Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / a) Grundsätze

Rz. 297 Wird ein zum Nachlass gehörendes Handelsgeschäft von dem/den Erben fortgeführt, finden auf die Haftung des/der Erben für die früheren Geschäftsverbindlichkeiten die Vorschriften des § 25 HGB (vgl. oben Rdn 231 ff.) entsprechende Anwendung (§ 27 Abs. 1 HGB). Danach haftet der Erbe für alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des Erblassers. Die Haft...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / b) Ausnahme bestimmter Vermögensgegenstände, insbesondere des Betriebsvermögens aus dem Zugewinnausgleich

Rz. 89 Auf den ersten Blick erscheint es zweckmäßig, die Gestaltungsaufgabe dadurch zu lösen, dass man das zu schützende Betriebsvermögen für den Fall der Beendigung des Güterstandes in anderer Weise als durch Tod aus dem auszugleichenden Vermögen ausnimmt, indem bestimmt wird, dass das Unternehmen sowohl im Anfangs- als auch im Endvermögen in der Zugewinnausgleichsbilanz un...mehr

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§ 14 Verzichtsverträge / 2. Sittenwidriges Kausalgeschäft

Rz. 18 Die Rechtsfolgen eines unwirksamen Kausalgeschäftes sollen in diesem Zusammenhang nicht weiter erörtert werden. Sie werden an anderer Stelle vertieft.[21] Hinzuweisen ist allerdings darauf, dass in Ausnahmefällen das Kausalgeschäft sittenwidrig sein kann, so dass der gesamte Erbverzicht unwirksam ist. Einen typischen Sachverhalt dazu hatte das OLG Hamm zu entscheiden....mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / 1. Steuerinländer

Rz. 67 Inländer sind gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 lit. a ErbStG Bürger, gleichgültig welcher Staatsangehörigkeit, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben, sowie gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 lit. d ErbStG Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, deren Sitz oder Geschäftsleitung sich im Inland befindet. Gem. § 2 Abs. 2 ErbStG gehört zum Inl...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / a) Ausschluss des Zugewinnausgleichs im Falle des Scheiterns der Ehe

Rz. 81 Im Regelfall lassen sich auf Basis eines Ausschlusses des Zugewinnausgleichs unter Lebenden angemessene Ergebnisse erzielen. Der Ausschluss selbst lässt sich wie folgt formulieren: Rz. 82 Formulierungsbeispiel Für unsere Ehe soll (weiterhin) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelten. Jedoch schließen wir den Zugewinnausgleich für alle Fälle der Beendig...mehr

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§ 11 Pflichtteilsrecht in d... / I. Verlust der Gesellschafterstellung für die Erben – Fortsetzungsklausel

Rz. 19 Wird eine Personengesellschaft nach dem Tod des Erblassers nicht mit seinen Erben fortgesetzt, also in den Fällen der Auflösung der Gesellschaft oder auch bei Fortsetzung unter den verbleibenden Gesellschaftern (sog. Fortsetzungsklausel), fällt in den Nachlass des ausscheidenden Gesellschafters lediglich ein Abfindungsanspruch nach § 738 Abs. 1 S. 2 BGB. Dieser ist au...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / a) Einlage in ein Betriebsvermögen

Rz. 408 Einlagen sind nach § 4 Abs. 1 S. 8 1. Hs. EStG alle Wirtschaftsgüter (Bareinzahlungen und sonstige Wirtschaftsgüter), die der Unternehmer dem Betrieb im Laufe eines Wirtschaftsjahres zuführt (zur verdeckten Einlage siehe Rdn 361). Der Wertansatz der eingelegten Wirtschaftsgüter in dem Betriebsvermögen richtet sich nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG. Das eingelegte Wirtschaft...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / dd) Möglichkeiten einer dinglichen Absicherung

Rz. 53 Widerrufs- und Rücktrittsrechte sind für den Berechtigten nur dann wirklich von Nutzen, wenn die seitens des Beschenkten geschuldete Rückgewähr bzw. Rückabwicklung auch tatsächlich geleistet werden kann. Selbst Wertersatz- bzw. Schadensersatzansprüche sind für den Gläubiger nur dann wirtschaftlich wertvoll, wenn der Schuldner auch tatsächlich über das erforderliche Ve...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / b) Unentgeltliche Übertragung eines Betriebes, Teilbetriebes oder eines Anteils eines Mitunternehmers an einem Betrieb

