Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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§ 33 Planfeststellungsrecht / I. Überblick

Rz. 2 Für die Verwirklichung bestimmter baulicher Vorhaben sehen Bundes- und Landesgesetze die Durchführung eines besonderen förmlichen Verwaltungsverfahrens vor. Diese unter dem verfahrensrechtlichen Vorbehalt der Planfeststellung stehenden Vorhaben werden – im Unterschied etwa zur Gesamtplanung genannten Bauleitplanung – als Fachplanung bezeichnet.[1] Wo das Fachplanungsrec...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / VI. Muster: Spaltungsbeschluss mit Verzichtserklärungen

Rz. 41 Muster 43.11: Spaltungsbeschluss mit Verzichtserklärungen Muster 43.11: Spaltungsbeschluss mit Verzichtserklärungen UR-Nr.: _____/_____ Verhandelt zu _____ am _____ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _____ mit Amtssitz in _____ erschienen heute: _____ Die Erschienenen baten um Beurkundung des nachstehenden Spaltungsbeschlusses und erklärten: I. Präambel Die Erschienenen als Ge...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 6. Muster: Einspruch und Antrag auf Wiedereinsetzung

Rz. 52 Muster 39.5: Einspruch und Antrag auf Wiedereinsetzung Muster 39.5: Einspruch und Antrag auf Wiedereinsetzung An das Finanzamt Bonn-Außenstadt Identifikationsnr.: 12/345/678/912; Herr M. Müller, Maxstraße 35, 53111 Bonn Namens und in Vollmacht unseres o.a. Mandanten beantragen wir Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Hinblick auf die Versäumung der Rechtsbehelfsfrist f...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / IV. Muster: Treuhandvertrag nach Aufnahme der künftigen Komplementär-GmbH in die formwechselnde GmbH mit auflösend bedingter treuhänderischer Geschäftsanteilsübertragung und aufschiebend bedingter Rückabtretung des damit verbundenen Kapitalanteils

Rz. 57 Muster 43.14: Treuhandvertrag nach Aufnahme der künftigen Komplementär-GmbH in die formwechselnde GmbH mit auflösend bedingter treuhänderischer Geschäftsanteilsübertragung und aufschiebend bedingter Rückabtretung des damit verbundenen Kapitalanteils Muster 43.14: Treuhandvertrag nach Aufnahme der künftigen Komplementär-GmbH in die formwechselnde GmbH mit auflösend bed...mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 1. Rücknahmepflichten

Rz. 43 Der Hersteller ist auch ohne ausdrückliche Vereinbarung zur Rücknahme von Vertragswaren bei Beendigung des Vertragshändlervertrages aufgrund der nachvertraglichen Treuepflicht oder als Schadensersatzleistung zum Rückkauf des restlichen Warenlagers, das der Vertragshändler zu unterhalten hatte, verpflichtet,[115] unabhängig von einer etwaigen Verantwortlichkeit für die...mehr

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§ 8 Bankrecht / 2. Anmerkungen zum Muster

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§ 1 Aktienrecht / 4. Einberufungsfrist und -form, Inhalt

Rz. 105 Die Einberufungsfrist beträgt mindestens 30 Tage und verlängert sich um die Tage einer satzungsmäßigen Anmeldefrist, § 123 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 5 AktG. Die Einberufung hat in den Gesellschaftsblättern – und damit im Bundesanzeiger – unter Angabe von Firma, Sitz, Zeit und Ort sowie den Teilnahmebedingungen zu erfolgen, § 121 Abs. 4 S. 1 AktG. Zudem ist in der Einber...mehr

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§ 1 Aktienrecht / IV. Muster: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

Rz. 109 Muster 1.23: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung Muster 1.23: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung der Gebrüder Meyer Werkzeugmaschinen Holding Aktiengesellschaft am Freitag, den 25.6.2021, 10.00 Uhr, in den Räumen der Gesellschaft in 68000 Mannheim, Augustaanlage 1 ein. Die Tagesordnung...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / IV. Muster: Beschluss effektive Kapitalerhöhung mit Übernahmeerklärung

