag

Rz. 33 Für Normenkontrollanträge ist das OVG zuständig (§ 47 VwGO). Der Normenkontrollantrag ist seit dem 1.1.2007 innerhalb von einem Jahr nach Rechtsverbindlichkeit, dh Bekanntgabe des Bebauungsplanes, zu stellen (§ 47 Abs. 2 VwGO). Für Bebauungspläne, die vor dem 1.1.2007 bekannt gemacht wurden, bleibt es gem. § 195 Abs. 7 VwGO bei der bisherigen Frist von zwei Jahren. Nac...mehr

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§ 45 Unternehmenskooperation / IV. Muster: Entwicklungsvertrag

Rz. 19 Muster 45.4: Entwicklungsvertrag Muster 45.4: Entwicklungsvertrag Entwicklungsvertrag zwischen X – nachfolgend auch "Kunde" genannt – und Y – nachfolgend "Y" genannt – Präambel Y bietet ihren Kunden die Entwicklung und Herstellung von bestimmten Produkten an. Diese Entwicklung und Herstellung möchte der Kunde in Anspruch nehmen. Diese Vereinbarung bestimmt die Begriffe, Be...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / VI. Bauzeitverlängerung

Rz. 69 Häufig werden Bauverträge nicht innerhalb der vertraglich vorgesehenen Frist abgewickelt. Eine Unternehmerinsolvenz kann den Zeitplan ebenso durcheinander werfen wie ein Vergabeverfahren. Die (vertraglich vereinbarte) HOAI-Vergütung bezieht sich nur auf die anrechenbaren Kosten und enthält keine zeitliche Komponente. Der Architekt schuldet jedoch auch dann, wenn es zu...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / IV. Muster: Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB

Rz. 55 Muster 9.7: Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB Muster 9.7: Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB Zwischen der Stadt _____, vertreten durch den Bürgermeister – nachfolgend "Stadt" genannt – und Fa. _____ – nachfolgend "Investor" genannt – wird folgender städtebaulicher Vertrag geschlossen: Präambel Der Investor ist Eigentümer der in beiliegendem Lageplan gelb schraffiert...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 328 Muster 15.49: Trennungsunterhalt wg. Krankheit/Alters, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Muster 15.49: Trennungsunterhalt wg. Krankheit/Alters, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Sehr geehrter Herr _____, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu mach...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 112 Sowohl das Recht des Käufers, gem. §§ 437 Nr. 2, 441 BGB den Kaufpreis zu mindern, als auch der Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung gem. §§ 437 Nr. 3, 280, 281 BGB setzen – wenn nicht einer der gesetzlich geregelten Ausnahmetatbestände eingreift – voraus, dass der Käufer dem Verkäufer erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung bestimmt hat.[209] Au...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Stellenausschreibung

Rz. 3 Nach § 93 BetrVG kann der Betriebsrat verlangen, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebs ausgeschrieben werden. Die durch das Verlangen ausgelöste Ausschreibungspflicht bezieht sich auch auf Arbeitsplätze, die mit Leiharbeitnehmern besetzt werden sollen und deren Einsat...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 3. Checkliste: Nichtzulassungsbeschwerde

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Betriebsvereinbarung bzgl. Personalplanung

Rz. 18 Muster 4.1: Betriebsvereinbarung bzgl. Personalplanung Muster 4.1: Betriebsvereinbarung bzgl. Personalplanung Betriebsvereinbarung zwischen der xy-GmbH, _____ (Adresse), vertreten durch _____ (Name, Adresse), und dem Betriebsrat, vertreten durch den Vorsitzenden _____ (Name, Adresse), wird nachfolgende Betriebsvereinbarung über die Personalplanung gem. § 92 BetrVG abgeschlo...mehr

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§ 1 Aktienrecht / VI. Muster: Satzung der Vorrats-AG (einfache Fassung)

Rz. 35 Muster 1.2: Satzung der Vorrats-AG (einfache Fassung) Muster 1.2: Satzung der Vorrats-AG (einfache Fassung) § 1 Firma und Sitz, Bekanntmachungen (1) Die Gesellschaft führt die Firma "Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft" (2) Sitz der Gesellschaft ist Mannheim (3) Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger. § 2 Gegenstand des Unternehmens Geg...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Ausführlicher Beendigungsvergleich

Rz. 675 Muster 4.67: Ausführlicher Beendigungsvergleich Muster 4.67: Ausführlicher Beendigungsvergleichmehr

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§ 44 Unternehmenskauf / III. Anmerkungen zum Muster

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§ 40 Stiftungsrecht / V. Muster: Verfassung einer unternehmensverbundenen Familienstiftung (Stiftung & Co. KG)

