Fachbeiträge & Kommentare zu Fremdkapital

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Eigen- oder Fremdkapital?

Rz. 337 [Autor/Zitation] Beim Genussrechtsemittenten bestehen grds. drei Möglichkeiten der Bilanzierung des überlassenen Genussrechtskapitals (vgl. auch Reiner in MünchKomm. HGB5, § 266 Rz. 98; Schubert/Hargarten in Beck BilKomm.14, § 266 HGB Rz. 191; zu abweichenden Ansichten s. Rz. 346): Passivierung als Fremdkapital; erfolgsneutrale (unmittelbare) Einstellung ins Eigenkapita...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Umwandlungen von Fremdkapital in Eigenkapital

Rz. 113 [Autor/Zitation] Steuerbilanziell resultiert aus dem Forderungsverzicht eines Gesellschafters gegenüber der KapGes. im Falle einer werthaltigen Forderung eine verdeckte Einlage (s. auch Rz. 455). Im Rahmen der verdeckten Einlage wird der auf Ebene der KapGes. durch den Wegfall der Verbindlichkeit entstehende Buchgewinn in Höhe des werthaltigen Teils der korrespondiere...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Angaben über die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 149 [Autor/Zitation] Abs. 2 Nr. 4 transformiert die in Art. 12 Abs. 8 Satz 2 Bilanz-RL (2013/34/EU) – ehemals Art. 35 Abs. 4 Satz 2 4. EG-RL – enthaltene Verpflichtung, die Aktivierung von Fremdkapitalzinsen "im Anhang zu erwähnen". Danach müssen KapGes., die zulässigerweise vom Bewertungswahlrecht des § 255 Abs. 3 Satz 2 Gebrauch machen (vgl. § 255 Rz. 335 ff.), die Tats...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Abgrenzung zwischen Eigenkapital und Fremdkapital

Rz. 18 [Autor/Zitation] Das HGB enthält weder in den allgemeinen (§§ 238–263) noch in den für haftungsbeschränkte Gesellschaften geltenden Vorschriften (§§ 264 ff.) eine Definition des Eigenkapitals. Aus dem Umkehrschluss des Vollständigkeitsgebots (§ 246 Abs. 1), welches das Eigenkapital nicht nennt, folgt lediglich, dass das Eigenkapital das Residuum zwischen den in der Bil...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. Bisherige und künftige Entwicklungen zum Forschungsprojekt FICE

Tz. 129 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Dem im November 2023 vom IASB vorgelegten Entwurf zu Änderungen an IAS 32 mit dem Titel "Financial Instruments with Characteristics of Equity" (FICE) geht ein langjähriges Projekt voraus, das teilweise in Zusammenarbeit mit dem FASB betrieben wurde. U.a. beschäftigte sich der IASB im Dezember 2012 im Zuge der Arbeiten am Rahmenkonzept mit de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Generell

Rz. 75 [Autor/Zitation] Auch der Begriff des Fremdkapitals ist nur in § 255 Abs. 3 genannt, aber nicht legaldefiniert (Ballwieser in MünchKomm. HGB[5], § 255 Rz. 77). § 247 Abs. 1 nennt den Begriff der "Schulden" und unterscheidet diese auf der Passivseite von den RAP und vom Eigenkapital. Auch in § 246 Abs. 1 wird der Begriff der Schulden verwendet. Es ist daher argumentierb...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Anwendung der Kriterien auf alle Eigenkapitalsurrogate

Rz. 52 [Autor/Zitation] Eine generelle Auseinandersetzung mit der Fragestellung, ob und inwieweit die unter Rz. 38 genannten Kriterien auch für die generelle Abgrenzung von Eigenkapital und Fremdkapital genutzt werden können, ist derzeit jedoch nicht ersichtlich. Die Diskussion wird meistens nur hinsichtlich der bilanziellen Behandlung von Genussrechten und stillen Gesellscha...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Übersicht