Rz. 270 Muster 17.32: Beschluss effektive Kapitalerhöhung mit Übernahmeerklärung Muster 17.32: Beschluss effektive Kapitalerhöhung mit Übernahmeerklärung Verhandelt zu Frankfurt am _____ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _____ mit dem Amtssitz in _____ erschien Herr Felix Knall, wohnhaft Oststraße 10, 60000 Frankfurt, Kaufmann, geb. am 1.12.1958 – dem Notar von Person bekannt – De...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / IV. Muster: Gewerberaummietvertrag (Mietvertrag über ein Ladenlokal)

Rz. 40 Muster 31.2: Gewerberaummietvertrag (Mietvertrag über ein Ladenlokal) Muster 31.2: Gewerberaummietvertrag (Mietvertrag über ein Ladenlokal) Mietvertrag zwischen der Firma _____, – Vermieterin – und der Firma _____, – Mieterin – § 1 Mietobjekt Die Vermieterin vermietet an die Mieterin zum Betriebe eines Einzelhandelsgeschäftes das in dem Hause _____ belegene Ladenlokal, besteh...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / a) Muster des lateinischen Notariats (U.I.N.L.) für eine notarielle Generalvollmacht

Rz. 131 Muster 22.16: Muster des lateinischen Notariats (U.I.N.L.) für eine notarielle Generalvollmacht Muster 22.16: Muster des lateinischen Notariats (U.I.N.L.) für eine notarielle Generalvollmacht Generalvollmacht Verhandelt zu _____ am _____ Vor mir, Notar _____ erschien: Herr/Frau _____ Der Vollmachtgeber bestellt hierdurch zu seinem Generalbevollmächtigten _____ und erteilt ...mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 2. Ordentliche Kündigung

Rz. 38 Aufgrund der Qualifizierung des Vertragshändlervertrages als Dauerschuldverhältnis ist die ordentliche Kündigung des Vertrages auch ohne besondere Vereinbarung möglich. Hinsichtlich der Form der Kündigung ergeben sich keine Besonderheiten.[97] Es ist grds. nicht möglich, nur Teile des Vertragshändlervertrages zu kündigen, es sei denn, im Händlervertrag ist ein entspre...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / XI. Muster: Genehmigtes Kapital

Rz. 277 Muster 17.37: Genehmigtes Kapital Muster 17.37: Genehmigtes Kapital Verhandelt zu Frankfurt am _____ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _____ mit dem Amtssitz in _____ erschien Herr Felix Knall, wohnhaft Oststraße 10, 60000 Frankfurt, Kaufmann, geb. am 1.12.1958 – dem Notar von Person bekannt –. Der Erschienene erklärte, nicht für sich selbst, sondern als alleinvertretungsb...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / 5. Fortsetzungsfeststellungsklage

Rz. 29 Hat sich der angegriffene VA bzw. das Recht auf Erlass eines VA erledigt, bevor das Gericht über die Klage entschieden hat, besteht die Möglichkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage. Dies gilt grds. unabhängig davon, ob das erledigende Ereignis vor oder nach Klageerhebung eingetreten ist; bei vorzeitiger Erledigung ist die Erhebung einer Klage nicht an die Fristen ...mehr

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§ 23 Internationales Zivilp... / c) Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen (EuGFVO)

Rz. 52 Zudem können Gläubiger auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen (EuGFVO)[142] Forderungen[143] bis 5.000 EUR vor dem zuständigen Gericht des Schuldners innerhalb der EU (mit Ausnahme Dänemarks) geltend machen.[144] In Deutschland ist das Klageverfahren nach der EuGFVO in den §§ 1097–1109 Z...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Einstweilige Verfügung auf Beschäftigung, Weiterbeschäftigung

Rz. 721 Beim Anspruch auf Beschäftigung ist zu unterscheiden zwischen dem allgemeinen Beschäftigungsanspruch bei Freistellung, im Falle der Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist und dem Weiterbeschäftigungsanspruch bei Kündigung nach Ablauf der Kündigungsfrist.mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (1) Rechtliche Grundlagen

Rz. 208 Der für Veränderungen der Untersuchungs-/Rügepflichten nach § 377 HGB in Einkauf-AGB maßgebliche § 307 BGB verbietet ein umfassendes Abbedingen des § 377 HGB bei "offenen Mängeln". Dies soll jedenfalls mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung (Abwehrmöglichkeit des Lieferers aufgrund des § 377 HGB) nicht vereinbar sein.[317] In welchem Umfang jedoch e...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / G. Muster: Verfassungsbeschwerde (betr. zivilrechtliche Entscheidung)