Rz. 117 Siehe Rdn 44 ff., 91 ff. Muster 40.4: Verfassung einer unternehmensverbundenen Familienstiftung (Stiftung & Co. KG) Muster 40.4: Verfassung einer unternehmensverbundenen Familienstiftung (Stiftung & Co. KG) Satzung der Stiftung _____ Präambel _____ § 1 Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr _____ § 2 Zweck der Stiftung (1) Die Stiftung soll dem Wohl der Nachkommen des Vate...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Besondere Arbeitsverhältnisse

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§ 21 Insolvenzrecht / f) Überschuldung

Rz. 13 Die Überschuldung ist nur bei juristischen Personen sowie bei Personengesellschaften, bei denen kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (§ 19 Abs. 3 InsO), ein Eröffnungsgrund. Überschuldung liegt vor, wenn das vorhandene Vermögen die Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, es besteht eine positive Fortführungsprognose für die näch...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / VI. Muster: Formwechselbeschluss mit Verzicht auf die Erstellung eines Umwandlungsberichts

Rz. 59 Muster 43.15: Formwechselbeschluss mit Verzicht auf die Erstellung eines Umwandlungsberichts Muster 43.15: Formwechselbeschluss mit Verzicht auf die Erstellung eines Umwandlungsberichts UR-Nr. _____/_____ Verhandelt zu _____ am _____ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _____ mit dem Amtssitz in _____ erschienen heute:mehr

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§ 15 Familienrecht / 12. Ende des Trennungsunterhalts

Rz. 280 Der Anspruch auf Zahlung von Trennungsunterhalt endet gemäß § 1615 BGB mit dem Tod des Gläubigers oder des Schuldners, ferner nach der Rechtsprechung des BGH[452] taggenau mit Rechtskraft der Scheidung. Mit diesem Tag werden grds. alle den Trennungsunterhalt betreffenden Titel (früher Urteil, jetzt Beschluss, Vergleich, notarieller Vertrag, vollstreckbares Anerkenntn...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Dauer der Bestellung, Abberufung, Amtsniederlegung

Rz. 111 Die Gesellschafter[360] können die Bestellung befristen.[361] Sie können gem. § 38 Abs. 1 GmbHG den Geschäftsführer [362] als Organ grundsätzlich jederzeit abberufen (anderer Begriff: widerrufen)[363] – unbeschadet eventueller vertraglicher Entschädigungsansprüche aus dem Anstellungsvertrag. Der Gesellschaftsvertrag – nicht der Anstellungsvertrag (vgl. Rdn 119 ff.)[36...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 71 Bei den unpfändbaren Sachgruppen des § 811 Abs. 1 Nr. 1, 5 und 6 ZPO, bei denen der Schutzzweck auch durch Bereitstellung geringwertiger Ersatzsachen erfüllt werden kann, kann dem Gläubiger auf Antrag eine Austauschpfändung durch Beschluss des Vollstreckungsgerichtes gestattet werden (vgl. § 811a ZPO). Der Schuldner erhält also für den wertvollen Gegenstand einen in d...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Muster: Vergleich nach personenbedingter Kündigung wegen Alkoholismus

Rz. 677 Muster 4.69: Vergleich nach personenbedingter Kündigung wegen Alkoholismus Muster 4.69: Vergleich nach personenbedingter Kündigung wegen Alkoholismusmehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rz. 13 Vertragshändlerverträge sind in der Regel Formularverträge i.S.v. § 305 BGB. Die Wirksamkeit einzelner Regelungen wird insb. an § 307 BGB gemessen. Dabei gibt es typische Klauseln, die in der Rechtsprechung[24] besonders oft vorkommen. Der BGH[25] hat zur Frage der vertraglichen Vereinbarung eines unbeschränkten Direktvertriebs durch den Hersteller ausgeführt, dass ein...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / d) Muster: Umfassender Eigentumsvorbehalt (Verkauf-AGB)

Rz. 159 Muster 2.31: Umfassender Eigentumsvorbehalt (Verkauf-AGB) Muster 2.31: Umfassender Eigentumsvorbehalt (Verkauf-AGB) (1) Der Liefergegenstand bleibt Eigentum des Auftragnehmers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. (2) Dem Auftraggeber ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten oder umzubild...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Anmerkungen zum Muster

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Kündigung

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§ 10 Privates Baurecht / 6. Anmerkungen zum Muster

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§ 27 Kaufrecht / ee) Ausschlussgründe

