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Möglichkeiten energetischer Sanierung / 1.3.1 Energieausweis

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Der Energieausweis ist ein nützliches Instrument, um die Energieeffizienz eines Gebäudes zu bewerten und erste potenzielle Verbesserungsmöglichkeiten zu identifizieren. Er kann Gebäudeeigentümern, -verwaltern und -nutzern eine wertvolle erste Entscheidungshilfe sein, da er dafür da ist, die energetische Qualität zu dokumentieren.

Der Gebäudeenergieausweis ist ein Dokument, das verschiedene Kennzahlen und Informationen zur energetischen Qualität eines Gebäudes enthält (siehe ausführlich Kap. 6). Er ist 10 Jahre gültig und muss nach Ablauf dieser Frist neu erstellt werden, sofern das Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet werden soll. Das gilt sowohl für den Verbrauchs- als auch für den Bedarfsausweis. Ebenfalls kann nach umfassenden Sanierungen oder Änderungen am Gebäude ein neuer Energieausweis erforderlich sein, auch wenn die ursprüngliche Gültigkeitsdauer noch nicht abgelaufen ist. Ein aktualisierter Ausweis kann dann die Verbesserungen in der Energieeffizienz des Gebäudes abbilden (siehe dazu Kap. 7).

 

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis – welcher ist aussagekräftiger?

Es gibt 2 Arten von Energieausweisen:

  • Verbrauchsausweis

    Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch des Gebäudes, der in der Regel aus den letzten 3 Jahren ermittelt wird. Dabei wird der Endenergieverbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/(m2·a)) angegeben. Diese Form des Energieausweises ist weniger genau, da der tatsächliche Verbrauch von vielen Faktoren abhängt, wie dem Verhalten der Bewohner oder den Wetterbedingungen in den betrachteten Jahren. Er spiegelt eigentlich nur die Gewohnheiten der Nutzer der Vergangenheit wider.

  • Bedarfsausweis

    Der Bedarfsausweis hingegen basiert auf einer detaillierten Analyse des Gebäudes, einschließlich der Gebäudehülle, der Heizun...

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