Rz. 30 Muster 49.1: Verfassungsbeschwerde (betr. zivilgerichtliche Entscheidung) Muster 49.1: Verfassungsbeschwerde (betr. zivilgerichtliche Entscheidung) An das Bundesverfassungsgericht Schlossbezirk 3 76131 Karlsruhe Verfassungsbeschwerde In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde _____ – Beschwerdeführer – Prozessbevollmächtigter: _____ gegen das Urteil des Landgerichts _____–...mehr

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§ 37 Sozialrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 19 Für die Erbringung von Pflegeleistungen sind nicht nur verschiedene Leistungsträger zuständig, sondern rechtlich zu unterscheiden sind auch verschiedene Formen der Pflege: Die häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V wird im eigenen Haushalt durch ambulante Pflegekräfte (dazu § 132 SGB V) erbracht, wenn Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist oder wenn...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.5.1.4 Entscheidung über den Insolvenzantrag

Rz. 42 Nach der Einreichung eines Insolvenzantrags kann das Insolvenzgericht bis zur Entscheidung über den Antrag verschiedene Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse treffen.[1] Diese sind im Einzelnen in § 21 InsO geregelt.[2] In Betracht kommen insbesondere die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters und die Anordnung eines vorläufigen Verfügungsverbots.[3] Ge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.14.1 Restschuldbefreiungsverfahren

Rz. 168 Nach §§ 286ff. InsO kann eine natürliche Person beantragen, von den im Insolvenzverfahren nicht erfüllten Verbindlichkeiten befreit zu werden.[1] Dieses Restschuldbefreiungsverfahren wurde durch die InsO neu in das deutsche Insolvenzrecht eingeführt.[2] Aus verschiedenen Gründen erfolgte eine teilweise Neuregelung durch das InsO-Änderungsgesetz 2001. Insbesondere ist...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.11.7 ErbSt/SchenkSt

Rz. 152a Eine Insolvenz während der Frist des § 13a Abs. 5 ErbStG, die eine geerbte Beteiligung an einer Gesellschaft betrifft, führt nicht zu einer Unbilligkeit der Geltendmachung der ErbSt.[1] Auch im Fall einer Veräußerung im Rahmen einer Insolvenz während der Frist ist die Nachsteuer gem. § 13a Abs. 5 ErbStG nach Ansicht der Rspr. festzusetzen, da eine teleologische Redu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.5.1.1 Insolvenzantrag

Rz. 30 Nach § 13 InsO wird das Insolvenzverfahren nur auf Antrag und bei Vorliegen eines der Insolvenzgründe eröffnet.[1] Antragsberechtigte sind grundsätzlich neben dem Schuldner die Insolvenzgläubiger. § 13 InsO wurde durch das ESUG erheblich erweitert.[2] Der Schuldner hat demnach in dem schriftlichen Antrag verschiedene Angaben zu machen. Diese wurden zwar auch nach der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.1 Allgemeines zur InsO

Rz. 8 Die InsO, die durch Gesetz v. 5.10.1994[1] eingeführt wurde, ist zum 1.1.1999 in Kraft getreten. Sie hat die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Gesetze, insbesondere die über 100 Jahren geltende KO, abgelöst und teilweise zu einer erheblichen Änderung der rechtlichen Lage geführt. Dies betrifft insbesondere auch die Behandlung von Steuerforderungen in einem Insolvenzver...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.10.2 Vorsteuerabzug in der Insolvenz

Rz. 120 Für den Vorsteuerabzug ergeben sich in der Insolvenz zunächst keine Besonderheiten. Da der Schuldner Unternehmer bleibt, bleibt er auch zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn die allgemeinen Voraussetzungen des § 15 UStG erfüllt sind. Soweit es sich bei der geltend gemachten Vorsteuer um solche handelt, die auf Leistungen entfällt, die vor der Eröffnung des Insolvenzver...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. § 110 AO – Wiedereinsetzung bei Versand am letzten Tag der Frist

Das FG hat entschieden, dass eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht kommt, wenn ein Einspruch am letzten Tag der der Frist durch ein Versehen aufgrund einer Verwechslung der Faxnummer an ein unzuständiges FA gesandt wird. Es gehe zu Lasten der Kläger, die die Feststellungslast dafür tragen, dass sie bzw. ihre Vertreter an der Versäumung der Einspruchsfr...mehr