Rz. 26 [Autor/Zitation] Der Begriff "Eigenkapital" findet sich in der Bilanzgliederung in § 266 Abs. 3 A. Eine gesetzliche Definition des Begriffs ist nicht ersichtlich (s. auch Böcking/Gros/Heise in EBJS[5], § 272 Rz. 2). Rz. 27 [Autor/Zitation] Auch eine gesetzliche Definition für "Fremdkapital" ist im HGB nicht vorhanden. In der Beschreibung des Inhalts einer Bilanz (§ 247 A...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Eigenkapitalsurrogate

Rz. 36 [Autor/Zitation] Im Folgenden werden die Kriterien für die Klassifikation als Eigen- bzw. Fremdkapital untersucht und dargestellt. Rz. 37 [Autor/Zitation] Einordnung in Bilanzpositionen: Ebenso wie eine Legaldefinition der Eigen- und Fremdkapitalbestandteile fehlt, ist eine gesetzliche Definition, nach der Finanzierungsinstrumente dem Eigen- oder Fremdkapital zuzuordnen ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Baetge/Winkeljohann/Haenelt, Die Bilanzierung des gesellschaftsrechtlichen Eigenkapitals von Nicht-Kapitalgesellschaften nach der novellierten Kapitalabgrenzung des IAS 32 (rev. 2008), DB 2008, S. 1518–1523; Barckow, Die Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten und Sicherungsbeziehungen, Düsseldorf 2004; Barckow, Some remarks on distinguishing liabilities from equity – ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Bilanzausweis

Rz. 79 [Autor/Zitation] Bilanziell sind – im Falle der Qualifizierung als Fremdkapital – Eigenkapitalsurrogate als Verbindlichkeiten auszuweisen. Dies gilt insbes. sowohl für Genussrechte (entweder als Anleihen oder Verbindlichkeiten als neuer Posten gem. § 265 Abs. 2 im Rahmen eines Davon-Vermerks) als auch für stille Beteiligungen (BFH v. 6.3.2003 – XI R 24/02, BStBl. II 20...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Untergliederungen in der Bilanz oder im Anhang

Tz. 119 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Weitere der Geschäftstätigkeit des Unternehmens entsprechende und angemessene Untergliederungen von Posten sind in der Bilanz oder im Anhang vorzunehmen (IAS 1.77). Der durch die Untergliederungen gegebene Detaillierungsgrad richtet sich nach den Anforderungen anderer Standards und nach der Größe, Art und Beschaffenheit der einbezogenen Betr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Generell

Rz. 92 [Autor/Zitation] Aus dem Steuerrecht allein ist keine Legaldefinition ersichtlich, aus der sich eine Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital ergeben könnte. Das Steuerrecht verwendet den Begriff des Betriebsvermögens (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG). Der Gewinn ist dabei der Unterschied zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsverm...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Generell

Rz. 32 [Autor/Zitation] Dem materiellen Kapitalbegriff (s. Rz. 30) folgend sind die Funktionen des Eigenkapitals zu bestimmen. Das Eigenkapital hat dabei für eine Gesellschaft verschiedene Funktionen (BKT, Bilanzen[17], 480), die wichtigsten sind die Arbeits- bzw. Kontinuitätsfunktion (Fortführung der Unternehmenstätigkeit), Haftungsfunktion (Haftung mit dem Vermögen für die ge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Generell

Rz. 65 [Autor/Zitation] Ein (Gesellschafter-)Darlehen, das als sog. eigenkapitalersetzendes Darlehen (regulär vom Gesellschafter gewährt) qualifiziert, ist selbst bei einem offensichtlichen Missverhältnis von Eigenkapital zu Fremdkapital handelsrechtlich weiterhin als Fremdkapital zu passivieren. Rz. 66 [Autor/Zitation] Diese Aussage wird dadurch gestützt, dass durch das Gesetz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) GuV-Ausweis

Rz. 80 [Autor/Zitation] Sowohl die entsprechenden Vergütungen für das Eigenkapitalsurrogat als auch die Übernahme des Verlustes ist entsprechend auch Teil der GuV (Rengers in Brandis/Heuermann, § 8 KStG Rz. 195 [3.2024] mwN). Rz. 81 [Autor/Zitation] Eine solche Behandlung ist aus bilanzsystematischer Sicht richtig, da es sich um "handelsbilanzielles" Fremdkapital handelt, bei d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Bilanzieller Ausweis