Rz. 77 Die Haftung des Verkäufers für vorhandene Mängel ist gesetzlich ausgeschlossen, wenn der Käufer den Mangel bei Vertragsschluss kennt (§ 442 Abs. 1 S. 1 BGB). Dies setzt zumindest bedingten Vorsatz voraus.[156] Die Rechte des Käufers entfallen auch bei grob fahrlässiger Unkenntnis, es sei denn, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine entsprechend...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 89 Regelmäßig wird ein Verfügungsverfahren durch eine Abmahnung eingeleitet, in der dem angeblichen Verletzer sein rechtswidriges Verhalten vor Augen geführt und er gleichzeitig zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung veranlasst werden soll. Dem liegt schon die Forderung des BVerfG nach "Waffengleichheit" zugrunde.[111] Verschiedentlich...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 79 Neben der Klage auf Restwerklohn des Auftragnehmers, der Vertragsstrafenansprüche, fehlerhafte Abrechnung oder Gewährleistungsrechte entgegengehalten werden, ist die Gewährleistungsklage des Auftraggebers nach der Abnahme die häufigste Klageart. Es wird ein typisches Beispiel vorgestellt. Der Vorschussanspruch ist in den Voraussetzungen etwas einfacher darzulegen als ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 5. Muster: Mindeststandard-Vertrag nach den Anforderungen des Nachweisgesetzes

Rz. 85 Muster 4.7: Mindeststandard-Vertrag nach den Anforderungen des Nachweisgesetzes Muster 4.7: Mindeststandard-Vertrag nach den Anforderungen des Nachweisgesetzes (Rubrum wie Muster Rdn 84) Arbeitsvertrag § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis beginnt am _____. § 2 Probezeit Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. § 3 Kündigung Vor Beginn des Arbeitsverh...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / b) Antragspflicht gem. § 15a InsO

Rz. 7 Eine rechtliche Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages besteht weder für natürliche Personen noch für Gläubiger. Eine Antragspflicht besteht jedoch für die Organe von juristischen Personen (§ 15a Abs. 1 S. 1 InsO) sowie für die Gesellschafter und die Abwickler einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (insbesondere GmbH & Co. KG, OHG, GbR), bei der kein Gesell...mehr

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§ 50 Vergaberecht / IV. Muster: Sofortige Beschwerde nach §§ 171 ff. GWB

Rz. 32 Muster 50.4: Sofortige Beschwerde nach §§ 171 ff. GWB Muster 50.4: Sofortige Beschwerde nach §§ 171 ff. GWB Oberlandesgericht K-Stadt Gerichtsstraße 10K-Stadt Sofortige Beschwerde nach §§ 171 ff. GWB der Bieter GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Billig, geschäftsansässig _____ – Antragstellerin und Beschwerdeführerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ ge...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 96 Nach § 323 Abs. 1 BGB setzt das Rücktrittsrecht eine Pflichtverletzung voraus, nicht aber das Vertretenmüssen (insbesondere Verschulden) der Pflichtverletzung. Der Rücktritt ist jedoch nur möglich, wenn die Pflichtverletzung nicht unerheblich ist (§ 323 Abs. 5 S. 2 BGB). Deshalb ist ein Rücktritt vom Vertrag durchaus auch bei Höherer Gewalt, Pandemie usw. möglich. Sowe...mehr

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§ 15 Familienrecht / 3. Alters- und Krankenvorsorgeunterhalt

Rz. 367 Schon ab dem Monatsende vor Zustellung des Scheidungsantrags (§ 3 Abs. 1 VersAusglG) wird der unterhaltsberechtigte Ehegatte nicht mehr über den Versorgungsausgleich an den vom anderen Ehegatten laufend erworbenen Versorgungsanwartschaften beteiligt. Deshalb kann er gemäß § 1578 Abs. 3 BGB einen Anspruch auf Zahlung von Vorsorgeunterhalt "für den Fall des Alters sowi...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / g) Wirtschaftsjahr/Konten

Rz. 64 Bei Neugründung sind die Gesellschafter steuerrechtlich frei, ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr zu wählen. Wollen sie zu einem späteren Zeitpunkt vom Kalenderjahr abweichen, ist dies nur im Einvernehmen mit der Finanzbehörde zulässig.[133] Aufgrund des Kapitalgesellschaften & Co. Richtlinien-Gesetzes vom 8.3.2000 (KapCoRiLiG) gelten die §§ 264 bis 289 HGB...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / b) Muster: Erzwingungsklage gegen den Verband

Rz. 29 Muster 56.5: Erzwingungsklage gegen den Verband Muster 56.5: Erzwingungsklage gegen den Verband An das Amtsgericht Abt. für Wohnungseigentumssachen Klage gemäß § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG n.F. der Wohnungseigentümer Eheleute _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen den Verband "WEG" _____ vertreten durch die Verwalterin _____ – Beklagte – wegen: Erzwingung der Einberufung...mehr

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§ 27 Kaufrecht / f) Rückgriff des Verkäufers

Rz. 82 Einen Ausgleich für die ausgeweitete Mängelhaftung des § 439 Abs. 3 S. 1 BGB (siehe dazu auch Rdn 69) verschafft die Regelung in § 445a BGB, wonach Letztverkäufer und Zwischenhändler die Möglichkeit gewährt werden soll, die Aufwendungen, die ihnen bei der Erfüllung ihrer Nacherfüllungspflichten entstehen, in der Lieferkette möglichst bis zum Verursacher des Mangels we...mehr