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Ist das Finanzamt bei der A... / 2. Zwei- bis dreistufige Verfahresnausgestaltung

Das Verfahren selbst ist zwei- bzw. dreistufig ausgestaltet. Auf der ersten Stufe prüft die ZfA auf der Grundlage der ihr übermittelten Daten, ob und in welcher Höhe ein Zulageanspruch besteht (§ 90 Abs. 1 S. 1 EStG). Die Richtigkeit der Daten wird an dieser Stelle nicht überprüft. Bejaht die zentrale Stelle einen entsprechenden Anspruch, veranlasst sie die Auszahlung an den ...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / aa) Allgemeines

Rz. 46 Rechtstechnisch lassen sich Rückabwicklungsvorbehalte sowohl mit Hilfe von Widerrufsrechten als auch durch die Vereinbarung von Rücktrittsrechten umsetzen. Regelungsbedürftig ist mitunter auch, innerhalb welcher Fristen ein Rückabwicklungsrecht ausgeübt werden kann bzw. muss. Der Gesetzgeber geht in § 529 Abs. 1 BGB von einer zehnjährigen Frist seit der Leistung des Ge...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / ff) Nachhaftungsbegrenzung für den Veräußerer (§ 26 HGB)

Rz. 250 Soweit der Erwerber eines Einzelunternehmens den Gläubigern gegenüber nach § 25 Abs. 1 oder Abs. 3 HGB haftet, führt dies gleichzeitig zu einer zeitlichen Beschränkung der Nachhaftung des Veräußerers. Insoweit ist wie folgt zu unterscheiden: Für bereits vor der Übertragung begründete Verbindlichkeiten haftet der Veräußerer nur, wenn sie vor Ablauf von fünf Jahren nach...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / I. Grundlagen

Rz. 6 Im Rahmen der Testamentsvollstreckung muss generell zwischen einer in der Regel kurz andauernden Abwicklungstestamentsvollstreckung und einer auf einen längeren Zeitraum ausgerichteten Verwaltungstestamentsvollstreckung unterschieden werden. Was die Abwicklungstestamentsvollstreckung betrifft, so besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass diese sowohl bei Anteilen an P...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / 4. Wahlrecht nach § 139 HGB

Rz. 344 Soweit der Erbe durch Erbgang Gesellschafter einer OHG bzw. Komplementär einer KG geworden ist, kann er gem. § 139 Abs. 1 bis 3 HGB wählen, ob er unter Aufrechterhaltung der persönlichen Haftung Gesellschafter bleiben oder die Fortdauer seiner Gesellschafterstellung von der Einräumung des Kommanditistenstatus abhängig machen will.[502] Das Wahlrecht ist höchstpersönli...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / II. Ausschlagung

Rz. 3 Während die Annahme der Erbschaft (als nicht empfangsbedürftige, einseitige Willenserklärung) von den gesetzlichen Vertretern des Minderjährige, also den Eltern, jederzeit abgegeben werden kann, ohne dass hierfür eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich wäre, bedarf der gesetzliche Vertreter zur Ausschlagung der Erbschaft grundsätzlich der familiengerichtlich...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / IV. Zeitliche Begrenzung

Rz. 25 Auch wenn die Anzahl der Nacherbfälle nicht beschränkt ist, somit der erste Nacherbe gegenüber dem zweiten und weiteren Nacherben zugleich Vorerbe sein kann,[40] ist die Anordnung mehrerer Nacherbfolgen zeitlich begrenzt (§ 2109 BGB). Die Wirksamkeit der Anordnung der Vor- und Nacherbeinsetzung wird auf 30 Jahre beschränkt (§ 2109 BGB), um eine übermäßig lange Bindung...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / d) Überführung eines einzelnen Wirtschaftsgutes in ein anderes Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen

Rz. 418 § 6 Abs. 5 EStG regelt die Fälle der Überführung eines einzelnen Wirtschaftsgutes von einem Betriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen und gleichgestellte Fallkonstellationen. Soweit die inländische Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist, erfolgt die Überführung zwingend zu den Buchwerten und damit ohne Realisierung stil...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / b) Rückübertragungsgründe