Rz. 346 [Autor/Zitation] Der Ausweis folgt der Qualifizierung des Genussrechtkapitals als Eigen- oder Fremdkapital. Im Schrifttum wird vertreten, dass stattdessen ein Ausweis des Genussrechts- bzw. sonstigen Hybridkapitals als Sonderposten zwischen Eigen- und Fremdkapital geboten sei (so etwa Hennrichs in BeckOGK HGB, § 247 HGB Rz. 42 f. [9/2023]); Hennrichs/Pöschke in HDJ, A...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Grundlagen

Tz. 42 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Der Ausweis von Finanzinstrumenten als Eigen- und Fremdkapital ist in den Textziffern 15 bis 27 des Standards geregelt. Präzisierende Vorschriften finden sich darüber hinaus in den Anwendungsleitlinien (IAS 32.AG13 bis 14J sowie AG25 bis 29A). Die Kernregelung ist in IAS 32.15 niedergelegt: Danach hat ein Emittent ein Finanzinstrument bzw. Te...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Kündbare Instrumente (puttable instruments)

Tz. 62 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Im Februar 2008 hatte der IASB eine Änderung an IAS 32 bewirkt, mit der Instrumente, die ein Rückgaberecht an den Emittenten vorsehen, unter bestimmten Umständen als Eigenkapitalinstrument klassifiziert werden können (s. a. Blaum 2009, S. 121ff.; Deloitte LLP, B3.2.1.2.1; DRSC, RIC 3; KPMG 2008, S. 126ff.; KPMG IFRG Limited 2024/25, Tz. 7.3.1...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Stille Beteiligung

Rz. 357 [Autor/Zitation] Nicht gesetzlich geregelt ist der Ausweis einer stillen Beteiligung an der Gesellschaft. Aufgrund der zahlreichen unterschiedlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten einer stillen Beteiligung kommen verschiedene Bilanzausweise in Betracht. Dabei gelten hinsichtlich der Qualifikation als Eigen- oder Fremdkapital die Überlegungen zu den Genussrechten sinngemä...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Debt to Equity Swap

Rz. 82 [Autor/Zitation] Die Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital (bspw. im Rahmen eines Forderungsverzichts, auch "Debt to Equity Swap" genannt) führt zu einem Passivtausch. Ein Forderungsverzicht bedeutet einen finalen Erlass (§ 397 BGB) der Schuld. Ein solcher Forderungsverzicht kann auch mit einer bedingten Neuverpflichtung (Besserungsschein) im Falle späterer Erzie...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Steuerbilanzielle Behandlung

Rz. 99 [Autor/Zitation] Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG, ist "das Betriebsvermögen anzusetzen (§ 4 Abs. 1 Satz 1), das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist" (Maßgeblichkeitsgrundsatz). Rz. 100 [Autor/Zitation] Aus den Unterschieden der Kriterien des IDW HFA 1/1994 und auf der anderen Seite der gesetzlichen Vorschrift des § 8 Abs. 3 Sat...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Darstellung der Finanzierungsquellen

Rz. 55 [Autor/Zitation] Die Herkunft der Finanzierungsmittel zeigt sich an der Unterteilung der Passivseite in die Bereiche des Eigen- und des Fremdkapitals. Dabei sind innerhalb des Eigenkapitals das gezeichnete Kapital – mit Ausnahme von Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln – und die Kapitalrücklagen sowie ggf. das Genussrechtskapital der Außenfinanzierung zuzurechnen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Eigenkapital

a) Eigenkapitalsurrogate Rz. 36 [Autor/Zitation] Im Folgenden werden die Kriterien für die Klassifikation als Eigen- bzw. Fremdkapital untersucht und dargestellt. Rz. 37 [Autor/Zitation] Einordnung in Bilanzpositionen: Ebenso wie eine Legaldefinition der Eigen- und Fremdkapitalbestandteile fehlt, ist eine gesetzliche Definition, nach der Finanzierungsinstrumente dem Eigen- oder ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Steuerliche Sichtweise