Rz. 413 § 6 Abs. 3 EStG regelt die zwingende Buchwertfortführung bei unentgeltlicher Übertragung eines Betriebes, Teilbetriebes oder eines Anteils eines Mitunternehmers an einem Betrieb. Dies ermöglicht eine Fortsetzung des Betriebes, ohne eine Ertragsteuerbelastung auszulösen. Die stillen Reserven gehen in diesem Fall ohne eine Besteuerung auszulösen auf den Rechtsnachfolge...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / 2. Rechtsfolgen

Rz. 126 Wie auf Tatbestandsebene, so werden auch auf Rechtsfolgenseite die gesetzlichen Regelungen, die auf einen Unternehmenskauf weitestgehend schlicht nicht passen, von den Parteien abbedungen und soweit gesetzlich möglich durch eigene vertragliche Regelungen ersetzt. Dies gilt vor allem, weil der gesetzlich vorgesehene Rücktritt vom Vertrag und die Rückabwicklung von den...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / c) Abzugsbetrag nach § 13a Abs. 2 ErbStG

Rz. 70 Auf den nicht dem Verschonungsabschlag unterliegenden Teil des begünstigten Betriebsvermögens wird ein Abzugsbetrag gewährt (§ 13a Abs. 2 ErbStG, R E 13a.3 ErbStR 2019). Soweit der verbliebene Vermögensteil 150.000 EUR nicht übersteigt, soll er für die Berechnung der Erbschaftsteuer außer Ansatz bleiben. Dieser Abzugsbetrag soll sich verringern, wenn der Wert dieses V...mehr

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§ 19 Poolvereinbarungen / IV. Sanktionen bei Vertragsverletzungen

Rz. 68 Im Hinblick darauf, dass Poolvereinbarungen rein schuldrechtlich wirken und daher immer wieder aufs Neue der Umsetzung bedürfen, also "gelebt werden" müssen, erscheint es sinnvoll, wenn nicht sogar erforderlich, etwaige Verstöße gegen die übernommenen Verpflichtungen zu sanktionieren. Hierfür bietet sich die Vereinbarung von Vertragsstrafe-Regelungen an, da auf diese ...mehr

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§ 19 Poolvereinbarungen / III. Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten

Rz. 61 Da ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Poolvertrag wie jede andere Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach § 723 Abs. 1 S. 1 BGB jederzeit gekündigt werden kann, sollte für eine bestimmte Zeit das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen werden. Die Bestimmung des Zeitraums sollte sich dabei natürlich an Sinn und Zweck der Poolvereinbarung orientieren. Wird di...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. § 119 AO – Bestimmtheit eines Schenkungsteuerbescheides bei mehrmonatiger Reise

Der Kläger hatte für sich und seine Lebensgefährtin eine fünfmonatige Kreuzfahrt in der höchsten Kategorie gebucht und die Kosten dafür und die auf dem Bordkonto gebuchten Ausflüge, Restaurant-, Frisör-, Spa- und Fitnessleistungen übernommen. Das FA ging von Gesamtaufwendungen 545.900 EUR aus (Buchung der Reise: 500.000 EUR; Flug D-E: 900 EUR; Ausflüge und Verpflegung: 45.00...mehr

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Verfahrensrechtliche Änderu... / 2. Vorabverständigungsverfahren (§ 89a AO)

Mit § 89a AO wird erstmals eine gesetzliche Rechtsgrundlage für Vorabverständigungsverfahren eingeführt. Die Regelung übernimmt die bisherige Verwaltungspraxis, ist allerdings für Vorabverständigungsverfahren nicht mehr nur auf die grenzüberschreitende Gewinnabgrenzung zwischen nahestehenden Personen und Gewinnzuordnung zu Betriebsstätten beschränkt, sondern wurde auf andere...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / VI. Auflagenanordnungen

Rz. 72 Mit Hilfe von Auflagen hat der Erblasser die Möglichkeit – zeitlich unbefristet – auf das Verhalten des mit der jeweiligen Auflage beschwerten Erben oder Vermächtnisnehmers Einfluss auszuüben. Er kann ihn auf diese Weise zu beinahe jeder Art von Leistung (Tun oder Unterlassen) verpflichten (§§ 1940, 2192 ff. BGB).[84] Um Unsicherheiten zu vermeiden, sollte der Erblass...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / d) Genehmigungsverfahren