Rz. 25 Insoweit stellt sich zunächst die Frage, wie die Fälle, in denen eine Rückabwicklung verlangt werden kann, zu definieren sind. Aus der Sicht des Schenkers wäre – auf den ersten Blick – eine freie Entscheidungsmöglichkeit wünschenswert, würde sie es ihm doch ermöglichen, sehr flexibel auf Veränderungen der Umstände zu reagieren. Ganz anders sieht die Lage aus der Persp...mehr

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§ 11 Pflichtteilsrecht in d... / III. (Frühzeitige) lebzeitige Übertragung

Rz. 36 Durch die Änderung von § 2325 Abs. 3 BGB im Zuge der Erbrechtsreform 2010 ist auch die lebzeitige Übertragung von Unternehmen – jedenfalls aus pflichtteilsrechtlicher Sicht – deutlich attraktiver geworden. Die ratierliche Abschmelzung des in die Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs einzubeziehenden Werts der lebzeitigen Zuwendungen führt dazu, dass die mit P...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / VIII. Pflichtteilsansprüche

Rz. 37 Auch bei der lebzeitigen Übergabe einer Praxis bzw. Kanzlei an den Nachfolger ist durch den Berater die spätere Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen zu bedenken. Dies ist insbesondere dann nötig, wenn ein Teil der Praxis oder Kanzlei unentgeltlich, zu einem geringeren Wert oder aber (lediglich) unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs, ansonsten aber unentgeltlich übe...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / dd) Verfahrensrechtliche Gesichtspunkte, § 13a Abs. 4 ErbStG

Rz. 183 Die Ausgangslohnsumme und die Anzahl der Beschäftigten sind nach § 13a Abs. 4 ErbStG [263] für jede zum begünstigten Vermögen gehörende wirtschaftliche Einheit bzw. für jeden Betrieb durch das jeweils örtlich zuständige Betriebsfinanzamt (§ 152 Nr. 1–3 BewG) zu ermitteln und gesondert festzustellen. Gleiches gilt für die Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen.[26...mehr

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§ 16 Vollmachten / 3. Abgrenzung zur Testamentsvollstreckung

Rz. 21 Darin liegt auch ein wesentlicher Unterschied zur Testamentsvollstreckung, die ja von den Erben keineswegs widerrufen werden kann. Der Testamentsvollstrecker als solcher ist unabhängiger Inhaber eines Amtes, während der Bevollmächtigte eine von den Erben abhängige Rechtsstellung innehat.[21] Wie bereits erwähnt, liegt ein wesentlicher Unterschied zwischen Testamentsvol...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / 5. Abwerbeverbot

Rz. 37 Mitunter hängt der Erfolg des zum Verkauf stehenden Unternehmens ganz wesentlich von der Mitarbeit bestimmter Schlüsselpersonen ab. In diesen Fällen wird oftmals in die Vertraulichkeitsvereinbarung auch ein Abwerbeverbot integriert, demzufolge es dem Erwerbsinteressenten untersagt wird, Mitarbeiter des Zielunternehmens binnen einer bestimmten Frist (z.B. zwei Jahre) s...mehr

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Ist das Finanzamt bei der A... / 8. Gewährung umfassenden Rechtsschutzes

Nach Ansicht des X. Senat sei seine Gesetzesauslegung auch zur Gewährung umfassenden Rechtsschutzes notwendig. Denn die in § 90 Abs. 4 S. 2 EStG genannte Frist für den Antrag auf Festsetzung der Zulage werde in vielen Fällen bereits abgelaufen sein, bevor der Steuerpflichtige von der fehlerhaften Mitteilung überhaupt erfahren habe. Mit dem Instrument des Antrags auf Festsetz...mehr

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§ 17 Familienholding / I. Dauer der Gesellschaft – Kündigung

Rz. 97 Familiengesellschaften sind keine Gelegenheitsgesellschaften. Sie sind regelmäßig auf eine lange Dauer angelegt. Kündigungen sollen in der Regel nur unter erschwerten Bedingungen möglich sein. Insbesondere dürfen ihre Folgen aber die Mitgesellschafter nicht unvorbereitet treffen. Vor diesem Hintergrund bietet es sich an, das Kündigungsrecht für einen möglichst langen ...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / d) Auswirkungen eines Verstoßes gegen die Behaltensvorschriften auf den Lohnsummentest