1. Generell Rz. 92 [Autor/Zitation] Aus dem Steuerrecht allein ist keine Legaldefinition ersichtlich, aus der sich eine Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital ergeben könnte. Das Steuerrecht verwendet den Begriff des Betriebsvermögens (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG). Der Gewinn ist dabei der Unterschied zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem B...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Eigenkapitalersetzendes Darlehen

aa) Generell Rz. 65 [Autor/Zitation] Ein (Gesellschafter-)Darlehen, das als sog. eigenkapitalersetzendes Darlehen (regulär vom Gesellschafter gewährt) qualifiziert, ist selbst bei einem offensichtlichen Missverhältnis von Eigenkapital zu Fremdkapital handelsrechtlich weiterhin als Fremdkapital zu passivieren. Rz. 66 [Autor/Zitation] Diese Aussage wird dadurch gestützt, dass durc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) GuV-Ausweis

Rz. 67 [Autor/Zitation] Umstritten ist die Fragestellung, wie Vergütungen auf Eigenkapitalsurrogate in der GuV abzubilden sind. Rz. 68 [Autor/Zitation] Nach Ansicht des IDW (HFA 1/1994) sind Vergütungen auf eigenkapitalähnliche Genussrechte durch die Klassifikation dieser als Teilgewinnabführungsvertrag grds. unter "Aufwendungen aufgrund eines Teilgewinnabführungsvertrages" als...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Debt to Mezzanine Swap

Rz. 88 [Autor/Zitation] Von der Bilanzierung eines Debt to Equity Swap ist die Bilanzierung eines sog. Debt to Mezzanine Swap abzugrenzen. Dabei wird eine Verbindlichkeit der Gesellschaft durch den Gläubiger in ein Eigenkapitalsurrogat (bspw. Genussrecht/stille Gesellschaft) umgewandelt. Eine Gesellschafterstellung des Gläubigers ist nicht erforderlich (s. bspw. BMF v. 11.4.2...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Verdecktes Stammkapital

Rz. 108 [Autor/Zitation] Der BFH (BFH v. 20.3.1956 – I 178/55, BStBl. III 1956, 179) hat entschieden, dass eine Umklassifizierung von Gesellschafterdarlehen in verdecktes Stammkapital angezeigt sein kann, wenn rechtlich und wirtschaftlich die Form der Zuführung von Gesellschaftskapital zwingend war. In diesen Fällen sind die Darlehenszinsen in Gewinnausschüttungen umzuklassif...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Handelsrechtliche Sichtweise

1. Generell Rz. 32 [Autor/Zitation] Dem materiellen Kapitalbegriff (s. Rz. 30) folgend sind die Funktionen des Eigenkapitals zu bestimmen. Das Eigenkapital hat dabei für eine Gesellschaft verschiedene Funktionen (BKT, Bilanzen[17], 480), die wichtigsten sind die Arbeits- bzw. Kontinuitätsfunktion (Fortführung der Unternehmenstätigkeit), Haftungsfunktion (Haftung mit dem Vermögen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Groh, Eigenkapitalersatz in der Bilanz, BB 1993, 1882; Lutter, Zur Bilanzierung von Genußrechten, DB 1993, 2441; Küting/Kessler, Eigenkapitalähnliche Mittel in der Handelsbilanz und im Überschuldungsstatus, BB 1994, 2103; Schweitzer/Volpert, Behandlung von Genußrechten im Jahresabschluß von Industrieemittenten, BB 1994, 821; Ekkenga, Zur Aktivierungs- und Einlagefähigkeit vo...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Eigenkapitalveränderungsrechnung

Tz. 167 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Veränderungen des Eigenkapitals eines Unternehmens zwischen zwei Bilanzstichtagen spiegeln die Zu- und Abnahme seines Reinvermögens während der Periode wider (IAS 1.109). Mit Ausnahme der Veränderungen, die aus Transaktionen mit den Anteilseignern resultieren, wie etwa Kapitaleinlagen, Rückkauf von Eigenkapitalinstrumenten und Dividendenauss...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Bilanz

Rz. 396 [Autor/Zitation] Das Gesetz räumt ein Wahlrecht zur Hinzufügung neuer Posten ein, wenn deren Inhalt nicht von einem vorgeschriebenen Posten gedeckt wird (§ 265 Abs. 5 Satz 2). Dieses Wahlrecht verdichtet sich zur Pflicht, soweit dies durch das Vollständigkeitsgebot (§ 246 Abs. 1) oder das Gebot eines sachgerechten Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Anleihen (C.1.)