Rz. 49 Vor dem Hintergrund der erwähnten Unsicherheiten empfiehlt es sich umso mehr, die Frage der Genehmigungsbedürftigkeit bestimmter Rechtsgeschäfte, z.B. der Gründung von Familiengesellschaften oder von Anteilsübertragungen, bereits vorab zu klären und beim zuständigen Gericht unter Schilderung der beabsichtigten Maßnahmen ein sog. Negativtestat zu beantragen. Mit der Er...mehr

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§ 24 Fremdmanagement im Fam... / IV. Bonus- und Tantiemeregelungen

Rz. 17 Wie bereits erwähnt steht die Anknüpfung von Bonus- bzw. Tantiemeregelungen allein an betriebswirtschaftliche Größen wie den Umsatz bzw. den Gewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres oftmals nicht im Einklang mit den eigentlichen Zielen der Eigentümerfamilie. Ist dies der Fall, sollte konsequenterweise von derartigen Anreizen Abstand genommen werden. Sinnvoll ist es dan...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / cc) Anteilsveräußerungen

Rz. 273 Bei der Veräußerung von GmbH-Anteilen ist – wie bei anderen Veräußerungsvorgängen auch – zwischen dem schuldrechtlichen Vertrag und der (zumeist darauf beruhende) Abtretung zu unterscheiden. Gemäß § 15 Abs. 4 S. 1 GmbHG bedarf bereits eine Vereinbarung, durch die eine Verpflichtung zur Abtretung eines Geschäftsanteils begründet wird, der notariellen Beurkundung.[292]...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / 4. Sicherung des Käufers

Rz. 103 Auch der Erwerber kann ein veritables Interesse an der Bestellung von Sicherheiten durch den Verkäufer haben. Dies gilt nicht nur in dem seltenen Fall, dass er vor der eigentlichen Eigentumsübertragung bereits Anzahlungen leistet, sondern vor allem hinsichtlich seiner möglicherweise be- bzw. entstehenden Rechte aus Gewährleistung bzw. Garantieabsprachen. Rz. 104 Mögli...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / V. Vereinbarung von Gleichstellungsgeldern

Rz. 104 Wenn das Vermögen des Übergebers nicht ausreicht, alle Abkömmlinge wirtschaftlich gleich zu behandeln, kann die Vereinbarung von Gleichstellungsgeldern sinnvoll sein. Voraussetzung ist allerdings, dass der Beschenkte/Übergeber bereit und wirtschaftlich in der Lage ist, seinen Geschwistern entsprechende Ausgleichszahlungen zu leisten. Rz. 105 Insoweit ist zunächst zu u...mehr

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§ 30 Betriebsaufspaltung / II. Beendigung

Rz. 93 Die Betriebsaufspaltung kann auf verschiedene Weise enden: Zunächst endet die Betriebsaufspaltung, wenn deren Voraussetzungen, also die sachliche oder personelle Verflechtung, wegfallen. Ebenso führt die Veräußerung des Besitzunternehmens oder die Veräußerung bzw. Aufgabe des Betriebsunternehmens zur Beendigung der Betriebsaufspaltung. Rz. 94 Wird die Betriebsaufspaltu...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / II. Inhalt des LoI/MoU

Rz. 48 Auch wenn die Gestaltung von LoIs ebenso individuell ist wie die Gestaltung von Unternehmenskaufverträgen, lassen sich doch ganz grundsätzlich folgende Aussagen treffen: Regelmäßig wird in einer Art Präambel der Stand der bislang erreichten Verhandlungsergebnisse zusammengefasst. Hierbei wird normalerweise auch die grundsätzliche Struktur der angestrebten Transaktion b...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / V. Schenkung unter Vereinbarung von Gleichstellungsgeldern

Rz. 135 Oftmals verfügt der Schenker neben dem zu übergebenden Unternehmen nicht über ausreichendes Vermögen, alle Abkömmlinge ohne Versilberung des Besitzes wirtschaftlich gleich zu behandeln. Nichtsdestotrotz besteht oftmals der Wunsch, zum einen das Vermögen in seiner Substanz, also gegenständlich, zu erhalten und in dieser Form weiterzugeben und andererseits eine – wenig...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / b) Grundsatz der Singularsukzession