Rz. 199 Wird das gesamte begünstigte Vermögen vor Ablauf der Frist von fünf Jahren ohne entsprechende Reinvestition veräußert oder aufgegeben und gleichzeitig die anteilig zu ermittelnde Mindestlohnsumme unterschritten, ist der Verschonungsabschlag zu kürzen.[290] Die wegfallenden Verschonungsabschläge wegen der schädlichen Verfügung über das begünstigte Vermögen und wegen d...mehr

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§ 17 Familienholding / 1. Grundsätzliches

Rz. 72 § 13a Abs. 9 S. 1 Nr. 1–3 ErbStG regelt die Anforderungen an die gesellschaftsvertraglichen Regelungen. Die dort genannten besonderen Vereinbarungen müssen kumulativ vorliegen[147] und auch tatsächlich "gelebt" werden.[148] Außerdem müssen diese Voraussetzungen nicht nur im Übertragungszeitpunkt erfüllt sein, sondern nach § 13a Abs. 9 S. 4 ErbStG wenigstens zwei Jahre...mehr

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§ 19 Poolvereinbarungen / 1. Einheitliche Stimmrechtsausübung

Rz. 49 Erforderlich ist eine Verpflichtung, das Stimmrecht bei der Gesellschaft einheitlich auszuüben. Insoweit sollte klargestellt werden, dass dies sowohl für Beschlussfassungen als auch für Wahlen bei der Gesellschaft gilt. Darüber hinausgehende Beschränkungen, etwa des Antrags-, des Klage-, des Anfechtungs- und/oder Auskunftsrechts sind aber weder erforderlich noch sinnv...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / b) Besteuerung des Veräußerungserlöses

Rz. 348 Die Veräußerung privater Immobilien richtet sich nach den §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Steuerpflichtige private Veräußerungsgeschäfte liegen vor, wenn der Zeitraum zwischen der Anschaffung und der Veräußerung der Immobilie nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Ausgenommen von einer Besteuerung sind Immobilien, die im gesamten Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fer...mehr

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§ 23 Beirat im Unternehmen / III. Beiratsordnung

Rz. 21 Wie sich der Beirat organisiert, also sein Zusammenwirken, wird nicht auf der Ebene des Gesellschaftsvertrages geregelt, vielmehr bedarf es hierfür einer Geschäftsordnung für den Beirat, auch Beiratsordnung genannt.[29] Die Geschäftsordnung kann durch die Gesellschafter vorgegeben werden, es kann aber auch den Beiräten selbst überlassen werden, eine entsprechende Gesc...mehr

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§ 11 Pflichtteilsrecht in d... / II. Eintrittsklausel

Rz. 26 In den Fällen der Eintrittsklausel wird die Gesellschaft zunächst – wie bei der Fortsetzungsklausel – unter den überlebenden Gesellschaftern fortgesetzt. Dies gilt unabhängig davon, ob das Eintrittsrecht einem oder mehreren Erben oder einem fremden Dritten zusteht.[45] Denn die Eintrittsberechtigten haben lediglich das Recht (Option), in die Gesellschaft einzutreten. ...mehr

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§ 27 Betriebsverpachtung / I. Anforderungen und Zeitpunkt der Betriebsaufgabe

Rz. 43 Will der Verpächter die Rechtsfolgen der Betriebsfortführung ausschalten, muss er nach § 16 Abs. 3b S. 1 Nr. 1 EStG die Aufgabe seines Betriebs erklären. Die Ausübung der Erklärung muss ausdrücklich und eindeutig gegenüber dem Finanzamt erfolgen. Es ist keine bestimmte Form für die Aufgabeerklärung vorgeschrieben.[81] Es genügt jedoch nicht, die Verpachtungseinkünfte ...mehr

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Ist das Finanzamt bei der A... / V. Fazit

Die Urteile des X. Senats enthalten eine wichtige Klarstellung, die neuen Argumentationsformen der Finanzverwaltung Grenzen setzt. Probleme der zunehmenden Verfahrensautomatisierung...: Die Finanzverwaltung führt immer weitere automatisierte Verfahren ein, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Der X. Senat hatte bereits früher das Verfahren über die Gewährung einer Zulage für Altersv...mehr