Rz. 383 [Autor/Zitation] Anleihen sind durch Inanspruchnahme organisierter inländischer oder internationaler Kapitalmärkte aufgebrachte Fremdkapitalien. Grundsätzlich fallen hierunter jedoch alle Schuldverpflichtungen, sofern sie am öffentlichen Kapitalmarkt aufgenommen wurden. Hierzu zählen im Einzelnen: Schuldverschreibungen; Wandel- und Optionsanleihen; Gewinnschuldverschreib...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Erneute Prüfung der Klassifizierung von kündbaren Instrumenten und Instrumenten, die nur bei Liquidation eine Auskehrung des anteiligen Reinvermögens vorsehen, nach dem Emissionszeitpunkt

Tz. 83 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Die Einstufung eines Instruments als Eigenkapitalinstrument oder finanzielle Verbindlichkeit erfolgt grundsätzlich zum Zeitpunkt der Emission. Wenn Instrumente jedoch nach ihrer Emission die in den genannten Paragrafen aufgeführten Bedingungen erstmals vollständig oder nicht mehr vollständig erfüllen, ist deren Ausweis zu diesem Zeitpunkt zu ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Einleitung

Rz. 389 [Autor/Zitation] Das Wort "hybrid" ist gesetzlich nicht definiert und es gibt verschiedene Deutungsmöglichkeiten. Im Folgenden wird daher auf die unterschiedliche Einordnung betreffend die Klassifikation als Eigen- oder Fremdkapital nach (deutschem) Handels- und Steuerrecht abgestellt. Rz. 390 [Autor/Zitation] Zu den nicht am Kapitalmarkt platzierten sog. mezzaninen ode...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Bilanzausweis

Rz. 74 [Autor/Zitation] Im Gewinnfall entsteht eine Verbindlichkeit gegenüber dem Inhaber des Eigenkapitalsurrogates. Im Verlustfall werden die entsprechenden Verlustanteile gegen das Einlagenkonto verrechnet und mit zukünftigen Gewinnanteilen ausgeglichen (Kauffeld in Blaurock, Handbuch Stille Gesellschaft[9], Rz. 13.53 mwN; Schubert in Beck BilKomm.[14], § 247 HGB Rz. 197).mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Grundlagen

Rz. 335 [Autor/Zitation] Das Gliederungsschema des § 266 Abs. 3 sieht keinen bestimmten Posten zum Ausweis von Genussrechtskapital vor. Dabei handelt es sich um Geldmittel, die einem Unternehmen gegen Gewährung von Genussrechten überlassen worden sind. Genussrechte sollen in vielen Fällen der Beschaffung von Eigenmitteln dienen. Denkbar ist die Ausgabe von Genussrechten (oder...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Beteiligung am Gewinn

Rz. 95 [Autor/Zitation] Umstritten ist, ob das (handelsrechtliche) Kriterium der Erfolgsabhängigkeit (s. Rz. 48) mit dem steuerlichen Kriterium der Gewinnbeteiligung übereinstimmt. Steuerlich ist unter einer Beteiligung am Gewinn jede erfolgsabhängige Vergütung für die Überlassung des Genussrechtskapitals zu verstehen. Die Gewinnbeteiligung kann, muss sich aber nicht an der H...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vorbemerkung

Rz. 311 [Autor/Zitation] Die Passivseite der Bilanz gibt insbes. Auskunft über die Mittelherkunft. Grundlegend ist dabei die Unterscheidung zwischen Eigenkapital (A.) und Verbindlichkeiten (= Fremdkapital, C.). Auszuweisen sind zudem Rückstellungen (B.), RAP (D.) und aktive latente Steuern (E.), letztere aber nicht zwingend bei kleinen und Kleinstkapitalgesellschaften (Rz. 61...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 11 [Autor/Zitation] § 272 greift die Begriffe des für die jeweilige KapGes. anwendbaren Gesellschaftsrechts auf und beschreibt deren bilanzielle Darstellung. Es bestehen rechtsformabhängige Besonderheiten neben §§ 264a ff. und Sondervorschriften, etwa für Genossenschaften (§ 337 HGB), für Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen (§§ 340 ff. bzw. §§ 341 ff. bzw. der fü...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Saldierung von Zinserträgen und Zinsaufwendungen