Rz. 330 Soweit Personengesellschaftsanteile (sowohl die persönlich haftender Gesellschafter als auch Kommanditanteile) vererbt werden, fallen sie nach h.M. niemals als Ganzes einer etwa an die Stelle des Erblassers tretenden Erbengemeinschaft an.[456] Vielmehr spaltet sich der vererbte Gesellschaftsanteil (automatisch) auf und geht anteilig – entsprechend der jeweiligen Erbq...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 25.2 Nachzahlungen/Rückforderungen nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses

Aus den Satzungsregelungen ergeben sich keine Einschränkungen bezüglich der Zusatzversorgungspflicht von Entgelten, die nach Ende eines Beschäftigungsverhältnisses gezahlt werden. Damit stellen solche Entgelte nur dann kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt dar, wenn sie aus anderen – z.B. steuerrechtlichen Gründen – nicht mehr dem Zeitraum zugeordnet werden können, in de...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 15.4 Arbeitnehmer mit Anspruch auf Krankenbezüge (vergleichsweise frühere Regelung § 71 BAT)

Bei Arbeitnehmern, die bei Krankheit oder bei einer Kurmaßnahme (Arbeitsverhinderung infolge einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation) Anspruch auf Krankenbezüge bis zur Dauer von höchstens 26 Wochen (oder andere Fristen) haben, sind die Krankenbezüge als zusatzversorgungspflichtiges Entgelt mit dem Buchungsschlüssel 01 10 10 bzw. 01 10 11 zu melden; dar...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Pkw-Lieferung... / 5.2 Elektronische Übermittlung der zusammenfassenden Meldung

Bei der innergemeinschaftliche Lieferung eines neuen Fahrzeugs[1] muss der Fahrzeuglieferer bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem die Lieferung ausgeführt worden ist (Meldezeitraum), diese dem Bundeszentralamt für Steuern melden. Sind einem Unternehmer die Fristen für die Abgabe der Voranmeldungen um einen Monat verlängert worden[2] gilt diese Fristve...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Inhalt eines Wirkhinweises

Leitsatz 1. Für einen Wirkhinweis nach § 181 Abs. 5 Satz 2 AO ist der Hinweis erforderlich und ausreichend, dass die Feststellung für noch nicht verjährte Folgebescheide von Bedeutung ist. 2. Der Hinweis darf keine konkrete Zeitangabe zu der vermeintlichen Verjährung im Folgebescheidsverfahren enthalten, da Feststellungen zur Festsetzungsverjährung nur im Folgebescheid zu tre...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.4.1 Allgemeines

Rz. 90 Für Körperschaften hat das Erfordernis der Unternehmeridentität grundsätzlich keine Bedeutung, da Trägerin des Unternehmens von Körperschaften diese selbst sind. Folglich liegt ein Unternehmerwechsel vor, wenn eine Körperschaft ihr Unternehmen auf eine andere Körperschaft überträgt. Ein etwaiger Gewerbeverlust des übertragenden Rechtsträgers geht dann unter. Ergeben k...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.4.4 Fortführungsgebundener Verlustvortrag (§ 10a S. 11 und 12 GewStG)

Rz. 103a Nach § 10a S. 11 GewStG ist auf die Fehlbeträge § 8d KStG entsprechend anzuwenden, wenn ein fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d KStG gesondert festgestellt wurde. Unterbleibt eine Feststellung nach § 8d Abs. 1 S. 8 KStG, weil keine nicht genutzten Verluste nach § 8c Abs. 1 S. 1 KStG vorliegen, findet nach § 10a S. 12 GewStG auf Antrag § 8d KStG auf die F...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 3.2.2 Verjährung und Verwirkung