Rz. 159 [Autor/Zitation] Saldierungen zwischen Zinserträgen und Zinsaufwendungen sind nicht zulässig (§ 246 Abs. 2). Einige Fälle, in denen zweifelhaft sein kann, ob und inwieweit eine Saldierung vorliegt, werden nachfolgend erörtert. Zur Saldierung von Differenzbeträgen aus Zinsswaps vgl. außerdem Rz. 176. Rz. 160 [Autor/Zitation] Zinsen für durchlaufende Kredite: Nimmt zB ein...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Angaben nach HGB und EGHGB

Rz. 54 [Autor/Zitation] Folgende Pflichtangaben sind, sofern berichtspflichtige Sachverhalte vorliegen, in jedem JA zu machen:mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XVII. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (Abs. 2 Nr. 13)

Rz. 172 [Autor/Zitation] Unter dem Posten Nr. 13 sind alle Zinsaufwendungen und ähnliche Aufwendungen auszuweisen, gleichgültig, ob sie auf lang-, mittel- oder kurzfristige Verbindlichkeiten entfallen. Saldierungen mit Zinserträgen sind nicht zulässig (vgl. im Einzelnen hierzu Rz. 159 ff.). Zinszuschüsse der öffentlichen Hand können bei periodengerechter Vereinnahmung direkt ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Finanzierungsaufwendungen

Tz. 148 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Der Inhalt des Postens Finanzierungsaufwendungen (finance costs) ist nicht definiert. Eine Saldierung der Finanzaufwendungen mit -erträgen ist im Übrigen ausgeschlossen (sa. IFRIC Update Oktober 2004 und November 2006). Das IFRS IC vertritt die Auffassung, dass die nach IAS 1.82 auszuweisenden finance costs iVm. dem in IAS 1.32 verankerten S...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Vermögenslage

Rz. 182 [Autor/Zitation] Die Darstellung der Vermögenslage eines Unternehmens ergibt sich in erster Linie aus der Bilanz. § 242 Abs. 1 definiert die Bilanz als einen Abschluss, in dem der Kaufmann das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellt. Die Vermögensdarstellung ist damit Definitionselement der Bilanz im Rechtssinne. In § 242 ist als Vermögen zwar nur di...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Beteiligung am Liquidationserlös

Rz. 96 [Autor/Zitation] Nach Auffassung des BFH ist für eine Beteiligung am Liquidationserlös die Beteiligung an den stillen Reserven Voraussetzung (BFH v. 14.6.2004 – VIII R 73/03, BStBl. II 2005, 761; v. 14.8.2019 – I R 44/17, BFH/NV 2020, 807). Diese Auffassung wurde nach aufgegebener Auffassung auch schon von der Finanzverwaltung geteilt, diese nahm jedoch eine Beteiligun...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Zweck und Struktur des Anhangs

Tz. 174 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 IAS 1 enthält spezifische Vorschriften zur Struktur des Anhangs, zu den im Anhang aufzuführenden Angaben und zur Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Nach IAS 1.112 hat der Anhang folgende Informationen zu enthalten: Informationen zu den Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses und die spezifischen Rechnungslegungsmethoden...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Definition der Umsatzerlöse

Rz. 9 [Autor/Zitation] Nach § 277 Abs. 1 sind Umsatzerlöse als Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen und der USt. sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern definiert. Diese Legaldefinition wurde durch das BilRUG eingeführt und setzt Art. 2 Nr. 5 B...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ablaufgliederungsprinzip

Rz. 45 [Autor/Zitation] Nach dem Prinzip der Ablaufgliederung kann der betriebliche Organisations- und Produktionsprozess in zeitlicher und sachlogischer Hinsicht abgebildet werden. Dementsprechend ist auf der Aktivseite zunächst das Anlagevermögen als der Vermögenskomplex, der die Grundlage für die Aufnahme und Unterhaltung des Produktionsprozesses darstellt, und danach das ...mehr