Rz. 47 Der Eintritt der Festsetzungsverjährung [1] ist grundsätzlich für jeden Gesamtschuldner gesondert zu prüfen.[2] Im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten wirkt die mit dem Beginn einer Außenprüfung verbundene Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 AO nur gegenüber dem Ehegatten, der Adressat der Prüfungsanordnung war.[3] Bis zum Inkrafttreten des § 171 Abs. 15 AO wurde d...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 1.1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 § 10a S. 1 und 2 GewStG regelt die Kürzung des Gewerbeertrags des Abzugsjahrs um Fehlbeträge, die in vorangegangenen Erhebungszeiträumen entstanden sind (Rz. 29ff.). Nach § 10a S. 1 GewStG wird der Gewerbeertrag des Abzugsjahrs bis zu einem Betrag von 1 Mio. EUR um die Fehlbeträge gekürzt, die sich bei der Ermittlung des Gewerbeertrags für die vorangegangenen Erhebungs...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 18 Es gilt das GewStG i. d. F. der Bekanntmachung v. 15.10.2002.[1] Bestandteil dieses Gesetzes war auch § 10a GewStG. § 10a GewStG wurde zuletzt durch Gesetz v. 21.12.2020[2] geändert. Rz. 19 Gesetz v. 23.12.2003 [3]: Nach § 10a S. 1 GewStG ist ein betragsmäßig unbeschränkter Verlustabzug nur noch bis zu einem Gewerbeertrag von 1 Mio. EUR möglich. Ein überschießender Gewe...mehr

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Geldbußen, Ordnungsgelder u... / 4 Geldbußen: Kein Betriebsausgabenabzug

Zu den Geldbußen gehören alle Sanktionen, die nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland so bezeichnet sind, insbesondere Geldbußen nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht (OWiG). Hierzu gehören gemäß § 30 OWiG auch Geldbußen gegen juristische Personen oder Personenvereinigungen, Geldbußen nach den berufsgerichtlichen Gesetzen des Bundes oder der Länder, z. B. der Bundesrechtsa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.3.2 Information über Ort und Zeit der Ermittlungshandlungen (Abs. 1 S. 2)

Rz. 5b Um die Beteiligungsrechte ausüben zu können, muss die Finanzbehörde über die Vornahme der Ermittlungshandlungen vorab informiert sein. Daher sieht § 403 Abs. 1 S. 2 AO vor, dass sie rechtzeitig über Ort und Zeit der Maßnahme informiert werden soll. Bei der Entscheidung über die Beteiligung steht der Staatsanwaltschaft kein Ermessen zu. Die Information muss grundsätzli...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 2. Frist und Formalien

Rz. 182 Die Anschließung ist grundsätzlich (nur) zulässig bis zum Ablauf einer dem Berufungsbeklagten gesetzten – und ggf. verlängerten[605] – Frist zur Berufungserwiderung (§ 524 Abs. 2 S. 2 ZPO). Solange keine – oder zumindest keine wirksame (§ 329 Abs. 2 S. 2 ZPO)[606] – Erwiderungsfrist gesetzt ist, ist die Anschließung noch möglich.[607] Die Frist erfasst auch den Strei...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / II. Fristen

1. Berufungsfrist Rz. 58 Die für die Einlegung der Berufung zu beachtende Berufungsfrist beträgt einen Monat und beginnt grundsätzlich mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils,[180] spätestens aber mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung (§ 517 ZPO).[181] Die Zustellung[182] einer beglaubigten Abschrift des vollständigen Urteils reicht – se...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / b) Isoliertes Prozesskostenhilfegesuch

Rz. 80 Beschränkt sich die unterlegene Partei auf ein innerhalb der Rechtsmittelfrist eingereichtes – "isoliertes" – Prozesskostenhilfegesuch (oder bringt sie ein solches neben einer unzulässigen Berufung an),[272] so wahrt dieses zwar weder die Berufungs- noch die Berufungsbegründungsfrist.[273] Der Partei kann aber, wenn sie dies innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist beantr...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / VII. Reisevertrag

Rz. 157 § 651a BGB a.F.: Vertragstypische Pflichten beim Reisevertrag (1) Durch den Reisevertrag wird der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Reisenden eine Gesamtheit von Reiseleistungen (Reise) zu erbringen. Der Reisende ist verpflichtet, dem Reiseveranstalter den vereinbarten Reisepreis zu zahlen. (…) § 651e BGB a.F.: Abhilfe (1) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die ...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 2. Berufungsbegründungsfrist

Rz. 65 Die Frist für die Berufungsbegründung beträgt zwei Monate und beginnt ebenfalls grundsätzlich mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung (§ 520 Abs. 2 S. 1 ZPO). Eine unzulängliche Berufungsbegründung (siehe Rdn 118 ff.) kann nach Fristablauf nicht mehr geheilt werden.[219] Der ...mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / E. Anzeige an die Zulassungsbehörde

Rz. 39 Die Anzeige des Versicherers an die Zulassungsbehörde über das Nichtbestehen oder die Beendigung des Versicherungsverhältnisses (§ 117 Abs. 2 VVG) hat die Wirkung, dass die Haftung des Versicherers gegenüber dem Dritten entfällt. Sie wirkt in Ansehung des Dritten erst mit dem Ablauf eines Monats, nachdem der Versicherer diesen Umstand der hierfür zuständigen Stelle an...mehr

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§ 21 Verjährung / VII. Spezialgesetze

Rz. 38 HPflG, LuftVG, StVG und UmweltHG regeln die Verjährung nicht eigenständig, sondern verweisen umfassend auf die Verjährungsvorschriften für unerlaubte Handlungen nach dem BGB und damit, seitdem § 852 BGB a.F. im allgemeinen Verjährungsrecht aufgegangen ist, auf §§ 194 ff. BGB.[77] Rz. 39 Daneben enthalten StVG und LuftVG aber auch gesetzliche Verwirkungstatbestände (§ 1...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 3. Berechnung

Rz. 72 Für die Berechnung der Berufungs- und der Berufungsbegründungsfrist gelten § 222 ZPO, §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 und 3 BGB . Fällt der letzte Tag der ursprünglichen Begründungsfrist auf einen Samstag, Sonntag oder allgemeinen Feiertag und wird die Frist um einen bestimmten Zeitraum – beispielsweise einen Monat – verlängert, dann beginnt (auch) der verlängerte Teil der F...mehr

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§ 21 Verjährung / A. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 1 § 194 BGB: Gegenstand der Verjährung (1) Das Recht, von einem anderen ein Tun oder ein Unterlassen zu verlangen (Anspruch), unterliegt der Verjährung. (…) § 195 BGB: Regelmäßige Verjährungsfrist Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. § 197 BGB: Dreißigjährige Verjährungsfrist (1) In 30 Jahren verjähren, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, (...)mehr

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§ 12 Schadensersatzbegriff / A. Schadensersatzbegriff

Rz. 1 § 249 BGB: Art und Umfang des Schadensersatzes (1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. (2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderl...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / 1. Versicherungssachen

Rz. 156 Bis zum 31.12.2007 war ein Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Anspruch auf die Leistung nicht innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend gemacht wurde, wobei die Frist erst begann, nachdem der Versicherer dem Versicherungsnehmer gegenüber den erhobenen Anspruch unter Angabe der mit dem Ablauf der Frist verbundenen Rechtsfolge schriftli...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 1. Berufungsfrist

Rz. 58 Die für die Einlegung der Berufung zu beachtende Berufungsfrist beträgt einen Monat und beginnt grundsätzlich mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils,[180] spätestens aber mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung (§ 517 ZPO).[181] Die Zustellung[182] einer beglaubigten Abschrift des vollständigen Urteils reicht – seit 1.7.2014 – aus...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / a) Einlegung der Berufung und damit verbundenes Prozesskostenhilfegesuch

Rz. 74 Die unmittelbare Einlegung der Berufung ist allerdings mit dem Nachteil verbunden, dass bei Ablehnung des Prozesskostenhilfegesuchs die anfallenden Kosten – insbesondere auch bei einer Berufungsrücknahme (§ 516 Abs. 3 S. 1 ZPO) – von der Partei selbst aufzubringen sind. Im – parallel dazu betriebenen – Prozesskostenhilfeverfahren findet eine Kostenerstattung nicht sta...mehr

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§ 21 Verjährung / 2. § 199 Abs. 3 BGB

Rz. 32 Sonstige Schadensersatzansprüche, im hier interessierenden Zusammenhang vor allem solche wegen der Verletzung von Eigentum und Vermögen, verjähren nach § 199 Abs. 3 BGB entweder mit Ablauf von zehn Jahren nach Schadenseintritt oder 30 Jahre nach Vornahme der Verletzungshandlung – je nachdem, welche Frist früher endet.mehr